Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2755 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Detlev Schulz-Hendel (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung namens der Landesregierung Querung der Landstraße 8 für Radfahrerinnen und Radfahrer und Fußgängerinnen und Fußgänger Anfrage des Abgeordneten Detlev Schulz-Hendel (GRÜNE), eingegangen am 08.01.2019 - Drs. 18/2522 an die Staatskanzlei übersandt am 10.01.2019 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung namens der Landesregierung vom 30.01.2019 Vorbemerkung des Abgeordneten Vor der Anbringung einer Leitplanke war es Radfahrerinnen und Radfahrern und Fußgängerinnen und Fußgängern auf dem sogenannten Ostfrieslandweg aus Esens, Dunum oder Stedesdorf kommend möglich, auf Höhe der Brücke am Piep die Landstraße 8 zu überqueren, um den Weg Richtung Moorweg oder Schafhauser Wald fortzusetzen. Dies ist seit der Anbringung der Leitplanke nun nicht mehr möglich. Gemeinderatsmitglieder beklagen, dass es „häufig schon zu gefährlichen Situationen (kam), weil Einwohnerinnen und Einwohner oder Gäste im Zuge einer Radtour die alte Strecke erwarteten und dann vor der Leitplanke auf der Fahrbahn standen und verwirrt den Weg suchten“ (PM OV Esens). Mittlerweile soll sich die Verkehrskommission des Landkreises mit der Situation befasst haben mit dem Ergebnis, dass eine Wiederherstellung der Querung der L 8 an dieser Stelle nicht ginge. Die kommunalen Politikerinnen und Politiker vor Ort kritisieren, dass damit „Radfahrer, Rollstuhlfahrer, Reiter und Fußgänger“ gegenüber dem Autoverkehr benachteiligt würden . 1. Welche Kenntnisse besitzt die Landesregierung bezüglich der Situation an der L 8 und der nicht mehr vorhandenen Möglichkeit, als Fußgänger oder Radfahrer die Landstraße auf der Brücke zu überqueren? Die Situation an der angesprochenen Einmündung „Am Piep“ beim Schöpfwerk „Wagnersfehn“ ist der Landesregierung bekannt. Die Brücke über das „Benser Tief“ wurde im Frühjahr 2017 vom Geschäftsbereich Aurich der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) erneuert und anschließend entsprechend den aktuellen Vorgaben des gültigen Regelwerkes für passive Schutzeinrichtungen (RPS 2009) mit einer durchgehenden Schutzplanke ausgestattet . Um die gewünschte Schutzwirkung zu erhalten und ein Hinterfahren zu verhindern, war es erforderlich, die Schutzeinrichtung über das eigentliche Bauwerk hinaus fortzuführen. 2. Aus welchen Gründen konnte bislang dem Wunsch der Kommunalpolitiker nicht entsprochen werden, dort eine Querung wieder möglich zu machen? Am 25.07.2018 hat die Verkehrssicherheitskommission (Untere Verkehrsbehörde, Polizei, Straßenbaulastträger und Gemeinde) die Situation vor Ort begutachtet und die jetzige Schutzplankenkonstruktion bestätigt. Eine Öffnung der Schutzeinrichtung an der gewünschten Stelle ist leider nicht möglich. Das gültige technische Regelwerk (RPS 2009) schreibt vor, dass die erforderlichen Schutzeinrichtungen über die Brückenränder hinaus fortzuführen sind. Das ist zum einen Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2755 2 notwendig, um die gewünschte Wirkungsweise des Schutzsystems sicherzustellen, und zum anderen , um ein Hinterfahren und damit einen möglichen Absturz zu verhindern. 3. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, die Situation für Tagestouristen, Fußgängerinnen und Fußgänger und Radfahrerinnen und Radfahrer zu verbessern? Der Ostfriesen-Wanderweg wird durch diese Maßnahme nicht unterbrochen. Auch die Ausschilderung vor Ort weist nicht auf die angesprochene Querung des unbefestigten Deichweges hin, sondern führt den Ostfriesen-Wanderweg zu der ca. 400 m südlich des Brückenbauwerkes gelegenen Querung in Höhe des „Imkerweges“. Eine weitere Querungsmöglichkeit befindet sich ca. 150 m nördlich des Bauwerkes in Höhe des „Bungebrookswegs“. Um die Querung an beiden Stellen zu erleichtern, wurden die Trennstreifen zwischen Radweg und Fahrbahn befestigt. Sollte es vor Ort weiterhin zu Verwechslungen kommen, wird der Gemeinde angeraten, mit deutlichen Hinweisschildern die bestehenden Querungsmöglichkeiten auch für die ortsunkundigen Freizeittouristen aufzuzeigen. (Verteilt am 07.02.2019) Drucksache 18/2755 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Querung der Landstraße 8 für Radfahrerinnen und Radfahrer und Fußgängerinnen und Fuß-gänger Vorbemerkung des Abgeordneten 1. Welche Kenntnisse besitzt die Landesregierung bezüglich der Situation an der L 8 und der nicht mehr vorhandenen Möglichkeit, als Fußgänger oder Radfahrer die Landstraße auf der Brücke zu überqueren? 2. Aus welchen Gründen konnte bislang dem Wunsch der Kommunalpolitiker nicht ent-sprochen werden, dort eine Querung wieder möglich zu machen? 3. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, die Situation für Tagestouristen, Fußgängerinnen und Fußgänger und Radfahrerinnen und Radfahrer zu verbessern?