Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2767 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Christopher Emden (AfD) Antwort der niedersächsischen Staatskanzlei namens der Landesregierung Ehrenamt Anfrage des Abgeordneten Christopher Emden (AfD), eingegangen am 21.12.2018 - Drs. 18/2480 an die Staatskanzlei übersandt am 03.01.2019 Antwort der niedersächsischen Staatskanzlei namens der Landesregierung vom 31.01.2019 Vorbemerkung des Abgeordneten Bürgerschaftliches Engagement ist wichtiger denn je. Schätzungen gehen davon aus, dass sich ca. jeder Dritte in Deutschland ehrenamtlich engagiert. Viele soziale Bereiche des öffentlichen Lebens, des Katastrophenschutzes und der Feuerwehren sind ohne Ehrenamt kaum vorstellbar. Vorbemerkung der Landesregierung Niedersachsen ist ein Land des ehrenamtlichen Engagements. Fast jede zweite Niedersächsin und jeder zweite Niedersachse über 14 Jahren engagiert sich in ihrer und seiner Freizeit freiwillig. Das belegen die Zahlen des aktuellen Freiwilligensurveys 2014, welcher 2016 veröffentlicht worden ist. Dabei stieg sogar die sogenannte Engagement-Quote in Niedersachsen von 40,8 Prozent (laut Freiwilligensurvey 2009) auf nunmehr 46,2 Prozent (Freiwilligensurvey 2014) 1 . Niedersachsen belegt damit bundesweit den 5. Platz und im Vergleich der norddeutschen Bundesländer den 1. Platz 2 . Bürgerschaftliches Engagement ist sehr vielfältig und ein unverzichtbarer Bestandteil unserer demokratischen Gesellschaft. Hinschauen, hinhören und aufeinander zugehen fördert das Zusammenleben und trägt zu einer aktiven Zivilgesellschaft in ganz Niedersachsen bei. Mit ihren Ideen und ihrer Arbeit bewegen Ehrenamtliche vieles in unserem Land. In allen seinen Facetten schafft ehrenamtliches Engagement Gemeinschaft und Vertrauen, knüpft soziale Netze und gibt Menschen Sinn, Halt und Geborgenheit. Deshalb verdienen alle ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer aus allen gesellschaftlichen Bereichen in Niedersachsen unsere Würdigung und unseren Respekt. Es ist wichtig, das Ehrenamt mit seinen vielen positiven Eigenschaften dauerhaft zu stärken. Daher braucht es mehr denn je eine Anerkennung des Ehrenamtes, um die bereits Aktiven in ihrem Engagement zu unterstützen und ihren Dienst an der Gemeinschaft zu würdigen. 1 vgl. S. 123 Länderbericht zum Deutschen Freiwilligensurvey 2014 Der Deutsche Freiwilligensurvey (FWS) stellt die wesentliche Grundlage der Sozialberichterstattung zum freiwilligen Engagement in Deutschland dar. Die Befragung zum 4. Freiwilligensurvey fand im Jahr 2014 statt. Der Freiwilligensurvey wird seit 1999 alle fünf Jahre vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in Auftrag gegeben. Er ist die größte Untersuchung in Deutschland zur Zivilgesellschaft sowie zum freiwilligen , bürgerschaftlichen und ehrenamtlichen Engagement. Die fünfte Welle des Freiwilligensurveys wird im Jahr 2019 erhoben. 2 ebd. S. 43. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2767 2 1. Wie viele ehrenamtlich Tätige gibt es in Niedersachsen? In Niedersachsen beträgt der Anteil der freiwillig Engagierten 46,2 Prozent. Er ist damit um 2,6 Prozentpunkte höher als im Bundesdurchschnitt 3 . 2. In welchen Bereichen sind diese tätig (bitte aufschlüsseln)? Freiwillig Engagierte sind in folgenden Bereichen tätig: a) Sport und Bewegung b) Schule und Kindergarten c) Sozialer Bereich d) Kultur und Musik e) Kirchlicher und religiöser Bereich f) Freizeit und Geselligkeit g) Unfall- und Rettungsdienst oder Freiwillige Feuerwehr h) Außerschulische Jugendarbeit oder Bildungsarbeit für Erwachsene i) Politik und politische Interessenvertretung j) Umwelt, Naturschutz oder Tierschutz k) Berufliche Interessenvertretung außerhalb des Betriebes l) Gesundheitsbereich m) Justiz oder Kriminalitätsprobleme n) Sonstiger Bereich 4 . 3. Wie viele der ehrenamtlich Tätigen gehören welcher der folgenden Altersgruppen an: bis einschließlich 17 Jahre, 18 bis 29 Jahren, 30 bis 45 Jahren, 46 bis 59 Jahren und über 60 Jahren? Die zur Beantwortung dieser Frage vorliegende Statistik, der bereits zitierte Länderbericht zum Deutschen Freiwilligensurvey 2014, geht von anderen als den geforderten Altersgruppen aus. Daher kann statt der geforderten Angabe zu der Altersgruppe von 18 bis 29 Jahren eine Angabe zu der Altersgruppe von 14 bis 29 Jahren gemacht werden. Hier engagieren sich 52,2 Prozent. Statt der geforderten Angabe zu der Altersgruppe von 30 bis 45 Jahren kann eine Angabe zu der Altersgruppe von 30-49 Jahren gemacht werden. Hier engagieren sich 49,3 Prozent. Statt der geforderten Angabe zu der Altersgruppe von 46 bis 59 Jahren kann eine Angabe zu der Altersgruppe von 50 bis 64 Jahren gemacht werden. Hier engagieren sich 46,6 Prozent. Anstelle der geforderten Angabe zu über 60 Jahren kann eine Angabe zu 65 Jahren und älter gemacht werden. Hier engagieren 36,5 Prozent 5 . 3 ebd. vgl. S. 123. 4 ebd. S. 125. 5 ebd. S. 124. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2767 3 4. Können sich Landesbedienstete für ihr ehrenamtliches Engagement teilweise freistellen lassen? a) Brand- und Katastrophenschutz Landesbedienstete, die sich im Einsatzdienst des Brand- und Katastrophenschutzes engagieren , unterliegen denselben Regelungen des Niedersächsischen Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr (Niedersächsisches Brandschutzgesetz - NBrand- SchG) und des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes (NKatSG) zum Freistellungsanspruch wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nicht dem öffentlichen Dienst angehören. b) Beamtinnen und Beamte Beamtinnen und Beamten des Landes Niedersachsen kann Sonderurlaub für ehrenamtliches Engagement u. a. nach den Vorschriften der Nds. Sonderurlaubsverordnung gewährt werden. Verschiedene ehrenamtliche Tätigkeiten sind hier konkret benannt: – Urlaub für Zwecke der Gewerkschaften, Parteien, Kirchen, Organisationen und Verbände; – Urlaub für Aus- und Fortbildung (z. B. Jugendgruppenleiterin oder Jugendgruppenleiter, Übungsleiterin oder Übungsleiter) sowie für Sportveranstaltungen (z. B. als notwendige Begleitperson bei sportlichen Veranstaltungen für behinderte Menschen); – Urlaub zur Ableistung des Bundesfreiwilligendienstes oder eines freiwilligen Jahres; – Urlaub zur Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen von Organisationen des Zivilschutzes , des Katastrophenschutzes und des Brandschutzes sowie Freistellung für Zwecke der Jugendpflege und des Jugendsports i. V. m. mit dem jeweiligen Spezialgesetz. Des Weiteren eröffnet die Nds. Sonderurlaubsverordnung in § 4 Abs. 3 die Möglichkeit, dass Sonderurlaub unter Weitergewährung der Bezüge gewährt werden kann, wenn eine ehrenamtliche Tätigkeit im öffentlichen Bereich wahrgenommen wird und dienstliche Gründe nicht entgegenstehen. Ggf. kann auch Sonderurlaub ohne Bezüge für die Wahrnehmung einer ehrenamtlichen Tätigkeit gewährt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt und dienstliche Gründe nicht entgegenstehen. Dient die Beurlaubung zudem auch dienstlichen Interessen, kann die Beurlaubung auch unter Weitergewährung der Bezüge erfolgen. Die Entscheidung über die Gewährung von Sonderurlaub obliegt der jeweiligen Dienststelle der Beamtin oder des Beamten. Ferner besteht für die Beamtinnen und Beamten die Möglichkeit, die sich aus der Gleitzeitvereinbarung ergebenden flexiblen Arbeitszeitgestaltungsmöglichkeiten zu nutzen, um die Vereinbarkeit von ehrenamtlichem Engagement und dienstlichen Pflichten zu verbessern. c) Tarifbeschäftige Der für die beim Land Niedersachsen tätigen Beschäftigten geltende Tarifvertrag (TV-L) enthält keine Regelungen zur Freistellung wegen ehrenamtlichen Engagements. Eine (ggf. entgeltliche ) Freistellung ist aufgrund folgender gesetzlicher Regelungen für eine ehrenamtliche Tätigkeit vorgesehen: – Nds. Katastrophenschutzgesetz ( § 17 Abs. 3 und 4) sowie – Niedersächsischen Brandschutzgesetz (§ 12 Abs. 3; die Entgeltfortzahlung ist § 32 geregelt ) – Gesetz über die Arbeitsbefreiung für Zwecke der Jugendpflege und des Jugendsports. d) Weitere Verpflichtungen zur Freistellung wegen der Wahrnehmung eines Ehrenamts ergeben sich aus der – Tätigkeit als Schöffen (GVG) oder ehrenamtliche Richter (Arbeitsgerichtsgesetz, Sozialgerichtsgesetz , VwGO) sowie als Zeugen – Tätigkeit in den Selbstverwaltungsorganen der Sozialversicherungsträger Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2767 4 – Tätigkeit in Organen von Berufskammern ( z.B. IHK, HKG) – Tätigkeit in Prüfungsausschüssen ( § 40 BBiG) – Übernahme eines Wahlehrenamtes (§ 46 NLWG). 5. Welche Bedeutung hat das Ehrenamt für die Landesregierung? Dem Ehrenamt wird von der Landesregierung eine sehr hohe Bedeutung zugemessen. Das freiwillige Engagement erbringt wertvolle Leistungen und stellt eine wichtige Ressource für den gesellschaftlichen Zusammenhalt dar. Es ist unerlässlich für individuelle Teilhabe, gesellschaftliche Integration , Wohlstand, das kulturelle Leben, stabile demokratische Strukturen und soziale Bindungen und ist ein Kernelement einer humanen Gesellschaft. Freiwilliges Engagement bringt den Menschen in vielerlei Hinsicht persönlichen Gewinn. Und es kann helfen, neue Lebens- oder Übergangsphasen sinnvoll zu gestalten. Wer sich ehrenamtlich engagiert, leistet nicht nur einen wichtigen Beitrag für das Gemeinwesen, sondern erweitert gleichzeitig seine sozialen und persönlichen Kompetenzen - auch jenseits der eigenen Familie und des eigenen schulischen oder beruflichen Umfelds. Diese Qualifikationen sind auch außerhalb des bürgerschaftlichen Engagements von Bedeutung . An der Gestaltung unserer gesellschaftlichen Werte und Normen sowie unserer Institutionen mitzuwirken, ist eine „freiwillige Bürgerpflicht“. Menschen und Organisationen zeigen ein gemeinsames Interesse am Gemeinwohl und agieren mitverantwortlich im öffentlichen Raum. Insbesondere im Bereich der Kommunen ist das Ehrenamt ein unverzichtbares Element zur Erfüllung der kommunalen Aufgaben. Dies betrifft nicht nur die in einer einer ehrenamtlichen Tätigkeit ähnlichen Beziehung zu ihrer Kommune stehenden Mandatsträgerinnen und Mandatsträger, sondern insbesondere die ehrenamtlich tätigen Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher, die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, die Wahlvorstände und die weiteren im Rahmen des § 38 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) möglichen Hilfsfunktionen für die Kommunalverwaltung . Weiterhin findet ehrenamtliche Arbeit zu einem großen Teil in den Sportvereinen statt. Mit ihrem ehrenamtlichen Engagement in Vorständen und im Übungsbetrieb bilden sie die Basis des Sports und machen den Bürgerinnen und Bürgern Angebote, mit denen sie für ein attraktives Lebensumfeld sorgen. Auch lebendiges und vielfältiges Kulturleben ist ohne das Ehrenamt nicht denkbar. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger engagieren sich in ihrer Freizeit in Heimatvereinen, Amateurtheatern, Literaturzirkeln etc. und prägen damit die Kulturarbeit vor Ort - jenseits der staatlichen Kulturförderung. Das Ehrenamt hat zudem für die Bewältigung des demografischen Wandels und die Zuwanderung eine hohe Bedeutung. Beide Themen - demografischer Wandel und Integration - berühren nicht nur Teilaspekte des gesellschaftlichen Lebens, sondern alle Bereiche des Gemeinwesens in den Dörfern und Städten, Quartieren und Nachbarschaften. Nicht zuletzt wird der behördliche Naturschutz durch die zahlreichen Naturschutzvereine und -verbände, die sich lokal, regional oder auch niedersachsen- und deutschlandweit organisieren, sowie einzelne Ehrenamtliche unterstützt und ergänzt. Das Themenspektrum der bürgerschaftlich Engagierten reicht von Bestandserfassungen von Tier- und Pflanzenarten, Maßnahmen zum Artenschutz oder der Biotoppflege und Schutzgebietsbetreuung über Naturerlebnisangebote und Umweltbildung bis hin zur Wahrnehmung von Mitwirkungsrechten der Naturschutzverbände in Beteiligungsverfahren . Durch Ehrenamtliche werden jährlich hunderttausende Stunden an Leistung für die Gesellschaft erbracht, mit einer in die Millionen Euro gehenden Wertschöpfung. Ohne die vielfältigen Beiträge der ehrenamtlich Engagierten ist ein umsichtiges und effizientes Naturschutzhandeln nicht denkbar. Wesentliche Grundlage für eine erfolgreiche Zusammenarbeit der Naturschutzakteure sind gegenseitiger Respekt, ein Begegnen auf Augenhöhe und die beiderseitige Anerkennung und Wertschätzung. Ehrenamtliches Engagement ist somit ein nennenswerter Faktor in unserer Gesellschaft und nimmt stetig an Bedeutung zu. Es gibt kaum einen Bereich unserer Gesellschaft, der nicht durch die Arbeit von freiwillig Engagierten mitgeprägt wird. Vieles würde nicht so gut funktionieren, gäbe es nicht die Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2767 5 Menschen, die sich in ihrer Nachbarschaft um andere kümmern, die sich in Vereinen und Verbänden sozial engagieren oder Hilfsprojekte in der Dritten Welt unterstützen, ohne davon großes Aufheben zu machen oder gar eine Bezahlung zu verlangen. Nicht zuletzt das große Engagement sehr vieler Freiwilliger im Rahmen der Unterstützung geflüchteter Menschen vor allem in den Jahren 2015/2016 verdeutlicht die Verankerung des bürgerschaftlichen Engagements in der Gesellschaft. Die Bereitschaft zum ehrenamtlichen Engagement ist nicht selbstverständlich, sondern muss sorgsam gepflegt und unterstützt werden. Bürgerschaftliches Engagement und Ehrenamt ergänzen das Hauptamt und ermöglichen soziale Teilhabe. Das Ehrenamt kann und darf das Hauptamt nicht ersetzen . Aber auch das Ehrenamt benötigt hauptamtliche Begleitung. Bürgerengagement und das Ehrenamt sind tragende Säulen unserer Gesellschaft. Allen Ehrenamtlichen sind wir hierfür zu großem Dank und besonderer Anerkennung verpflichtet. 6. Fördert die Landesregierung ehrenamtliche Betätigungen? Gegebenenfalls wie? Die Landesregierung fördert ehrenamtliche Betätigungen wie folgt: a) Staatskanzlei aa) „Unbezahlbar und freiwillig - Der Niedersachsenpreis für Bürgerengagement“ der Niedersächsischen Staatskanzlei, der VGH Versicherungen und des Sparkassenverbandes Um die Wertschätzung und die öffentliche Anerkennung zu fördern, lobt die Landesregierung zusammen mit den VGH Versicherungen und den niedersächsischen Sparkassen seit 2004 den Wettbewerb „Unbezahlbar und freiwillig - Der Niedersachsenpreis für Bürgerengagement“ aus. Insgesamt werden zehn Preise im Gesamtwert von 30 000 Euro von einer Jury vergeben. Zusätzlich wird gemeinsam mit NDR 1 Niedersachsen ein Hörerpreis ausgelobt, der mit 3 000 Euro dotiert ist. bb) Versicherungsschutz für freiwillig Engagierte Im Jahr 2003 wurden bestehende Lücken beim Versicherungsschutz für freiwillig Engagierte geschlossen. Hierzu wurden mit den VGH Versicherungen Rahmenverträge für den Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz für bürgerschaftlich Engagierte abgeschlossen . cc) Ehrenamtskarte Unter dem Motto „Ehrenamt ist Gold wert.“ wurde eine landesweit gültige Ehrenamtskarte eingeführt. Die beteiligten Kommunen und privaten Anbieter ermöglichen den Karteninhaberinnen und -inhabern attraktive Vergünstigungen, die den Dank gegenüber dem langfristigen Engagement der Aktiven zum Ausdruck bringen sollen. dd) Tag der Ehrenamtlichen Jährlich wird der „Tag der Ehrenamtlichen“ durchgeführt, an dem Ehrenamtliche ausgezeichnet werden und ein Austausch mit Kabinettsvertreterinnen und Kabinettsvertretern stattfindet. ee) Sommerfest des Ministerpräsidenten für ehrenamtlich tätige Jugendliche Unter der Schirmherrschaft des Ministerpräsidenten wird jährlich ein Sommerfest für junge bürgerschaftlich Tätige im Gästehaus der Landesregierung ausgerichtet. Dabei werden regelmäßig auch junge Engagierte aus dem ländlichen Raum einbezogen. ff) Bürgerdelegation Das Land entsendet wie in den Vorjahren eine Bürgerdelegation zu den Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit bestehend aus 15 Bürgerinnen und Bürgern, die sich ehrenamtlich engagieren und bis dahin keine offizielle Ehrung erhalten haben. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2767 6 gg) Freiwilligensurvey Der Deutsche Freiwilligensurvey (FWS) stellt die wesentliche Grundlage der Sozialberichterstattung zum freiwilligen Engagement in Deutschland dar. Die Niedersächsische Landesregierung hat 1999, 2004, 2009 und 2014 Landesauswertungen des Freiwilligensurvey durchführen lassen und darüber in Landesstudien informiert. Auch an der nächsten Erhebung 2019 wird sich Niedersachsen beteiligen, um dieses wichtiges Instrument zum Monitoring des freiwilligen und ehrenamtlichen Engagements in Deutschland und Niedersachsen zur Verfügung stellen zu können. hh) Niedersächsischer Integrationspreis Der Integrationspreis wurde 2018 bereits zum neunten Mal verliehen. Der Preis ist mit insgesamt 24 000 Euro dotiert. Zusätzlich vergibt das Bündnis „Niedersachsen packt an“ einen Sonderpreis in Höhe von 6 000 Euro. Der Wettbewerb richtet sich an Initiativen, Vereine (mit Ausnahme von Sportvereinen) oder Institutionen, die Flüchtlinge und andere Zugewanderte in Niedersachsen durch Initiativen und Projekte im Vereinswesen oder in der Nachbarschaft bei der Integration unterstützen. Ziel ist es, gute Ideen, Vorhaben und Umsetzungen zu würdigen und landesweit bekannt zu machen. ii) Niedersächsische Auszeichnungen (1) Ehrenamtlich tätigen Personen, die sich unter persönlichem Einsatz vorbildlich in den Dienst ihrer Mitmenschen gestellt haben, kann die Verdienstmedaille für vorbildliche Verdienste um den Nächsten verliehen werden. (2) Mit dem Niedersächsischen Verdienstorden sollen Verdienste mit besonderem landespolitischem Gewicht gewürdigt werden. Hierzu zählen insbesondere regional bedeutsames oder strukturförderndes Engagement sowie Verdienste um die Kultur - und Heimatpflege. Der Verdienstorden des Landes Niedersachsen wird in den Ordensstufen „Verdienstkreuz am Bande“, „Verdienstkreuz 1. Klasse“ und „Großes Verdienstkreuz“ verliehen. (3) Die Niedersächsische Landesmedaille wird als höchste Auszeichnung an Persönlichkeiten verliehen, die sich durch außergewöhnliche Leistungen um das Land Niedersachsen verdient gemacht haben. b) Ministerium für Inneres und Sport § 44 NKomVG sieht eine Entschädigungszahlung an die Ehrenamtlichen vor. Vorgegeben ist darin der Erlass einer Satzung für die Entschädigung der Ehrenamtlichen, damit diese sich von vornherein darüber bewusst werden können, welche Ausgleichsleistungen sie zu erwarten haben. Für Mandatsträgerinnen und Mandatsträger treten Förderungen nach §§ 54 und 55 NKomVG hinzu, die beispielsweise den Verdienstausfall und Urlaub für Fortbildungen umfassen . Die Landesregierung fördert das Ehrenamt weiterhin durch die Freistellung der Beamtinnen und Beamten von der Erfüllung der Dienstleistungspflicht für diesen Zweck (siehe Antwort zu Frage 4). Darüber hinaus bestehen folgende Aktivitäten des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements: aa) Förderung des Landessportbundes e.V. (LSB) Das Land fördert den organisierten Sport über den Landessportbund Niedersachsen e. V. im Rahmen des Nds. Sportfördergesetzes in 2019 mit mindestens 32,5 Mio. Euro. Förderungsfähige Aufgaben sind u. a. die Qualifizierung als Baustein für ein erfolgreiches „Ehrenamts- und Freiwilligenmanagement“ im Sportverein, Freiwilligendienste im Sport, Freiwilligenagenturen im Sport, Engagementförderung, Engagementberatung, Projektförderung. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2767 7 bb) Jahresempfang des Sports Darüber hinaus gilt es die Wertschätzung für ehrenamtliches Engagement auch in der Öffentlichkeit darzustellen. Auszeichnungen und Ehrenamtspreise gehören dazu. Der jährliche Jahresempfang des Sports der Landesregierung und des LSB ist ein wichtiger Baustein der Würdigung des Ehrenamtes im Sport. Für besondere Verdienste und Leistungen um den Sport in Niedersachsen wird alljährlich die Niedersächsische Sportmedaille verliehen, mit der u. a. bis zu vier ehrenamtlich Tätige ausgezeichnet werden. cc) Tag des Sports Das Land Niedersachsen veranstaltet jährlich den „Tag des Sports“, an dem an verschiedenen niedersächsischen Standorten ein attraktives Sportprogramm angeboten wird. Mit dieser Veranstaltung wird auch das ehrenamtliche Engagement vor Ort unterstützt . dd) SportEhrenamtsCard (SEC) Als Anerkennung ehrenamtlichen Engagements haben der LSB und der Niedersächsische Turner-Bund e. V. (NTB) mit Unterstützung des MI die SportEhrenamtsCard (SEC) ins Leben gerufen. Die SEC wurde den in Sportvereinen und Sportverbänden organisierten ehrenamtlich Tätigen kostenlos als Geschenk überreicht. Die rund 180 000 Inhaberinnen und Inhaber der SEC erhalten zahlreiche Vergünstigungen in verschiedenen Bereichen des täglichen Lebens wie Veranstaltungen, Kultur, Freizeit, Bildungsangeboten und anderem. ee) Nds. Lotto-Sport-Stiftung (LSS) Die Nds. Lotto-Sport-Stiftung erhält vom Land im Rahmen des Nds. Glücksspielgesetzes eine jährliche Finanzhilfe von mindestens 1 Mio. Euro für Projekte zugunsten des Sports und der Integration. In 2017 wurde durch die LSS das Förderprogramm „Freiwillige vor! Engagement im Sportverein“ mit dem Ziel der Verbesserung bzw. Schaffung einer engagementfreundlichen Struktur in den Sportvereinen Niedersachsens gestartet. ff) Imagekampagne „Ja zur Feuerwehr“ Im Bereich der Freiwilligen Feuerwehren wurde ein umfangreiches Programm zur Sicherstellung des Brandschutzes in Niedersachsen unter besonderer Berücksichtigung des demografischen Wandels aufgestellt. Dieses wird seit einigen Jahren umgesetzt und kontinuierlich weiterentwickelt. Beispielhaft ist die Imagekampagne „Ja zur Feuerwehr“ der Niedersächsischen Feuerwehren zu nennen, welche seit 2012 betrieben wird. gg) Feuerschutzsteuer Ferner werden anteilig Einnahmen aus der Feuerschutzsteuer nach einem Verteilungsschlüssel an die Kommunen als Träger der Feuerwehren durch das Land weitergegeben . Diese Gelder kommen mittelbar den ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen zugute . Im Bereich des Katastrophenschutzes erhalten die Hilfsorganisationen (DRK, JUH, ASB, MHD und DLRG) jährlich für ihre Mitwirkung im Katastrophenschutz Zuwendungen für die Ausstattung und Ausbildung von Katastrophenschutzeinheiten und Zuwendungen zur Beschaffung von Fahrzeugen. Mit diesen finanziellen Unterstützungen wird das Ehrenamt in besonderer Weise gefördert. c) Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz aa) Unser Dorf hat Zukunft Der Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ findet in verschiedenen Ebenen statt. Zunächst führen die Landkreise im eigenen Zuständigkeitsbereich ihre Kreiswettbewerbe durch. Daraus ergeben sich im Verlauf des Landeswettbewerbes die Kandidaten für den Landesentscheid. Der Landesentscheid wiederum ermittelt unter anderem die Kandidaten , die zum Bundeswettbewerb gemeldet werden sollen. Kreis-, Landes- und Bundeswettbewerb sind für sich genommen eigenständig, bauen aber in ihrer Zielrichtung aufei- Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2767 8 nander auf. Im Rahmen des Wettbewerbs wird insbesondere das ehrenamtliche Engagement gewürdigt. Die daraus entstandenen Projekte und Initiativen erhalten eine besondere Anerkennung. bb) Dorfmoderatorinnen und -moderatoren Das Land Niedersachsen fördert die Qualifizierung ländlicher Akteure zu Dorfmoderatorinnen und Dorfmoderatoren (ELER-Maßnahme). Die Dorfmoderationen, die Aktivitäten von Moderatoren in ländlichen Gemeinden, werden ebenfalls gefördert. Die Dorfmoderation dient der Unterstützung dörflicher Entwicklungsprozesse. Dorfmoderatorinnen und Dorfmoderatoren lernen in ihrer Qualifizierung Entwicklungsprozesse in ihrem Dorf oder ländlich geprägten Stadtteil in Abstimmung mit lokaler Politik, Verwaltung und Vereinen zu initiieren und zu begleiten. Sie erfahren, wie sie die Zukunft ihrer Dörfer und die Lebensqualität der Orte mitgestalten können. Sie lernen, wie sie Kreativität, Inspiration, Gestaltungswillen und Freude am Mitmachen bei anderen wecken, aber auch, wie Ideen in einer konstruktiven Kommunikationsatmosphäre zu konkreten Projekten werden können . cc) Empfänge und Gespräche mit Tierzuchtorganisationen Regelmäßig finden Empfänge und Gespräche der Hausleitung mit nicht erwerbsmäßig tätigen Tierzuchtorganisationen statt. dd) Unterstützung Landfrauenverbände Zur Unterstützung der Aktivitäten des Niedersächsischen Landfrauenverbandes Hannover e. V. und des Landfrauenverbandes Weser-Ems e. V. finden regelmäßig Gespräche mit der Hausspitze statt. Der Schwerpunkt der Aktivitäten der Landfrauenverbände liegt im Weiterbildungsbereich. Einzelne Projekte werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gefördert. ee) Auszeichnung durch Forstmedaille Die Niedersächsische Forstmedaille wurde 2011, dem „Internationalen Jahr des Waldes 2011“ der Vereinten Nationen, erstmalig vergeben. Das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium zeichnet mit der Medaille Personen aus, die sich um den niedersächsischen Wald und seine vielseitigen Funktionen verdient gemacht haben. Geehrt werden Aktivitäten, die sich der Förderung der vielseitigen und nachhaltigen Waldfunktionen zum Wohle von Umwelt, Wirtschaft und Mensch verpflichtet fühlen und die ehrenamtlich geleistet werden oder die Vorbild- und Modellcharakter besitzen und innovativ sind oder die von überdurchschnittlichem Engagement geprägt sind. Vorgeschlagen werden können insbesondere Einzelpersonen, Waldbesitzer, forstwirtschaftliche Vereine, Nicht- Regierungs-Organisationen, Kindergärten und Schulen, Stiftungen, Kommunen oder Einrichtungen aus Forschung und Lehre. ff) Fortbildungsgang Waldpädagogin/Waldpädagoge Die Niedersächsischen Landesforsten bieten jährlich einen Fortbildungsgang zur „Zertifizierten Waldpädagogin“ oder zum „Zertifizierten Waldpädagogen“ an. Die bundesweit anerkannte Qualifizierung auf hohem waldpädagogischem Niveau wird von interessierten Bürgerinnen und Bürgern mit sehr unterschiedlicher Aus- und Vorbildung rege nachgefragt. Ziel der Fortbildung ist es unter anderem, ein Netzwerk aus qualifizierten und motivierten Waldpädagoginnen und Waldpädagogen als Botschafter des Waldes aufzubauen und in der forstlichen Bildungsarbeit nachhaltig einzusetzen. gg) Artenschutz Unterstützung des ehrenamtlichen Einsatzes der Landesjägerschaft beim jagdrechtlichen Artenschutz. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2767 9 hh) Multiplikatoren im Kleingartenbereich Unterstützung zur Qualifizierung von ehrenamtlich tätigen Multiplikatoren im Kleingartenbereich . Seit 2017 erhalten die Verbände der niedersächsischen Gartenfreunde bis zu 65 000 Euro Fördergelder jährlich für die Weiterbildung aus dem ML (Förderung von Fortbildungs- und Schulungsmaßnahmen). Die Mittelvergabe erfolgt über die Landwirtschaftskammer Niedersachsen. Durch die Förderung wird u. a. das Ziel der Landesregierung , das Ehrenamt zu stärken, effektiv unterstützt. ii) Lernort Bauernhof Der Lernort Bauernhof wird durch die ELER-Maßnahme „Transparenz schaffen - von der Ladentheke bis zum Erzeuger“ (Kooperations- und Bildungsprojekt des MK/ML) unterstützt . Hier erhalten insbesondere Schülerinnen und Schüler praxisbezogene Informations - /Bildungsangebote. Die überwiegend ehrenamtlich Tätigen erhalten für die Durchführung der Veranstaltungen eine Aufwandsentschädigung. jj) landwirtschaftliche Sorgentelefone Das Land fördert die „Ausbildung“ sowie fortlaufende Weiterbildung und Supervision für die ehrenamtlich Beratenden - im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel - an den drei Sorgentelefonstandorten Oesede, Rastede, Barendorf (einschließlich ländliche Familienberatung an den Standorten Oesede und Barendorf). kk) Landesarbeitsgemeinschaft Hauswirtschaft e. V. Im Bereich der Hauswirtschaft werden einzelne Projekte über die Landesarbeitsgemeinschaft Hauswirtschaft e. V. (LAG HW) gefördert. U. a. sind für die Zukunft zwei Projekte mit der LAG HW geplant, die sich vornehmlich an ehrenamtlich Tätige richten: Verbesserung hauswirtschaftlicher Kenntnisse durch einen Hauswirtschafts- Führerschein und Nachwuchskräftegewinnung durch Image-Verbesserung der Hauswirtschaft . d) Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung aa) Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprecher in den Krankenhäusern gem. § 16 NKHG Kostenloses Angebot von Grundqualifikationen und Regionaltreffen durch den Landespatientenschutzbeauftragten für die ehrenamtlich tätigen Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprecher. bb) Förderung von Maßnahmen zur Qualifizierung und Weiterbildung von ehrenamtlich Tätigen für die Unterstützung von Migrantinnen und Migranten im Partizipationsprozess (Richtlinie Integrationslotsinnen und Integrationslotsen) Förderung der Kommunen bei der Aufwertung und Weiterentwicklung des ehrenamtlichen Engagements, das Menschen mit Zuwanderungsgeschichte im Partizipationsprozess zugutekommt, und dadurch die Partizipation von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte in der Gesellschaft zu verbessern. cc) Landesstützpunkt Hospizarbeit und Palliativversorgung Niedersachsen Angebot einer nachhaltigen, vernetzten Beratungs-, Informations- und Qualifizierungsstruktur zur Förderung der niedersächsischen Hospizarbeit und Palliativversorgung mit Schwerpunkt im ehrenamtlichen Bereich. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2767 10 dd) Finanzhilfe gem.§ 2 Abs. 1 NWohlFöG zur Wahrnehmung wohlfahrtspflegerischer Aufgaben; Aufgabe gem. Nr. 1 e) der Anlage 1 zu der am 12. März 2018 zwischen den Verbänden und MS abgeschlossenen Vereinbarung nach § 3 Abs. 2 NWohlf- FöG (Min-destanteile nach § 5 Abs. der Vereinbarung) Förderung von Maßnahmen und Beschäftigung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Gewinnung und Aus- und Fortbildung von ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern sowie zur Koordinierung ihres Einsatzes, der Schaffung und Erhaltung der dafür erforderlichen Organisationsstrukturen. ee) Allgemeine Förderung wohlfahrtspflegerischer Aufgaben und für außergewöhnliche Maßnahmen im sozialen Bereich U. a. Maßnahmen der Selbstorganisation, der Selbsthilfe, der Nachbarschaftshilfe, der Selbstorganisation im Seniorenbereich, zur Förderung ehrenamtlicher Tätigkeit. ff) Förderung von niedrigschwelligen Betreuungsangeboten sowie Modellvorhaben nach § 45 c SGB XI Förderung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag und nach § 45 c SGB XI. Dies sind Leistungsangebote aus dem Bereich der Pflegeversicherung, im Rahmen derer ehrenamtliche Helferinnen und Helfer Pflegebedürftige betreuen. gg) Umsetzung Landespsychiatrieplan Niedersachsen: Förderung der Partizipation und Selbsthilfefreundlichkeit in Modellkommunen durch Beratungen, Schulungen, Schaffung von Standards und Erstellen von Materialien Stärkung der Interessenvertretung der Selbsthilfe Psychiatrie-Erfahrener und ihrer Angehörigen (die überwiegend ehrenamtlich wahrgenommen wird) in kommunalen Verbünden und landesweiten Koordinationsgremien sowie im Bereich von ambulanten und stationären Hilfen. hh) FSJ Politik Junge Menschen in Niedersachsen lernen mit dem Freiwilligen Sozialen Jahr Politik im Rahmen eines geregelten Freiwilligenengagements Strukturen, Aufgaben und Arbeitsabläufe politisch relevanter Institutionen kennen. ii) Generation³ Vielfalt, Beteiligung und ehrenamtliches Engagement von jungen Menschen in Niedersachsen stärken und die Entwicklung der Jugendarbeit unterstützen. jj) JULEICA Zur Anerkennung und Unterstützung der ehrenamtlichen Jugendleiterinnen und Jugendleiter gibt es seit 1999 die bundeseinheitliche Jugendleiterinnen- und Jugendleiter-Card JULEICA. Sie gilt als Nachweis der erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten bei der Gestaltung von Aktivitäten mit Kindern und Jugendlichen und als Legitimation gegenüber öffentlichen Stellen. Außerdem können vielfältige Vergünstigungen und Angebote in Anspruch genommen werden. kk) Ehrenamtliche Tätigkeiten und Bürgergesellschaft Freiwilligenagenturen, LAGFA Niedersachsen, Freiwilligenakademie Niedersachsen, Engagementlotsinnen und Engagementlotsen, Geschäftsstelle des Landesverbands der Tafeln in Niedersachsen und Bremen, Freiwilligenserver Niedersachsen. ll) Kompetenznachweis Der landesweite Kompetenznachweis bietet die Möglichkeit, freiwilliges Engagement zu dokumentieren und die erworbenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Qualifikationen sichtbar zu machen. Dieser Nachweis - in Form einer attraktiven Urkunde - ist eine Gemeinschaftsinitiative der Landesregierung und des Niedersachsen-Rings. Die Blankourkunden werden von MS kostenlos zur Verfügung gestellt. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2767 11 mm) Bürgerschaftliches Engagement in der Flüchtlingshilfe Auslagenerstattung an freiwillig Engagierte im Rahmen niedrigschwelliger Angebote bei der Flüchtlingsbetreuung (unabhängig von ihrem Organisationsgrad); Förderung von Fortbildungsmaßnahmen und entlastenden Gesprächen für in der Flüchtlingsarbeit freiwillig Engagierte. nn) Förderung von Beratungsstrukturen für ältere Menschen (Senioren- und Pflegestützpunkte Niedersachsen) Unter anderem Aufbau und Ausbau ehrenamtlicher Strukturen im Bereich der Seniorenbegleitung (DUO) und der Wohnberatung. oo) Selbsthilfe Auf- und Ausbau der erforderlichen Infrastruktur durch Förderung von Kontakt- und Informationsberatungsstellen für Selbsthilfegruppen, Selbsthilfebüro Niedersachsen. pp) Familienförderung; Teilbereich Mütterzentren Mütterzentren sind ehrenamtliche Initiativen von Müttern und Vätern, die Selbsthilfepotenziale mobilisieren und Erziehungskompetenz fördern. qq) Goldmarie - Der queere Preis für Fleiß Das Land fördert seit 2014 die „Goldmarie - Der queere Preis für Fleiß“ mit dem erstmals ehrenamtliches Engagement von und für lesbische Frauen, schwule Männer, Bisexuelle, trans* und intergeschlechtliche Menschen sichtbar gewürdigt wird. e) Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz Mit der Förderung der „Gemeinwesenarbeit und Quartiersmanagement - Wohnquartiere stärken , Integration und Teilhabe fördern!“ wird die ehrenamtliche Betätigung nachhaltig unterstützt . Ein Kernanliegen der Förderung ist die professionelle Unterstützung von ehrenamtlichen Strukturen in Wohngebieten sowohl im städtischen als auch im ländlichen Raum. Dabei bietet die professionelle Gemeinwesenarbeit unterstützende Strukturen und Koordination für das Ehrenamt. Durch das Zusammenspiel von Haupt- und Ehrenamt vor Ort entstehen vielfältige und nachhaltige Netzwerke in den Stadtteilen, Quartieren und Nachbarschaften. Ein weiterer Aspekt der Förderung ist der landesweite Erfahrungsaustausch unter den geförderten Projekten . Die Ölschadensgruppen des THW erhalten aus dem Haushalt des Umweltministeriums eine jährliche Pauschale zur Unterhaltung und zum Betrieb der für die Schadstoffunfallbekämpfung vorgehaltenen Fahrzeuge, Geräte und Gebäude. Darüber hinaus werden bestimmte Neu- und Ersatzbeschaffungen bzw. -bauten finanziert. Aktuell führt die Landesregierung mit dem THW Gespräche, um zusätzliche Aufgaben im Zusammenhang mit dem Aufsuchen und der Bergung verletzter bzw. kontaminierter Tiere an der Küste nach Schadstoffunfällen zu vereinbaren . Die Struktur des THW ist weltweit einmalig: Organisatorisch gehört das THW als Bundesanstalt zum Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern. Jedoch sind nur ein Prozent der Mitarbeiter hauptamtlich für die Behörde tätig. 99 Prozent der THW-Angehörigen arbeiten ehrenamtlich im THW. In 668 Ortsverbänden engagieren sich bundesweit mehr als 80 000 Helferinnen und Helfer in ihrer Freizeit, um Menschen in Not kompetent und engagiert Hilfe zu leisten. Zwischen den Naturschutzbehörden und -verbänden bestehen vielfältige Formen der Zusammenarbeit . Dieses konstruktive Zusammenwirken wird insbesondere durch kontinuierliche Qualifizierung der Freiwilligen und regelmäßigen fachlichen Austausch gestärkt, z. B. – durch die Organisation von Kartiertreffen und Bereitstellung von Online- Artenerfassungsportalen im Rahmen der niedersächsischen Tier- und Pflanzenarten- Erfassungsprogramme. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2767 12 – durch Naturerlebnisangebote für Kinder und Jugendliche in den niedersächsischen Nationalparken . Die „Junior Ranger“ entdecken unter fachkundiger Anleitung die Natur und verwirklichen eigene Naturschutzprojekte. – durch das Angebot des Freiwilligen Ökologischen Jahres und des Bundesfreiwilligendienstes . Das Land ermöglicht derzeit 325 jungen Menschen, im Rahmen des FÖJ Erfahrungen im praktischen Natur- und Umweltschutz zu sammeln, oftmals als Einstieg in ein dauerhaftes ehrenamtliches und/oder berufliches Engagement. – durch die Förderung des Landesbüros Naturschutz Niedersachsen (LabüN). Ehrenamtlich Engagierte können sich hier sowohl verfahrensrechtlich als auch fachlich beraten und schulen lassen, um die Stellungnahmen, die gesetzlich anerkannte Naturschutzverbände bei öffentlich-rechtlichen Planungsprozessen von landesweiter Bedeutung abgeben, weiter zu qualifizieren. – durch das vom Land geförderte Pilotvorhaben des Bundesverbandes Beruflicher Naturschutz „Mitreden: Wie gestalten wir Veränderungen in Natur und Landschaft“. Dieses Projekt zielt darauf ab, die Gestaltungskraft des bürgerschaftlichen Engagements zu stärken sowie konstruktive Dialoge zwischen ehrenamtlichen Umwelt- und Naturschutzverbänden, Verwaltungen und Vorhabenträgern zu unterstützen. – durch gezielt auf die Informationsbedürfnisse von Freiwilligen ausgerichtete Bildungsveranstaltungen der niedersächsischen Alfred Toepfer Akademie für Naturschutz (NNA). – durch fachlichen Austausch u. a. im Rahmen der Niedersächsischen Naturschutztage sowie allgemeinen und projektbezogenen Besprechungen mit den Naturschutzverbänden. f) Kultusministerium Zum Bildungsauftrag der Schule gehört die Mitgestaltung des sozialen Lebens (§ 2 Abs. 1 Satz 3 NSchG). Ein entsprechendes Engagement der Schülerinnen und Schüler zu fördern und sie zur Übernahme ehrenamtlicher Tätigkeit anzuregen, gehört zu den Aufgaben der Schule. Soweit sich ein solches Engagement im Rahmen der Schule entfaltet, kann es gemäß Nr. 7.1 des Erlasses „Zeugnisse in den allgemeinbildenden Schulen“ (RdErl. D. MK v. 3.5.2016-36.3-83203 - VORIS 22410) in Abgangs- und Abschlusszeugnissen gewürdigt werden . Gleiches gilt gemäß Nr. 8 für Schülerinnen und Schüler die sich in Schule als Schülerlotse oder in der Schülervertretung engagiert haben. Soweit die ehrenamtliche Tätigkeit außerhalb des Verantwortungsbereichs von Schule stattfindet, kann die Würdigung beispielhafter Aktivitäten insbesondere in einem Beiblatt zum Zeugnis erfolgen. Als ehrenamtliche Tätigkeit kann ein Einsatz – im sozialen, karitativen und diakonischen Bereich, – im politischen und zivilgesellschaftlichen Bereich, – im kulturellen Bereich (z. B. Kunst, Theater, Musik, Gedenkstätten und Denkmalpflege), – im Natur-, Landschafts- und Umweltschutz, – in der Jugendarbeit und im Sport gewürdigt werden. Im Bildungsbereich sind insbesondere folgende Projekte und laufende Maßnahmen zu nennen , die zum Teil durch Anrechnungsstunden (das Netzwerk der UNESCO-Projektschulen mit ca. 100 Anrechnungsstunden) und durch Ressourcen für die Durchführung von Fachtagungen sowie regionale Netzwerktagungen (Netzwerk „Schule ohne Rassismus - Schule mit Courage “/ Netzwerk der UNESCO-Projektschulen) unterstützt werden, die im Rahmenkonzept des Niedersächsischen Landesinstituts für schulische Qualitätsentwicklung verankert sind. Die Preisgelder für den Schülerfriedenspreis (7 000 Euro) werden aus den Ressourcen des Kultusministeriums für politische Bildung zur Verfügung gestellt: – Im Netzwerk der UNESCO-Projektschulen beschäftigen sich die Schulen mit Themen wie Förderung einer Friedenskultur, Schutz der Umwelt, nachhaltige Entwicklung und gerech- Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2767 13 ter Ausgleich zwischen Arm und Reich. Diese Themen sind fest im Schulprogramm und in den Curricula der UNESCO-Projektschulen verankert. Die Förderung von Engagement spielt an diesen Schulen eine besondere Rolle. Schülerinnen und Schüler setzen sich auch intensiv mit drängenden Herausforderungen unserer Zeit, wie z. B. den Ursachen und Konsequenzen der weltweiten Flucht- und Migrationsbewegungen oder den zunehmenden Klimaextremen und deren Folgen auseinander. – Das Netzwerk „Schule ohne Rassismus - Schule mit Courage“ bewährt sich seit 1995 darin , jungen Menschen die Werte der Demokratie, Freiheit, Menschenrechte, Offenheit, Vielfalt und Toleranz nahezubringen und sie für die Gefahren der Diskriminierung und der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit zu sensibilisieren. Das Besondere dabei ist, dass die Initiative zur Erlangung des Titels oftmals von den Schülerinnen und Schülern ausgeht und dadurch das Schulklima nachhaltig belebt und geprägt wird. Auch hier engagieren sich Schülerinnen und Schüler in besonderer Weise. – Der jährlich vergebene Schülerfriedenspreis würdigt Leistungen von Schülerinnen und Schülern, die u. a. dem friedlichen Zusammenleben von Menschen, der Völkerverständigung und dem interkulturellen Dialog dienen. Bei der letzten Preisverleihung wurden zwei Beiträge ausgezeichnet, die in besonderem Maße integrativ wirkten und eine Atmosphäre des Willkommens, der Anerkennung und Teilhabe ermöglichten. – Hinzu kommt eine gezielte und systematische Engagementförderung in Schulen in Niedersachsen . Damit sind verschiedene Ziele verbunden, etwa die Ermöglichung gesellschaftlicher Teilhabe und Partizipation junger Menschen, die Stärkung des Demokratieverständnisses und der gesellschaftlichen Verantwortungsübernahme, die Förderung der Gestaltungs- und Handlungskompetenz im Rahmen einer Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) oder die Öffnung der Schulen zum Gemeinwesen und zu anderen Partnern hin. Es gibt hierfür erste ausgebildete Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter der Freiwilligenzentren . – Viele Schulen engagieren sich bereits in Projekten zur Förderung gesellschaftlichen Engagements . Zu nennen wären hier etwa Partnerschulprojekte der außerschulischen Lernorts „Autostadt“, wie beispielsweise „Mobile Integration - Radfahrwerkstatt für und mit Flüchtlingen“ an der Oberschule Bad Bodenteich. Im Rahmen des Projekts „Ein Morgen vor Lampedusa“ haben Schulen in Niedersachsen eine Lesung als soziales Projekt organisiert . Thematisch handelt es sich um eine szenische Aufarbeitung der Flüchtlingstragödie vor der italienischen Insel Lampedusa. Die Mitwirkungs-, Beteiligungs- und Informationsrechte von Schülerinnen und Schülern sowie deren Erziehungsberechtigten werden durch das Niedersächsische Schulgesetz und in den untergesetzlichen Regelungen, wie z. B. in den Grundsatzerlassen der einzelnen Schulformen , sichergestellt. Zudem hält das Kultusministerium zahlreiche Informationen auf seiner Homepage bereit, sodass sich ehrenamtlich engagierte Personen informieren und ggf. Nachfragen zu den jeweiligen Themen stellen können. Als kompetenter und direkter Ansprechpartner stehen den Schülerinnen und Schülern sowie deren Erziehungsberechtigten in erster Instanz die örtlichen Schulen zur Verfügung. Für die SV stehen zudem weitere Unterstützungen zur Verfügung. Für schulformübergreifende Aufgaben sind SV-Beraterinnen und -berater bestellt, die für diese Beratertätigkeiten Anrechnungsstunden erhalten. Die SV-Beraterinnen und -berater haben insbesondere die Aufgabe , Schülervertretungen zu beraten und zu schulen, Schülervertreterinnen und -vertreter für die Arbeit im Schulvorstand zu beraten und zu qualifizieren sowie die gemäß § 80 Abs. 6 NSchG an den Schulen gewählten Lehrkräfte zu beraten und fortzubilden. Darüber hinaus unterstützt das Kultusministerium durch intensive Zusammenarbeit und einen ständigen Austausch die nach dem NSchG gebildeten Gremien (LER und LSR) umfangreich. So wird dem LER beispielsweise eine eigene Geschäftsstelle für dessen Aufgabenwahrnehmung zur Verfügung gestellt; gleiches gilt für den LSR entsprechend. Eine frühzeitige Einbindung und Information des LER über geplante und aktuelle Vorgaben wird u. a. durch die Teilnahme von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des zuständigen Fachreferats an den monatli- Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2767 14 chen Plenarsitzungen des LER sichergestellt. Zudem wird am Ende der jeweiligen Amtsperioden dieser Gremien die ehrenamtlich geleistete Arbeit der Mitglieder durch das Kultusministerium mit einer Veranstaltung im entsprechenden Rahmen gewürdigt. g) Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung unterstützt die Bürgerbusvereine bei der Beschaffung von entsprechenden Fahrzeugen. Abhängig von der Ausstattung der Fahrzeuge (Hochboden-/Niederflurtechnik, behindertengerechte Einstiegshilfe ) und der Antriebsenergie (Benzin, Diesel, CO2-frei) führen maximal zuwendungsfähige Ausgaben bei einer Förderquote von 75 % im Einzelfall bis zu einen Landesförderung in Höhe von 106 500,00 Euro. In der Zeit von 1997 bis 2018 wurde die Beschaffung von insgesamt 102 Fahrzeugen in 55 Bürgerbus-Vereinen in Niedersachsen gefördert. Aktiv sind aktuell 52 Vereine mit 61 Fahrzeugen. h) Ministerium für Wissenschaft und Kultur aa) Kulturfachverbände Die Kulturfachverbände leisten eine hervorragende Arbeit u. a. bei der Beratung und Qualifizierung ihrer ehrenamtlich organisierten Mitglieder. Das Land unterstützt das ehrenamtliche Engagement durch die institutionelle Förderung der niedersächsischen Kulturverbände , z. B. durch Förderung – der Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung Niedersachsen, – des Landesverbandes Freier Theater, – des Museumsverbands Niedersachsen/Bremen, – des Niedersächsischen Heimatbundes und – der Landesarbeitsgemeinschaft Soziokultur. bb) Projektförderung Das Land ermöglicht u. a. mit Mitteln der Regionalen Kulturförderung gemeinsam mit den Landschaften und Landschaftsverbänden die Durchführung vielfältiger Projekte in den Regionen. Auch damit wird das Ehrenamt vor Ort gestärkt, denn auch kleinere Initiativen und Vereine können von diesem Förderinstrument profitieren. i) Justizministerium aa) Betreuungswesen Im Betreuungswesen kommt dem Ehrenamt eine zentrale Rolle zu. Das Gesetz geht in § 1897 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) ausdrücklich vom Regelfall und vom Vorrang des ehrenamtlichen Betreuers aus. Der Niedersächsischen Landesregierung ist es ein besonderes Anliegen, die ehrenamtlich geführte Betreuung zu stärken. bb) „Arbeitshilfen für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer“ Zur Unterstützung der ehrenamtlichen Betreuer hat das Niedersächsische Justizministerium im letzten Jahr die ausführliche Broschüre „Arbeitshilfen für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer“ überarbeitet. Die Arbeitshilfen werden den Ehrenamtlichen von den Betreuungsgerichten nach ihrer Bestellung ausgehändigt. Die Broschüre beantwortet typische Fragen bei Übernahme einer Betreuung und enthält die Kontaktdaten der Betreuungsstellen und anerkannten Betreuungsvereine, die die Ehrenamtlichen beraten. Die Handreichung ist als Download auch auf der Internetseite des Justizministeriums unter http://www.mj.niedersachsen.de/service/publikationen verfügbar. cc) Betreuungsvereine Die Landesregierung setzt sich besonders für eine intensivere Förderung der Querschnittsarbeit der Betreuungsvereine ein. Die Betreuungsvereine finden und binden Ehrenamtliche für die Arbeit im Betreuungswesen durch ihre Informations- und Beratungs- Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2767 15 tätigkeit. Diese wichtige Aufgabe unterstützt die Landesregierung durch eine Querschnittsförderung , für die in 2019 ein verdoppelter Betrag über nunmehr 2 Millionen Euro zur Verfügung steht. Die bessere Förderung der Betreuungsvereine ist im Ergebnis verstärktes Engagement für das Ehrenamt. Die intensivere Förderung der Vereine sowie die in 2018 vollzogene Zuständigkeitsbündelung im Niedersächsischen Justizressort sollen zu einer besseren Vernetzung und Zusammenarbeit aller Akteure im niedersächsischen Betreuungswesen führen. Hier steht die Anbindung und Gewinnung von Ehrenamtlichen stets im besonderen Fokus. dd) Justizvollzugseinrichtungen In den vierzehn niedersächsischen Justizvollzugseinrichtungen sind derzeit rund 600 ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig. Sie begleiten überwiegend Gruppenangebote , die kreative, musikalische, sportliche, religiöse, sozialpolitische und niederschwellige behandlerische Inhalte (wie z. B. Selbsthilfegruppen für Suchtgefährdete und -abhängige) umfassen. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit der Einzelbetreuung von Gefangenen, z. B. im Rahmen des Übergangsmanagements (z. B. Begleitung von Lockerungen). Als Orientierungsrahmen für die Ehrenamtlichenarbeit in den Justizvollzugseinrichtungen wurde in Kooperation mit dem „Schwarzen Kreuz e. V.“ eine Konzeption erarbeitet, die aus vier Säulen besteht: 1. Gewinnung und Auswahl, 2. Qualifizierung , 3. Begleitung und Betreuung und 4. Anerkennung von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Die Verantwortung für den Bereich der Ehrenamtlichenarbeit liegt vorrangig bei den jeweiligen Justizvollzugseinrichtungen. In jeder Anstalt ist eine Koordinatorin oder ein Koordinator für Ehrenamtlichenarbeit bestellt. Die Konzeption wird im Zusammenwirken der jeweiligen Justizvollzugseinrichtung mit dem Niedersächsischen Justizministerium und dem Bildungsinstitut des niedersächsischen Justizvollzuges umgesetzt. Jährliche Treffen der Anstaltsleitungen mit den Ehrenamtlichen tragen dem Bedürfnis nach Anerkennung der Ehrenamtlichenarbeit Rechnung. Viele Anstaltsleitungen laden zudem die Ehrenamtlichen zu besonderen Veranstaltungen der Anstalt wie Weihnachtsfeiern, Sommerfesten und/oder Informationstagen für die Öffentlichkeit ein, wobei die Arbeit der Ehrenamtlichen lobend hervorgehoben wird. Ergänzend werden auf Landesebene in mehrjährigen Abständen „Tage der Ehrenamtlichen“ veranstaltet, bei denen die Arbeit durch wichtige Repräsentanten der Justizverwaltung gewürdigt wird. ee) ehrenamtliche Richterinnen und Richter in der Strafrechtspflege Die bei den niedersächsischen Amts- und Landgerichten tätigen ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in der Strafrechtspflege (Schöffinnen und Schöffen, Hilfsschöffinnen und Hilfsschöffen, Jugendschöffinnen und Jugendschöffen sowie die Hilfsjugendschöffinnen und Hilfsjugendschöffen) erhalten von den Gerichten eine Einführungsveranstaltung zu Beginn der fünfjährigen Amtsperiode. Nach ungefähr der Hälfte der Amtszeit wird ein Erfahrungs- und Gedankenaustausch angeboten. Erstmalig wurde diesem Personenkreis zu Beginn der am 1.1.2019 gestarteten Amtsperiode auch flächendeckend die Besichtigung der Niedersächsischen Justizvollzugsanstalten (bzw. Jugendanstalten und Abteilungen der Jugendarrestanstalten für die Jugendschöffinnen und Jugendschöffen ) angeboten. Darüber hinaus informiert das Niedersächsische Justizministerium die Schöffinnen und Schöffen im 54-seitigen Handbuch „Das Schöffenamt in Niedersachsen. Ein Leitfaden für die Praxis“. Das Handbuch wurde im Oktober 2018 umfassend unter Beteiligung der Praxis sowie des Landesverbandes Niedersachsen der Vereinigung ehrenamtlicher Richterinnen und Richter überarbeitet und ist zum kostenlosen Download oder als Papierexemplar zum Bestellen auf der Website des Niedersächsischen Justizministeriums verfügbar (http://www.mj.niedersachsen.de/service/publikationen/). Auch das bundesweite Schöffenmerkblatt wird auf der Website kostenlos zum Download zur Verfügung gestellt (http://www.mj.niedersachsen.de/themen/strafrecht_soziale_dienste_und_opfer hilfe/schoeffinen_und_schoeffen/schoeffinnen-und-schoeffen-114462.html). Bei den „Zuwendungen für die Einführung in das Schöffenamt“ ist ein Betrag von 20 000 Euro für folgenden Zweck für das Haushaltsjahr 2019 veranschlagt: „Stärkung des Eh- Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2767 16 renamtes, Förderung des Landesverbandes Niedersachsen der Vereinigung ehrenamtlicher Richterinnen und Richter bei der Durchführung von Fortbildungsangeboten für Schöffinnen und Schöffen“. j) Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung aa) Förderung des Projektnetzwerkes Ländliche Räume Niedersachsen Das Niedersächsische Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung fördert ehrenamtliche Betätigungen u. a. über die Plattform des Projektnetzwerkes Ländliche Räume Niedersachsen. Das Projektnetzwerk ist ein gemeinsames Projekt der Landesregierung mit den kommunalen Spitzenverbänden. Die Online- Plattform des Projektnetzwerks umfasst derzeit mehrere hundert gute Daseinsvorsorgeprojekte aus den Bereichen Grundversorgung, Wohnen, Gesellschaft und Soziales, Gesundheit , Bildung und Kultur, Mobilität sowie Digitalisierung und unterstützt die Vernetzung von Akteuren in der Fläche. Zahlreiche Projekte im Projektnetzwerk werden dabei von ehrenamtlichen Trägern betrieben. Durch die Plattform werden der Bekanntheitsgrad der Projekte erhöht und das Engagement der Beteiligten sichtbar gemacht. Darüber hinaus zielt die Plattform darauf ab, weitere Akteure zu ermuntern, vergleichbare Projekte in ihren Kommunen umzusetzen. Damit die ersten Schritte auf dem Weg der Projektumsetzung gelingen, wird Unterstützung über einen Moderatorinnen/Moderatorenpool angeboten. Um den direkten Austausch zwischen den Akteurinnen und Akteuren zu befördern , fand am 21.11.2018 die Auftaktmesse des Projektnetzwerks Ländliche Räume Niedersachsen statt. Weitere Informationen über das Projektnetzwerk sind zu finden unter : www.projektnetzwerk-niedersachsen.de. bb) Förderung des Landesverbandes Niedersachsen e.V. der Europa-Union Deutschland (EUD) Mit der finanziellen Unterstützung des Landesverbandes Niedersachsen e. V. der Europa -Union Deutschland (EUD) fördert das Niedersächsische Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung einen ehrenamtlich tätigen Verein (gegründet 09.12.1946). Die EUD ist in 15 Ländern organisiert. Sie ist der deutsche Zweig der Union Europäischer Föderalisten (UEF) und Mitglied des Netzwerkes Europäische Bewegung Deutschland (EBD). Sie will die breite Öffentlichkeit für die europäische Einigung mobilisieren und den Bürgerinnen und Bürgern die erforderlichen Hintergrundinformationen zum Verständnis der europäischen Integration vermitteln. In Niedersachsen ist die EUD in 21 Kreisverbänden aktiv. Die Kreisverbände führen Vortragsveranstaltungen , Diskussionsforen, Kongresse und Seminare zu europapolitischen Themen durch. Der Landesverband und die zugehörigen Kreisverbände erhalten seit 1978 eine jährliche Landeszuwendung. 7. Wie will die Landesregierung die Attraktivität des Ehrenamtes weiter stärken? Mit folgenden Maßnahmen will die Landesregierung die Attraktivität weiter stärken: a) Staatskanzlei Die Beantragung und Verlängerung der länderübergreifenden Ehrenamtskarte für Niedersachsen /Bremen soll in diesem Jahr digitalisiert werden. Derzeitig kann die Ehrenamtskarte nur bei der jeweiligen teilnehmenden Gebietskörperschaft beantragt und verlängert werden. Dementsprechend sind diese Formulare landesweit weder einheitlich noch zentral auf der Internetseite des FreiwilligenServers abrufbar. Ziel eines online-basierten Antrags- und Verlängerungsverfahren ist es, die Ehrenamtskarte anwenderfreundlicher, adressatenorientierter und verwaltungseffizienter zu gestalten. Dieser Prozess soll durch Installation eines digitalen Formulars zur Registrierung neuer Anbieter von Vergünstigungen für Inhaberinnen und Inhaber der Ehrenamtskarte komplementiert werden. Im Übrigen sollen die unter Frage 6. genannten Maßnahmen weiterhin umgesetzt werden. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2767 17 b) Ministerium für Inneres und Sport Die Landesregierung überprüft kontinuierlich die arbeitszeitrechtlichen und urlaubsrechtlichen Grundlagen, um eine Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, die Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes und eine verstärkte Berücksichtigung ehrenamtlichen Engagements zu erreichen. Weiterhin unterliegt die Frage der Entschädigung der Mandatsträger nach § 55 Abs. 2 NKomVG der Bewertung einer Kommission. Diese gibt den Kommunen Empfehlungen zur Bemessung dieser Zahlungen. Dadurch wird erreicht, dass eine einheitliche Rechtsanwendung in allen Kommunen besteht. Aktuell wird seitens einer durch den Landtag im Jahr 2018 eingesetzten Strukturkommission untersucht, welche Maßnahmen ggf. erforderlich sind, um die Feuerwehren Niedersachsens für die Zukunft auszurichten. Unter anderem werden Belange des Ehrenamtes betrachtet, um nachhaltig die Sicherstellung des Brandschutzes durch Freiwillige Feuerwehren flächendeckend zu erreichen. Die Ergebnisse der Strukturkommission zum Brandschutz in Niedersachsen werden dem Landtag im Frühjahr 2019 vorgelegt. Aspekte zur Stärkung des Ehrenamtes sind zu erwarten. Somit können diese in den politischen Willensbildungsprozess einfließen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 6. verwiesen. c) Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Die laufenden Projekte sollen weiter umgesetzt werden. Weitere Projekte, z. B. die Verbesserung hauswirtschaftlicher Kenntnisse durch einen HauswirtschaftsFührerschein, sind für den ehrenamtlichen Bereich geplant. d) Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Aufgabe der Landesregierung ist es, die Rahmenbedingungen für das vielfältige Engagement zu stärken und zu verbessern. Im Fokus stehen dabei die Folgen des demografischen Wandels , die Strukturen im ländlichen Raum, eine Engagement unterstützende Infrastruktur und die öffentlichkeitswirksame Wahrnehmung der engagierten Menschen. Die Richtlinie zur Förderung von Freiwilligenagenturen wurde gerade um zwei Jahre verlängert ; die Fortsetzung der Förderung wurde damit sichergestellt. An einer Anschlussregelung wird derzeitig gearbeitet. e) Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz Das in der Niedersächsischen Naturschutzstrategie von 2017 formulierte Schwerpunktziel „Den verbandlichen Naturschutz als wichtigen Partner des amtlichen Naturschutzes sowie sonstiges ehrenamtliches Engagement unterstützen“ wird weiterhin durch die unter der Antwort zu Frage 6 beschriebenen Maßnahmen umgesetzt. Darüber hinaus prüft das Land, auf welche Weise den künftig an Bedeutung gewinnenden Themen „Nachwuchsgewinnung“, „Vermittlung von Artenkenntnissen“, „interkulturelle Öffnung“ und „Freiwilligenengagement außerhalb formaler Strukturen“ begegnet werden kann. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. f) Kultusministerium Ehrenamtliches Engagement benötigt gute Rahmenbedingungen und eine Anerkennungskultur . Dies gilt auch für Schule. Ehrenamtliches Engagement gehört zum Bereich des Selbstverständnisses einer Schule, ihres Leitbildes und ihrer Beziehungen zum regionalen Umfeld. So entwickeln sich in Schulen vielfältige Aktivitäten, die dazu beitragen, dass Schulen zunehmend Lernorte für bürgerschaftliches Engagement werden. Dies wird von der Landesregierung sehr gefördert. Das Kultusministerium intensiviert mit dem Ziel der Stärkung von Engagement und Partizipation in die Demokratiebildung. Im Kern geht es darum, Kindern und Jugendlichen echte und aktive Partizipation zu ermöglichen. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2767 18 Schülerinnen und Schüler sollen demokratische Prozesse als erlebbar, gestaltbar und wirkungsvoll erleben können. Es ist u. a. ein Jugendkongress von Jugendlichen für Jugendliche geplant. Darüber hinaus liegt ein Schwerpunkt in der pädagogischen Arbeit an anerkannten außerschulischen Lernorten und an Gedenkstätten darin, Angebote mit Peer-Charakter zu entwickeln und Engagement von Kindern und Jugendlichen zu stärken. Hierbei werden sie durch Fachtagungen und Fortbildungen unterstützt. g) Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung Die unter der Antwort zu Frage 6. beschriebene Förderung von Bürgerbusvereinen und damit die ehrenamtliche Tätigkeit wird auf hohem Niveau fortgesetzt. h) Ministerium für Wissenschaft und Kultur Das MWK führt derzeit eine Reihe von Regionaltagungen durch, um die Bedarfe der Kulturschaffenden einerseits, aber auch die Positionen von Politik und Verwaltung zu dem Thema in Niedersachsen zu ermitteln. Ziel ist es, entsprechende Konzepte und Förderinstrumente für Niedersachen zu entwickeln. Unterstützungsstrukturen für das Ehrenamt sind dabei ein Thema , das besonders im Fokus steht. Maßnahmen sollen allerdings erst nach der Ergebnisauswertung der Veranstaltungen vorgeschlagen werden. i) Justizministerium Die Landesregierung hat auch im Dezember 2018 anlässlich des Tags des Ehrenamtes wieder einen Festakt für ganz besonders engagierte ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer veranstaltet. Seit 2010 wird alle zwei Jahre mit dem „Tag der ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer“ einzelnen Persönlichkeiten und stellvertretend damit dem Engagement aller Ehrenamtlichen gedankt. Schließlich hat die Landesregierung bereits in 2018 am partizipatorischen Reformprozess für das Betreuungsrecht teilgenommen, den das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im letzten Jahr auf den Weg gebracht hat. Das Justizministerium bringt sich hier fortlaufend gerade in der Facharbeitsgruppe ein, die sich u. a. mit dem Ehrenamt befasst. In dieser Arbeitsgruppe arbeiten Vertreterinnen und Vertreter aus allen Bereichen des Betreuungswesens an Fragen zur Entwicklung des Ehrenamtes, um die Attraktivität der Ausübung des Ehrenamtes in der rechtlichen Betreuung zu erhöhen. Im Bereich des Justizvollzugs hat das Justizministerium einen Prozess der Vernetzung der Ehrenamtlichenarbeit von Justizvollzugseinrichtungen, Ambulantem Justizsozialdienst und freien Bildungsträgern der Straffälligenhilfe eingeleitet, der dem Ausbau und der Regionalisierung der Fortbildungsangebote für Ehrenamtliche dient. Für Schöffinnen und Schöffen gibt es Planungen zur Schaffung eines abgestuften, dezentralen und landesweiten Systems zur Unterstützung ehrenamtlicher Richterinnen und Richter bei Beratungsbedarf. Das Spektrum reicht von allgemeinen Fragen über psychische Belastungen bis hin zur Bewältigung von Ausnahmesituationen. Dies soll unter Beteiligung u. a. des Gesundheitsmanagements , des Kriseninterventionsteams des Justizvollzuges sowie erfahrener Strafrichterinnen und Strafrichter vor Ort geschehen. j) Finanzministerium Die Landesregierung setzt sich auf Bund-Länder-Ebene in geeigneter Weise für die Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen für Ehrenamtliche und gemeinnützige Vereine sowie andere steuerbegünstigte Körperschaften ein. So hat sich die Landesregierung z. B. in der Vergangenheit erfolgreich für die Belange von Bürgerhaus- oder Dorfgemeinschaftshausvereinen eingesetzt oder über den Bundesrat die Entlastung Ehrenamtlicher in gemeinnützigen Vereinen durch die Anhebung der Besteuerungsgrenze für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe von steuerbegünstigten Körperschaften (§ 64 Absatz 3 der Abgabenordnung) gefordert. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2767 19 k) Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung Das Projektnetzwerk Ländliche Räume wird auch künftig einen der Arbeitsschwerpunkte des MB darstellen und weiterentwickelt werden. Auch soll die Förderung der Europa-Union Deutschland (EUD) fortgeführt werden. (Verteilt am 07.02.2019) Drucksache 18/2767 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Ehrenamt Vorbemerkung des Abgeordneten Vorbemerkung der Landesregierung 1. Wie viele ehrenamtlich Tätige gibt es in Niedersachsen? 2. In welchen Bereichen sind diese tätig (bitte aufschlüsseln)? 3. Wie viele der ehrenamtlich Tätigen gehören welcher der folgenden Altersgruppen an: bis einschließlich 17 Jahre, 18 bis 29 Jahren, 30 bis 45 Jahren, 46 bis 59 Jahren und über 60 Jahren? 4. Können sich Landesbedienstete für ihr ehrenamtliches Engagement teilweise freistel-len lassen? 5. Welche Bedeutung hat das Ehrenamt für die Landesregierung? 6. Fördert die Landesregierung ehrenamtliche Betätigungen? Gegebenenfalls wie? 7. Wie will die Landesregierung die Attraktivität des Ehrenamtes weiter stärken?