Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2772 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung Wie weit ist der Aufbau des Rechen- und Dienstleistungszentrums TKÜ? Anfrage des Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen (FDP), eingegangen am 11.01.2019 - Drs. 18/2555 an die Staatskanzlei übersandt am 16.01.2019 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 30.01.2019 Vorbemerkung des Abgeordneten Laut der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur mündlichen Beantwortung von Abgeordneten der FDP-Fraktion („Zuverlässige Partner im Bereich Telekommunikationsüberwachung ?“, Drucksache 17/1460 Nr. 25) erfolgt derzeit unter Federführung Niedersachsens eine Zentralisierung der Telekommunikationsüberwachung im Nordverbund mittels Einrichtung und Betrieb eines Rechen- und Dienstleistungszentrums TKÜ (RDZ TKÜ). „Ein Wirkbetrieb der einzelnen Partnerländer erfolgt nach derzeitigem Planungsstand aufgrund technischer und leistungsabhängiger Faktoren der TKÜ-Anlage sukzessive und soll bis voraussichtlich November 2020 vollständig abgeschlossen sein“ (Drucksache 17/1460, Nr. 25). Mit der Realisierung des RDZ TKÜ sollen nach Aussage der Landesregierung auch alle wesentlichen datenschutzrechtlichen Mängel, die derzeit bestehen, behoben und mit der Aufnahme des Wirkbetriebs des RDZ TKÜ im Jahr 2020 die Handlungsfähigkeit der Polizei zur Telekommunikationsüberwachung weiterhin gewährleistet sein. In der betreffenden Antwort vom 23.08.2018 teilt die Landesregierung ebenfalls mit, dass zum Zeitpunkt der Antwort das Vergabeverfahren laufe. Bis zum 31.12.2018 war die Firma Syborg mit der Bereitstellung und Wartung der TKÜ- Systemtechnik in Niedersachsen beauftragt. Nach Aussage der Landesregierung wurde zum Zeitpunkt der Antwort (Drucksache 17/1460 Nr. 25) ein neuer Vertrag für die Jahre 2019 bis 2021 mit der besagten Firma verhandelt. Vorbemerkung der Landesregierung Die Gewährleistung der Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) ist von herausragender Bedeutung für strafprozessuale und gefahrenabwehrrechtliche Maßnahmen durch die Polizei. Vor dem Hintergrund technischer Entwicklungen ist die als hochkomplex zu betrachtende TKÜ- Anlagentechnik zur Aufrechterhaltung eines sicheren durchgängigen Betriebs durch neue Systemtechnik auszutauschen. Über einen inzwischen verlängerten Supportvertrag wird der Weiterbetrieb der derzeitigen Systemtechnik der Firma Syborg bis zur Wirkbetriebsaufnahme der neuen Systemtechnik gewährleistet. Gemäß abgeschlossenem „Staatsvertrag über die Einrichtung und den Betrieb eines Rechen- und Dienstleistungszentrums zur Telekommunikationsüberwachung der Polizeien im Verbund der norddeutschen Küstenländer“ zwischen Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig- Holstein und Niedersachsen ist der Wirkbetrieb des Rechen- und Dienstleistungszentrums Telekommunikationsüberwachung (RDZ TKÜ) im Jahr 2020 aufzunehmen. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2772 2 Die vertragliche Basis der gemeinsamen Projektierung zum Aufbau des RDZ stellt das „Verwaltungsabkommen über die Finanzierung der Projektierung zur Errichtung des Rechen- und Dienstleistungszentrum Telekommunikationsüberwachung der Polizeien im Verbund der norddeutschen Küstenländer“ vom 24. September 2015 dar. Die Realisierung erfolgt unter der Federführung Niedersachsens . Ein Wirkbetrieb der einzelnen Partnerländer erfolgt nach derzeitigem Planungsstand aufgrund technischer und leistungsabhängiger Faktoren der TKÜ-Anlage sukzessive und soll bis voraussichtlich November 2020 vollständig abgeschlossen sein. Das Vergabeverfahren für das RDZ TKÜ befindet sich aktuell in der finalen Phase. Nach Prüfung letzter fachlicher und technischer Fragestellungen wäre auf der Basis vorliegender Angebote im Rahmen der vergaberechtlich zu beachtenden Fristen der Zuschlag zu erteilen. 1. Wie ist der Stand des Vergabeverfahrens? Das Vergabeverfahren wird nach aktuellen Stand im Rahmen der gesetzlichen Rahmenbedingungen durchgeführt. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkungen verwiesen. 2. Sollte das Verfahren noch nicht abgeschlossen sein, wann ist die Vergabe geplant? Siehe Vorbemerkungen bzw. Antwort zu Frage 1. 3. Sollte das Vergabeverfahren abgeschlossen sein, wann wurde welcher Firma der Zuschlag erteilt? Entfällt. 4. Ist im Ergebnis der Ausschreibung festzustellen, dass alle derzeitigen Mängel in der TKÜ-Systemtechnik abgestellt werden, und wurde dies von der Landesbeauftragten für Datenschutz bestätigt? Es wird auf die Vorbemerkungen und die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur mündlichen Beantwortung des Abgeordneten der Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen, Dr. Stefan Birkner, Dr. Marco Genthe und Jörg Bode (FDP) - Drucksache 18/1460, Nr. 25 - verwiesen. Die dort beschriebenen Mängelpunkte der Landesbeauftragten für Datenschutz in Niedersachsen werden, soweit zwischenzeitlich nicht anderweitig behoben, weiterhin bei der Realisierung des RDZ TKÜ berücksichtigt und im Rahmen der fachlichen Begleitung entsprechend thematisiert. 5. Wie ist der Stand des Aufbaus des RDZ? Durch das seitens der norddeutschen Küstenländer gemeinsam betriebene Projekt „RDZ TKÜ“ werden intensive Planungs- und Vorbereitungsmaßnahmen zur zeitgerechten Inbetriebnahme des RDZ TKÜ betrieben. Der Schwerpunkt der Maßnahmen liegt aktuell auf der Klärung letzter fachlicher und technischer Fragestellungen im Rahmen des laufenden Vergabeverfahrens. 6. An welchem genauen Ort soll das RDZ entstehen? Gemäß Artikel 1 Abs. 1 des Staatsvertrags zwischen den norddeutschen Küstenländern richten die Vertragspartner ein gemeinsames Rechen- und Dienstleistungszentrum (RDZ) als eigenständige Organisationseinheit des Landeskriminalamtes Niedersachsen ein. Der Standort ist Hannover. Die Systemtechnik soll nach aktuellem Stand als Housing-Lösung beim Landesbetrieb IT.Niedersachsen betrieben werden. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2772 3 7. Befindet sich das Projekt im geplanten Zeitrahmen, und wird die Aufnahme des Wirkbetriebes des RDZ TKÜ im Jahr 2020 erfolgen? Nach Kenntnis der Landesregierung bewegen sich Verzögerungen im Vergabeverfahren noch immer in einem Rahmen, der die vereinbarte Aufnahme des Wirkbetriebes des RDZ TKÜ im Jahr 2020 nicht in Frage stellt. 8. Sollte der geplante Zeitrahmen nicht einzuhalten sein, was unternimmt die Landesregierung , um die Handlungsfähigkeit der Polizei Niedersachsen zur Telekommunikationsüberwachung in diesem Fall zu gewährleisten, auch vor dem Hintergrund der bestehenden Mängel der aktuellen TKÜ-Systemtechnik? Siehe Antwort zu Frage 7 und Vorbemerkungen. 9. Wie lautet das Ergebnis der Vertragsverhandlungen mit der Firma Syborg? Mit der Firma Syborg ist ein entsprechender Wartungs-/Servicevertrag für die derzeit in Niedersachsen betriebene TKÜ-Anlage für die Jahre 2019 bis einschließlich 2021 geschlossen worden. (Verteilt am 08.02.2019) Drucksache 18/2772 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung Wie weit ist der Aufbau des Rechen- und Dienstleistungszentrums TKÜ?