Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2778 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Belit Onay (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung Was unternimmt die Landesregierung gegen Sprachschwierigkeiten in der Ausbildung? Anfrage des Abgeordneten Belit Onay (GRÜNE), eingegangen am 23.01.2019 - Drs. 18/2652 an die Staatskanzlei übersandt am 24.01.2019 Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung vom 05.02.2019 Vorbemerkung des Abgeordneten Menschen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, haben zum Teil sprachliche Schwierigkeiten bei den Prüfungen innerhalb ihrer Berufsausbildung. Vorbemerkung der Landesregierung In Niedersachsen befinden sich zunehmend Auszubildende mit Migrationshintergrund in dualen Ausbildungsverhältnissen, die aufgrund ihrer nicht ausreichenden Sprachkenntnisse Schwierigkeiten haben, den theoretischen Unterrichtsinhalten zu folgen, und infolgedessen Gefahr laufen, die Abschlussprüfungen im theoretischen Bereich nicht zu bestehen. In den Berufsschulen stellt der Anteil der Auszubildenden, die nicht über sichere Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen, einen relevanten Anteil dar. Da die Sprache nicht nur prüfungsrelevant ist, sondern auch maßgeblich für die Wissensvermittlung im Ausbildungsbetrieb und in der Schule ist, sind flankierende Maßnahmen vor und während der Ausbildung notwendig. Die Sprache ist nach Überzeugung der Landesregierung nicht lediglich Mittel zur Abfrage prüfungsrelevanter Lerninhalte. Vielmehr spiegelt Sprache die berufliche Handlungsfähigkeit, die durch eine Prüfung nachzuweisen ist, gesondert wieder. Die berufliche Handlungsfähigkeit wird in § 1 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) als die für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit in einer sich wandelnden Arbeitswelt notwendigen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten definiert. Dazu gehören auch Kenntnisse der deutschen Sprache für die Kommunikation im Betrieb, mit Kunden und im Team. Um hier die bestehenden Herausforderungen zu meistern, gibt es verschiedene Maßnahmen und Initiativen von Bund, Land und der ausbildenden Wirtschaft. So wurden z. B. von der ausbildenden Wirtschaft praktische Übersetzungshilfen für Fachvokabular zum Einsatz in der Werkstatt entwickelt. Im aktuellen Gesetzesentwurf zur Modernisierung des BBiG sollen die Möglichkeiten der Teilzeitberufsausbildung erweitert und auch genutzt werden können , um z. B. Sprachunterricht berufsbegleitend zu erhalten. Der für die Belange Geflüchteter zuständige Unterausschuss des Landesausschusses für Berufsbildung hat sich in der vergangenen Sitzung am 12.11.2018 mit der Problematik beschäftigt und gemeinsame Eckpunkte zur Sprachförderung beschlossen. Es wird u. a. empfohlen, dass Sprachunterricht im Kontext des Berufsschulunterrichts stattfinden soll und die Angebote unabhängig vom Aufenthaltsstatus bestehen sollen. 1. Was unternimmt die Landesregierung, um Menschen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, gleiche Chancen bei den Prüfungen innerhalb ihrer Berufsausbildung zu bieten? Um Sprachdefizite während der Ausbildung abzufedern, können grundsätzlich die Förderungen im Rahmen von arbeitsmarktpolitischen Leistungen der Bundesagentur für Arbeit, z. B. ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) sowie Assistierte Ausbildung (AsA), in Anspruch genommen werden. Sie Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2778 2 sind oftmals jedoch nicht ausreichend, um die genannten Defizite bei den Auszubildenden mit Migrationshintergrund auszugleichen. Um erfolgreiche Abschlussprüfungen zu ermöglichen sowie dem Fachkräftemangel bei den Betrieben entgegen zu steuern, bietet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ergänzende sprachförderliche Angebote nach der Verordnung über die berufsbezogene Deutschsprachförderung (Deutschsprachförderverordnung - DeuFöv vom 04.05.2016 (BAnz AT 04.05.2016 V1), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 29.11.2018 (BGBl. I S. 2027)) an. Die Maßnahmen nach der DeuFöV können durch vom BAMF zugelassene Träger, z. B. in den Räumlichkeiten der berufsbildenden Schulen oder der Maßnahmenträger, durchgeführt werden. Das BAMF schreibt wiederkehrend das Zulassungsverfahren aus. Die notwendige Rahmenvereinbarung zwischen Land und Bund wird voraussichtlich im Februar 2019 unterschrieben werden. 2. Welche Möglichkeiten aufseiten der IHK, der Handwerkskammer oder sonstiger relevanter Einrichtungen sieht die Landesregierung, um Menschen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, gleiche Chancen bei den Prüfungen innerhalb ihrer Berufsausbildung zu bieten? Die Durchführung der Abschlussprüfungen nach § 37 BBiG bzw. der Gesellenprüfung nach § 31 Handwerksordnung (HwO) obliegt den jeweils für die Berufsausbildung zuständigen Stellen. Diese haben die ordnungsgemäße Durchführung sicherzustellen. Bei der Abnahme der Prüfung ist immer der Grundsatz der Chancengleichheit zu wahren. Das bedeutet, dass für alle Prüflinge gleichmäßige äußere Prüfungsvoraussetzungen sicherzustellen sind. Chancengleichheit bedeutet, gleichermaßen die Bevorzugung wie auch die Benachteiligung einzelner Prüflinge auszuschießen. Für die rechtssichere Gestaltung der Prüfungen müssen sich die prüfenden Stellen an diesen Grundsatz halten. Innerhalb des rechtlichen Rahmens besteht z. B. die Möglichkeit, die Art der Fragestellung durch den Prüfungsausschuss zu überdenken und ggf. einfachere Sprachkonstruktionen zu wählen , ohne jedoch das Prüfungsniveau zu senken. 3. Wäre die Zulassung von Wörterbüchern aus Sicht der Landesregierung eine praktikable Möglichkeit, um Menschen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, gleiche Chancen bei den Prüfungen innerhalb ihrer Berufsausbildung zu bieten? Falls nein, warum nicht? Solange der Grundsatz der Chancengleichheit gewährleistet ist und der Nachweis der beruflichen Handlungsfähigkeit erbracht wird, ist der Einsatz von Wörterbüchern denkbar. Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung sowie die Antwort zu Frage 2 verwiesen. (Verteilt am 08.02.2019) Drucksache 18/2778 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Belit Onay (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung Was unternimmt die Landesregierung gegen Sprachschwierigkeiten in der Ausbildung?