Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2780 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Martin Bäumer, Uwe Dorendorf, Axel Miesner, Frank Oesterhelweg, Laura Rebuschat und Dr. Frank Schmädeke (CDU) Antwort des Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz namens der Landesregierung namens der Landesregierung Zu Lehrzwecken nicht verfügbar - aber für die ARD? Anfrage der Abgeordneten Martin Bäumer, Uwe Dorendorf, Axel Miesner, Frank Oesterhelweg, Laura Rebuschat und Dr. Frank Schmädeke (CDU), eingegangen am 07.01.2019 - Drs. 18/2519 an die Staatskanzlei übersandt am 09.01.2018 Antwort des Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz namens der Landesregierung vom 31.01.2019 Vorbemerkung der Abgeordneten Unter dem Titel „Wie geht die Landesregierung mit dem Wolf um?“ hat der frühere Landtagsabgeordnete Ernst-Ingolf Angermann im Jahr 2015 eine Anfrage gestellt, die von der Landesregierung in der Drucksache 17/4001 beantwortet wurde. Dabei ging es auch um den Fang und die Besenderung eines Wolfes. Auf die Frage des Abgeordneten Angermann, ob die Besenderung des ersten Wolfes in Niedersachsen gefilmt wurde, antworte die Landesregierung damals mit „Ja“. Auf die nachfolgende Frage des Abgeordneten Angermann, ob das Filmmaterial für Lehrzwecke zur Verfügung stünde, antwortete die Landesregierung mit „Nein“. Am 26. November 2018 gab es um 22.45 Uhr im ersten Deutschen Fernsehen (ARD) einen Film, in dem ab ca. Minute 37:25 ein Wolf zu sehen war, der in einer Falle gefangen war und anschließend besendert wurde. Dabei soll es sich nach Aussagen im Film um den Wolf MT06 gehandelt haben, der im April 2016 aufgrund einer Entscheidung des damaligen Umweltministers Stefan Wenzel getötet wurde. 1. Ist es zutreffend, dass in dem Filmbeitrag die Besenderung des niedersächsischen Wolfes MT06 gezeigt wurde? Ja 2. Wer hat damals die Besenderung dieses Wolfes gefilmt, und wer hat die Rechte an diesen Aufnahmen? Herr Sebastian Koerner. 3. Ist es zutreffend und begründbar, dass dieses Filmmaterial im Fernsehen gezeigt wurde , obwohl es für Lehrzwecke nicht zur Verfügung steht? Die Rechte liegen bei Herrn Koerner, dieser entscheidet über die Verwendung. Das MU hatte lediglich zeitlich befristete und eng eingegrenzte Rechte an den Aufnahmen erworben. (Verteilt am 08.02.2019) Drucksache 18/2780 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Martin Bäumer, Uwe Dorendorf, Axel Miesner, Frank Oesterhelweg, Laura Rebuschat und Dr. Frank Schmädeke (CDU) Antwort des Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz namens der Landesregierung namens der Landesregierung Zu Lehrzwecken nicht verfügbar - aber für die ARD?