Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2792 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Belit Onay (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung namens der Landesregierung Was ist der Landesregierung die Integration wert? Anfrage des Abgeordneten Belit Onay (GRÜNE), eingegangen am 08.01.2019 - Drs. 18/2524 an die Staatskanzlei übersandt am 11.01.2019 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung namens der Landesregierung vom 08.02.2019 Vorbemerkung des Abgeordneten Am 11. Dezember 2018 war im RUNDBLICK - Politikjournal für Niedersachsen zu lesen, der Niedersächsische Städtetag habe festgestellt, dass die Aufgabe der Integration von Zuwanderern „bei den Ministern immer stärker an Gewicht verliert“. Der Sondertopf des Landes für jene Städte, die besonders starke Anstrengungen zur Integration von Flüchtlingen leisten müssten, reiche nicht aus. Neben den drei kreisfreien Städten Salzgitter, Delmenhorst und Wilhelmshaven erhielten auch Hameln , Laatzen (Region Hannover), Leer, Lüneburg, Nienburg, Rotenburg, Stadthagen und Verden Geld aus dem Sondertopf für die Integrationsarbeit. In einer Zwischenbilanz komme der Niedersächsische Städtetag nun zu einem „ernüchternden“ Ergebnis: „Der Fonds reicht in seiner jetzigen Ausgestaltung aber bei weitem nicht aus, eine drohende Spaltung der Stadtgesellschaft zu verhindern .“ Im RUNDBLICK vom 1. Februar 2018 war zu lesen, ein „Hauptanliegen“ der kommunalen Spitzenverbände sei die Integrationspauschale. Im Koalitionsvertrag hätten SPD und CDU festgehalten, eine solche regelmäßige Zahlung an die Kommunen prüfen zu wollen. Allerdings gebe es bisher kein Konzept dafür. Die Kommunen wollten die Zahlung dazu verwenden, feste Strukturen für die Integration von Flüchtlingen aufzubauen und zu finanzieren. „Die Integration ist aber ein langfristiger Prozess, und um den am Laufen zu halten, brauchen wir feste Strukturen und jemanden, der das organisiert.“, wird Joachim Schwind, Geschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistags, zitiert . Günter Schnieders vom Niedersächsischen Städtetag wird ergänzend zitiert: „Die Strukturen sind in vielen Kommunen auch schon da, aber gerade die finanziell klammen Städte und Gemeinden haben Schwierigkeiten, sie fortzuführen“. 1. Wie bewertet die Landesregierung die Aussage, dass die Aufgabe der Integration von Zuwanderern „bei den Ministern immer stärker an Gewicht verliert“? Bitte eine vollständige nach Ministerien sortierte Liste von Integrationsmaßnahmen erstellen, die den Stand zum Ende der 17. Wahlperiode und die jeweiligen Veränderungen zum aktuellen Zeitpunkt darstellt. Die Aussage, dass die Aufgabe der Integration von Zuwanderern „bei den Ministern immer stärker an Gewicht verliert“, wird von der Landesregierung nicht geteilt. Die Regierungsfraktionen stellen in der Koalitionsvereinbarung für die 18. Wahlperiode ausdrücklich fest, dass Integration eine Daueraufgabe ist. Das lässt sich auch der beigefügten Auflistung der vielfältigen und zahlreichen Integrationsmaßnahmen der Landesregierung entnehmen. Die Aufgabe der Integration von Zugewanderten ist von unveränderter Bedeutung. Die Wahrnehmung dieser Aufgabe bezieht und bezog sich immer auf die Gesamtheit aller Menschen mit Zuwanderungsgeschichte in Niedersachsen. Dabei ergeben sich teilweise Änderungen in den Aufga- Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2792 2 benschwerpunkten, beispielsweise im Hinblick auf die sich verschiebenden Bedarfslagen bei geflüchteten Personen oder die absehbar weiter steigende Bedeutung der Zuwanderung von Fachkräften . Die beigefügte Auflistung enthält nicht nur die speziellen Integrationsmaßnahmen, sondern auch Maßnahmen und Programme der Regelstrukturen, die der Integration von zugewanderten Menschen dienen. Ziel der niedersächsischen Integrationspolitik ist es, alle Menschen, die in Niedersachsen leben, in die Gesellschaft einzubeziehen und ihnen eine chancengleiche Teilhabe an den Regelsystemen zu ermöglichen. Um z. B. die Zuwanderung - auch vor dem Hintergrund des demografischen Wandels - in bestmöglicher Weise nutzen zu können, sind fortgesetzte Integrationsmaßnahmen - auch in den Regelstrukturen - unerlässlich. Das Land Niedersachsen beginnt mit integrationsvorbereitenden Maßnahmen bereits im Rahmen der Erstaufnahme in der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI). Für neu ankommende Flüchtlinge wird dort ein umfassendes, nachhaltiges und individualisiertes Integrationsmanagement angeboten. Ziel ist dabei die ganzheitliche, respektvolle Wahrnehmung und Wertschätzung des Einzelnen. Ein wesentlicher Bestandteil hierbei ist das Angebot von sogenannten Wegweiserkursen zur sprachlichen und kulturellen Erstorientierung an den Standorten der LAB NI. Alle Bewohnerinnen und Bewohner können während ihres Aufenthalts in der Aufnahmeeinrichtung unabhängig von ihrer Bleibeperspektive an dem fünftägigen Kursangebot teilnehmen. Besonderer Wert wird dabei auf die Vermittlung von verbindlichem und nachhaltigem Wissen zu dem in Deutschland geltenden Rechts- und Wertesystem gelegt (z. B. zum Thema Gleichberechtigung von Frauen und Männern). Die Wegweiserkurse sind der erste Schritt der gut durchdachten Sprachförderkette des Landes Niedersachsen. Ergänzend zur beigefügten Auflistung der Integrationsmaßnahmen wird für den Bildungsbereich auf Folgendes hingewiesen: Über die in anliegender Tabelle abgebildeten Mittel zur Sprachförderung an allgemein bildenden Schulen werden auch weiterhin aus der allgemeinen Unterrichtsversorgung gesondert Stunden für die Sprachförderung bereitgestellt. Die Entwicklung der zugewiesenen Kontingente bis zum aktuellen Schuljahr 2018/2019 ist nachstehender Tabelle zu entnehmen: Schuljahr Per Erlass zugewiesenes Kontingent für Sprachfördermaßnahmen und Förderkonzepte Abgerufene Stunden 2015/2016 36.910 mit Kindern in Kindertagesstätten 36.910 2016/2017 50.910 mit Kindern in Kindertagesstätten Eine Überschreitung der Obergrenze wurde geduldet! rd. 58.000 2017/2018 50.910 mit Kindern in Kindertagesstätten + 4.000 Nachsteuerung 54.910 2018/2019 37.000 ohne Kinder in Kindertagesstätten (50.910 abzüglich 13.910 für Kindern in Kindertagesstätten) 37.000 Der Zusatzbedarf 071 (Förderkurse „Deutsch als Zweitsprache“, Förderunterricht, Fördermaßnahmen auf der Grundlage besonderer Sprachförderkonzepte sowie sonstige Fördermaßnahmen nach einem genehmigten Förderkonzept) wird jährlich nach Bedarf neu verteilt. Die Zuweisung für das Schuljahr 2019/2020 beträgt wie im laufenden Schuljahr 37 000 Unterrichtsstunden. Auf Grund der Bund-Länder-Vereinbarung vom 07.07.2016 zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration der Flüchtlinge durch eine jährliche Integrationspauschale erhielt das Kultusministerium für die Integration der Flüchtlinge anteilige Mittel in Höhe von rd. jährlich 60 Mio. Euro für die Jahre 2017 und 2018. Über die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der Qualität in Kindertagesstätten“ (QuiK) wurden mit diesen Mitteln zusätzliche Integrations - und Sprachfördermaßnahmen, insbesondere für Flüchtlingskinder in Kindertagesstätten finanziert. Obwohl die Bundesmittel lediglich für die Förderjahre 2017 und 2018 zur Verfügung standen, wurde der Förderzeitraum der Richtlinie QuiK durch Ergänzung mit Landesmitteln von Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2792 3 jährlich 60 Mio. Euro für die Jahre 2019, 2020 und 2021 auf insgesamt fünf Jahre ausgeweitet und endet somit erst zum 31.12.2021. Die Fördermittel können die Träger von Kindertageseinrichtungen bedarfsgerecht und gemäß den konkreten Anforderungen vor Ort einsetzen und damit zusätzliche Fach- und Betreuungskräfte in Kindergartengruppen oder gruppenübergreifend in Kindertagesstätten einsetzen. Über die Richtlinie können auch Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger beispielsweise mit Migrationshintergrund als Zusatzkräfte eingestellt und gefördert werden, sofern diese die Zugangsvoraussetzungen für den Einstieg in die Klasse 2 zur Ausbildung zur Sozialpädagogischen Assistentin/zum Sozialpädagogischen Assistenten erfüllen. Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger können somit tätigkeitsbegleitend oder im Anschluss an das Förderprogramm einen einschlägigen beruflichen Abschluss für den Regeldienst in Kindertageseinrichtungen erwerben. Des Weiteren ist auf die Rahmenvereinbarung zur Förderung von Auszubildenden mit Migrationshintergrund zu verweisen, die zwischen dem Land Niedersachsen, dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, der Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen der Bundesagentur für Arbeit und dem Niedersächsischen Landkreistag derzeit erarbeitet wird und vom BAMF finanzierte Sprachkurse direkt an den berufsbildenden Schulen verortet, um einen erfolgreichen Abschluss der Ausbildung zu ermöglichen. Die Unterzeichnung der Rahmenvereinbarung wird voraussichtlich im Februar dieses Jahres stattfinden. 2. Ist der Landesregierung bekannt oder kann sie in Erfahrung bringen, welche Ausgestaltung des Integrationsfonds nach Ansicht des Städtetages erforderlich wäre, um eine Spaltung der Stadtgesellschaft zu verhindern? Wie sieht diese Ausgestaltung aus? Welche finanziellen Summen wären erforderlich? Welche Pläne verfolgt die Landesregierung , um dem zu genügen? Der Landesregierung ist nicht bekannt, welche Ausgestaltung des Integrationsfonds nach Ansicht des Städtetages erforderlich wäre, um eine Spaltung der Stadtgesellschaft zu verhindern. Die interne Meinungsfindung des Städtetages in Integrationsfragen müsste beim Städtetag direkt abgefragt werden. Derzeit wird der Integrationsfonds ressortübergreifend evaluiert. 3. Ist der Landesregierung bekannt, ob die niedersächsischen Koalitionspartner SPD und CDU eine regelmäßige Zahlung an die Kommunen als Integrationspauschale geprüft haben und welches Ergebnis diese Prüfung gegebenenfalls erbracht hat? War die Landesregierung an so einer Prüfung beteiligt und gegebenenfalls wie? Gibt es inzwischen ein Konzept für eine Integrationspauschale? Die Koalitionspartner haben im Koalitionsvertrag die Prüfung der Einführung einer Integrationspauschale vorgesehen (Zeile 3169 KOAV). Alle Maßnahmen des Koalitionsvertrages stehen unter Finanzierungsvorbehalt (Zeile 118 KOAV). Die Entscheidung über die Einführung einer Integrationspauschale hängt aus Sicht der Landesregierung zum einen maßgeblich von einer noch ausstehenden Klärung der künftigen Mitfinanzierung durch den Bund ab und zum anderen einer aufwendigen Zusammenschau und Bewertung bisheriger Integrationsleistungen auf Landesebene. Die Bundesbeteiligung ist Gegenstand von Verhandlungen zwischen Bund und Ländern. Ein Ergebnis liegt noch nicht vor. Es wäre für die Entscheidung über eine Neugestaltungen prägend. Konzeptionelle Vorüberlegungen betreffen im Übrigen den Bereich der exekutiven Eigenverantwortung . Auskünfte zu Verfahrensständen, Bewertungen und Einschätzungen im parlamentarischen Bereich werden nach bestehender Verfassungskonvention von dort erteilt. 4. Welche kommunalen Strukturen für die Integration von Flüchtlingen sind der Landesregierung bekannt, wie sehen diese aus, und wo bestehen welche Schwierigkeiten, sie fortzuführen? Was tut die Landesregierung, um diese Schwierigkeiten zu beseitigen? Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2792 4 Welche Erfordernisse und Aufgaben sieht sie in der Sphäre der Kommunen oder anderer Akteure, um diese Schwierigkeiten zu beseitigen? Das Land gewährt nach der Richtlinie Koordinierungsstellen für Migration und Teilhabe Zuwendungen für die flächendeckende Einrichtung und den Betrieb von Koordinierungsstellen Migration und Teilhabe in den Landkreisen, den kreisfreien Städten, der Region Hannover, der Landeshauptstadt Hannover und der Stadt Göttingen zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse und einer chancengerechten Teilhabe im Flächenland Niedersachsen sowie zur landesweiten Etablierung eines lokalen Migrations- und Teilhabemanagements für Menschen mit Zuwanderungsgeschichte. Dabei spielt die Beachtung der Zielgruppe von Geflüchteten aufgrund der spezifischen Herausforderungen eine besondere Rolle. Die erstellten bzw. aktualisierten kommunalen Bestandsaufnahmen und vorhandene und entwickelte Konzepte greifen die lokalen Bedarfe zum Thema Integration von Geflüchteten auf. Demensprechend sind die Strukturen vor Ort vielfältig und werden von den Kommunen in deren eigener Zuständigkeit entwickelt und verantwortet. Die landesweit eingerichteten Koordinierungsstellen für Migration und Teilhabe sind eine wichtige Maßnahme zum Aufbau und zur Unterstützung des lokalen Migrations- und Teilhabemanagements seitens der Landesregierung . Auch ist an dieser Stelle die Familienförderung zu nennen, die sich an die örtlichen Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe (= Jugendämter) richtet. Im Rahmen des Flüchtlingsprojekts „Gut Ankommen in Niedersachsen!“ wendet sich die Förderung gezielt an die Jugendämter, damit diese einzelne Maßnahmen nach den besonderen Anforderungen vor Ort initiieren und ausführen können. Nach Ansicht der Landesregierung erfordert eine möglichst schnelle und erfolgreiche Arbeitsmarktintegration eine enge Kooperation aller verantwortlichen Stellen und möglichst reibungslose Übergänge an den Schnittstellen. Die Kommunalen Spitzenverbände in Niedersachsen, die Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen der Bundesagentur für Arbeit und das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung haben deshalb mit Praktikern der örtlichen Ebene bereits im Jahr 2016 gemeinsame Empfehlungen für eine gute Zusammenarbeit an diesen Schnittstellen erarbeitet. Ziele sind ist der flächendeckende Aufbau örtlicher Steuerungs- und Koordinierungskreise und die Schaffung verbindlicher Strukturen der Zusammenarbeit vor Ort. Eine wichtige Voraussetzung für eine gesellschaftliche Integration und die Eingliederung von geflüchteten Menschen in den Arbeitsmarkt ist der Erwerb der deutschen Sprache. Daher haben sich die beteiligten Partner (NLT, NST, NSGB, BA, MW und MWK) zur besseren Koordinierung der Sprachförderung auf „Gemeinsame Empfehlungen zur Koordinierung der Sprachförderung auf regionale Ebene“ verständigt. Die gemeinsamen Empfehlungen sollen in erster Linie zur Intensivierung der Zusammenarbeit und zur Verbesserung der Abstimmungsprozesse zwischen den beteiligten Institutionen vor Ort dienen. Von 2015 bis 2017 wurden 15 flächendeckend arbeitende Sprachbildungszentren zur Beratung und Unterstützung der Schulen im Bereich von Sprachbildung und Sprachförderung aufgebaut und erprobt . Sie haben sich als fachkompetente Beratungsinstanz für die Schulen auf der anderen Seite und als Netzwerker für außerschulische Institutionen/Partner - wie auch für die Kommunen - bewährt . Deshalb wurden zum Schuljahr 2017/2018 diese Sprachbildungszentren fest etabliert. Die Zahl der Sprachbildungszentren wurde zudem von 15 auf 16 Zentren erweitert. Die Fachberaterinnen und Fachberater für Interkulturelle Bildung wurden den Sprachbildungszentren zugeordnet, sodass diese sich zu Zentren für Sprachbildung und Interkulturelle Bildung weiterentwickelt haben. In Niedersachsen nehmen 25 Kommunen am Bundesprogramm „Kita-Einstieg“ (Laufzeit 2017 bis 2020) teil. Im Rahmen dessen entwickeln sie niedrigschwellige frühpädagogische Angebote, die sich an Kinder und ihre Familien richten, um den Einstieg in das Regelsystem vorzubereiten. Im Fokus des Bundesprogramms stehen Kinder und Familien, die bisher nicht oder nur unzureichend von der institutionellen Kindertagesbetreuung erreicht wurden. Hierbei kann es sich um Familien handeln, die in ökonomischen Risikolagen, familiärer Bildungsbenachteiligung oder stark belasteten Sozial- und Wohnverhältnissen leben. Auch Kinder mit Fluchthintergrund finden bislang häufig - trotz des bestehenden Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz - nur schwer Zugang zur Kindertagesbetreuung. Dabei profitieren gerade sie vom Besuch einer Kindertageseinrichtung Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2792 5 oder Kindertagespflegestelle, da sie unter Kindern schnell die deutsche Sprache erlernen und Kontakte knüpfen. Das Land fördert seit 2017 die regionale Sprachförderkoordinierung in niedersächsischen Kommunen . Diese Stellen koordinieren die unterschiedlichen Sprachförderangebote, vernetzen die relevanten Akteure und sorgen dafür, dass Geflüchtete für sie optimale Angebote wahrnehmen können . Die Landesregierung beabsichtigt, auch 2019 wieder alle vorliegenden Anträge zu bewilligen, und hat die Kommunen darüber bereits informiert. Schwierigkeiten, diese Strukturen aufrecht zu erhalten, sieht die Landesregierung deshalb nicht. 5. Teilt die Landesregierung die oben zitierte Ansicht, die Integration sei ein langfristiger Prozess, und um den am Laufen zu halten, brauche es feste Strukturen und jemanden, der das organisiere? Falls nicht, warum nicht, und welche Ansicht vertritt die Landesregierung stattdessen? Falls doch, was tut die Landesregierung, um diese festen Strukturen zu schaffen und zu erhalten? Die Landesregierung sieht die Integration als einen langfristigen Prozess an, der in gemeinsamer Verantwortung von Bund, Ländern und Kommunen liegt. Auf die Antwort der Frage 1 wird ergänzend verwiesen. Die Integration von Zugewanderten benötigt sowohl feste Strukturen als auch verantwortliche Personen in diesen Strukturen. Aus diesem Grund wurde die Richtlinie Koordinierungsstellen für Migration und Teilhabe verlängert. Die Koalitionsvereinbarung für die 18. Wahlperiode sieht ausdrücklich die Stärkung der Koordinierungsstellen für Migration und Teilhabe vor. Da der Landesregierung bewusst ist, wie wichtig feste Strukturen sind, fördert sie im Rahmen der Richtlinie Migrationsberatung ca. 200 Migrationsberatungsstellen landesweit. Die Beratungsstellen können alle zugewanderten Menschen unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus nutzen. Die Migrationsberatungsstellen des Landes, die Koordinierungsstellen Migration und Teilhabe, die Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte (MBE), die Jugendmigrationsdienste (JMD) des Bundes sowie weitere Akteurinnen und Akteure arbeiten im Netzwerk „Kooperative Migrationsarbeit Niedersachsen (KMN)“ landesweit und regional zusammen. Dieses Netzwerk wirkt flächendeckend und ist in dieser Form in Deutschland einmalig. Ein zentrales Integrationsziel bleibt die Einmündung in Erwerbstätigkeit. Die gute Arbeitsmarktentwicklung hat die Beschäftigungssituation geflüchteter Menschen in den letzten Jahren in Niedersachen beflügelt: Aktuell (aktuellster verfügbarer Stand: Juni 2018) sind in Niedersachsen 20 600 Personen aus den „Top-8-Asylzugangsländern“ (Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien) sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies einen Anstieg um 7 800 Personen oder 61,1 % - seit Juni 2014 hat sich die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten aus diesen Ländern fast vervierfacht (+15 200 oder +280%). Nach aktueller Einschätzung der Landesregierung werden geflüchtete Menschen in Niedersachsen auch weiterhin auf einen aufnahmefähigen Arbeitsmarkt treffen: So bewegt sich die Arbeitskräftenachfrage der Unternehmen in Niedersachsen nach dem regionalen Stellenindex der Bundesagentur für Arbeit zum Monatsende Dezember 2018 weiter auf hohem Niveau, und die Bundesagentur rechnet auch für die kommenden Monate mit einer hohen Einstellungsbereitschaft der Unternehmen . Allerdings suchen die Betriebe vor allem Fachkräfte. Häufig stellen fehlende Bildungsabschlüsse und Sprachdefizite für Geflüchtete Hemmnisse dar. Deshalb ist die Zahl der Menschen in Fördermaßnahmen der Jobcenter und der Agenturen für Arbeit sowie in Sprach- und Integrationskursen weiterhin hoch. Angesichts des andauernden Unterstützungsbedarfs setzt die Landesregierung vielfältige Maßnahmen zur Arbeitsmarktintegration geflüchteter Menschen auch im Jahr 2019 fort (vgl. Auflistung zu Frage Nr. 1). (Verteilt am 11.02.2019) Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Förderprogramme und -maßnahmen Integration Land Niedersachsen gesamt, Haushalt 2017 bis 2019 - Anlage zu Drs. 18/2524 - 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 A B Integrationsmaßnahmen in Niedersachsen 2017 bis 2019 Name des Förderprogramms Bemerkungen Sofern in den Bemerkungen nicht ausdrücklich vermerkt ist, dass die Maßnahme beendet ist, wird sie in der 18. Wahlperiode fortgeführt. MS Migration und Teilhabe Veröffentlichungen und Verwaltungsausgaben Finanziert werden Fachtage, Veranstaltungen wie z.B. die Ehrung von Integrationtslotsinnen und Integrationslotsen, Öffentlichkeitsarbeit anläßlich Tag der Niedersachsen, Infoflyer usw. RL Koordinierungsstellen Die Koalitionsvereinbarung für die 18. Wahlperiode sieht ausdrücklich die Stärkung der Koordinierungsstellen für Migration und Teilhabe vor. Förderung Migrantenorganisationen Drei landesweit tätige Migrantenorganisationen erhalten eine institutionelle Förderung. RL Migrationsberatung Im Jahr 2019 sind für die Migrationsberatung 200 Stellen landesweit (inkl. Asylverfahrensberatung) vorgesehen. RL Migration, Teilhabe und Vielfalt Förderung der gleichberechtigten Teilhabe, Stärkung des Zusammenhalts der Gesellschaft, der wechselseitigen Wertschätzung und der Akzeptanz kultureller, sprachlicher, ethnischer und religiöser Vielfalt. Die RL wird ab 2020 überarbeitet und voraussichtlich mit der RL Demokratie und Toleranz zusammengeführt. RL Integrationslotsinnen und Integrationslotsen Die RL läuft zum 31.12.2019 aus und wird voraussichtlich nicht verlängert. Die Förderung und Qualifizierung von Integrationslotsinnen und Integrationslotsen wird aber in anderer Form fortgeführt. RL Demokratie und Toleranz Förderung von Maßnahmen gegen Diskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und Extremismus und für Demokratie, Toleranz und Einhaltung von Menschenrechten. Die RL wird voraussichtlich ab 2020 mit der RL Migration, Teilhabe und Vielfalt zusammengeführt. Förderung der Chancengleichheit in Bildung und Arbeit MS ist koordinierendes Ressort sowohl für das Thema der Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen als auch für das Thema der Interkulturellen Öffnung der Landesverwaltung. So ist hier die Kofinanzierung des IQ Netzwerkes Niedersachsen verortet. Der Kofinanzierungsbetrag ist 2016 unverändert. Auch der Ansatz zur Förderung ressortübergreifender Fortbildungsmaßnahmen zur Stärkung der interkulturellen Kompetenz in der Landesverwaltung ist von 2017 bis 2019 unverändert. In den Jahren 2017 und 2018 erfolgte eine zusätzliche Schwerpunktförderung des MK (Schulbereich) vor dem Hintergrund der gestiegenen migrationsgesellschaftlichen Anforderungen. Hinzu kommen weitere Förderungen zur Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte an den Regelsystemen im Bildungsbereich sowie am Arbeitsmarkt, um ihre schulische wie berufliche Integration zu befördern. Frauen Bildungs- und Beratungsstelle G mit Niedersachsen - Gleichstellung in Zeiten des gesellschaftlichen Wandels Die Beratungsstelle wurde insbesondere aufgrund der hohen Zuzugszahlen der jüngsten Vergangenheit eingerichtet. Genutzt werden kann diese jedoch von allen Personen, die Hilfestellung in dem Themenfeld Migration und Gleichstellung haben möchten. Maßnahmen zur Überwindung von Sprachbarrieren für geflüchtete Frauen und Mädchen, "Worte helfen Frauen" wird unverändert fortgeführt PC-Kurse für Migrantinnen (Kargah) Angebot kann auch von Geflüchteten in Anspruch genommen werden. 1 Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Förderprogramme und -maßnahmen Integration Land Niedersachsen gesamt, Haushalt 2017 bis 2019 - Anlage zu Drs. 18/2524 - 4 A B Name des Förderprogramms Bemerkungen 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 Fortbildungsangebot "Im Tandem gegen Gewalt" (Vernetzung/Schulung verschiedener Professionen mit dem Ziel der Verbesserung des Zugangs zum Hilfesystem gegen Gewalt für Frauen mit Migrationshintergund) Die Fortbildungen wurden 2017 an drei Standorten in Nds. durchgeführt. Das Angebot konnte von Personen, die Hilfestellung zum Thema Migration und Gewalt benötigten, genutzt werden. Handlungskonzept "Zwangsheirat ächten - Zwangsehen verhindern": a) Kargah Krisentelefon Angebot kann auch von Flüchtlingen in Anspruch genommen werden. b) ADA Kriseninterventionsstelle Angebot kann auch von Flüchtlingen in Anspruch genommen werden. Maßnahmen zur Integration von Frauen in das Arbeitsleben Davon geschätzt für Migrantinnen/ geflüchtete Frauen: 2017: 18%, 2018: 33%, 2019: 33% Maßnahmen für Frauen und Mädchen, die von Gewalt betroffen sind (Frauenhäuser, BISS, Gewaltberatungsstellen) Das Angebot der Frauenunterstützungseinrichtungen gegen Gewalt steht allen Frauen, auch Flüchtlingsfrauen offen. Der Anteil von Frauen mit Migrationshintergrund lag 2017 bei rd. 47 %. Aktionswochen "GleichbeRECHTigt leben - unsere Werte, unser Recht" Das Projekt wurde beendet. Netzwerkgründung "Migrantinnen und Arbeitsmarkt" Förderung des Projekts in Trägerschaft des DGB ab 2019 Jugend und Familie Förderung von Maßnahmen des Kinder und Jugendschutzes. Alle Maßnahmen des Kinder- und Jugendschutzes stehen auch Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund sowie geflüchteten Kindern und Jugendlichen zur Verfügung. Insbesondere jedoch: Projekt Elterntalk (Gesprächskreise zur Stärkuung der Erziehungskompetenz von Eltern - insbesondere von Eltern mit Migrationshintergrund) Das seit 2013 bestehende und stark nachgefragte Projekt wurde inzwischen verstetigt. Fortbildungsoffensive (Thema 2017/18: Kinderschutz in Familien mit Fluchterfahrungen) Thema der Fortbildungsoffensive 2019: Vernachlässigung Zentrale Frühe Hilfen BI Frühe Hilfen (Bundesmittel) Förderung der Jugendarbeit; Alle Maßnahmen stehen jungen Menschen mit Migrationshintergrund und jungen Geflüchteten zur Verfügung. Daneben speziell: QiK: Qualifizierung: Interkulturelle Kompetenz in der Jugendarbeit Die Projektlaufzeit (2016-2018) ist beendet. Ambulante sozialpädagogische Betreuung junger Straffälliger Freiwilliges Soziales Jahr Politik Förderung von Projekten der arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit, insbes. Jugendwerkstätten und Pro-Activ- Centren Projekte zur Gewaltprävention: Fußball-Fan-Projekte neXTkultur 2 Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Förderprogramme und -maßnahmen Integration Land Niedersachsen gesamt, Haushalt 2017 bis 2019 - Anlage zu Drs. 18/2524 - 4 A B Name des Förderprogramms Bemerkungen 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 Generation³ neXTmosaik: Inklusion in der Jugendarbeit Förderprojekt beendet Kostenerstattung gem. §§ 89 ff. SGB VIII für Aufwendungen der Kinder- und Jugendhilfe der Kommunen im Rahmen der Unterbringung, Versorgung und Betreuung von unbegleiteten ausländischen Minderjährigen (gesetzliche Verpflichtung des Landes), Verwaltungskostenpauschale gem. § § 16 b Abs. 2 AG SGB VIII und Vereinbarung mit KSV über die Höhe der Pauschale, Fachberatungsstelle ab 2017 Die Kommunen haben einen Rechtsanspruch auf Kostenerstattung nach dem SGB VIII. Dabei ist die Höhe abhängig von der Zahl der umA und jungen Volljährigen sowie dem individuellen Bedarf der Kinder und Jugendlichen. Insgesamt ist die Zahl der umA und jungen Volljährigen rückläufig (Stand am 11.01.2019: 3.388). Die Förderung der Fachberatungsstelle war befristet auf die Jahre 2017 und 2018. Familienförderung Mehrgenerationenhäuser Familienerholung Familienbildungsstätten Mütterzentren Bürgerschaftliches Engagement Förderung von Freiwilligenagenturen Die Freiwilligenagenturen engagieren sich mit vielfältigen Projekten im Bereich der ehrenamtlichen Betreuung von Geflüchteten (ca. 10% des Angebots). Bürgerschaftliches Engagement in der Flüchtlingshilfe Durch die Unterstützung der freiwillig Engagierten erfolgt eine mittelbare Förderung der Geflüchteten. Die Mittel teilen sich wie folgt auf: a) Auslagenerstattung an freiwillig Engagierte im Rahmen von niedrigschwelligen Angeboten bei der Flüchtlingsbetreuung (unabhängig von ihrem Organisationsgrad), b) Förderung von Fortbildungsmaßnahmen und entlastenden Gesprächen für in der Flüchtlingsarbeit freiwillig Engagierte HIV-Prävention HIV-Prävention Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur HIV-Prävention sowie zur Beratung und Unterstützung von Menschen mit HIV und AIDS, RdErl. d. MS v. 14.03.2014 (Nds. MBl. 2014, S. 270). HIV-Prävention für die Hauptbetroffenengruppen der Geflüchteten und Migrantinnen und Migranten gehört zum Kerngeschäft der Zuwendungsempfänger. Die Erneuerung der Richtlinie erfolgt rückwirkend zum 01.01.2019. HIV-Positive Kids Angebot zur Gesundheitsprävention insb. zu HIV/Aids durch Konzeption und Durchführung von regionalen Fachtagen für Familien mit Zuwanderungserfahrung sowie auch für Multiplikator*innen. Die Förderung erfolgte aus Mitteln der Wohlfahrtsrichtlinie. Das Projekt wurde erfolgreich beendet. (Laufzeit: 01.05.2015 - 30.04.2018) HIV-Eastern Cape - Austausch HIV-Eastern Cape - med. Austausch Das Projekt wurde nach erfolgreichem Abschluss beendet. HIV-Baobab - WIN Landesweites Projekt zur Gesundheitsprävention, insb. HIV und Aids für Menschen aus der Subsahara/Afrika. Die Förderung erfolgte aus Mitteln der Wohlfahrtsrichtlinie. Das Projekt wurde erfolgreich beendet. (Laufzeit: 01.02.2016 - 31.01.2019) LSBTI* LSBTI*-Vernetzungsstelle Für ein Nachfolgeprojekt ist die Förderung beantragt, geplanter Durchführungsbeginn: 01.03.2019. LSBTI*-Abbau von Diskriminierung Gesundheit 3 Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Förderprogramme und -maßnahmen Integration Land Niedersachsen gesamt, Haushalt 2017 bis 2019 - Anlage zu Drs. 18/2524 - 4 A B Name des Förderprogramms Bemerkungen 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 Psychosoziale und medizinische Beratung von Flüchtlingen und Ausländern Gefördert wird das Ethno-Medizinsche-Zentrum e.V., das psychosoziale Integrations- und Betreuungsaufgaben wahrnimmt, individuelle Beratung für Flüchtlinge, Migrantinnen und Migranten sowie Multiplikatorenarbeit in Fort- und Weiterbildung von Fachkräften anbietet, um der sozialen Integration und der Verbesserung der medizinischen Versorgung von ausländischen Mitbürgern und Flüchtlingen zu dienen. Förderung eines Psychosozialen Zentrums für traumatisierte Flüchtlinge in Niedersachsen Aufbau und Betrieb von Psychosozialen Zentren an den Standorten, Braunschweig, Göttingen, Hannover, Lüneburg, Oldenburg und Osnabrück inkl. weiterer dezentraler Außenstellen zur Förderung der seelischen Gesundheit von Geflüchteten in Niedersachsen. Maßnahmen zum Einsatz von DolmetscherInnen in Beratung und Therapie sowie Qualitätsentwicklung durch ExpertInnenschulungen, Supervision und Vernetzung für Flüchtlingsfrauen und ihre Kinder aus dem Irak im Rahmen der humanitären Initiative des Landes Niedersachsen ("Nds. Flüchtlingsfrauen") Fortführung des Projektes auch in 2019. Gesundheitsfördernde Projekte; Drei-Generationen-Projekt Niedersachsen – Gesundheit mit Migranten für Migranten (MiMi- Gesundheitsprojekt Niedersachsen 2017) Qualifikation von Multiplikatoren im Rahmen des MiMi - Gesundheitsprojekts Niedersachsen. MJ Förderung kriminalpräventiver Projekte - Förderschwerpunkt: Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts durch Teilhabe von Kindern und jungen Menschen Das Projekt ist abgeschlossen (Laufzeit 01.01. - 31.10.2017). Einsatz von Videodolmetschdiensten laufendes Budget ab 2018 Interkulturelles Kommunikationstraining laufendes Budget ab 2019 Maßnahmen zur Verringerung von Sprachproblemen, Sprachcomputer usw. Sprachkurse für Gefangene Maßnahme bis 2018, für 2019 werden Verstärkungsmittel aus Maßnahmen zur Verringerung von Sprachproblemen zur Verfügung gestellt, die Anstalten verfügen ihrerseits aus dem allg, Budget über entsprechende Mittel, mit denen die Sprachkurse für Gefangene auch weiterhin finanziert werden können. Übersetzung von Internetseiten und Informationsbroschüren MK Zuweisung für die Kosten des Sekretariats der KMK sowie die gemeinsam finanzierten Einrichtungen (hier: Mehrausgaben für das ZAB; Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse) Beschäftigungsmöglichkeiten für sozialpädagogische Fachkräfte für Schulen 267 VZE befristet bis zum 31.07.2018. Seit 01.08.2018 werden die 267 VZE als Ressource für die "Soziale Arbeit in schulischer Verantwortung" eingesetzt. Ausstattung der Schülerinnen und Schüler mit Lernmittel (die unter das Asylbewerberleistungsgesetz fallen) befristet bis zum 31.12.2018 für die Ausstattung der Flüchtlingskinder mit Sprachlernmitteln und den erhöhten Bedarf von Ausgleichszahlungen bei der Ausleihe der übrigen Lernmittel bei Empfängerinnen und Empfängern von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 4 Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Förderprogramme und -maßnahmen Integration Land Niedersachsen gesamt, Haushalt 2017 bis 2019 - Anlage zu Drs. 18/2524 - 4 A B Name des Förderprogramms Bemerkungen 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 Allgemein bildende Schulen - Sprachförderung in Schulen - befristete Bereitstellung von zusätzlichen Lehrerstellen 997 Planstellen BV und Budget kw zum 31.7.2018. Seit 1.8.18 werden die 997 befristeten Planstellen zur Sicherung der Unterrichtsversorgung eingesetzt; u. a. auch weiterhin für Sprachfördermaßnahmen. Damit bleiben die für die Integration vorübergehend bereitgestellten Haushaltsmittel im System und kommen auch den allgemein bildenden Schulen zu Gute. Berufsbildende Schulen - Sprachförderung in Schulen - befristete Bereitstellung von zusätzlichen Lehrerstellen Das SPRINT-Projekt endet mit dem Schuljahr 2018/2019 zum 31.7.2019. Haushaltsmittel sind in 2019 nicht mehr veranschlagt. Besondere Finanzhilfen nach dem Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder - für geflüchtete Kinder Sprachförderung im Elementarbereich zusätzliche Lehrkräfte, Bezüge und Nebenleistungen der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter Vereinbarung vom 07.07.2016 zwischen Bund und Ländern über eine Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration, Finanzierung bis 2018 aus Bundesmitteln ab 2019 aus Landesmitteln zusätzlicher Bedarf, Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände Vereinbarung vom 07.07.2016 zwischen Bund und Ländern über eine Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration Förderung qualitätssteigernder Maßnahmen im frühkindlichen Bereich Vereinbarung vom 07.07.2016 zwischen Bund und Ländern über eine Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration Finanzierung bis 2018 aus Bundesmitteln, ab 2019 aus Landesmitteln Landesprog. z. weiteren Ausbau der Betreuungsplätze der unter Dreijährigen in Krippen und in der Tagespflege Vereinbarung vom 07.07.2016 zwischen Bund und Ländern über eine Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration Integration durch Sprache - Sonstige Zuweisungen an die Gemeinden (Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration durch eine entsprechende Erhöhung der Länderanteile an der Umsatzsteuer) Vereinbarung vom 07.07.2016 zwischen Bund und Ländern über eine Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration Finanzierung bis 2018 aus Bundesmitteln, ab 2019 aus Landesmitteln Kooperationsprojekt "INSA" - Integration, Sprachwerwerb, Ausbildung Ziel des am 01.09.2018 gestarteten Projekts ist es, junge Geflüchtete während der Erstausbildung durch Spracherwerb und eine planmäßige Wiederholung des 1. Ausbildungsjahres vor Ausbildungsabbrüchen zu bewahren. MF Baumaßnahmen in den Standorten der Landesaufnahmebehörde (LAB NI) und Notunterkünften zur Unterbringung von Flüchtlingen in landeseigenen und angemieteten Liegenschaften weiterhin vorgesehen Globale Mehrausgaben für Flüchtlinge In den Jahren 2017 und 2018 wurden jeweils 10 Mio. Euro für den sog. Integrationsfonds (Sekundärmigration) im Bereich des MI verwendet, weitere Mittel i.H.v. rd. 6,1 Mio. Euro (2017) bzw. 4,6 Mio. Euro (2018) wurden zur Verstärkung von Ansätzen zur Bewältigung der Flüchtlingssituation in die Haushalte von MWK bzw. MK umgesetzt. ML Integration von Geflüchteten im ländl. Raum Projekt wurde erfolgreich beendet 5 Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Förderprogramme und -maßnahmen Integration Land Niedersachsen gesamt, Haushalt 2017 bis 2019 - Anlage zu Drs. 18/2524 - 4 A B Name des Förderprogramms Bemerkungen 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 Interkultureller Dialog zur Alltagsernährung im hauswirtschaftl. Kontext Projekt wurde erfolgreich beendet Verbraucherschutz für Flüchtlinge Projekt wurde erfolgreich beendet Zu Gast in anderen Küchen Projekt wurde erfolgreich beendet MI Wegweiserkurse in der Landes- aufnahmebehörde Niedersachsen Integrationsvorbereitenden Maßnahmen zur sprachlichen und kulturellen Erstorientierung im Rahmen der Erstaufnahme in der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen. Sportförderung Finanzhilfe an den Landessportbund Niedersachsen e. V. nach dem NSportFG - davon mindestestens 500.000 Euro für Maßnahmen, die Menschen mit und ohne Migrationshintergrund sowie sozial benachteiligten Menschen die gemeinsame Sportausübung ermöglichen wird unverändert fortgeführt Förderung der Integration im und durch Sport wird unverändert fortgeführt Fördergrundsätze über die Bewilligung von Mitteln zur Bewältigung der aus dem Zuzug weitergewanderter Schutzberechtigter entstehenden Herausforderungen (Integrationsfonds) wird z.Z. evaluiert Zuwendungen des MI für Maßnahmen zur Förderung der Eingliederung und Betreuung von Spätaussiedlern und Ihren Famlienangehörigen nach dem BVFG Ab HJ 2019 zusätzlich "Finanzierung einer Geschäftsführerin/eines Geschäftsführes der Landesgruppe Niedersachsen der Landsmannschaft der Deutschen aus Russland e.V." MW Modellprojekt "Kompetenzen erkennen. Gut ankommen in Niedersachsen." Ausgelaufen zum 31.08.2016, da seit Sommer 2016 Anlaufen der - bisher mit dem Modellprojekt erbrachten - frühzeitigen Kompetenzerfassung für Geflüchtete durch die Bundesagentur für Arbeit in den vom BAMF neu eingerichteten Ankunftszentren (in NDS: Bad Fallingbostel, Bramsche) Modellprojekt „Integrationsprojekt Handwerkliche Ausbildung für Flüchtlinge und Asylbewerber (IHAFA)“ Bisher erfolgte Förderung des Modellprojektes IHAFA im Zeitraum 01.11.2015-31.01.2019. In Umsetzung des Koalitionsvertrags von SPD und CDU für die Wahlperiode 2017-2022 des Nds. Landtages (vgl. Zeile 2072 ff.) wird im Zeitraum 01.02.2019-31.12.2022 auch eine IHAFA-Neuprojektierung durch die Landesregierung gefördert - vgl. MW-Pressemitteilung vom 31.01.2019 auf www.mw.niedersachsen.de. Modellprojekt „Zentrale Anlaufstelle Arbeitsmarkt und Flüchtlinge (ZBS AuF)“ Im Zeitaum 16.11.2015-15.11.2017 erfolgte Förderung des Modellprojektes "ZBS AuF" als kostenloses Informationsangebot für Arbeitgeber und Multiplikatoren zu Recht und Praxis des Zugangs Geflüchteter zum Arbeitsmarkt und zur Arbeitsförderung. Im Zeitraum 01.06.2018-31.05.2020 erfolgt die Förderung einer Neuprojektierung der "ZBS AuF" mit Erweiterung des Informationsangebotes auf die Zielgruuppe aller Ausländerinnen/-ern mit und ohne Fluchthintergrund. „Modellprojekt virtuelle Sprachqualifizierung für Migrantinnen und Migranten in Niedersachsen (MOVIS)“ Beendet mit Ablauf des Projektzeitraums 01.01.2016-31.12.2017. Das Modellprojekt zum digitalen Deutschspracherwerb per App wurde zu einem Zeitpunkt aufgelegt, als die flächendeckende Versorgung mit Präsenzsprachkursen sich noch im Aufbau befand. Nachdem zwischenzeitlich ein erheblicher Ausbau der BAMF-Integrationskurse und Landessprachkurse der Erwachsenenbildung erfolgte, hat der Träger keine Neuauflage des Projektes vorgesehen. 6 Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Förderprogramme und -maßnahmen Integration Land Niedersachsen gesamt, Haushalt 2017 bis 2019 - Anlage zu Drs. 18/2524 - 4 A B Name des Förderprogramms Bemerkungen 106 107 108 109 110 111 112 113 114 115 116 117 118 119 120 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für überbetriebliche Integrationsmoderatorinnen und Integrationsmoderatoren zur Unterstützung von Unternehmen bei der Integration von Flüchtlingen Derzeit erfolgt landesweite Förderung für 24 Modellprojekte mit jeweils 24-monatiger Laufzeit zu unterschiedlichen Start- und Endzeitpunkten im Zeitraum Frühjahr/Sommer 2017-Frühjahr/ Sommer 2019. Nachdem der Nds. Landtag mit Beschluss vom Dez. 2018 über den Haushaltsplan 2019 zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt hat, erfolgt derzeit die Prüfung der Voraussetzungen für Projektverlängerungen. Förderprogramm "Qualifizierung und Arbeit" Förderung von Projekten für Arbeitslose und erwerbsfähige Leistungsberechtigte, mit dem Ziel der nachhaltigen und bedarfsdeckenden Integration in den Arbeitsmarkt. Niedrigschwelliger Ansatz, daher geeignet für die Teilnahme von Flüchtlingen. Nach Erhebungen der NBank sind rund 50 Prozent der Teilnehmer/innen "Flüchtlinge". Seit Beginn der Förderperiode haben damit ca. 1.400 Flüchtlinge an QuA- Projekten teilgenommen (Datenstand 04.12.18). Bislang gab es acht Förderaufrufe, davon wurden vier Förderaufrufe (August 2015, Dezember 2015, Juni 2016, August 2017) mit besonderer Ausrichtung auf Qualifizierungsprojekte für arbeitslose Asylsuchende und Flüchtlinge veröffentlicht. Darüber hinaus gab es 2017 und 2018 im Rahmen des "Aktionsplans Sekundärmigration" zwei regional begrenzte Förderaufrufe für die Städte Salzgitter und Delmenhorst. Weiterhin wurden im Jahr 2016 zwei Modellprojekte (LeLA und Fachkraft InsA) sowie ein Leuchtturmprojekt (Blogger@work) speziell für Flüchtlinge und Asylsuchende gefördert. Förderprogramm "Unterstützung regionaler Fachkräftebündnisse" Gefördert werden einzelne Projekte, die die Arbeitsmarktintegration von geflüchteten Menschen zum Ziel haben. MWK Universität Hannover - Erhöhung der Zuführung für laufende Zwecke zur Kapazitätserweiterung des Studienkollegs zeitlich befristete Erhöhung (2016-2018) Förderung der Hochschulstruktur und der Qualität des Studiums - Zusatzqualifizierung von Studierenden wird unverändert fortgeführt Integration durch Sprache z.B. Basissprachkurse, Intensivsprachkurse usw. Die Förderprogramme wurden in der 18. WP deutlich ausdifferenziert. Koordinierung der regionalen Sprachförderung Festkonzert Lüneburger Symphoniker und syrische Musiker hat einmalig stattgefunden, Finanzierung ohne zusätzliche Mittel Niedersächsische Staatstheater Hannover GmbH - Schauspiel: Yalla - Ensemble (aus jungen Zugewanderten und Einheimischen) Finanzierung ohne zusätzliche Mittel Sonderprogramm Praktika für Menschen mit Fluchterfahrungen in Kultureinrichtungen und -verbänden Auf 2 Jahre ausgerichtetes Sonderprogramm Seminar künstlerische Arbeit mit Geflüchteten - Bundesakademie für kulturelle Bildung Einmaliges Seminar Seminar mit Flüchtlingen - Amateurtheaterverband Niedersachsen e.V. Einmaliges Seminar Jour fixe - Veranstaltungen "Was können Kultureinrichtungen für Geflüchtete tun?" Die Jour Fixe Veranstaltungen bestehen weiterhin. Der Veranstaltungstitel wurde geändert in: "Kultur verbindet Welten" und fokussiert sich nicht nur auf Geflüchtete, sondern die kulturelle Teilhabe. NHB Projekt "Heimatblicke" Einmalig durchgeführtes Modellprojekt zur Integration von Geflüchteten in Heimatvereine 7 Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Förderprogramme und -maßnahmen Integration Land Niedersachsen gesamt, Haushalt 2017 bis 2019 - Anlage zu Drs. 18/2524 - 4 A B Name des Förderprogramms Bemerkungen 121 122 123 124 125 126 127 128 129 130 131 132 Service für geflüchtete Musiker-Musikland Nds. (Welcome Board) 11/2018: Umbenennung in "Global Board"; Durchführung 2019 aus Mitteln des Sonderprogramms zur kulturellen Integration von Menschen mit Fluchterfahrung (2018) boat-people-projekt: Gastspiele der Produktion Hilfe! Einmaliges Projekt Heimat gestern, Heimat heute, MiSo-Werk Hannover Einmaliges Projekt Projekt "Immer bunter - Einwanderungsland Deutschland" - NLM Hannover Alle Landesmuseen bieten innerhalb ihrer Vermittlungsarbeit integrative Programme für Menschen mit Migrationshintergrund an. Hierfür steht in der Regel kein gesondertes Budget zur Verfügung, da es eine Kernaufgabe ist. Projekt "Die Gesichter der Stadt" - Braunschweigisches Landesmuseum Projekt ist ausgelaufen FSJ Kultur im Kontext der Integration Geflüchteter (LKJ) Auf 2 Jahre ausgerichtetes Sonderprogramm, Durchführung in 2019 mit Mitteln aus 2018 Sonderprogramm zur kulturellen Integration von Menschen mit Fluchterfahrungen Auf 2 Jahre ausgerichtetes Sonderprogramm, Durchführung in 2019 mit Mitteln aus 2018. Unabhängig von dem Sonderprogramm können selbstverständlich auch weiterhin Kulturprojekte aus dem Bereich der kulturellen Integration bei den regulären Förderprogrammen beantragt werden. Sonderprogramm artists in residence; Stipendien/Volontariate für Menschen mit Fluchterfahrungen in Kultureinrichtungen und - verbänden Auf 2 Jahre ausgerichtetes Sonderprogramm, Durchführung in 2019 mit Mitteln aus 2018 Sonderprogramm "Museen verbinden Welten" angesiedelt beim Museumsverband Niedersachsen und Bremen. Finanzierung einer Koordinatorenstelle seit 2017 für alle Museen in Niedersachsen plus Projektmittel. Förderung seit 2017 MU Förderung des Freiwilligen ökologischen Jahres (Hinweis: ab 2017 sind 30 neue Plätze für Jugendliche mit Flucht- und Migrationshintergrund veranschlagt) Es handelt sich um ein Regelangebot, an dem sich auch Menschen mit Flucht- und Migrationshintergrund beteiligen können. 8 Drucksache 18/2792 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Was ist der Landesregierung die Integration wert? Vorbemerkung des Abgeordneten 1. Wie bewertet die Landesregierung die Aussage, dass die Aufgabe der Integration von Zuwanderern „bei den Ministern immer stärker an Gewicht verliert“? Bitte eine voll-ständige nach Ministerien sortierte Liste von Integrationsmaßnahmen erstellen, die den Stand zum Ende der 17. Wahlperiode und die jeweiligen Veränderungen zum aktuellen Zeitpunkt darstellt. 2. Ist der Landesregierung bekannt oder kann sie in Erfahrung bringen, welche Ausgestal-tung des Integrationsfonds nach Ansicht des Städtetages erforderlich wäre, um eine Spaltung der Stadtgesellschaft zu verhindern? Wie sieht diese Ausgestaltung aus? Welche finanziellen Summen wären erforderlich? Welche Pläne verfolgt die Landesre-gierung, um dem zu genügen? 3. Ist der Landesregierung bekannt, ob die niedersächsischen Koalitionspartner SPD und CDU eine regelmäßige Zahlung an die Kommunen als Integrationspauschale geprüft haben und welches Ergebnis diese Prüfung gegebenenfalls erbracht hat? War die Lan-desregierung an so einer Prüfung beteiligt und gegebenenfalls wie? Gibt es inzwischen ein Konzept für eine Integrationspauschale? 4. Welche kommunalen Strukturen für die Integration von Flüchtlingen sind der Landes-regierung bekannt, wie sehen diese aus, und wo bestehen welche Schwierigkeiten, sie fortzuführen? Was tut die Landesregierung, um diese Schwierigkeiten zu beseitigen? Welche Erfordernisse und Aufgaben sieht sie in der Sphäre der Kommunen oder ande-rer Akteure, um diese Schwierigkeiten zu beseitigen? 5. Teilt die Landesregierung die oben zitierte Ansicht, die Integration sei ein langfristiger Prozess, und um den am Laufen zu halten, brauche es feste Strukturen und jemanden, der das organisiere? Falls nicht, warum nicht, und welche Ansicht vertritt die Landes-regierung stattdessen? Falls doch, was tut die Landesregierung, um diese festen Struk-turen zu schaffen und zu erhalten?