Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2793 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Imke Byl (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz namens der Landesregierung Windkraftland Nummer eins? Wie soll das Ausbauziel von 20 GW Windkraft onshore erreicht werden? Anfrage der Abgeordneten Imke Byl (GRÜNE), eingegangen am 21.12.2018 - Drs. 18/2509 an die Staatskanzlei übersandt am 08.01.2019 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz namens der Landesregierung vom 11.02.2019 Vorbemerkung der Abgeordneten Eines der drängendsten Probleme beim Ausbau der Erneuerbaren Energien ist die Verfügbarkeit geeigneter Flächen für die Windenergiebranche. In Niedersachsen obliegt die fachplanerische Ausweisung von Flächen für Windenergie den Landkreisen und kreisfreien Städten, der Region Hannover und dem Regionalverband Großraum Braunschweig. Im Windenergieerlass von 2016 werden Empfehlungen zur Flächenausweisung der jeweiligen Regionen ausgesprochen. Während einige Kommunen diese Empfehlungen übertreffen, gibt es Landkreise, die nach aktuellem Stand unter den Richtwerten liegen. Viele weitere Landkreise haben die Überarbeitung ihrer Regionalen Raumordnungsprogramme noch nicht abgeschlossen . Vorbemerkung der Landesregierung Flächen für Windenergieanlagen können neben den in der Vorbemerkung der Abgeordneten angesprochenen Trägern der Regionalen Raumordnung auch Städte und Gemeinden im Rahmen ihrer Flächennutzungs- und Bauleitplanung ausweisen. In Anbetracht der Vorbemerkungen und Fragen der Fragestellerin wird bei der nachfolgenden Beantwortung davon ausgegangen, dass mit dem Begriff Kommunen auf die Träger der Regionalplanung - Landkreise, kreisfreie Städte, Region Hannover und Regionalverband Braunschweig - abgestellt wird, nicht auf die Städte und Gemeinden als Träger der Bauleitplanung. 1. Bekennt sich die Landesregierung zum im Windenergieerlass ausgegebenen Ziel von 20 GW Windenergie Onshore? Für die Windenergie an Land sind gemäß geltendem Windenergieerlass mindestens 20 GW bis 2050 für Niedersachsen vorgesehen. Der entsprechend erforderliche Flächenbedarf wird, gemäß im Windenergieerlass beschriebener Kalkulation, auf mindestens 1,4 bzw. 1,7 Prozent der Landesfläche taxiert - abhängig davon, ob die Flächenausweisung auf den Turmfuß oder die durch den Anlagenrotor überstrichene Fläche bezogen wird. Abgeleitet ist das Leistungsziel aus dem voraussichtlich mindestens erforderlichen Anteil der Windenergie an einer Stromversorgung des Landes Niedersachsen aus erneuerbaren Energien. Die Zielzahl für Windenergie setzt insofern den hinreichenden parallelen Ausbau anderer erneuerbarer Energien sowie deutliche Fortschritte bei der Energieeffizienz voraus. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2793 2 Es ist vorgesehen, den Niedersächsischen Windenergieerlass und den zugehörigen Leitfaden zum Artenschutz zu evaluieren und fortzuschreiben. Im Zuge der Evaluierung wird auch zu diskutieren sein, ob das aktuelle Landesziel für Windenergie an Land - vor dem Hintergrund des moderaten Ausbaus der Photovoltaik und wachsenden Strombedarfs in den Sektoren Wärme und Mobilität - ausreichend erscheint, um die angestrebte Umstellung der Energieversorgung auf erneuerbare Energien gewährleisten zu können. 2. Wie ist der aktuelle Stand der Flächenausweisungen für Windenergieanlagen in den niedersächsischen Kommunen (bitte pro Kommune nach Soll-Vorgabe laut Landes- Raumordnungsprogramm und Ist-Stand laut Regionalen Raumordnungsprogrammen aufschlüsseln)? Nachfolgende Aussagen zu Festlegungen für Windenergieanlagen bzw. Standorte für die Windenergienutzung beziehen sich auf den jeweiligen Planungsraum des Trägers der Regionalplanung. Die Träger der Regionalplanung (mit Ausnahme der kreisfreien Städte) haben für ihren jeweiligen Planungsraum ein Regionales Raumordnungsprogramm (RROP) aufzustellen. Für die Nutzung von Windenergie enthält das Landes-Raumordnungsprogramm (LROP) die Vorgabe , dass geeignete raumbedeutsame Standorte zu sichern und unter Berücksichtigung der Repowering-Möglichkeiten in den RROP als Vorrang- oder Eignungsgebiete festzulegen sind (LROP Abschnitt 4.2 Ziffer 04). Das LROP enthält für den Onshore-Bereich keine quantitativen Flächenvorgaben für die Nutzung von Windenergie. Nur für die besonders windhöffigen Landesteile gibt das LROP seit 1994 eine mindestens zu erreichende Leistungsvorgabe vor, für die ausreichende Vorranggebiete in den RROP festzulegen sind. Nachfolgende Tabelle stellt die Vorgaben des LROP dem Ist-Stand in den RROP der besonders windhöffigen Landkreise gegenüber, ergänzt um die Angaben aus den im Aufstellungs- oder Änderungsverfahren befindlichen RROP-Entwürfen. Aufgenommen sind auch die beiden RROP (LK Leer und LK Stade), die gerichtlich für unwirksam erklärt wurden. In der Tabelle erfasst sind nur die Leistungsangaben für Vorranggebiete, nicht erfasst sind die Windenergieanlagen außerhalb von Vorranggebieten. Im Falle des RROP LK Cuxhaven sind z. B. neben den ca. 266 MW in 986,51 ha Vorranggebieten ca. 764 MW in 2830 ha bauleitplanerisch gesicherten Bereichen (Flächen von der Ausschlusswirkung ausgenommen) möglich. Die in der Tabelle angegebenen Leistungswerte zu den RROP basieren auf unterschiedlichen Annahmen über die Flächenausnutzung. Tabelle 1 (Quelle: ML-Ref. 303, eigene Erhebung, Stand Januar 2019) LROP Vorgabe Leistung Ist- Stand RROP in Vorranggebieten für Windenergie Landkreis Aurich 250 MW 438,5 MW (Entwurf) Landkreis Cuxhaven 300 MW 266 MW 1 (RROP 2017) Landkreis Friesland 100 MW 103 MW ( RROP 2003) Landkreis Leer 200 MW 162, 5 MW (RROP 2006) 2 / 246 MW (Entwurf) Landkreis Osterholz 50 MW 100 bis zu 166 MW (RROP 2011) 3 Landkreis Stade 150 MW 517 MW (RROP 2013) 4 1 Windparks und Einzelanlagen sind mit einer Gesamtleistung von ca. 500 MW installiert (RROP Begründung S. 3).; 986,51 ha bei 0,27 MW/ha =266 MW (eigene Hochrechnung gemäß Nds. Windenergieerlass) + Festlegung bauleitplanerisch gesicherter Bereiche (Ausnahme von der Ausschlusswirkung) von 2830 ha. 2 Nds. OVG vom 27.07.2011, Az.: 1 KN 224/07 – Windkapitel unwirksam 3 Die Vorranggebiete bieten bei Berücksichtigung von Repowering- Möglichkeiten ein Leistungspotential von ca. 100 bis zu 166 MW (RROP Begründung S. 201) 4 Nds OVG 12 KN 205/15 Windkapitel unwirksam, Festlegung VR WEA 1915 ha bei 0,27 MW/ha = 517 MW (eigene Hochrechnung) Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2793 3 Landkreis Wesermarsch 150 MW 105 (RROP 2003) /367,6 MW (Entwurf ) Landkreis Wittmund 100 MW 154,35 (RROP 2005) Stadt Emden 5 30 MW k.A. Stadt Wilhelmshaven 5 30 MW k.A. Bezüglich des tatsächlichen Standes der Flächenausweisungen für Windenergieanlagen in den geltenden und im Verfahren befindlichen Entwurfsständen der RROP wird auf die Antwort zur Frage 3 verwiesen. 3. Welche Regionalen Raumordnungsprogramme befinden sich noch in der Überarbeitung (bitte jeweils mit Angabe, wann mit der Fertigstellung zu rechnen ist und welche prozentuale Flächenausweisung aktuell vorgesehen ist)? Mit Stand Januar 2019 befinden sich 26 RROP im Verfahren (Neuaufstellung oder Änderungsverfahren ). Die festgelegten und/oder geplanten Vorranggebiete können im Einzelnen der Tabelle 2 entnommen werden. Soweit ein Entwurf im Beteiligungsverfahren ist, sind die vorgesehenen prozentualen Flächenanteile für Vorranggebiete Windenergienutzung in der Tabelle dargestellt 6 . Aussagen zur Fertigstellung der jeweiligen Programme können nicht getroffen werden, da es für das Aufstellungsverfahren keine festgelegte Mindestfrist gibt. Tabelle 2 (Quelle: ML-Ref. 303, eigene Erhebung, Stand Januar 2019) Angaben Windenergieerlass Vorranggebiete Windenergie in den RROP Träger der Regionalplanung mit RROP (Landkreise , Regionen und Regionalverband ) Landkreis - fläche in ha Regionalisierter Orientierungs - wert (7,35- Prozent- Ziel (ha)) Entspricht Anteil der Gesamt - fläche (%) gültiges RROP (Anteil der Gesamtflä - che (%)) RROP im Entwurf (Anteil der Gesamtflä - che (%)) derzeit in Neuaufstellung / Änderung (Wind) Ammerland 73004,1 427,7 0,59 ja Aurich* 129384,7 1034,2 0,8 1,6 ja Celle 154982,5 1973,3 1,27 0,91 ja Cloppenburg 141964,3 1354,4 0,95 0,49 ja Cuxhaven 205784 4176,9 2,03 0,48 nein Diepholz 198943,5 2323,4 1,17 0,90 nein Emsland 288218,1 3368,2 1,17 1,34 nein Friesland 61785,4 391,9 0,63 0,81 ja Göttingen 100090,3 1580,7 1,58 ja Grafschaft Bentheim 98143 755 0,77 ja Hameln- 79689,3 1089,7 1,37 0,29 ja 5 Abweichend von Absatz 1 Satz 1 und von § 13 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ROG können kreisfreie Städte von der Aufstellung eines Regionalen Raumordnungsprogramms absehen (§ 5 Abs. 2 Niedersächsisches Raumordnungsgesetz (NROG)). 6 Für die kreisfreien Städte liegen keine Informationen zu den Flächenausweisungen vor. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2793 4 Pyrmont Hannover 229540,8 4371,7 1,9 1,56 nein Harburg 124770,2 1516,5 1,22 0,13 0,45 ja Heidekreis* 188001,5 1979,5 1,05 0,75 ja Hildesheim 120751,2 2582,4 2,14 0,54 nein Holzminden 69369,7 544,8 0,79 0,33 ja Leer* 108597,4 1192,7 1,1 0,00 1,04 ja Lüchow- Dannenberg 122636,2 1505,4 1,23 0,51 0,56 ja Lüneburg 132711,5 1367,9 1,03 0,57 nein Nienburg 139972,2 2393,9 1,71 1,30 ja Northeim 126788,8 2179,9 1,72 ja Oldenburg* 106402,6 883,5 0,83 ja Osnabrück 212038,1 997,7 0,47 0,57 ja Osterholz 65213,6 606,2 0,93 0,77 nein Osterode am Harz 63647,1 485,1 0,76 0,77 ja Rotenburg 207310,7 5251,9 2,53 0,51 0,94 ja Schaumburg 67516 686 1,02 0,25 ja Stade* 126591,6 2240,5 1,77 nein Uelzen 146186,8 3005,4 2,06 0,58 1,47 ja Vechta* 81357,6 692,4 0,85 ja Verden 78875,4 1246,4 1,58 0,86 ja Wesermarsch 82693,1 1139,4 1,38 1,00 1,77 ja Wittmund 65863 706,3 1,07 1,28 ja Regionalverband Großraum Braunschweig 509057,7 10551,2 2,07 0,61 1,3 ja *keine gültigen Festlegungen /kein gültiges RROP 4. Wie bewertet die Landesregierung den aktuellen Stand der Flächenausweisungen für Windenergieanlagen in niedersächsischen Kommunen hinsichtlich des Ausbauziels von 20 GW Windenergie onshore? Der Beitrag der Regionen zur Erreichung des Landesziels fällt bis dato sehr unterschiedlich aus. In der Gesamtschau ist die Windenergienutzung im Nordwesten des Landes bereits deutlich stärker vorangeschritten als in Südniedersachsen. Da sich der Großteil der RROP derzeit in der Neuaufstellung oder Änderung befindet und zu vielen noch kein Entwurf mit konkreten Flächenzahlen vorliegt , ist zur Beantwortung der Frage eine seriöse, belastbare Bewertung des Stands der Flächenausweisung für das Land insgesamt nicht möglich. Bislang weisen die Regionalplanungsträger in neuen RROP (z. T. deutlich) mehr Flächen für die Windenergienutzung aus als in den alten RROP (s. Tabelle 2). Nur wenige erfüllen derzeit die Orientierungswerte aus dem Windenergieerlass. Da die Regionalpläne in einem Turnus von zehn Jahren auf ihren Aktualisierungsbedarf überprüft werden müssen (§ 5 Abs. 7 NROG) und dann i. d. R. neu aufgestellt oder geändert werden, wird es bis Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2793 5 2050 noch weitere Veränderungen der Flächenausweisungen geben. Dabei ist auch zu berücksichtigen , dass sich gemäß Energieatlas (https://www.energieatlas.niedersachsen.de/) mit Stand Dezember 2017 in Niedersachsen nur 2119 der 6156 Windenergieanlagen innerhalb von Vorranggebieten befanden. Folglich stehen ca. 65 % der Windenergieanlagen in Niedersachsen außerhalb von Vorranggebieten. 5. Rechnet die Landesregierung damit, dass nach der Fertigstellung der momentan noch in Arbeit befindlichen Regionalen Raumordnungsprogramme der niedersächsischen Kommunen genügend Fläche für die Windenergienutzung zur Verfügung steht, um das Ziel von 20 GW installierter Windenergieleistung Onshore bis 2050 zu erreichen? Wie in der Beantwortung der Frage 4 beschrieben, ist eine seriöse Prognose der Flächenausweisung in den RROP über mehrere Plangenerationen bis 2050 derzeit noch nicht möglich. Die aktuelle Plangeneration mit einem Planungshorizont von zehn Jahren wird die Orientierungswerte des Windenergieerlasses noch nicht erreichen. Die RROP werden von den Regionalplanungsträgern im eigenen Wirkungskreis erstellt, d. h. sie sind an die Orientierungswerte des Windenergieerlasses nicht direkt gebunden. Gleichwohl sind die Orientierungswerte bei der Erstellung der RROP in die Abwägung einzustellen. Eine ordnungsgemäße Abwägung der Festlegungen im RROP wird im Rahmen des Genehmigungsverfahrens durch die Ämter für regionale Landesentwicklung geprüft. 6. Falls nein, welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um das Ziel zu erreichen? Sofern bei weiterer Beobachtung der Entwicklung der RROP vonseiten der Landesregierung Handlungsbedarf erkannt wird, müssten entsprechende Maßnahmen entwickelt werden. Eine abschließende Analyse ist derzeit nicht möglich. Wichtig für eine belastbare Analyse und für die etwaige Entwicklung von Maßnahmenvorschlägen wäre ein umfängliches Monitoring. Hierzu würde die Vervollständigung der bisherigen Erfassung von Flächen und Anlagenstandorten z. B. im Energieatlas (https://www.energieatlas.niedersachsen.de/) zählen. Das Land hat bislang nur Zugriff auf die eigens erfassten regionalplanerischen Flächen (Energieatlas) und die von der Bundesnetzagentur im EEG-Anlagenregister bzw. Marktstammdatenregister erfassten Windenergieanlagen. Eine Maßnahme zur Vervollständigung der Daten wäre die zusätzliche Erhebung von Daten der kommunalen Bauleitplanung. Die müsste aber durch die Kommunen freiwillig erfolgen, da eine rechtliche Grundlage für eine Meldeverpflichtung fehlt. Zudem setzt sich die Landesregierung auf Bundesebene dafür ein, die Grundlagen für die Akzeptanz von Windenergieanlagen und die Möglichkeiten für die Flächenausweisungen zu verbessern (z. B. bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung, finanzielle Beteiligung der Standort- und ggfs. Nachbargemeinden an der Wertschöpfung). Auch wurden in der 17. Legislaturperiode des Landtags im niedersächsischen Kommunalrecht die Einschränkungen der eigenen wirtschaftlichen Betätigung der Gemeinden im Hinblick auf die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien gelockert (vgl. § 136 Abs. 1 Satz 7 NKomVG) 7. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, um eine möglichst umfängliche und zugleich sinnvolle Ausweisung an Eignungsgebieten und Vorrangflächen für Windenergie in den niedersächsischen Kommunen zu gewährleisten, die über die Regelungen im Windenergieerlass hinausgehen? Da die Erstellung der RROP eine Aufgabe im eigenen Wirkungskreis der Kommunen ist, sind für die Aufstellung der RROP die Träger der Regionalplanung zuständig. Diese haben die sich aus dem LROP ergebenen Planungsvorgaben des Landes umzusetzen und unterliegen aber in der Ausübung ihres planerischen Ermessens und der Abwägung konkurrierender Belange lediglich der Rechtsaufsicht. Fachliche Weisungen der oberen bzw. der obersten Landesplanungsbehörde kann es daher nicht geben. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2793 6 8. Wie steht die Landesregierung zu einer verbindlichen Vorgabe zur Flächenausweisung, beispielsweise über eine Neuregelung im Landes-Raumordnungsprogramm? Die Festlegung von Flächenzielen im LROP in Form bestimmter Flächenwerte als Vorgabe für nachfolgende kommunale Planungen zur Windenergienutzung wurde in Niedersachsen bisher aus mehreren Gründen nicht realisiert. Eine Diskussion dazu wurde u. a. bereits im Rahmen der Erstellung des Windenergieerlasses (WEE) geführt. Eine derartige verbindliche Vorgabe im LROP stünde im Konflikt mit dem derzeitigen Zuständigkeits - und Aufgabenmodell, in dem der Träger der Regionalplanung im eigenen Wirkungskreis arbeitet und nach derzeitiger Rechtslage die Flächenausweisung für die Windenergienutzung gemäß regionalen Gegebenheiten und regionalen Raumordnungsvorstellungen und -belangen steuert. Dies bietet den Vorteil, dass der Ausbau der Windenergienutzung raumverträglich und effektiv über eine den gesamten regionalen Planungsraum umfassende Planung ausgestaltet werden kann, wobei die Regionalplanung den Gegebenheiten vor Ort planerisch Rechnung trägt. Eine verbindliche Flächenwertvorgabe im LROP würde einen völlig neuen planerischen Ansatz bedeuten . Grundlage für die Festlegung von landesweiten Zielen wären ein detailliertes planerisches gesamträumliches Konzept und eine sich hierauf stützende umfangreiche Strategische Umweltprüfung . Dabei müsste zur Erbringung der Qualität eines rechtmäßigen Ziels der Raumordnung auf Ebene der Landesplanung der Nachweis erbracht werden, dass bestimmte Flächenziele von den jeweiligen Trägern der Regionalplanung auch tatsächlich im Rahmen des RROP umsetzbar sind. Die hierfür nötigen Prüfungen hinsichtlich Flächeneignung, regionaler und örtlicher Besonderheiten etc. übersteigen die Maßstabsebene des LROP. Inwiefern die Festlegung konkreter Zielzahlen für einzelne Teilräume rechtssicher auf Landesebene möglich ist, ist daher äußerst strittig. Ein pauschaler Landeswert ließe sich jedenfalls nicht als Ziel der Raumordnung festlegen und würde im Übrigen den Gegebenheiten vor Ort nicht gerecht. 9. Plant die Landesregierung weiterführende Regelungen, um nicht nur die Flächenausweisung für Neuanlagen, sondern auch für Repowering besser zu fördern, und wenn ja, welche? Im Hinblick auf die bereits seit 2012 bestehenden Regelungen im LROP (Abschnitt 4.2 Ziffer 04 Sätze 6 und 7) zu Repowering sind keine weiterführenden Regelungen geplant. Um den Gegebenheiten vor Ort planerisch Rechnung zu tragen und ein Repowering zu eröffnen, greift die Planungspraxis aber u. a. das Instrument der Ausnahme-Regelung nach § 6 Abs.1 ROG auf. Über eine solche Ziel-Ausnahme kann die Errichtung von Windenergieanlagen ausnahmsweise außerhalb der festgelegten Vorranggebiete (Ausschlussgebiete) eröffnet werden, soweit es sich um Gebiete handelt, die durch Darstellungen im Flächennutzungsplan oder Bebauungsplan bereits bauleitplanerisch gesichert sind. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, so genannte weiße Flächen festzulegen. Die Ausschlusswirkung erstreckt sich nicht auf diese Flächen. Eine abschließende abwägende Entscheidung für die Nutzung der „weißen Flächen“ trifft der Träger der Regionalplanung nicht. Insoweit ist dem Träger der Flächennutzungsplanung eröffnet, für diese Flächen selbst Regelungen zu treffen. Zudem weist nicht jeder Regionalplanungsträger Vorranggebiete mit der Wirkung von Eignungsgebieten (d. h. mit einer Ausschlusswirkung für Windenergie im restlichen Planungsraum) aus. In diesen Fällen ist eine bauleitplanerische Ausweisung weiterer Windparks bzw. von Repowering-Flächen möglich . 10. Wie gestaltet sich die in der Drucksache 18/493 für Herbst 2018 angekündigte Prüfung des Fortschreibungsbedarfs des Windenergieerlasses, und welche Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind im dort erwähnten Dialogprozess vertreten? Nach Abschluss der derzeitigen Prüfung des Fortschreibungsbedarfs ist beabsichtigt, analog zur früheren Erarbeitung die Evaluierung und Fortschreibung im Dialog mit Umweltverbänden, Vertretern der Windbranche und Kommunalen Spitzenverbänden aufzunehmen. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2793 7 11. Werden in der aktuellen Raumordnung Maßnahmen zu Sektorenkopplung berücksichtigt ? Falls nein, sind Maßnahmen in einem neuen LROP geplant? Da die Diskussion zur Sektorenkopplung recht aktuell ist und viele Raumordnungsprogramme bereits vor Jahren erstellt wurden, konnten die räumlichen Anforderungen an die Sektorkopplung noch nicht einbezogen werden. Hinzu kommt, dass die Verknüpfung der Sektoren Energie, Verkehr und Wärme in erster Linie eine Frage der Gesetzgebung und Regulatorik und weniger der räumlichen Ausgestaltung ist. Eine Sicherung von Strom- und Gasleitungstrassen, von Flächen für die Gewinnung erneuerbarer Energien u. ä. findet in den Raumordnungsprogrammen statt. Denkbar ist, künftig verstärkt Grundsätze und Ziele zur Verknüpfung der Sektoren zu formulieren oder z. B. mehr Regelungen für Speicher und zu Standorten für andere innovative Technologien für Erneuerbare Energien zu treffen. Im LROP Abschnitt 4.2 Ziffer 01 Satz 4 wurde 2017 als Grundsatz der Raumordnung festgelegt, dass an geeigneten Standorten Voraussetzungen für die Entwicklung von Energieclustern auf Basis erneuerbarer Energien geschaffen werden sollen. Der Landkreis Emsland hat in seinem RROP ein Vorranggebiet Verstetigung und Speicherung von regenerativer Energie in Haren-Fehndorf für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben gesichert. Dies sind erste Schritte in diese Richtung. Das Thema Sektorenkopplung spielt in den aktuellen Diskussionen zum LROP auf der Arbeitsebene durchaus im Zusammenhang mit den Themen Energie und Verkehr eine Rolle. Die Prüfung, inwiefern raumordnerische Ansatzpunkte für eine LROP-Regelung gefunden werden können und diese in eine mögliche künftige Fortschreibung einfließen würden, ist noch nicht abgeschlossen. (Verteilt am 11.02.2019) Drucksache 18/2793 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Windkraftland Nummer eins? Wie soll das Ausbauziel von 20 GW Windkraft onshore erreicht werden? Vorbemerkung der Abgeordneten Vorbemerkung der Landesregierung 1. Bekennt sich die Landesregierung zum im Windenergieerlass ausgegebenen Ziel von 20 GW Windenergie Onshore? 2. Wie ist der aktuelle Stand der Flächenausweisungen für Windenergieanlagen in den niedersächsischen Kommunen (bitte pro Kommune nach Soll-Vorgabe laut Landes-Raumordnungsprogramm und Ist-Stand laut Regionalen Raumordnungsprogrammen aufschlüsseln)? 3. Welche Regionalen Raumordnungsprogramme befinden sich noch in der Überarbei-tung (bitte jeweils mit Angabe, wann mit der Fertigstellung zu rechnen ist und welche prozentuale Flächenausweisung aktuell vorgesehen ist)? 4. Wie bewertet die Landesregierung den aktuellen Stand der Flächenausweisungen für Windenergieanlagen in niedersächsischen Kommunen hinsichtlich des Ausbauziels von 20 GW Windenergie onshore? 5. Rechnet die Landesregierung damit, dass nach der Fertigstellung der momentan noch in Arbeit befindlichen Regionalen Raumordnungsprogramme der niedersächsischen Kommunen genügend Fläche für die Windenergienutzung zur Verfügung steht, um das Ziel von 20 GW installierter Windenergieleistung Onshore bis 2050 zu erreichen? 6. Falls nein, welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um das Ziel zu erreichen? 7. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, um eine möglichst umfängliche und zugleich sinnvolle Ausweisung an Eignungsgebieten und Vorrangflächen für Wind-energie in den niedersächsischen Kommunen zu gewährleisten, die über die Regelun-gen im Windenergieerlass hinausgehen? 8. Wie steht die Landesregierung zu einer verbindlichen Vorgabe zur Flächenausweisung, beispielsweise über eine Neuregelung im Landes-Raumordnungsprogramm? 9. Plant die Landesregierung weiterführende Regelungen, um nicht nur die Flächenaus-weisung für Neuanlagen, sondern auch für Repowering besser zu fördern, und wenn ja, welche? 10. Wie gestaltet sich die in der Drucksache 18/493 für Herbst 2018 angekündigte Prüfung des Fortschreibungsbedarfs des Windenergieerlasses, und welche Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind im dort erwähnten Dialogprozess vertreten? 11. Werden in der aktuellen Raumordnung Maßnahmen zu Sektorenkopplung berücksich-tigt? Falls nein, sind Maßnahmen in einem neuen LROP geplant?