Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2851 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Detlev Schulz-Hendel, Imke Byl, Eva Viehoff, Christian Meyer und Dragos Pancescu (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Finanzministeriums namens der Landesregierung Beteiligt sich die Landesregierung am Leasing von Diensträdern? Anfrage der Abgeordneten Detlev Schulz-Hendel, Imke Byl, Eva Viehoff, Christian Meyer und Dragos Pancescu (GRÜNE), eingegangen am 11.01.2019 - Drs. 18/2554 an die Staatskanzlei übersandt am 16.01.2019 Antwort des Niedersächsischen Finanzministeriums namens der Landesregierung vom 05.02.2019 Vorbemerkung der Abgeordneten Am 28.12.2018 sowie am 07.01.2019 berichtete die Neue Osnabrücker Zeitung (NOZ) über das Leasing von Diensträdern. Das Geschäftsmodell funktioniere folgendermaßen: Unternehmen könnten mit einem Leasingunternehmen einen Rahmenvertrag abschließen. Darin würden Modalitäten wie Bestellung, Reparaturservice oder auch Versicherung des Fahrrads festgelegt. Geleast werden könnten sowohl herkömmliche Fahrräder als auch Pedelecs (E-Bikes). Die Leasingfirma kaufe den Händlerinnen und Händlern die Räder ab und schließe mit den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern Leasingverträge. Die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber wiederum schließen mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Überlassungsverträge, in der Regel über 36 Monate. Für die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ergäben sich laut den Berichten mehrere Vorteile: zum einen steuerliche Erleichterungen, denn die monatliche Leasing-Rate werde vom Bruttogehalt abgezogen , zum anderen könnten die Kundinnen und Kunden das Fahrrad in der Regel nach Ablauf der Leasingzeit für 15 % des Neupreises kaufen. Der tatsächliche Wert liege in 95 % der Fälle viel höher. Einige Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber übernähmen sogar Teile der Leasingrate. Seit 1. Januar 2019 entfalle auch noch die Pflicht, den sogenannten geldwerten Vorteil zu versteuern, der den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern durch die private Nutzung ihres Fahrrads entsteht, wenn die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die Aufwendungen für die Diensträder zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn übernehmen und nicht durch Gehaltsumwandlung finanzieren. Außerdem könnten die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das Rad nicht nur als Dienstfahrzeug, sondern auch in der Freizeit unbeschränkt nutzen. Aber auch die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber profitierten, so ist zu lesen. Das Dienstrad-Leasing sei in vielen Unternehmen Bestandteil des Betrieblichen Gesundheitsmanagements. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die regelmäßig mit dem Rad zur Arbeit fahren, seien nachweislich weniger krank. Die niedersächsische CDU stehe dem Thema Dienstrad und Leasing laut NOZ positiv gegenüber. Ein Vorschlag des Bremer CDU-Spitzenkandidaten Carsten Meyer-Heder, künftig auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im öffentlichen Dienst in Bremen das Leasing von Dienstfahrrädern zu ermöglichen , sei „sehr interessant, ökologisch sinnvoll und effizient“, wird Kai Seefried, Generalsekretär der CDU in Niedersachsen, zitiert. „Einzelne Behörden in Niedersachsen bieten heute bereits Dienstfahrräder für ihre Mitarbeiter an. Die CDU in Niedersachsen ist offen dafür, dieses Konzept auf weitere Behörden und nach den Bedürfnissen der Mitarbeiter auszuweiten.“ Soweit die Zeitungsberichte. Nicht in den NOZ-Artikeln finden sich folgende Informationen: Von Bediensteten des Landes Niedersachsen ist zu hören, die Teilnahme am Dienstrad-Leasing sei bisher vom Niedersächsischen Landesamt für Bezüge und Versorgung (NLBV) mit der Begründung abgelehnt worden, die Umsetzung des Leasingvertrags sei nur unter Beteiligung des NLBV mög- Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2851 2 lich, da es die Auszahlungen sämtlicher Leistungen an die Landesbediensteten übernehme. Der Abzug der Leasingrate vom Bruttogehalt und die Auszahlung an die Leasingfirma müssten also vom NLBV veranlasst werden. Dies sei jedoch zu aufwendig. Vorbemerkung der Landesregierung Die Besoldung der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter wird durch das Niedersächsische Besoldungsgesetz (NBesG) geregelt, auf diese kann weder ganz noch teilweise verzichtet werden (§ 3 Abs. 3 NBesG). Eine Regelung zur Entgeltumwandlung enthält das NBesG nicht, sodass es derzeit keine rechtliche Grundlage für die Inanspruchnahme des Dienstfahrrad-Leasings durch Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter in Niedersachsen gibt. Tarifvertraglich ist die Schaffung von Voraussetzungen für das Dienstfahrrad-Leasing im Bereich der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) ebenfalls weder verankert noch geplant. Seitens der Gewerkschaften wurden bislang keine Forderungen erhoben, vielmehr haben einige Gewerkschaften sogar ausdrücklich bekundet, aufgrund negativer sozialversicherungsrechtlicher Auswirkungen kein Interesse an der Schaffung einer entsprechenden Möglichkeit zur Entgeltumwandlung für Tarifbeschäftigte zu haben. Bislang wurde nur in Baden-Württemberg die Entgeltumwandlung zur Inanspruchnahme des Dienstfahrrad-Leasings für Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter besoldungsrechtlich ermöglicht . Wegen der Komplexität der praktischen Umsetzung kommt die Änderung des dortigen Landesbesoldungsgesetzes aus dem Jahr 2017 jedoch noch nicht zur Anwendung. 1. Wie bewertet und inwiefern unterstützt die Landesregierung das Dienstrad-Leasing für Bedienstete des Landes? Das Dienstfahrrad-Leasing für Landesbedienstete wird von der Landesregierung nicht unterstützt, da die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage nur für den Beamten- und Richterbereich möglich wäre. Eine Ungleichbehandlung zum Tarifbereich ist nicht beabsichtigt. 2. Ist das Land bereit, Dienstrad-Leasing-Verträge abzuschließen? Nein. 3. Beteiligt sich das NLBV an der Umsetzung der Leasingverträge, also am Abzug der Leasingraten vom Bruttogehalt und an deren Auszahlung an die Leasingfirmen? Entfällt. 4. Übernimmt das Land die Kosten für den Reparaturservice oder den Versicherungsschutz für Diensträder und gegebenenfalls in welchem Umfang? Entfällt. 5. Übernimmt das Land Teile der Leasingraten und gegebenenfalls in welchem Umfang? Entfällt. 6. Falls nicht, warum nicht, und wo sieht die Landesregierung einen Unterschied zur Abrechnung von vermögenswirksamen Leistungen, die das NLBV auch übernimmt? Entfällt. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2851 3 7. Welche Behörden in Niedersachsen bieten bereits Dienstfahrräder für ihre Bediensteten an? Bitte jeweils mit Angaben zur Anzahl der Räder, zur Kostentragung und zum Leistungsumfang. Vor dem Hintergrund der beschriebenen Rechtslage gibt es in Niedersachsen keine Behörden, die ihren Bediensteten Fahrräder im Wege des Dienstfahrrad-Leasings anbieten. Verbreitete Praxis ist jedoch die Anschaffung und Unterhaltung von Dienstfahrrädern auf Kosten der Behörden, die den Bediensteten für die Durchführung von Dienstgängen während der Arbeitszeit unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden. Dienstfahrräder dieser Art werden von den Ministerien und ihren nachgeordneten Geschäftsbereichen in folgender Anzahl zur Verfügung gestellt: Staatskanzlei (StK) 11 Ministerium für Inneres und Sport (MI) 616 Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) 17 Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (MS) 29 Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz (MU) 15 Kultusministerium (MK) 12 Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung (MW) 11 Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) 785 Justizministerium (MJ) 83 Finanzministerium (MF) 102 Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung (MB) 8 Dienstfahrräder insgesamt 1 689 8. Welche Perspektiven sieht die Landesregierung für das Dienstrad-Leasing von Bediensteten des Landes in der Zukunft? Derzeit keine, siehe Antwort zu Frage 1. (Verteilt am 18.02.2019) Drucksache 18/2851 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Detlev Schulz-Hendel, Imke Byl, Eva Viehoff, Christian Meyer und Dragos Pancescu (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Finanzministeriums Beteiligt sich die Landesregierung am Leasing von Diensträdern?