Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2852 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Jörg Bode und Horst Kortlang (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung Nachfragen zu Drucksache 18/1915 Anfrage der Abgeordneten Jörg Bode und Horst Kortlang (FDP), eingegangen am 02.11.2018 - Drs. 18/1983 an die Staatskanzlei übersandt am 07.11.2018 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 14.02.2019 Vorbemerkung der Abgeordneten Die Landesregierung beschreibt in der Drucksache 18/1915, dass für die Senkung von Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor eine nachhaltige Verkehrswende auf der Basis einer erfolgreichen Einführung der Elektromobilität erforderlich sei. Die Landesregierung führt Folgendes aus: „Im Zuge der Umsetzung dieses Ziels wird die Landesregierung Elektromobilität im Rahmen der vom Haushaltsgesetzgeber gewährten Möglichkeiten nutzen“. Und weiter: „Die Landesregierung will Niedersachsen bei der Elektromobilität zum Spitzenreiter unter den Bundesländern machen“ (Drucksache 18/1915, Seite 2). Ferner wird beschrieben, dass die Landesregierung bereits seit über fünf Jahren der schrittweisen Integration hybrider und batterieelektrischer Fahrzeuge innerhalb des Landesfuhrparks nachkommt. Vorbemerkung der Landesregierung Der Koalitionsvertrag der die Landesregierung tragenden Parteien führt aus: „Wir wollen bis zu zehn Prozent der neu beschafften Fahrzeuge im landeseigenen Fuhrpark mit emissionsarmen Antrieben ausstatten“ (Zeilen 1913 bis 1915 des Koalitionsvertrags). Auch hierfür gilt der Finanzierungsvorbehalt (Zeilen 116 bis 118 des Koalitionsvertrags). 1. Entspricht die Aussage von Minister Lies, „dass schon heute technologisch 20 % der Fahrzeuge im Landesfuhrpark durch rein batterieelektrische Fahrzeuge mit den aktuell am Markt verfügbaren Reichweiten ersetzt werden können“ (Protokoll der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz am 05.02.2018, Seite 11) der Wahrheit und wäre somit umsetzbar? Herr Minister Lies hat die Aussage „dass schon heute technologisch 20 % der Fahrzeuge im Landesfuhrpark durch rein batterieelektrische Fahrzeuge mit den aktuell am Markt verfügbaren Reichweiten ersetzt werden können“ in Kenntnis der Potenzialanalyse der vom Wirtschaftsminister in der vergangenen Wahlperiode angeregten „Beschaffungsallianz Elektromobilität“ und der Weiterentwicklung der Fahrzeugtechnik getroffen. Gegenstand der Potenzialanalyse 2017 der Arbeitsgruppe „Beschaffungsallianz Elektromobilität“ waren Fahrzeuge im allgemeinen Landesfuhrpark (ohne Polizei ) für Personen-, Post- und Kurierfahrten. Flottenbeschaffungen scheitern bisher (so auch beim Land) oft noch an der Wirtschaftlichkeit, aber die Finanzierungslücke wird zusehends geringer. Ein generelles Problem ist zudem derzeit noch die Verfügbarkeit von Fahrzeugen mit elektrischem Antrieb auf dem deutschen Markt. Die Landesregierung geht davon aus, dass in den nächsten ein bis zwei Jahren die Kosten weiter sinken und Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2852 2 dass das Angebot an Fahrzeugen und deren Reichweite und Einsatzmöglichkeiten deutlich zunehmen . 2. Trifft es zu, dass der Landesfuhrpark knapp 7 000 (6 976) Kraftfahrzeuge umfasst? Inzwischen umfasst der Landesfuhrpark gut 7 000 (7 169) Fahrzeuge. 3. Ist es demnach zutreffend, dass bereits heute schon über 1 300 Kraftfahrzeuge des Landesfuhrparks auf einen rein batterieelektrischen Antrieb ohne Einschränkungen umgestellt werden können? Ausgänglich wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Im Übrigen hängt die Anzahl von der Weiterentwicklung des Fahrzeugangebotes, den Reichweiten und der Entwicklung der Fahrzeuggesamtkosten ab. Im Einzelfall ist nach den Regelungen der Kfz- Richtlinie und dem Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel über Neu- und Ersatzbeschaffungen zu entscheiden. Daneben handelt es sich bei den gemeldeten Fahrzeugen um die unterschiedlichsten Fahrzeugtypen und -modelle (Pkw, Lkw, Spezialfahrzeuge), daher kann aufgrund der differenzierten Anforderungen (Einsatzzwecke) an die Dienstkraftfahrzeuge zur Möglichkeit der Umstellung auf rein elektrischen Antrieb keine allgemeingültige Aussage getätigt werden. 4. Falls nicht, wie lautet die genaue Anzahl der Kraftfahrzeuge des Landesfuhrparks, die schon heute auf einen rein batterieelektrischen Antrieb ohne Einschränkungen umgestellt werden können? Siehe Antwort zu Frage 3. 5. Wie viele Kraftfahrzeuge sind für das Haushaltsjahr 2019 zur Neu- oder Ersatzbeschaffung vorgesehen? Die Anzahl von Fahrzeugen, für die im Haushaltsjahr 2019 eine Neu- oder Ersatzbeschaffung vorgesehen ist, steht noch nicht abschließend fest; nach derzeitigem Stand ist die ressortübergreifende Neu- oder Ersatzbeschaffung von insgesamt 791 Kraftfahrzeugen geplant. 6. Wie viele der Kraftfahrzeuge, die zur Neu- oder Ersatzbeschaffung im Haushaltsjahr 2019 vorgesehen sind, werden rein batterieelektrische Fahrzeuge sein? Über die Anzahl der Beschaffung von Fahrzeugen mit rein batterieelektrischem Antrieb kann derzeit keine belastbare Aussage getroffen werden, sie hängt von der Weiterentwicklung des Fahrzeugangebotes , den Reichweiten und der Entwicklung der Fahrzeuggesamtkosten ab. Im Einzelfall ist nach den Regelungen der Kfz-Richtlinie und dem Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel über Neu- und Ersatzbeschaffungen zu entscheiden. Nach derzeitigem Stand ist die ressortübergreifende Beschaffung von 27 rein batterieelektrischen Kraftfahrzeugen geplant. Dieser Wert wird sich im Verlauf des Haushaltsjahrs jedoch vermutlich erhöhen . Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2852 3 7. Wie viele der Kraftfahrzeuge, die zur Neu- oder Ersatzbeschaffung im Haushaltsjahr 2019 vorgesehen sind, werden mit einem „emissionsarmen Antriebssystem“ ausgestattet sein? Über die Anzahl der Beschaffung von Fahrzeugen mit emissionsarmen Antriebssystemen kann derzeit keine belastbare Aussage getroffen werden. Sie hängt von der Weiterentwicklung des Fahrzeugangebotes , den Reichweiten und der Entwicklung der Fahrzeuggesamtkosten ab. Im Einzelfall ist nach den Regelungen der Kfz-Richtlinie und dem Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel über Neu- und Ersatzbeschaffungen zu entscheiden. Nach derzeitigem Stand ist die ressortübergreifende Beschaffung von etwa 140 Kraftfahrzeugen mit emissionsarmen Antriebssystemen geplant, dieser Wert wird sich im Verlauf des Haushaltsjahrs jedoch vermutlich erhöhen. 8. Wie viele der Kraftfahrzeuge, die zur Neu- oder Ersatzbeschaffung im Haushaltsjahr 2019 vorgesehen sind, werden weder mit einem „emissionsarmen Antriebssystem“ ausgestattet noch rein batteriebetriebene Fahrzeuge sein (bitte als absolute und relative Angabe)? Über die Anzahl der Fahrzeuge, die weder mit einem „emissionsarmen Antriebssystem“ noch mit rein batterieelektrischem Antrieb ausgestattet sein werden, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine belastbare Aussage getroffen werden. Die Anzahl der Beschaffung dieser Fahrzeuge wird u. a. von der Beschaffung alternativ angetriebener Fahrzeuge beeinflusst, dieser Beschaffungsprozess ist jedoch für das aktuelle Haushaltsjahr noch nicht abgeschlossen (siehe Antworten zu Frage 6 und 7). Nach derzeitigem Stand ist die ressortübergreifende Beschaffung von etwa 490 Kraftfahrzeugen, die weder mit emissionsarmen Antriebssystemen ausgestattet noch rein batterieelektrisch betrieben sind, geplant, 9. Was sind „emissionsarme Antriebssysteme“ gemäß der Formulierung in der Koalitionsvereinbarung Seite 75/76, und welche Antriebsarten sind demnach keine emissionsarmen Antriebssysteme? Die Landesregierung vertritt die Ansicht, dass an den Begriff „emissionsarme Antriebssysteme“ gemäß der Formulierung in der Koalitionsvereinbarung ein enger Maßstab anzulegen ist. Nach hiesiger Auffassung werden nach derzeitigem Stand der Technik rein elektrische Fahrzeug (BEV), teilelektrische Fahrzeuge (PHEV) und Brennstoffzellenfahrzeuge (FCEV) darunter subsummiert. Thermische Verbrennungsmotoren, unabhängig von der Kraftstoffwahl oder EURO-Norm, fallen demnach nicht darunter. 10. Unterscheidet sich der Begriff „emissionsarme Antriebssysteme“ zwischen den Ausführungen in der Koalitionsvereinbarung und in der Antwort der Landesregierung in der Drucksache 18/1915 und, wenn ja, wie? Nein, die Landesregierung versteht darunter rein batterieelektrische Fahrzeuge, Plug-in-Hybride und Brennstoffzellenfahrzeuge. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2852 4 11. Welche quantitativen und welche qualitativen Unterschiede gibt es zwischen den Ausführungen bezüglich des Begriffs „emissionsarme Antriebssysteme“ in der Koalitionsvereinbarung (bis zu 10 %) und der Antwort der Landesregierung in der Drucksache 18/1915 (mindestens 10 %)? Für den Text der Koalitionsvereinbarung wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Aus diesem wird in der Antwort der Landesregierung in der Drucksache 18/1915 bedauerlicherweise unzutreffend zitiert . 12. Entspricht die im Haushaltsjahr 2019 beabsichtigte Neuanschaffung rein batterieelektrischer Fahrzeuge für den Landesfuhrpark der in der Koalitionsvereinbarung getroffenen Vereinbarung bzw. der in der Antwort der Landesregierung angegebenen Vorgabe? In der Koalitionsvereinbarung werden Ziele beschrieben. Es werden keine verbindlichen Vorgaben für rein batterieelektrische Fahrzeuge festgelegt. Insoweit wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 13. Wird die regierungseigene Festlegung, dass „mindestens 10 % der neu beschafften Fahrzeuge im landeseigenen Fuhrpark mit emissionsarmen Antriebssystemen ausgestattet “ (Drucksache 18/1915, Seite 2) werden, für das Beschaffungsjahr 2019 eingehalten (falls nicht, bitte mit Begründung)? Unter dem Vorbehalt, dass eine derartige Selbstverpflichtung auf „mindestens 10 %“ nicht besteht, gilt: MB: Ja. MF: Auf die Antworten zu den Fragen 6, 7 und 8 wird verwiesen. MI: Ja. MJ: Auf die Antworten zu den Fragen 6, 7 und 8 wird verwiesen. MK: Eventuell eins von sieben Fahrzeugen, das entspricht einem Anteil in Höhe von 14,28 %. ML: Ja. MS: Auf die Antworten zu den Fragen 6, 7 und 8 wird verwiesen. MU: Die Koalitionsvereinbarung bezieht sich auf die gesamte Legislaturperiode. Der Schwerpunkt der nachhaltigen Beschaffung wird in der zweiten Hälfte der Legislaturperiode liegen, wenn sich das Preisgefüge aller Antriebsarten weiter angeglichen hat. MW: Nein, sofern der Anteil an den Neubeschaffungen linear verteilt über die Haushaltsjahre unterstellt wird. Aus Sicht des MW wird ab 2020 ein beschleunigter Markthochlauf im Bereich Elektromobilität erwartet mit Rückwirkungen auf das Preis-/Leistungsverhältnis der Fahrzeuge. In diesem Zuge wird davon ausgegangen, dass ab 2020 zunehmend mehr rein batterieelektrische Fahrzeuge , Plug-In-Hybride und Brennstoffzellenfahrzeuge beschafft werden können. Siehe im Übrigen Anmerkungen zu Frage 6. MWK: Ja. StK: Ja. 14. Wie viele Kraftfahrzeuge des Landesfuhrparks sind seit 2013 als rein batterieelektrische Kraftfahrzeuge beschafft worden (bitte als absolute und relative Angabe)? MF: Ein Fahrzeug (1 %). Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2852 5 MI: 50 Fahrzeuge. Eine relative Angabe ist aufgrund von Umstrukturierungen im Beschaffungsbereich innerhalb der vorgegebenen zeitlichen Frist nicht verlässlich möglich. MJ: Drei Fahrzeuge (1,63 %). MS: Ein Kraftfahrzeug und zwei Flurförderzeuge. MU: Seit 2013 wurden zwei rein batterieelektrische Kraftfahrzeuge beschafft (davon ein Fahrzeug bereits wiederholt im Leasing neu beschafft). MW: Drei Fahrzeuge (0,6 %). MWK: Im MWK bzw. den nachgeordneten Bereichen des MWK wurden seit 2013 32 Fahrzeuge beschafft, die mit einem batterieelektrischen Antriebssystem ausgestattet sind. 15. Wie viele Kraftfahrzeuge des Landesfuhrparks sind derzeit aufgrund ihres Einsatzzwecks und auf Basis des Kenntnisstandes 2018 für einen rein batterieelektrischen Betrieb ganzjährig geeignet (bitte nach Möglichkeit als absolute und relative Angabe)? MF: 13 Fahrzeuge (12,62 %); (siehe die MF betreffende Antwort zu Frage 7 der Drucksache 18/1915). MI: Die Polizei Niedersachsen untersucht seit 2016 im Projekt „lautlos&einsatzbereit“ mit Beteiligung der Technischen Universität Braunschweig die Eignung von rein elektrischen und teilelektrischen Fahrzeugen für die Polizei. Im Projekt wurden diverse Einsatzszenarien definiert, die detailliert betrachtet werden. Die Spezialfahrzeuge der Polizei sind nicht Gegenstand des Projekts. Da die Erhebung der notwendigen Daten noch andauert, kann für den Fuhrpark der Polizei, der einen Großteil des Fuhrparks des MI darstellt, derzeit noch keine Aussage zu dieser Frage getroffen werden. Das Projektergebnis „lautlos&einsatzbereit“ ist für das dritte Quartal 2019 vorgesehen. MJ: 60 Fahrzeuge (32,6 %). ML: Zwei Kraftfahrzeuge (0,96 %). MS: Vier Kraftfahrzeuge und fünf Flurförderzeuge. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen . MU: Eine Auswertung von Fahrprofilen wurde im MU und in den nachgeordneten Institutionen nicht vorgenommen, deshalb erfolgt keine Angabe absoluter Fahrzeugzahlen. Eine Abfrage im nachgeordneten Bereich ergab, dass unter Berücksichtigung der derzeit am Markt verfügbaren rein batterieelektrisch betriebenen Fahrzeuge aufgrund der noch geringen Reichweiten und der sich erst im Aufbau befindlichen Ladeinfrastruktur augenblicklich aus Sicht der nachgeordneten Institutionen nur fünf Fahrzeuge geeignet wären. Aus technologischer Sicht wären alle Fahrzeuge geeignet, die für Personen-, Post- und Kurierfahrten eingesetzt werden; sofern sie für möglichst planbare Fahrten von maximal 250 km pro Tag genutzt werden und während der täglichen Standzeiten eine entsprechende Aufladung der Fahrzeuge - am Einsatzort/Dienststelle oder unterwegs - möglich ist. Mindestens am Dienststellenstandort ist dafür pro rein elektrisches Fahrzeug ein Ladepunkt vorzuhalten. Im Falle einer Neu- oder Ersatzbeschaffung ist das aktuelle Nutzungsprofil des Fahrzeuges zu prüfen mit dem Ziel, die Beschaffungsanforderung entsprechend darauf auszugestalten. MW: Derzeit aus technologischer Sicht alle Fahrzeuge für Personen-, Post- und Kurierfahrten, die für möglichst planbare Fahrten von maximal 250 km pro Tag genutzt werden, sofern während der täglichen Standzeiten eine entsprechende Aufladung der Fahrzeuge möglich ist, entweder am Dienststellenstandort des Fahrzeugs oder unterwegs. Grundsätzlich sind im jeweiligen Beschaffungsfall das aktuelle Benutzungsprofil des Fahrzeugs zu prüfen und die Beschaffungsanforderungen entsprechend darauf auszurichten. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2852 6 Voraussetzung ist pro rein elektrisches Fahrzeug ein Ladepunkt am Dienststellenstandort. MWK: Für den Bereich des MWK werden für den Einsatz mit rein elektrischem Antrieb 32 Fahrzeuge genutzt (Stand November 2018). Zusätzlich zu den bereits bislang in Betrieb befindlichen Elektroautos wurden acht Fahrzeuge für den Einsatz mit elektrischem Antrieb für geeignet erklärt. Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass zu dieser Frage keine allgemein gültige Aussage getroffen werden kann, da aufgrund der unterschiedlichen Bereiche der jeweiligen Dienststellen des MWK und der damit differenzierten Anforderungen an das Dienstkraftfahrzeug einzelfallbezogen geprüft werden müsste, ob der Einsatz eines Dienstwagens als Elektrovariante oder mit teilelektronischem Antrieb ganzjährig geeignet wäre. Allerdings wurde der Einsatz von Elektroautos, vor allem bei sogenannten Spezialfahrzeugen wie Schleppern, Traktoren, Schaufelladern etc. ausgeschlossen. StK: Ein Fahrzeug. 16. Wie viele Kraftfahrzeuge des Landesfuhrparks sind derzeit aufgrund ihres Einsatzzwecks und auf Basis des Kenntnisstandes 2018 für den ganzjährigen Betrieb mit einem emissionsarmen Antrieb oder teilelektrischen Antrieb geeignet (bitte nach Möglichkeit als absolute und relative Angabe)? MB: Zwei Kraftfahrzeuge (40 %). MF: 71 Fahrzeuge (68,93 %); (siehe die MF betreffende Antwort zu Frage 8 der Drucksache 18/1915). MI: Das MI vertritt die Ansicht, dass an den Begriff „emissionsarme Antriebssysteme“ gemäß der Formulierung in der Koalitionsvereinbarung ein enger Maßstab anzulegen ist. Nach hiesiger Auffassung werden nach derzeitigem Stand der Technik rein elektrische Fahrzeug (BEV), teilelektrische Fahrzeuge (PHEV) und Brennstoffzellenfahrzeuge (FCEV) darunter subsummiert. Thermische Verbrennungsmotoren, unabhängig von der Kraftstoffwahl oder EURO-Norm, fallen demnach nicht darunter. Da die Erhebung von Daten aus dem Projekt „lautlos&einsatzbereit“ noch andauert, kann für den Fuhrpark der Polizei und somit auch für das MI derzeit noch keine Aussage zu dieser Frage getroffen werden. MJ: 26 Fahrzeuge (14,13 %) sind für einen teilelektrischen Antrieb geeignet. ML: 3 Kraftfahrzeuge (1,44 %). MS: Die Anzahl hängt von der Weiterentwicklung des Fahrzeugangebotes und der Entwicklung der Fahrzeuggesamtkosten ab. Im Einzelfall ist nach den Regelungen der Kfz-Richtlinie und dem Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel über Neu- und Ersatzbeschaffungen zu entscheiden. Nach der MS betreffenden Antwort zu Frage 8 der Drucksache 18/1915 erscheinen perspektivisch 16 Fahrzeuge für einen teilelektrischen Antrieb als geeignet. MU: Aus technologischer Sicht wären grundsätzlich alle Fahrzeuge für einen Betrieb mit einem emissionsarmen Antrieb oder einem teilelektrischen Antrieb geeignet, sofern es am Markt schon ein entsprechendes Angebot gibt. Mindestens am Dienststellenstandort ist dafür pro teilelektrisches Fahrzeug ein Ladepunkt vorzuhalten. Im Falle einer Neu- oder Ersatzbeschaffung ist das aktuelle Nutzungsprofil des Fahrzeuges zu prüfen mit dem Ziel, die Beschaffungsanforderung entsprechend darauf auszugestalten. MW: Aus technologischer Sicht grundsätzlich alle, sofern es am Markt ein entsprechendes Angebot gibt. Grundsätzlich sind im jeweiligen Beschaffungsfall das aktuelle Benutzungsprofil des Fahrzeugs zu prüfen und die Beschaffungsanforderungen entsprechend darauf auszurichten Voraussetzung ist pro teilelektrisches Fahrzeug ein Ladepunkt am Dienststellenstandort. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2852 7 MWK: Für den Bereich des MWK werden für den Einsatz mit teilelektrischem Antrieb (Stand September 2018) bereits elf Fahrzeuge als Hybriden genutzt. Zusätzlich zu den bereits bislang in Betrieb befindlichen Elektroautos wurden 62 Fahrzeuge für den Einsatz mit teilelektrischem Antrieb für geeignet erklärt. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass zu dieser Frage keine allgemein gültige Aussage getroffen werden kann, da aufgrund der unterschiedlichen Bereiche der jeweiligen Dienststellen des MWK und der damit differenzierten Anforderungen an das Dienstkraftfahrzeug genau geprüft werden müsste, ob der Einsatz eines Dienstwagens als Elektrovariante oder mit teilelektronischem Antrieb ganzjährig geeignet wäre. Allerdings wurde der Einsatz von Elektroautos, vor allem bei sogenannten Spezialfahrzeugen wie Schleppern, Traktoren, Schaufelladern etc. ausgeschlossen. StK: Ein Fahrzeug. 17. Wie viele Fahrzeuge des MB können mit dem Kenntnisstand 2018 rein batterieelektrisch betrieben werden (bitte als absolute und relative Angabe)? Vorausgesetzt, dass sich die Beantwortung der Frage ausschließlich auf Kraftfahrzeuge und nicht auch auf die sonstigen Fahrzeuge (MB verfügt über acht Dienstfahrräder) beziehen soll, lautet die Antwort wie folgt: absolut: zwei Hybrid-Kraftfahrzeuge, relativ: 40 %. 18. Wie viele Fahrzeuge des MB können mit dem Kenntnisstand 2018 emissionsarm im Sinne der Koalitionsvereinbarung betrieben werden (bitte als absolute und relative Angabe )? Vorausgesetzt, dass sich die Beantwortung der Frage ausschließlich auf Kraftfahrzeuge und nicht auch auf die sonstigen Fahrzeuge (MB verfügt über acht Dienstfahrräder) beziehen soll, lautet die Antwort wie folgt: absolut: zwei Hybrid-Kraftfahrzeuge, relativ: 40 %. 19. Trifft es zu, dass von fünf Fahrzeugen des MB drei weder emissionsarm im Sinne der Koalitionsvereinbarung noch rein batterieelektrisch betrieben werden können (bitte mit Begründung)? Vorausgesetzt, dass sich die Beantwortung der Frage ausschließlich auf Kraftfahrzeuge und nicht auch auf die sonstigen Fahrzeuge (MB verfügt über acht Dienstfahrräder) beziehen soll, lautet die Antwort wie folgt: Ja, alle drei Kraftahrzeuge müssen lange Fahrstrecken zurücklegen können. 20. Mit welchem Fuhrparkanteil kann oder wird das MB bis 2022 dazu beitragen, dass Niedersachsen unter den Bundesländern Spitzenreiter bei der Elektromobilität wird? MB verfügt neben den Kraftfahrzeugen über insgesamt acht Dienstfahrräder. Die Dienstfahrräder werden neben den öffentlichen Verkehrsmitteln bereits jetzt - soweit es möglich und angemessen ist - vorrangig benutzt. Ein Einsatz von batterieelektrischen Kraftfahrzeugen setzt eine entsprechende Verfügbarkeit am Markt zu wirtschaftlichen Gesamtkosten voraus. 21. Wie viele Fahrzeuge des MF können mit dem Kenntnisstand 2018 rein batterieelektrisch betrieben werden (bitte als absolute und relative Angabe)? Absolut: 13; relativ: 12,62 %. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2852 8 22. Wie viele Fahrzeuge des MF können mit dem Kenntnisstand 2018 emissionsarm im Sinne der Koalitionsvereinbarung betrieben werden (bitte als absolute und relative Angabe )? Absolut: 71; relativ: 68,93 % 23. Trifft es zu, dass von 103 Fahrzeugen des MF 71 emissionsarm im Sinne der Koalitionsvereinbarung und 13 rein batterieelektrisch betrieben werden können (bitte mit Begründung )? Ja, aufgrund der Einsatzmöglichkeiten. 24. Mit welchem Fuhrparkanteil kann oder wird das MF bis 2022 dazu beitragen, dass Niedersachsen unter den Bundesländern Spitzenreiter bei der Elektromobilität wird? MF wird die vom Haushaltsgesetzgeber gesetzten Rahmenbedingungen und Möglichkeiten nutzen, um seinen Beitrag zur Erweiterung der Elektromobilität zu leisten. 25. Wie viele Fahrzeuge des MI können mit dem Kenntnisstand 2018 rein batterieelektrisch betrieben werden (bitte als absolute und relative Angabe)? Da die Erhebung von Daten aus dem Projekt „lautlos&einsatzbereit“ noch andauert, kann für den Fuhrpark der Abteilung 2 und somit auch für das MI derzeit noch keine Aussage zu dieser Frage getroffen werden. 26. Wie viele Fahrzeuge des MI können mit dem Kenntnisstand 2018 emissionsarm im Sinne der Koalitionsvereinbarung betrieben werden (bitte als absolute und relative Angabe )? Da die Erhebung von Daten aus dem Projekt „lautlos&einsatzbereit“ noch andauert, kann für den Fuhrpark der Abteilung 2 und somit auch für das MI derzeit noch keine Aussage zu dieser Frage getroffen werden. 27. Mit welchem Fuhrparkanteil kann oder wird das MI mit dem Kenntnisstand 2018 dazu beitragen, dass Niedersachsen bis 2022 unter den Bundesländern Spitzenreiter bei der Elektromobilität wird? Mit Stand vom 23.01.2019 werden allein bei der Polizei Niedersachsen 55 Kraftfahrzeuge mit rein batterieelektrischem Antrieb und 71 Kraftfahrzeuge mit Hybridantrieb genutzt. Für das HHJ 2019 ist darüber hinaus die Beschaffung von zwölf Kraftfahrzeugen mit rein batterieelektrischem Antrieb und 20 Kraftfahrzeugen mit Hybridantrieb geplant. Ferner sind noch aus dem HHJ 2018 acht Kraftfahrzeuge mit rein batterieelektrischem Antrieb in der Beschaffung. Die darüber hinausgehende Entwicklung ist stark abhängig vom Ergebnis des Projektes „lautlos &einsatzbereit“ (siehe Antwort zu den Fragen 25 und 26). Des Weiteren ist im Rahmen des Projektes „air“ mit Stand vom 23.01.2019 bis zum 31.12.2020 die Beschaffung von weiteren 34 Kraftfahrzeugen mit emissionsarmen Antriebsformen (3 BEV, 31 PHEV) geplant. Die Beschaffungsplanung für das Projekt „air“ ist insbesondere für das Jahr 2020 noch nicht abgeschlossen. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2852 9 28. Wie viele Fahrzeuge des MJ können mit dem Kenntnisstand 2018 rein batterieelektrisch betrieben werden (bitte als absolute und relative Angabe)? 60 Fahrzeuge (32,6 %) sind für einen rein batterieelektrischen Antrieb geeignet. Insoweit wird auf die MJ betreffende Antwort zu Frage 7 der Drucksache 18/1915 Bezug genommen sowie auf die Antwort zu Frage 3 in vorliegender Drucksache. 29. Wie viele Fahrzeuge des MJ können mit dem Kenntnisstand 2018 emissionsarm im Sinne der Koalitionsvereinbarung betrieben werden (bitte als absolute und relative Angabe )? 26 Fahrzeuge (14,13 %) sind für einen teilelektrischen Antrieb geeignet. Insoweit wird auf die MJ betreffende Antwort zu Frage 8 der Drucksache 18/1915 Bezug genommen. 30. Trifft es zu, dass von 184 Fahrzeugen des MJ 26 emissionsarm im Sinne der Koalitionsvereinbarung und 60 rein batterieelektrisch betrieben werden können (bitte mit Begründung )? Es trifft zu, dass von 184 Fahrzeugen des MJ aufgrund ihres Einsatzzweckes 26 Fahrzeuge für einen teilelektrischen und 60 Fahrzeuge für einen rein batterieelektrischen Antrieb geeignet sind. Insoweit wird auf die MJ betreffenden Antworten zu den Fragen 1, 7 und 8 der Drucksache 18/1915 Bezug genommen. Es handelt sich um Dienstkraftfahrzeuge, die vornehmlich für Dienstfahrten im näheren Umfeld sowie innerörtliche Post-, Paket- und Aktentransportfahrten genutzt werden. 31. Mit welchem Fuhrparkanteil kann oder wird das MJ bis 2022 dazu beitragen, dass Niedersachsen unter den Bundesländern Spitzenreiter bei der Elektromobilität wird? Über den zukünftigen Anteil von Fahrzeugen mit batterieelektrischem oder teilelektrischem Antrieb kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussage getroffen werden. Steht eine Neu- oder Ersatzbeschaffung an, wird regelmäßig über das konkret zu beschaffende Fahrzeug im Einzelfall unter Beachtung der in der Kfz-Richtlinie festgelegten Grundsätze für die Beschaffung von Dienstkraftfahrzeugen und des Gebots der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit (§ 7 LHO) entschieden. 32. Wie viele Fahrzeuge des MK können mit dem Kenntnisstand 2018 rein batterieelektrisch betrieben werden (bitte als absolute und relative Angabe)? Keine. 33. Wie viele Fahrzeuge des MK können mit dem Kenntnisstand 2018 emissionsarm im Sinne der Koalitionsvereinbarung betrieben werden (bitte als absolute und relative Angabe )? Keine. 34. Trifft es vor dem Hintergrund von zwei Fehlanzeigen des MK in der Drucksache 18/1915 zu, dass von 15 Fahrzeugen des MK null emissionsarm im Sinne der Koalitionsvereinbarung und null rein batterieelektrisch betrieben werden können (bitte mit Begründung )? Ja, allerdings wird bei zukünftigen Ersatzbeschaffungen die Anschaffung von emissionsarmen Fahrzeugen unter Berücksichtigung von überwiegend überregionalen Einsätzen zu prüfen sein. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2852 10 35. Mit welchem Fuhrparkanteil kann oder wird das MK bis 2022 dazu beitragen, dass Niedersachsen unter den Bundesländern Spitzenreiter bei der Elektromobilität wird? Welche Fahrzeuge konkret ersetzt werden, hängt von der Entwicklung des Fahrzeugangebots, insbesondere den Reichweiten, und der Entwicklung der Fahrzeuggesamtkosten ab. Da die zukünftige Entwicklung der Elektromobilität zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt ist, ist eine Aussage zurzeit nicht möglich. 36. Wie viele Fahrzeuge des ML können mit dem Kenntnisstand 2018 rein batterieelektrisch betrieben werden (bitte als absolute und relative Angabe)? Zwei Fahrzeuge (0,96 %). 37. Wie viele Fahrzeuge des ML können mit dem Kenntnisstand 2018 emissionsarm im Sinne der Koalitionsvereinbarung betrieben werden (bitte als absolute und relative Angabe )? Elf Fahrzeuge (5,29 %). 38. Trifft es zu, dass von 182 Fahrzeugen des ML kaum welche emissionsarm im Sinne der Koalitionsvereinbarung und null rein batterieelektrisch betrieben werden können (bitte mit Begründung)? Ja. Auf Grundlage des aktuellen Stands der Technik (geringe Reichweite und lange Ladezeiten) sind rein batterieelektrisch betriebene Fahrzeuge für den Einsatz (Außendienst, Gelände- und Feldfahrten ) ungeeignet. Der Einsatz teilelektrischer Antriebe ist teilweise möglich. Zurzeit fehlt auch die notwendige Ladeinfrastruktur insbesondere im ländlichen Raum. 39. Wie viele der 182 Kraftfahrzeuge des ML dienen lediglich der Personenbeförderung, und wie viele sind Gelände- und Messwagen? Die Anzahl der Kraftfahrzeuge muss auf 208 korrigiert werden. Davon sind 57 Gelände-, Mess- und sonstige Spezialfahrzeuge. 40. Mit welchem Fuhrparkanteil kann oder wird das ML bis 2022 dazu beitragen, dass Niedersachsen unter den Bundesländern Spitzenreiter bei der Elektromobilität wird? ML kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussage über den zukünftigen Anteil von Fahrzeugen mit batterieelektrischem oder teilelektrischem Antrieb treffen, da u. a. die technische Entwicklung bis 2022 nicht eingeschätzt werden kann. Soweit eine Neu- oder Ersatzbeschaffung ansteht, wird über das konkret zu beschaffende Fahrzeug im Einzelfall unter Beachtung der in der Kfz-Richtlinie festgelegten Grundsätze für die Beschaffung von Dienstkraftfahrzeugen und des Gebots der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entschieden. 41. Wie viele Fahrzeuge des MS können mit dem Kenntnisstand 2018 rein batterieelektrisch betrieben werden (bitte als absolute und relative Angabe)? Im MS einschließlich des Geschäftsbereiches ist ein Kraftfahrzeug mit einem reinen Elektromotor ausgestattet, und vier Kraftfahrzeuge erscheinen als geeignet. Daneben sind fünf elektrische Flurförderfahrzeuge im Einsatz. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2852 11 42. Wie viele Fahrzeuge des MS können mit dem Kenntnisstand 2018 emissionsarm im Sinne der Koalitionsvereinbarung betrieben werden (bitte als absolute und relative Angabe )? MS setzt mit dem Kenntnisstand 2018 vor allem auf die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln wie Bus und Bahn. Ergänzend im Sinne der Koalitionsvereinbarung werden im Nahbereich Dienstfahrräder eingesetzt. Derzeit sind im MS und im Geschäftsbereich 29 Dienstfahrräder in der ständigen Nutzung. Daneben werden fünf elektrische Flurförderfahrzeuge betrieben. Im Hinblick auf die Kraftfahrzeuge mit Elektroantrieb erscheinen, neben einem Kraftfahrzeug, das mit einem reinen Elektromotor ausgestattet ist, 16 Kraftfahrzeuge für einen teilelektrischen Antrieb und vier Kraftfahrzeuge für einen rein batterieelektrischen Antrieb als geeignet. 43. Trifft es zu, dass von 71 Fahrzeugen des MS 16 emissionsarm im Sinne der Koalitionsvereinbarung und 4 rein batterieelektrisch betrieben werden können (bitte mit Begründung )? Der Fuhrpark des MS umfasst unter Berücksichtigung aller Meldungen des Geschäftsbereichs 72 Kraftfahrzeuge insgesamt, darunter 56 Kraftfahrzeuge, ein Nutzfahrzeug und fünf Flurförderzeuge . Zusätzlich sind zehn Spezialfahrzeuge vorhanden. Im Übrigen siehe Antwort zu Frage 42. 44. Mit welchem Fuhrparkanteil kann oder wird das MS bis 2022 dazu beitragen, dass Niedersachsen unter den Bundesländern Spitzenreiter bei der Elektromobilität wird? Der Anteil von MS einschließlich des Geschäftsbereiches an rein batteriebetriebenen oder teilelektrisch betriebenen Kraftfahrzeugen hängt von der Weiterentwicklung des Fahrzeugangebotes, den Reichweiten und der Entwicklung der Fahrzeuggesamtkosten ab und kann zum jetzigen Zeitpunkt für 2022 nicht benannt werden. 45. Wie viele Fahrzeuge des MU können mit dem Kenntnisstand 2018 rein batterieelektrisch betrieben werden (bitte als absolute und relative Angabe)? Eine Auswertung von Fahrprofilen wurde im MU und in den nachgeordneten Institutionen nicht vorgenommen , deshalb erfolgt keine Angabe absoluter Fahrzeugzahlen. Eine Abfrage im nachgeordneten Bereich ergab, dass unter Berücksichtigung der derzeit am Markt verfügbaren rein batterieelektrisch betriebenen Fahrzeuge aufgrund der noch geringen Reichweiten und der sich erst im Aufbau befindlichen Ladeinfrastruktur augenblicklich aus Sicht der nachgeordneten Institutionen nur fünf Fahrzeuge geeignet wären. Aus technologischer Sicht wären alle Fahrzeuge geeignet, die für Personen-, Post- und Kurierfahrten eingesetzt werden; sofern sie für möglichst planbare Fahrten von maximal 250 km pro Tag genutzt werden und während der täglichen Standzeiten eine entsprechende Aufladung der Fahrzeuge - am Einsatzort/Dienststelle oder unterwegs - möglich ist. Mindestens am Dienststellenstandort ist dafür pro rein elektrisches Fahrzeug ein Ladepunkt vorzuhalten. Im Falle einer Neu- oder Ersatzbeschaffung ist das aktuelle Nutzungsprofil des Fahrzeugs zu prüfen mit dem Ziel, die Beschaffungsanforderung entsprechend darauf auszugestalten. 46. Wie viele Fahrzeuge des MU können mit dem Kenntnisstand 2018 emissionsarm im Sinne der Koalitionsvereinbarung betrieben werden (bitte als absolute und relative Angabe )? Aus technologischer Sicht wären grundsätzlich alle Fahrzeuge für einen Betrieb mit einem emissionsarmen Antrieb oder einem teilelektrischen Antrieb geeignet, sofern es am Markt schon ein entsprechendes Angebot gibt. Mindestens am Dienststellenstandort ist dafür pro teilelektrisches Fahrzeug ein Ladepunkt vorzuhalten. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2852 12 Im Falle einer Neu- oder Ersatzbeschaffung ist das aktuelle Nutzungsprofil des Fahrzeuges zu prüfen mit dem Ziel, die Beschaffungsanforderung entsprechend darauf auszugestalten. 47. Wie ist die Antwort des MU, insbesondere vor dem Hintergrund der Pressemitteilung 97/2018 von Umweltminister Lies, in der Drucksache 18/1915 zu verstehen? Das Umweltministerium steht zu seinem Ziel, einen höheren Anteil an emissionsarmen Fahrzeugen im Landesfuhrpark anzustreben. Technologisch wäre die Forderung nach einem höheren Anteil zeitnah umsetzbar. Flottenbeschaffungen scheitern bisher (so auch beim Land) oft noch an der Wirtschaftlichkeit, aber die Finanzierungslücke wird zusehends geringer. Ein generelles Problem ist zudem derzeit noch die Verfügbarkeit von Fahrzeugen mit elektrischem Antrieb auf dem deutschen Markt. Es wird davon ausgegangen, dass in den nächsten ein bis zwei Jahren die Kosten weiter sinken werden und das Angebot an Fahrzeugen und deren Reichweite und Einsatzmöglichkeiten in den nächsten Jahren deutlich zunehmen werden. 48. Trifft es zu, dass von 337 Fahrzeugen des MU bis zu 193 emissionsarm im Sinne der Koalitionsvereinbarung und null rein batterieelektrisch betrieben werden können (bitte mit Begründung)? Es ist nicht richtig, dass im MU null Fahrzeuge rein batterieelektrisch betrieben werden können. Schon heute werden zwei rein elektrisch betriebene Fahrzeuge genutzt. Aus technologischer Sicht wären grundsätzlich alle Fahrzeuge für einen Betrieb mit einem emissionsarmen Antrieb oder einem teilelektrischen Antrieb geeignet. Mindestens am Dienststellenstandort ist dafür pro teilelektrisches Fahrzeug ein Ladepunkt vorzuhalten. 49. Mit welchem Fuhrparkanteil kann oder wird das MU bis 2022 dazu beitragen, dass Niedersachsen unter den Bundesländern Spitzenreiter bei der Elektromobilität wird? Das MU wird seinen Verpflichtungen im Sinne des Koalitionsvertrages nachkommen. Die Landesregierung hat im Rahmen der Beschlüsse zum Haushaltsplanentwurf für 2019 im Kabinett in Aussicht genommen, aus Haushaltsüberschüssen des Jahrs 2018 überjährig verfügbare Mittel für Luftreinhaltung, Klimaschutz und nachhaltige Mobilität (hier insbesondere emissionsarme Mobilität) zur Verfügung zu stellen. Hierfür sollen bis zu 100 Millionen Euro bereitgestellt werden. 50. Wie viele Fahrzeuge des MW können mit dem Kenntnisstand 2018 rein batterieelektrisch betrieben werden (bitte als absolute und relative Angabe)? 132 Fahrzeuge (20,5 %). Siehe im Übrigen Antwort zu Frage 15. 51. Wie viele Fahrzeuge des MW können mit dem Kenntnisstand 2018 emissionsarm im Sinne der Koalitionsvereinbarung betrieben werden (bitte als absolute und relative Angabe )? 231 Fahrzeuge (35,9 %). Siehe im Übrigen Antwort zu Frage 16. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2852 13 52. Trifft es zu, dass von 644 Fahrzeugen des MW bis zu 644 emissionsarm im Sinne der Koalitionsvereinbarung und alle Fahrzeuge, die weniger als 250 km am Tag genutzt werden, rein batterieelektrisch betrieben werden können (bitte mit Begründung)? Ja, siehe Antworten zu Fragen 15, 16, 50 und 51. 53. Mit welchem Fuhrparkanteil kann oder wird das MW auf dieser Basis bis 2022 dazu beitragen , dass Niedersachsen unter den Bundesländern Spitzenreiter bei der Elektromobilität wird? MW wird die weitere Beschaffung von emissionsarmen Fahrzeugen am Ziel der Koalitionsvereinbarung ausrichten. Aus Sicht des MW wird ab 2020 ein beschleunigter Markthochlauf im Bereich Elektromobilität erwartet mit Rückwirkungen auf das Preis-Leistungsverhältnis der Fahrzeuge. In diesem Zuge wird davon ausgegangen, dass ab 2020 zunehmend mehr rein batterieelektrische Fahrzeuge, Plug-In-Hybride und Brennstoffzellenfahrzeuge beschafft werden können. Der Schwerpunkt entsprechender Beschaffungen wird damit in der zweiten Hälfte der Legislaturperiode erwartet unter der Voraussetzung, dass diese in Einklang mit den haushaltsrechtlichen Bestimmungen durchgeführt werden können. 54. Wie viele Fahrzeuge des MWK können mit dem Kenntnisstand 2018 rein batterieelektrisch betrieben werden (bitte als absolute und relative Angabe)? Vgl. Antwort Frage zu 15. 55. Wie viele Fahrzeuge des MWK können mit dem Kenntnisstand 2018 emissionsarm im Sinne der Koalitionsvereinbarung betrieben werden (bitte als absolute und relative Angabe )? Vgl. Antwort Frage zu 16. 56. Trifft es zu, dass von 648 Fahrzeugen des MWK bis zu 73 emissionsarm im Sinne der Koalitionsvereinbarung und bis zu 28 rein batterieelektrisch betrieben werden können (bitte mit Begründung)? Eine erneute Abfrage hat ergeben, dass der derzeitige Bestand für das MWK einschließlich des nachgeordneten Bereichs 704 Fahrzeuge umfasst, von denen 73 Fahrzeuge mit emissionsarmem Antrieb und bis zu 28 Fahrzeuge mit Elektroantrieb betrieben werden können. Bei den für den Bereich des MWK vorhandenen Fahrzeugen handelt es sich um die unterschiedlichsten Fahrzeugtypen und -modelle (Pkw, Lkw, Spezialfahrzeuge). Grundsätzlich wird bei neu zu beschaffenden Dienstwagen jeweils der Nutzungszweck und Einsatzort im Einzelfall zu prüfen sein, um sich dann für eine geeignete Antriebsvariante (Elektrofahrzeug oder mit teilelektronischem Antrieb) unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und ökologischer Aspekte zu entscheiden. 57. Mit welchem Fuhrparkanteil kann oder wird das MWK bis 2022 dazu beitragen, dass Niedersachsen unter den Bundesländern Spitzenreiter bei der Elektromobilität wird? Bei den für den Bereich des MWK gemeldeten Fahrzeugen handelt es sich um die unterschiedlichsten Fahrzeugtypen und -modelle (Pkw, Lkw, Spezialfahrzeuge), daher kann aufgrund der differenzierten Anforderungen der jeweiligen nachgeordneten Dienststellen und des damit verbundenen Einsatzzwecks der Dienstkraftfahrzeuge keine allgemeingültige Aussage getätigt werden. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2852 14 Es wäre im Einzelfall zu prüfen, ob der Einsatz eines Dienstwagens als Elektrovariante oder mit teilelektronischem Antrieb geeignet wäre. Eine Abfrage hierzu konnte aufgrund der kurzen Terminsetzung nicht durchgeführt werden. Die Frage der Ausweitung der Elektromobilität hat für Niedersachsen als Stammland des Volkswagenkonzerns auch unabhängig vom landeseigenen Fuhrpark weiterhin einen hohen Stellenwert und große wirtschaftliche Bedeutung. Dieses kommt durch eine gezielte Projektförderung und durch Investitionen in Infrastrukturprojekte der Mobilitätsforschung deutlich zum Ausdruck. Für einen Wandel zur Elektromobilität sind leistungsfähige Batterien essenziell. Hierzu werden Hochschulen und Forschungseinrichtungen aus verschiedenen Förderprogrammen auch im Bereich der Batterieforschung für Elektromobilität gefördert. So entwickelt das DLR-Institut für vernetzte Energiesysteme („DLR VE“) in Oldenburg Technologien und Konzepte für die zukünftige Energieversorgung auf Basis erneuerbarer Energien. Im Fokus steht die Herausforderung, aus wetterabhängiger dezentraler Erzeugung stabile und effiziente Energiesysteme zu gestalten. Mit seinen Abteilungen Stadt- und Gebäudetechnologien, Energiesystemtechnologie und Energiesystemanalyse widmet sich das Institut auch systemorientierten Fragestellungen zur intelligenten und effizienten Verknüpfung der Sektoren Strom, Wärme und Verkehr. Des Weiteren errichtet die Fraunhofer-Gesellschaft mit Unterstützung des Landes Niedersachsen und in enger Kooperation mit der TU Braunschweig ein neues Fraunhofer-Projektzentrum für Energiespeicher und -systeme („Fraunhofer Center für Smarte Energiespeicher und Systeme (CES)“) in Braunschweig. Hierfür wird das Land bis zu 30 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Der Start des Projektzentrums soll in diesem Jahr erfolgen. Das CES widmet sich den Themen Entwicklung und Demonstration von Stromspeichern für die Elektromobilität und für stationäre Anwendungen sowie chemische Speicher mit einem besonderen Fokus auf deren Produktionstechnologie (Hochskalierung , prozessbegleitende Qualitätssicherung, Fertigungskonzepte, Life-Cycle-Management). Im Bereich mobiler Lithium-Festkörperbatterien soll das CES zu dem dringend benötigten nationalen Kompetenzzentrum entwickelt werden (Lückenschluss in der Technologiekette). Insgesamt ist festzustellen, dass die Landesregierung im Forschungsbereich der Elektromobilität in der Vergangenheit bereits wichtige Grundsteine gelegt hat und diese künftig weiter ausbauen und fördern wird. 58. Trifft es zu, dass in der StK lediglich die Amtsmeisterei ganzjährig rein elektrisch fahren könnte und lediglich ein Kfz teilelektrisch bzw. emissionsarm im Sinne der Koalitionsvereinbarung betrieben werden kann? Beide Annahmen treffen zu (siehe dazu die Antworten zu Fragen 7 und 8 der Kleinen Anfrage in der Drs. 18/1915). 59. Welchen Beitrag kann die Staatskanzlei absolut und relativ in Bezug auf die Nutzung emissionsarmer Antriebe und/oder rein batterieelektrischer Fahrzeuge erbringen, und wird die StK ihren Beitrag in der 18. Legislaturperiode umsetzen? Siehe Antwort zu Frage 58. 60. Wie viele Fahrzeuge des Landesfuhrparks können mit dem Kenntnisstand 2018 weder emissionsarm im Sinne der Koalitionsvereinbarung noch rein batterieelektrisch betrieben werden (bitte als absolute und relative Angabe)? MB: Vorausgesetzt, dass sich die Beantwortung der Frage ausschließlich auf Kraftfahrzeuge und nicht auch auf die sonstigen Fahrzeuge (MB verfügt über acht Dienstfahrräder) beziehen soll, lautet die Antwort wie folgt: absolut: drei Kraftfahrzeuge, relativ: 60 %. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2852 15 MF: Für den Bereich des MF gilt dies (Stand November 2018) für 19 (18,44 %) Fahrzeuge (siehe die MF betreffende Antwort zu Frage 9 der Drucksache 18/1915). MI: Da die Erhebung von Daten aus dem Projekt „lautlos&einsatzbereit“ noch andauert, kann für den Fuhrpark der Abteilung 2 und somit auch für das MI derzeit noch keine Aussage zu dieser Frage getroffen werden. MJ: 98 Fahrzeuge (53,26 %) sind weder für einen rein batterieelektrischen noch für einen teilelektrischen Antrieb geeignet. Insoweit wird auf die MJ betreffende Antwort zu Frage 9 der Drucksache 18/1915 Bezug genommen. MK: 15 Fahrzeuge (83,34 %). ML: 195 Fahrzeuge (93,75 %). MS: Es erscheinen 36 Kraftfahrzeuge, ein Nutzfahrzeug und zehn Spezialfahrzeuge als nicht geeignet . Die Anzahl hängt von der Weiterentwicklung des Fahrzeugangebots und der Entwicklung der Fahrzeuggesamtkosten ab. Im Einzelfall ist nach den Regelungen der Kfz-Richtlinie und dem Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel über Neu- und Ersatzbeschaffungen zu entscheiden. MU: Im Falle einer Neu- oder Ersatzbeschaffung ist das aktuelle Nutzungsprofil des Fahrzeuges zu prüfen mit dem Ziel, die Beschaffungsanforderung entsprechend darauf auszugestalten. Aus technologischer Sicht müssen grundsätzlich keine Fahrzeuge ausgeschlossen werden, sofern es schon am Markt ein entsprechendes Angebot gibt. Voraussetzung ist pro teilelektrisches Fahrzeug ein Ladepunkt am Dienststellenstandort. MW: Aus technologischer Sicht müssen grundsätzlich keine Fahrzeuge ausgeschlossen werden, sofern es am Markt ein entsprechendes Angebot gibt. Grundsätzlich sind im jeweiligen Beschaffungsfall das aktuelle Benutzungsprofil des Fahrzeugs zu prüfen und die Beschaffungsanforderungen entsprechend darauf auszurichten Voraussetzung ist pro Fahrzeug ein Ladepunkt am Dienststellenstandort. MWK: Für den Bereich des MWK gilt dies (Stand September 2018) für 55 Fahrzeuge. StK: Drei Kraftfahrzeuge (60 %). 61. Hat die Landesregierung einen belastbaren Ablauf-, Finanzierungs- und Beschaffungsplan für den Betrieb des Landesfuhrparks, um ihre selbstformulierten Ziele „Spitzenreiter bei der Elektromobilität unter den Bundesländern“, bis zu 10 % bei „emissionsarmen Antriebssystemen“ und/oder 20 % des Fuhrparks bis 2022 und mindestens 50 % bis 2030 rein elektrisch zu erreichen? Die Meinungsbildung hierzu ist innerhalb der Landesregierung noch nicht abgeschlossen. 62. Teilt die Landesregierung die Aussagen von Minister Lies „Wir wollen keine Sonntagsreden schwingen, sondern handeln“ in Verbindung mit „Anteil der Elektrofahrzeuge im Landesfuhrpark erhöhen“ (PM des MU 97/2018, 07.08.2018) ganz, in Teilen oder gar nicht? Bitte mit Begründung. Die Meinungsbildung hierzu ist innerhalb der Landesregierung noch nicht abgeschlossen. 63. Wie hoch ist der Anteil an sogenannten Spezialfahrzeugen im Landesfuhrpark, die nach aktuellem Erkenntnisstand nicht durch rein batteriebetriebene Fahrzeuge ersetzt werden können (bitte als absolute und relative Angabe)? MB: Fehlanzeige. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2852 16 MF: Fehlanzeige. MI: Innerhalb des MI kann ein Großteil der Spezialfahrzeuge nicht durch batteriebetriebene Fahrzeuge ersetzt werden. Allein innerhalb der Abteilung 2 werden 1 059 sogenannte Spezialfahrzeuge betrieben, von denen nach aktuellem Erkenntnisstand 931 nicht durch rein batterieelektrisch betriebene Fahrzeuge zu ersetzen sind, was einem prozentualen Anteil von ca. 87,9 % entspricht. MJ: 80 Sonderfahrzeuge (43,47 %). MK: Fehlanzeige. ML: 57 Fahrzeuge (27,40 %). MS: Zehn Spezialfahrzeuge. MU: Unter den gegebenen Marktbedingungen ist ein Ersatz von Spezialfahrzeugen durch rein batteriebetriebene Fahrzeuge derzeit nicht möglich. MW: Im Bereich der Straßenbauverwaltung und des LBEG werden 271 Spezialfahrzeuge eingesetzt , für die es aktuell am Markt noch keine adäquaten Angebote gibt (42,1 %). Siehe im Übrigen Antwort zu Frage 60. MWK: Für den Bereich des MWK gilt dies (Stand November 2018) für 162 Fahrzeuge, zu den sogenannten Spezialfahrzeugen wurden u. a. Anhänger, Rasenmäher, landwirtschaftliche Zugmaschinen , Traktoren, Schlepper gezählt. StK: Fehlanzeige. Die Staatskanzlei nutzt keine Spezialfahrzeuge. 64. Was soll konkret bis 2020, 2021, 2022 und bis 2030 für den Landesfuhrpark in Sachen „Spitzenreiter bei der Elektromobilität unter den Bundesländern“, „emissionsarme Antriebssysteme “ und/oder „20 % des Fuhrparks bis 2022 und mindestens 50 % bis 2030 rein elektrisch“ erreicht werden? Die Meinungsbildung hierzu ist innerhalb der Landesregierung noch nicht abgeschlossen. 65. Hat das Land eine Vorbildfunktion in Sachen Elektromobilität, und falls ja, wie wird die Landesregierung dieser Vorbildfunktion glaubhaft bis 2022 gerecht? Die Meinungsbildung hierzu ist innerhalb der Landesregierung noch nicht abgeschlossen. (Verteilt am 18.02.2019) Drucksache 18/2852 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Jörg Bode und Horst Kortlang (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport Nachfragen zu Drucksache 18/1915