Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2856 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Dr. Marco Genthe (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung Offene Haftbefehle in Niedersachsen Anfrage des Abgeordneten Dr. Marco Genthe (FDP), eingegangen am 10.01.2019 - Drs. 18/2546 an die Staatskanzlei übersandt am 14.01.2019 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 14.02.2019 Vorbemerkung des Abgeordneten Unter der Überschrift „Frei trotz Haftbefehl“ berichtete die Süddeutsche Zeitung am 05.12.2018, dass bundesweit 467 Rechtsextremisten per Haftbefehl gesucht würden. Die Haftbefehle könnten von den Behörden jedoch nicht vollstreckt werden, weil die Beschuldigten nicht aufzufinden seien. Dabei gilt nach Informationen der Neuen Osnabrücker Zeitung (NOZ) mehr als jeder vierte Gesuchte als gewalttätig. Insgesamt suche die Polizei derzeit mehr als 175 000 Menschen per Haftbefehl (NOZ vom 04.12.2018: https://www.noz.de/deutschland-welt/politik/artikel/1601916/hunderte-rechts extremisten-trotz-haftbefehlen-auf-freiem-fuss). Vorbemerkung der Landesregierung Bezug nehmen auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage „Wie steht es um den Vollzug von Haftbefehlen und Durchsuchungsbefehlen in Niedersachsen?“ (Drs. 16/5003) können Haftbefehle auf der Grundlage verschiedener Rechtsnormen (Strafprozessordnung, Zivilprozessordnung, Aufenthaltsgesetz) erlassen werden. Mit Blick auf die unterschiedlichen rechtlichen Möglichkeiten, freiheitsentziehende Maßnahmen durchzuführen, erfolgt keine zentrale Erfassung in einem System. Sobald die zuständigen niedersächsischen Behörden (Gerichte, Staatsanwaltschaften, Ausländerbehörden) Anträge zur Fahndung nach Personen an die Polizei Niedersachsen richten, kommen dort grundsätzlich als Fahndungshilfsmittel das landesweite Polizeiliche Auskunftssystem (POLAS) sowie das bundesweite Informationssystem der Polizei (INPOL) zum Einsatz. Beispielsweise zivilrechtliche Haftbefehle bzw. Ausschreibungen enthalten die polizeilichen Fahndungshilfsmittel grundsätzlich nicht. Sogenannte örtliche, lokal bearbeitete Haftbefehle liegen bei örtlich zuständigen Polizeidienststellen vor und werden auf Bitten der Justiz und aus Verhältnismäßigkeitsgründen nur ausnahmsweise elektronisch zur Fahndungsausschreibung in den vorgenannten Fahndungshilfsmitteln erfasst. Unbenommen davon fahndet die Polizei Niedersachsen im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung grundsätzlich ebenso nach Personen, die durch andere Länder oder Staaten in Fahndungshilfsmitteln erfasst sind. Zu den Ausschreibungen im INPOL wird auf die Antwort der Bundesregierung zur Anfrage „Nicht vollstreckte Haftbefehle als Gefahr für die innere Sicherheit 2018“ (Drs. 19/2914) hingewiesen. 1 Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode 1. Drucksache 18/2856 Wie viele Rechtsextremisten werden derzeit in Niedersachen per Haftbefehl gesucht? Unter Hinweis auf die Vorbemerkung liegt für eine Beantwortung der Frage keine hinreichende Datengrundlage vor. Da auch eine entsprechende Statistik nicht vorliegt, wären eine Erhebung aller Haftbefehle und der Abgleich nach Personenidentitäten sowie dazu vorliegenden Extremismusbezügen zu einem Stichtag erforderlich, die im Hinblick auf die Beantwortung der Anfrage nicht geleistet werden können. Unter Hinweis auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage „Mit Haftbefehl gesuchte Neonazis in Niedersachsen“ (Dr. 17/8369) werden unter Federführung des Bundeskriminalamts in einem Halbjahresrhythmus sogenannte offene Haftbefehle politisch motivierter Straftäter in allen Phänomenbereichen der Politisch motivierten Kriminalität erhoben. Zum letzten Erhebungsstichtag am 28.09.2018 wurden für Niedersachsen 35 zur Fahndung ausgeschriebene Personen mit einem bekannten politisch motivierten Hintergrund im Phänomenbereich Politisch motivierte Kriminalität rechts - registriert. Bei dem Ergebnis der Erhebung der offenen Haftbefehle politisch motivierter Straftäter handelt es sich um eine Momentaufnahme zum jeweiligen Stichtag. Bei acht der vorgenannten Personen konnten zwischenzeitlich Haftbefehle vollstreckt werden, diese sind mit Stand 24.01.2019 in Niedersachsen nicht mehr im polizeilichen Fahndungssystem ausgeschrieben. 2. Wegen welcher Delikte werden diese als rechtsextremistisch geltenden Personen gesucht? Bei den in der Antwort auf Frage 1 genannten Personen mit einem politisch motivierten Hintergrund im Phänomenbereich Politisch motivierte Kriminalität - rechts - handelt es sich bei den zugrunde liegenden Delikten im Gros um sogenannte Sonstige Delikte ohne Bezug zur Politisch motivierten Kriminalität wie beispielsweise Diebstahl, Betrug, Beleidigung, Unterschlagung sowie Verstöße gegen das Betäubungsmittel- oder Aufenthaltsgesetz und um Delikte der Politisch motivierten Kriminalität wie beispielsweise Volksverhetzung oder das Verwenden von Kennzeichnen verfassungswidriger Organisationen. Zu einem deutlich kleineren Anteil handelt es sich um sogenannte Gewaltdelikte, zu denen die gefährliche Körperverletzung zählt. 3. Wie viele der gesuchten Rechtsextremisten gelten als gewaltbereit? Zu fünf der in der Antwort auf die Frage 1 genannten, noch zur Fahndung ausgeschriebenen Personen mit einem politisch motivierten Hintergrund im Phänomenbereich Politisch motivierte Kriminalität - rechts - ist ein sogenannter personengebundener Hinweis (PHW) „gewalttätig“ erfasst. 4. Wie viele Personen werden derzeit in Niedersachsen insgesamt per Haftbefehl gesucht? Unter Hinweis auf die Vorbemerkung liegt für eine Beantwortung der Frage 4 und die sich anschließenden Fragestellungen 5 und 6 keine hinreichende Datengrundlage vor. Da auch eine entsprechende Statistik nicht vorliegt, wären eine zusammenfassende Erhebung aller Haftbefehle und der Abgleich nach Personenidentität zu einem Stichtag erforderlich, die im Hinblick auf die Beantwortung der Anfrage nicht geleistet werden können. Durch die Polizei Niedersachsen waren zum Stichtag 21.01.2019 mit dem Anlass Straftat, Strafvollstreckung, Unterbringung oder Ausweisung/Zurückschiebung und dem Zweck „Festnahme“ oder „Festnahme aufgrund eines Haftbefehls/Unterbringungsbefehls/Abschiebehaftbeschluss/Zurückschiebungsverfügung“ etwa 16 000 Personen erfasst. Allerdings sind - systemseitig nicht differenzierbar - auch Personen inbegriffen, die vonseiten der Ausländerbehörden mit einer Wiedereinreisesperre belegt sind und sich nicht mehr in Deutschland aufhalten dürften. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung hingewiesen. 2 Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode 5. Drucksache 18/2856 Wie oft liegt dem offenen Haftbefehl ein Fall der Ersatzhaft zugrunde? Siehe Antwort zu Frage 4. 6. Aus welchen Jahren stammen die jeweiligen offenen Haftbefehle? Siehe Antwort zu Frage 4. 7. Was unternimmt die Landesregierung, um die Haftbefehle schneller zu vollstrecken und ein Untertauchen der gesuchten Personen zu verhindern? Unter Hinweis auf die Vorbemerkung ist für den Bereich der Polizei Niedersachsen festzuhalten, dass Fahndung ein wesentlicher Bestandteil der polizeilichen Aufgabenerfüllung und auch ohne besonderen Auftrag eine Aufgabe jeder Polizeibeamtin und jedes Polizeibeamten ist. Grundsätzlich obliegen Fahndungsmaßnahmen damit den örtlich zuständigen Polizeidienststellen. Dabei richten sich Art, Umfang und Intensität der Fahndung nach Anlass, Schwere der Tat und deren Sozialschädlichkeit, wobei Gewaltdelikte mit und ohne politische Motivation grundsätzlich eine hohe Priorität haben. Diese Hintergründe müssen im Einzelfall mit den aktuell vor Ort anliegenden polizeilichen Maßnahmen der zuständigen Dienststelle abgewogen werden. Dies gilt natürlich nicht oder nur eingeschränkt, wenn der Aufenthaltsort einer gesuchten Person bekannt wird. Der Zeitraum zwischen Erlass eines Haftbefehls und seiner Vollstreckung richtet sich danach, wie schnell ein - gegebenenfalls unbekannter Aufenthaltsort - durch gezielte polizeiliche Maßnahmen ermittelt werden kann, oder wie schnell eine gesuchte Person - möglicherweise aus anderem Anlass - überprüft wird. So gibt die reine Zahl „offener“ Haftbefehle zu einem bestimmten Stichtag keinen Aufschluss darüber, aus welchen Gründen eine Vollstreckung noch nicht erledigt werden konnte. Eine allgemein statistische Erfassung der Bearbeitungszeit von Haftbefehlen von der Ausstellung bis zur Erledigung erfolgt grundsätzlich nicht. In den Polizeiinspektionen ist - unbeschadet allgemeiner und gezielter Fahndungsaufgaben aller Dienststellen - die Organisationseinheit Fahndung eingerichtet. Darüber hinaus ist in den Zentralen Kriminalinspektionen die Organisationseinheit Direktionsfahndung eingerichtet. Daneben nimmt das Landeskriminalamt Niedersachsen Zentralstellenaufgaben im Bereich der Fahndung wahr, dort ist u. a. die Zielfahndung, als eine besondere Form der Personenfahndung, angegliedert. Mit dem als besonders relevant eingestuften Personenpotenzial im Bereich der Politisch motivierten Kriminalität setzen sich die Sicherheitsbehörden im Bund und in den Ländern intensiv auseinander. Im Nachgang des Bekanntwerdens der Straftaten des sogenannten. Nationalsozialistischen Untergrundes (NSU) verstärkten die Sicherheitsbehörden im Bund und in den Ländern ihre Analyse- und Ermittlungsarbeit zur Bekämpfung der PMK nochmals konsequent und erhöhten den Druck auf das festgestellte Personenpotenzial in allen (Phänomen-)Bereichen. Die bundesweite Befassung mit dem festgestellten Personenpotenzial erfolgt insbesondere in Arbeitsgruppen des Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrums (GETZ) sowie des Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrums (GTAZ). Personen, deren Aufenthaltsort unbekannt und deren Haftbefehl bereits älter als ein halbes Jahr ist, sind dabei von besonderer Relevanz und werden insofern einer intensiveren Betrachtung unterzogen. Hierbei wird regelmäßig im Rahmen einer personenbezogenen Einzelfallbetrachtung gemeinsam erörtert, inwiefern sich die betroffenen Personen möglicherweise gezielt der Vollstreckung eines Haftbefehls entziehen und welche konkreten Handlungsoptionen bestehen, um dies zu verhindern. Durch den kontinuierlichen bundesweiten Informationsaustausch wird insgesamt eine Verbesserung der (polizeilichen) Erkenntnislage verzeichnet. 3 Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode 8. Drucksache 18/2856 Findet ein regelmäßiger Datenaustausch mit den anderen Ländern statt, um schnellere Zugriffe zu ermöglichen? Ja; dabei ist die Erfassung in dem Verbundsystem INPOL zu berücksichtigen, das u. a. die Anwendung „Personenfahndung“ enthält, und bezüglich des Personenpotenzials im Bereich der Politisch motivierten Kriminalität auf die Befassungen im GETZ und GTAZ zu verweisen (vgl. Antwort zu Frage 7). (Verteilt am 18.02.2019) 4