Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2859 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Peer Lilienthal (AfD) Antwort des Niedersächsischen Finanzministeriums namens der Landesregierung Welche Steuerschlupflöcher sind auf Initiative der Landesregierung geschlossen worden? Anfrage des Abgeordneten Peer Lilienthal (AfD), eingegangen am 25.01.2019 - Drs. 18/2698 an die Staatskanzlei übersandt am 31.01.2019 Antwort des Niedersächsischen Finanzministeriums namens der Landesregierung vom 07.02.2019 Vorbemerkung des Abgeordneten Im Koalitionsvertrag der regierungstragenden Fraktionen wird bekundet, dass sich Niedersachsen für die Schließung von Steuerschlupflöchern einsetzen will. Außerdem sollen „Steueroasen“ geschlossen werden. Vorbemerkung der Landesregierung Für die Landesregierung ist Steuergerechtigkeit ein wichtiges Thema. Hierzu gehört u. a. die konsequente Verfolgung missbräuchlicher Steuergestaltungen durch effektive Regelungen. Der in diesem Zusammenhang stehende rechtlich unbestimmte Begriff „Steuerschlupfloch“ beschreibt dabei umgangssprachlich die legale Praxis, vom Gesetzgeber nicht beabsichtigte Regelungslücken zu nutzen. Dies geht im Ergebnis auf Kosten der Allgemeinheit. Deshalb sollten solche Gestaltungen zum Zwecke einer möglichst gleichmäßigen und gerechten Besteuerung möglichst früh erkannt und durch - international abgestimmte - Maßnahmen verhindert oder eingedämmt werden. Da die meisten Steuergesetze in unserem föderalen Staat in die Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes fallen, wirkt das Land Niedersachsen wie die anderen Länder über seine Vertreter im Bundesrat an der Steuergesetzgebung mit. Neben der immer weiter voranschreitenden Umsetzung der Ergebnisse des OECD-Projekts „BEPS“ (Base Erosion and Profit Shifting), vor allem im Bereich des automatischen Informationsaustausches , wurden - mit der Stimme Niedersachsens - zeitnah gesetzliche Maßnahmen verankert , die inländischen Steuerpflichtigen die Steuerumgehung mittels Briefkastenfirmen im Ausland erschweren. Zudem sollten im Zeitalter schnell voranschreitender Digitalisierung möglichst alle Nationen auf dauerhafte Grundregeln für eine angemessene Besteuerung achten. Die Länder spielen dabei eine wichtige Rolle, denn es sind ausschließlich die Länder, die mit ihren bundesweit rund 500 Finanzämtern sämtliche Besteuerungsverfahren in der Praxis durchführen und die im Steuervollzug gesammelten Erfahrungen in den Gesetzgebungsprozess einbringen. 1. Fühlt sich die Landesregierung den oben genannten Aussagen des Koalitionsvertrages verbunden? Ja. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2859 2 2. Welche Steuerschlupflöcher bestehen nach Auffassung der Landesregierung? Was hat die Landesregierung bisher unternommen, um diese Steuerschlupflöcher zu schließen ? Auf die Vorbemerkung wird hingewiesen. 3. Welche Bemühungen hat die Landesregierung bisher unternommen, um „Steueroasen“ zu schließen? Auf die Vorbemerkung wird hingewiesen. Zudem wird für die in diesem Zusammenhang erbetenen - in den Aufgabenbereich der Bundesregierung fallenden - Informationen zu „Steueroasen“ auf im Internet frei verfügbare Informationen wie z. B. zur sogenannten Schwarzen Liste der EU verwiesen. Der Verantwortungsbereich der Landesregierung ist hiervon nicht berührt. (Verteilt am 19.02.2019) Drucksache 18/2859 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Peer Lilienthal (AfD) Antwort des Niedersächsischen Finanzministeriums Welche Steuerschlupflöcher sind auf Initiative der Landesregierung geschlossen worden?