Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2876 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Stefan Wenzel, Anja Piel und Eva Viehoff (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur namens der Landesregierung Fragen zum Kulturdenkmal Marienburg bei Nordstemmen Anfrage der Abgeordneten Stefan Wenzel, Anja Piel und Eva Viehoff (GRÜNE), eingegangen am 10.01.2019 - Drs. 18/2545 an die Staatskanzlei übersandt am 14.01.2019 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur namens der Landesregierung vom 18.02.2019 Vorbemerkung der Abgeordneten Laut § 6 des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes sind Kulturdenkmale instand zu halten, zu pflegen, vor Gefährdung zu schützen und, wenn nötig, instand zu setzen. Verpflichtet sind der Eigentümer oder Erbbauberechtigte und der Nießbraucher; neben ihnen ist verpflichtet, wer die tatsächliche Gewalt über das Kulturdenkmal ausübt. § 7 des Gesetzes begrenzt die Erhaltungspflicht auf die wirtschaftliche Zumutbarkeit. Unzumutbar ist eine wirtschaftliche Belastung insbesondere, soweit die Kosten der Erhaltung und Bewirtschaftung nicht durch die Erträge oder den Gebrauchswert des Kulturdenkmals aufgewogen werden können. Kann der Verpflichtete Zuwendungen aus öffentlichen oder privaten Mitteln oder steuerliche Vorteile in Anspruch nehmen, so sind diese anzurechnen. Das Denkmalschutzgesetz gilt in Niedersachsen seit 1978. Die Prinzen von Hannover als Eigentümer oder Verfügungsberechtigte der Marienburg haben in den vergangenen 40 Jahren nicht erkennen lassen, dass sie ihrer Pflicht nach § 6 NDSchG nicht nachkommen wollen oder können. Im Gegenteil: Noch im Jahr 2005 haben die Prinzen Ernst August und Christian von Hannover sich zu ihrer Verpflichtung zum Erhalt sowohl der Marienburg als auch des „Fürstenhauses“ Herrenhausen bekannt und bei einer Versteigerung von Kunstgegenständen, aber auch von Hausrat aus dem Schloss Marienburg laut Spiegel vom 15.10.2005 Einnahmen in Höhe von 44 Millionen Euro erzielt: „Um das Schloss, aber auch das ‚Fürstenhaus‘ in Hannover-Herrenhausen weiterhin und in einem verbesserten Maße der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen, bedarf es großer Geldmittel. Wir haben eine Stiftung errichtet, welche u. a. durch die Versteigerung einer größeren Zahl von Kunstgegenständen benötigtes Kapital zur Erhaltung der historischen Substanz schaffen wird“. (Ernst August Prinz von Hannover und Christian Prinz von Hannover, im Vorwort zu Sotheby’s Katalog, Volume/Band 1, Auktion Schloss Marienburg 5. Bis 15.10.2005, „Kunstwerke des Königlichen Hauses Hannover“) Verkauft wurden Sotheby’s zufolge mehr als 20 000 Objekte. Der Gesamterlös von 44 Millionen Euro übersteige laut Spiegel vom 15.10.2005 „das erwartete Ergebnis von 12 Millionen bei weitem. 24 % erhält das Auktionshaus.“ Mithin verblieb ein Erlös 33,5 Millionen Euro. Andere Quellen sprechen sogar von 37 Millionen Euro Reinerlös. (n-tv, 14.04.2006) Der Kunstberater der Prinzen sprach laut NWZ vom 17.10.2005 von einem „erstaunlichen“ Ergebnis. Der nunmehr geplante Verkauf der Marienburg an eine Tochter der Klosterkammer soll die bisherigen Eigentümer bzw. Verfügungsberechtigten laut FAZ vom 29.11.2018 um die Kosten von demnächst anstehenden Sanierungsmaßnahmen in Höhe von ca. 27 Millionen Euro entlasten. Nach Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2876 2 Abschluss des Verkaufs sollen diese Kosten nicht von den Prinzen, sondern von den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern von Bund und Land getragen werden. Vorbemerkung der Landesregierung Schloss Marienburg ist ein national bedeutendes Kulturdenkmal i. S. d. § 3 Abs. 2 des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes (NDSchG). Mit bis zu 200 000 Besucherinnen und Besuchern im Jahr ist es eine der am stärksten wahrgenommenen Sehenswürdigkeiten des Landes. Von der Sicherung des Gesamtkunstwerks und dem Weiterbetrieb von Museum und Gastronomie hängen 60 Arbeitsplätze direkt ab. Die Artikel 6 und 72 der Landesverfassung begründen eine Pflicht des Landes, Kulturgüter von herausragender Bedeutung nach Möglichkeit für die Öffentlichkeit zu erhalten. Daher steht die Landesregierung seit mehr als sieben Jahren im Gespräch mit dem aktuellen Eigentümer von Schloss Marienburg, Ernst August Prinz von Hannover (*1983). Dieser sieht sich nicht in der Lage, die öffentliche Zugänglichkeit und den Erhalt des Denkmals langfristig zu gewährleisten. Daher möchte er sich von der Immobilie trennen. Beabsichtigt ein Eigentümer einer denkmalgeschützten Immobilie den Verkauf seines Eigentums, muss er seine finanzielle Situation nicht offenlegen - unabhängig davon, an wen er es zu verkaufen beabsichtigt. Alle (öffentlichen) Äußerungen von Erbprinz Ernst August von Hannover zu seiner persönlichen finanziellen Situation sind freiwilliger Natur. 1. Für welche Unterhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten an der Marienburg wurden seit 2005 bei den Denkmalschutzbehörden Genehmigungen beantragt? Für folgende Arbeiten an Schloss Marienburg wurden seit 2005 denkmalrechtliche Genehmigungen bei der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde der Region Hannover beantragt: 27.09.2007 Abtrag des Schornsteines des westlichen Pferdestalls (dicht beim Nordflügel der Marienburg ), 16.10.2008 Reinigungs- und Sanierungsarbeiten am Hauptturm des Schlosses, 06.11.2008 Dachabdichtungs- und Schlosserarbeiten im Bereich der Plattform des Schlosses; statische Verstärkung an der Turmtreppe und den Podesten, 21.10.2013 Restaurierung der mit Schablonenmalereien versehenen Wandflächen im Speisezimmer und im „Billardzimmer“ der Marienburg, 16.12.2013 obiger Antrag wurde erweitert um die Restaurierung der ursprünglich bemalten Wandflächen auf der Grundlage der Originalbefunde, 16.12.2013 Sanierung der Innenwand des Treppenhauses im Schloss, 24.03.2014 Sanierung Flur im Erdgeschoss der Marienburg und der Treppenhauswände in der Südostecke des Burghofs inklusive Neuanstrich. Darüber hinaus wurden seit 2005 denkmalrechtliche Stellungnahmen durch die untere Denkmalschutzbehörde der Region Hannover für folgende Baugenehmigungen erstellt: 11.08.2006 Veranstaltung „Klassik Festival“, 27.01.2006 Nutzungsänderung Pferdestall in Café, 14.02.2006 diverse Sanierungs- und Renovierungsarbeiten im Inneren der Marienburg (Eingangshalle , Rittersaal, Speisesaal, Salon der Könige), 03.04.2006 Einbau von Versorgungsleitungen im Schloss, 28.07.2006 Nutzungsänderung Pferdestall in Café; geänderte Ausführung, Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2876 3 05.09.2006 Errichtung eines Kesselhauses für Pelletheizung mit Silo sowie Veränderungen im Toilettenbereich, 24.04.2006 Nutzungsänderung Schlosscafé und Souvenir-Shop; geänderte Planung vom 29.03.2006), 13.06.2007 Veranstaltung im Schloss, 04.09.2007 Nutzungsänderung des Hauptturms mit Errichtung von Aussichtspodesten, 22.10.2007 Nutzungsänderung des Hauptturms mit Errichtung von Aussichtspodesten; hier: Stellungnahme zu nachgereichten Unterlagen. 2. In welcher Höhe wurden seit 2005 Investitionen insgesamt, d. h. auch solche, die nicht genehmigungsbedürftig waren, in die Unterhaltung des Kulturdenkmals Marienburg getätigt ? Die Höhe der privat getätigten Investitionen ist dem Land nicht bekannt. 3. Hat es zu den Investitionen Zuwendungen des Landes und/oder der Klosterkammer gegeben ? Nein. 4. Ist die von den Prinzen erwähnte Stiftung in ein Verzeichnis nach § 17 a des Niedersächsischen Stiftungsgesetzes eingetragen? Nein. 5. Wenn ja, welches ist der Zweck der Stiftung gemäß § 81 Abs. 1 Nr. 3 BGB, und hat sie den Versteigerungserlös wenigstens teilweise erhalten? Entfällt. 6. Wenn nicht, a) welche Person bzw. welche juristische Person hat die 35 Millionen Euro sonst erhalten und wofür wurden sie verwendet? b) welche Person bzw. welche juristische Person hat die Investitionen in die Unterhaltung der Marienburg seit 2005 getätigt? Zu 6 a: Von Ernst August Prinz von Hannover (*1983) wurde mitgeteilt, dass der Großteil des Netto- Erlöses der Auktion 2005 zur Tilgung und Umfinanzierung von älteren Verbindlichkeiten genutzt worden sei. Mit dem Rest seien Investitionen auf Schloss Marienburg getätigt, wie der Ausbau des Hauptturms und die Einrichtung eines Restaurants, um die touristische Qualität des Ortes nachhaltig zu steigern (HAZ vom 29.01.2019). Zu 6 b: Ernst August Prinz von Hannover (*1983) hat mitgeteilt, dass alle Investitionen seit 2005 von ihm bzw. der EAC GmbH getätigt wurden. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2876 4 7. Wer war bei der Gründung der Schloss Marienburg Betreibergesellschaft EAC GmbH der wirtschaftlich Berechtigte des Mehrheitseigners Dreamworks Management Ltd. auf den Virgin Islands? In der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung erklärte Ernst August Prinz von Hannover (*1983) am 1. Februar 2019: „Die Dreamworks Management Ltd. ist neben meiner Mutter, die mit 75,1 % die Mehrheit an der EAC GmbH hält, mit 24,9 % an der EAC GmbH beteiligt. Sie bündelt seit der Gründung der EAC GmbH die Anteile meines Vaters und meines Bruders.“ 8. Welche Investitionen sind seit Inkrafttreten des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes vor 40 Jahren zur Erhaltung der Kulturdenkmale Marienburg und Fürstenhaus Herrenhausen getätigt worden? Die Höhe der privaten Investitionen zur Erhaltung der Kulturdenkmale Marienburg und Fürstenhaus Herrenhausen ist dem Land Niedersachsen nicht bekannt. 9. Wie hoch waren hierfür die Zuwendungen des Landes, einschließlich der Klosterkammer ? Zwischen 1958 und 1998 hat der Allgemeine Hannoversche Klosterfonds den denkmalgerechten Erhalt von Schloss Marienburg mit folgenden Zuwendungen unterstützt: Datum Betrag DM Maßnahme 10.04.1958 5.000,00 Dacheindeckung der Türme 15.03.1967 20.000,00 Instandsetzung von Schornsteinen und Schwammbekämpfung 24.06.1968 6.000,00 Erhaltung und Renovierung 21.11.1977 25.000,00 Dachdecker- und Klempnerarbeiten 06.03.1986 40.000,00 Sanierung des Schieferfelsens 24.05.1994 50.000,00 Reparaturarbeiten an der Zisterne 09.11.1998 50.000,00 Sanierung des Burgfrieds Gesamtbetrag 196.000,00 Für das Fürstenhaus in Herrenhausen wurden 1982 Fördermittel in Höhe von 1 Million DM zu gleichen Teilen vom Land und vom Allgemeinen Hannoverschen Klosterfonds ausgereicht. 10. Haben das Land, Mitglieder der Landesregierung, die Klosterkammer oder Tochtergesellschaften der Klosterkammer in den letzten 15 Monaten Geschäfte mit den Eigentümern bzw. wirtschaftlich Berechtigten der Marienburg getätigt? Wenn ja, welche? Es wurden in den letzten 15 Monaten keine Geschäfte mit den Eigentümern oder sonst wirtschaftlich Berechtigten des Schlosses Marienburg getätigt. Bei der Abfrage wurde nach Geschäften oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze gefragt, d. h. oberhalb des regulären Eintrittsentgelts und der Inanspruchnahme gastronomischer Dienstleistungen im üblichen Umfang. Unabhängig davon wird darauf hingewiesen, dass zwischen dem Land und dem Haus Hannover seit 1957 ein Depositalvertragsverhältnis über die Verwahrung von Archivgut des Hauses Hannover besteht, das bis heute andauert. Des Weiteren besteht zwischen dem Allgemeinen Hannoverschen Klosterfonds und dem Haus Hannover seit 1974 ein Dauerleihverhältnis über 23 Ölgemälde, die sich im Dienstgebäude der Klosterkammer befinden. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2876 5 11. Wie hoch war das Antragsvolumen zur Förderung privater Kulturdenkmale mit Landesmitteln seit 2010? Die Bewilligung von Fördermitteln gemäß § 32 NDSchG liegt bei der gesetzlichen Denkmalfachbehörde , dem NLD. Es hat seit 2010 insgesamt 1 250 Anträge von Denkmaleigentümern bewilligt. Die Antragserstellung und -bewilligung erfolgte mit intensiver Beratung und im Einvernehmen. Die Zuwendungssumme beläuft sich kumuliert auf 19 397 448,53 Euro. Diese Summe entspricht den beantragten Mitteln zur Förderung von Kulturdenkmalen nach denkmalfachlicher Abstimmung mit den Denkmalbehörden. Die Anträge verteilen sich folgendermaßen: Jahr Anträge Gesamtfördersumme Landesmittel 2010 221 3.264.710,00 Euro 2011 159 2.908.896,00 Euro 2012 156 2.546.470,00 Euro 2013 182 2.993.362,92 Euro 2014 111 1.894.664,41 Euro 2015 97 1.430.571,61 Euro 2016 113 1.689.045,02 Euro 2017 123 1.441.071,23 Euro 2018 88 1.228.657,34 Euro 12. In welcher Höhe konnten die Anträge befriedigt werden, und in welcher Höhe mussten Anträge mangels ausreichender Landesmittel abgewiesen werden? Auf die Antwort zu Frage 11 wird verwiesen. Für den betreffenden Zeitraum wurden keine Anträge wegen nicht auskömmlicher Landesmittel abgelehnt. (Verteilt am 20.02.2019) Drucksache 18/2876 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Fragen zum Kulturdenkmal Marienburg bei Nordstemmen Anfrage der Abgeordneten Stefan Wenzel, Anja Piel und Eva Viehoff (GRÜNE), eingegangen am 10.01.2019 - Drs. 18/2545 an die Staatskanzlei übersandt am 14.01.2019 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur namens der Landesregierung vom 18.02.2019