Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2912 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen und Björn Försterling (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung Wird genug in den Zivilschutz investiert? Anfrage der Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen und Björn Försterling (FDP), eingegangen am 17.01.2019 - Drs. 18/2593 an die Staatskanzlei übersandt am 18.01.2019 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 19.02.2019 Vorbemerkung der Abgeordneten „Der Katastrophenschutz im Zivilschutz (erweiterter Katastrophenschutz) ist Aufgabe des Bundes. Die dazu erforderlichen Fahrzeuge werden vom Bund auf der Basis eines 2007 aufgestellten Ausstattungskonzepts zur Verfügung gestellt“ (Drs. 18/1615). Nach Aussage der Landesregierung, wurde das für die Beschaffung auf Bundesebene zugesagte Finanzvolumen von jährlich 57 Millionen Euro bisher jedes Jahr unterschritten (Drs. 18/1615). Ebenfalls führt die Landesregierung in dieser Drucksache aus, dass „seit der Verteilung nach dem Bundeskonzept aus dem Jahr 2007 dem Land Niedersachsen durch den Bund bis heute kein einziges Neufahrzeug vom Typ Löschfahrzeug LF-KatS zugeteilt wurde“. „Der Bund teilt die Fahrzeuge nach einem Soll-Ist-Vergleich den Ländern mit dem zum Zeitpunkt der Auslieferung jeweils größten Bedarf zu. In den Ländern werden die Fahrzeuge daraufhin auf die definierten Standorte verteilt. In Niedersachsen erfolgt auch dies nach einem Soll-Ist-Vergleich in Abhängigkeit von der Dauer nicht besetzter Standorte“ (Drs. 18/1615). 1. Wie stellt sich der aktuelle Soll-Ist-Vergleich für die vom Bund zu finanzierenden Fahrzeuge in Niedersachsen dar? Der aktuelle Soll-Ist-Vergleich stellt sich wie folgt dar: Fahrzeugtyp Soll Ist Gerätewagen Dekontamination Personal (GW Dekon P) 48 48 CBRN-Erkundungswagen (CBRN ErkW) 50 21 CBRN-Messleitkomponente (CBRN MLK) 10 0 Kommandowagen (KdoW) 6 6 Gerätewagen Behandlung (GW Beh) 6 0 Gerätewagen Dekontamination Verletzter (GW Dekon V) 6 0 Gerätewagen Sanität (GW San) 44 44 Mannschaftstransportwagen Behandlung (MTW Beh) 12 12 Gerätewagen Logistik (GW Log) 6 6 Mannschaftstransportwagen Dekontamination Verletzter (MTW Dekon V) 6 5 Krankentransportwagen Typ B (KTW Typ B) 83 78 Löschfahrzeug Katastrophenschutz (LF-KatS) 93 27 Schlauchwagen Katastrophenschutz (SW-KatS) 44 38 Gerätewagen Betreuung (GW Bt) 44 43 Mannschaftstransportwagen (MTW Bt) 44 37 Summe 502 365 Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2912 2 2. Wie viele Fahrzeuge wurden seit 2013 Niedersachsen durch den Bund zugeteilt (bitte nach Jahren und Fahrzeugtypen aufschlüsseln)? Niedersachsen wurden seit 2013 82 Fahrzeuge zugewiesen. Die Zuteilung erfolgte wie folgt: Fahrzeugtyp 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Gerätewagen Dekontamination Personal (GW Dekon P) - 3 6 - 3 - Gerätewagen Sanität (GW San) 28 7 8 1 - - Schlauchwagen Katastrophenschutz (SW-KatS) 9 - 3 12 2 - Summe 37 10 17 13 5 - 3. Was unternimmt die Landesregierung, um zu erreichen, dass der Bund den entsprechenden Verpflichtungen nachkommt? Es ist grundsätzlich festzustellen, dass die vom Bund für die ergänzende Ausstattung im Katastrophenschutz bislang bereitgestellten Mittel weder annähernd ausreichen, die eigentlich vorgesehene Soll-Ausstattung der Länder zu erreichen, noch die zwischenzeitlich gerade in Niedersachsen in den kommenden Jahren anstehenden Ersatzinvestitionen zu tätigen. Es bleibt weiter festzuhalten, dass seit der Verteilung nach dem Bundeskonzept aus dem Jahr 2007 dem Land Niedersachsen durch den Bund bis heute kein einziges Neufahrzeug vom Typ Löschfahrzeug LF-KatS zugeteilt wurde. Das gilt bedauerlicher Weise auch für Ersatzbeschaffungen für ausgesonderte Fahrzeuge. Die Landesregierung hat sich bereits bisher nachdrücklich dafür eingesetzt und wird auch weiterhin intensiv dafür werben, dass die mit dem Bund im Jahr 2007 vereinbarte Bundeskonzeption zur Ausstattung im ergänzenden Katastrophenschutz umgesetzt wird und die damit verbundene Ausstattung den niedersächsischen Einheiten einsatzbereit zur Verfügung gestellt wird. Zuletzt hat daher der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, insbesondere aufgrund der gemeinsamen Initiative aus Niedersachsen und Hessen, am 28. Juli 2018 den Bundesminister der Finanzen mit der aus Sicht der Landesregierung zentralen Forderung angeschrieben, dass es die Länder als unerlässlich ansehen, das bestehende Ausstattungskonzept vollständig umzusetzen und durch den Bund zu finanzieren . Mit der Einstellung von zusätzlichen 25 Millionen Euro im Bundeshaushalt 2019 ist hier ein Anfang gemacht. Geplant sind jeweils weitere 25 Millionen Euro in den folgenden drei Jahren, sodass insgesamt ein Plus von 100 Millionen Euro zu verzeichnen sein wird. Da die Zuteilung der mit diesen Mitteln zusätzlich anzuschaffenden Fahrzeuge an die Länder erneut nach einem Soll-Ist-Abgleich zum Zeitpunkt der Fahrzeugauslieferung erfolgt, lässt sich der niedersächsische Anteil an künftigen Auslieferungen nicht genau prognostizieren. Er hängt letztlich von dem dann jeweils gegebenen Ranking der Länder und den bis dahin erfolgten Außerdienststellungen ab. Nach heutigem Stand besteht jedoch durchaus die berechtigte Aussicht auf eine relevante Zahl zeitnaher Ersatzbeschaffungen zugunsten Niedersachsens. Insofern darf die Aufstockung der Bundesmittel als deutlicher Erfolg der Bemühungen der Landesregierung gewertet werden. 4. Nach welchen Kriterien werden die Fahrzeuge des Bundes auf die Hilfsorganisationen verteilt? Die Verteilung der Zivilschutz-Fahrzeuge geht auf das Ausstattungskonzept des Bundes für den ergänzenden Katastrophenschutz aus dem Jahr 2007 zurück. In den Ländern wird über die konkrete Stationierung entschieden. Für Niedersachsen hat sich ein Netz von Standorten herausgebildet, das die Bedarfslage und die Einsatzfähigkeit seitens der Hilfsorganisationen abbildet. Neue Fahrzeuge , die der Bund ausliefert und die aufgrund des Soll-Ist-Abgleichs nach Niedersachsen gehen, werden mit Blick auf die zum gegebenen Zeitpunkt vorhandenen Ausstattungsunterschiede auf die Amtsbezirke der Ämter für Brand- und Katastrophenschutz in den Polizeidirektionen (ÄfBK) verteilt. Dabei findet die reine Zahl von Fahrzeugen ebenso Berücksichtigung wie die mit diesen verbundenen Funktionen und Fähigkeiten sowie ein ausgewogenes Verhältnis für die Beteiligung der Hilfsor- Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2912 3 ganisationen. Ziel ist stets eine mit Blick auf diese Parameter gleichmäßige Entwicklung. Diesen Notwendigkeiten folgend werden vom MI die Bundesfahrzeuge den ÄfBK zugeteilt, die diese wiederum den örtlichen Katastrophenschutzbehörden zuordnen und die Unterverteilung mit ihnen abstimmen . Auch auf dieser Ebene erfolgt die Auswahl nach den örtlichen Erfordernissen und Gegebenheiten sowie unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit der örtlichen Strukturen. Insgesamt ergibt sich aus diesem Verfahren dann auch die Verteilung auf die Hilfsorganisationen, wobei nicht jede Hilfsorganisation an jedem Standort vertreten ist. 5. Welche Hilfsorganisationen haben in den letzten fünf Jahren welche und wie viele Fahrzeuge erhalten? Die Verteilung der seit 2013 zugewiesenen Fahrzeuge auf die Hilfsorganisationen stellt sich wie folgt dar: Fahrzeugtyp ASB DRK JUH MHD Gerätewagen Dekontamination Personal (GW Dekon P) - 1 - - Gerätewagen Sanität (GW San) 2 36 4 2 (Verteilt am 20.02.2019) Drucksache 18/2912 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen und Björn Försterling (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport Wird genug in den Zivilschutz investiert?