Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2927 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen, Hermann Grupe und Horst Kortlang (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung Welcher Handlungsbedarf besteht beim Wald- und Flächenbrandschutz angesichts der klimatischen Veränderungen? Anfrage der Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen, Hermann Grupe und Horst Kortlang (FDP), eingegangen am 17.01.2019 - Drs. 18/2594 an die Staatskanzlei übersandt am 18.01.2019 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 20.02.2019 Vorbemerkung der Abgeordneten Bedingt durch den sich abzeichnenden Klimawandel kann sich in Niedersachsen eine zunehmend größer werdende Gefahr durch Waldbrände ergeben (vgl. „Waldbrände sind bisher nicht das typische Einsatzszenario“, FAZ, 04.08.2018). Die Waldbrandüberwachungszentrale in Lüneburg verzeichnete bis zum 01.08.2018 mit 366 Brandmeldungen einen Rekordwert seit dem Start des Überwachungssystems. In Niedersachsen gibt es sechs Waldbrandrisikogebiete, die Landkreise Lüchow-Dannenberg, Celle und Gifhorn sind hierbei in die höchste Risikostufe eingruppiert (vgl. Uwe Schünemann, Plenarprotokoll 16/107, Frage 21, 27.05.2011). Mit über 3 300 Feuerwehren und ungefähr 140 000 Feuerwehrmitgliedern stellt Niedersachsen nach Bayern den zweitgrößten Landesfeuerwehrverband in Deutschland. Das Land ist seit der Feuerkatastrophe in der Lüneburger Heide 1975 von großflächigen Waldbränden weitestgehend verschont geblieben. In dem genannten Artikel wird die Situation der Feuerwehren wie folgt eingeschätzt : „Deutsche Feuerwehren sind vor allem auf die Bekämpfung von Gebäude- und Wohnungsbränden ausgerichtet. (…) Das für die Waldbrandbekämpfung nötige Fachwissen sowie die Sonderausrüstung sind aber nur bei wenigen Feuerwehren vorhanden“ (vgl. „Waldbrände sind bisher nicht das typische Einsatzszenario“, FAZ, 04.08.2018). Vorbemerkung der Landesregierung Die große Anzahl der Wald- und Flächenbrände im Sommer 2018 hat auch die Feuerwehren in Niedersachsen stark gefordert. Darüber hinaus waren niedersächsische Feuerwehrkräfte erstmals über den europäischen Katastrophenschutzmechanismus in Amtshilfe für den Bund in einem anderen EU-Land tätig. Während des Schweden-Einsatzes war dank der bestehenden Waldbrandvorsorge und der hohen Einsatzbereitschaft der niedersächsischen Feuerwehren nicht nur die Situation in Niedersachsen stets abgesichert, sondern konnten auch das europäische Hilfeersuchen erfüllt und die schwedischen Feuerwehren mit über 50 Einsatzkräften aus dem Landkreis Nienburg erfolgreich unterstützt werden. Um größere Wald- und Flächenbrände in Niedersachsen auch in Zukunft bestmöglich verhindern und eindämmen zu können, hat das Innenministerium entschieden, eine Expertenkommission einzurichten , die das gegenwärtige Waldbrandgeschehen und zukünftige Risikofaktoren untersucht und notwendige Handlungsansätze und Maßnahmen ausarbeitet. Erste Ergebnisse dieser Expertenkommission sollen im Laufe des Jahres 2019 vorliegen. Wie gerade auch die erfolgreiche Bewältigung der 2018 aufgrund der Witterungslage sprunghaft angestiegenen Einsatzzahlen zeigt, ist die Waldbrandvorsorge in Niedersachsen aktuell gut organisiert und der Schutz der Bevölkerung flächendeckend gewährleistet. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2927 2 Dennoch zeigen gerade die dem Klimawandel zuzuschreibenden Wetterphänomene der vergangenen Monate, dass die Konzepte und Ausstattungen im Katastrophen- und abwehrenden Brandschutz immer wieder und künftig auch in kürzeren Intervallen überprüft und optimiert werden müssen . Die eingesetzte Expertenkommission soll hierzu wichtige Erkenntnisse und Anhaltspunkte liefern , damit das Gesamtsystem der Wald- und Flächenbrandbekämpfung in Niedersachsen weiterhin lageangemessen ausgestattet ist und leistungsfähig bleibt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die bestehenden Strukturen in wichtigen Teilen auf jene Konsequenzen zurückgehen, die aus den verheerenden Heidebränden in den 1970er-Jahren gezogen wurden. Insbesondere das System der Kreisfeuerwehrbereitschaften als überörtlich einsetzbare Ressource zur konzertierten Bekämpfung von Großschadenslagen hat sich als wesentliche Stütze des niedersächsischen Katastrophenschutzes erwiesen. Die Anfang 2018 vom Landtag eingesetzte Kommission zur Weiterentwicklung des Brandschutzes hat sich deshalb ebenso dieses Themas angenommen und intensiv mit der Weiterentwicklung des bewährten Instruments befasst. Das Ministerium für Inneres und Sport setzt sich darüber hinaus im Rahmen der zuständigen Gremien der Innenministerkonferenz dafür ein, dass die Erfahrungen sowohl aus dem Schwedeneinsatz als auch aus den letztjährigen Vorfällen in anderen Bundesländern gebündelt nutzbar gemacht werden. Zusammen mit den Feuerwehrverbänden und dem Bund wurde Ende 2018 ein Arbeitszusammenhang gebildet, um Vorschläge für eine möglichst effektive Waldbrandvorsorge und Brandbekämpfung zu entwickeln. Die niedersächsische Expertenkommission, die 2019 erste Vorschläge zur Weiterentwicklung des Gesamtsystems der Wald- und Flächenbrandbekämpfung unter besonderer Berücksichtigung der Folgen des Klimawandels vorlegen soll, ist von der Erkenntnis getragen, dass sich jeder Einsatz nach wie vor individuell gestaltet und vor allem situationsabhängig agiert werden muss. Gleichwohl wird es erforderlich sein, in Punkto Ausstattung, Schulung und Ausbildung sowie bei ergänzenden und überörtlichen Einsatzmitteln landesweite Erkenntnisse zu sammeln und soweit notwendig auch übergreifend umzusetzen. Angesichts der Aufgabenerledigung im eigenen Wirkungskreis und der für ein erweitertes Lagebild notwendigen Beteiligung von bis zu 3 270 Wehren und mehr als 80 Kreisfeuerwehrbereitschaften sind die entsprechenden Daten erst im Arbeitsprozess der Kommission sinnvoll zu ermitteln. Deshalb können einige Informationen zu Umfang und Häufigkeit von Abläufen und Funktionen sowie zur Ausstattung derzeit nicht gegeben werden, sollen aber im Zuge der Kommissionsarbeit schrittweise erhoben werden. Sobald diese vorliegen, können sie dem Landtag zusammen mit den Ergebnissen der Expertenkommission zur Verfügung gestellt werden. 1. Wie werden die Einsatzkräfte der Feuerwehren taktisch für großflächige Waldbrände geschult? Gemäß § 2 Abs. 1 des Niedersächsischen Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr (NBrandSchG) obliegen den Gemeinden der abwehrende Brandschutz und die Hilfeleistung auf ihrem Gebiet. Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben sie eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten und einzusetzen . Hierunter fällt insbesondere die Aus- und Fortbildung der Feuerwehrangehörigen, welche sich neben den allgemeinen Führungslehrgängen und technischen Ausbildungen auch an den örtlichen Risiken orientieren soll. Somit sind die Gemeinden eigenverantwortlich in der Fortbildung ihrer Einheiten. Aufbauend auf den grundlegenden Fähigkeiten des abwehrenden Brandschutzes und der Hilfeleistung richten sie die laufende Schulung und Vorbereitung ihrer Einsatzkräfte auf die jeweils spezifischen Anforderungen ihres Zuständigkeitsbereichs aus. Darüber hinaus obliegt es den Landkreisen, für die übergemeindlichen Aufgaben des Brandschutzes und der Hilfeleistung Kreisfeuerwehrbereitschaften aufzustellen (§ 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 NBrandSchG). Kreisfeuerwehrbereitschaften haben die Aufgabe, Gefahren und Schadenereignisse , die mit Mitteln und Einrichtungen des gemeindlichen Brandschutzes - selbst unter Einbeziehung der Nachbarschaftshilfe - nicht mehr erfolgreich abgewehrt werden können, gezielt und umfassend zu bekämpfen. Hierzu bestehen Kreisfeuerwehrbereitschaften regelmäßig aus verschiedenen Zügen wie z. B. Wasserförderung und Wassertransport. Diese Zugkonstellationen sind begründet aus Einsatzszenarien wie großflächigen Wald- und sonstigen Vegetationsbränden, bei denen entweder Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2927 3 Löschmittel über eine große Entfernung gefördert oder mithilfe von Tanklöschfahrzeugen transportiert werden müssen. Auch hierzu üben die Einheiten in Zugstärke bzw. als Kreisfeuerwehrbereitschaft komplett im eigenen Zuständigkeitsbereich mit den entsprechenden Schwerpunkten, die sich aus den infrastrukturellen und (natur-)räumlichen Erfordernissen im Kreisgebiet ergeben. In Ergänzung zu den laufenden dezentralen Schulungsmaßnahmen der Feuerwehren auf Gemeinde - und Kreisebene werden an der Niedersächsischen Akademie für Brand- und Katastrophenschutz (NABK) regelmäßig Veranstaltungen zur „Wald- und Vegetationsbrandbekämpfung“ angeboten . Insgesamt lässt die erfolgreiche Bewältigung der in den letzten Jahren ansteigenden und 2018 besonders hohen Zahl von Wald- und Flächenbrandereignissen (s. dazu auch Antwort zu Frage 18) darauf schließen, dass der Aus- und Fortbildungsstand der Wehren in Niedersachsen bislang offenkundig den gegebenen Anforderungen entspricht. Dabei ist davon auszugehen, dass hierfür insbesondere auch die fundierte Grundausbildung im Feuerwehrwesen eine wesentliche Voraussetzung bildet. 2. Welche konkreten Ausbildungsmaßnahmen zur Wald- bzw. Flächenbrandbekämpfung wurden in den Jahren 2016, 2017 und 2018 bei den Feuerwehren durchgeführt? Aufgrund der Zuständigkeit der kommunalen Gebietskörperschaften für die Aus- und Fortbildung der Feuerwehrangehörigen im eigenen Wirkungskreis und der Vielzahl entsprechender Maßnahmen in über 3 200 Ortswehren und mehr als 80 Kreisfeuerwehrbereitschaften liegen der Landesregierung keine detaillierten Daten vor. Allerdings sind Stand und Ausrichtung der Aus- und Fortbildung sowie etwaige Ergänzungsbedarfe aufgrund veränderter Gefährdungslagen ein wichtiger Teil des Evaluationsprozesses, den die Landesregierung zur Wald- und Flächenbrandbekämpfung unter besonderer Berücksichtigung der Folgen des Klimawandels begonnen hat. Sobald hierzu auch weitere empirische Erkenntnisse vorliegen, können diese dem Landtag zusammen mit den Ergebnissen der dafür zuständigen Expertenkommission zur Verfügung gestellt werden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkungen verwiesen. Im Rahmen der ergänzenden Ausbildungsmaßnahmen des Landes hat die NABK im Jahr 2016 einen Lehrgang „Flugbeobachter“ mit 35 Teilnehmerinnen und Teilnehmern und einer Dauer von zwei Tagen durchgeführt. Im Jahr 2017 wurden zwei Veranstaltungen mit 42 Teilnehmerinnen und Teilnehmern von je einem Tag Dauer zum Thema Vegetationsbrandbekämpfung durchgeführt. Im Jahr 2018 wurden ein Lehrgang Flugbeobachter mit 35 Teilnehmerinnen und Teilnehmern und zwei Tagen Dauer sowie zwei Tagesveranstaltungen „Vegetationsbrandbekämpfung“ mit je 41 Teilnehmerinnen und Teilnehmern durchgeführt. 3. Findet eine regelmäßige Schulung von Mitgliedern in den Katastrophenschutzstäben der Landkreise, einschließlich des Lagezentrums im Innenministerium, auf die besonderen Anforderungen bei großflächigen Wald- und Flächenbrandszenarien statt? Es finden regelmäßige Schulungen von Mitgliedern der Katastrophenschutzstäbe in den Kreisen und Ämtern für Brand- und Katastrophenschutz wie auch der Mitglieder des Kompetenzzentrums im Innenministerium statt. Über die konkrete Ausgestaltung der Übungsszenarien der Katastrophenschutzstäbe in den einzelnen Landkreisen werden zentral keine Daten erhoben. Dabei ist allerdings davon auszugehen, dass angesichts der Vielzahl denkbarer Risiken und neuer Gefährdungen nicht nur die Fokussierung auf bestimmte Lagen, sondern vor allem die Schulung der Stäbe im Hinblick auf komplexe und unerwartete Konstellationen sowie die in jedweder Lage erforderlichen Fähigkeiten im Vordergrund stehen. Diese Ausrichtung ist im Übrigen auch für die Schulungsangebote an der NABK und der Akademie für Krisenmanagement, Notfallplanung und Zivilschutz als zentraler Fortbildungseinrichtung des Bundes maßgeblich. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2927 4 Die regelmäßigen Übungen des Kompetenzzentrums im Innenministerium dienen denn auch in erster Linie der Erprobung und Verbesserung der Kommunikation untereinander und mit nachgeordneten Katastrophenschutzstäben. Hier kommt es weniger auf die Ausgestaltung des Szenarios an als vielmehr auf eine geordnete Aufbau- und Ablauforganisation. Es findet daher bislang keine explizite Schulung für großflächige Wald- und Flächenbrandszenarien statt. Unabhängig davon werden die spezifischen Anforderungen von Wald- und Flächenbränden an die Tätigkeit und Funktionsweise von Stäben auf Kreis- und überörtlicher Ebene im Rahmen der eingangs benannten Evaluierung von der hierfür zuständigen Expertenkommission mit in Betracht genommen . Sobald hierzu auch weitere empirische Erkenntnisse vorliegen, können diese dem Landtag zusammen mit den Ergebnissen der Expertenkommission zur Verfügung gestellt werden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkungen verwiesen. 4. Wie hoch sind die jährlichen Ausgaben in Niedersachsen für die Waldbrandvorbeugung und -kontrolle vor dem Hintergrund der fehlenden Angaben für Niedersachsen in der Waldbrandstatistik der Bundesrepublik Deutschland 2017 (Übersicht 4 B)? (vgl. https://www.ble.de/DE/BZL/Daten-Berichte/Wald/wald_node.html?) Die Aufwendungen für die Waldbrandvorsoge 2017 beliefen sich seitens der Landesforsten auf 201 879 Euro. Für die Vorsorgekosten der sonstigen Waldeigentumsarten liegen der Landesregierung keine Zahlen vor. 5. Wie werden die Waldbrandbeauftragten der Waldbehörden im Fall eines großflächigen Waldbrandereignisses eingesetzt? Gemäß § 20 Abs. 2 des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) sind die Kreiswaldbrandbeauftragten Mitglied im Katastrophenschutzstab und wirken im Katastrophenfall in der Technischen Einsatzleitung mit. 6. Verfügen niedersächsische Feuerwehren über speziell ausgebildete Waldbrandspezialisten ? Falls ja, über wie viele und an welchen Standorten? Nein. Dies erschien aufgrund der bisherigen Bilanz der Wald- und Flächenbrandbekämpfung trotz steigender Einsatzzahlen auch nicht zwingend erforderlich. Unabhängig davon werden solche Fragestellungen im Rahmen der für die Evaluation des Systems der Waldbrandbekämpfung eingesetzten Expertenkommission ebenfalls untersucht. 7. Verfügen die Feuerwehren über vollständige und aktuelle Waldbrandkarten und sind für den Umgang mit diesen ausgebildet? Falls ja, wo sind diese vorhanden und in welcher Form (analog, digital)? Die Waldbrandeinsatzkarten (WBEK) wurden für die niedersächsischen Waldbrandrisikogebiete überarbeitet. Hier stehen den Feuerwehren die WBEK mit Beginn der Waldbrandsaison 2019 analog und digital zur Verfügung. In den Gebieten mit geringem Waldbrandrisiko liegen diese Karten flächendeckend in analoger Form vor. Im Rahmen der Kreisausbildung zum Sprechfunker nach Feuerwehrdienstvorschrift (FwDV 2) ist eine Unterrichtsstunde Kartenkunde Pflicht. Die Sprechfunkausbildung hat nahezu jeder Feuerwehrangehörige durchlaufen. Lehrinhalt ist die Ortsbestimmung, Ortsangabe und Übermittlung von Koordinaten im Koordinatensystem „UTM“ und „WGS“. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2927 5 8. Inwieweit sind die Mitglieder der Feuerwehren mit einer für Waldbrände geeigneten leichten und dennoch ausreichend schützenden Einsatzkleidung neben der hoch isolierenden persönlichen Schutzausrüstung ausgestattet? Alle aktiven Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr tragen im Einsatz ihre persönliche Schutzausrüstung gemäß § 14 Abs. 1 in Verbindung mit Anlage 3 der Feuerwehrverordnung (FwVO). Die Schutzausrüstung wird situationsabhängig getragen, besteht jedoch in der Mindestausstattung aus Rumpfschutz, Kopfschutz, Handschutz und Fußschutz. Dies deckt sich mit der Empfehlung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), die in der DGUV-Information 205-014 (entsprechend zugrunde liegender Gefährdungsbeurteilungen) die „PSA 11 - Brandbekämpfung im Freien“ mit den genannten Mindestmerkmalen ausweist. In Abgrenzung hierzu steht die isolierende Schutzausrüstung „PSA 12 - Brandbekämpfung im Innenangriff “, die über höhere Leistungsstufen verfügt als die PSA 11. Demnach sind alle im aktiven Einsatzdienst befindlichen Feuerwehrangehörigen mit geeigneter Einsatzkleidung ausgestattet. 9. Gibt es spezielle Einsatztaktiken und Materialanforderungen an Geräte und Ausstattung zur Bekämpfung von Waldbrandereignissen? In den Normen für Tanklöschfahrzeuge (DIN 14530, Teile 18 (TLF 2000), 21 (TLF 4000) und 22 (TLF 3000)) sind Beladungsmodule für die Waldbrandbekämpfung beschrieben, ebenso beim Löschgruppenfahrzeug „Katastrophenschutz“ (LF 20 KatS (DIN 14530-8)). Es handelt sich dabei in erster Linie um D-Schläuche mit Armaturen, die ein leichteres und flexibleres Vorgehen ermöglichen . Jeder Einsatz ist individuell, sodass bei der Bekämpfung von Waldbränden situationsabhängig agiert werden muss. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 10. Welche Feuerwehren in Niedersachsen verfügen über die für Waldbrände geeigneten geländegängigen Einsatzfahrzeuge? Brandschutz und Hilfeleistung sowie damit die Auswahl und Beschaffung geeigneter Fahrzeuge und Gerätschaften obliegen den Gemeinden und Landkreisen als Aufgaben des eigenen Wirkungskreises in Ansehung der jeweils örtlichen Anforderungen. Laut Tätigkeitsbericht der Feuerwehren waren zum Stichtag 31.12.2017 in Niedersachsen 527 Tanklöschfahrzeuge kleinerer Bauart (TLF 8, TLF 8-W, TLF 2000, TLF 16/24 Tr) stationiert. Ein differenzierter Datensatz zu verschiedenen kommunalen Fahrzeugen im Hinblick auf ihre jeweils spezifische Ausrichtung und Eignung für die lokalen Gegebenheiten liegt indes nicht vor. Es können daher auch keine Aussagen über die Ausgestaltung und Standorte von geländefähigen Einsatzfahrzeugen gemacht werden. Unabhängig davon werden die Anforderungen von Wald- und Flächenbränden an Fahrzeuge und Gerätschaften im Rahmen der eingangs benannten Evaluierung von der dafür zuständigen Expertenkommission mit in Betracht genommen. In diese Arbeit sollen insbesondere auch Erfahrungen aus dem Schwedeneinsatz im Sommer 2018 einfließen. Sobald weitere empirische Erkenntnisse vorliegen, können diese dem Landtag zusammen mit den Ergebnissen der Expertenkommission zur Verfügung gestellt werden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkungen verwiesen. 11. Wie viele davon sind mit den Eigenschaften hohe Bodenfreiheit, besonders große Tankkapazität für Löschwasser und Selbstschutzanlagen ausgestattet? Es wird auf die Ausführungen zu Frage 10 verwiesen. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2927 6 12. Wie viele Feuerwehren besitzen als Mindestabsicherung Fahrzeuge mit dem Zusatzbeladungssatz Waldbrand nach DIN 14800-18? Es wird auf die Ausführungen zu Frage 10 verwiesen. 13. Hat sich an der Einschätzung: „Im Allgemeinen sind das Waldwegenetz und die Infrastruktur im Wald so angelegt, dass im Falle eines Brandes nahezu jeder Brandort in einer angemessenen Zeit (ca. 15 Minuten) erreicht werden kann.“ (ML, Plenarprotokoll 16/127, Frage 5, 20.01.2012) aus Sicht der Landesregierung etwas geändert? Die Waldbesitzenden in Niedersachsen unterhalten ein umfangreiches Wegenetz für forstbetriebliche Zwecke. Seit 2012 fanden nur noch in geringem Umfang Wegeneubauten statt. Der forstbetriebliche Schwerpunkt liegt in der Wegeunterhaltung. Vor dem Hintergrund des Brandschutzes scheint die Wegedichte weiterhin als angemessen. Inwieweit ein Brandort in einer angemessenen Zeit zu erreichen ist, ist abhängig davon, in welcher Entfernung zum Wald die nächstgelegene Feuerwehr stationiert ist. 14. Gibt es in niedersächsischen Wäldern genug Wasserentnahmestellen mit ausreichendem Löschwasservolumen? Wenn ja, wo befinden sich diese? Die Dichte von Wasserentnahmestellen richtet sich nach der jeweiligen Situation vor Ort. Alle niedersächsischen Waldbrandeinsatzkarten enthalten entsprechende Informationen. Im Rahmen der Aktualisierung des Kartenwesens in den Waldbrandrisikogebieten wurden 7 136 Entnahmestellen erfasst, wovon sich 4 994 im Wald befinden. Die genaue Lage der zahlreichen Wasserentnahmestellen kann den Karten entnommen werden. Die Bilanz der Wald- und Flächenbrandbekämpfung in den zurückliegenden Jahren lässt trotz steigender Einsatzzahlen bislang darauf schließen, dass die vorhandenen Einrichtungen in Niedersachsen insgesamt noch ausreichend sind. Gleichwohl haben die aktuelle Entwicklung in 2018 und internationale Beispiele die Landesregierung dazu veranlasst, eine Expertenkommission mit der Evaluation des Gesamtsystems der Wald- und Flächenbrandbekämpfung zu beauftragen. Deren Tätigkeit wird sich ebenfalls mit der Löschwasserinfrastruktur befassen. Entsprechende Erkenntnisse können dem Landtag zusammen mit den Ergebnissen der Kommission zur Verfügung gestellt werden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkungen verwiesen. 15. Sind Waldflächen Niedersachsens mit Munitionsrückständen bekannt? Wenn ja, wo sind diese? Dem Land sind aufgrund unvollständiger historischer Dokumentationen der Kriegsgeschehnisse nur vereinzelte Flächen bekannt, bei denen eine Munitionsbelastung wahrscheinlich ist. Das Umweltministerium hat im Juni 1997 den vorläufigen Abschlussbericht zur „Gefährdungsabschätzung von Rüstungsaltlasten in Niedersachsen“ veröffentlicht, in welchem 181 Rüstungsaltlastenstandorte und 289 Munitionsverdachtsflächen aufgelistet werden. Diese Flächen sind teilweise bereits untersucht und gegebenenfalls geräumt worden, teilweise steht eine Untersuchung noch aus. Zu den Verdachtsflächen zählen sowohl ehemalige als auch noch aktive Schieß- und Übungsplätze militärischer Einheiten sowie ein Teil der heutigen Konversionsflächen, die von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben verwaltet werden. Die Vernichtung der Munition durch die Alliierten auf behelfsmäßigen Sprengplätzen in den Nachkriegsjahren und die vielen Munitionsvergrabungen zum Kriegsende an unbekannten Orten verzerren das Lagebild zusätzlich. Von einer weiteren Veröffentlichung bekannter Verdachtsflächen wird seitens des Landes abgesehen , um das Aufsuchen und Aneignen von Explosivstoffen durch unbefugte Personen zu verhindern . Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2927 7 16. Muss bei Waldbränden in Niedersachsen mit unbekannten Munitionsrückständen gerechnet werden? Das Land ist aufgrund der beiden Weltkriege stark mit Munition und Rückständen aus der Munitionsproduktion für die beiden Weltkriege belastet. Es ist deshalb grundsätzlich möglich, dass im gesamten Landesbereich Munitionsrückstände aufgefunden werden können. 17. Wie beurteilt die Landesregierung den taktischen Nutzen von Löschpanzern für Waldbrandeinsätze ? Der Einsatz ist in munitionsbelasteten Bereichen eine Option. Bei konventionellen Waldbränden sind diese Fahrzeuge indes zu unflexibel, benötigen zu viel Vorlaufzeit und setzen eine hohe Logistik voraus, wie z. B. die Kraftstoffversorgung und autarke Löschwasserversorgung. Ferner müssen die Wege besonders breit sein. Sind keine ausreichend breiten Wege vorhanden, verursacht der Einsatz solcher Gerätschaften erhebliche Folgeschäden an der Infrastruktur. Inwieweit angesichts dieser begrenzten Einsetzbarkeit und mit Blick auf andere Erfordernisse der Wald- und Flächenbrandbekämpfung künftig für Niedersachsen die Anschaffung und der Einsatz von Löschpanzern erfolgen sollte, wird gegebenenfalls Thema der für die Evaluation des Gesamtsystems zuständigen Expertenkommission sein. Aus heutiger Sicht erscheint dieses Einsatzmittel bislang allerdings nicht prioritär. 18. Wie hat sich die Zahl der Brandmeldungen bei der Waldbrand-Überwachungszentrale Lüneburg entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Seit 2011 wird die Waldbrandvorsorge im Wesentlichen durch das Automatisierte Waldbrandfrüherkennungssystem (AWFS) im ostniedersächsischen Tiefland unterstützt. Die Einsatztage der AWFS-Zentrale und die Brandmeldungen an die Leitstellen der Jahre 2011 bis 2018 sind nachstehend dargestellt: Einsatzjahr Einsatztage AWFS-Zentrale Meldungen an Leitstellen 2011 57 110 2012 49 83 2013 73 209 2014 38 52 2015 37 141 2016 61 146 2017 32 163 2018 130 509 19. Wie haben sich die Einsatzzeiten des Feuerwehrflugdienstes des Landesfeuerwehrverbands Niedersachsen in den letzten Jahren entwickelt (bitte nach Einsatzstunden und Besonderheiten aufschlüsseln)? Die Polizeidirektion Lüneburg - Amt für Brand- und Katastrophenschutz - koordiniert seit dem Jahr 2011 den Einsatz der beiden Flugzeuge des Landesfeuerwehrverbandes Niedersachsen e. V. an den Standorten Lüneburg und Hildesheim. Die seit dem Jahr 2011 abgerechneten Flugzeiten ergeben sich aus der folgenden Tabelle. Bezogen auf die acht Jahre dieses Zeitraums ergibt sich ein Durchschnitt von ca. 34 Flugstunden im Jahr. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2927 8 Jahr 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Einsatztage 11 (nur LG) 0 1 (nur LG) 0 4 (nur LG) 0 0 40 (22 LG, 18 HI) Flugzeit (in Stunden und Minuten ) 51:56 0 5:45 0 19:27 0 0 196:44 20. Hält die Landesregierung vor diesem Hintergrund eine Aufwandsentschädigung des bisher ehrenamtlich tätigen Personals des Feuerwehrflugdienstes für angemessen? Aus der Antwort auf Frage 19 wird deutlich, dass in den letzten Jahren kaum Einsatzstunden angefallen sind und das Jahr 2018 insoweit eine Ausnahme darstellt. In letzter Zeit sind keine Forderungen nach einer finanziellen Anerkennung des ehrenamtlich geleisteten Einsatzes bekannt geworden . Derzeit besteht keine Rechtsgrundlage für die Gewährung einer Aufwandsentschädigung. Darüber hinaus zeigt der Vergleich mit den Jahren vor 2011, dass seinerzeit die Zahl der Flugstunden deutlich höher war. Dies dürfte daran liegen, dass sich nach der Inbetriebnahme des Automatisierten Waldbrandfrüherkennungssystems (AWFS) der Niedersächsischen Landesforsten der Schwerpunkt des Einsatzes des Feuerwehrflugdienstes auf die Führungsunterstützung aus der Luft verlagert hat. Die für die Jahre 2003 bis 2010 abgerechneten Flugstunden der in Lüneburg und seinerzeit in Peine stationierten Maschinen ergeben sich aus der folgenden Tabelle. Bezogen auf die acht Jahre dieses Zeitraums ergibt sich ein Durchschnitt von ca. 124 Flugstunden im Jahr. Das Jahr 2003 stellt aufgrund des sogenannten Jahreshundertsommers eine Ausnahme dar. Jahr 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 Einsatztage 58 (31 LG, 27 PE) 19 (8 LG, 11 PE) 5 (1 LG, 4 PE) 21 (5 LG, 16 PE) 29 (10 LG, 19 PE) 15 (10 LG, 5 PE) 15 (11 LG, 4 PE) 41 (26 LG, 15 PE) Flugzeit (in Stunden und Minuten ) 300:52 94:49 15:39 108:25 140:15 63:10 69:28 199:31 21. Wodurch begründet sich die Kürzung um 13 % von 69 000 Euro im Jahr 2015 auf 60 000 Euro im HH 2019, Einzelplan 03, Kapitel 03 07 unter dem Titel 686 66-3 „Zuschuss an den Feuerwehrflugdienst des Landesfeuerwehrverbands Niedersachsen e. V.“? Die Erstattung der Vorhaltekosten für die Luftfahrzeuge des Feuerwehrflugdienstes wurde nach einer Überprüfung der Kosten für das Vorhalten der Luftfahrzeuge, Schulung und Training der Besatzungen sowie der Verwaltungsaufwendungen neu festgesetzt. Die Kosten für besondere Aufwendungen (z. B. Umrüstungen der Luftfahrzeuge, Zusatzausstattungen, große Reparaturen) werden im Einzelfall gesondert finanziert. Im Haushaltsjahr 2018 wurden für den Austausch der Propeller überplanmäßig Haushaltsmittel aus dem Kapitel 03 07 bereitgestellt. In den Vorjahren waren die in der Titelgruppe 66 ausgewiesenen Mittel ausreichend. Insofern ist in Summe der Unterhaltungsund Anschaffungsaufwand für die Feuerwehrflugzeuge gleich geblieben. 22. Wie begründet die Landesregierung die Streichung der Zuwendungen für die TGr. 68 „Katastrophenschutzlehrgänge“ im HH 2019, Einzelplan 03? Der Akademie für Brand- und Katastrophenschutz sind als Schulungseinrichtung des Landes (§ 9 Abs. 2 NKatSG) zentrale Ausbildungsinhalte in der Aus- und Fortbildung des Führungspersonals im Katastrophenschutz übertragen. Die Aufwendungen werden seit dem Haushaltsjahr 2018 im Kapitel 03 02, Titelgruppe 64 ausgewiesen. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2927 9 In der Titelgruppe 68 des Kapitel 03 07 waren die Einnahmen und Ausgaben für Katastrophenschutzlehrgänge gesondert nachzuweisen, um die zweckgebundene Verwendung der Feuerschutzsteuereinnahmen für Brandschutzaufgaben zu dokumentieren (§ 28 Abs. 3 NBrandSchG). Insofern handelt es sich hier um eine etattechnische Umstellung der Mittel, nicht um eine Kürzung. 23. Welche Bedeutung kommt der Fähigkeit der Bekämpfung von Wald- und Flächenbränden aus der Luft zu? Durch die Brandbekämpfung aus der Luft kann aktiv in schwer oder nicht zugänglichen Gebieten agiert werden wie z. B. auf Moorflächen oder in munitionsbelasteten Arealen. Ferner können Einsatzstellen fernab von befahrbaren Wegen angesteuert werden. Durch luftgebundene Unterstützung können schnelle und exakte Lageerkundungen durchgeführt und die bodengebundenen Einheiten aktiv geführt werden. Um diese luftgebundenen Funktionen nutzen zu können, unterhält Niedersachsen einen eigenen Feuerwehrflugdienst und hat sich mit Löschwasseraußenlastbehältnissen bevorratet. Diese können mithilfe von Fluggeräten der Bundeswehr und Bundespolizei sowie des Deutschen Hubschrauber- Verbandes eingesetzt und weitere von Dritten angefordert werden. Diese Vorgehensweise hat sich bislang bewährt, unterliegt aber zusammen mit dem Gesamtsystem der Wald- und Flächenbrandbekämpfung ebenfalls der Evaluierung der zu diesem Zweck eingesetzten Expertenkommission. Im Übrigen wir auf die Vorbemerkung verwiesen. 24. Wie viele Drehflügler mit Lasthaken für Löschwasseraußenlastbehältnisse wären in Niedersachsen theoretisch verfügbar (bitte nach Standort, Bereitsteller, Modell und Größe der Löschwasseraußenlastbehältnisse aufschlüsseln)? Das Land hält für die Wald- und Flächenbrandbekämpfung neben dem Feuerwehrflugdienst bislang keine eigenen Fluggeräte vor, da die vorhandenen bodengestützten Ressourcen und Kapazitäten in der Fläche nach wie vor den Schwerpunkt der praktizierten Einsatzstrategie und -taktik bilden. Für die gleichwohl angeschafften Löschwasseraußenlastbehältnisse kann zur unterstützenden Brandbekämpfung aus der Luft auf Drehflügler von Bundeswehr, Bundespolizei und Deutschem Hubschrauber-Verband zurückgegriffen werden. Hierzu bestehen entsprechende Vereinbarungen. Wie viele Maschinen mit welcher auch zusätzlichen Kapazität im Bedarfsfall unmittelbar zur Verfügung stehen, hängt von der jeweiligen Nutzung und Einsatzsituation bei den benannten Partnern zum gegebenen Zeitpunkt ab. Insofern lässt sich eine abschließende Aufstellung zur permanenten Kapazität nicht angeben. In den letzten Jahren musste keine aktive Unterstützung zur Brandbekämpfung aus der Luft angefordert werden. Gleichwohl bieten die Erfahrungen aus dem Schwedeneinsatz 2018 und die schweren Waldbrände der letzten Jahre in Südeuropa den Anlass dafür, dass sich die zur Evaluation des Gesamtsystems der Wald- und Flächenbrandbekämpfung eingesetzte Expertenkommission auch mit der Frage befassen soll, ob und welche Rolle eine luftgestützte Brandbekämpfung in Niedersachsen künftig spielen sollte und welche Kapazitäten dafür notwendig sind. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 25. Wie viele dieser Drehflügler sind erfahrungsgemäß durchschnittlich real verfügbar (Klarstandsmeldungen)? Es wird auf die Ausführungen zu Frage 24. verwiesen. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2927 10 26. Wie viele zugelassene Löschwasseraußenlastbehälter sind in Niedersachsen verfügbar , und ist diese Anzahl aus Sicht des vorbeugenden Katastrophen- und Brandschutzes ausreichend? Derzeit stehen drei Löschwasseraußenlastbehälter mit einem Fassungsvermögen von 5 000 l Wasser sowie drei Behälter mit einem Fassungsvermögen von 900 l Wasser einsatzbereit zur Verfügung . Weitere 25 Behälter sind vorhanden, haben aber derzeit keine Güteprüfung und kein zugelassenes Gurtgehänge. Die Anzahl wird als ausreichend angesehen, da seit der Indienststellung nie mehr als vier Behälter parallel im Einsatz waren. Bei Einsätzen mit Unterstützung durch die Bundespolizei werden zudem die sechs einsatzbereiten Löschwasseraußenlastbehälter des Landes Niedersachsen durch eigens mitgeführte Bambi Buckets, einen flexibleren Behälter, ergänzt. 27. Ist die Anzahl geeigneter Drehflügler in Verbindung mit zugelassenen Löschwasseraußenlastbehältnissen in Niedersachsen ausreichend, um großflächige Wald- und Flächenbrandereignisse wirksam zu bekämpfen (bitte mit Begründung)? Aufgrund der fehlenden Einsatzerfahrungen der letzten Jahre kann keine Aussage getroffen werden , wann die Anzahl geeigneter Drehflügler ausreichend ist. Je nach Einsatzszenario und Einsatzauftrag kann dies variieren. Im Übrigen wird auf die Ausführungen zu Frage 24. verwiesen. 28. Wie lang ist der durchschnittliche Zeitraum, bis ein Unterstützungshubschrauber zur Waldbrandbekämpfung am Einsatzort verfügbar ist? Es gibt keine Erhebungen aus den letzten Jahren, da es keine Anforderungen im Einsatzfall gab. Aus früheren Jahren ist ein durchschnittlicher Zeitraum von fünf Stunden bekannt. 29. Wie bewertet die Landesregierung den Einsatz unbemannter Luftfahrzeuge (nachfolgend Drohnen genannt) im Rahmen des Katastrophenschutzes und der Vorsorge? Die Landesregierung bewertet den Einsatz von Drohnen grundsätzlich positiv. Des Weiteren wird auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur schriftlichen Beantwortung in der Drs. 18/1270 verwiesen. 30. Verfügen die Feuerwehren über einsatzfähige Drohnen zur Aufklärung und Überwachung ? Wenn ja, wie viele, und an welchen Standorten sind diese vorhanden? Eine Abfrage hat ergeben, dass in insgesamt 13 Landkreisen bzw. kreisfreien Städten sowie in der Region Hannover Drohnen vorgehalten werden. 50 % der Geräte sind bei Feuerwehren stationiert. Des Weiteren wird auf die Beantwortung der Kleinen zur schriftlichen Beantwortung in der Drs. 18/1270 verwiesen. 31. Setzt sich die Landesregierung für eine Ausnahmegenehmigung der Feuerwehren für § 21 b Abs. 1 Nr. 1 LuftVO ein, um die vollumfänglichen Einsatzmöglichkeiten von Drohnen zu ermöglichen? Mit Einführung der sogenannten Drohnenverordnung ist der Betrieb von Drohnen durch Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben im Rahmen der Wahrnehmung ihrer Aufgaben gemäß § 21 a Abs. 2 der Luftverkehrs-Verordnung (LuftVO) seit April 2017 erlaubnisfrei. Es bedarf hier keines weiteren Handelns seitens der Landesregierung. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2927 11 Des Weiteren wird auf die Beantwortung der Kleinen zur schriftlichen Beantwortung in der Drs. 18/1270 verwiesen. 32. Setzt die Landesregierung unter der Annahme, dass das Forschungsprojekt „AirShield“ der Feuerwehr Dortmund erfolgreich verläuft, zukünftig auf Drohnen zur schnell verfügbaren Messung von Gefahrenstoffen? Die Beurteilung dieser Frage ist von den Erkenntnissen aus dem Forschungsprojekt und praktischen Erfahrungen abhängig. Deshalb wird auch erst nach Abschluss der Untersuchung über die Beschaffungs- und Einsatzmöglichkeiten solcher Einsatzmittel für den Katastrophenschutz entschieden werden können. 33. Wie beurteilt die Landesregierung neue Brandbekämpfungsansätze wie die Brandfrüherkennung durch Satelliten (Beispiel: Biros) oder den Abwurf sogenannter Wasserbomben zum präzisen Erreichen des Brandherds? Die Einbindung von Satellitenaufklärung im vorbeugenden Brandschutz und bei der Früherkennung wird u. a. aufgrund der Umlaufzeiten kritisch gesehen. Im Übrigen besteht seitens der Landesregierung die Auffassung, dass sich das vorhandene System AWFS (Beantwortung der Frage 18) bewährt hat und eine Ergänzung derzeit nicht zwingend erforderlich ist. Gleichwohl wird auch diese Fragestellung Teil der veranlassten Evaluierung des Gesamtsystems der Wald- und Flächenbrandbekämpfung sein; auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Wasserbomben wurden in der Bekämpfung des Waldbrands 1975 eingesetzt. Ihre Nutzung wird nach wie vor als ungeeignet eingeschätzt (vgl. Abschlussbericht des MI zur Waldbrandkatastrophe ). 34. Welche Landkreise Niedersachsens werden nach aktuellem Stand in der Einteilung nach Waldbrandrisikogebieten den Kategorien „Gebiete mit mittlerem Waldbrandrisiko“ und „Gebiete mit hohem Waldbrandrisiko“ zugeordnet (vgl. https://www.waldwis sen.net/waldwirtschaft/schaden/brand/fva_waldbrand_wb1/index_DE)? Zu den Gebieten mit mittlerem Waldbrandrisiko zählen die Landkreise Heidekreis, Lüneburg und Uelzen. Zu den Gebieten mit hohem Waldbrandrisiko zählen die Landkreise Celle, Lüchow-Dannenberg und Gifhorn. 35. Wie häufig wurden in den letzten zehn Jahren Übungen für großflächige Waldbrände in diesen Gebieten durchgeführt (bitte aufschlüsseln nach Ort, Datum und der Anzahl beteiligter Einsatzkräfte)? Die Kreisfeuerwehrbereitschaften der Landkreise, kreisfreien Städte und der Region Hannover üben regelmäßig in Zug- und Verbandstärke verschiedene Einsatzszenarien. Entsprechend den örtlichen Verhältnissen werden auch Übungen mit Annahme eines großflächigen Waldbrandes durchgeführt. Eine genaue Auflistung der Zahl und des Umfangs solcher Übungen als Teil der Aufgabenwahrnehmung im eigenen Wirkungskreis besteht nicht. Allerdings werden Ausrichtung und Intensität Thema der Evaluierung des Gesamtsystems der Wald- und Flächenbrandbekämpfung durch die dafür zuständige Expertenkommission sein. Entsprechende Erkenntnisse können dem Landtag zusammen mit den Ergebnissen der Kommission zur Verfügung gestellt werden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkungen verwiesen. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2927 12 36. Hat es eine Evaluierung des Einsatzes im Hochmoor Tinner Dose gegeben, und falls ja, welche Erkenntnisse und Schlussfolgerungen werden daraus gezogen? Die Evaluierung ist noch nicht abgeschlossen. Es gab erste Gespräche mit anderen Ministerien sowie der Bundeswehr und den Landkreisen. Schlussfolgerungen und Erkenntnisse werden in den Abschlussbericht einfließen, welcher noch nicht erstellt ist. 37. Was hat die Landesregierung angesichts der Äußerung von Innenminister Pistorius: „Die Informationspolitik der Bundeswehr ist nicht nachvollziehbar.“ („Pistorius rügt Kommunikation der Bundeswehr bei Moorbrand“, Die Welt, 20.09.2018) gegenüber der Bundeswehr unternommen, um die Kommunikation zu verbessern? Die Nachbereitungen des Moorbrands auf dem Gelände des WTD 91 sind noch nicht abgeschlossen . Es werden u. a. mit der Bundeswehr weitere Gespräche geführt. Diese werden sich insbesondere auf die Festlegung effektiver Meldewege und den Aufbau geeigneter Verfahren und Routinen wie auch von Übungen beziehen. Vor Abschluss aller Maßnahmen kann hierzu keine weitergehende Aussage getroffen werden. 38. Welche Rückschlüsse und Erfahrungen können aus dem Hilfseinsatz niedersächsischer Feuerwehrkameraden im Königreich Schweden bei der Bekämpfung der „verheerenden Waldbrände“ (http://www.mi.niedersachsen.de/aktuelles/presse_informationen/ nienburger-feuerwehrmaenner-sind-zurueck-aus-schweden-167296.html) für Niedersachsen und für die Einsatztaktiken gezogen werden? Für die Feuerwehren in Niedersachsen war die Unterstützung im Königreich Schweden der erste europäische Auslandseinsatz. Aufgrund der im Vergleich zum Königreich Schweden sehr unterschiedlichen Alltagsorganisation der Feuerwehren in Deutschland lassen sich daraus für Niedersachsen und die vorherrschenden Taktiken innerhalb der Feuerwehr zur Bekämpfung von Waldbränden zwar keine unmittelbaren und grundlegenden Veränderungsbedarfe ableiten. Allerdings zeigen die Rasanz und Dimension des Geschehens in Schweden, wie schnell eine Lage die Kapazitäten eines an sich auch im Brand- und Katastrophenschutz gut gerüsteten EU-Landes an ihre Grenzen führen kann. Dabei ist insbesondere die Frage der Personalkraft des ehrenamtlich getragenen Feuerwehrsystems in Deutschland sicher grundlegend anders zu beurteilen. Dennoch sollte auch die bislang insgesamt erfolgreiche Bewältigung der Wald- und Flächenbrände in Niedersachsen nicht über prinzipiell denkbare Risiken von Ausnahme- und Extremwetterlagen hinwegtäuschen . Wie in den Vorbemerkungen dargelegt, soll sich damit die hierfür eingesetzte Expertenkommission befassen. Darüber hinaus hat der Schwedeneinsatz Folgerungen für das Engagement im Europäischen Katastrophenschutzverbund ergeben. Niedersachsen beteiligt sich deshalb mit den anderen Bundesländern und den Feuerwehrverbänden an einem Prozess, der die Mitwirkung im europäischen Katastrophenschutzverfahren absichern soll. 39. Hat die Evaluierung des Einsatzes in Schweden stattgefunden, und falls ja, wie lauten die Ergebnisse? Ja, die Evaluierung des Einsatzes in Schweden hat stattgefunden. Im Fokus stand der Themenschwerpunkt „Auslandseinsatzfähigkeit“ der Niedersächsischen Feuerwehren. Neben Hinweisen zu Einsatzführung und Vorbereitung solcher Einsätze erwies sich dabei insbesondere eine Abstimmung auf Bundesebene und mit den anderen Ländern als notwendig. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) wird hierzu im Benehmen mit den Ländern, den Feuerwehrverbänden und anderen Institutionen aus der gemeinsamen Auswer- Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2927 13 tung des Einsatzes im Sommer 2018 Schlussfolgerungen für zukünftige Einsätze im Rahmen des europäischen Hilfeleistungsmechanismus ziehen. Im Übrigen wird auf die Ausführungen zu Frage 38 verwiesen. 40. Gibt es Veränderungen bei der Kommunikation und im Meldewesen zwischen der Bundeswehr , dem Land Niedersachsen und den Landkreisen? Im Zuge der Lage während des Moorbrands in Meppen wurden anfänglich lücken- und fehlerhafte Meldewege zwischen Dienststellen der Bundeswehr und dem Land bzw. den Kommunen schrittweise korrigiert. Hierzu zählt u. a. auch die bei größeren Schadensereignissen zwingende Kommunikation über das MI. Diese Routinen sollen auf Dauer gestellt und erforderlichenfalls durch weitere Festlegungen und Verfahren ergänzt werden. Dazu ist ein entsprechender Gesprächszusammenhang mit dem BMVg gebildet worden. 41. Wie sind die Kommunikationswege, verfahren und abläufe zwischen dem Bund, dem Land, den Landkreisen (Katastrophenstab) und den Einsatzleitungen vor Ort geregelt, sodass ein zeitgerechter Informationsaustausch zwischen allen beteiligten Stellen sichergestellt werden kann? Bei Großschadenereignissen und im Katastrophenfall werden die Technischen Einsatzleitungen und Stäbe im Rahmen der Besonderen Aufbauorganisation etabliert. Hier sind definierte Stabsfunktionen mit der Informationsgewinnung, Informationsverarbeitung und Informationsweitergabe beauftragt . So ist sichergestellt, dass zeitnah alle notwendigen Informationen vorhanden sind. Unterhalb der Schwelle zur Einrichtung einer Technischen Einsatzleitung oder eines Stabes nehmen die rückwärtigen Führungseinrichtungen wie Feuerwehrleitstellen die Aufgabe der Informationsgewinnung wahr. Innerhalb des Landes Niedersachsen ist das Meldewesen im Erlass „Katastrophenschutz - Meldewesen im Katastrophenfall“ geregelt. Es sind u. a. Regelungen zu Meldewegen, Unterrichtungen, Meldungsformen und -zeiten sowie Meldungsinhalten getroffen und ein Muster für Lagemeldungen vorgegeben. Auf Bundesebene erstellt das Gemeinsame Melde- und Lagezentrum von Bund und Ländern (GMLZ) ein laufend aktuelles Gesamtlagebild für den Bevölkerungsschutz in Deutschland, in welches die dafür relevanten Informationen aus allen im Bevölkerungsschutz tätigen Verwaltungsebenen und sonstigen Organisationen einfließen. Das GMLZ unterrichtet die Ressorts des Bundes, die Länder, die Hilfsorganisationen sowie die international am Bevölkerungsschutz mitwirkenden Partner über dieses Lagebild. Es bildet zugleich die Grundlage für valide Gefahrenprognosen sowie für eine Ressourcenkoordinierung einschließlich der Vermittlung von Engpassressourcen bei großflächigen Gefahren- und Schadenslagen. 42. Hat die Landesregierung Erkenntnisse über Defizite bei Kommunikationswegen, -verfahren und -abläufen zwischen Lagestäben (Bund, Land), Katastrophenschutzstäben und Einsatzleitungen, und falls ja, welche? Eine generelle und umfassende Defizitanalyse der Kommunikationsstrukturen zwischen Stäben der unterschiedlichen gebietskörperschaftlichen Ebenen liegt nicht vor. Vielmehr werden Erkenntnisse wie aus der GETEX-Übung im polizeilichen Bereich oder aus Anlass des Moorbrandes in Meppen lagebezogen und bereichsspezifisch aufgearbeitet; auf die Ausführungen zu vorangegangenen Fragen und insbesondere zu den Fragen 36, 37 und 40 wird verwiesen. Im Vordergrund stehen für die Landesregierung denn auch vor allem die aufgrund bekannter oder absehbarer Risiken und Gefährdungslagen gegebenen Anforderungen an eine leistungsfähige Krisenkommunikation . So wird sich vor dem Hintergrund hybrider Gefährdungen, zunehmender Cyber -Attacken und einer hohen Störanfälligkeit kritischer Infrastrukturen auch auf niedersächsische Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2927 14 Initiative hin die Länder- und ressortübergreifende Krisenmanagementübung (LÜKEX) 2020/2021 mit der Kommunikations- und Handlungsfähigkeit der unterschiedlichen Verwaltungsebenen in einem systemischen Katastrophenfall befassen. Das Szenario - ein großflächiger und anhaltender Stromausfall infolge eines Cyberangriffs - vereint dabei mehrere Themen und beübt zugleich die Bewältigung multipler Herausforderungen. Daneben bestehen - wie etwa am Beispiel des Schwedeneinsatzes erkennbar - auch unbestreitbar positive Routinen, was in diesem Fall das Zusammenspiel mehrerer Ebenen belegt: vom gemeinsamen Lagezentrum des Bundes und der Länder über die Abstimmung zwischen den Bundesländern bis hin zum Kompetenzzentrum Großschadenslagen im MI sowie der beteiligten Kreisverwaltung und den Feuerwehren. Die Weiterentwicklung und Optimierung dieser Praxis ist Aufgabe eines Arbeitszusammenhangs, den die Bundesländer mit Vertretern des Bundes und der Feuerwehrverbände gebildet haben; im Übrigen wird auf die Ausführungen zu Frage 38 verwiesen. Des Weiteren wurde ein Handlungsbedarf im Bereich der IT-Strukturen erkannt. In den nichtpolizeilichen Stäben des Brand- und Katastrophenschutzes sowie in den Einsatzleitungen vor Ort wird die Stabsarbeit durch Softwarelösungen unterstützt. Durch die heterogene Softwarestruktur ist erkannt worden, dass es weder eine einheitliche Definition einer Schnittstelle gibt noch eine BOS-eigene Software über das gesamte Land Niedersachsen. Zunächst wurde landesintern eine Projektgruppe eingesetzt, die sich mit den Standards einer Stabssoftware auseinandersetzt. Ferner gibt es ein länderübergreifendes Expertenforum, an dem auch Niedersachsen beteiligt ist, welches sich mit der Definition von Mindestanforderungen an eine Softwarelösung befasst, um im Rahmen einer freiwilligen Beteiligung aller Hersteller von Leitstellensystemen oder Stabssoftware einen entsprechenden Standard festzulegen. 43. Wie positioniert sich die Landesregierung zur Entscheidung des Bundesrats (https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/18/965/965-pk.html), die Einrichtung einer europäischen Katastrophenschutzreserve (rescEU) abzulehnen? Der zitierte Beschluss des Bundesrates stammt aus dem März 2018. Zum damaligen Zeitpunkt hatten sich die deutschen Länder übereinstimmend kritisch zum Kommissionsvorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung des Beschlusses Nr 1313/2013/EU über ein Katastrophenschutzverfahren der Union positioniert. Dies betraf neben den im Ursprungsentwurf weitgehenden Vergemeinschaftungstendenzen auch den von der Kommission sehr kurz gefassten Zeitplan des Trilog-Verfahrens. Der anfängliche Kommissionsentwurf sah - aus Anlass der schweren Waldbrände in Portugal 2017 - insbesondere die Schaffung europäischer Katastrophenschutzeinheiten für solche Fälle vor, in denen Kapazitäten betroffener Mitgliedstaaten zur Lagebewältigung nicht ausreichen und schon das bisherige, ausschließlich freiwillige Katastrophenschutzverfahren keine ausreichende Hilfe bereitstellen kann. Maßgeblich für die ablehnende Haltung der Länder war seinerzeit die Überzeugung , dass eine solche Europäisierung operativer Kapazitäten gegen das Subsidiaritätsprinzip verstoße , indem die nationale Vorsorgepflicht unterlaufen und der Anreiz zur Schaffung leistungsfähiger Katastrophenschutzstrukturen in den Mitgliedstaaten systematisch geschwächt würde. Gleichwohl hat der Bundesrat mit seinem o. g. Beschluss den Anlass und die Problemwahrnehmung der Kommissionsinitiative wie auch die Notwendigkeit eines effektiveren Bevölkerungsschutzes anerkannt. Deshalb haben sich die Länder zusammen mit dem BMI in den Folgemonaten sehr intensiv in den europäischen Verhandlungsprozess zum Trilog-Verfahren eingebracht. Dabei ging es vor allem darum, die solidarisch-horizontale Dimension des bestehenden Gemeinschaftsverfahrens zu erhalten und zu vermeiden, dass mit der Aufnahme sogenannter RescEU-Einheiten ein zentraler, die mitgliedstaatlichen Strukturen aber letztlich schwächender Katastrophenschutz auf europäischer Ebene etabliert wird. Nun, nach Abschluss des Trilog-Verfahrens, darf das erzielte Ergebnis auch aus Ländersicht als tragfähig gelten. RescEU-Einheiten können demnach insbesondere mit Blick auf die Waldbrand- Saison 2019 im Bereich luftgebundener Waldbrandbekämpfung kurzfristig zur Verfügung gestellt werden. Entscheidend ist indes, dass diese Einheiten dauerhaft mitgliedstaatliche Ressourcen bleiben , die zwar mit maßgeblicher europäischer Beteiligung finanziert werden, jedoch nicht zwangs- Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2927 15 läufig in eine Zentralisierung des Katastrophenschutzes münden. Dieses Ergebnis konnte nicht zuletzt aufgrund der intensiven Beteiligung der deutschen Bundesländer an dem vorangegangenen Diskussionsprozess erreicht werden. (Verteilt am 22.02.2019) Drucksache 18/2927 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen, Hermann Grupe und Horst Kortlang (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport Welcher Handlungsbedarf besteht beim Wald- und Flächenbrandschutz angesichts der kli-matischen Veränderungen?