Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2934 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Belit Onay (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Finanzministeriums namens der Landesregierung Was wird aus Weils Wahlkampfversprechen - Wo bleibt die Milliarde für die Kommunen? Anfrage des Abgeordneten Belit Onay (GRÜNE), eingegangen am 17.01.2019 - Drs. 18/2601 an die Staatskanzlei übersandt am 21.01.2019 Antwort des Niedersächsischen Finanzministeriums namens der Landesregierung vom 20.02.2019 Vorbemerkung des Abgeordneten In einer Presseinformation vom 27. September 2017 verkündete Ministerpräsident Stephan Weil ein 1 Milliarde Euro umfassendes Programm für kommunale Investitionen in Breitband, Verkehr, Bildung, um den Investitionsstau abzubauen. Seiner Aussage nach „ergebe es keinen Sinn, mit kleinen Beträgen herumzudoktern“. Den Vorstellungen des niedersächsischen Regierungschefs nach soll die Verteilung der Gelder mit den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt werden und sich am Vorbild des Kommunalen Investitionsprogramms I (KIP I) orientieren. Aus dem KIP-I-Programm erhalten seit 2015 insgesamt 426 niedersächsische Kreise, Städte, Gemeinden und Samtgemeinden zusammen rund 327 Millionen Euro. Ministerpräsident Weil versprach , dass aus seinem angekündigten neuen Investitionsprogramm des Landes die Kommunen mindestens noch einmal diesen Betrag erhalten sollen, ohne Berücksichtigung von Sondertatbeständen , wie beispielsweise Konversion. Im Koalitionsvertrag von SPD und CDU für die 18. Legislaturperiode findet sich in den Zeilen 3142 bis 3152 folgende Vereinbarung: „Die Koalition mobilisiert mit einem Investitionsprogramm für Kommunen in den kommenden fünf Jahren im Umfang von einer Milliarde Euro. Sie sollen für Projekte und Maßnahmen in den Bereichen Mobilität, Digitalisierung, Bildung und Erziehung, Wohnungsbau, Sport und Zusammenleben zur Verfügung stehen. Das Programm wird allen niedersächsischen Kommunen zugutekommen, dabei den erhöhten Bedarf finanzschwacher Kommunen aufgrund demografischer Herausforderungen gesondert berücksichtigen. Das Förderverfahren wird nach dem Vorbild des Kommunalinvestitionsprogramms I (KIP I) unbürokratisch ausgestaltet. Darüber hinaus soll das Programm Konsolidierungsmaßnahmen zugunsten solcher Kommunen ermöglichen, die von Entschuldungsprogrammen des Landes bislang nicht profitieren konnten“ (Zeilen 3142 bis 3152 des Koalitionsvertrags von SPD und CDU). Weder im Nachtragshaushalt 2018 noch im aktuellen Haushalt der Großen Koalition für 2019 ist diese Milliarde hinterlegt. Salzgitters Oberbürgermeister Frank Klingebiel als Vertreter des Niedersächsischen Städtetags und Marco Trips als Präsident des Städte- und Gemeindebunds in Niedersachsen bezeichneten dies bereits Anfang Juli 2018 als „erheblichen Vertrauensbruch“. Vorbemerkung der Landesregierung In der Koalitionsvereinbarung wird ein Programm angekündigt, mit dem Investitionen im Umfang von 1 Milliarde Euro in den Bereichen Mobilität, Digitalisierung, Bildung und Erziehung, Wohnungsbau , Sport und Zusammenleben mobilisiert werden sollen. Zugleich - auch das macht die Koalitionsvereinbarung deutlich - müssen diese und andere Politikziele mit den Erfordernissen einer nachhaltigen Haushaltsführung und der Einhaltung verfassungsrechtlicher Vorgaben vereinbar sein. Deshalb ist die Landesregierung bestrebt, eine Unterstützung für die niedersächsischen Kommunen so auszugestalten, dass sie von diesen angesichts vielfältiger Anforderungen effektiv Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2934 2 genutzt werden kann und tatsächlich zu den benötigten zusätzlichen Investitionen führt. So bedingen die hohe Auslastung der kommunalen Planungskapazitäten und die starke Baukonjunktur zunächst eine Förderung besonders bedürftiger Kommunen sowie die Stärkung der kommunalen Investitionskraft in spezifischen Bereichen. Mit Handlungsansätzen wie etwa dem 2019 mit einem Umfang von 100 Millionen Euro aufgelegten Programm zur Sanierung von Sportstätten, der Aufstockung der EU-Kofinanzierungshilfen und der fortgesetzten Hilfe für Kommunen mit erhöhter Zuwanderung aus Sekundärmigration orientiert sich die Politik der Landesregierung bereits jetzt an diesem Ziel. Insofern ist die Umsetzung der Vorgabe aus der Koalitionsvereinbarung als ein steter Unterstützungsprozess zu begreifen, der vor allem auch fokussierte Hilfen für finanz- und strukturschwache Kommunen beinhalten soll. In der Präambel der Koalitionsvereinbarung von SPD und CDU für die 18. Legislaturperiode haben die Vertragspartner die zentrale Bedeutung einer verantwortungsvollen Finanzpolitik herausgestellt, die künftige Generationen nicht mit Schulden belastet und ihnen ein zukunftsfähiges Gemeinwesen hinterlässt. Deshalb haben sie sich zu einem ausgeglichenen Haushalt ohne neue Schulden und zu nachhaltigen Investitionen verpflichtet sowie die Umsetzung und Schrittfolge der im Koalitionsvertrag vereinbarten finanzwirksamen Maßnahmen unter Finanzierungsvorbehalt gestellt (Zeilen 113 bis 118 der Koalitionsvereinbarung von SPD und CDU). Dieser Prämisse folgend hat die Landesregierung die strukturelle Konsolidierung der vergangenen Jahre fortgesetzt und für 2019 einen Haushaltsplanentwurf vorgelegt, der erstmals vollständig auf neue Schulden und Einmaleffekte zum Ausgleich von Einnahmen und Ausgaben verzichtet. Das Land ist somit unter den gegebenen Rahmenbedingungen bestmöglich auf die dauerhafte Einhaltung der Schuldenbremse vorbereitet, die ab 2020 für die Länder ihre volle Wirkung entfaltet. Einnahmen aus Krediten zum Haushaltsausgleich sind dann grundsätzlich nicht mehr zulässig. Dessen ungeachtet hat die Landesregierung durch ein ganzes Bündel an Maßnahmen zukunftsweisende Investitionen in Digitalisierung und Infrastrukturmaßnahmen ermöglicht, von denen insbesondere die kommunale Ebene reichhaltig profitiert. Zudem unterstützt die Landesregierung die Investitionstätigkeit der Kommunen, indem das Land Sorge für die finanzpolitische Stabilität der Kommunen trägt und ihnen dadurch die Finanzierung notwendiger Investitionen aus eigener Kraft ermöglicht. Wesentliches Element dabei ist der Kommunale Finanzausgleich, dessen Zahlungen stetig ansteigen. Sie lagen 2016 bei rund 3,9 Milliarden Euro, steigen 2019 auf rund 4,6 Milliarden Euro und werden 2022 die 5-Milliarden-Euro-Grenze überschreiten. Ein deutliches Indiz für die insgesamt finanzpolitisch stabile Lage auf kommunaler Ebene ist der Finanzierungssaldo. 2017 haben die Kommunen in Niedersachsen mit 623 Millionen Euro zum siebten Mal infolge einen positiven Finanzierungssaldo erzielen können. Beispielhaft zu nennen ist auch die Kompensation der ab 2020 wegfallenden Entflechtungsmittel aus Landesmitteln und deren Aufstockung im Bereich des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes um 26,5 Millionen Euro auf 150 Millionen Euro pro Jahr. Auch die Beteiligung des Bundes an den flüchtlingsbedingten Ausgaben mit rund einem Viertel gibt das Land nicht nur in vollem Umfang an die Kommunen weiter, sondern leistet zusätzlich dreistellige Millionen-Euro-Beiträge jährlich aus Landesmitteln. Bei der Beteiligung des Bundes an kommunalen Investitionen mit den Programmen KIP I und KIP II i. H. v. 327 bzw. 289 Millionen Euro hat das Land optimale Förderbedingungen für die Kommunen erreicht, sodass die Programme kommunalfreundlich und bürokratiearm sind. Bei den zwischen Bundeskanzlerin und Regierungschefs am 16. Juni 2016 festgelegten weiteren Entlastungszahlungen des Bundes leitet das Land die Niedersachsen zustehenden Anteile an 1 Milliarde Euro unbefristet in voller Höhe von 95 Millionen Euro jährlich über den kommunalen Finanzausgleich an die Kommunen weiter. In einer konzertierten Aktion haben Land und die Kommunen mit dem „Zukunftsvertrag“ zu gleichen Teilen rund 2 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt, um den Kommunen mit besonderen strukturellen Problemen Hilfestellung zu leisten. Bis 2016 wurden insgesamt 45 Entschuldungsverträge und zehn Stabilisierungsvereinbarungen mit antragsberechtigten Kommunen abgeschlossen. Auch aufgrund dieser gemeinsamen Anstrengungen konnten seit 2011 die kommunalen Kassenkredite landesweit von rund 4,9 Milliarden Euro auf 1,9 Milliarden Euro Ende 2017 sinken. Hinsichtlich der im Juni 2018 von der Volkswagen AG geleisteten Bußgeldzahlung einschließlich Gewinnabschöpfung in Höhe von 1 Milliarde Euro hat die Landesregierung beschlossen, die Mehr- Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2934 3 einnahme im Rahmen des Jahresabschlusses 2018 zur nachhaltigen Sicherung von Zukunftsinvestitionen und zum weiteren Abbau von Altschulden zu verwenden. Ausweislich der ersten vorläufigen Zahlen zum Jahresabschluss 2018 können die Pläne jetzt aller Voraussicht nach in vollem Umfang umgesetzt werden. Ein nennenswerter Anteil der Maßnahmen kommt unmittelbar oder mittelbar der kommunalen Infrastruktur zugute. Dies gilt beispielsweise für die Aufstockung des Sondervermögens für den Ausbau von hochleistungsfähigen Datenübertragungsnetzen und für Digitalisierungsmaßnahmen um bis zu 350 Millionen Euro (auf dann 850 Millionen Euro) ebenso wie für die Zuführung von bis zu 100 Millionen Euro an den Wirtschaftsförderfonds, um mit geeigneten Maßnahmen , insbesondere zur Luftreinhaltung in den Kommunen, dem Klimaschutz zu dienen. Weiterhin sollen bis zu 100 Millionen Euro für ein Förderprogramm zur Sanierung von Sportstätten in den Kommunen bereitgestellt werden. Neben der im Hinblick auf die Schuldenbremse notwendigen Fortsetzung der Haushaltskonsolidierung und der weiteren Tilgung von Altschulden wird die Landesregierung insbesondere die nachhaltige Stärkung und den Ausbau der öffentlichen Infrastruktur weiter vorantreiben. Profitieren werden davon auch weiterhin in besonderem Maße die Kommunen. Im Einklang mit den Bestimmungen des Haushaltsgrundsätzegesetzes und der Landeshaushaltsordnung erstellt die Landesregierung den Haushaltsplanentwurf 2020 und die Mittelfristige Planung 2019 bis 2023 und wird diese rechtzeitig vorlegen. In diesem Rahmen wird sie eine umfassende Aktualisierung der Haushaltszahlen insbesondere unter Einbeziehung der Steuerschätzung im Mai 2019 vornehmen. Über sich daraus gegebenenfalls ergebende Handlungsnotwendigkeiten und -möglichkeiten wird die Landesregierung im üblichen Verfahren spätestens im Rahmen ihrer Beschlussfassung zum Haushaltsplanentwurf 2020 und zur Mittelfristigen Planung 2019 bis 2023 entscheiden . Die Beschlussfassung ist für die Klausurtagung am 30. Juni/1. Juli 2019 vorgesehen. 1. Plant die Landesregierung, das von Ministerpräsident Weil angekündigte und im Koalitionsvertrag von SPD und CDU vereinbarte Investitionsprogramm im Umfang von 1 Milliarde Euro umzusetzen? Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. 2. Zu wann soll das angekündigte und vereinbarte Investitionsprogramm nach den Plänen der Landesregierung umgesetzt werden und in Kraft treten? Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. 3. Wird eine Umsetzung des vereinbarten Investitionsprogramms bereits Teil der Haushaltsverhandlungen für das Jahr 2020 und der nächsten Überarbeitung der mittelfristigen Finanzplanung des Landes sein? Die Verfolgung des Ziels, 1 Milliarde Euro an zusätzlichen kommunalen Investitionen zu mobilisieren , ist nicht Gegenstand eines einzigen Haushalts in dieser Legislaturperiode, sondern permanenter Anspruch. Insofern wird die Landesregierung dieses Vorhaben auch bei der Aufstellung des Haushalts 2020 im Blick behalten. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 4. Wird es sich um ein eigenständiges Investitionsprogramm handeln, oder sollen auch andere, bereits bestehende Mittel und/oder Programme (z. B. des Bundes) miteinbezogen werden? Die Landesregierung versteht das benannte Vorhaben aus der Koalitionsvereinbarung als den Auftrag , verschiedene, sich ergänzende Maßnahmen zu ergreifen, die gemeinsam dem Ziel dienen, kommunale Investitionstätigkeit zu verstärken. Dabei sind schon zu Beginn der Legislaturperiode bestehende Hilfen des Bundes und der Europäischen Union wie die Kommunalen Investitionsprogramme KIP I und II und die Mittel der EU-Strukturfonds nicht berücksichtigt. Allerdings schließt Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2934 4 dies die Kombination mit weiteren und künftigen Fördermöglichkeiten nicht aus. Entscheidend ist aus Sicht der Landesregierung, bedarfsgerechte und tatsächlich notwendige Investitionen zu unterstützen , die ohne eine solche Hilfe nicht erfolgen könnten. Die bereits in der Vorbemerkung angesprochenen Restriktionen machen es erforderlich, diese Unterstützung mit einem differenzierten Konzept umzusetzen. Inwieweit das mit einem einzigen, wenigen oder einer Reihe von Programmen zu realisieren ist, erscheint vor diesem Hintergrund sekundär. 5. Gab es von der Landesregierung zu dem Thema bereits Gespräche mit bzw. Positionierungen seitens der kommunalen Spitzenverbände? Wenn ja, wann fanden diese statt, und wer nahm daran teil? Die Mitglieder der Landesregierung und insbesondere die Vertreter des Ministeriums für Inneres und Sport stehen in regelmäßigem Kontakt mit den kommunalen Spitzenverbänden, der zurückliegend auch den Gedankenaustausch zu den in der Koalitionsvereinbarung angekündigten Investitionshilfen umfasste, insbesondere – am 26.02 2018 mit dem Abteilungsleiter 3 des Ministeriums für Inneres und Sport, dem Referatsleiter 33, einem Mitarbeiter des Referats sowie Vertretern des Niedersächsischen Gemeindebundes , – am 27.02.3018 mit dem Abteilungsleiter 3 des Ministeriums für Inneres und Sport, dem Referatsleiter 33, einem Mitarbeiter des Referats sowie Vertretern des Niedersächsischen Landkreistages , – am 28.02.2018 mit dem Abteilungsleiter 3 des Ministeriums für Inneres und Sport, dem Referatsleiter 33, einem Mitarbeiter des Referats sowie Vertretern des Niedersächsischen Städtetages . Darüber hinaus wurde das Thema verschiedentlich im Rahmen regelmäßiger Jour-fixe-Termine der Hausleitung des Ministeriums für Inneres und Sport mit den kommunalen Spitzenverbänden angesprochen : am 26.03.2018 und 06.08.2018 mit Herrn Staatssekretär Manke sowie am 03.04.2018, 15.08.2018 und 06.02.2019 mit Herrn Minister Pistorius. Am 21.08.2018 erörterte die Landesregierung die Thematik in einem gemeinsamen Kabinettsgespräch mit den Vertretern der kommunalen Spitzenverbände. Die Spitzenverbände haben verdeutlicht , dass sie mit Blick auf die Ankündigung in der Koalitionsvereinbarung weiterhin auf die Umsetzung entsprechender Investitionshilfen drängen werden. Es wurde vereinbart, sich gemeinsam des Themas in den kommenden Monaten vor allem unter dem Gesichtspunkt einer Förderung finanzund strukturschwacher Kommunen anzunehmen. 6. Wie hoch ist nach Ansicht der Landesregierung der Investitionsstau der niedersächsischen Kommunen? Eine Untersuchung über den Investitionsbedarf der niedersächsischen Kommunen liegt der Landesregierung nicht vor. Es wird regelmäßig auf das aktuelle Kommunalpanel der KFW-Bank verwiesen . In dem aktuellen Bericht 2018 wird der wahrgenommene Investitionsbedarf bundesweit mit knapp 159 Milliarden Euro bemessen. Legt man die Erfahrungswerte aus finanzstatistischen Vergleichsbetrachtungen zugrunde, dürfte davon ein als solcher wahrgenommener Investitionsbedarf von etwa 10 % auf die niedersächsischen Kommunen entfallen. Aus den Vorbemerkungen lässt sich allerdings auch entnehmen, dass die Landesregierung bereits frühzeitig mit unterschiedlichen Programmen die kommunale Finanzausstattung verbessert und damit Investitionsspielräume geschaffen hat. Hierbei ist insbesondere auf die seit 2010 mehr als 2 Milliarden Euro umfassenden Entschuldungsmaßnahmen zu verweisen. Ihrem fortgesetzten Controlling ist zu entnehmen, dass die überwiegende Zahl der unterstützten Kommunen die Vertrags- und Haushaltsziele erreichen und somit auch wieder Erhaltungs- und neue Infrastrukturmaßnahmen finanzieren können. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2934 5 7. Gedenkt die Landesregierung, die Finanzkraft der Kommunen zu stärken? Wenn ja, wie? Die Landesregierung befasst sich regelmäßig anhand des Berichts zur „Entwicklung der Finanzund Haushaltslage des Landes Niedersachsen und der niedersächsischen Kommunen“ mit der Finanzausstattung der Kommunen insbesondere im Hinblick auf die Wahrung der Verteilungssymmetrie und die Höhe der Steuerverbundquote im kommunalen Finanzausgleich. Bislang waren in diesem Rahmen keine unmittelbaren Veränderungserfordernisse erkennbar. Im Kontext dazu, aber auch unabhängig davon befasst sich die Landesregierung weiterhin anlassbezogen mit Veränderungen , die auf die kommunale Ebene wirken. Die Landesregierung bereitet im Rahmen ihres verfassungsrechtlich geschützten Bereichs interner Willensbildung derzeit sowohl den Haushaltsplanentwurf für das Haushaltsjahr 2020 als auch die Mittelfristige Planung der Jahre 2019 bis 2023 vor. Dabei wird sich die Landesregierung auch mit den genannten Fragestellungen befassen. Soweit die Landesregierung im Haushaltsplan 2020 notwendige Modifikationen vornehmen wird, werden sich diese aus dem Entwurf des Haushaltsplans 2020 ergeben, den die Landesregierung dem Landtag rechtzeitig zuleiten wird. Im Übrigen siehe die Vorbemerkung. 8. Gibt es seitens der Landesregierung Überlegungen oder konkrete Planungen, den kommunalen Finanzausgleich zu evaluieren bzw. zu überarbeiten? Wenn ja, wie und zu welchem Zeitpunkt? Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen. (Verteilt am 22.02.2019) Drucksache 18/2934 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Belit Onay (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Finanzministeriums Was wird aus Weils Wahlkampfversprechen - Wo bleibt die Milliarde für die Kommunen?