Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2938 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Julia Willie Hamburg, Dragos Pancescu und Belit Onay (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung Konzerte der rechten Szene in Niedersachsen im zweiten Halbjahr 2018 Anfrage der Abgeordneten Julia Willie Hamburg, Dragos Pancescu und Belit Onay (GRÜNE), eingegangen am 21.01.2019 - Drs. 18/2636 an die Staatskanzlei übersandt am 23.01.2019 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 18.02.2019 Vorbemerkung der Abgeordneten Konzerte und Festivals sind in Kreisen von Neonaziorganisationen oder anderen Gruppierungen der extremen Rechten beliebt. So konnten bundesweit im ersten Halbjahr 2018 mehr als 13 000 Besucherinnen und Besucher bei Musikveranstaltungen der extremen Rechten gezählt werden. Auch in Niedersachsen wurden knapp 400 Teilnehmende bei entsprechenden Veranstaltungen im ersten Halbjahr gezählt. Musikveranstaltungen und Liederabende haben eine aktivierende und mobilisierende Wirkung auf die extreme Rechte. 1. Welche Konzerte und Liederabende mit rechten Bands bzw. Liedermachern haben im zweiten Halbjahr 2018 in Niedersachsen stattgefunden (bitte aufschlüsseln nach Veranstaltungsdatum , Ort, Art der Veranstaltung und Name der Bands/Liedermacher)? Die Fragen 1 bis 11 werden zusammenfassend beantwortet. Nach Erkenntnissen der niedersächsischen Sicherheitsbehörden fand in dem genannten Zeitraum eine Veranstaltung statt. Zu dem am 13.10.2018 in Quendorf stattgefundenen Liederabend sind als Liedermacher „Kategorie C“ (Duo, Niedersachsen) und „Reichstrunkenbold“ (Hessen) registriert. Bei den ca. 80 Teilnehmern der Veranstaltung handelte es sich überwiegend um Angehörige der rechtsextremistischen Szene aus Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Sie war den Erkenntnissen zufolge von einem Angehörigen der rechtsextremistischen Szene aus dem örtlichen Bereich organisiert, und es ist davon auszugehen, dass ausschließlich szeneintern für die Veranstaltung geworben wurde. Die Veranstaltung hat in einem angemieteten Raum stattgefunden und war als Geburtstagsfeier deklariert; dafür lag einer Ordnungsbehörde soweit bekannt kein Antrag vor. Konkrete Erkenntnisse hinsichtlich der Zahlung von Eintrittsgeldern liegen nicht vor. Solche werden aber in der Regel von Organisatoren verlangt und teilweise als Spende oder Unkostenbeitrag deklariert . Der niedersächsischen Verfassungsschutzbehörde lagen im Vorfeld der Veranstaltung Erkenntnisse über deren Planung vor. Die Polizei erhielt durch den Informationsaustausch mit dem Verfassungsschutz sowie durch eigene Aufklärungsmaßnahmen Kenntnis von der Veranstaltung. Die zuständige Polizeidienststelle führte Aufklärungsmaßnahmen, eine Kontaktaufnahme mit dem mutmaßlichen Veranstalter, An- und Abfahrtkontrollen mit Identitätsfeststellungen sowie eine Nachaufsicht durch. Die die Räumlichkeiten vermietende Einrichtung konnte durch die örtliche Polizei im Nachgang der Veranstaltung erreicht werden. Soweit bekannt, ist vorgesehen, die zugrunde liegende mietvertragliche Vereinbarung unter Berücksichtigung einschlägiger Vorlagen mit dem Ziel, zukünftige Vermietungen zu erschweren, anzupassen. Straftaten im Kontext der Veranstaltung sind nicht bekannt. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2938 2 Über konkret verhinderte oder abgesagte Konzerte in Niedersachsen im Sinne der Frage 10 und Konzerte oder Liederabende außerhalb Niedersachsens gemäß Frage 11 für das zweite Halbjahr 2018 liegen keine Erkenntnisse vor. 2. Wie viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer besuchten die jeweiligen Konzerte/Liederabende , und aus welchen Bundesländern kamen diese? Siehe Antwort zu Frage 1. 3. Wie wurden die Konzerte bzw. Liederabende beworben? Siehe Antwort zu Frage 1. 4. Wer oder welche Gruppierung hat die Konzerte bzw. Liederabende organisiert? Siehe Antwort zu Frage 1. 5. Lagen Anträge bei der Ordnungsbehörde vor? Wenn ja, wie hat diese entschieden? Wenn nein, wann wurde diese durch wen informiert? Siehe Antwort zu Frage 1. 6. Wurden Eintrittsgelder entrichtet? Siehe Antwort zu Frage 1. 7. Wann und wie erlangten die Sicherheitsbehörden Kenntnis über die Konzerte bzw. Liederabende ? Siehe Antwort zu Frage 1. 8. Welche polizeilichen Maßnahmen wurden wann mit welchem Ergebnis ergriffen? Siehe Antwort zu Frage 1. 9. Kam es im Zusammenhang mit dem Konzert bzw. dem Liederabend zu Straftaten? Wenn ja, zu welchen? Siehe Antwort zu Frage 1. 10. Hat die Landesregierung Kenntnisse über geplante rechte Konzerte, die verhindert werden konnten oder abgesagt werden mussten? Wenn ja, welche Gründe lagen für die Absage oder die Verhinderung vor? Siehe Antwort zu Frage 1. 11. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über rechte Konzerte und Liederabende, die von Angehörigen der rechten Szene in Niedersachsen im genannten Zeitraum an Orten außerhalb Niedersachsens organisiert wurden? Siehe Antwort zu Frage 1. (Verteilt am 22.02.2019) Drucksache 18/2938 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Julia Willie Hamburg, Dragos Pancescu und Belit Onay (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport Konzerte der rechten Szene in Niedersachsen im zweiten Halbjahr 2018