Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2996 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Stefan Wirtz (AfD) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz namens der Landesregierung Verschlammung und schlechte Wasserqualität des Sandwater Anfrage des Abgeordneten Stefan Wirtz (AfD), eingegangen am 28.01.2019 - Drs. 18/2700 an die Staatskanzlei übersandt am 31.01.2019 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz namens der Landesregierung vom 25.02.2019 Vorbemerkung des Abgeordneten Der Emder Zeitung vom 09.01.2019 ist zu entnehmen, dass der Binnensee Sandwater im Landkreis Aurich eine Verschlammung am Westufer sowie eine schlechte Wasserqualität aufweist (https://www.emderzeitung.de/landkreis-aurich/~/sandwater-steht-vor-dem-kollaps-790466/, abgerufen am 18.01.2019). Der Sandwater ist ein natürlicher Binnensee. Er ist als Naturschutzgebiet ausgewiesen, welches Bestandteil des FFH-Gebiets 005 „Fehntjer Tief und Umgebung“ und des EU-Vogelschutzgebietes V 07 „Fehntjer Tief“ ist. Vorbemerkung der Landesregierung Beim See „Sandwater“ handelt es sich um einen natürlichen Flachmoorsee, der sein überschüssiges Wasser ins Fließgewässernetz Richtung Fehntjer Tief einspeist. Der See selbst ist heute aufgrund einer künstlichen Randverwallung praktisch ohne eigenes Einzugsgebiet, aus dem Wasser zufließt. Daher haben die Niederschläge den entscheidenden Einfluss für den Wasseraustausch. Die Gewässergröße beträgt 36 ha. Das Gewässer verfügt über reichlich Nährstoffe und wird daher als „eu- bis polytroph“ (nährstoffreich bis sehr nährstoffreich) eingestuft. Das Aufkommen von Röhrichten und anderen Wasserpflanzenbeständen ist unter diesen Bedingungen zu erwarten. Algenblüten sind in den Sommermonaten ebenso möglich. 1. Wurden bereits konkrete Maßnahmen zur Entschlammung des Sees angeordnet und, wenn ja, wann sollen diese durchgeführt werden? Durch die Landesregierung wurden keine konkreten Maßnahmen angeordnet. Eigentümer des „Sandwater“ sind die Stadtwerke Emden GmbH und die Gemeinde Ihlow. Im Februar 2019 findet durch die Gemeinde Simonswolde in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde eine Entkusselung zur Entfernung von Birken und Erlen im Uferbereich statt, was zu einer Verringerung der fortschreitenden Verlandung des Sees beitragen wird. 2. Wurde das See-Wasser bereits hinsichtlich des Sauerstoffgehalts und der Fäkalbelastung untersucht und, wenn ja, mit welchem Ergebnis? Da es sich beim „Sandwater“ um keinen Wasserkörper handelt, der gemäß der EU-Wasserrahmenrichtlinie zu bewirtschaften ist, hat der Gewässerkundliche Landesdienst hier bisher keine Untersuchungen durchgeführt. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2996 2 3. Wenn noch keine Untersuchung durchgeführt wurde, wann ist damit zu rechnen? Die Gemeinde Ihlow, die untere Naturschutzbehörde und der NLWKN befinden sich im Austausch zur Problematik des „Sandwater“. Bei einem Ortstermin am 28.11.2018 erfolgte eine Beratung durch das Seenkompetenzzentrum des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft. Küsten- und Naturschutz hinsichtlich eines möglichen Vorgehens. Es wurde besprochen, dass zunächst Untersuchungen des Seewassers sowie der Schlammzusammensetzung und Schlammmenge erfolgen müssen, um darauf basierend Maßnahmen planen und umsetzen zu können. Die Gemeinde wurde über die Möglichkeit einer finanziellen Förderung dieses Vorhabens über die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Vorhaben der Seenentwicklung “ informiert. Die Gemeinde prüft zurzeit eine mögliche Antragstellung. 4. Welchen Erhaltungszustand weist das FFH-Gebiet 005 „Fehntjer Tief und Umgebung“ auf? Der Erhaltungszustand wird jeweils für die für das FFH-Gebiet maßgeblichen FFH-Arten und FFH-Lebensraumtypen bewertet. Das Sandwater wurde als LRT 3150 „Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions“ kartiert. Der Erhaltungszustand wurde bei der Basiserfassung des FFH-Gebiets im Jahr 2002 mit C (mittlere bis schlechte Ausprägung ), also als ungünstig, bewertet. (Verteilt am 26.02.2019)