Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3018 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Björn Försterling (FDP) Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung Nachfrage zu Drucksache 18/2608 Anfrage des Abgeordneten Björn Försterling (FDP), eingegangen am 25.01.2019 - Drs. 18/2722 an die Staatskanzlei übersandt am 01.02.2019 Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung vom 27.02.2019 Vorbemerkung des Abgeordneten Mit der Drucksache 18/2608 übermittelte die Landesregierung auf eine Anfrage des Abgeordneten Björn Försterling statistische Schuldaten aus dem laufenden Schuljahr zum Statistikstichtag am 18. Dezember 2019. Die Werte entstammen der Fachanwendung izn-Stabil. Laut dieser Antwort betragen die Sollstunden für das SJ 2018/2019 1 332 900,5 U-Std./Woche und die Ist-Stunden 1 325 095,5 U-Std./Woche. Daraus ergibt sich ein Fehl von 7 805 U-Std./Woche, also eine theoretische Unterrichtsversorgung von 99,4 %. Im Schuljahr 2017/2018 betrugen die Ist-Stunden laut Antwort der Landesregierung in Drucksache 17/8855 1 327 103,8 U-Std./Woche. Die Ist-Stunden haben sich demnach um 2 008,3 U-Std./Woche reduziert. Da nach den Angaben der Landesregierung mehr Lehrerinnen und Lehrer eingestellt worden sind, als in Ruhestand gegangen sind, hätte sich die Anzahl der Ist-Stunden erhöhen müssen. Dennoch ist die Zahl gesunken. Diese Differenz gab es bereits am Beginn des Schuljahrs in anderer Größenordnung. Auf Nachfrage des Abgeordneten Björn Försterling in Drucksache 18/1784 zu Drucksache 18/1629 erklärte die Landesregierung damals diese Reduzierung. Ein Grund dafür sollen demnach erwartete Schwangerschaften gewesen sein. In der Drucksache 18/2511 gab die Landesregierung an, dass zum damaligen Zeitpunkt bekannt gewesen sei, dass 681 Lehrerinnen und Lehrer (entspricht 596 VZLE) zum Ende des ersten Schulhalbjahres 2018/2019 in Ruhestand gehen würden. Vorbemerkung der Landesregierung Nach Abschluss der Überprüfung der Statistik zum Stichtag 23.08.2018 wurde für das aktuelle Schuljahr 2018/2019 eine landesweit durchschnittliche Unterrichtsversorgung von 99,4 % erreicht. Damit wurde eine Verbesserung in Höhe von 0,7 Prozentpunkten erzielt. Es ist auch weiterhin das Ziel der Landesregierung, einen Versorgungswert von 100 % zu erreichen. Daher arbeitet das Kultusministerium gemeinsam mit der Niedersächsischen Landesschulbehörde intensiv daran, möglichst viele der ausgeschriebenen Stellen zu besetzen. Mit Blick auf das Schuljahr 2019/2020 wird eine Verbesserung der Unterrichtsversorgung insbesondere im Bereich der Versorgung mit den Lehrämtern für Haupt- und Realschulen sowie für Sonderpädagogik angestrebt. Auch im Sommer 2019 wird rechnerisch jeder Absolventin und jedem Absolventen der niedersächsischen Studienseminare eine Stelle angeboten werden können. Von den rund 1 600 Absolventinnen und Absolventen zum Sommer 2019 kommen rund 500 aus dem Bereich der Grundschulen, 320 aus dem Bereich der Haupt- und Realschulen sowie Oberschulen und 130 aus dem Bereich Förderschule. Damit besteht die berechtigte Aussicht, dass die Unterrichtsversorgung insbesondere an diesen Schulformen weiter verbessert werden kann. Zudem ist es Ziel, auch zum Beginn des 1 Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3018 Schuljahres 2019/2020 wieder mehr Lehrkräfte einzustellen als dauerhaft aus dem Dienst ausscheiden werden. Im Rahmen der Bewerbungs- und Auswahlverfahren zu den letzten drei Einstellungsterminen seit dem 01.02.2018 sind jeweils bereits deutlich mehr neue Lehrkräfte in den niedersächsischen Schuldienst eingestellt worden als Lehrkräfte dauerhaft ausgeschieden sind. Dadurch ist es gelungen, die Unterrichtsversorgung im Schuljahr 2018/2019 zu verbessern und dem Ziel einer ausgeglichenen Versorgung mit Lehrkräften deutlich näher zu kommen. Die erfolgreich durchgeführten Einstellungsverfahren in den letzten Schuljahren haben allerdings zur Folge, dass sich signifikant mehr jüngere Lehrkräfte im Schuldienst befinden und damit auch mehr Lehrkräfte in die Familienphase eintreten. 1. Wie erklärt sich die Landesregierung die geringere Anzahl der Ist-Stunden des SJ 2018/2019 im Vergleich zum Vorjahreswert? Zur Beantwortung dieser Frage bezieht sich die Landesregierung ausdrücklich auf die vorgelegten Daten der Erhebung zur Unterrichtsversorgung im Schuljahr 2018/2019 mit Stichtag 23.08.2018, die den Anlass zur Nachfrage geboten haben. Die Lehrkräfte-Ist-Stunden setzen sich grundsätzlich zusammen aus den Unterrichtseinsätzen der Lehrkräfte unter Berücksichtigung der Anrechnungen, Ermäßigungen und Freistellungen sowie den kapitalisierten Lehrerstunden (z. B. für die Ganztagsbetreuung). Im Planungsinstrument izn-StabilPrognose besteht darüber hinaus die Möglichkeit, erwartete, noch nicht einer einzelnen, konkreten Person zuzuordnende Veränderungen der Lehrkräfte-Ist-Stunden einer Schule pauschal als Planungsgröße einzutragen. Bereits zum Stichtag (23.08.2018) zu Beginn des Schuljahrs ergab sich eine deutliche Steigerung aller Anrechnungsstunden, Ermäßigungen und Freistellungen für Lehrkräfte gegenüber dem Vorjahr von rund 16 000 Lehrkräfte-Ist-Stunden (rund 26 000 Stunden gegenüber dem Schuljahr 2016/2017), sodass die vorhandenen Ist-Stunden nicht in dem zu erwartenden Maße gesteigert werden konnten. Insbesondere ist in diesem Zusammenhang der Anstieg der Verminderungen durch Anlässe im Zusammenhang mit Schwangerschaften und daran anschließender Elternzeit zu betrachten. Die erfolgreich durchgeführten Einstellungsverfahren in den letzten Schuljahren bilden sich ab in der Altersstruktur der Lehrkräfte. Die im Rahmen der aktuellen Lehrkräftebedarfsprognose für den Zeitraum bis 2030 ermittelte Altersverteilung der im Dienst befindlichen Lehrkräfte weist eine deutliche Häufung der Personen im Altersbereich 27 bis 45 Jahre auf. Zudem liegt der Anteil der weiblichen Lehrkräfte an den öffentlichen allgemein bildenden Schulen insgesamt landesweit bezogen auf alle Altersbereiche bei über 70 %. Im laufenden Schuljahr 2018/2019 ist deshalb weiterhin eine Zunahme von Schwangerschaften, Mutterschutzfristen, Elternzeiten und Beschäftigungsverboten während der Schwangerschaft zu erwarten, die zur vollständigen oder teilweisen Freistellung von der Unterrichtstätigkeit der betroffenen Lehrkräfte führen. Alleine hierfür sind Verminderungen der Unterrichtsverpflichtung im Umfang von mehr als 7 500 Lehrkräfte-Ist-Stunden eingeplant. Zudem ist zu berücksichtigen, dass von den jungen Lehrkräften im Zusammenhang mit der Geburt ihrer Kinder vermehrt Teilzeitanträge aus familiären Gründen oder Anträge auf Ermäßigung der Arbeitszeit wegen Elternzeit gestellt werden. Hierbei ist gegenüber dem Schuljahr eine Steigerung von fast 8 000 Lehrkräfte-Ist-Stunden zu registrieren. Diese Umstände erklären den Rückgang der im System vorhandenen Lehrkräfte-Ist-Stunden. 2. Wie viele Lehrkräfte (bitte in U-Std./Woche angeben) befanden sich je in den Schuljahren 2017/2018 und 2018/2019 im Mutterschutz bzw. in Elternzeit? Für die Beantwortung der Fragen 2 und 3 sind die Daten der Lehrkräfte an allgemein bildenden Schulen aus dem EDV-Programm „Personalmanagementverfahren“ (PMV) verwendet worden. Die Daten werden u. a. nach den Vorgaben des Haushalts aufgenommen. Abordnungen werden bei 2 Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3018 dem Kapitel erfasst, dem die Stammschulen zugeordnet sind. Des Weiteren sind auch Lehrkräfte, die mit Bezügen an Schulen in freier bzw. kirchlicher Trägerschaft beurlaubt sind, in PMV enthalten. Diese Lehrkräfte werden ebenfalls an öffentlichen Stammschulen geführt. In PMV werden grundsätzlich nur die Lehrkräfte gemäß § 6 des Haushaltsgesetzes erfasst (personalkostenbudgetierte Titel). In den Daten sind auch die Schulleitungen enthalten. Die hier ausgewiesenen Werte der Lehrkräfte, die in den genannten Schuljahren wegen Mutterschutz und Elternzeit abwesend waren bzw. in die Abwesenheit eintraten, wurden nach den am Stichtag 08.02.2019 ausgewerteten PMV-Daten ermittelt. Die Angaben in Vollzeiteinheiten (VZLE) und der Arbeitszeit in Stunden wurden gerundet. Die VZLE berücksichtigen bereits die unterschiedlichen Unterrichtsverpflichtungen je Lehrkraft an allgemein bildenden Schulen. Es ist der Umfang der Arbeitszeit in Stunden, der zum jeweiligen Abwesenheitszeitpunkt in PMV erfasst war, angegeben. Lehrkräfte, die in einem Schuljahr mehrfach abwesend waren (z. B. zuerst in Mutterschutz und im Anschluss in Elternzeit) wurden nur einmal gezählt. Lehrkräfte, die während der Elternzeit in Teilzeit beschäftigt waren/sind, sind nicht berücksichtigt. Das Schuljahr 2017/2018 war zum Zeitpunkt der Auswertung abgeschlossen, sodass die Daten zu den ermittelten Fällen (z. B. zuerst in Mutterschutz und im Anschluss in Elternzeit) endgültige Zahlen sind. Das Schuljahr 2018/2019 ist noch nicht abgeschlossen. Insofern können mit diesen Daten nur die bis zum Stichtag der Auswertung (08.02.2019) in PMV bereits erfassten oder eingetretenen Fälle berücksichtigt werden. Bereits zum Zeitpunkt der aktuellen Auswertung zu Beginn des 2. Schulhalbjahres (08.02.2019) ist der Vorjahreswert fast wieder erreicht. Außerdem kann mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartet werden, dass weitere Fälle hinzukommen und damit der Wert des Vorjahres noch deutlich überschritten wird. Zeitraum 01.08.2017 bis 31.07.2018 VZLE 7.658 Kopfzahl 8.093 Stunden 199.461 Zeitraum 01.08.2018 bis 31.07.2019 VZLE 7.067 Kopfzahl 7.566 Stunden 183.646 3. Wie hoch ist der Saldo in VZLE (bitte pro Schulform angeben) zwischen den mit Ablauf des ersten Schulhalbjahres 2018/2019 ausscheidenden Lehrkräften und den Neueinstellungen zum 01.02.2019? Für die Beantwortung der Fragen 2 und 3 sind die Daten der Lehrkräfte an allgemein bildenden Schulen aus dem EDV-Programm „Personalmanagementverfahren“ (PMV) verwendet worden. Die Daten werden u. a. nach den Vorgaben des Haushalts aufgenommen. Abordnungen werden bei dem Kapitel erfasst, dem die Stammschulen zugeordnet sind. Des Weiteren sind auch Lehrkräfte, die mit Bezügen an Schulen in freier bzw. kirchlicher Trägerschaft beurlaubt sind, in PMV enthalten. Diese Lehrkräfte werden ebenfalls an öffentlichen Stammschulen geführt. Die hier ausgewiesenen Werte der Lehrkräfte, die mit Ablauf des 31.01.2019 regulär, vorzeitig oder aus einem sonstigen Grund (z. B. Ableben, Kündigung) aus dem Schuldienst ausgeschieden sind, wurden nach den am 28.12.2018 ausgewerteten PMV-Daten ermittelt. Die Angaben in Vollzeiteinheiten (VZLE) wurden auf volle VZLE gerundet. Kapitel 07 10 07 11 07 12 07 13 Schulform Grundschulen Förderschulen Hauptschulen Realschulen VZLE 187 64 33 33 Kopfzahl 224 69 39 36 3 Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Kapitel 07 14 07 17 07 18 Schulform Gymnasien etc. Oberschulen Gesamtschulen VZLE 163 118 67 Drucksache 18/3018 Kopfzahl 184 132 76 Die hier ausgewiesenen Einstellungen von Lehrkräften wurden am 06.02.2019 ermittelt. Die Angaben in Vollzeiteinheiten (VZLE) wurden auf volle VZLE gerundet. Schulform der Stellenausschreibung Grundschulen Förderschulen Hauptschulen Realschulen Gymnasien etc. Oberschulen Gesamtschulen Gesamt Kopfzahl 197 90 32 66 240 157 365 1.147 VZLE 185 85 30 63 235 153 351 1.102 In der Gegenüberstellung von ausgeschiedenen Lehrkräfte nach Kopfzahl und in VZLE zu Einstellungen nach Kopfzahl und in VZLE ergeben sich folgende Werte. ausgeschiedene EinstelLehrkräfte lungen Kopfzahl GS 224 197 FöS 69 90 HS 39 32 RS 36 66 GY etc. 184 240 ObS 132 157 IGS/KGS 76 365 Gesamt 760 1.147 (Verteilt am 28.02.2019) 4 Saldo -27 21 -7 30 56 25 289 387 ausgeschiedene Lehrkräfte VZLE 187 64 33 33 163 118 67 665 Einstellungen 185 85 30 63 235 153 351 1.102 Saldo -2 21 -1 30 72 35 284 439