Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3043 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Peer Lilienthal (AfD) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung Ehemalige Polizeischule Wennigser Mark - Was plant die Landesregierung? Anfrage des Abgeordneten Peer Lilienthal (AfD), eingegangen am 28.01.2019 - Drs. 18/2699 an die Staatskanzlei übersandt am 31.01.2019 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 27.02.2019 Vorbemerkung des Abgeordneten In der Ortschaft Wennigsen, OT Wennigser Mark, ist die ehemalige Polizeischule Wennigser Mark gelegen. Das Gelände der ehemaligen Polizeischule wirkt augenscheinlich unbewirtschaftet. Nach Berichten einiger Lokalzeitungen aus 2018 ist das Gelände für eine Nachnutzung vorgesehen. Vorbemerkung der Landesregierung Die ehemalige Polizeiliegenschaft in Wennigser Mark wurde im Laufe des Jahres 2008 für polizeiliche Zwecke der Aus- und Fortbildung entbehrlich und noch im selben Jahr an den Landesliegenschaftsfonds (LFN) für eine andere möglicherweise bestehende Nutzung oder eine Verwertung übergeben. Allein die in der Liegenschaft befindliche Raumschießanlage sowie die Sporthalle nutzte die Polizei im Einvernehmen mit dem LFN zunächst weiterhin. In diesem Zusammenhang übernahm die Polizei die Verkehrsicherungspflicht. Unbenommen von dieser Nutzung war der LFN bestrebt, die Liegenschaft zu veräußern, da ein Bedarf für eine andere landesseitige Nutzung nicht bestand. Investitionen und Bauunterhaltungsmaßnahmen erfolgten in der Liegenschaft deshalb folgerichtig nicht mehr. In 2015 wurden erhebliche bauliche Mängel in den Bereichen Brandschutz, Arbeitssicherheit, Hygiene , Gesundheitsschutz und Statik in den Gebäuden identifiziert. Diese führten zu einer sofortigen Nutzungsuntersagung für die gesamte Liegenschaft, die im April 2015 verfügt wurde. Eine Behebung der baulichen Mängel ist nicht beabsichtigt. 1. Seit wann wird das Gelände nicht mehr als Polizeischule genutzt? Siehe Vorbemerkung. 2. Wie wird das Gelände seit Ende der Nutzung als Polizeischule genutzt? Wie wird das Gelände derzeit genutzt? Die Liegenschaft wird derzeit nicht genutzt. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3043 2 3. Welche Kosten verursacht die Unterhaltung der Anlage seit Ende der Nutzung als Polizeischule (bitte nach Jahren darstellen)? Im Landeshaushalt sind für die Unterhaltung der ehemaligen Polizeiliegenschaft in Wennigser Mark seit Ende der Nutzung in 2008 die nachfolgend dargestellten Sachausgaben entstanden. 2009 147.698,18 Euro 2010 142.787,98 Euro 2011 159.016,43 Euro 2012 130.523,10 Euro 2013 167.657,99 Euro 2014 105.379,45 Euro 2015 68.673,11 Euro 2016 13.757,37 Euro 2017 15.078,79 Euro 2018 6.759,43 Euro Die Ausgaben seit 2016 sind ausschließlich durch die Verkehrssicherung und erforderliche Grundstückspflegearbeiten innerhalb des Geländes und im nachbarschaftlichen Grenzbereich entstanden . 4. Welche Pläne hat die Landesregierung zur zukünftigen Nutzung des Geländes? Eine Projektgruppe, die mit der Entwicklung eines Konzepts zur Verbesserung der Unterbringungssituation der ZPD NI in Hannover beauftragt war, favorisiert in ihrem Abschlussbericht die räumliche Verlagerung von Organisationseinheiten aus der Liegenschaft der ZPD NI und hierfür die ehemalige Polizeiliegenschaft in Wennigser Mark wieder neu aufzubauen und in Betrieb zu nehmen. Voraussetzung für weitere Schritte ist darum die Erstellung einer Machbarkeitsstudie. 5. Ist versucht worden, das Gelände zu veräußern? Wenn ja, zu welchem Preis? Wurden Kaufangebote an das Land herangetragen? Wenn ja, wann und in welcher Höhe? Die Immobilie wurde zunächst mit einer Kaufpreisvorstellung von 1,5 Millionen Euro, dann mit 980 000 Euro und zuletzt mit 890 000 Euro am Markt platziert. Folgende Kaufpreisgebote sind eingegangen: 1. am 12.11.2015: 600 000 Euro, 2. am 15.02.2016: 850 000 Euro, 3. am 24.06.2016: 700 000 Euro. 6. Ist das Gelände belastet (Munitionsreste, Gefahrstoffe, Asbest etc.)? Nach örtlicher Inaugenscheinnahme ist von folgenden Belastungen auszugehen: 1. festgebundene Asbestbestandteile z. B. Fensterbänke, Dacheindeckungen, Putz, 2. lose gebundene Asbestbestandteile z. B. im Bereich Brandschutz (Spritzasbest), 3. lungengängige Materialien (künstliche Mineralfasern) in z. B. Decken und Wänden, 4. Schadstoffe in der Dachabdichtung, 5. Bodenverunreinigung im Bereich der Tankstelle und unterirdischen Heizöltanks. 7. Sind die Gebäude bewohnbar? Wenn nicht, mit welchem Aufwand wäre bei einer Instandsetzung zu rechnen? Die Gebäude sind nicht bewohnbar. Über die eventuellen Kosten einer Herrichtung der Gebäude zu Wohn- oder anderen Zwecken liegen keine Erkenntnisse vor. (Verteilt am 01.03.2019) Drucksache 18/3043 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Peer Lilienthal (AfD) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport Ehemalige Polizeischule Wennigser Mark - Was plant die Landesregierung?