Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3052 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Dr. Marco Genthe (FDP) Antwort des Niedersächsischen Justizministeriums namens der Landesregierung Telefonkosten in den Justizvollzugsanstalten Anfrage des Abgeordneten Dr. Marco Genthe (FDP), eingegangen am 24.01.2019 - Drs. 18/2664 an die Staatskanzlei übersandt am 25.01.2019 Antwort des Niedersächsischen Justizministeriums namens der Landesregierung vom 28.02.2019 Vorbemerkung des Abgeordneten Mit der Drucksache 17/5995 antwortete die Landesregierung auf die Anfrage „Wie bewertet die Landesregierung die hohen Telefonkosten in Justizvollzugsanstalten?“ auszugsweise wie folgt: „Vor dem Hintergrund von Preis- und Technologieentwicklungen bei der Telekommunikation wird das Land die Dienstleistung der Gefangenentelefonie öffentlich ausschreiben. Zur Vorbereitung dieser Ausschreibung wurden bereits die unterschiedlichen Vertragslaufzeiten zwischen der Firma Telio und den jeweiligen Justizvollzugseinrichtungen zwischen dem Justizministerium und der Firma Telio im Juli 2014 neu verhandelt. Die Verträge enden nunmehr landesweit zum 31. Oktober 2017. Zurzeit wird in einer Arbeitsgruppe das der Ausschreibung zugrundeliegende Leistungsverzeichnis erarbeitet.“ Vorbemerkung der Landesregierung Das der zwischenzeitlich abgeschlossenen europaweiten Ausschreibung der Dienstleistung Gefangenentelefonie zugrunde liegende Leistungsverzeichnis umfasste neben der bisherigen sogenannten Stationstelefonie auch die Ausstattung von rund 5 000 Hafträumen mit Telefongeräten (Haftraumtelefonie ). Das Justizministerium ist mit dem erfolgten Zuschlag Vertragspartnerin und Auftraggeberin aus dem geschlossenen Konzessions-/Rahmenvertrag geworden. Jede einzelne Justizvollzugseinrichtung ist jeweils Betreiberin der dort installierten Telekommunikationsanlage. Dabei wird das Telekommunikationsangebot innerhalb der Justizvollzugseinrichtung von dieser gegenüber den Gefangenen ausschließlich im eigenen Namen angeboten. Die im Vergabeverfahren erzielten Telefontarife sind seit dem 1. Januar 2019 in Kraft. Das landesweite Rollout der Haftraumtelefonie wird voraussichtlich Mitte 2019 abgeschlossen sein. 1. Mit welchem Telefonanbieter hat das Land die Dienstleistung der Gefangenentelefonie abgeschlossen? Auf die europaweite Ausschreibung haben drei Bieter Angebote abgegeben. Den Zuschlag hat die Firma Telio Communications GmbH erhalten. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3052 2 2. Wie hoch sind die Preise/Tarife des jetzigen Dienstleisters für die Gefangenentelefonie? Mit Einführung der Haftraumtelefonie haben die Gefangenen die Möglichkeit, die Telefonie im Vergleich zur Stationstelefonie hochfrequenter zu nutzen. Erwartungsgemäß hat dieser Umstand zu einer signifikanten Senkung der Tarife geführt. Einzelheiten sind der folgenden Übersicht zu entnehmen : 3. Erfolgt eine kostenbezogene Staffelung von Orts- und Nah- bzw. Fern- sowie Mobilnetzgesprächen ? Die Tarifeinheiten sind nach Festnetzgesprächen national, Mobilgesprächen national sowie Festnetz - und Mobilgesprächen international gestaffelt. Diese Staffelung entspricht den aktuell gebräuchlichen Klassifizierungen von Telekommunikationsdienstleistungen auf dem freien Markt (z. B. der Deutschen Telekom AG). Eine Vergleichbarkeit der Telekommunikationsdienstleistungen in den Justizvollzugseinrichtungen mit denen des freien Marktes ist damit gewährleistet. 4. Werden dieselben Preise/Tarife in jeder Justizvollzugsanstalt in Niedersachsen angeboten , falls nein, warum nicht? Die in der Antwort zu Frage 2 genannten Tarife der Firma Telio Communications GmbH werden in jeder Justizvollzugseinrichtung des geschlossenen Vollzugs unabhängig von der Haft- bzw. Vollstreckungsart sowohl für Telefonate über die Stationstelefone als auch über die verbauten Haftraumtelefone angeboten. In den Einrichtungen des Jugendarrests können Arrestantinnen und Arrestanten notwendige Telefonate unentgeltlich über die Dienstanschlüsse führen. Von einer Einbeziehung der Abteilungen des offenen Vollzugs wurde im Rahmen der Ausschreibung Abstand genommen, da dort zum einen Münz- bzw. Kartentelefone der auf dem freien Markt agierenden Deutschen Telekom AG verfügbar sind (vgl. auch Ausführungen zur Drs. 17/3529). Zum anderen wurde bei dieser Entscheidung berücksichtigt, dass Gefangene, die im offenen Vollzug untergebracht sind, i. d. R. Vollzugslockerungen erhalten und damit weitreichendere Möglichkeiten der Pflege von Sozialkontakten haben als die Gefangenen, die in geschlossenen Justizvollzugseinrichtungen untergebracht sind. In der Abteilung Langenhagen der Justizvollzugsanstalt Hannover stehen den Abschiebungsgefangenen Flurtelefone der Deutschen Telekom AG zur Verfügung. Darüber hinaus wird den Abschiezum Festnetz: 0,19 – 0,59 € / Min. (1. Min.: 0,38 – 1,18 €) zum Mobiltelefon: 0,59 – 1,79 € / Min. (1. Min.: 1,18 – 3,59 €) Mobil national Auslandsgespräche je nach Tarifregion (bei nur noch 2 Tarifregionen) zum Festnetz: 0,07 bzw. 0,14 € / Min. Keine Doppelung der 1. Minute zum Mobiltelefon: 0,14 – 0,28 € / Min. Keine Doppelung der 1. Minute Preissenkung / Taktung um 30% 77% 82% 63 % - 76 % für Festnetzgespräche 76 % - 84 % für Mobilgespräche Orts- und Nahgespräche 0,05 € / Min. (1. Min.: 0,10 €) 0,15 € / Min. (1. Min.: 0,30 €) 0,25 € / Min. (1. Min.: 0,50 €) Ferngespräche Mobilgespräche Auslandsgespräche je nach Tarifregion (bei 3 Tarifregionen) Preis / Taktung seit 01. Juli 2015 0,045 € / Min.0,035 € / Min.Preis / Taktung ab 01. Januar 2019 Festnetz national Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3052 3 bungsgefangenen auf Antrag ein Simlock-freies Mobiltelefon ohne Internetzugang und ohne Fotound Videofunktion kostenfrei zur Verfügung gestellt. Eine beliebige SIM-Karte können die Abschiebungsgefangenen über den Einkauf oder durch Dritte erwerben. 5. Besteht die Möglichkeit, den Gefangenen einen eingeschränkten Internetzugang zur Verfügung zu stellen? In den niedersächsischen Justizvollzugseinrichtungen wird im Rahmen der beruflichen- und schulischen Ausbildung der Gefangenen die elis-Lernplattform eingesetzt. Diese Lernplattform wird vom Institut für Bildung in der Informationsgesellschaft gGmbH (IBI) betrieben. Dazu gehören neben dem technischen und pädagogischen Betrieb die Beratung, Anwender-Fortbildungen, Content-Recherche und -Beschaffung sowie die Ermöglichung länderübergreifender Austausche über Lerninhalte und strategische Ziele. Mittlerweile wird die elis-Lernplattform von den Ländern Baden-Württemberg , Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen , Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen sowie der Republik Österreich finanziert, genutzt und in deren Auftrag vom IBI weiterentwickelt. Der niedersächsische Justizvollzug verfügt an 28 Standorten über 384 Lernplätze. Die Plattform bietet eine umfassende Mediathek mit rund 400 verschiedenen Lernprogrammen für die schulische und berufliche Bildung sowie Materialien zur Vermittlung von Medien- Sozial- und Alltagskompetenzen . Die digitalen Lernmedien stehen allen Gefangenen zur Verfügung, die im Rahmen von Bildungsangeboten in speziell eingerichteten Computerräumen lernen. Die Plattform wird eingesetzt als Lern-Management-System, zum Dokumentenmanagement, als Kommunikationswerkzeug (geschützte E-Mails und Foren), Mediathek (Lernprogramme, Filme, Internetseiten, Dokumente) und für einen kontrollierten Zugang ins Internet (Freischalten von geprüften Internetseiten). In der Abteilung Langenhagen der JVA Hannover steht den Abschiebungsgefangenen ein Rechner mit Internetanschluss zur Nutzung u. a. von Facebook zur Verfügung. (Verteilt am 04.03.2019) Drucksache 18/3052 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Dr. Marco Genthe (FDP) Antwort des Niedersächsischen Justizministeriums Telefonkosten in den Justizvollzugsanstalten