Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/309 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Stefan Wenzel und Julia Hamburg (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung Kosten für Kindertagesstätten und Krippen Anfrage der Abgeordneten Stefan Wenzel und Julia Hamburg (GRÜNE), eingegangen am 23.01.2018 - Drs. 18/219 an die Staatskanzlei übersandt am 24.01.2018 Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung vom 13.02.2018, gezeichnet In Vertretung Gaby Willamowius Vorbemerkung der Abgeordneten Aktuell verhandeln Landesregierung und kommunale Spitzenverbände über Finanzierungsfragen für Kindertagesstätten und Krippen. Medienberichten zufolge werden dabei verschiedene Modelle geprüft. Befürchtet wird derzeit, dass die Qualitätsentwicklung der Kindergärten und Krippen auf die lange Bank geschoben wird und zudem erhebliche Mehrkosten bei den Kommunen anfallen. Vorbemerkung der Landesregierung Die Landesregierung und die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände befinden sich in einem intensiven Austausch über die Umsetzung der Beitragsfreiheit. Die Gespräche dauern an, bislang konnte noch kein Einvernehmen erzielt werden. Die Gespräche werden fortgesetzt. 1. Wie hoch waren jeweils die Einnahmen der einzelnen Landkreise und kreisfreien Städte Niedersachsens für Krippen (U3) aus Elternbeiträgen in den Jahren 2015 und 2016? Nach der Statistik des Landesamtes für Statistik „Einzahlungen, Auszahlungen und Zuschussbedarf der niedersächsischen Kommunen für die Produktgruppe 365 Tageseinrichtungen für Kinder in den Jahren 2011 bis 2015“ sind im Jahr 2015 unter der Kennung 6321 Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte von den Landkreisen 133 962 Euro und von den kreisfreien Städten 3 248 659 Euro eingenommen worden. Unter der Kennung 6461 „Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte “ beliefen sich die Einnahmen im Jahr 2015 bei den Landkreisen auf 12 048 Euro und bei den kreisfreien Städten auf 2 566 454 Euro; in dieser Kennung sind neben privatrechtlichen Entgelten für die Kindertagesbetreuung weitere privatrechtliche Entgelte für andere Leistungen enthalten , sodass die Einnahmen dieser Kennung keine belastbaren Rückschlüsse auf die erzielten Elternbeiträge der Kommunen zulassen. Darüber hinaus haben die kreisangehörigen Gemeinden, die überwiegend öffentlicher Träger der Kindertageseinrichtung sind, bei Kennung 6321 Einnahmen in Höhe von 105 405 606 Euro und bei Kennung 6461 in Höhe von 11 167 402 Euro erzielt. Die Statistik differenziert nicht nach Einnahmen für Krippen (U3) und Kindertagesstätten (Ü3). Entsprechende Daten für 2016 sind aktuell noch nicht verfügbar. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/309 2 2. Wie hoch waren jeweils die Einnahmen der einzelnen Landkreise und kreisfreien Städte Niedersachsens für Kindertagesstätten (Ü3) aus Elternbeiträgen in den Jahren 2015 und 2016? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 3. Wie hoch waren jeweils die Gesamtkosten der einzelnen Landkreise und kreisfreien Städte für Krippen (U3) in den Jahren 2015 und 2016 (Personalkosten, Sachkosten und Abschreibungen auf Immobilien)? Daten zu den Gesamtkosten der Landkreise und kreisfreien Städte für Krippen (U3) in den Jahren 2015 und 2016 liegen nicht vor. 4. Wie hoch waren jeweils die Gesamtkosten der einzelnen Landkreise und kreisfreien Städte für Kindertagesstätten (Ü3) in den Jahren 2015 und 2016 (Personalkosten, Sachkosten und Abschreibungen auf Immobilien)? Daten zu den Gesamtkosten der Landkreise und kreisfreien Städte für Kindertagesstätten (Ü3) in den Jahren 2015 und 2016 liegen nicht vor. (Verteilt am 16.02.2018) Drucksache 18/309 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Stefan Wenzel und Julia Hamburg (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung Kosten für Kindertagesstätten und Krippen