Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3096 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Dr. Stefan Birkner, Dr. Marco Genthe, Jan-Christoph Oetjen, Björn Försterling und Christian Grascha (FDP) Antwort der Niedersächsischen Staatskanzlei namens der Landesregierung Kooperation der Landesregierung mit DITIB Anfrage der Abgeordneten Dr. Stefan Birkner, Dr. Marco Genthe, Jan-Christoph Oetjen, Björn Försterling und Christian Grascha (FDP), eingegangen am 30.01.2019 - Drs. 18/2734 an die Staatskanzlei übersandt am 04.02.2019 Antwort der Niedersächsischen Staatskanzlei namens der Landesregierung vom 05.03.2019 Vorbemerkung der Abgeordneten In der Antwort der Landesregierung auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stefan Birkner, JanChristoph Oetjen und Björn Försterling vom 27.11.2018 (Drucksache 18/2362) erklärte die Landesregierung u. a.: „Die mangelnde Unabhängigkeit des Landesverbandes vom türkischen Staat steht einer Kooperation des Landes mit dem Verband entgegen.“ In der Pressemitteilung der Staatskanzlei vom 25.01.2019 heißt es hingegen, dass nahezu alle Ressorts für eine Fortsetzung der Zusammenarbeit mit Menschen aus dem DITIB-Landesverband Niedersachsen und Bremen e. V. plädierten und sich die Zusammenarbeit bewährt habe. Weiter heißt es dort, man habe sich auch für eine Fortsetzung der Kooperation mit der DITIB entschieden, weil es an einem einheitlichen Ansprechpartner aufseiten der muslimischen Bürgerinnen und Bürger fehle. In einer Pressmitteilung des Justizministeriums vom 29.01.2019 erklärte Frau Ministerin Havliza: „Die Rücktritte Ende November von Herrn Yilmaz Kilic und des gesamten Landesvorstandes sowie des DITIB Landesjugend- und des Frauenverbandes bestätigen leider unseren in letzter Zeit zunehmend gewonnenen Eindruck, dass es dem Landesverband nicht gelingt, sich von fremden staatlichen Einflüssen zu lösen und zu einer unabhängigen, in Deutschland verorteten Religionsgemeinschaft zu entwickeln.“ Am 26.01.2019 haben elf Moscheegemeinden einen neuen islamischen Landesverband mit der Bezeichnung „Muslime in Niedersachsen“ gegründet. Zu den Hintergründen heißt es in der FAZ vom 28.01.2019: „Aus Verärgerung über den Kurs der beiden großen Islamverbände DITIB und Schura haben sich elf Moscheegemeinden und zwei Jugend- und Frauengruppen auf die Gründung eines dritten, neuen Verbands verständigt, der unabhängig von Einflüssen und Geldern aus dem Ausland tätig sein soll.“ In der Ausgabe der Welt am Sonntag vom 27.01.2019 wird der SPD-Innenpolitiker Burkhard Lischka, MdB, wie folgt zitiert: „DITIB befindet sich am Scheideweg: Entweder sie distanziert sich schleunigst von allem martialischen und islamistischen Auswüchsen in ihren Reihen, oder sie muss damit rechnen, stärker in den Fokus unserer Sicherheitsbehörden zu rücken.“ 1. Nach welchen konkreten Kriterien wurde die Zusammenarbeit der Landesregierung mit der DITIB im Detail überprüft? Die Prüfung der Zusammenarbeit mit dem islamischen Dachverband DITIB - Landesverband Niedersachsen und Bremen e. V. (DITIB) erfolgte entlang folgender Fragen an die Ressorts: 1. Welche Art von Tätigkeiten unternehmen DITIB-Vertreter bzw. von der Türkei bezahlte Imame in Ihrem Geschäftsbereich? 1 Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3096 2. In welcher Sprache sind sie tätig? 3. Wie lange sind diese schon dabei und wie hat sich die Zusammenarbeit bislang gestaltet? 4. Ist Ihnen bekannt, ob langbewährte Kooperationspartner jetzt seitens der DITIB ausgetauscht werden? 5. Haben die jeweiligen Akteure unmittelbaren Einfluss auf leicht beeinflussbare Personen? 6. Kann die Ausübung der jeweiligen Tätigkeit überwacht werden? Passiert dies auch punktuell? 7. Sollten die Kooperationen mit allen Personen beendet werden, die irgendwie mit der DITIB oder dem türkischen Staat zu tun haben? Wenn nein, wonach soll differenziert werden? 8. Wie stellen sich die einzelnen Ressorts in Zukunft eine etwaige Einbindung von Menschen muslimischen Glaubens innerhalb ihres Geschäftsbereichs vor? 9. Gibt es genügend hauptamtliche Imame in Niedersachsen, die nicht von der türkischen Regierung bezahlt werden? 10. Wie weit sind die Pläne für eine zweite Phase der Imamausbildung? 2. Wer hat diese Kriterien erarbeitet? Die Fragen wurden in der Staatskanzlei erarbeitet. 3. Sind diese Kriterien zwischen den Ressorts vorab abgestimmt worden? Die Fragen waren Gegenstand der Erörterung im Kabinett. 4. Was sind, gemessen an den jeweiligen Kriterien, jeweils die konkreten Gründe dafür, dass sich die einzelnen Ressorts - bis auf das Justizministerium - für eine Fortsetzung der Zusammenarbeit ausgesprochen haben? Die DITIB ist einer der langjährigen Partner des Landes Niedersachsen u. a. zu Fragen des Islamischen Religionsunterrichts, der Prävention Islamistischer Radikalisierung und der Gefängnisseelsorge. Die Ressorts beurteilen und bewerten im Rahmen der langfristigen politischen Ziele in eigener Zuständigkeit die Themen, Formen und Reichweite der Zusammenarbeit und schätzen mögliche Folgen ab. Ein entscheidendes Kriterium für die Fortsetzung oder Beendigung einer Zusammenarbeit ist die Beantwortung der Frage, ob ein ausländischer Staat unmittelbare Einfluss- und Durchgriffsmöglichkeiten auf ein konkretes Kooperationsprojekt hat. Die Ressorts - mit Ausnahme des MJ - halten eine unmittelbare Einflussnahme auf die Akteure, Inhalte und schutzwürdigen Personen in ihrem jeweiligen Wirkungsfeld nicht für gegeben oder können sicherstellen, dass im Zusammenhang mit ihren Kooperationsprojekten etwaige Versuche der Einflussnahme nicht auf diese durchschlagen. Aufgrund des Charakters der Aufgaben einer Seelsorgerin oder eines Seelsorgers in einer Justizvollzugsanstalt kann diese Möglichkeit jedoch nicht ausgeschlossen werden, wenn es sich bei den Seelsorgerinnen und Seelsorgern um Beamtinnen und Beamte eines ausländischen Staates handelt. Aus diesem Grunde hat das Justizministerium die Fortsetzung der Zusammenarbeit mit den aus der Türkei entsandten Imamen beendet, nicht jedoch die Zusammenarbeit mit Mitgliedern von DITIB-Moscheegemeinden, die in Deutschland beheimatet sind. So betreuen weiterhin zwei Seelsorger mit deutscher Staatsangehörigkeit, die dem DITIB Landesverband angehören, auf Honorarbasis und zehn Seelsorgehelfer, auf die das Gleiche zutrifft, ehrenamtlich muslimische Gefangene im religiösen Bereich. In den anderen Ressorts sprechen in der Abwägung die positiven Effekte für eine Fortsetzung der Zusammenarbeit mit dem DITIB-Landesverband Niedersachsen/Bremen. 2 Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode 5. Drucksache 18/3096 Gab es insoweit eine Befassung der Staatssekretärsrunde oder des Kabinetts? Siehe Antwort auf die Frage 3. 6. Wer hat die Entscheidung getroffen, dass die Zusammenarbeit der Landesregierung mit DITIB fortgesetzt wird? Die Entscheidung wurde durch die Landesregierung getroffen. Sie fußt auf den Ergebnissen der Abfrage der Ressorts. 7. Gibt es eine einheitliche Auffassung der Landesregierung bezüglich der Kooperation mit DITIB? Wenn ja, wie lautet diese? Die DITIB ist einer der langjährigen Partner des Landes Niedersachsen als Vertreter der muslimischen Bevölkerung u. a. zu Fragen des Islamischen Religionsunterrichts, der Prävention Islamistischer Radikalisierung und der Gefängnisseelsorge. Die Landesregierung hat wiederholt zum Ausdruck gebracht, dass der niedersächsische DITIB-Landesverband nur dann langfristiger Partner des Landes sein kann, wenn er sich nicht politisch instrumentalisieren lässt. Vor diesem Hintergrund hat die Landesregierung im Januar 2017 beschlossen, die Verhandlungen mit den beiden Islamischen Landesverbänden Schura und DITIB über den Abschluss eines Vertrags zur Gestaltung der gegenseitigen Beziehungen zunächst auszusetzen. Die bestehenden vielfältigen Kontakte und der grundsätzliche Dialog sollten jedoch fortgesetzt werden. Insoweit gilt es, bei denjenigen Kooperationen, die fortgeführt werden sollen, sicherzustellen, dass etwaige Versuche der Einflussnahme in bestehenden Kooperationsprojekten auch zukünftig nicht durchschlagen. Hier wird bezüglich einzelner Projekte gegebenenfalls auch eine Überprüfung und Anpassung der Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit erfolgen. 8. Inwiefern ist der Verfassungsschutz in die Entscheidungsfindung mit einbezogen worden? Der DITIB-Landesverband Niedersachsen/Bremen ist aktuell kein Beobachtungsobjekt des Niedersächsischen Verfassungsschutzes (siehe dazu auch Antwort zu Frage 5 in Drs. 18/2116). Unabhängig davon verfolgen die Landesregierung und damit auch der niedersächsische Verfassungsschutz derzeit fortlaufend die öffentlich bekanntgewordenen innerverbandlichen Entwicklungen in der DITIB und lassen diese in die Prüfung hinsichtlich der weiteren Zusammenarbeit mit der DITIB einfließen. 9. Wie begründet die Landesregierung die Unterscheidung zwischen den einzelnen Personen, die von DITIB in die jeweiligen Gremien entsandt werden und mit denen sich die Zusammenarbeit bewährt habe, und dem Verband an sich, dem es nach Angaben von Ministerin Havliza nicht gelinge, sich von fremdem staatlichem Einfluss zu lösen? Für die Entscheidung, ob die Kooperation mit dem Landesverband DITIB im Zuständigkeitsbereich des Justizministeriums auf dem derzeitigen Stand hätte fortgesetzt werden können, wurde maßgeblich auf die reale Möglichkeit des türkischen Staates abgestellt, im Rahmen des Justizvollzugs direkt Einfluss auf Insassen zu nehmen. Diese Möglichkeit war aufgrund des Status der im Dienste eines fremden Staates stehenden Imame und des Charakters ihrer Aufgaben in Justizvollzugsanstalten im Einzelfall prinzipiell vorhanden und ihre Verwirklichung hätte nicht mit der erforderlichen Sicherheit ausgeschlossen werden können. In anderen Kooperationszusammenhängen stellt sich die Sachlage anders dar. Die Landesregierung sieht daher keinen Anlass, bestehende Kooperationen in konkreten Einzelprojekten, in denen sich die Zusammenarbeit bisher grundsätzlich bewährt hat und bei denen die Verwirklichung etwaiger Versuche der Einflussnahme wirksam unterbunden werden könnte, zu beenden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. 3 Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3096 10. Bleibt die Landesregierung bei ihrer Einschätzung, dass die mangelnde Unabhängigkeit des Landesverbandes vom türkischen Staat einer Kooperation des Landes mit dem Verband entgegenstehe? An der grundsätzlichen Haltung, wie sie in der Antwort der Landesregierung auf die Kleinen Anfrage vom 11.12.2018 (Drs. 18/2362) zum Ausdruck kommt, hat sich nichts geändert. Die Landesregierung erwartet, dass sich der DITIB-Landesverband Niedersachsen/Bremen strukturell, politisch und ideologisch von der Regierung in der Türkei löst und sich von der Religionsbehörde Diyanet abgrenzt. 11. Falls ja, warum setzt sie die Zusammenarbeit fort? Aufgrund der langfristigen Zusammenarbeit mit dem DITIB-Landesverband Niedersachsen/Bremen e. V. und mangels eines einheitlichen Ansprechpartners auf Seiten der Bürgerinnen und Bürger muslimischen Glaubens plädieren nahezu alle Ressorts für eine Fortsetzung der Zusammenarbeit in den Handlungsfeldern, in denen sie sich bewährt hat. Die Voraussetzung ist, dass ein direkter Zugriff vonseiten der DITIB auf das jeweilige Handlungsfeld oder auf schützenswerte Rechtsgüter beziehungsweise leicht beeinflussbare Personen nicht möglich ist. 12. In welchen Gremien arbeiten Vertreterinnen und Vertreter von DITIB künftig mit der Landesregierung zusammen? Die Fragen 12 und 13 werden gemeinsam beantwortet. Siehe Antwort auf die Frage 13. 13. In welcher Funktion sind die Vertreterinnen und Vertreter von DITIB Mitglied in diesen Gremien? MWK: Drei Vertreterinnen und Vertreter der DITIB sind Mitglied im „Konfessorischen Beirat“ des Instituts für Islamische Theologie der Universität Osnabrück. Der Beirat besteht aus insgesamt neun Vertretern und dem Vizepräsidenten sowie der Direktorin oder dem Direktor des Instituts mit beratender Stimme. Die Vertreterinnen und Vertreter der DITIB wie auch der Schura und die ebenfalls eingebundenen externen Theologinnen und Theologen repräsentieren stellvertretend einen relevanten Teil der „Religionsgemeinschaft“ der Muslime in Niedersachsen. MK: Im vierköpfigen Beirat für den Islamischen Religionsunterricht sind eine Vertreterin und ein Vertreter der DITIB Mitglied. Der Beirat prüft die Übereinstimmung des Religionsunterrichts mit den Grundsätzen der von den islamischen Landesverbänden vertretenen Moscheegemeinden und erteilt den staatlichen Lehrkräften die religiöse Lehrerlaubnis. Darüber hinaus wird eine Person auf gemeinsamen Vorschlag der beiden islamischen Landesverbände Schura und DITIB vom MK in den Landesschulbeirat nach § 171 des Niedersächsischen Schulgesetzes berufen. Derzeit handelt es sich bei dieser Person um ein Mitglied von DITIB; als gemeinsames Ersatzmitglied ist aktuell ein Mitglied der Schura benannt. Beim Landesschulbeirat handelt es sich um ein reines Beratungsgremium mit derzeit rund 40 Mitgliedern. MS: Der DITIB-Landesverband ist Gründungsmitglied, und eine Vertreterin oder ein Vertreter ist Vorstandsmitglied des Trägervereins der Beratungsstelle zur Prävention neo-salafistischer Radikalisierung „beRATen e. V.“ Des Weiteren ist eine Person auf gemeinsamen Vorschlag von DITIB und Schura beratendes Mitglied im Landesjugendhilfeausschuss (gemäß Niedersächsisches Gesetz zur Ausführung des Achten Buches des Sozialgesetzbuchs und zur Niedersächsischen Kinder- und Jugendkommission). Außerdem ist der DITIB-Landesjugendverband Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Niedersächsischer Jugendverbände (ANJ), und über diese AG Mitglied im Landesjugendring. MI: Die Landesregierung etablierte 2016 die Kompetenzstelle Islamismusprävention Niedersachsen (KIP NI) als zentralen Ansprechpartner für Islamismusprävention in Niedersachsen. Teil der KIP NIStrukturen ist auch ein Fachbeirat mit Vertreterinnen und Vertretern aus Wissenschaft und Zivilge- 4 Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3096 sellschaft. In diesem Fachbeirat ist auch der Verband DITIB Islamische Religionsgemeinschaft Niedersachsen und Bremen vertreten. Dieses Gremium trifft sich einmal im Jahr und hat keinerlei operativen Einfluss auf die Geschäfte der KIP NI. Es wurde als Austauschforum gegründet. Dementsprechend kommt Vertreterinnen und Vertretern der DITIB, wie allen Fachbeiratsmitgliedern, eine rein beratende Funktion zu. 14. Wie will die Landesregierung sicherstellen, dass auf die Vertreterinnen und Vertreter kein Einfluss durch den türkischen Staat genommen wird? Die Landesregierung hat in Gesprächen mit den Verbandsvertretern des DITIB-Landesverbands immer wieder darauf hingewiesen, dass sie davon ausgeht und erwartet, dass sie die Belange ihrer Mitglieder vertreten und nicht die eines fremden Staates. In Gesprächen mit den Vertreterinnen und Vertretern des Verbandes wird sie auch künftig diese Forderung zum Ausdruck bringen und im Bereich der bestehenden Kooperationen auch weiterhin die erforderlichen Maßnahmen treffen, um sicherzustellen, dass etwaige Versuche einer unzulässigen Einflussnahme nicht durchschlagen. Einflussnahmen bzw. Versuche der Einflussnahme im Rahmen der allgemeinen - privaten - Meinungsbildung entziehen sich dagegen der staatlichen Aufsicht. In den konkreten Handlungsfeldern werden die Ressorts durch folgende Maßnahmen sicherstellen, dass eine etwaige Einflussnahme auf die Vertreterinnen und Vertreter des Verbandes sich nicht auf die Vorhaben durchschlägt. MWK: Durch die Konstruktion des Konfessorischen Beirates, die Regeln zur Mehrheitsfindung und die wohl definierten Mitwirkungsrechte, die Diskussion unter Beteiligung der Vertreterinnen und Vertreter der Universität sowie das erforderliche Maß an Transparenz. MK: Die Landesregierung war auch bisher schon davon ausgegangen, dass grundsätzlich die Möglichkeit von Versuchen der Einflussnahme durch den DITIB-Bundesverband und Diyanet bestand. Ein konkreter Durchgriffsversuch auf den Islamischen Religionsunterricht erfolgte bisher nicht und hätte aufgrund der bestehenden Aufsichtsstrukturen und Letztverantwortung des Landes für den Unterricht auch verhindert werden können. Insoweit hat sich hier die Situation für den Islamischen Religionsunterricht im Vergleich zu den letzten Monaten nicht verändert. Der Wechsel im Vorstand des DITIB-Landesverbandes hat bisher auch keine Auswirkungen auf die Zusammensetzung des Beirates gehabt. Auch hier ist die Situation insoweit unverändert. Die weitere Entwicklung wird zu beobachten sein. MS: Der Trägerverein „beRATen e. V“. setzt sich aus Mitgliedern verschiedener Institutionen zusammen. Hierzu gehören der DITIB Landesverband Niedersachsen, die SCHURA Niedersachsen, die Universität Osnabrück, der Landesjugendring Niedersachsen, der Niedersächsische Städtetag, das Land Niedersachsen sowie Vertreterinnen und Vertreter der Wohlfahrtsverbände und des Landespräventionsrats. Ein etwaiger Versuch der Einflussnahme auf die Ausrichtung des Trägervereins wäre somit nicht ohne die Einbindung anderer Mitglieder möglich. Da die Vereinsmitglieder über keinen Zugang zu den Klientendaten verfügen und die Finanzierung sowie die fachliche Koordination durch das Sozialministerium erfolgen, ist ein direkter Eingriff in die operative Arbeit der Beratungsstelle ausgeschlossen. Im Landesjugendhilfeausschuss haben die Schura und DITIB eine beratende Stimme, sind aber nicht stimmberechtigt. Im Landesjugendring ist der DITIB Landesjugendverband Niedersachsen vermittelt über ihre Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft Niedersächsischer Jugendverbände (ANJ) Mitglied. Eine direkte Einflussnahme auf den Landesjugendring ist somit ausgeschlossen. MI: Im Rahmen der Zusammenarbeit innerhalb des Fachbeirates der KIP NI ist es nicht möglich einzusehen, inwieweit Kontakte von der DITIB zum türkischen Staat gepflegt werden. Da aber die Fachbeiratsmitglieder, wie in der Antwort zu Frage 13 erläutert, keine Entscheidungsbefugnisse hinsichtlich der Arbeitsprozesse und Ausgestaltung der Präventionsarbeit innerhalb der KIP NI haben, sind die Arbeitsabläufe der KIP NI grundsätzlich unabhängig von einer solchen möglichen Einflussnahme. 5 Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3096 15. Wie bewertet die Landesregierung die Gründung des dritten Verbands, der unabhängig von Einflüssen und Geldern aus dem Ausland sein soll? Aufgrund des Gebots der Trennung von Staat und Religion entziehen sich Fragen der Organisation und Struktur von religiösen Verbänden einer Bewertung durch die Landesregierung. 16. Wird die Landesregierung Gespräche mit dem neuen Verband führen, um zu prüfen, ob auch mit diesem Verband eine Kooperation möglich ist? Die Landesregierung steht einer Kontaktaufnahme jeglicher in Niedersachsen aktiver Glaubensund Religionsgemeinschaften sowie entsprechender Verbände offen gegenüber. 6 (Verteilt am 12.03.2019)