Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3097 1 Kleine Anfrage zur kurzfristigen schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 2 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Helge Limburg, Anja Piel, Stefan Wenzel und Christian Meyer (GRÜNE) Antwort der Niedersächsischen Staatskanzlei namens der Landesregierung Ausschreibungsverfahren des Niedersächsischen Landesrechnungshofs Anfrage der Abgeordneten Helge Limburg, Anja Piel, Stefan Wenzel und Christian Meyer (GRÜNE), eingegangen am 15.02.2019 - Drs. 18/2874 an die Staatskanzlei übersandt am 19.02.2019 Antwort der Niedersächsischen Staatskanzlei namens der Landesregierung vom 04.03.2019 Vorbemerkung der Abgeordneten Gegenwärtig sind mehrere Stellen am Niedersächsischen Landesrechnungshof unbesetzt. Es gibt unterschiedliche Fassungen darüber, ob diese Stellen, die mit Zustimmung des Landtags besetzt werden, öffentlich ausgeschrieben werden müssten oder sollten. In der #028 Ausgabe vom 13.02.2019 schreibt das Politikjournal Rundblick, dass die Präsidentin des Niedersächsischen Landesrechnungshofs , Sandra von Klaeden, von der Staatskanzlei gedrängt worden sei, die unbesetzten Senatsposten auszuschreiben. 1. Trifft es zu, dass die Staatskanzlei den Landesrechnungshof zu den Ausschreibungen der Senatsstellen gedrängt hat? Nein. Der Landesrechnungshof hat die Staatskanzlei als für verfassungsrechtliche Angelegenheiten des Landes zuständiges Ressort im Juli 2017 um Prüfung gebeten, ob für den Vorschlag der Präsidentin des Landesrechnungshofs zur Ernennung eines weiteren Mitglieds des Landesrechnungshofs (Artikel 70 Abs. 2 NV, § 4 Abs. 2 LRHG) eine Stellenausschreibung als Entscheidungsgrundlage erforderlich ist. Die entsprechende Prüfung des Fachreferats der Staatskanzlei kam zu dem Ergebnis, dass der Entscheidung der Präsidentin über die Unterbreitung eines Vorschlags eine Stellenausschreibung nach § 9 NBG vorauszugehen haben dürfte. Demnach „sollen“ Bewerberinnen und Bewerber durch Stellenausschreibung ermittelt werden. Das Ergebnis der Prüfung hat das Fachreferat der Staatskanzlei dem Landesrechnungshof im August 2017 mitgeteilt. 2. Hat die Staatskanzlei bereits in der Vergangenheit den Landesrechnungshof dazu gedrängt , Senatsposten oder die Stellen der Präsidentin/des Präsidenten oder der Vizepräsidentin /des Vizepräsidenten des Landesrechnungshofs öffentlich auszuschreiben? Die Fragesteller haben den abgefragten Zeitraum „in der Vergangenheit“ nicht näher eingegrenzt. Als Ausgangszeitpunkt für ihre Antwort hat die Landesregierung den Tag des Inkrafttretens des Gesetzes zur Änderung der Vorläufigen Niedersächsischen Verfassung und über die Neufassung des Gesetzes über die Errichtung eines Rechnungshofs und die Rechnungsprüfung für das Land Niedersachsen vom 27. November 1991 gewählt. Mit diesem Gesetz wurden die Wahl der Präsidentin oder des Präsidenten sowie der Vizepräsidentin oder des Vizepräsidenten des Landesrechnungshofs durch den Landtag sowie das Vorschlagsrecht der Präsidentin oder des Präsidenten des Landesrechnungshofs für die Ernennung weiterer Mitglieder des Landesrechnungshofs eingeführt. Die Antwort zu Frage 2 beschränkt sich somit auf den Zeitraum ab 30. November 1991 (Tag des Inkrafttretens des v. g. Gesetzes). Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3097 2 Die Frage, ob für den Vorschlag der Präsidentin oder des Präsidenten des Landesrechnungshofs zur Ernennung eines weiteren Mitglieds des Landesrechnungshofs eine Stellenausschreibung als Entscheidungsgrundlage erforderlich ist, wurde nach den vorliegenden Akten erstmalig im Januar 1998 im Zusammenhang mit einem konkreten Personalvorschlag des damaligen Präsidenten des Landesrechnungshofs öffentlich kontrovers diskutiert. Laut Niederschrift über die Sitzung der Landesregierung am 13. Oktober 1998 ist das Kabinett an diesem Tag darüber informiert worden, dass der Präsident des Landesrechnungshofs der Landesregierung seine Vorschläge zur Ernennung von Mitgliedern des Landesrechnungshofs nach erfolgter Ausschreibung unterbreiten wird, ungeachtet der unterschiedlichen Rechtsauffassung über die Ausschreibungspflicht. Aus den vorliegenden Akten ergeben sich keine Hinweise auf Aktivitäten der Staatskanzlei im Sinne der Fragestellung in der Zeit ab 30. November 1991. 3. Wie oft gab es in den letzten zehn Jahren Ausschreibungen für Senatsposten im Niedersächsischen Landesrechnungshof? Seit dem in der Antwort zu Frage 2 genannten Zeitpunkt (Oktober 1998) hat der Landesrechnungshof zur Besetzung anstehende Dienstposten der weiteren Mitglieder des Landesrechnungshofs regelmäßig öffentlich ausgeschrieben. In dem abgefragten Zeitraum der letzten zehn Jahre gab es eine entsprechende Stellenausschreibung (Oktober 2009, Abteilungsleitung 3 im Landesrechnungshof ). Aufgrund einer organisatorischen Neugliederung des Landesrechnungshofs war dieser Dienstposten mit dem ausgeschriebenen Aufgabenzuschnitt im Ergebnis nicht mehr zu besetzen, sodass der Landesrechnungshof die Ausschreibung im September 2010 aufhob. Die Besetzung des Dienstpostens mit neuem Aufgabenzuschnitt erfolgte anschließend unter Verzicht auf eine Stellenausschreibung im Wege einer sogenannten höhengleichen Versetzung eines Beamten aus einem Ministerium an den Landesrechnungshof. Im Mai 2013 wurde darüber hinaus Frau Staatssekretärin a. D. Dr. Sandra von Klaeden zur Ministerialdirigentin und zum Mitglied des Landesrechnungshofs ernannt. Vor dem Hintergrund, dass Frau Dr. von Klaeden davor bis zur ihrer Versetzung in den einstweiligen Ruhestand gemäß §§ 30 Abs. 1 BeamtStG, 39 Satz 1 Nr. 1 NBG ein höherwertiges nach Besoldungsgruppe B 9 bewertetes Amt innehatte, erfolgte diese Personalmaßnahme unter Verzicht auf eine Stellenausschreibung. Außerdem wurden mit Wirkung vom 01.07.2016 aufgrund der Wahl durch den Landtag Frau Dr. Sandra von Klaeden für die Dauer von zwölf Jahren zur Präsidentin des Landesrechnungshofs und Herr Thomas Senftleben für die Dauer von zwölf Jahren zum Vizepräsidenten des Landesrechnungshofs ernannt. (Verteilt am 06.03.2019) Drucksache 18/3097 Kleine Anfrage zur kurzfristigen schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 2 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Helge Limburg, Anja Piel, Stefan Wenzel und Christian Meyer (GRÜNE) Antwort der Niedersächsischen Staatskanzlei Ausschreibungsverfahren des Niedersächsischen Landesrechnungshofs