Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/311 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Hillgriet Eilers, Sylvia Bruns, Susanne Victoria Schütz und Björn Försterling (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung namens der Landesregierung Welche Entwicklungsmöglichkeiten ergeben sich in Aurich/Emden/Norden nach dem Bürgerbegehren gegen das Zentralklinikum? Anfrage der Abgeordneten Hillgriet Eilers, Sylvia Bruns, Susanne Victoria Schütz und Björn Försterling (FDP), eingegangen am 30.01.2018 - Drs. 18/267 an die Staatskanzlei übersandt am 07.02.2018 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung namens der Landesregierung vom 14.02.2018, gezeichnet In Vertretung Heiger Scholz Vorbemerkung der Abgeordneten Im vergangenen Jahr haben die Menschen aus der Stadt Emden und dem Landkreis Aurich - unterschiedlich - über die Errichtung eines Zentralklinikums in Georgsheil abgestimmt. Während die Emder sich für den Erhalt des Hans-Susemihl-Krankenhauses ausgesprochen haben, ging die Abstimmung in Aurich zugunsten des Zentralklinikums aus. Da es unterschiedliche Voten gab, wurde das geplante Zentralklinikums als nicht realisierbares Vorhaben gewertet. Nach dem Bürgerentscheid gegen den Bau eines Zentralklinikums in Georgsheil und für den Erhalt der bestehenden Krankenhäuser in Norden, Emden und Aurich suchen die beteiligten Häuser nun nach anderen Möglichkeiten einer Zusammenarbeit. Eine Möglichkeit wäre ein Klinikverbund. Dieser der Öffentlichkeit bereits in Eckpunkten vorgestellten Vorschlag soll dabei zum einen dem Erhalt eines guten Angebots zur Gesundheitsversorgung dienen, zum anderen ist auch die Senkung der Kosten erforderlich. Die drei Krankenhäuser sind defizitär, pro Jahr liegt das Minus bei insgesamt mehr als 10 Millionen Euro. Inzwischen ist aber auch die Errichtung eines Zentralklinikums wieder im Gespräch, was sich u. a. in einer verstärkten Pressebegleitung des Themas mit Überschriften wie „und ganz zum Schluss die Zentralklinik“ (EZ vom 20.01.18) oder „CDU-Politiker fordert erneut Zentralklinik“ (Ostfriesen- Zeitung vom 23.01.2018) zeigt. Vorbemerkung der Landesregierung Der Landesregierung ist die Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen und wirtschaftlichen Krankenhausversorgung in der Versorgungsregion „Aurich, Emden, Norden“ mit den rund 230 000 Einwohnerinnen und Einwohnern ein besonderes Anliegen. In Anbetracht des Bürgerentscheids in Emden gegen ein geplantes Zentralklinikum ist die Situation neu zu bewerten. Die Landesregierung erwartet, dass von den örtlich Verantwortlichen ein zwischen den Krankenhausträgern abgestimmtes und auf die gesamte Versorgungsregion bezogenes Zukunftskonzept entwickelt wird. Dabei sind Doppel- und Dreifachvorhaltungen einzelner Fachdisziplinen aufzulösen . Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/311 2 1. Welche Bedingungen müssten erfüllt werden, um doch noch ein Zentralklinikum zu errichten ? Gemäß § 33 Abs. 4 des Kommunalverfassungsgesetzes steht ein verbindlicher Bürgerentscheid einem Beschluss der Vertretung (hier Kreistag bzw. Rat der Stadt Emden) gleich. Vor Ablauf von zwei Jahren kann der Bürgerentscheid nur auf Veranlassung der Vertretung durch einen neuen Bürgerentscheid abgeändert oder aufgehoben werden. 2. Stehen die ursprünglich für das Zentralklinikum in Georgsheil geplanten Mittel noch für Emden und Aurich zur Verfügung? Die Förderung des Zentralklinikums war über das Sondervermögen avisiert, diese Mittel sind mittlerweile aber gebunden. Daher stehen die ursprünglich für das Zentralklinikum geplanten Mittel nicht für Emden oder Aurich zur Verfügung. 3. Wenn nicht, welche Aussichten bestehen, dass erneut Mittel bewilligt werden, und wie lange würde diese Bewilligung voraussichtlich dauern? Die Bewilligung von Mitteln setzt einen Antrag des Krankenhausträgers und ein medizinisches Konzept voraus. Der Krankenhausträger muss dem Land und dem Krankenhaus-Planungsausschuss darlegen, dass mit der beantragten Maßnahme und dem dazugehörigen Medizinkonzept langfristig eine qualitativ hochwertige und wirtschaftliche Versorgung sichergestellt werden kann. Dem Land liegen aus Aurich, Emden oder Norden keine Anträge und keine medizinischen Konzepte vor. Daher können über die voraussichtliche Dauer einer Bewilligung keine Aussagen getroffen werden. 4. Mit welchen zusätzlichen Mitteln könnte ein Klinikverbund rechnen, und wie lange würde diese Bewilligung voraussichtlich dauern? Mangels Vorliegen von Anträgen oder medizinischer Konzepte der Krankenhausträger ist keine Aussage über die Mittelhöhe und deren Bewilligungsdauer möglich. 5. Wie hoch war das Defizit der Krankenhäus e r in Norden , Emden und Aurich in den J ahren von 2012 b is 2017 (b itte fü r jedes J ahr ins ges amt und e inze ln fü r d ie Häus er da rs te llen)? Die Krankenhäuser Aurich und Norden werden in der Ubbo-Emmius-Kliniken gGmbH (UEK) gesellschaftsrechtlich zusammengefasst und geführt. Einzelabschlüsse für die Krankenhäuser Aurich und Norden stehen dementsprechend nicht zur Verfügung. Für das Jahr 2017 liegen noch keine testierten Jahresabschlüsse vor. Der Krankenhausträger hat auf Nachfrage die zu erwartenden Jahresfehlbeträge auf Basis der betriebsinternen Hochrechnungen zur Verfügung gestellt. Demnach stellen sich die Jahresfehlbeträge nach Auskunft des Krankenhausträgers wie folgt dar: Jahr Emden UEK 2012 - 3 006 405,05 Euro - 12 932 823,26 Euro 2013 - 3 492 651,73 Euro - 11 482 260,70 Euro 2014 - 4 680 261,94 Euro - 10 199 818,05 Euro 2015 - 4 787 081,58 Euro - 10 841 069,78 Euro 2016 - 4 502 927,01 Euro - 13 897 829,82 Euro Hochrechnung 2017, rund - 3 600 000,00 Euro - 9 800 000,00 Euro In der Summe wird die Ubbo-Emmius-Kliniken gGmbH in der Zeit von 2012 bis 2017 voraussichtlich einen Gesamtverlust von rund 60,4 Millionen Euro erwirtschaftet haben. Das Klinikum Emden weist im gleichen Zeitraum voraussichtlich einen Fehlbetrag von rund 24,1 Millionen Euro aus. (Verteilt am 19.02.2018) Drucksache 18/311 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Hillgriet Eilers, Sylvia Bruns, Susanne Victoria Schütz und Björn Försterling (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Welche Entwicklungsmöglichkeiten ergeben sich in Aurich/Emden/Norden nach dem Bür-gerbegehren gegen das Zentralklinikum?