Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3116 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Christian Grascha (FDP) Antwort des Niedersächsischen Finanzministeriums namens der Landesregierung Wie wirkt sich ein konjunktureller Rückgang der Wirtschaftsleistung auf den Landeshaushalt aus? Anfrage des Abgeordneten Christian Grascha (FDP), eingegangen am 11.02.2019 - Drs. 18/2804 an die Staatskanzlei übersandt am 13.02.2019 Antwort des Niedersächsischen Finanzministeriums namens der Landesregierung vom 06.03.2019 Vorbemerkung des Abgeordneten In der Berichterstattung der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung vom 05.02.2019 wird auf den konjunkturell bedingten Rückgang der Steuereinnahmen des Staates und dessen Auswirkungen auf den Finanzplan des Bundes verwiesen. Der Jahreswirtschaftsbericht 2019 der Bundesregierung prognostiziert für das Jahr 2020 ein Wirtschaftswachstum von 1,0 %. Verglichen mit dem Wert des Vorjahres ist dies eine Korrektur um 0,8 % nach unten. Das Bundesfinanzministerium rechnet mit rund 5 Milliarden Euro weniger Steuereinnahmen pro Jahr. Für den Zeitraum bis 2023 und unter Berücksichtigung der bisher im Bund gefassten Beschlüsse (z. B. für Personalaufwüchse, Wohnungsbauprogramme etc.) ergebe sich daher eine Finanzierungslücke von 25 Milliarden Euro. Die konjunkturbedingten Abweichungen der Schätzungen ergeben sich im Wesentlichen aus veränderten Ansätzen für die gemeinschaftlichen Steuern, da die für die Steuerschätzung herangezogenen Bemessungsgrundlagen in der Jahresprojektion entsprechend niedriger wachsen werden als bisher in der Herbst-Steuerschätzung vom Oktober 2018 angenommen. Das Finanzministerium in Niedersachsen geht in seiner Mittelfristigen Planung von Steuermehreinnahmen in Höhe von 107 Millionen Euro aus, bereinigt um den kommunalen Finanzausgleich verbleiben 93 Millionen Euro Nettomehreinnahmen. Die konjunkturellen Auswirkungen auf den niedersächsischen Haushalt werden im Haushaltsaufstellungsverfahren für den Haushalt 2020 berücksichtigt werden müssen. Vorbemerkung der Landesregierung Die Bundesregierung prognostiziert unter Federführung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie dreimal im Jahr die gesamtwirtschaftliche Entwicklung Deutschlands. Als Teil des Jahreswirtschaftsberichts veröffentlicht die Bundesregierung im Januar eines Jahres die Jahresprojektion. Die Frühjahrs- und Herbstprojektionen bilden die jeweilige Grundlage für die Schätzungen des Steueraufkommens im Arbeitskreis „Steuerschätzungen“. Die Bundesregierung sieht die deutsche Wirtschaft auf Basis einer gefestigten positiven binnenwirtschaftlichen Entwicklung weiterhin auf Wachstumskurs. Mit der Ausweitung der gesamtwirtschaftlichen Leistung im laufenden Jahr wird das Bruttoinlandsprodukt (BIP) bereits das zehnte Jahr in Folge zunehmen. Nach Maßgabe des aktuellen Jahreswirtschaftsberichts erwartet die Bundesregierung für 2019 einen Anstieg des realen BIP um 1,0 %, nominal wird von einem Wirtschaftswachstum von 3,1 % ausgegangen. 2020 wächst das BIP nach aktueller Prognose real um 1,6 % und nominal um 3,6 %. Damit bleibt die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland aufwärtsgerichtet , allerdings haben sich die konjunkturellen Perspektiven im außenwirtschaftlichen Umfeld merklich verschlechtert. Dies ist der wesentliche Grund dafür, dass sich das Wachstumstempo 2019 im Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3116 2 Vergleich zum Vorjahr (reales Wirtschaftswachstum 2018: 1,5 %) reduziert und die Wachstumsprognosen nach unten revidiert wurden. In der Herbstprojektion 2018, die die Grundlage für die zurückliegende Oktober-Steuerschätzung bildete, ging die Bundesregierung für die Jahre 2019 und 2020 noch von einem Wirtschaftswachstum real in Höhe von jeweils 1,8 % p. a. und nominal von 3,8 % bzw. 3,7 % aus. Folglich ist aktuell von schwächeren finanzwirtschaftlichen Rahmenbedingungen als noch im Herbst letzten Jahres auszugehen. In welchem Umfang sich diese Abwärtskorrektur auf die für Niedersachsen prognostizierte Steuereinnahmeentwicklung niederschlägt, bleibt abzuwarten. Maßgeblich für die Etatisierung der Steuereinnahmeansätze im nunmehr aufzustellenden Haushaltsplanentwurf 2020 und in der Mittelfristigen Planung 2019 bis 2023 sind die Ergebnisse der kommenden Mai-Steuerschätzung 2019. Diese wird vom 07. bis 09.05.2019 in Kiel stattfinden. Die jeweilige Terminierung der beiden jährlichen Steuerschätzungen im Frühjahr und im Herbst eines Jahres ist dabei bewusst gewählt und orientiert sich an den Zeitplänen der Haushalts- und Finanzplanungen des Bundes und der Länder. Die Ergebnisse der Mai-Steuerschätzung sind Grundlage für den Haushaltsplanentwurf des Folgejahres und für die jährliche Fortschreibung der mittelfristigen Finanzplanung. Belastbare Erkenntnisse hinsichtlich der Frage, in welchem Umfang sich die schwächeren konjunkturellen Wachstumserwartungen auf die Schätzung der Steuereinnahmen Niedersachsens auswirken, wird die Mai-Steuerschätzung 2019 liefern. Zumal dieser dann auch eine aktualisierte Vorausschätzung der gesamtwirtschaftlichen Eckwerte der Bundesregierung vorausgeht . Aus dem Jahreswirtschaftsbericht der Bundesregierung selbst lassen sich derweil für Niedersachsen keine abschließenden belastbaren Aussagen zur Steuereinnahmeentwicklung ableiten. Von zu vielen weiteren Faktoren ist die Steuerschätzung beeinflusst. So hängt das Ausmaß der Wirkung der konjunkturellen Eintrübung auf das Steueraufkommen u. a. davon ab, ob die konjunkturelle Eintrübung eher außen- oder binnenwirtschaftlich getrieben ist und auf welche einzelnen volkswirtschaftlichen Größen sie in welcher Weise wirkt. Des Weiteren nehmen neben der Projektion der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung auch andere Faktoren wie z. B. Steuerrechtsänderungen oder länderspezifische Besonderheiten wesentlich Einfluss auf die Vorausschätzung der Steuereinnahmeentwicklung. 1. Mit welchen konjunkturell bedingten Steuermindereinnahmen rechnet die Landesregierung aufgrund der in der Vorbemerkung beschriebenen Entwicklung? Mit dem Jahreswirtschaftsbericht 2019 hat die Bundesregierung ihre Wachstumserwartungen für die deutsche Volkswirtschaft nach unten korrigiert. In welchem Umfang sich diese Abwärtskorrektur auf die prognostizierte Steuereinnahmeentwicklung niederschlägt, bleibt abzuwarten. Es ist von einer geringeren Steigerung der Steuereinnahmen gegenüber der Mipla auszugehen. Nähere Erkenntnisse wird die im Mai 2019 stattfindende Steuerschätzung liefern. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 2. Wie wirken sich diese auf die Mittelfristige Planung des Landes und darüber hinaus aus? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 und auf die Vorbemerkung verwiesen. 3. Welche Schlussfolgerungen zieht die Landesregierung daraus für das Haushaltsaufstellungserfahren für den Haushalt 2020? Inwieweit werden gegebenenfalls Neupriorisierungen für die Eckwerte der einzelnen Ressorts angepasst? Im Einklang mit den Bestimmungen des Haushaltsgrundsätzegesetzes und der Landeshaushaltsordnung wird die Landesregierung den Haushaltsplanentwurf 2020 sowie die Mittelfristige Planung 2019 bis 2023 erstellen und rechtzeitig vorlegen. Dabei wird sie eine umfassende Aktualisierung Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3116 3 der Haushaltszahlen vornehmen. Neben einer Aktualisierung der Steuereinnahmeansätze auf Basis der Ergebnisse der Mai-Steuerschätzung wird im weiteren Verfahren u. a. auch eine Aktualisierung der auf Rechtsverpflichtungen beruhenden Ansätze und der Personalausgaben stattfinden. Über sich daraus gegebenenfalls ergebende Handlungsnotwendigkeiten wird die Landesregierung im Rahmen des üblichen Verfahrens zur Beschlussfassung zum Haushaltsplanentwurf und zur Mittelfristigen Planung rechtzeitig entscheiden. Die Landesregierung wird dabei an ihrem finanzpolitischen Konzept festhalten und nur Ausgaben veranschlagen, deren Finanzierung auch langfristig darstellbar ist. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. (Verteilt am 11.03.2019) Drucksache 18/3116 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Wie wirkt sich ein konjunktureller Rückgang der Wirtschaftsleistung auf den Landeshaus-halt aus? Anfrage des Abgeordneten Christian Grascha (FDP), eingegangen am 11.02.2019 - Drs. 18/2804 an die Staatskanzlei übersandt am 13.02.2019 Antwort des Niedersächsischen Finanzministeriums namens der Landesregierung vom 06.03.2019