Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3118 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Meta Janssen-Kucz (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung namens der Landesregierung Welche Fördermittel hat die Ubbo-Emmius-Klinik Aurich-Norden erhalten? Anfrage der Abgeordneten Meta Janssen-Kucz (GRÜNE), eingegangen am 13.02.2019 - Drs. 18/2842 an die Staatskanzlei übersandt am 15.02.2019 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung namens der Landesregierung vom 06.03.2019 Vorbemerkung der Abgeordneten Die Bredehorst CMM GmbH, Düsseldorf, gutachtete im Februar 2013 in ihrem Abschlussbericht zur wirtschaftlichen Gesundung der Ubbo-Emmius-Klinik Aurich-Norden (UEK), dass die seit Jahren unzureichenden Investitionen in die Instandhaltung und Modernisierung der Gebäude wachsende Betriebskosten zur Folge hätten, die das Ergebnis der UEK zunehmend belasteten. Wegen der fehlenden Landesförderung von Gebäudeinvestitionen könne man bilanztechnisch von „Werteverzehr“ sprechen (Abschlussbericht, S. 144 ff.). Den Wirtschaftsplänen der UEK Vermögensverwaltung 2012 bis zum Jahr 2018 ist zu entnehmen, dass sich dies bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht geändert hat. In der lokalen Presse wird seit längerer Zeit immer wieder der Vorwurf zitiert, dass die Kliniken absichtlich kalt abgewickelt würden, um den Neubau einer Zentral- oder Regionalklinik zu rechtfertigen (siehe beispielsweise Ostfriesische Zeitung vom 17.10.2018, Ostfriesischer Kurier vom 09.11.2018 oder Ostfriesische Nachrichten vom 31.12.2018). Vorbemerkung der Landesregierung Das Gesetz zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze (Krankenhausfinanzierungsgesetz - KHG) hat die wirtschaftliche Sicherung der Krankenhäuser zum Zweck, um eine qualitativ hochwertige, patienten- und bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen, qualitativ hochwertig und eigenverantwortlich wirtschaftenden Krankenhäusern zu gewährleisten und zu sozial tragbaren Pflegesätzen beizutragen. Nach § 6 Abs. 1 KHG haben die Länder zur Verwirklichung dieser Ziele Krankenhauspläne und Investitionsprogramme aufzustellen. Das Investitionsprogramm wird nach § 5 des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes (NKHG) für ein Jahr aufgestellt und von der Landesregierung beschlossen. Vor dem Beschluss wird dem Landtag Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Der Krankenhausplanungsausschuss, dem die an der Krankenhausversorgung unmittelbar Beteiligten sowie mit beratender Stimme die Ärztekammer Niedersachsen, die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen und das für die Hochschulen zuständige Ministerium angehören, berät das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung in Fragen der Krankenhausplanung und bei der Aufstellung des Investitionsprogramms. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3118 2 1. In welchem Umfang und wofür sind von der Ubbo-Emmius-Klinik Aurich-Norden und der Ubbo-Emmius-Vermögensverwaltung (UEK VV) im Zeitraum der Jahre 2005 bis 2018 Landesmittel beantragt worden? Folgende Anträge auf Förderung von Investitionskosten nach § 9 Abs. 1 KHG wurden im genannten Zeitraum gestellt: Ubbo-Emmius-Klinik Aurich 26.01.2009 Zentralsterilisation 2 958 000 Euro, 26.01.2009 kombinierte Aufwach-und Intermediate Care 746 000 Euro, 16.10.2012 Linearbeschleuniger 3 300 000 Euro, 28.11.2018 Errichtung eines kreißsaalnahen Sectio-OPs 750 000 Euro. Ubbo-Emmius-Klinik Norden 10.05.2005 Umstrukturierung Entbindung zur gastroenterologischen Funktionsdiagnostik 441 446,58 Euro. 2. In welchem Umfang und für welche Maßnahmen sind in diesem Zeitraum jeweils Fördermittel des Landes an die UEK und an die UEK VV vergeben worden (bitte die Mittel für Investitionen in Gebäudeerhaltung, Gebäudemodernisierung und Medizintechnik jeweils nach den Krankenhausstandorten Aurich und Norden ausweisen)? Folgende Fördermittel für Investitionskosten wurden nach § 9 Abs. 1 KHG in der Zeit von 2005 bis 2018 bewilligt: Ubbo-Emmius-Klinik Aurich 12.12.2013/16.12.2014 Linearbeschleuniger 500 000 Euro. Ubbo-Emmius-Klinik Norden 08.02.2007 Umstrukturierung der Entbindung zur gastroenterologischen Funktionsdiagnostik 335 000 Euro. Schließungsförderung nach § 9 Abs. 2 KHG wurde nicht gewährt. Die Pauschalförderung nach § 9 Abs. 3 KHG ist in der Zeit von 2005 bis 2018 in folgender Höhe erfolgt (Angaben in Euro): Jahr Ubbo-Emmius-Klinik Aurich Ubbo-Emmius-Klinik Norden Summe 2005 622 008,00 584 844,00 1 206 852,00 2006 622 008,00 584 844,00 1 206 852,00 2007 638 085,00 561 680,00 1 199 765,00 2008 638 085,00 561 680,00 1 199 765,00 2009 673 620,00 592 960,00 1 266 580,00 2010 673 620,00 592 960,00 1 266 580,00 2011 673 929,84 619 286,88 1 293 216,72 2012 827 777,15 681 052,00 1 508 829,15 2013 854 227,04 705 465,15 1 559 692,19 2014 854 054,37 711 945,62 1 565 999,99 2015 846 638,85 725 437,58 1 572 076,43 2016 849 277,05 724 786,94 1 574 063,99 2017 869 772,52 696 046,27 1 565 818,79 2018 858 639,27 665 919,72 1 524 558,99 Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3118 3 3. Welche Möglichkeiten der Krankenhausförderung gibt es in Niedersachsen? Die Förderung der Krankenhäuser erfolgt nach den nachfolgend genannten Bestimmungen des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG): – § 9 Abs. 1 KHG - Investitionsförderung, einschließlich der Erstausstattung mit den für den Krankenhausbetrieb notwendigen Anlagegütern, – § 9 Abs. 2 KHG - Schließungsförderung, zur Erleichterung der Schließung von Krankenhäusern und Mietförderung, Nutzung von Anlagegütern, soweit sie mit Zustimmung der zuständigen Landesbehörde erfolgt, – § 9 Abs. 3 KHG – Pauschalförderung, für die Wiederbeschaffung kurzfristiger Anlagegüter sowie kleine bauliche Maßnahmen bis zu einer Wertgrenze von 300 000 Euro. Instandhaltungskosten sind entsprechend § 17 KHG im Pflegesatz der Krankenkassen zu berücksichtigen . Auch die Ergänzung von Anlagegütern im Rahmen der üblichen Anpassung an die medizinische und technische Entwicklung ist entsprechend § 3 der Verordnung über die Abgrenzung der im Pflegesatz nicht zu berücksichtigenden Investitionskosten von den pflegesatzfähigen Kosten der Krankenhäuser (Abgrenzungsverordnung - AbgrV) Bestandteil des Pflegesatzes. 4. Wie sind diese Fördermittel jeweils zu beantragen? Investitions-, Miet- und Schließungsförderungen werden auf Antrag des Krankenhausträgers gewährt . Näheres regelt die Richtlinie über das Verfahren über die Gewährung von Fördermitteln nach § 9 Abs. 1 KHG. Für die Pauschalförderung ist kein Antrag des Krankenhausträgers notwendig. Diese wird vom Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung nach § 7 NKHG von Amts wegen errechnet und umfasst eine Grund- und Leistungspauschale. 5. Nach welchen Kriterien werden die Mittel jeweils vergeben? Nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel werden die Krankenhausinvestitionsmaßnahmen nach ihrer Dringlichkeit und nach den mit dem Planungsausschuss abgestimmten Auswahlkriterien in das Investitionsprogramm aufgenommen und die Fördermittel bewilligt. Die Investitionsmaßnahmen müssen den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nach § 7 der Landeshaushaltsordnung entsprechen. 6. Sind die vom Land bewilligten Fördermittel jeweils zweckgebunden? Nach § 9 Abs. 1 NKHG hat der Krankenhausträger die Fördermittel dem Zweck der Förderung entsprechend sowie sparsam und wirtschaftlich zu verwenden. 7. Wo werden die bewilligten Fördermaßnahmen des Landes veröffentlicht? Das Investitionsprogramm wird nach § 5 Abs. 1 Satz 3 NKHG im Niedersächsischen Ministerialblatt veröffentlicht. (Verteilt am 11.03.2019) Drucksache 18/3118 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Welche Fördermittel hat die Ubbo-Emmius-Klinik Aurich-Norden erhalten? Anfrage der Abgeordneten Meta Janssen-Kucz (GRÜNE), eingegangen am 13.02.2019 - Drs. 18/2842 an die Staatskanzlei übersandt am 15.02.2019 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung namens der Landesregierung vom 06.03.2019