Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3132 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Christian Meyer, Detlev Schulz-Hendel und Imke Byl (GRÜNE) Antwort des Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz namens der Landesregierung namens der Landesregierung Hat die Rote Armee nach Auffassung der Landesregierung Wolfshybriden in Niedersachsen „ausgewildert“? Anfrage der Abgeordneten Christian Meyer, Detlev Schulz-Hendel und Imke Byl (GRÜNE), eingegangen am 24.01.2019 - Drs. 18/2741 an die Staatskanzlei übersandt am 05.02.2019 Antwort des Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz namens der Landesregierung namens der Landesregierung vom 07.03.2019 Vorbemerkung der Abgeordneten Die Kreiszeitung Wochenblatt berichtete am 10.12.2018 zu Forderungen der CDU-Fraktion bezüglich des Wolfsmanagements und zitiert den Präsidenten der Landesjägerschaft und CDU- Abgeordneten Helmut Dammann-Tamke: „Es sei mittlerweile bekannt, dass die Rote Armee Wolfshybriden eingesetzt habe, weil diese eben schärfer als Hunde seien. Es könnte durchaus sein, dass einige diese Tiere beim Abzug der russischen Truppen aus dem ehemaligen Ostblock einfach ausgewildert wurden.“ (…) „Die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag fordert, DNA-Proben nach Nutztierrissen künftig intensiver auf einen weiteren Aspekt zu prüfen: Es soll geklärt werden, ob inzwischen auch Wolfs- Hybriden für Attacken auf Schafe oder Kühe infrage kommen. (…) Aber auch in dieser Hinsicht verhindere das Senckenberg-Institut mit seiner Geheimniskrämerei eine objektive Untersuchung der DNA-Proben, so Dammann-Tamke. Solange sich das Institut sperre, könne sogar die Möglichkeit nicht ausgeschlossen werden, dass etliche niedersächsische Wölfe Hybride sind.“ Die Landesregierung hat im Jahr 2017 auf Anfragen von CDU-Abgeordneten bezüglich Wolfshybriden geantwortet und u. a. festgestellt: „In der freien Natur kommen in Niedersachsen Wolfshybride nicht vor“ (Drs. 17/8755, vgl. auch Drs. 17/7926). Laut Medienberichten hat im Januar 2018 ein Jäger in Brandenburg zum Schutz anderer Tiere einen Wolf erschossen, ohne dass dieser Wolf Menschen gefährdet hätte. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen illegalen Abschusses. Der vorsätzliche Abschuss eines Wolfes ist eine Straftat und wird mit Geldstrafe oder mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren geahndet. Für den versehentlichen Abschuss sieht der Gesetzgeber eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten vor. Darüber hinaus sind jagdrechtliche Konsequenzen wie der Entzug des Jagdscheines oder ein Verbot der Jagd möglich. 1. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse vor, dass die Rote Armee beim Abzug aus dem ehemaligen Ostblock Wolf-Hund-Mischlinge „einfach ausgewildert“ hat? Nein. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3132 2 2. Wann war der Abzug der Roten Armee aus Deutschland und wann tauchten erstmals Wölfe in Niedersachsen auf? Bis 1994 war die Gruppe der Sowjetischen Streitkräfte in Deutschland stationiert. Im Jahr 2012 wurde nach langer Abwesenheit das erste Wolfsrudel in der Heide bei Munster bestätigt. 3. Teilt die Landesregierung die Aussagen des Präsidenten der Landesjägerschaft Dammann -Tamke zu Wolfshybriden in Niedersachsen? In diesem Aspekt nicht. 4. Können mit den DNA-Tests, die die Landesregierung im Rahmen des Wolfsmonitorings durchführt, Wolfshybride identifiziert werden? Ja. 5. Teilt die Landesregierung den Vorwurf von Herrn Dammann-Tamke zur „Geheimniskrämerei “ durch das Senckenberg-Institut? Nein, dazu besteht kein Anlass. 6. Sind die Ergebnisse des Senckenberg-Instituts aus Sicht der Landesregierung eine „objektive“ Untersuchung? Wenn nein, warum nicht? Ja. Das Senckenberg-Institut ist eine renommierte Forschungseinrichtung, und die Methoden der Untersuchungen werden angegeben. Als führendes Institut für Wildtiergenetik ist das Senckenberg Institut vom Bund und allen Ländern zum deutschen Referenzinstitut auserkoren geworden, das auch über die bundesdeutschen Grenzen hinaus zur Analyse von Genetikproben herangezogen wird. 7. Gibt es seit 2017 neue Hinweise auf Wolfshybride in Niedersachsen? Nein, es gibt bislang keine Hinweise, die einer wissenschaftlichen Überprüfung stangehalten hätten . 8. Sieht die Landesregierung eine Gefährdung durch Wolfshybride in Niedersachsen? Aktuell nicht. 9. Ist es nach der aktuellen Rechtslage einem Jäger erlaubt, einen Wolf, der sich ausschließlich Nutz- oder Haustieren nähert oder sie angreift, in Notwehr zu erschießen? Werden hierbei Unterschiede gemacht, ob sich der Wolf einem Schaf, Rind, Hund oder einer Hauskatze nähert? Eine Straftat im Sinne von § 71 Abs. 1 BNatSchG kann aufgrund rechtfertigenden Notstands im Sinne von § 34 StGB (nicht: Notwehr im Sinne von § 32 StGB) nach einer anhand des konkreten Sachverhalts erfolgenden Abwägung zwischen der drohenden, nicht anders abzuwehrenden Gefahr für das Tier und dem Gebot der Beachtung des gesetzlichen Artenschutzes im Einzelfall gerechtfertigt sein; Haus- und Nutztiere stehen insoweit gleich. Die Rechtslage gilt auch für Jäger. (Verteilt am 11.03.2019) Drucksache 18/3132 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Hat die Rote Armee nach Auffassung der Landesregierung Wolfshybriden in Niedersachsen „ausgewildert“? Anfrage der Abgeordneten Christian Meyer, Detlev Schulz-Hendel und Imke Byl (GRÜNE), einge-gangen am 24.01.2019 - Drs. 18/2741 an die Staatskanzlei übersandt am 05.02.2019 Antwort des Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz namens der Landesregie-rung namens der Landesregierung vom 07.03.2019