Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3149 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Stefan Wirtz und Dana Guth (AfD) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz namens der Landesregierung Wasserkraftwerke in Niedersachsen - Gefahr für Fische Anfrage der Abgeordneten Stefan Wirtz und Dana Guth (AfD), eingegangen am 05.02.2019 Drs. 18/2765 an die Staatskanzlei übersandt am 07.02.2019 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz namens der Landesregierung vom 28.02.2019 Vorbemerkung der Abgeordneten Wasserkraftwerke stellen eine emissionslose Möglichkeit der Energiegewinnung dar. Bewegungsenergie wird dabei in mechanische Energie bzw. elektrische Energie umgewandelt. Für Fische stellen Wasserkraftwerke eine Gefahr dar, da diese in die Turbine geraten und getötet werden können. Anlagen zum Schutz der Fische, wie Fischtreppen, können dies nicht vollständig verhindern. Vorbemerkung der Landesregierung Wasserkraftanlagen (WKA) stellen eine traditionsreiche Form der Erzeugung erneuerbarer Energien dar. Sie leisten einen Betrag zur Produktion regenerativer Energie. In Niedersachsen entfällt der deutlich größte Anteil (ca. ¾) an der Produktion von Energie aus WKA auf die größeren Anlagen über 500 KW Nennleistung. Die Mehrzahl der Anlagen in Niedersachsen ist der sogenannten „Kleinen Wasserkraft“ zuzurechnen. Diese rund 250 Anlagen erzeugen insgesamt ca. ¼ der Energie aus Wasserkraft. Wasserkraftnutzung auch an Standorten mit historischer Mühlradtechnologie findet heutzutage nahezu ausschließlich mittels Turbinentechnologie statt. Diese energietechnisch effizientere Technik geht zugleich mit einem höheren Schädigungsrisiko für die Fischfauna einher. Vor diesem Hintergrund strebt die Landesregierung an, eine sachgerechte Balance zwischen den umweltrelevanten Politikfeldern Energieerzeugung, Klimaschutz, Tierschutz und Gewässerökologie zu erzielen. 1. Wie viele Wasserkraftwerke gibt es in Niedersachsen (bitte die einzelnen Wasserkraftwerke mit Standort auflisten)? Der Landesregierung liegen keine vollständigen Informationen über Anzahl und Lage von WKA in Niedersachsen vor. Es wird davon ausgegangen, dass derzeit ca. 280 Anlagen in Betrieb sind. 2. Welche Nennleistung wird mit den niedersächsischen Wasserkraftwerken erzielt (bitte je Kraftwerk die Leistung pro Jahr angeben)? Der Landesregierung liegen keine vollständigen Informationen über die Nennleistung einzelner WKA vor. Es wird davon ausgegangen, dass derzeit über 90 000 KW Nennleistung in WKA in Niedersachsen installiert sind. Die Gesamtleistung der in 2016 durch WKA erzeugten Energie beträgt 267 244 MWh. 1 Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode 3. Drucksache 18/3149 Wie vie le Tie re we rd e n jä h rlic h d u rc h d e n Be trie b vo n Wa s s e rkra ftwe rke n ge tö te t? Der Landesregierung liegen keine vollständigen Informationen über die Anzahl getöter oder verletzter Tiere vor. Es wird davon ausgegangen, dass mit dem Betrieb jeder Wasserkraftanlage ein Gefährdungspotenzial für die Fischfauna verbunden ist. Die gegebenenfalls tatsächliche Schädigung variiert in Abhängigkeit von verschiedenen Faktoren, hier insbesondere Technik und Steuerung der Anlagen sowie Art und Alter bzw. Größe der Fische. 4. Le is te n d ie n ie d e rs ä c h s is c h e n Wa s s e rkra ftwe rke na c h Au ffa s s u n g de r La n d e s re g ie ru n g e in e n wic h tig e n Be itra g zu r En e rgie ve rs o rg u n g ? Der Anteil der Wasserkraft an der Bruttostromerzeugung aus erneuerbaren Energieträgern beträgt in Niedersachsen ca. 0,8 %. Bei einem Anteil der erneuerbaren Energieträger an der GesamtBruttorstromerzeugung in Höhe von 45,3 % in 2017 entfallen somit weniger als 0,4 % auf die Erzeugung durch Wasserkraft. Eine energie- bzw. klimapolitisch bedeutsame Größenordnung insbesondere im Hinblick auf die sogenannte kleine Wasserkraft ist damit nur in sehr eingeschränktem Umfang gegeben. 5. P la n t d ie La n d e s re g ie ru n g d ie Ab s c h a ltu n g vo n Wa s s e rkra ftwe rke n in Nie d e rs a c h s e n ? We n n ja , we lc h e (b itte S ta n d o rt a n g e be n )? Seitens der Landesregierung ist keine Abschaltung von WKA vorgesehen. Der Betrieb von WKA obliegt dem Betreiber der Anlagen vor dem Hintergrund rechtlicher, betriebswirtschaftlicher und gegebenenfalls weiterer Randbedingungen. 2 (Verteilt am 13.03.2019)