Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/315 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Jörg Bode und Christian Grascha (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung namens der Landesregierung Sind immissionsrechtliche Verfahren in Niedersachsen wegen der Vorgaben des ehemaligen Umweltministers Stefan Wenzel besonders langwierig? Anfrage der Abgeordneten Jörg Bode und Christian Grascha (FDP), eingegangen am 09.01.2018 - Drs. 18/145 an die Staatskanzlei übersandt am 16.01.2018 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung namens der Landesregierung vom 15.02.2018, gezeichnet Dr. Bernd Althusmann Vorbemerkung der Abgeordneten „Niedersachsens Wirtschaft klagt über die Bürokraten“ (HAZ, 28.12.2017) und weiter: „500 Tage für eine Genehmigung“ (ebenda), hieß es zum Jahresende in den Medien. Im Beitrag „Chemieindustrie fordert Landesregierung zum Bürokratie-Abbau auf“ (dpa, 06.12.2017) war Nachfolgendes zu lesen : „Eine stetig wachsende Bürokratie hat sich nach Ansicht der norddeutschen Chemie- und Pharmaunternehmen zum größten Hemmschuh für Investitionen in Norddeutschland entwickelt“. Und weiter: „Neben hohen Energiepreisen seien neue Gesetze und Verordnungen und die im Ergebnis nicht kalkulierbaren Verwaltungsprozesse eine Bremse für die wirtschaftliche Entwicklung der Branche“ (ebenda). Im Artikel „Investieren schwer gemacht - Trotz des langen Aufschwungs in Deutschland expandieren viele Unternehmen lieber im Ausland. Vor allem die überbordende Bürokratie verschreckt die Firmen“ (Die Welt, 14.11.2017) hieß es: „Die wichtigste Maßnahme zur Steigerung der privaten Investitionen ist nach Ansicht der Unternehmen mit deutlichem Vorsprung der Bürokratieabbau“ (ebenda). Klagen über einen vielfältigen und überhöhten bürokratischen Aufwand im täglichen Wirtschaftsleben von kleinen und mittelständischen Unternehmen liegen der Politik sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene seit Jahren vor. 90 % aller Investitionen tätigt die Privatwirtschaft in Deutschland, die öffentliche Hand investiert knapp 5 % des Staatshaushaltes in den Erhalt und Ausbau von Gebäuden und Infrastrukturen. Eine Steigerung der privatwirtschaftlichen Investitionsquote im Inland wäre über diverse politische Maßnahmen möglich. Beispielhaft wären hier in abnehmender Reihenfolge ihrer Bedeutung der Abbau von Bürokratie, die Verbesserung von Infrastrukturen, die Senkung der Steuern- und Abgabenlast , die Behebung des Fachkräftemangels, Flexibilisierungen am Arbeitsmarkt und Abschreibungsmöglichkeiten zu nennen. Dies gilt Sektor übergreifend sowohl für das Handwerk, das Baugewerbe und die Industrie als auch für Dienstleistungen und den Handel. Vorbemerkung der Landesregierung Eine effiziente Verwaltung, die auf die notwendigsten Bürokratieabläufe reduziert ist, ist ein bedeutender Standortfaktor. Hier wird die Landesregierung verstärkt systematisch ansetzen. Es wird maßgeblich darauf ankommen, basierend auf einer konkreten Faktenanalyse, die mit den Betroffenen durchzuführen ist, Maßnahmen zu entwickeln und zielgerichtet umzusetzen. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/315 2 1. Kann die Landesregierung die vielfältigen Klagen „über eine überbordende Bürokratie“ (HAZ, 28.12.2017) der niedersächsischen Wirtschaft nachvollziehen? Die Landesregierung nimmt die Klagen der Wirtschaft über eine zu hohe Belastung durch Bürokratie ernst. Das statistische Bundesamt hat errechnet, dass Bürokratie in der Summe die Unternehmen mehr als 45 Milliarden Euro pro Jahr kostet. Diese Zahl bezieht sich allein auf Informationspflichten des Bundesrechts. Infolgedessen haben sich die Koalitionspartner der Landesregierung in ihrer Koalitionsvereinbarung zum Abbau überflüssiger Bürokratie bekannt und auch schon erste Themenfelder konkret benannt. 2. Welche Dauer hat ein durchschnittliches immissionsrechtliches Verfahren in Niedersachsen ? Zu dieser Fragestellung muss zwischen den möglichen immissionsschutzrechtlichen Verfahrensarten unterschieden werden. Grundsätzlich zu unterscheiden ist zwischen den förmlichen Verfahren (Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung ) und den vereinfachten Verfahren (Verfahren ohne Beteiligung der Öffentlichkeit). Über die förmlichen Verfahren ist gemäß § 10 Abs. 6 a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) innerhalb einer Frist von sieben Monaten (ca. 210 Tage) bei Neuanlagen und bei Änderungen bestehender Anlagen gemäß § 16 Abs. 3 BImSchG innerhalb einer Frist von sechs Monaten (ca. 180 Tage) zu entscheiden. Für die vereinfachten Verfahren gilt eine Frist von drei Monaten (ca. 90 Tage). Die rechtlich vorgegebene Verfahrensdauer umfasst den Zeitraum von der Feststellung der Vollständigkeit der Antragsunterlagen bis zur Bescheiderteilung. Aufgrund vorliegender Zahlen für den Zeitraum von 2013 bis 2017 können folgende durchschnittliche Verfahrensdauern für immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren der Gewerbeaufsichtsverwaltung genannt werden: Für Neuanlagen, die im förmlichen Verfahren genehmigt wurden, beträgt die durchschnittliche Verfahrensdauer , ermittelt über die letzten fünf Jahre, 102 Tage. Für Anlagenänderungen, die im förmlichen Verfahren genehmigt wurden, beträgt die durchschnittliche Verfahrensdauer, ermittelt über die letzten fünf Jahre, 81 Tage. Für die vereinfachten Verfahren beträgt die durchschnittliche Verfahrensdauer, ermittelt über die letzten fünf Jahre, 46 Tage. In Bezug auf das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren gilt, dass Niedersachsen seit Ende der 1990er-Jahre grundlegende Voraussetzungen geschaffen hat, um immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren unbürokratisch, transparent und effizient abwickeln zu können. 3. Trifft es zu, dass immissionsrechtliche Genehmigungen/Verfahren „wegen Vorgaben des früheren Umweltministers Stefan Wenzel“ (HAZ, 28.12.2017) besonders langwierig für die niedersächsische Wirtschaft geworden sind? Für die Gewerbeaufsichtsverwaltung ist festzustellen, dass die durchschnittliche Verfahrensdauer in den letzten Jahren innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Fristen lag. Die auf ein Jahr bezogene durchschnittliche Dauer bei den verschiedenen Verfahrensarten unterliegt starken Schwankungen. Aus den vorliegenden Zahlen für den Zeitraum von 2013 bis 2017 ergibt sich auf den Durchschnitt bezogen keine grundsätzliche Tendenz zu längeren Laufzeiten bei immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/315 3 4. Welche bürokratiesteigernden Vorgaben und Maßnahmen, die die Landesregierung in der 17. Legislaturperiode entwickelt hat, werden jetzt neu bewertet und gegebenenfalls angepasst? Die Landesregierung wird beispielsweise das Niedersächsische Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) novellieren. Geplant ist u. a., die Kommunen zu entlasten, indem der Anwendungsbereich des Gesetzes künftig erst ab 20 000 Euro Auftragswert eröffnet sein soll. Für mehr Rechtssicherheit und zum Bürokratieabbau soll das NTVergG ferner mit den Vorschriften zu Vergaben im Zuwendungsrecht harmonisiert werden. Wie im Koalitionsvertrag im Abschnitt Landwirtschaft Punkt 9. Bürokratieabbau (S. 97) ausgeführt, werden die Regelungen zur Gebührenerhebung für (sogenannte Regel-)Kontrollen der Lebensmittel - und Futtermittelüberwachung ohne Beanstandung hinsichtlich einer Reduzierung überprüft. Dies wird auch in Anbetracht der jüngst ergangenen Urteile der niedersächsischen Verwaltungsgerichte erfolgen. Weiterhin wird eine Überprüfung der Aufgabenzuweisung zwischen dem Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit und den Kreisen und kreisfreien Städten erfolgen. Die Landesregierung wird sich, wie in der Vorbemerkung der Landesregierung ausgeführt, mit von den Unternehmen beanstandeten Verfahren kritisch in dem Sinne auseinandersetzen, dass überflüssige Bürokratie vermieden werden soll. Nach dieser Überprüfung wird eine Neubewertung stattfinden , die auch zu einer Änderung bzw. Anpassung der Regelungen führen kann. 5. In welcher Reihenfolge stellen nach Einschätzung der Landesregierung die o. g. Bereiche Investitionshemmnisse dar? Der Abbau von Bürokratie, die Verbesserung der Infrastruktur, die Behebung des Fachkräftemangels und Abschreibungsmöglichkeiten sind beispielhaft aufgeführte Faktoren, die Einfluss auf das Investitionsverhalten der Unternehmen haben. Die Landesregierung wird diese Faktoren berücksichtigen . So haben sich SPD und CDU auf einen spürbaren Ausbau der Infrastruktur des Landes verständigt, insbesondere der digitalen Infrastrukturen. 6. Welche konkreten Maßnahmen verbergen sich hinter dem Kapitel „Bürokratieabbau“ in der Koalitionsvereinbarung? Wie bereits in der Vorbemerkung ausgeführt, ist es erforderlich, die Fakten zu evaluieren und daraus die konkreten Maßnahmen zu entwickeln. Dieses geschieht aktuell. 7. Welchen Zeitplan verfolgt die Landesregierung beim „Abbau überflüssiger Bürokratie“ (Koalitionsvereinbarung, Seite 88)? Auf die Vorbemerkungen der Landesregierung und auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen. 8. Gibt es nach Erkenntnis der Landesregierung einen Zusammenhang zwischen überbordenden bürokratischen Anforderungen/Überregulierungen und der Schaffung von Arbeitsplätzen? Die Landesregierung unterstützt die Forderung nach weiteren Impulsen aus Mittelstand und Handwerk , um Arbeits- und Ausbildungsplätze zu schaffen und Wohlstand in Niedersachsen zu sichern. Dies bedingt auch eine kritische Einstellung gegenüber einer ausufernden Bürokratie. SPD und CDU haben eine Wechselwirkung zwischen einer hohen Investitionsbereitschaft und geringem bürokratischem Aufwand erkannt und sich darauf verständigt, vorhandenes Potenzial zu nutzen und gezielt Bürokratie zu reduzieren. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung sowie auf die Antwort zu Frage 6 Bezug genommen. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/315 4 9. Wenn ja, wie beurteilt die Landesregierung diesen Zusammenhang mit Bezug auf seine Auswirkungen? Auf die Antworten zu den Fragen 6 und 8 wird Bezug genommen. 10. Wie beurteilt die Landesregierung die Investitionsbereitschaft des Handwerks, des Baugewerbes, der Industrie, der Dienstleister und des Handels in Niedersachsen? Die Landesregierung beurteilt die aktuelle Investitionsbereitschaft der niedersächsischen Wirtschaft in den in der Fragestellung genannten Branchen als gut. Gestützt wird diese Einschätzung durch den IHK-Konjunkturklimaindikator aus dem vierten Quartal 2017. Insgesamt wird die aktuelle Geschäftslage von 46 % der niedersächsischen Unternehmen als gut beurteilt, und nur 5 % sind mit der Geschäftslage nicht zufrieden. Dieses dürfte nicht zuletzt auch der aktuell deutschlandweit günstigen Wirtschaftslage geschuldet sein. 11. Gibt es nach Erkenntnis der Landesregierung einen Zusammenhang zwischen überbordenden bürokratischen Anforderungen/Überregulierungen und Investitionstätigkeiten der Privatwirtschaft? Für die Investitionstätigkeit von Unternehmen sind zahlreiche Faktoren relevant, wie z. B. die aktuelle konjunkturelle Lage und die Wirtschaftsaussichten. Daneben wird die Investitionsbereitschaft auch von anderen Rahmenbedingungen beeinflusst. Hierzu zählen nach Erkenntnissen der Landesregierung auch bürokratische Anforderungen und Regulierungen. 12. Wenn ja, wie beurteilt die Landesregierung diesen Zusammenhang mit Bezug auf seine Auswirkungen? Nach Einschätzungen der Landesregierung wirken sich überbordende bürokratische Anforderungen und Regulierungen negativ auf die Investitionsbereitschaft von Unternehmen aus. Gestützt werden diese Einschätzungen durch Ergebnisse aus Unternehmensbefragungen zu Investitionshemmnissen der Privatwirtschaft. Bei einer aktuellen Unternehmensbefragung des Instituts der deutschen Wirtschaft 2017 wurde als wichtigstes Investitionshemmnis das Niveau an Bürokratie und Regulierungen genannt. Die Stiftung Familienunternehmen hat 2017 das ifo Institut damit beauftragt , eine Analyse der Investitionstätigkeiten der deutschen Unternehmen vorzunehmen. Den Ergebnissen der Unternehmensbefragung zufolge zählt zu den wichtigen Maßnahmen zur Steigerung der privaten Investitionen mit deutlichem Vorsprung der Bürokratieabbau. Rund 28 % der Unternehmen bezeichnen den Abbau von Bürokratie gar als wichtigste Maßnahme zur Förderung von Investitionen. 13. Welche Bundesratsinitiativen wird die Landesregierung in den Jahren 2018 und 2019 für den „Abbau überflüssiger Bürokratie“ (Koalitionsvereinbarung, Seite 88) auf den Weg bringen? Die Entscheidung, welche Maßnahmen zum Abbau von Bürokratie erfolgversprechend sind, erfolgt nach einer gründlichen Prüfung der Vorschläge und Initiativen von Unternehmen, Kammern, Verbänden und sonstigen Interessenvertretern. Dazu gehören gegebenenfalls auch Bundesratsinitiativen . Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung und Antwort zu Frage 6 Bezug genommen. 14. Welche Vorschläge und Initiativen zum Abbau von Bürokratie von Kammern, Verbänden und sonstigen Interessensvertretern sind der Landesregierung bekannt? Vorschläge und Initiativen zum Abbau von Bürokratie werden derzeit von Kammern, Verbänden und sonstigen Interessensvertretern insbesondere im Rahmen von Stellungnahmen, Positionspa- Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/315 5 pieren o. ä. zu fachspezifischen Gesetzesvorhaben eingebracht. Der Landesregierung liegen somit zahlreiche Eingaben vor, die konkret auf Verfahren hinweisen, die beschleunigt werden könnten. Hinweise kamen von der Vereinigung der Industrie- und Handelskammern Niedersachsen, den Unternehmerverbänden Niedersachsen, dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband, dem Niedersächsischen Handwerkstag, dem Niedersächsischen Landkreistag, der Landesvereinigung Bauwirtschaft Niedersachsen, dem Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband der Mobilitäts- und Verkehrsdienstleister , dem Verband der chemischen Industrie, aus Unternehmen der chemischen Industrie und der Energiewirtschaft sowie aus der AG Bürokratieabbau beim Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Es werden für die unterschiedlichen Bereiche u. a. Ausschärfungen von Rechtsvorschriften, der Wegfall von Gebühren, der Verzicht auf Anforderungen, die über die Vorgaben aus europäischen Regelungen hinausgehen, die Verkürzung von Genehmigungsverfahren durch Verzicht auf bestimmte Nachweise, die Änderung von Verfahrens- und Formvorschriften sowie die Schaffung medienbruchfreier Lösungen und die Vernetzung von Einrichtungen vorgeschlagen. 15. Wie bewertet die Landesregierung diese Vorschläge und Initiativen im Einzelnen? Die Landesregierung setzt sich für die Ermittlung und den Abbau von Bürokratiekosten auf europäischer sowie auf Bundes- und Landesebene ein. Für Unternehmen macht es keinen Unterschied, ob bürokratische Belastungen ihren Ursprung in europäischer oder nationaler Rechtsetzung haben. Die von Kammern, Verbänden und sonstigen Interessensvertretern vorgeschlagenen Initiativen werden auf ihre Umsetzung hin geprüft. Soweit Landesregelungen betroffen sind, wird die Landesregierung prüfen, ob im Sinne des Bürokratieabbaus Änderungen im eigenen Wirkungskreis herbeizuführen sind. Sie wird sich dafür einsetzen, dass europäische Regeln zukünftig möglichst nur eins zu eins in nationales Recht umgesetzt werden. Die Landesregierung wird zudem prüfen, ob gegebenenfalls im Rahmen einer Bundesratsinitiative Änderungen auf Bundesebene herbeigeführt werden können. Maßgeblich wird es das Ziel der Landesregierung sein, z. B. bei der Verkehrsinfrastruktur die Planungs - und Bauprozesse zu evaluieren, damit die zuständigen Landesbehörden angemessen ausgestattet und die notwendigen Priorisierungen vorgenommen werden können. Vorschläge bzw. Ergebnisse bereits bestehender Arbeitsgruppen, wie z. B. im Landwirtschaftsbereich , werden von der Landesregierung als Grundlage für ein weiteres Vorgehen in den untersuchten Themenfeldern, insbesondere in Bezug auf die Reform der gemeinsamen Agrarpolitik 2020, angesehen. Im touristischen und gewerblichen Themenkreis wird es zudem konkret darauf ankommen, berechtigte Schutzinteressen zu wahren und gleichwohl deren Einhaltung mit einem mindestmöglichen Aufwand sicherzustellen. Die Landesregierung unterstützt Initiativen mit der Zielrichtung, bürokratische Verfahren und Zeitaufwand der Kommunen für die Beantragung und Nachweisung der staatlichen Fördermittel im Breitbandausbau zu reduzieren. Sie verfolgt zudem das Ziel, die Förderprojekte für alle Beteiligten leichter händelbar zu machen, um die Prozesse und den Bau der Netze zu beschleunigen. Deshalb sollen die verschiedenen Förderprogramme von Europäischer Union, Bund und Land noch besser synchronisiert und der Abstimmungsaufwand minimiert werden. Eine zentrale Herausforderung in der aktuellen Legislaturperiode besteht darin, die Chancen der Digitalisierung in Niedersachsen zu nutzen und damit für Antragsteller weitestgehend medienbruchfreie und einfache Wege anzubieten. Dies wird an vielen Stellen der Koalitionsvereinbarung deutlich und gilt nicht nur für Wirtschaft und Gesellschaft, sondern auch für die Verwaltung selbst. Eine digitale Verwaltung kann Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen einen besseren Service bieten und zugleich zu mehr Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung führen. Dies gelingt nur dann umfassend, wenn mit der Digitalisierung auch die Geschäftsprozesse in der Verwaltung geprüft und optimiert werden. Hierdurch können vielfältige Chancen entstehen, bürokratische Prozesse zu verschlanken. In einer prozessoptimierten digitalen Verwaltung können Anträge jederzeit online gestellt werden, nicht nur zu den Öffnungszeiten von Behörden oder auf dem Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/315 6 Postweg. Arbeitsschritte können schneller ablaufen durch direkte elektronische Übertragung. Elektronische Antragsformulare können automatisiert ausgewertet und in Fachverfahren importiert werden . Prüfprozesse der Behörden können durch Online-Zugriff auf Register ohne zusätzlichen Arbeitsschritt erfolgen. Niedersachsen möchte die Chancen des Bürokratieabbaus mithilfe der Digitalisierung nutzen. Diverse Maßnahmen der Koalitionsvereinbarung dienen diesem Vorhaben. So wird die Landesregierung unter Federführung des MI ein IT-Sicherheits- und E-Government- Gesetz einbringen. Ziel des Gesetzes ist u. a. der Ausbau des Bürger- und Unternehmensportals des Landes. Bestandteile werden auch die Umsetzung medienbruchfreier Geschäftsprozesse und die Einführung der E-Akte sein. Um den Prozess zur digitalen Verwaltung zu unterstützen, sollen ein bis drei Modellkommunen und ein Modellministerium ausgewählt und entsprechend gefördert werden. Die Digitalisierung erfordert entsprechende Investitionen. Die Landesregierung wird hierfür Mittel bereitstellen, u. a. im Rahmen des geplanten Sondervermögens. Niedersachsen wird diesen Prozess nicht allein betreiben, sondern in Zusammenarbeit mit Bund, anderen Ländern und den Kommunen. In diesem Verbund werden bei Bedarf auch rechtliche Regelungen auf den Weg gebracht, so wie in der Vergangenheit etwa das Onlinezugangsgesetz oder das E-Justice-Gesetz. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung sowie die Antwort zu Frage 6 Bezug genommen. 16. Wie wird sich der in der Koalitionsvereinbarung beschriebene Prozess zum Abbau überflüssiger Bürokratie durch den Mittelstandsbeauftragten der Landesregierung inhaltlich und zeitlich gestalten? Auf die Vorbemerkung der Landesregierung sowie die Antwort zu Frage 6 wird zunächst Bezug genommen , da Erfolge beim Abbau von Bürokratie stets eine sorgfältige Prüfung der einzelnen Vorschläge voraussetzen. 17. Wer ist in diesem Zusammenhang mit „allen Beteiligten“ (Koalitionsvereinbarung, Seite 88) konkret gemeint? Gemeint sind grundsätzlich alle Gremien, Verbände und Interessenvertreter, die mit ihrer Erfahrung und ihrem Wissen zu einer Veränderung beitragen können und gegebenenfalls sogar müssen. Wer die Beteiligten in einem Verfahren sind, hängt von der Art des Verfahrens ab. 18. Wann können die Unternehmen in Niedersachsen mit einer spürbaren bürokratischen Entlastung rechnen? Die Unternehmen in Niedersachsen können mit einer spürbaren bürokratischen Entlastung rechnen , wenn es gelingt, möglichst viele und auch möglichst weitreichende Veränderungen zu ermöglichen . Da sich in bürokratischen Vorschriften häufig die Sorge um die Beeinträchtigung öffentlicher Interessen widerspiegelt, wird es auch von Bedeutung sein, ob die Untersuchungen ergeben, dass diese Interessen in gleicher Weise auf einfacherem Wege gewahrt werden können oder ob in Bezug auf den Schutz dieser Interessen Abstriche erforderlich wären. (Verteilt am 19.02.2018) Drucksache 18/315 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Jörg Bode und Christian Grascha (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung Sind immissionsrechtliche Verfahren in Niedersachsen wegen der Vorgaben des ehemaligen Umweltministers Stefan Wenzel besonders langwierig?