Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/317 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Jörg Bode, Björn Försterling und Dr. Marco Genthe (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung namens der Landesregierung VW-Tochter Moia: Auf welcher Grundlage und unter welchen Voraussetzungen schließt ein privatwirtschaftliches Angebot eine Lücke im kommunalen ÖPNV-Angebot? Anfrage der Abgeordneten Jörg Bode, Björn Försterling und Dr. Marco Genthe (FDP), eingegangen am 19.01.2018 - Drs. 18/218 an die Staatskanzlei übersandt am 24.01.2018 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung namens der Landesregierung vom 15.02.2018, gezeichnet Dr. Bernd Althusmann Vorbemerkung der Abgeordneten Am 04.10.2017 startete in Hannover ein Test der VW-Tochter Moia mit dem Ziel, „die Lücke zwischen Öffentlichem Nahverkehr und Taxidiensten“ (HAZ, 04.10.2017) zu schließen. Eine ausgewählte Kundengruppe testet hierbei ein sogenanntes Ridepooling-Konzept. Dahinter steckt, dass die neue VW-Tochter in den Bereich der Mobilitätsdienstleistungen vordringen möchte und Erfahrungen mit einer App-basierten und rechnergestützten Vermittlungen von Busfahrten bzw. Shuttle- Diensten in Städten sammeln möchte. Vorbemerkung der Landesregierung Bei der MOIA GmbH handelt es sich um ein Tochterunternehmen und die 13. Konzernmarke der Volkswagen AG. MOIA bietet Mobilitätsdienstleistungen auf Bestellung („on demand“) an. Derzeit führt die MOIA GmbH exklusiv im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Hannover mit 20 Fahrzeugen vom Typ Volkswagen T6 Multivan und einer ausgewählten Kundengruppe den bundesweit ersten Servicetest ihres neuartigen Shuttle-on-demand-Konzepts mit sogenanntem „ridepooling“ durch. Dabei werden Fahrtanfragen rechnergestützt so gebündelt, dass Fahrgäste mit einem ähnlichen Fahrweg mit demselben Shuttle-Fahrzeug befördert werden können („pooling“). Bestellung und Bezahlung erfolgen über eine App. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung wurde bereits während der Vorbereitung der Servicetestphase der MOIA GmbH als oberste Fachaufsichtsbehörde zur Erörterung personenbeförderungsrechtlicher Fragen eingebunden. Unter anderem war in diesem Zusammenhang die Frage zu klären, ob die von MOIA avisierten Beförderungsleistungen innerhalb der Servicetestphase genehmigungspflichtig sind. 1. Welche Ziele und Zwecke verfolgt die VW-Tochter Moia mit ihrem Pilotprojekt in Hannover , und wie beurteilt die Landesregierung diese? Ziel der MOIA GmbH ist es, durch den Aufbau eines neuartigen Angebots von vielseitigen Mobilitätsdiensten den Individualverkehr im städtischen Raum zu reduzieren. Wirtschaftlich strebt MOIA an, in den kommenden Jahren zu einem der führenden Anbieter von Mobilitätsdiensten zu werden. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/317 2 Aus der Sicht der Landesregierung ist die Entwicklung und Erprobung neuartiger Mobilitätsangebote , wie sie MOIA mit dem „on demand“- und „ridepooling“-Konzept verfolgt, zu begrüßen. Verkehrspolitisch besteht ein Interesse daran, dass das innovative Verkehrsangebot von MOIA, das mit Fahrzeugen aus dem VW-Werk in Hannover-Stöcken betrieben wird, nach einem erfolgreichen Verlauf der Erprobungsphase dauerhaft in der Landeshauptstadt Hannover erhalten bleibt. 2. Auf welcher Rechtsgrundlage und unter welchen Beförderungsbedingungen wird das Pilotprojekt mit dem Ziel, „die Lücke zwischen Öffentlichem Nahverkehr und Taxidiensten “ (HAZ, 04.10.2017) zu schließen, abgewickelt? Die von MOIA angestrebte Personenverkehrsdienstleistung ist nach personenbeförderungsrechtlichen Maßstäben zu beurteilen. Zu nennen sind hier insbesondere §§ 1 ff. Personenbeförderungsgesetz (PBefG). Danach sind zunächst Personenbeförderungen genehmigungspflichtig, wenn sie - wie der Testbetrieb des Projektes MOIA - für die Fahrgäste entgeltlich sind oder - wie hier ebenfalls zutreffend - geschäftsmäßig sind. Für die derzeit laufende Testphase des Projekts greift jedoch die Ausnahmeregelung des § 1 Abs. 2 Nr. 1, 2. Variante PBefG, wonach dann keine personenförderungsrechtliche Genehmigungspflicht besteht, wenn das Gesamtentgelt die Betriebskosten der Fahrt nicht übersteigt. MOIA plant, das Shuttle-on-demand-Angebot in Hannover nach Abschluss der Servicetestphase über einen vierjährigen Erprobungszeitraum in veränderter Form weiter fortzuführen. Am 17.01.2018 hat MOIA dafür bei der Landeshauptstadt Hannover als zuständiger Genehmigungsbehörde für den Gelegenheitsverkehr für das Stadtgebiet die Erteilung einer Genehmigung zur Erprobung einer neuen Verkehrsart nach § 2 Abs. 7 PBefG beantragt. 3. Welche Vor- und Nachteile sowie Unterschiede zum bisher üblichen kommunalen ÖPNV-Angebot, einschließlich der Taxi-Angebote mit ihren Rechten und Pflichten, sieht die Landesregierung in Mobilitätsdienstleistungen, wie sie die VW-Tochter Moia derzeit in Hannover testet? Aus personenbeförderungsrechtlicher Sicht unterscheidet sich das derzeit von MOIA im Rahmen des Servicetests durchgeführte Verkehrsangebot vom klassischen Linienverkehr im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und vom Gelegenheitsverkehr mit Taxen dadurch, dass es aufgrund der o. g. Ausnahmeregelung den Vorgaben des Personenbeförderungsgesetzes nicht unterfällt und insbesondere keine Beförderungs- und Betriebspflicht besteht. Im Vergleich zum Linienverkehr handelt es sich zudem um ein bedarfsorientiertes Angebot. Die Fahrten erfolgen weder nach einem festgelegten Fahrplan mit feststehenden Fahrtzielen entlang einer festen Fahrtroute, noch wird eine festgelegte Haltestelleninfrastruktur bedient. Vom Gelegenheitsverkehr in Form des originären Taxiverkehrs unterscheidet sich das derzeitige Verkehrsangebot zudem im Hinblick darauf, dass kein Bereithalten im öffentlichen Raum an besonders dafür ausgewiesenen Flächen erfolgt sowie dass die Vorgaben der Verordnung über Beförderungsentgelte und -bedingungen im Gelegenheitsverkehr mit Taxen in der Landeshauptstadt Hannover - TaxiTarif - keine Anwendung finden. Über Vor- oder Nachteile des derzeitigen Testbetriebs von MOIA für bestehende Linien- oder Gelegenheitsverkehre liegen der Landesregierung keine Daten vor. (Verteilt am 20.02.2018) Drucksache 18/317 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Jörg Bode, Björn Försterling und Dr. Marco Genthe (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung VW-Tochter Moia: Auf welcher Grundlage und unter welchen Voraussetzungen schließt ein privatwirtschaftliches Angebot eine Lücke im kommunalen ÖPNV-Angebot?