Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3192 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Dr. Stefan Birkner, Christian Grascha, Jörg Bode und Björn Försterling (FDP) Antwort der Staatskanzlei namens der Landesregierung Welchen Nutzen verspricht die Regierungskommission „Moderne Verwaltung für ein modernes Niedersachsen“? Anfrage der Abgeordneten Dr. Stefan Birkner, Christian Grascha, Jörg Bode und Björn Försterling (FDP), eingegangen am 25.01.2019 - Drs. 18/2721 an die Staatskanzlei übersandt am 01.02.2019 Antwort der Staatskanzlei namens der Landesregierung vom 13.03.2019 In der Kabinettssitzung vom 15. Januar 2019 wurde die Einrichtung der Regierungskommission „Moderne Verwaltung für ein modernes Niedersachsen“ beschlossen. Diese hat das Ziel, die Leistungsfähigkeit der Landesverwaltung dauerhaft zu sichern. Die Revision der Landesverwaltung soll mit Ausnahme der Bereiche der Polizei-, Steuer- und Schulverwaltung, der Justiz und der Hochschulen mit Einsatz externer Expertise erfolgen. Darüber hinaus sollen in eigener Ressortverantwortung die Bereiche Straßenbau-, Naturschutz- und Wasserwirtschafts- sowie Gewerbeaufsichtsverwaltung eine Organisationsanalyse in enger Abstimmung mit der eingesetzten Kommission vornehmen . Die Regierungskommission soll bis Ende 2019 dem Kabinett einen ersten Orientierungsbericht vorlegen , der Leitlinien, Ergebnisoptionen und ergänzenden Klärungsbedarf darstellt. Ende Juni 2020 soll ein Abschlussbericht samt einem Zeit-Maßnahmen-Plan zur Umsetzung der Kommissionsvorschläge vorgestellt werden. 1. Welche Teile der öffentlichen Verwaltung des Landes (Ministerien, unmittelbare und mittelbare Landesverwaltung) und welche Behörden im Einzelnen werden in die Revision der Landesverwaltung einbezogen und fallen nicht unter eine Ausnahmeregelung? 2. Wie viele Stellen werden im Rahmen der Revision betrachtet und erfasst (bitte nach jeweiligem Teil der öffentlichen Verwaltung aufschlüsseln)? 3. Wie viele Stellen werden dementsprechend keiner Analyse im Rahmen der Regierungskommission unterzogen (bitte nach jeweiligem Teil der öffentlichen Verwaltung aufschlüsseln )? Die Fragen 1 bis 3 werden gemeinsam beantwortet. Den Formulierungen und der Abfolge der Fragen liegen Kategorisierungen zugrunde, die dem mit dem Beschluss der Landesregierung über die Einrichtung der Regierungskommission „Moderne Verwaltung für ein modernes Niedersachsen“ vom 15. Januar 2019 erteilten Auftrag nicht entsprechen und demzufolge für das Vorgehen der - noch nicht konstituierten - Kommission nicht leitend sein werden. Dies gilt für die starke Fokussierung der Fragen auf „Stellen“ ebenso wie für die vergröbernde Unterscheidung von in die Revision einbezogenen und davon ausgenommenen Bereichen . Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3192 2 Die Landesregierung hat ihren Auftrag aufgabenbezogen formuliert und nicht auf Stellen, Personalkörper oder Verwaltungsbereiche abgestellt. Zugleich richtet sich der Auftrag auf eine Überprüfung der Landesverwaltung. Insbesondere soll die Regierungskommission nicht in die Organisationsautonomie der Kommunen oder anderer autonomer Körperschaften oder sonstiger selbstständiger Einheiten der mittelbaren Staatsverwaltung eingreifen. Die Revision soll sich für die in diesem Bereich der mittelbaren Landesverwaltung erledigten Aufgaben auf die Frage fokussieren, inwieweit es Schnittstellen zu von der unmittelbaren Landesverwaltung erledigten Aufgaben gibt. Zudem ist der Wortlaut der Fragen 2 und 3 aus Sicht der Landesregierung nicht vollständig konsistent . Die Bereiche Straßenbau-, Naturschutz- und Wasserwirtschafts- sowie Gewerbeaufsichtsverwaltung (hinzu kommt der im Fragevorspann nicht genannte Bereich des Staatlichen Baumanagements ) unterliegen nicht der Revision der Regierungskommission. Dies bedeutet aber nicht, dass sie „keiner Analyse im Rahmen der Regierungskommission“ unterzogen würden, denn die in eigener Ressortverantwortung durchzuführenden Organisationsanalysen sind in enger Abstimmung mit der Regierungskommission vorzunehmen. Insofern vermittelt das Wort „dementsprechend“ in Frage 3 den unzutreffenden Eindruck, dass die gesamte Landesverwaltung entweder in die Revision einbezogen wäre oder aber einer Ausnahme zugerechnet und „dementsprechend“ in keiner Weise betrachtet würde. Die Zuordnung der Behörden der unmittelbaren und mittelbaren Landesverwaltung im Sinne der vorstehenden Ausführungen ergibt sich aus der nachstehenden Liste. Dabei sind die Behörden angesichts der vorgenannten Inkonsistenz der Fragestellung danach kategorisiert, ob sie in die Revision einbezogen werden (Kategorie I), ob Organisationsanalysen nach dem Kabinettsbeschluss in eigener Ressortverantwortung in enger Abstimmung mit der Kommission wahrgenommen werden (Kategorie II) oder ob sie von der Überprüfung durch die Regierungskommission ausgenommen sind (Kategorie III). In der Spalte „u/m“ ist jeweils nach unmittelbarer (u) und mittelbarer (m) Verwaltung differenziert. Ressort Name der Behörde Kategorie (I/II /III) u/m StK Niedersächsisches Landesarchiv I u StK Landesmedienanstalt I m MI Niedersächsische Akademie für Brand- und Katastrophenschutz I u MI Studieninstitut des Landes Niedersachsen I u MI Landesamt für Statistik Niedersachsen I u MI IT.Niedersachsen I u MI Logistikzentrum Niedersachsen I u MI 6 Polizeidirektionen III u MI Landeskriminalamt Niedersachsen III u MI Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen III u MI Polizeiakademie Niedersachsen III m MI Landesaufnahmebehörde Niedersachsen I u MI Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen I u MI 98 öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen/-ingenieure I m MF Landesamt für Steuern Niedersachsen III u MF 57 (Veranlagungs-) Finanzämter III u MF 6 Finanzämter für Großbetriebsprüfung III u MF 4 Finanzämter für Fahndung und Strafsachen III u MF Steuerakademie Niedersachsen III u MF Niedersächsisches Landesamt für Bau und Liegenschaften II u MF Staatliches Baumanagement Braunschweig II u Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3192 3 Ressort Name der Behörde Kategorie (I/II /III) u/m MF Staatliches Baumanagement Elbe-Weser II u MF Staatliches Baumanagement Ems-Weser II u MF Staatliches Baumanagement Hannover II u MF Staatliches Baumanagement Lüneburger Heide II u MF Staatliches Baumanagement Osnabrück-Emsland II u MF Staatliches Baumanagement Südniedersachsen II u MF Staatliches Baumanagement Weser-Leine II u MF Niedersächsisches Landesamt für Bezüge und Versorgung I u MS Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie I u MS Niedersächsisches Landesgesundheitsamt I u MS Maßregelvollzugszentrum Niedersachsen I u MS Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte Braunschweig I u MS Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte Hildesheim I u MS Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte Osnabrück I u MS Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte Oldenburg I u MS Landesbildungszentrum für Blinde Hannover I u MS Forensische Klinik: Asklepios Fachklinikum Göttingen I m MS Forensische Klinik: AMEOS Klinikum Hildesheim I m MS Forensische Klinik: AWO Psychiatriezentrum Königslutter I m MS Forensische Klinik: Psychiatrische Klinik Lüneburg gGmbH I m MS Forensische Klinik: AMEOS Klinikum Osnabrück I m MS Forensische Klinik: Karl-Jaspers-Klinik in Wehnen/Bad Zwischenahn I m MS Forensische Klinik: Klinikum Region Hannover Wunstorf GmbH I m MS Ärztekammer Niedersachsen I m MS Apothekerkammer Niedersachsen I m MS Pflegekammer Niedersachsen I m MS Psychotherapeutenkammer Niedersachsen I m MS Zahnärztekammer Niedersachsen I m MS Niedersächsischer Zweckverband zur Approbationserteilung I m MS Klinisches Krebsregister Niedersachsen I m MS OFFIS CARE GmbH - Registerstelle des Epidemiologischen Krebsregisters Niedersachsen I m MS Herzog-Wilhelm-Blindenstiftung I m MS Redensche Stiftung I m MS Remenhofstiftung I m MS Stiftung Großes Waisenhaus I m MS Stiftung Zukunft der Altenpflegeausbildung I m MWK 14 Hochschulen/Universitäten III u MWK 5 Hochschulen/Universitäten in der Rechtsform Stiftung des öffentlichen Rechts III m MWK Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek - Niedersächsische Landesbibliothek Hannover I u MWK Landesbibliothek Oldenburg I u Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3192 4 Ressort Name der Behörde Kategorie (I/II /III) u/m MWK Herzog-August-Bibliothek Wolfenbüttel I u MWK Institut für Vogelforschung Wilhelmshaven I u MWK Niedersächsisches Institut für historische Küstenforschung I u MWK Stiftung Technische Informationsbibliothek I m MWK Staatstheater Braunschweig I u MWK Oldenburgisches Staatstheater I u MWK Niedersächsisches Landesmuseum Hannover I u MWK Niedersächsische Landesmuseen Braunschweig I u MWK Niedersächsische Landesmuseen Oldenburg I u MWK Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege I u MWK Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz I m MWK Klosterkammer Hannover I u MWK Studentenwerk OstNiedersachsen I m MWK Studentenwerk Göttingen (Stiftung) I m MWK Studentenwerk Hannover I m MWK Studentenwerk Oldenburg I m MWK Studentenwerk Osnabrück I m MWK Niedersächsische Landeszentrale für politische Bildung I u MK Niedersächsische Landesschulbehörde III u MK Niedersächsisches Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung III u MK 50 Studienseminare III u MK Stiftung Niedersächsische Gedenkstätten I m MW Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr II u MW Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie I u MW Mess- und Eichwesen Niedersachsen I u MW Materialprüfanstalt für das Bauwesen und Produktionstechnik Hannover I u MW Materialprüfanstalt für das Bauwesen Braunschweig I u MW Industrie- und Handelskammer Braunschweig I m MW Industrie- und Handelskammer Hannover I m MW Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg I m MW Industrie- und Handelskammer Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim I m MW Oldenburgische Industrie- und Handelskammer I m MW Industrie- und Handelskammer für Ostfriesland und Papenburg I m MW Industrie- und Handelskammer Stade für den Elbe-Weser-Raum I m MW Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade I m MW Handwerkskammer Hannover I m MW Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen I m MW Handwerkskammer Oldenburg I m MW Handwerkskammer Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim I m MW Handwerkskammer für Ostfriesland und Papenburg I m MW Architektenkammer Niedersachsen I m Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3192 5 Ressort Name der Behörde Kategorie (I/II /III) u/m MW Ingenieurkammer Niedersachsen I m MW NBank I m MW Gesellschaft für Landeseisenbahnaufsicht mbH I m MW Landesnahverkehrsgesellschaft I m ML Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit I u ML Niedersächsisches Landgestüt I u ML Servicezentrum Landentwicklung und Agrarförderung I u ML Landwirtschaftskammer Niedersachen I m ML Niedersächsische Landesforsten I m ML Tierärztekammer Niedersachsen I m ML Niedersächsische Tierseuchenkasse l m ML GovConnect GmbH I m ML Vereinigte Informationssysteme Tierhaltung w. V. I m ML Niedersächsische Landgesellschaft mbH I m MJ Gerichte und Staatsanwaltschaften III u MJ Norddeutsche Hochschule für Rechtspflege III u MJ Justizvollzugseinrichtungen III u MJ Justizvollzugsarbeitsverwaltung III u MJ Bildungsinstitut für den niedersächsischen Justizvollzug III u MJ Rechtsanwaltskammern Braunschweig, Celle und Oldenburg III m MJ Notarkammern Braunschweig, Celle und Oldenburg III m MJ Rechtsanwaltsversorgungswerk Niedersachsen III m MU Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig II u MU Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Celle II u MU Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Cuxhaven II u MU Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Emden II u MU Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Göttingen II u MU Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover II u MU Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim II u MU Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg II u MU Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg II u MU Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Osnabrück II u MU Alfred Toepfer Akademie für Naturschutz II u MU Nationalparkverwaltung Harz II u MU Nationalparkverwaltung Wattenmeer II u MU Biosphärenreservat Elbtalaue II u MU Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küstenund Naturschutz II u MU Niedersächsische Gesellschaft zur Endablagerung von Sonderabfall mbH I m MB Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig I u MB Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg I u MB Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser I u MB Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems I u Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3192 6 Ressort Name der Behörde Kategorie (I/II /III) u/m MB Stiftung Zukunftsfonds Asse I m In der Liste nicht enthalten sind die Ministerien, da für diese eine sinnvolle Abgrenzung, inwieweit sie in die Untersuchung der Regierungskommission „einbezogen“ oder „nicht einbezogen“ sind, nicht möglich erscheint. Der aufgabenbezogene Auftrag der Regierungskommission kann dazu führen , dass in den thematisch beschriebenen Verwaltungsbereichen der Kategorien I und II Schnittstellen zwischen den Ministerien einerseits und der nachgeordneten Verwaltung andererseits mit in die Untersuchung einbezogen werden. Insoweit kann und soll der Arbeit der Regierungskommission nicht vorgegriffen werden. Eine solche Einbeziehung würde aber aufgaben-, nicht stellenbezogen erfolgen. Ministerialtypische Tätigkeiten (Rechtssetzung, politische Gremien- und Öffentlichkeitsarbeit etc.) sind für eine solche aufgabenbezogene Schnittstellenuntersuchung strukturell nicht geeignet. Nicht enthalten sind ferner Behörden und Einrichtungen, die in gemeinsamer Trägerschaft des Landes mit anderen Ländern oder dem Bund stehen, da diese Behörden und Einrichtungen nicht (nur) der niedersächsischen Landesverwaltung zuzuordnen sind. Ebenfalls nicht aufgeführt sind die niedersächsischen Sozialversicherungsträger und weitere vergleichbare Einrichtungen gemäß Sozialgesetzbuch V, weil diese auf bundesgesetzlicher Regelung beruhen, sie keine unmittelbaren Landesaufgaben wahrnehmen und gleichzeitig die dem Land (hier: MS) insoweit lediglich obliegende Rechtsaufsicht sich nicht auf die Organisationsstruktur, die Personalausstattung und die Arbeitsprozesse bezieht. Die Liste enthält außerdem keine Kategorisierung bezogen auf die kommunale Ebene. Die Kommunen werden von der Intention der mit der Regierungskommission beabsichtigten Revision der Landesverwaltung nicht erfasst. Die Regierungskommission soll sich ausdrücklich auf die Reform der Landesverwaltung im eigentlichen Sinne konzentrieren. Zudem wird das Modellkommunen- Projekt zur probeweisen Wahrnehmung zusätzlicher staatlicher Aufgaben durch ausgewählte Kommunen ausweislich der Kabinettsvorlage parallel zur Arbeit der Regierungskommission ausdrücklich in eigener Verantwortung des MI durchgeführt und durch die Regierungskommission lediglich begleitet. Dies geschieht in Kooperation mit der kommunalen Ebene. Der aufgabenbezogene Auftrag der Regierungskommission kann dazu führen, dass in den thematisch beschriebenen Verwaltungsbereichen der Kategorien I und II Schnittstellen zwischen der Landesverwaltung im eigentlichen Sinne einerseits und den Kommunen andererseits mit in die Untersuchung einbezogen werden. Insoweit kann und soll der Arbeit der Regierungskommission nicht vorgegriffen werden. Eine solche Einbeziehung würde aber aufgaben-, nicht stellenbezogen erfolgen . Zur unmittelbaren Einbringung und Wahrung der kommunalen Belange in der Arbeit der Regierungskommission nehmen Vertreter der kommunalen Spitzenverbände sowohl an deren Lenkungsausschuss als auch am Plenum teil. Zum korrekten Verständnis der Informationen zu Frage 2 und 3 ist der oben angesprochene, auf Aufgaben - nicht auf Stellenanteile oder Verwaltungsbereiche - bezogene Charakter des Auftrags an die Regierungskommission zu unterstreichen. Vor diesem Hintergrund stellt die nachfolgende Tabelle dar, welche Personalmenge in den Behörden der oben erläuterten Kategorien I bis III der vorstehenden Tabelle - jeweils aufgeschlüsselt nach unmittelbarer und mittelbarer Landesverwaltung - vorhanden ist. Diese Darstellung orientiert sich an den auf die Erfassung von Personalmengen gerichteten Fragestellungen zu 2 und 3 und lässt ihrerseits keine Rückschlüsse auf die fachliche Vorgehensweise der Regierungskommission zu, deren Fokus auf den Aufgaben liegt. Zur sachgerechten Berücksichtigung des Informationsanliegens der Fragesteller weist die nachfolgende Tabelle keine Stellen im formalen engeren Sinne von „Planstellen“ aus. Da diese einerseits nur für beamtetes Personal und andererseits nicht für alle Bereiche mittelbarer Landesverwaltung im Haushaltsplan des Landes ausgewiesen werden, ergäbe eine Darstellung der Planstellen nur ein unvollständiges Bild. In anderer Weise wäre auch eine Darstellung anhand der in Frage 4 in Bezug genommenen Vollzeiteinheiten (VZE) ungeeignet, da für viele Bereiche insbesondere der mittelbaren Landesverwaltung keine VZE im Haushalt enthalten sind. Als sachgerechte Grundlage Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3192 7 zur Beantwortung der Fragen auf Landesebene wird daher auf die Personalstandstatistik mit den Daten des Landesamts für Statistik Niedersachsen zum „Stammpersonal“ mit Stichtag 30.06.2017 (aktuellster auswertbarer Datenstand) abgestellt. Diese erfasst die in Einheiten der unmittelbaren und in Teilen der mittelbaren Landesverwaltung vorhandene Personalmenge in Vollzeitäquivalenten in einheitlicher Weise. Ein Vollzeitäquivalent drückt dabei aus, wie viele Personen beschäftigt wären, wenn niemand in Teilzeit arbeiten würde. Die individuelle Arbeitszeit wird unabhängig davon , wie unterschiedlich in den verschiedenen Bereichen die tatsächliche Vollzeit-Stundenzahl ist, umgerechnet auf den Faktor 1,0 bei Vollzeit und 0,5 bei der Hälfte usw. Dieses Vorgehen ermöglicht für die in der obigen Tabelle dargestellten Behörden die mit den Fragen 2 und 3 erfragte verwaltungsbereichsübergreifende Aggregation. Soweit Einheiten der (mittelbaren ) Landesverwaltung nicht in der Personalstandstatistik erfasst sind, basieren die Angaben auf eigenen Erhebungen oder Schätzungen der Ressorts zu dem genannten Stichtag; dabei wurden Beschäftigte bzw. Vollzeitäquivalente in dem Maße in die Aggregation einbezogen, in dem sie staatliche Aufgaben wahrnehmen. Für den Bereich der Kammern (im Geschäftsbereich des MW) sowie der NBank lassen sich nur Gesamtbeschäftigtenzahlen, nicht aber die Anteile ermitteln, die sich allein auf die Wahrnehmung staatlicher Aufgaben beziehen. Lehrkräfte in Schulen sind in dem Zahlenwerk nicht enthalten; der „Schulverwaltung“ im Sinne der Kategorie III werden insoweit nur die Beschäftigten der Landesschulbehörde, des Landesinstituts für schulische Qualitätsentwicklung und der 50 Studienseminare zugerechnet. Die Personalmenge der in der obigen Tabelle dargestellten Behörden in Vollzeitäquivalenten verteilt sich wie folgt: Kategorie I Kategorie II Kategorie III unmittelbare Landesverwaltung 10.706,2 6.538,2 67.169,3 mittelbare Landesverwaltung 6.235,7 0,0 14.255,0 4. Wie hoch ist der Anteil der einer Revision unterzogenen Stellen an den gesamten Stellen in VZE (bitte nach dem jeweiligen Teil der öffentlichen Verwaltung aufschlüsseln)? Unter Berücksichtigung des auf Aufgaben bezogenen Auftrags der Regierungskommission lässt sich ein in der Frage formulierter „Anteil der einer Revision unterzogenen Stellen an den gesamten Stellen in VZE“ nicht berechnen. Dies folgt einerseits aus der vorstehend dargestellten, für große Teile der Verwaltung nicht möglichen Kategorisierung der „einer Revision unterzogenen Stellen“, andererseits aus der Tatsache, dass es für den Gesamtbereich der in der obigen Tabelle angesprochenen Behörden kein in Vollzeiteinheiten bemessenes Beschäftigungsvolumen gibt. 5. Aus welchen Gründen werden die Bereiche der Polizei-, Steuer- und Schulverwaltung, der Justiz und der Hochschulen von der Revision ausgenommen? Diese Verwaltungsbereiche weisen eine vergleichsweise atypische Struktur auf, weil sie sehr groß und komplex sind und ihre Aufgaben so klar von anderen Verwaltungsbereichen abgegrenzt sind, dass eine ressortübergreifende Umorganisation insoweit wenig sachdienlich ist. Zwar haben sie zu anderen Ressorts vereinzelt auch Schnittstellen. Diese sind aber von relativ so geringer Bedeutung für die innerorganisatorischen Reformüberlegungen, dass die vorgenannten Verwaltungsbereiche für den Einbezug in die ressortübergreifenden Untersuchungen der Regierungskommission nicht geeignet erschienen. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3192 8 6. Wie wird sichergestellt, dass trotz Einholung externer Berater und Gutachter der anberaumte Zeitplan eingehalten wird? Sofern die Regierungskommission externe Beraterinnen bzw. Berater oder Gutachterinnen bzw. Gutachter beauftragen sollte, werden die Aufträge so gefasst, dass der Zeitplan eingehalten wird. 7. Gibt es bereits Ausschreibungen bzw. erteilte Aufträge an Berater und Gutachter? Falls ja, an welche, und wann haben diese den Auftrag erhalten? Nein. 8. Von welchen Kosten für die Arbeit der Regierungskommission, einschließlich der Beauftragung externer Gutachter, geht die Landesregierung aus? Die Arbeit der Regierungskommission wird gerade gestartet. Derzeit ist noch nicht abschließend vorhersehbar, welche Kosten hierfür entstehen. Zur Absicherung der haushaltsmäßigen Ausgaben ist im HP 2019 bei Kap. 0303 - TGr. 76 (Ressortübergreifende und ressortbezogene Maßnahmen der Verwaltungsmodernisierung) eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 100 000 Euro ausgebracht . In 2019 etwaig kassenwirksam werdende Ausgaben werden zudem im Rahmen des Bewirtschaftungssolls der o. g. Titelgruppe finanziert. 9. Inwieweit finden Maßnahmen zum Bürokratieabbau in der öffentlichen Verwaltung zugunsten der Bürgerinnen und Bürger eine Berücksichtigung? Vorschläge zum Bürokratieabbau in der öffentlichen Verwaltung werden von der Landesregierung grundsätzlich berücksichtigt und gegebenenfalls auch in entsprechenden Maßnahmen umgesetzt. Dies erfolgt regelmäßig durch die jeweils betroffenen Ressorts. Soweit dabei Schnittmengen zum Aufgabenbereich der Regierungskommission bestehen, werden diese einbezogen. Für die Landesregierung ist Bürokratieabbau in der öffentlichen Verwaltung zugunsten der Bürgerinnen und Bürger, aber auch zugunsten der Wirtschaft von großer Bedeutung. Daher hat sie für diese Aufgabe mit Beschluss vom 20.03.2018 im MW eine gesonderte Stabsstelle eingerichtet. 10. Nach welchen Kriterien schlägt der Lenkungsausschuss Mitglieder des Plenums aus Wissenschaft, Gewerkschaften, Wirtschaft, Umweltverbänden und weitere Experten vor? Der Lenkungsausschuss hat noch keine Personalvorschläge gemacht. 11. Inwieweit werden die Fraktionen des Landtags in die Arbeit der Regierungskommission eingebunden? Die Landesregierung unterliegt hinsichtlich ihrer gesamten Tätigkeit der parlamentarischen Kontrolle des Landtages. Dies gilt auch für das Themenfeld Regierungskommission. Konkret beabsichtigt die Landesregierung - entsprechend einer mit dem Landtagsausschuss für Inneres und Sport getroffenen Verabredung - nach Zusammentritt des Plenums der Regierungskommission diesem Ausschuss über den Sachstand zu berichten. Eine isolierte Einbindung einzelner Fraktionen in die operative Arbeit der Regierungskommission ist nicht vorgesehen. Die Regierungskommission soll der Landesregierung Vorschläge machen. Sofern diese Vorschläge - unterstellt, dass die Landesregierung sie übernimmt - die Änderungen von Gesetzen beinhalten sollten, versteht sich die Einbeziehung des Landtages von selbst. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3192 9 12. Welche Sitzungen der verschiedenen Gremien finden in öffentlicher Sitzung statt? Die Regierungskommission ist ein internes Beratungsgremium. Lenkungsausschuss und Plenum tagen nichtöffentlich. 13. Welche Personalressourcen (VZE) sind im Haushaltsjahr 2019 für die Geschäftsstelle der Regierungskommission eingeplant (bitte die entsprechenden Haushaltstitel angeben )? Die personelle Besetzung der Geschäftsstelle erfolgt durch zwei organisatorische Teilzuweisungen und zwei Abordnungen ohne haushaltswirksamen Personalaufwuchs. Betroffen sind folgende Haushaltstitel: Einzelplan 02, Titel 0201 - 42201: 0,5 VZE Einzelplan 02, Titel 0201 - 42801: 0,25 VZE Einzelplan 03, Titel 0301 - 42201: 2,0 VZE. 14. Welche Pläne hat die Landesregierung, die zu Beginn der Legislaturperiode geschaffenen 100 neuen Stellen in der Ministerialverwaltung wieder abzuschaffen? Diese Fragestellung gehört nicht zum Aufgabenspektrum der Regierungskommission. Dies vorausgeschickt beantwortet die Landesregierung die Frage wie folgt: Im Rahmen der Haushaltsklausur der Landesregierung zur Aufstellung des Haushaltsplanentwurfs 2019 am 24. und 25. Juni 2018 wurde beschlossen, die mit dem NHP 2018 in den obersten Landesbehörden neu hinzugekommenen Beschäftigungsmöglichkeiten (rund 100 VZE) ab dem Jahr 2021 in zwei Jahresraten wertgleich über alle Ressorts im Verhältnis ihrer Anteile am Gesamtbeschäftigungsvolumen zurückzuführen. Die Landesregierung beauftragte das Finanzministerium, diese Rückführung vorzubereiten. Im gemeinsamen Rundschreiben von StK und MF zur Aufstellung des HPE 2020 und der Mipla 2019 bis 2023 vom 10.01.2019 wird die entsprechende Aufteilung dargestellt. Eine vorgezogene (Teil-) Erfüllung der Verpflichtung ist zulässig. Die Verteilung innerhalb der Einzelpläne im Rahmen von Umschichtungen obliegt den Ressorts. Die Landesregierung hat die Aufstellung des HPE 2020 und der Mipla 2019 bis 2023 nach den Maßgaben dieses gemeinsamen Rundschreibens am 15.01.2019 beschlossen. (Verteilt am 15.03.2019) Drucksache 18/3192 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Welchen Nutzen verspricht die Regierungskommission „Moderne Verwaltung für ein moder-nes Niedersachsen“? Anfrage der Abgeordneten Dr. Stefan Birkner, Christian Grascha, Jörg Bode und Björn Försterling (FDP), eingegangen am 25.01.2019 - Drs. 18/2721 an die Staatskanzlei übersandt am 01.02.2019 Antwort der Staatskanzlei namens der Landesregierung vom 13.03.2019