Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3205 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Björn Försterling, Susanne Victoria Schütz und Sylvia Bruns (FDP) Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung Vertretungslehrkräfte an niedersächsischen Schulen Anfrage der Abgeordneten Björn Försterling, Susanne Victoria Schütz und Sylvia Bruns (FDP), eingegangen am 13.02.2019 - Drs. 18/2831 an die Staatskanzlei übersandt am 14.02.2019 Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung vom 14.03.2019 Vorbemerkung der Abgeordneten Bei langfristigen Engpässen durch Krankheit, Mutterschutz, Elternzeit etc. werden an niedersächsischen Schulen regelmäßig Vertretungslehrkräfte, sogenannte Feuerwehrlehrkräfte, eingesetzt, um die Engpässe zu überbrücken. Vorbemerkung der Landesregierung Im Rahmen ihrer Eigenverantwortlichkeit obliegt es jeder Schule, unter Ausnutzung der zur Verfügung gestellten Ressourcen und der gewährten Handlungsspielräume ein geeignetes Vertretungskonzept zu entwickeln, um Unterrichtsausfall weitestgehend zu vermeiden. Bei unerwarteten, längeren und umfangreichen Ausfällen von Lehrkräften kann der Einsatz von zusätzlichen Lehrkräften durch die Schulleitung bei der Niedersächsischen Landesschulbehörde (NLSchB) beantragt werden. Hier ist insbesondere die Möglichkeit der Abordnung von benachbarten allgemein bildenden Schulen aller Schulformen in Betracht zu ziehen. Zusätzlich stehen der NLSchB für die befristete Beschäftigung von Personen mit Vertretungsverträgen im Rahmen der haushaltsrechtlichen Ermächtigungen Mittel zur Verfügung. Eine Planung für deren Verwendung ist so vorzunehmen, dass die unerwarteten oder vorübergehenden Unterrichtsausfälle während des gesamten Haushaltsjahres in den besonders schwerwiegenden Fällen vermindert werden können. Personen mit Vertretungsverträgen werden befristet als Tarifbeschäftigte eingestellt. Verträge können bis zum Umfang der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit einer vollbeschäftigten Lehrkraft für die entsprechende Schulform abgeschlossen werden. Dabei darf der Beschäftigungsumfang der zu vertretenden Lehrkraft nicht überschritten werden. Personen mit Vertretungsverträgen werden für die Dauer eines konkreten Vertretungsfalles eingestellt. Nimmt die zu vertretende Lehrkraft den Dienst wieder auf, so entfällt der Befristungsgrund, und der Arbeitsvertrag der Vertretungslehrkraft ist zu beenden. Die Befristung eines Vertretungsvertrags im Hinblick auf einen Vertretungsbedarf schützt das Recht der vertretenen Lehrkraft, auf ihren Arbeitsplatz nach Entfall der Vertretungsgrunds zurückzukehren . Die Regelungen zum Mutterschutz und zur Elternzeit fördern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in besonderem Maße. 1. Wie viele Feuerwehrlehrkräfte werden derzeit an niedersächsischen Schulen eingesetzt , und wie viele stehen insgesamt zur Verfügung? Die Entgelte der nur vorübergehend zu Vertretungen tätigen, nichtbeamteten Lehrkräfte sind im Titel des Personalkostenbudgets und damit im Deckungskreis der Personalkostentitel enthalten. So Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3205 2 können nicht verausgabte Mittel im Rahmen von Bewirtschaftungsmaßnahmen z. B. zugunsten von Lehrkräfteeinstellungen eingesetzt werden. Dies ist in der Vergangenheit auch praktiziert worden. In der nachfolgenden Tabelle werden die Ansätze und Ausgaben der Personen mit Vertretungsverträgen (ehemals sogenannte Feuerwehrlehrkräfte) der allgemein bildenden Schulen (Kapitel 0710 bis Kapitel 0718) zusammengefasst dargestellt. Jahr Haushaltsansatz in Millionen Euro Ausgaben in Euro 2012 29,757 13 182 663,52 2013 29,757 15 291 086,00 2014 32,698 17 744 549,81 2015 32,704 17 812 409,78 2016 31,156 19 754 294,08 2017 31,156 27 484 400,09 2018 32,655 27 133 656,14 2019 *) 33,377 3 848 627,73 *) bis 28.02.2019. Zum Stichtag 22.02.2019 sind 680 Personen mit Vertretungsverträgen für den Einsatz an einer allgemein bildenden Schule sowie weitere 255 Personen für den Einsatz an einer berufsbildenden Schule erfasst. Für Vertretungsverträge im Bereich der allgemein bildenden Schulen lagen am 20.02.2019 insgesamt 3 166 verfügbare Bewerbungen vor. Hiervon erfasst sind sämtliche verfügbaren Fächer und Lehrämter sowie auch Lehrkräfte im Quereinstieg. Im Bereich der berufsbildenden Schulen haben zum Stichtag 20.02.2019 184 geprüfte Bewerberinnen und Bewerber ihr Einverständnis für den Einsatz als mögliche Personen mit Vertretungsverträgen erklärt. Hiervon sind 100 Personen mit dem Lehramt für berufsbildende Schulen verzeichnet, 30 Personen haben das Lehramt für das Gymnasium, und 54 sind Quereinsteigerinnen /Quereinsteiger. Die berufsbildenden Schulen schließen als Regionale Kompetenzzentren eigenverantwortlich Verträge für solche Kräfte und können auf diese Bewerbungen zugreifen. 2. Wie hat sich die Anzahl der eingesetzten und verfügbaren Feuerwehrkräfte in den letzten Jahren entwickelt? Die Anzahl der zu besetzenden Vertretungsverträge und deren tatsächliche Besetzung an den öffentlichen allgemein bildenden Schulen mit Stand vom 20.02.2019 wird in der nachfolgenden Tabelle für jedes Schuljahr dargestellt. Schuljahr Anzahl zu besetzenden Vertretungsverträge Anzahl tatsächlich besetzter Vertretungsverträge 2010/2011 3 207 2 964 2011/2012 2 051 1 660 2012/2013 1 627 1 197 2013/2014 2 535 2 032 2014/2015 2 378 1 746 2015/2016 2 183 1 515 2016/2017 2 957 2 149 Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3205 3 2017/2018 2 804 1 975 2018/2019 1 948 1 439 Für rund 500 bewilligte Vertragsmöglichkeiten, für die die entsprechenden Haushaltsmittel zur Verfügung standen, konnten keine geeigneten Lehrkräfte bzw. keine geeigneten Bewerbungen um den Quereinstieg gefunden werden. Die Gründe dafür sind unterschiedlich. Einerseits kann es sein, dass für bestimmte regionale Standorte überhaupt keine Bewerbung zur Verfügung stand oder andererseits eigentlich geeignete Lehrkräfte nicht bereit waren, unter den angebotenen Bedingungen (Stundenumfang bzw. Laufzeit des Vertrages) den Vertrag anzunehmen. Für den Bereich der berufsbildenden Schulen ist die Zusammenstellung vergleichbarer Daten nicht möglich, da jede berufsbildende Schule eigenständig in Auswahl und Einstellung von Personen mit Vertretungsverträgen ist. Die berufsbildenden Schulen schließen als Regionale Kompetenzzentren eigenverantwortlich Verträge für solche Kräfte. Die in der folgenden Tabelle dargestellten Daten bzgl. der Entwicklung der Bewerbungen um einen Vertretungsvertrag mit und ohne grundständige Lehramtsausbildung für den allgemein bildenden und den berufsbildenden Bereich ist anzumerken, dass es sich bei den Bewerberinnen und Bewerbern um Personen handelt, die im Zuge des Einstellungsverfahrens zu den jeweiligen Einstellungsterminen stets auch die Bereitschaft zu einem Vertretungsvertrag markiert haben. Dabei handelt es sich um erstmalige Bewerberinnen und Bewerber , wiederholte Bewerberinnen und Bewerber auf Planstellen sowie um Bewerberinnen und Bewerber lediglich für Vertretungsverträge bzw. Verträge zur Sprachförderung (VSF). Anzahl der Bewerberinnen und Bewerber mit dem Lehramt für abS bzw. bBS sowie Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger für einen VV-abS/ bBS und an den öffentlichen Schulen in Niedersachsen . Einstellungstermin Lehramt abS Quereinstieg Lehramt bBS 01.02.2015 2 991 0 35 31.08.2015 3 985 0 43 01.02.2016 3 186 169 32 01.08.2016 1 555 1 955 35 01.02.2017 1 111 2 234 24 31.07.2017 1 246 2 538 25 01.02.2018 1 009 2 713 17 06.08.2018 975 1 609 15 20.02.2019 643 2 508 16 (Stand: 20.02.2019) 3. Wie viel Zeit vergeht durchschnittlich zwischen der Freigabe für eine Vertretungslehrkraft und dem tatsächlichen Tätigkeitsbeginn der Vertretungslehrkraft an der Schule? Der Zeitraum, der zwischen der Vertragsfreigabe und dem tatsächlichen Tätigkeitsbeginn der Personen mit Vertretungsverträgen liegt, kann im Bereich der allgemein bildenden Schulen sehr unterschiedlich sein. Der Zeitrahmen kann sich von wenigen Tagen bis zu mehreren Wochen bewegen. Je nach Region ist die Anzahl von Bewerberinnen und Bewerbern unterschiedlich hoch. Sobald Bewerberinnen und Bewerber zur Verfügung stehen, werden umgehend Vorstellungsgespräche durch die Schule bzw. die NLSchB organisiert. Nach der getroffenen Auswahlentscheidung werden die Gremien (Personalrat/Gleichstellungsbeauftragte/Schwerbehindertenvertretung) beteiligt. Zeit- Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3205 4 gleich werden alle zur Einstellung benötigten Unterlagen von Erstbewerberinnen und Erstbewerbern angefordert. Sobald alle notwendigen Unterlagen und Zustimmungen vorliegen, wird umgehend der Arbeitsvertrag für die Schule vorbereitet. Für den Bereich der berufsbildenden Schulen liegen die dienstrechtlichen Befugnisse für diesen Vorgang in der jeweiligen Schule. Eine statistische Auswertung über die erfragte Dauer ist nicht möglich, da die entsprechenden Daten nicht erhoben werden. 4. Wie werden die Schulleitungen bei der Suche nach geeigneten Vertretungslehrkräften unterstützt? Die Schulleitungen der allgemein bildenden Schulen erhalten eine aktuelle EIS-Liste mit zur Verfügung stehenden Bewerberinnen und Bewerbern. Für Rücksprachen und Beratung stehen die schulfachlichen Dezernentinnen und Dezernenten sowie die Personalplanerinnen und Personalplaner der Dezernate 2 und 3 der NLSchB zur Verfügung. Für den berufsbildenden Bereich erfolgt die Beratung und Unterstützung durch die schulfachlichen Dezernentinnen und Dezernenten sowie die Personalplanerinnen und Personalplaner der Dezernate 4 der NLSchB. 5. Stehen ausreichend Vertretungslehrkräfte zur Verfügung, um Versorgungslücken durch längerfristige Krankschreibungen zu füllen? Auch im Sommer 2019 wird jeder Absolventin und jedem Absolventen der niedersächsischen Studienseminare rechnerisch eine Stelle angeboten werden können. Von den rund 1 600 Absolventinnen und Absolventen zum Sommer 2019 kommen rund 500 aus dem Grundschul- sowie 320 aus dem Haupt- und Realschul-Bereich. Damit besteht Grund zu der Annahme, dass die Unterrichtsversorgung insbesondere an diesen Schulformen weiter ansteigt. Zudem kann davon ausgegangen werden, dass auch zum Schuljahr 2019/2020 wieder mehr Lehrkräfte eingestellt werden als dauerhaft aus dem Dienst ausscheiden. Auf die aktuelle Studie der Kultusministerkonferenz (vgl. www.kmk.org, Dokumentation 216: Lehrereinstellungsbedarf und -angebot in der Bundesrepublik Deutschland 2018 bis 2030 - Zusammengefasste Modellrechnungen der Länder) wird verwiesen. Die Ergebnisse der aktuellen Modellrechnung in Niedersachsen aus dem Jahr 2018 sind in wesentlichen Eckpunkten mit denen der KMK-Prognose (vgl. Dokumentation 216, ebenda) vergleichbar und zwar insbesondere hinsichtlich der Ergebnisse zu den westdeutschen Ländern. Hierzu gehören : – Eine Differenzierung der Prognose nach Lehramtstypen und fachspezifischem Bedarf ist notwendig . – Der Bedarf an Lehrkräften mit den Lehrämtern Grundschule, Haupt- und Realschule und Sonderpädagogik entspricht nicht dem Angebot: Die entsprechenden Kapazitäten im Lehramtsstudium sind nicht ausgelastet, was an der zu geringen Anzahl der niedersächsischen Absolventinnen und Absolventen, die sich für den Vorbereitungsdienst bewerben, erkennbar ist. Die Ausbildungsplätze und Stellen im Vorbereitungsdienst sind vorhanden, können aber aus dem vorstehend genannten Grund nicht entsprechend ausgelastet werden. – Nach der Umstellung der Schulzeit an den bisherigen G8-Systemen gibt es ein Überangebot an Absolventinnen und Absolventen mit dem Lehramt für Gymnasien mit Ausnahme der Bedarfsfächer Spanisch, Kunst, Musik, ev. Religion, Werte und Normen, Mathematik, Chemie, Physik, Informatik. – Das Problem nicht besetzbarer Stellen bleibt auch mit Blick auf Besonderheiten einzelner Regionen in Niedersachen erhalten. Aufgrund der dargestellten bundesweiten und niedersachsenspezifischen Entwicklungen unter besonderer Berücksichtigung der Entwicklung in unseren östlichen Nachbarländern (Mecklenburg- Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3205 5 Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Thüringen) ergibt sich eine angespannte Situation auf dem Lehrkräftearbeitsmarkt insbesondere im Bereich der Lehrkräfte mit dem Lehramt Sonderpädagogik und mit einer Lehramtsbefähigungen für die Grundschule und für die Schulen des Sekundarbereiches I (ausgenommen der Gymnasien). Die erfreulich hohen Besetzungsquoten in den letzten drei Einstellungsverfahren für den Bereich der öffentlichen allgemein bildenden Schulen haben dazu beigetragen, dass sich der Bestand an voll ausgebildeten Lehrkräften, die nach Abschluss der Einstellungsverfahren während des laufenden Schulhalbjahres für die Besetzung eines Vertretungsvertrages zur Verfügung stehen, deutlich reduziert hat. So standen zum Stichtag 20.02.2019 643 voll ausgebildete Lehrkräfte für die Aufnahme einer Vertretungstätigkeit zur Verfügung, von denen lediglich 211 in Niedersachsen wohnen und damit realistisch für den kurzfristigen Abschluss eines Vertretungsvertrages infrage kommen. Viele dieser ausschließlichen Vertretungsverträge können insbesondere in ländlichen Regionen durch die Einbeziehungen von Bewerbungen um den direkten Quereinstieg in das Auswahlverfahren besetzt werden. Es ist daher nicht gesichert, dass für die erfolgreiche Besetzung jedes einzelnen Vertretungsvertrages eine geeignete Bewerberin oder ein geeigneter Bewerber zur Verfügung steht bzw. bereit ist, den angebotenen Vertrag anzunehmen. Das Mittel des Vertretungsvertrages ist ein sehr gut funktionierendes Instrument, wenn allgemein für die Einstellung von Lehrkräften eine mehr als ausreichende Anzahl von Bewerbungen (Bewerberüberhang) vorliegt. Um die Aufmerksamkeit möglicher Bewerberinnen und Bewerber u. a. für die Besetzung eines Vertretungsvertrages zu erhöhen, werden im Einstellungsportal EiS (www.eis-online.niedersachsen.de) seit Januar 2019 auch die entsprechenden Stellen veröffentlicht. Zusätzlich wird den Bewerberinnen und Bewerbern eine Karte auf dem Niedersächsischen Bildungsserver (NiBiS - www.nibis.de) zur Darstellung der Schulstandorte zur Verfügung gestellt. Der Schulname ist mit einem Link hinterlegt , der Informationen über die jeweilige Schule liefert. Das bekannte und bewährte Bewerbungsund Auswahlverfahren wird nicht verändert. (Verteilt am ) (Verteilt am 18.03.2019) Drucksache 18/3205 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Vertretungslehrkräfte an niedersächsischen Schulen Anfrage der Abgeordneten Björn Försterling, Susanne Victoria Schütz und Sylvia Bruns (FDP), ein-gegangen am 13.02.2019 - Drs. 18/2831 an die Staatskanzlei übersandt am 14.02.2019 Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung vom 14.03.2019