Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3229 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Detlev Schulz-Hendel, Belit Onay und Imke Byl (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung 1 „Positive Bilanz“ mit Elektromotorrädern bei der Polizei: Wird der Anteil alternativ betriebener Fahrzeuge erhöht? Anfrage der Abgeordneten Detlev Schulz-Hendel, Belit Onay und Imke Byl (GRÜNE), eingegangen am 19.02.2019 - Drs. 18/2965 an die Staatskanzlei übersandt am 25.02.2019 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 18.03.2019 Vorbemerkung der Abgeordneten Laut Medienberichten hat die Polizeidirektion Osnabrück nach rund drei Monaten eine positive Bilanz des Einsatzes der bundesweit ersten Polizeielektromotorräder gezogen. Die Motorräder seien zuverlässiger, handlicher und viel leichter im Vergleich zu herkömmlichen Polizeimotorrädern (Heise online 28.01.2019). So entfalle bei Demonstrationen, bei denen im Schritttempo gefahren werde, das Kuppeln. Weil die E-Kräder 100 kg leichter seien, verbessere sich das Handling. Gleichzeitig erweise sich die eher geringe Reichweite von 250 kg nicht als nachteilig. Hinzu komme, dass Elektromotorräder sowohl in der Anschaffung als auch im Betrieb günstiger seien. Seit Mitte Oktober 2018 sind Elektromotorräder in Osnabrück und Leer auf Streifenfahrten im Einsatz. Angesichts der Vorteile plant die Polizei, künftig mehr Elektrofahrzeuge einzusetzen. Ende 2018 sollen von den rund 4 400 landesweit eingesetzten Fahrzeugen 71 Hybridfahrzeuge und 46 rein elektrisch angetriebene Einsatzfahrzeuge gewesen sein. Der Großteil der restlichen Flotte ist mit Dieselantrieben ausgestattet. Im Jahr 2019 soll jedes zehnte neu angeschaffte Polizeifahrzeug elektrisch fahren. Vorbemerkung der Landesregierung Die erfolgreiche Einführung der Elektromobilität im Zuge der Energiewende ist eines der zentralen Ziele des Landes. Elektrofahrzeuge markieren eine technologische Zeitenwende und bedeuten eine Neugestaltung der Mobilität. Die Abhängigkeit von fossilen Treibstoffen wird minimiert, die klimaschädliche Emissionen und der Verkehrslärm werden reduziert. Mit der bewussten Schwerpunktsetzung auf immissionsarme und -freie Fahrzeuge für die Polizei setzt Niedersachsen den vor Jahren eingeschlagenen Weg konsequent fort. Die Polizei des Landes Niedersachsen ist bundesweit führend bei der Einführung alternativer Antriebe in den Flotten der Polizeien des Bundes und der Länder. Mittlerweile stehen aufgrund der technischen Reife auch Motorräder im Fokus der Elektrifizierung. Der Rückstand auf Pkw wurde von der Industrie aufgeholt. Vollelektrische Motorräder sind hervorragend im Stadtverkehr einzusetzen und können mit aller polizeispezifischen Sondertechnik ausgestattet werden. 1 U. a. NOZ 28.01.2019, heise online 28.01.2019, Motorrad online 10.02.2019. 1 Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode 1. Drucksache 18/3229 Wie bewertet die Landesregierung den Einsatz von Elektromotorrädern bei der Polizei? Die Landesregierung bewertet den Einsatz von Elektromotorrädern bei der Polizei positiv. Die Fahrzeuge sind insbesondere im urbanen Raum eine sinnvolle Ergänzung und können dort die polizeilichen Aufgaben, für die Polizeimotorräder üblicherweise eingesetzt werden, ohne Einschränkungen wahrnehmen. Einschränkend muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass Motorräder mit Elektroantrieb (EKräder) aufgrund ihrer begrenzten Reichweite und des fehlenden Witterungsschutzes derzeit noch nicht alle Motorräder im Fuhrpark der Polizei ersetzen können. Insbesondere für Verkehrsüberwachungsaufgaben auf Autobahnen und bei großräumigen Einsätzen im ländlichen Raum sind diese Fahrzeuge bisher weitgehend ungeeignet. 2. Inwiefern wäre es vor dem Hintergrund der aktuellen Erfahrungen in Osnabrück und Leer möglich, den Anteil der Polizeifahrzeuge mit alternativen Antrieben deutlicher zu erhöhen als bislang geplant? Unter einer reinen Betrachtung des Fuhrparksegments der Motorräder bei der Polizei (130 Fahrzeuge - Stand 13.12.2018) plant die Landespolizei bereits jetzt, den Anteil alternativer Antriebe zu erhöhen. Derzeit werden bei der Landespolizei sechs E-Kräder betrieben (ein Enduro-Motorrad Insel Borkum, je ein Straßenmotorrad in Osnabrück und Leer sowie drei Motoräder bei den Spezialeinheiten). Darüber hinaus befinden sich derzeit weitere acht E-Kräder in der Beschaffung, die in der Polizeidirektion Hannover für Alltagsaufgaben wie auch als Eskortenkräder genutzt werden sollen. Aufgrund der positiven Erfahrungen wurde ein technischer Standard für ein E-Krad im Landesfuhrpark eingeführt. Die budgetierten Polizeibehörden können im Rahmen der turnusmäßigen Ersatzbeschaffungen auf diesen Standard zurückgreifen und in eigener Zuständigkeit E-Kräder über das Logistik Zentrum Niedersachsen beschaffen. Grundsätzlich ist beabsichtigt, den Anteil der E-Kräder im Rahmen regulärer Aussonderungen in den kommenden Jahren weiter zu erhöhen. 3. Wann konkret soll welcher Anteil an alternativen Antrieben in der Fahrzeugflotte der Polizei in Niedersachsen erreicht werden? Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist kein genauer Zeitraum definierbar, in dem ein konkreter Anteil an alternativen Antrieben erreicht werden kann. Wie bereits in den Vorbemerkungen erwähnt, hat die Polizei Niedersachsen eine bundesweite Vorreiterrolle bei der Beschaffung von alternativen Antrieben eingenommen. Sie ist bestrebt, diese Eigenschaft beizubehalten. Die Beschaffung von Fahrzeugen steht immer unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel. Davon hängt maßgeblich der Beschaffungsanteil von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben ab. Die Beschaffung reiner Elektrofahrzeuge (BEV) und Plug-in-Hybride (PHEV) für den Fuhrpark der Landespolizei erfolgt bis heute mit Fördermitteln des Bundes und mit Unterstützung des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, die den im Vergleich zu diesel- bzw. benzinbetriebenen Fahrzeugen derzeit noch deutlichen Mehrpreis weitgehend ausgleichen. Nur dadurch ist es möglich, bei gleichem Haushaltsansatz den Anteil regulärer Ersatzbeschaffungen im Rahmen auszusondernder Fahrzeuge zu halten. Nach bisherigen Ankündigungen der Fahrzeughersteller sollen sich die Marktpreise der Fahrzeuge mit alternativen Antrieben ab ca. 2020 denen vergleichbar ausgestatteter Dieselfahrzeuge zunehmend angleichen. Sofern sich diese Prognose bestätigt, wäre die Beschaffung von BEV und PHEV neu zu bewerten. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass BEV und PHEV eine eigene Ladeinfrastruktur bei den Polizeidienststellen benötigen, die zusätzliche Beschaffungs- wie auch Installationskosten verursacht. Der Aufbau der bisherigen Ladeinfrastruktur erfolgt wie bei den E-Fahrzeugen durch Förderprogramme. 2 Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode 4. Drucksache 18/3229 Wenn die Vorteile alternativ betriebener Polizeifahrzeuge gegenüber herkömmlichen Antriebsarten überwiegen, was sind die Gründe, weswegen das Land diesel- bzw. benzinbetriebene Fahrzeuge anschafft? Die Polizei Niedersachsen untersucht im Projekt „lautlos&einsatzbereit“ unter Beteiligung der Technischen Universität Braunschweig seit 2016 die Eignung von BEV und PHEV für den Betrieb in der Polizei. Im Vorgriff auf die zu erwartende Abschlussauswertung zeichnet sich ab, dass der gegenwärtige Stand der Technik BEV in den Bereichen „Ermittlungs- und kriminalpolizeiliche Aufgaben“, „überwiegend urban geprägte Einsatz- und Streifendienste“ sowie für die Gewährleistung der allgemeinen Mobilität eingesetzt werden können. PHEV haben tendenziell ein größeres polizeiliches Einsatzspektrum und können auch in ländlichen Einsatz- und Streifendiensten eingesetzt werden. Erst nach Beendigung und Auswertung der Untersuchung können konkretere Entscheidungen dahingehend getroffen werden, welche technischen Standards in der Landespolizei eingeführt und festgeschrieben werden. Im weiteren Verlauf werden die budgetierten Polizeibehörden darüber entscheiden, wie viele Fahrzeuge mit alternativen Antrieben für den Fuhrpark unter Berücksichtigung verfügbarer Haushaltsmittel beschafft werden. 5. In welcher Weise plant die Landesregierung zu wann, herkömmlich betriebene Fahrzeuge (Diesel/Benzin) für den Einsatz bei der Polizei nicht mehr anzuschaffen? Hierzu verweise ich auf die Antworten zu Fragen 3. und 4. (Verteilt am 20.03.2019) 3