Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3233 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Imke Byl, Christian Meyer und Miriam Staudte (GRÜNE) Antwort des Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz namens der Landesregierung namens der Landesregierung Umgang mit den ehrenamtlich tätigen Wolfsberaterinnen und Wolfsberatern Anfrage der Abgeordneten Imke Byl, Christian Meyer und Miriam Staudte (GRÜNE), eingegangen am 06.02.2019 - Drs. 18/2779 an die Staatskanzlei übersandt am 08.02.2019 Antwort des Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz namens der Landesregierung namens der Landesregierung vom 18.03.2019 Vorbemerkung der Abgeordneten In einem Schreiben aus dem Juli letzten Jahres wurden alle niedersächsischen Wolfsberaterinnen und Wolfsberater mit Frist bis zum 15.10.2018 vom Umweltministerium zur Unterzeichnung einer 1 Erklärung aufgefordert, die die ehrenamtliche Tätigkeit auf zwei Jahre befristet. Die Tätigkeit als Wolfsberaterin und Wolfsberater wird nicht vergütet. Die Ehrenamtlichen fungieren in ihrer Freizeit als Ansprechpartnerin und Ansprechpartner und fahren zu gemeldeten Nutztierrissen. Seit dem 01.09.2014 können die Wolfsberaterinnen und -berater pro protokolliertem Nutztierriss eine Aufwandspauschale von 25 Euro mit einem Formblatt beim NLWKN beantragen. 1. Wie viele ehrenamtlich tätige Wolfsberaterinnen und Wolfsberater gibt es aktuell in Niedersachsen? 121. 2. Wie viele Wolfsberaterinnen und Wolfsberater haben die oben genannte Erklärung bislang nicht unterzeichnet? 25. 3. Was ist der Grund für die grundsätzliche Befristung? Ein freiwilliges Engagement richtet sich auch nach zeitlichen Kapazitäten und dem individuellen Interesse. Veränderungen im persönlichen Umfeld können dazu führen, dass die Ehrenamtlichen Ihr Engagement beenden möchten. Um den Wolfsberatern und Wolfsberaterinnen künftig die Möglichkeit zu geben, ihre Arbeit zu reflektieren, zu beenden oder wieder neu zu beginnen, wurde das Ehrenamt zeitlich begrenzt. 1 Vgl. https://www.weser-kurier.de/region/niedersachsen_artikel,-wolfsberater-in-niedersachsen-sollen-schweigen_arid,1772115.html, abgerufen am 28.01.2019. 1 Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode 4. Drucksache 18/3233 Sind die unter Frage 2 genannten Personen nun vom Ministerium in der Konsequenz nicht mehr als Wolfsberaterinnen und Wolfsberater anerkannt? Nein, dies ist aber vorgesehen. 5. Wie viele neue Wolfsberaterinnen und Wolfsberater konnten seitdem geschult werden? Nach dem 15.10.2018 hat keine Schulung stattgefunden. Eine nächste Schulung für neue Wolfsberater-Aspiranten ist in Vorbereitung. 6. Wie hoch ist die Anzahl der Wolfsberaterinnen und Wolfsberater, die seit November 2017 von sich aus aufgehört haben, und was ist zu den Gründen bekannt? Die Anzahl der Wolfberaterinnen und Wolfsberater schwankt immer etwas, vor November 2017 gab es 110 ehrenamtlich als Wolfsberaterin oder Wolfsberater tätige Bürgerinnen und Bürger, aktuell 121. Eine Statistik über die Rücktritte und Rücktrittsgründe wird nicht geführt. Ehrenamtlich Tätige geben ihr Ehrenamt aus verschiedenen Gründen auf, die sie manchmal angeben, manchmal auch nicht. Die angegebenen Gründe sind unterschiedlich, sie liegen sowohl im Privaten als auch im Beruflichen: z. B. mangelnde Zeit, gesundheitliche Gründe, Unzufriedenheit mit dem Wolfsmanagement. 7. Wie viele Anfragen von Personen, die sich zur Wolfsberaterin bzw. zum Wolfsberater schulen lassen wollten, hat das Ministerium im Jahr 2018 abgelehnt (davon jeweils aus Kapazitätsgründen seitens des Ministeriums und persönlichem Hintergrund der Bewerberinnen und Bewerber)? Vier Interessenten wurden dauerhaft abgelehnt. Die Ablehnungen wurden im Anschluss an die Basisschulung gemeinsam zwischen MU, NLWKN und LJN beschlossen. Ablehnungen werden - auch gegenüber der Bewerberin/dem Bewerber - grundsätzlich nicht begründet. Weiteren Interessentinnen/Interessenten wurde mitgeteilt, dass aktuell keine Schulungen geplant waren oder kein Bedarf in dem jeweiligen Landkreis gegeben ist, dass MU aber bei Bedarf gerne auf die Interessentinnen/Interessenten zurückkommen würde. 8. Nach welchen Kriterien wird entschieden, welcher Vertrag welcher Wolfsberaterin bzw. welches Wolfsberaters verlängert wird? Wolfsberater werden vom Ministerium berufen. Sind Wolfsberater nicht bereit, die grundsätzlichen Regeln für dieses Ehrenamt zu akzeptieren, kann ihre Berufung jederzeit beendet werden. Sofern ein Interesse der Wolfsberaterinnen und Wolfsberater an einer weiteren Arbeit besteht, wird die Zusammenarbeit in der Regel verlängert. 9. Aus welchem Grund wurde das Wolfskonzept von der Internetseite des Umweltministeriums genommen? Das Wolfkonzept befindet sich in Überarbeitung. 10. Wurden die Wolfsberaterinnen und Wolfsberater im Vorfeld darüber informiert und, wenn ja, wie? Die Wolfsberater wurden nicht informiert. 2 Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3233 11. Gibt es Überlegungen, die ehrenamtlichen Wolfsberatertätigkeiten in Richtung Veterinärämter der Landkreise zu verlagern? Es wird geprüft, die Dokumentation von Nutztierschäden an die Landkreise zu verlagern. Ob und wann das gelingt, ist aber offen. (Verteilt am 20.03.2019) 3