Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3234 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Julia Willie Hamburg (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung Antiziganismus in Niedersachsen - Was tut die Landesregierung? Anfrage der Abgeordneten Julia Willie Hamburg (GRÜNE), eingegangen am 18.02.2019 - Drs. 18/2882 an die Staatskanzlei übersandt am 19.02.2019 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 18.03.2019 Vorbemerkung der Abgeordneten Noch immer sind die Angehörigen der Minderheit der Sinti und Roma Diskriminierung und Stigmatisierung ausgesetzt. Die 2018 veröffentlichte Autoritarismus-Studie der Universität Leipzig ermittelte, dass fast sechs von zehn deutschen Bürgerinnen und Bürgern annehmen, dass Angehörige der Sinti und Roma zu Kriminalität neigen. Rund die Hälfte fand, Sinti und Roma sollten aus den Innenstädten verbannt werden. Auch in Niedersachsen sind Sinti und Roma von rassistischen Übergrif1 fen bedroht und erleiden Diskriminierung und antiziganistische Übergriffe. 1. Wie viele Angriffe/Anschläge/Sachbeschädigungen und Straftaten wurden nach Kenntnis der Landesregierung seit 2014 auf Einrichtungen, die der Minderheit der Sinti und Roma zugeordnet werden können, begangen (bitte aufschlüsseln nach Tatzeit, Ort, Art der Einrichtung, Deliktart sowie Kategorisierung des Vorfalls in polizeilichen Meldesystemen)? Straftaten, die sich gegen Sinti und Roma aufgrund ihrer ethnischen Zugehörigkeit richten, werden seit dem 01.01.2017 bundesweit im Themenfeld „Antiziganistisch“ im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD- PMK) abgebildet. Eine Zuordnung von Straften dieser Art speziell auf entsprechende Einrichtungen ist aufgrund der Erfassungsmodalitäten im polizeilichen Vorgangsbearbeitungssystem NIVADIS nicht möglich und würde im Ergebnis einer Auswertung nur ein ungenaues Straftatenaufkommen in diesem Kontext ausweisen. In Bezugnahme auf die Vorbemerkungen der Abgeordneten, die rassistische Übergriffe auf Angehörige der Minderheit der Sinti und Roma im Allgemeinen meinen, werden im Folgenden alle Straftaten dargestellt, die das entsprechende Themenfeld insgesamt betreffen. In den Jahren 2014 und 2015 konnten keine Straftaten zum Nachteil der Minderheit der Sinti und Roma erfasst werden. Für das Jahr 2016 wurden zwei Straftaten erfasst, wobei die Erfassung offensichtlich erst im Jahr 2017 erfolgte. Hierbei handelt es sich in beiden Fällen um Volksverhetzung im Internet, die allgemein antiziganistisch ausgerichtet war. Ein Fall wurde dem Phänomenbereich „PMK-Rechts“ zugeordnet, der zweite Fall dem Phänomenbereich „PMK-Nicht zuzuordnen“, da beim Tatverdächtigen (Kind) keine grundsätzliche Ausländerfeindlichkeit festzustellen war. 1 http://zentralrat.sintiundroma.de/leipziger-autoritarismus-studie-2018/ 1 Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3234 2017 wurden fünf Taten erfasst. Hierbei handelte es ich um drei Volksverhetzungen und je eine gemeinschädliche Sachbeschädigung sowie eine üblen Nachrede. Alle fünf Delikte wurden dem Phänomenbereich „PMK-Rechts“ zugeordnet. Siehe hierzu nachfolgende Aufstellung: Tatzeit Deliktqualität Tatbestand Phänomenbereich PLZ Ort 28.01.2017 politisch motivierte Kriminalität § 304 StGB Rechts motiviert 30449 Hannover 23.03.2017 politisch motivierte Kriminalität § 130 StGB Rechts motiviert 30655 Hannover 27.03.2017 politisch motivierte Kriminalität § 186 StGB Rechts motiviert 30177 Hannover 05.10.2017 politisch motivierte Kriminalität § 130 StGB Rechts motiviert 26603 Aurich 28.12.2017 politisch motivierte Kriminalität § 130 StGB Rechts motiviert 49610 Quakenbrück Im Jahr 2018 wurden sechs Straftaten unter dem Themenfeld „Antiziganismus“ erfasst. Hierbei handelt es sich um zwei Volksverhetzungen im Internet, zwei Delikte „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ und je einmal Störung der Totenruhe sowie einen Diebstahl. Alle Delikte wurden dem Phänomenbereich „PMK-Rechts“ zugeordnet. Siehe hierzu nachfolgende Aufstellung: Tatzeit Deliktqualität Tatbestand Phänomenbereich 06.02.2018 politisch motivierte Kriminalität § 86a StGB Rechts motiviert 31749 Auetal 07.02.2018 politisch motivierte Kriminalität § 168 StGB Rechts motiviert 31749 Auetal 08.02.2018 politisch motivierte Kriminalität § 86a StGB Rechts motiviert 31749 Auetal 15.06.2018 politisch motivierte Kriminalität § 130 StGB Rechts motiviert 30167 Hannover 10.10.2018 politisch motivierte Kriminalität § 130 StGB Rechts motiviert 26789 Leer 29.10.2018 politisch motivierte Kriminalität § 242 StGB Rechts motiviert 21365 Adendorf 2. PLZ Ort Wie viele der unter 1. genannten Straftaten waren Gewaltdelikte? Unter den unter 1. aufgeführten Straftaten befindet sich kein Gewaltdelikt. 3. In wie vielen Fällen wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet, in wie vielen Fällen konnten eine/ein oder mehrere Täterinnen und Täter ermittelt werden, in wie vielen Fällen kam es zu Verurteilungen (bitte aufschlüsseln und mit jeweiligem Vorfall verknüpfen)? In allen 13 Fällen wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet. Acht Verfahren richteten sich gegen „Unbekannt“, fünf Verfahren richteten sich gegen bekannte Tatverdächtige. Die beiden staatsanwaltschaftlichen Verfahren zu dem Sachverhalt vom 05.10.2017 wurden von der Staatsanwaltschaft Aurich an andere Staatsanwaltschaften abgegeben. 2 Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3234 In dem Verfahren zu dem Sachverhalt vom 28.12.2017 wurde die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus aufgrund der Schuldunfähigkeit des Beschuldigten angeordnet. Das Verfahren zu dem Sachverhalt vom 10.10.2018 ist noch anhängig. Es wurde Anklage vom Strafrichter erhoben. Alle weiteren o. g. Verfahren wurden gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. 4. Welcher Definition liegt die Einordnung von antiziganistischen Straftaten im polizeilichen Meldesystem zugrunde? Werden diese Straftaten im KPMD-PMK als rechts motiviert eingeordnet? Gemäß bundesweit gültigem Themenfeldkatalog ist das Themenfeld „Antiziganistisch“ anzugeben, wenn die Tat gegen die Volksgruppe Sinti und Roma gerichtet ist. Die Einordnung zu einem Phänomenbereich erfolgt anschließend unter Würdigung des Einzelfalles und hängt von der Motivation der Tat bzw. des Täters ab. 5. Welche Entwicklung erkennt die Landesregierung in diesen Daten, und welche Maßnahmen unternimmt die Landesregierung, um gegen Antiziganismus und andere Formen der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit vorzugehen? Die kritische Auseinandersetzung mit Feindbildern extremistischer Ideologien, so auch mit antiziganistischen Stereotypen, ist ein wichtiger Teil der durch Handlungskonzepte und Maßnahmen hinterlegten Präventionsarbeit der Präventionsstelle Politisch Motivierte Kriminalität (PPMK), die 2014 im Landeskriminalamt Niedersachsen eingerichtet wurde. Sie dient einer verbesserten Koordinierung der Extremismusprävention innerhalb der niedersächsischen Polizei sowie der fachlichen Unterstützung der Polizeibehörden und –dienststellen und bündelt die Kräfte und fachliche Expertise für alle Phänomenbereiche der Politisch motivierten Kriminalität, auch mit Blick auf die Rolle des Antiziganismus im Phänomenbereich des Rechtsextremismus. Weiterhin ist mit der im Juli 2016 durch die Landesregierung beschlossenen Einrichtung der „Kompetenzstelle Islamismusprävention Niedersachsen“ (KIP NI) eine zentrale Anlaufstelle geschaffen worden, in der die vielfältigen, ressortübergreifenden Ansätze in der Islamismusprävention zusammenlaufen. Die PPMK ist ein wichtiger Bestandteil der KIP NI. Zu den oben erwähnten Handlungskonzepten gehört vornehmlich die Landesrahmenkonzeption der Niedersächsischen Polizei zur Bekämpfung der Politisch motivierten Kriminalität -rechts- vom 21.04.2017 (VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH). Ein Handlungsfeld ist dabei das Präventionskonzept PMK -rechts- . Es beinhaltet die Festschreibung eines Ansprechpartners PMK-Prävention für die PPMK in jedem Staatsschutzkommissariat 4 sowie der KFI 4. Sie sind im Zusammenwirken insbesondere mit den weiteren sicherheitsbehördlichen Präventionsakteuren vor Ort die zuständigen Ansprechpartner für die Umsetzung der PMKbezogenen Präventionsarbeit. Als Maßnahmen sind vor allem Sensibilisierungsmaßnahmen von verschiedenen Zielgruppen, so u. a. Polizei (darüber hinaus Jugendsozialarbeiter/-innen, Mitarbeiter/-innen schulischer Einrichtungen, der Justiz und hier insbesondere des Ambulanten Justiz-Sozialdienstes AJSD, weiterer kommunaler und städtischer Einrichtung sowie ehrenamtlicher Mitarbeiter), u. a. im Themenfeld der Radikalisierungsprävention im Rechtsextremismus zu nennen, die auch im Bereich der Fremdenfeindlichkeit z. B. den Antiziganismus zielgerichtet aufgreifen. Weiterhin werden systematisch durch die PPMK Präventionsmaterialien zu allen Phänomenbereichen der Politisch motivierten Kriminalität bewertet und in einem „Medienpool“ zusammengefasst. Auf ihn können alle niedersächsischen Polizeidienststellen zugreifen und die Materialien u. a. über die PPMK bezogen werden. Auch bei der Durchführung zukünftiger Präventionsmaßnahmen wird dem Antiziganismus die notwendige Bedeutung für eine nachhaltige und zielgruppengerechte Ex– tremismusprävention beigemessen. 3 Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode 6. Drucksache 18/3234 Wie werden Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte in Niedersachsen zu diesem Thema sensibilisiert? Das Berufsbild der niedersächsischen Polizei ist geprägt von der Beachtung und Wahrung der Menschenrechte. Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte sollen gerade in ihrer Berufsrolle über ein berufliches Selbstverständnis verfügen, welches der Demokratie vollumfänglich und eingeschränkt Rechnung trägt. Gesetzmäßiges und bürgerorientiertes sowie situativ angemessenes Einsatzverhalten prägen dabei das polizeiliche Handeln. An- und Übergriffe aufgrund des Geschlechts, der Herkunft, des Glaubens, der sexuellen Orientierung oder aber der politischen Einstellung sind durch nichts zu rechtfertigen. Daher ist das Wissen über die Bedeutung der Grundrechte ein Schlüsselelement für die Bildung der Demokratiefähigkeit und Demokratiekompetenz, die die Polizeiakademie Niedersachsen als zentraler Bildungsträger der Polizei Niedersachsen wirkungsvoll und nachhaltig fördert. Ein demokratisches Verständnis im weiteren Sinne, welches Rechtsstaatlichkeit, Minderheitenschutz und Schutz bürgerlicher Freiheiten miteinschließt, wird dabei nicht nur allgemein angesprochen, sondern auch konkret für alle im Studium behandelten Themenfelder erarbeitet. Hierzu gehören u. a. auch und gerade Argumentationshilfen gegen populistische Strömungen. Insbesondere rechtspopulistische Narrative können auch auf Polizeistudierende einwirken, denen ja gerade in besonderer Weise abgefordert werden muss, für den Schutz einer offenen Gesellschaft einzustehen. Sie lernen, scheinbar einfache Lösungen von Recht und Ordnung zu hinterfragen und ihre Haltung und ihr Handeln zu reflektieren. Eine Sensibilisierung für diskriminierende Verhaltensweisen und die Stärkung interkultureller Kompetenzen sind dabei zentrale Bestandteile der Aus- und Fortbildung an der Polizeiakademie Niedersachsen, um der Diskriminierung und den sich daraus ableitenden Handlungsmustern wirkungsvoll entgegentreten zu können. Gerade in Bezug auf die polizeilichen Tätigkeiten in einem europäischen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ist die interkulturelle Kompetenz eine unentbehrliche Voraussetzung für eine professionelle Aufgabenerledigung. Dabei wird die interkulturelle Kompetenz als Fähigkeit verstanden, Menschen unterschiedlichster Herkunft mit der notwendigen Sensibilität, Wertschätzung und Aufgeschlossenheit begegnen zu können. Wichtige Merkmale der interkulturellen Kompetenz sind aus polizeilicher Sicht: – Ein diskriminierungsfreier Umgang mit interkulturell bedingten Denk- und Verhaltensweisen sowie Kommunikationsstilen. – Die Wertschätzung kultureller Vielfalt. – Unvoreingenommenheit. – Respekt vor jedem Menschen. Diesbezüglich sind die Curricula der Polizeiakademie Niedersachsen darauf ausgelegt, bereits im Studium, und damit zu Beginn der beruflichen Laufbahn, die erforderlichen persönlichen, sozialen, methodischen und fachlichen Kompetenzen zu vermitteln, um Diskriminierungen jeglicher Art zu vermeiden. Diese Philosophie wird in der Fortbildung der Polizei des Landes Niedersachsen weiterverfolgt und in unterschiedlichen Seminaren vermittelt. Ein wichtiger Bestandteil des Bachelorstudienganges der Polizeiakademie Niedersachsen ist das Thema der sozialen Wahrnehmung, der Bedeutung von selektiver Wahrnehmung sowie Stereotypen und Vorurteilen. In diesem Kontext werden explizit die Gefahren des sogenannten „Racial Profiling“ besprochen. Dabei stellen die Lernziele insbesondere auf einen angemessenen Umgang mit unterschiedlichen Werten, Ansichten und Vorstellungen ab, um Angehörigen anderer Kulturen empathisch und wertschätzend zu begegnen. Dies wird besonders in den Kommunikationstrainings durch Einbindung interkultureller Bestandteile aufgegriffen und vertieft. Das theoretisch erworbene Wissen bzw. die erlangten Kompetenzen werden in der Aus- und Fortbildung der Polizei Niedersachsen in speziellen praktischen Trainings zur Anwendung gebracht und 4 Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3234 hierdurch vertieft. In eLearning-Modulen, z. B. zur interkulturellen Kompetenz, können Studierende und alle Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten zudem ihr Wissen vertiefen und prüfen. Für die angehenden Nachwuchsführungskräfte der Polizei (ehemals höherer Dienst) ist die interkulturelle Kompetenz ebenso ein Bestandteil des Masterstudiums wie ausgewählte Aspekte der deutschen Polizeigeschichte. Es handelt sich dabei um wichtige Grundlagen der vielfältigen zukünftigen Führungsaufgaben. Das Polizeimuseum setzt sich bereits seit dem Jahr 2004 mit dem Thema auseinander und hat den Kuratoren der Wanderausstellung „Aus Niedersachsen nach Ausschwitz. Die Verfolgung der Sinti und Roma in der NS-Zeit.“ zugearbeitet. Zum Angebot des Museums gehört seit 2012 auch die Ausstellung „Ordnung und Vernichtung. Die Polizei im Nationalsozialismus“, die sich im Kapitel „Deportation“ auch explizit mit der Verfolgung und Ermordung von Sinti und Roma auseinandersetzt. Am historischen Gebäude der Polizeidirektion Hannover wurde vor diesem Hintergrund im Jahr 2015 eine Gedenktafel angebracht. Darüber hinaus ist im November 2016 an der Polizeiakademie Niedersachsen die Wanderausstellung mit dem Titel „Typisch Zigeuner – Mythos und Wirklichkeit“ eröffnet worden. Diese Ausstellung ist über den Verband Deutscher Sinti und Roma, Landesverband Baden-Württemberg, betrieben worden, und stellte die Geschichte der Sinti und Roma sowie deren Lebenssituation dar. Durch den Besuch der Ausstellung sind die internen sowie externen Besucherinnen und Besucher zu einer kritischen Auseinandersetzung mit dem Thema Antiziganismus angeregt worden. Begleitend eröffnet wurde die Ausstellung durch eine Podiumsdiskussion zum Thema „Racial Profiling“, an der auch ein Vertreter des angeführten Landesverbandes teilnahm. Auch die Fortbildung der Polizei Niedersachsen leistet einen wichtigen Beitrag zur Verhinderung von Diskriminierungen jeglicher Art. Im Fokus steht hier vor allem die Weiterentwicklung der interkulturellen Kompetenz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Polizei Niedersachsen. In diesem Kontext hat die Polizei Niedersachsen ein Gesamtkonzept mit verschiedenen Grundbausteinen entwickelt. Das Konzept umfasst neben der klassischen Fortbildung die Qualifizierung von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren, die Bereitstellung von weiteren eLearning-Modulen und den Aufbau einer Infothek. Zur Sensibilisierung der Führungskräfte sind zahlreiche Veranstaltungen zum Themenfeld Diskriminierung durchgeführt und bereits über 1 800 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte fortgebildet worden. Zur Förderung der Akzeptanz gehören auch gegenseitige Besuche (z. B. Moscheebesuche) sowie Vorträge und Diskussionen mit unterschiedlichen Akteuren. Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die Polizei Niedersachsen großen Wert darauf legt, die Studierenden sowie alle Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten im Rahmen der Aus- und Fortbildung hinsichtlich jeglicher Diskriminierung aufgrund Geschlecht, Rasse, Hautfarbe, Religion, politischer oder sonstiger Anschauung, nationaler oder sozialer Herkunft, Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit sowie sonstiger Unterscheidungsmerkmale zu sensibilisieren. 5 Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode 7. Drucksache 18/3234 Im Haushalt 2019 hat die Landesregierung die Förderung der sozialen Teilhabe von Sinti und Roma um 150 000 Euro und die Förderung des Landesverbands der Sinti um 100 000 Euro gekürzt. Wie begründet die Landesregierung diese Entscheidung? In dem Doppelhaushalt der Jahre 2017 und 2018 waren im Rahmen der sogenannte „politischen Liste“ zusätzliche Mittel in Höhe von 150 000 Euro pro Jahr für die Förderung der sozialen Teilhabe von Sinti und Roma bereitgestellt worden. Mit der aufgrund dieser zusätzlichen Mittel eingeführten „Richtlinie zur Förderung der sozialen Teilhabe von Sinti und Roma“ wurde ein zeitlich befristeter Impuls gesetzt. Dabei war die Befristung bis zum 31.12.2018 von Beginn an bekannt und auch in der Förderrichtlinie ausdrücklich benannt. Um das Ende dieser zeitlich befristeten Förderung abzufedern, wurden im Rahmen der sogenannte „politischen Liste“ des Haushalts 2019 nochmals zusätzliche Mittel in Höhe von 50 000 Euro für die Förderung der sozialen Teilhabe von Sinti und Roma zur Verfügung gestellt. Eine Kürzung der Förderung des Landesverbands der Sinti ist nicht erfolgt. Der Verband der Sinti Niedersachsen e. V. hat auch für das Jahr 2019 einen Förderantrag im Rahmen der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die allgemeine Förderung wohlfahrtpflegerischer Aufgaben und für außergewöhnliche Maßnahmen im sozialen Bereich“ gestellt, der bereits bewilligt wurde. 8. In welchem Rahmen ist die Auseinandersetzung mit Antiziganismus Teil des Lehrcurriculum im Land Niedersachsen? Der Unterricht in allgemein bildenden Schulen wird auf der Grundlage von Kerncurricula erteilt. In ihnen werden Kompetenzen formuliert, über die Schülerinnen und Schüler am Ende des Primarbereichs, des Sekundarbereichs I und des Sekundarbereichs II verbindlich verfügen sollen. Eine Konkretisierung der Vorgaben erfolgt z. B. in den schuleigenen Arbeitsplänen der Schulen. Die Auseinandersetzung mit dem Thema Antiziganismus ist dabei in den unten aufgeführten Kerncurricula für den Sekundarbereich I vorgesehen. Lehrkräfte haben auf der Grundlage der Kerncurricula und der schuleigenen Arbeitspläne die Aufgabe, den Unterricht in eigener pädagogischer Verantwortung derart zu gestalten, dass die erwarteten fachbezogenen Kompetenzen erworben werden können. a) Welche themenspezifischen Inhalte sind Teil des Lehrplans? Haupt-, Real- und Oberschulen: Direkte sowie indirekte Kompetenzbezüge zum Thema Antiziganismus werden insbesondere in den unten aufgeführten Unterrichtsfächern des Sekundarbereiches I hergestellt. Darüber hinaus kann eine Auseinandersetzung mit Antiziganismus ebenfalls in (außer-)schulischen Projekten, anderen Unterrichtsfächern sowie unter Berücksichtigung des fächerübergreifenden Unterrichts behandelt werden. Die Thematisierung hängt an dieser Stelle von der schulinternen Schwerpunktsetzung ab. An Haupt-, Real- und Oberschulen erfolgt die Auseinandersetzung mit Antiziganismus in unterschiedlichen Unterrichtsfächern. So sieht das Unterrichtsfach Geschichte eine vordergründige Behandlung der Thematik innerhalb des Themenbereiches „Begegnungen unterschiedlicher Kulturen in Europa“ vor. Schülerinnen und Schüler … – diskutieren Ängste und Vorurteile von Mehrheiten und Minderheiten in der Geschichte und heute. Darüber hinaus akzentuieren die Unterrichtsfächer Evangelische Religion sowie Islamische Religion die Auseinandersetzung mit Antiziganismus innerhalb des inhaltsbezogenen Kompetenzbereiches „Nach Religionen fragen“. Schülerinnen und Schüler … – 6 problematisieren intolerantes Verhalten gegenüber Menschen anderer Religionen und Weltanschauungen in Geschichte und Gegenwart. (Evangelische Religion und Islamische Religion). Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3234 Im Unterrichtsfach Werte und Normen soll eine Schwerpunktsetzung während der Behandlung der Leitthemen „Leben in Vielfalt“, „Menschenrechte und Menschenwürde“ sowie „Ethische Grundlagen für Konfliktlösungen“ erfolgen. Schülerinnen und Schüler … – diskutieren Möglichkeiten und Voraussetzungen eines toleranten Zusammenlebens. – diskutieren Beispiele von Verletzungen der Menschenrechte, u. a. Formen von Diskriminierung. – untersuchen ethische Konzeptionen mit Blick auf mögliche Konfliktlösungen. – diskutieren Lösungsvorschläge für individuelle und gesellschaftliche Konflikte. Ergänzend ermöglicht das Unterrichtsfach Politik während der Behandlung der Themenfelder „Gerechtigkeit für alle?“ sowie „Erreichen wir eine grenzenlose Sicherheit?“ eine Auseinandersetzung mit Antiziganismus. Gymnasium, Gesamtschule, Berufliches Gymnasium, Abendgymnasium und Kolleg: In dem Kerncurriculum Gesellschaftslehre der Integrierten Gesamtschule (IGS) der Schuljahrgänge 5-10 (2014) ist die Auseinandersetzung mit Diskriminierung und Stigmatisierung der Sinti und Roma nicht explizit benannt, sie ist also nicht verbindlich zu unterrichten. Eine historische Auseinandersetzung mit der Thematik kann im Rahmen des Lernfelds „Zeit und Wandel“ zum Thema „Phasen, Formen und Ausmaß nationalsozialistischer Verfolgung“ stattfinden. Ebenso können Aspekte demokratischer Teilhabe und Fragen der Menschenwürde im Rahmen der Thematik im Lernfeld „Individuum und soziale Welt“ unterrichtet werden. Ob solch unterrichtliche Auseinandersetzungen an der IGS stattfinden, wird nicht zentral erhoben. In den Kerncurricula für Gymnasien ist die Auseinandersetzung mit Diskriminierung und Stigmatisierung der Sinti und Roma ebenfalls nicht explizit benannt, sie ist also nicht verbindlich zu unterrichten. Nichtsdestotrotz lassen die Kerncurricula des Gymnasiums es an vielen Stellen zu, sich mit dem Thema Verfolgung von Minderheiten auseinanderzusetzen, z. B.: Im Kerncurriculum Werte und Normen für das Gymnasium Schuljahrgänge 5-10 finden sich die folgenden Bezüge zum Thema Antiziganismus: Schülerinnen und Schüler … – arbeiten den Begriff der Menschenwürde heraus. – diskutieren Beispiele von Verletzungen der Menschenrechte unter ethischen Gesichtspunkten. − Menschenrechtsverletzungen, z. B. physische und psychische Misshandlungen, Formen von Diskriminierung (z. B. Rassismus), Todesstrafe − Problematisierung der Abgrenzung zwischen Menschenrechtsverletzungen und Regelverstößen Im Kerncurriculum Werte und Normen für das Gymnasium - gymnasiale Oberstufe finden sich die folgenden Bezüge zum Thema Antiziganismus: Unsere durch Globalisierung und Pluralisierung geprägte Gesellschaft steht vor der Aufgabe, unterschiedliche Ordnungs- und Wertvorstellungen in einem von möglichst allen Mitgliedern getragenen Konsens essentiell zu bündeln, um ein friedliches und menschenwürdiges Zusammenleben zu ermöglichen. Mögliche Konkretisierungen und Ergänzungen: – Begründungen der Menschenwürde (z. B. Kant, Religionen) – Grundrechte und Menschenwürde als idealistische Grundlage in Rechtssystemen Im Kerncurriculum Geschichte für das Gymnasium Schuljahrgänge 5-10 finden sich die folgenden Bezüge zum Thema Antiziganismus: – Elemente der nationalsozialistischen Ideologie (und deren Wurzeln) - Rassenideologie, Antisemitismus, Führermythos, „Volksgemeinschaft“ 7 Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3234 Im Kerncurriculum Geschichte für das Gymnasium - gymnasiale Oberstufe finden sich die folgenden Bezüge zum Thema Antiziganismus: Rahmenthema 3: Wurzeln unserer Identität Wahlmodul 7: Nationalsozialismus und deutsches Selbstverständnis – Ideologie und Praxis (u. a. Verfolgung von Juden und anderen Minderheiten, „Euthanasie“, Aufbau des Führerstaates, Vernichtungskrieg im Osten, Holocaust/ Shoah) Im Kerncurriculum Ev. Religion für das Gymnasium - gymnasiale Oberstufe finden sich die folgenden Bezüge zum Thema Antiziganismus: Schülerinnen und Schüler erkennen Konflikte und deren Lösungen als zum menschlichen Zusammenleben gehörig und lernen die in diesem Zusammenhang relevanten christlichen Grundwerte der Einzigartigkeit und Würde jedes Menschen kennen. Ethik: Die Schülerinnen und Schüler erleben, dass in vielen Lebensbereichen ethische Fragen auftreten, auf die aus unterschiedlichen Perspektiven differierende Antworten gegeben werden. Dort, wo keine eindeutigen Antworten möglich sind, bekommen Bewertungs- und Handlungskriterien besondere Bedeutung. Vor allem in Konfliktsituationen wird aus christlicher Sicht das Kriterium der Menschenwürde zum Maßstab ethischen Handelns. Mit seiner Herausforderung zu einer Kultur der Barmherzigkeit steht das christliche Würdeverständnis in Spannung zu einer zweckorientierten Sicht des Menschen und seiner Umwelt. Ein tieferes Verständnis von Ethik und ethischem Handeln ist bei den Jugendlichen in der Regel erst ansatzweise ausgeprägt, Wertorientierungen übernehmen sie überwiegend intuitiv. Im Unterricht kommt es deshalb darauf an, sich mit vielfältigen und wechselnden Wertvorstellungen und Verhaltensmustern auseinanderzusetzen, um eine eigene Position auszuprägen und Verantwortung übernehmen zu können. Berufsbildende Schulen: Für die berufsbildenden Schulen in Niedersachsen gelten schulformübergreifende Rahmenrichtlinien für das Unterrichtsfach „Politik“, in denen sichergestellt wird, dass sich der Unterricht an aktuellen Gegenwarts- und Zukunftsfragen orientiert. Dies beinhaltet auch die Auseinandersetzung mit dem Thema Antiziganismus im Gesamtzusammenhang des Themenkomplexes „Rassismus“. Die Rahmenrichtlinien sind in Lernfelder untergliedert und schreiben die zu entwickelnden Kompetenzen und didaktische Grundsätze verbindlich vor. Die Schulen sind aufgefordert, die Lernfelder in einem eigenen schulischen Curriculum über Lernsituationen zu konkretisieren. Die Offenheit bei der inhaltlichen Ausgestaltung steht im Spannungsfeld vielschichtiger Erwartungen und Interessen. Sie ermöglicht jedoch insbesondere die Berücksichtigung aktueller Ereignisse und berufsspezifischer und schulischer Gegebenheiten. In den Rahmenrichtlinien für das Fach Politik finden sich Anknüpfungspunkte für die Auseinandersetzung mit obigem Thema insbesondere in den Lernfeldern – „Demokratie gestalten und vertreten“ – „Eigene Lebenskonzepte entwickeln und andere respektieren“ – Beispielhaft wird auf das Lernfeld „Demokratie gestalten und vertreten“ hingewiesen. Dort finden sich u. a. die folgenden Kompetenzbeschreibungen: – „Die Schülerinnen und Schüler beschreiben Elemente und Ziele der freiheitlichdemokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland und analysieren darin enthaltene Konflikte.“ – „Die Schülerinnen und Schüler setzen sich mit Gefahren für die freiheitlich-demokratische Grundordnung auseinander und prüfen Gegenmaßnahmen.“ In den ergänzenden Unterrichtshinweisen finden sich als mögliche Vorschläge u. a. explizit die folgenden Themenbereiche: 8 Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode – Extremismus - Wie wehrhaft ist unsere Demokratie? – Demokratie wagen - Wie kann Demokratie gestärkt werden? b) Drucksache 18/3234 Wie werden Lehrkräfte für antiziganistische Äußerungen und den Umgang damit sensibilisiert? Das Kultusministerium unterstützt eine Reihe von Maßnahmen und Projekten der politischen Bildung, die die demokratische Teilhabe und Partizipation junger Menschen befördern und sich gegen jede Form gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und Ideologien der Ungleichwertigkeit richten. Hierzu zählen auch Maßnahmen, die Lehrkräfte für den Umgang mit antiziganistischen Äußerungen sensibilisieren. Zu nennen wäre beispielsweise das Netzwerk „Schule ohne Rassismus - Schule mit Courage“, dem in Niedersachsen fast 300 Titelschulen angehören. Die Bundeskoordination des Netzwerks hat verschiedene Materialien veröffentlicht, die auch den Umgang mit Antiziganismus in der Schule zum Gegenstand haben (z. B. Handbuch „Lernziel Gleichwertigkeit - Grundstufe und Sekundarstufe“, 2015/2016). Darüber hinaus bietet das Kultusministerium im Rahmen von Fachtagungen regelmäßig Workshops zum Thema gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit an. Am 27.09.2018 wurde beispielsweise im Rahmen der vom Kultusministerium und dem Niedersächsischen Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ) in Hannover veranstalteten Fachtagung „Gegen Radikalisierung und Ideologien der Ungleichwertigkeit - Wie kann Schule präventiv handeln“ ein Workshop zum Thema „Antiziganismus an der Schule - Wie lassen sich Grundmuster erkennen und Gegenstrategien entwickeln?“ durchgeführt. Das Kultusministerium hat zudem die Veranstaltung des Gustav-Stresemann-Instituts in Niedersachsen „‚Ich arbeite auch mit Roma…‘, Antiziganismus und soziale Arbeit“ (07.-10.03.2018) mit gefördert, die sich auch an Lehrkräfte richtete. Das NLQ plant und veranstaltet Lehrkräftefortbildungen zum Thema gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit im Allgemeinen und Antiziganismus im Besonderen, dies im Rahmen des „Landesprogramms gegen Rechtsextremismus - für Demokratie und Menschenrechte“ und ab 2019 insbesondere im Zuge der Umsetzung des Bildungspolitischen Schwerpunkts „Demokratiebildung an Schulen in Niedersachsen stärken“. Für die historisch-politische Filmbildung wurde vom NLQ Ende 2018 die Lizenz für das Dokudrama „Gipsy“ erworben, das Antiziganismus aus historischer Perspektive thematisiert. Hierzu wird 2019 ein interaktives Film-Bildungspaket entwickelt, das über den Niedersächsischen Bildungsserver (NiBiS) Lehrkräften zur Verfügung stehen wird und auch im Rahmen von Lehrkräftefortbildungen eingesetzt werden soll. Zu nennen ist des Weiteren das von der Stiftung niedersächsische Gedenkstätten durchgeführte Modellprojekt „Kompetent gegen Antiziganismus/ Antiromaismus (KogA) - in Geschichte und Gegenwart“, welches im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ gefördert wird. Mit dem aus einem Modellprojekt resultierenden Kompetenzprogramm, das von 2016-2019 durchgeführt wird, beschreitet die Stiftung niedersächsische Gedenkstätten innovative Wege in der historischpolitischen Bildungsarbeit. Diese verbindet aktuelle Forschungsarbeiten und -ergebnisse mit Methoden und Ansätzen der Gedenkstättenpädagogik sowie mit Demokratie- und Menschenrechtsbildung, antirassistischer Bildungsarbeit, der Arbeit gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, Antisemitismus und Antiromaismus im Sinne von Inklusion und inklusiver Entwicklung. Am 12.02.2018 fand darüber hinaus eine Fortbildung zur „Verfolgung von Sinti und Roma in der Zeit des Nationalsozialismus“ für schulische Multiplikatorinnen/Multiplikatoren und Studienreferendarinnen/Studienreferendare als Kooperationsveranstaltung der Gedenkstätten Bergen-Belsen und Ahlem statt. 9 Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode 9. Drucksache 18/3234 Gibt es Fort- oder Weiterbildungen für Lehrpersonal zum Themenkomplex Antiziganismus? Ja, es gibt Fortbildungsangebote zum Themenkomplex Antiziganismus. a) Welche dieser Angebote sind verpflichtend, welche freiwillig? „Die Lehrkräfte sind verpflichtet, sich zur Erhaltung der Unterrichtsbefähigung in der unterrichtsfreien Zeit fortzubilden“ (§ 51 Abs. 2 Niedersächsisches Schulgesetz). Eine Verpflichtung zur Teilnahme an Fortbildungen zu einem bestimmten Thema besteht nicht. Hierzu wäre die Durchführung einer Dienstbesprechung die geeignete Form. b) In welcher Höhe werden diese Angebote vom Land Niedersachsen gefördert? Die Fortbildungsangebote des Landes Niedersachsen sind grundsätzlich kostenfrei. Die Finanzierung erfolgt aus zentralen Fortbildungsmitteln oder gegebenenfalls aus den Fortbildungsmitteln, die den Schulen zur Verfügung stehen. c) Wie viele Teilnehmende konnten die Kurse im Einzelnen verzeichnen? Die Fachtagung „Gegen Radikalisierung und Ideologien der Ungleichwertigkeit - Wie kann Schule präventiv handeln?“ am 27.09.2018 hatte 140 Teilnehmende. 10. Welche Maßnahmen der Jugendbildung im Themenbereich Antiziganismus werden vom Land Niedersachsen angeboten oder gefördert? In welcher Höhe? Das Land Niedersachsen fördert auf der Grundlage der „Richtlinie Demokratie und Toleranz“ Maßnahmen, die Diskriminierung und Fremdenfeindlichkeit in der Gesellschaft entgegenwirken und ein Zeichen gegen Rechtsextremismus, Rassismus sowie Antisemitismus und für Demokratie und Toleranz setzen. Hierdurch soll die Akzeptanz und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund in Schule, Gesellschaft und Arbeitswelt gefördert und das Entgegentreten gegen integrations- und teilhabehemmende Bestrebungen und Vorurteile gestärkt werden. Gefördert werden insbesondere Projekte, die für demokratische Werte und ein tolerantes Verhalten sensibilisieren und die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ermuntern und befähigen, für Menschenrechte und Vielfalt einzutreten. Als Maßnahmen kommen z. B. Informationsveranstaltungen, Schulprojekte und Jugendkongresse in Betracht sowie Projekte mit Vorbildcharakter oder Projekte von landesweiter Bedeutung. Eine ausdrückliche Thematisierung des „Antiziganismus“ erfolgt nach der Richtlinie nicht, vielmehr ist das Thema unter den vorstehend beschriebenen Kriterien zu subsumieren (in 2019 wurden bislang keine Projekte gefördert, die dieses Thema ausdrücklich aufgreifen). Im laufenden Haushaltsjahr stehen für die Richtlinie 250 000 Euro zur Verfügung. 10 (Verteilt am 20.03.2019)