Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3312 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Miriam Staudte und Christian Meyer (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung Was unternimmt die Landesregierung gegen unzureichende Brandschutzbestimmungen bei Stallbauten? Anfrage der Abgeordneten Miriam Staudte und Christian Meyer (GRÜNE), eingegangen am 24.01.2019 - Drs. 18/2703 an die Staatskanzlei übersandt am 24.01.2019 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 19.03.2019 Vorbemerkung der Abgeordneten Immer wieder kommt es auch in niedersächsischen Tierhaltungsanlagen zu Bränden. Nur selten können die Tiere dabei vollständig evakuiert werden, sodass regelmäßig Hunderte (bei Geflügel sogar Tausende) von Tieren qualvoll verenden. So starben erst kürzlich am 12.12.2018 rund 4 000 Puten in Großenkneten (https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/oldenburg_ostfriesland/ Offenbar-Tausende-Puten-bei-Stallbrand-getoetet,aktuelloldenburg1358.html), am 27.06.2018 verbrannten 400 Schweine in Nienburg (http://www.neuepresse.de/Nachrichten/Niedersachsen/Ueber sicht/Brand-auf-Bauernhof-100-Schweine-verendet), und bereits am 11.03.2018 verendeten in Garrel 330 Schweine, wobei etwa 2 250 weitere notgeschlachtet werden mussten (http://www.haz.de/ Nachrichten/Der-Norden/Uebersicht/Brand-in-Zuchtanlage-Fast-2600-Schweine-sterben). Wenn unzureichende Brandschutzbestimmungen die Feuer begünstigt haben, besteht ein Konflikt mit Artikel 20 a GG. Nach § 3 Abs. 1 Satz 2 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) „dürfen Leben, Gesundheit sowie die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere nicht bedroht werden“. § 14 NBauO schreibt zudem vor, dass der Entstehung eines Brandes sowie der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt werden müssen und neben der Rettung von Menschen die Evakuierung der Tiere gewährleistet werden muss. Die NBauO sowie deren Durchführungsbestimmung definieren Mindeststandards für vorbeugende Brandschutzmaßnahmen an baulichen Anlagen. Die Region Hannover definierte weitere Anforderungen an die Brandschutzbestimmungen für Stallbauten . So gibt sie neben weiteren Zusatzbestimmungen vor, dass bei Ställen mit Boxen oder Buchten je eine Fluchttür ins Freie für jeden Stallgang vorhanden sein muss, der auf kürzestem Weg ins Freie führen muss, dass Fluchttüren jederzeit ohne Zeitverzug von innen und außen zu öffnen sein müssen oder dass ein Rettungspferch vorhanden sein muss, der die innerhalb des größten Brandabschnittes aufgestallten Tiere fasst. 1. Wie viele Brände gab es in niedersächsischen Stallanlagen in den Jahren 2017 und 2018 (bitte aufgeschlüsselt nach Landkreisen)? Es besteht in Niedersachsen keine Verpflichtung, Brände von Stallbauten gezielt zu erfassen. Insofern können flächendeckend und vollumfänglich keine Aussagen zu derartigen Bränden und den Auswirkungen auf die in Stallbauten untergebrachten Tiere getätigt werden. Es wurden daher die kommunalen Gefahrenabwehrbehörden und Veterinärämter abgefragt sowie eine Recherche im Vorgangsbearbeitungssystem der Polizei vorgenommen. Die Anzahl der den niedersächsischen Veterinärämtern in den Jahren 2017 und 2018 zur amtlichen Kenntnis gelangten Brände kann der Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3312 2 anliegenden Tabelle entnommen werden. Darüber hinaus sind sowohl die von kommunaler Ebene gemeldeten als auch die von der Polizei erfassten Stallbrandereignisse ebenfalls in die Tabelle aufgenommen worden. Ausweislich einer am 08.02.2019 durchgeführten Recherche im Vorgangsbearbeitungssystem der niedersächsischen Polizei sind in den Jahren 2017 und 2018 insgesamt 13 Brandstiftungen bzw. Sachbeschädigungen durch Feuer im Zusammenhang mit Stallungen In Niedersachsen erfasst worden. Diese Fälle stellen den Sachstand zum Zeitpunkt der polizeilichen Sachverhaltsaufnahme dar. Aus dem Vorgangsbearbeitungssystem der Polizei wurden diejenigen Fälle erhoben, denen ein strafrechtlich relevanter Sachverhalt (unterschiedliche Formen der Brandstiftung bzw. Sachbeschädigung durch Feuer) zugrunde liegt. Zur Erhebung der Fallzahlen wurde eine Recherche zu den entsprechenden Deliktsschlüsseln im Vorgangsbearbeitungssystem vorgenommen, bei denen die Art der Örtlichkeit durch den Katalogwert „Stall“ erfasst wurde. Bei diesem Katalogwert handelt es sich nicht um eine Pflichtangabe. Anzumerken ist, dass eine händische Sichtung der für die Jahre 2017 und 2018 erfassten 9 239 Brandermittlungsvorgänge hätte vorgenommen werden müssen. Zu den Angaben der Tabelle (s. Anlage) ist anzumerken, dass einzelne aller angefragte Kommunen teilweise keine Rückmeldungen gegeben haben. Eine genaue Aussage zur Gesamtzahl von Bränden in Stallungen in den Jahren 2017 und 2018 ist daher nicht möglich. 2. Wie hoch war die Anzahl der dabei verendeten Tieren (pro Stall und gesamt, aufgeschlüsselt nach Tierarten)? Die Anzahl der bei den unter Frage 1 aufgeführten Bränden verendeten Tiere kann der anliegenden Tabelle entnommen werden. 3. Wie viele Tiere mussten in welchen Fällen infolge der Brandereignisse im Anschluss notgeschlachtet werden? Die Anzahl der bei den unter Frage 1 aufgeführten Bränden notgeschlachteten Tiere kann der anliegenden Tabelle entnommen werden. 4. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung bezüglich der einzelnen Brandursachen vor (technische Defekte, Brandstiftungen politisch/kriminell etc.)? In der Erhebung der Kommunen bzw. Feuerwehrleitstellen finden sich auch derartige Einsatzanlässe wieder, bei denen u. a. technische Defekte oder Blitzschlag als Brandursachen identifiziert werden konnten. Aufgrund der fehlenden strafrechtlichen Relevanz finden sich diese Ereignisse nicht in der Erhebung aus dem Vorgangsbearbeitungssystem der Polizei wieder. Bei den in der Antwort zu Frage 1 genannten Fällen aus dem Vorgangsbearbeitungssystem der Polizei handelt es sich um eine strafrechtliche Einstufung des Deliktes: sechs Fälle der vorsätzlichen Brandstiftung, vier Fälle der fahrlässigen Brandstiftung und einen Fall der schweren Brandstiftung. Zwei weitere Fälle wurden als Sachbeschädigung durch Feuer eingestuft. Eine dieser vorsätzlichen Brandstiftungen wurde in der Nacht zum 30.11.2018 in 27336 Häuslingen von unbekanntem Täter/unbekannten Tätern begangen, der/die sich auf bisher unbekannte Art und Weise Zugang zum tatbetroffenen und landwirtschaftlich genutzten Putenstall verschafft und diesen in Brand gesetzt hatte(n). Der Stall war seinerzeit nicht belegt und stand bei Brandentdeckung bereits in Vollbrand. Auf der Rückseite des Stallgebäudes wurden die Schriftzüge „Stop Capitalism“ sowie „ALF“ (Animal Liberation Front) festgestellt. Täterhinweise liegen ausweislich einer aktuellen Fallbetrachtung nicht vor. Zu den anderen Taten sind die Motive nicht bekannt. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3312 3 Soweit die Brandursachen den niedersächsischen Veterinärämtern oder der kommunalen Ebene bekannt sind, können sie der Tabelle entnommen werden. 5. Sieht die Landesregierung einen Zusammenhang zwischen der Bestandsgröße der gehaltenen Tiere (z. B. bei Schweinen) und dem Rettungserfolg? Der Rettungserfolg hängt in erster Linie von den örtlichen Gegebenheiten, der Aufstallungsart (Offenstall oder geschlossene Ställe) in Verbindung mit der gehaltenen Tierart und der Geschwindigkeit , mit der sich ein Brand ausbreitet bzw. wie schnell ein Löschen des Brandes erfolgen kann, und davon, wie stark die Rauchentwicklung ist, ab. Die Bestandsgröße ist einer von vielen Einflussfaktoren auf den Rettungserfolg im Brandfall, wenn auch nicht der primäre. 6. Gab es Unterschiede bei den Brandschutzvorkehrungen und weiteren Voraussetzungen zwischen den Fällen mit der geringsten zu den mit den höchsten Opferzahlen? Verläufe von Bränden hängen von einer Vielzahl von Parametern ab. So sind Brandlasten, Ventilationen , bauliche Ausgestaltungen, Witterung und Stallbelegung bei jedem Brand individuelle Einflussfaktoren . Die Brandereignisse lassen insofern keine Vergleichbarkeit zu. Besondere Risikofaktoren oder ursächliche Probleme bezüglich der Brandschutzvorkehrungen, auf die sich die erfassten Brandereignisse zurückführen lassen, sind nicht ersichtlich. 7. Wenn ja, welche? Siehe Ausführungen zu Frage 6. 8. Welche Auswirkungen auf die Mortalitätsrate im Brandfall hätte das Vorhandensein (automatischer ) Evakuierungsausgänge, die ein Verlassen des Stalls durch die Tiere im Notfall ermöglichen würden? Es existieren nur wenige wissenschaftliche Studien zum Verhalten von Tieren bei Bränden. Die Reaktionen auf drohende Gefahren weisen artspezifisch sehr große Unterschiede auf. Für alle Tiere gilt, dass sich ihr Verhalten im Brandfall ganz erheblich von ihrem Normalverhalten unterscheidet und ihre Reaktionen kaum vorhersehbar sind. Es wird davon ausgegangen, dass für eine Evakuierung von Tieren im Brandfall maximal vier Minuten zur Verfügung stehen. Auch wenn in der Literatur Angaben zu der Länge von Fluchtwegen für einzelne Tierarten zu finden sind, liegen keine Angaben zur konkreten Wirksamkeit von Evakuierungsausgängen vor; es gibt lediglich den allgemeinen Hinweis, dass Türen von Rettungswegen sich in Fluchtrichtung öffnen lassen müssen. So sind beispielsweise Schweine - um eine mögliche betroffene Tierart zu betrachten - keine Fluchttiere, die selbstständig vor unbekannten Gefahren davonlaufen. Schweine sind keinen Freigang gewöhnt und müssten durch Personen ins Freie getrieben oder sogar gezogen werden. Das Betreten eines brennenden Stalls durch Personal wird generell durch die Feuerwehr untersagt. Hier steht der Schutz der Menschen an erster Stelle. Im Fall der ferkelführenden Sauen könnten gegebenenfalls die Sauen freigesetzt werden, jedoch würden sie ihre Ferkel nicht zurück lassen und somit den Stall nicht verlassen. Fühlen sich Schweine bedroht, zeigen sie oft eine ausgeprägte Aggressivität . Sollten Personen versuchen, die Sauen hinaus zu treiben oder versuchen, Sauen und Ferkel zu trennen, um gegebenenfalls die Ferkel zu retten, käme es zu einer hohen Gefährdung der Personen. Von allein würden die Tiere die Buchten nicht verlassen. Diese Annahme gilt auch für Mastschweine. Eine Auswirkung auf die Mortalitätsrate hätten derartige automatische Evakuierungsgänge daher nach hiesigen Erkenntnissen also nicht. Insofern dürften automatische Evakuierungsausgänge die Mortalitätsrate mit beeinflussen, der Höhe und letztlich der Relevanz nach ist dies auch aufgrund der unterschiedlichen artbedingten Verhaltensmuster allerdings nicht exakt zu beurteilen. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3312 4 9. Wie bewertet die Landesregierung die Gefahr durch herabstürzende Decken(-teile) in Stallbauten für Einsatzkräfte der Feuerwehr bei Lösch- und Rettungsarbeiten? Für die Einsatztaktik der Feuerwehren wird bei jedem Einsatz eine Gefahrenbewertung vorgenommen . Die entsprechenden Vorgehensweisen sind den Feuerwehren bekannt und werden stetig im Rahmen der Aus- und Fortbildung geschult und wiederholt. Insofern unterscheidet sich die Methodik der Gefahrenbewertung beispielsweise bei einem Vorgehen innerhalb eines brennenden Stallgebäudes nicht von der bei einem Vorgehen innerhalb eines brennenden Industriegebäudes. 10. Gewährleistet § 31 NBauO ein sicheres Betreten der Stallbauten auch bei nicht tragenden Decken? Bauordnungsrechtlich muss jede bauliche Anlage im Ganzen, in ihren einzelnen Teilen und für sich allein dem Zweck entsprechend dauerhaft standsicher sein. Insbesondere Decken müssen, soweit es der Brandschutz unter Berücksichtigung ihrer Beschaffenheit, Anordnung und Funktion erfordert, nach ihrer Bauart und in ihren Baustoffen widerstandsfähig gegen Feuer sein. Diese Anforderungen gelten auch für Bekleidungen (u. a. nicht tragende Decken) und Dämmschichten. Die Eigentümer sind dabei dafür verantwortlich, dass Anlagen und Grundstücke dem öffentlichen Baurecht entsprechen . Soweit es sich bei einem Stallbau um ein mehrgeschossiges landwirtschaftlich genutztes Gebäude oder um einen Sonderbau handelt, sind die vom Bauherrn seinem Bauantrag beizufügenden Unterlagen (u. a. Brandschutzkonzept) anlässlich jedes Einzelfalls von Bauaufsichtsbehörde vor Erteilung der Baugenehmigung u. a. daraufhin zu überprüfen, ob bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind. Um dies bei Stallbauten zu beurteilen , werden bei Bedarf die für den Tierschutz zuständige Dienststelle sowie die für den Brandschutz zuständige Dienststelle beteiligt. Die Anforderungen an ein sicheres Betreten der Stallbauten , auch bei nicht tragenden Decken, müssen so gewährleitet werden. 11. Wie bewertet die Landesregierung die Wirksamkeit der von der Region Hannover herausgegebenen Zusatzbestimmungen zum Brandschutz von Stallanlagen hinsichtlich der Gewährleistung des Tierschutzes sowie der Sicherheit der Feuerwehrkräfte? Die in der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) sowie deren Durchführungsbestimmung formulierten Vorgaben für die Gestaltung und Ausführung von baulichen Anlagen beinhalten Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes. Die Landesregierung geht davon aus, dass bei deren Beachtung die Wirksamkeit der Brandschutzmaßnahmen in Stallbauten gegeben ist. Die Praxis und etwaigen Bestimmungen der Region Hannover dienen ebenfalls diesem Ziel. Spezifische Erfahrungen aus der Region Hannover liegen der Landesregierung derzeit nicht vor. (Verteilt am 26.03.2019) pro Stall insgesamt Celle 26.12.2017 Schwein/Mast 885 604 604 281 0 0 unbekannt unbekannt, Altbau Schweine 2659 330 330 2329 2329 keine Angaben Technischer Defekt Alarmanlage über Telefon Sauen 237 24 24 213 213 keine Angaben nicht bekannt keine Angaben Ferkel 2422 306 306 2116 2116 keine Angaben nicht bekannt keine Angaben Cloppenburg 18.03.2018 Schweine 1.150 2 2 keine 176 keine Angaben Brand der Strohhalle übergreifend auf den Stall Alarmanlage optisch und akustisch Cloppenburg 20.09.2018 Schweine 300 60 60 240 keine Angaben keine Angaben nicht bekannt keine Angaben Cloppenburg 23.11.2018 Schweinestall unbekannt, Vorsätzliche Brandstiftung keine Angaben Cloppenburg 10.12.2018 Schweine 2.000 0 0 0 0 0 nicht bekannt keine Angaben Emsland 01.02.2017 Hühnermaststall 0 0 0 0 0 0 Aschenbecher in Mülleimer, Fahrlässige Brandstiftung keine Angaben Emsland 06.09.2017 Bullenstall Schweißarbeiten, Fahrlässige Brandstiftung keine Angaben Emsland 18.10.2017 Stallanlage 4 0 0 4 0 0 Inbrandsetzung von Stroh, Vorsätzliche Brandstiftung keine Angaben Emsland 13.03.2018 Schweine keine Angaben 460 460 0 0 0 nicht bekannt keine Angaben Emsland 23.11.2018 Puten 0 0 0 0 0 nicht bekannt keine Angaben Friesland 21.01.2018 Schweine/Sauen 620 19 19 0 8 0 Schornstein hatte innen nicht sichtbaren Riss Alarmanlage, die Landwirt auch geweckt hat Göttingen 08.08.2018 Pferdestall 0 0 0 0 0 0 Zigarette, Fahrlässiges Herbeiführen einer Brandgefahr keine Angaben Grafschaft Bentheim 23.11.2017 Schweine keine Angaben 2 2 keine Angaben 0 0 Wärmelampe keine Angaben Hannover, Region 11.03.2017 Hühnerstall 0 0 0 0 0 0 unbekannt, Sachbeschädigung durch Feuer keine Angaben Hannover, Region 30.04.2017 Schafsunterstand 0 0 0 0 0 0 unbekannt, Sachbeschädigung durch Feuer keine Angaben Hannover, Region 19.08.2018 Rinder 30 1 1 12 0 0 nicht bekannt keine Angaben Heidekreis 09.11.2018 Schwein/Ferkel 600 8 8 592 0 0 unbekannt, Vorsätzliche Brandstiftung keine Erkenntnisse Heidekreis 30.11.2018 Masthähnchen 40000 0 0 0 0 0 unbekannt, Vorsätzliche Brandstiftung keine Erkenntnisse Helmstedt 08.07.2017 Stallgebäude 0 0 0 0 0 0 unbekannt, Vorsätzliche Brandstiftung keine; Altbestand 1950er Jahre Helmstedt 06.01.2018 Hühnerstall 0 0 0 0 0 0 Streichhölzer und Wunderkerzen, Vorsätzliche Brandstiftung keine Angaben Holzminden 07.11.2017 Ferkel keine Angaben 31 31 keine Angaben keine Angaben keine Angaben keine Angaben Lüchow-Dannenberg 2018 0 0 keine Angaben keine Angaben techn. Defekt keine Angaben Nienburg 27.06.2018 Mastschweine 520 110 410 260 0 techn. Defekt keine Angaben Northeim 23.01.2017 Pferdeunterstand 0 0 0 0 0 0 Grillanzünder, Schwere Brandstiftung keine Angaben Northeim 11.12.2018 Enten 250 0 0 250 0 0 Es liegen keine Kenntnisse vor Es liegen keine Kenntnisse vor Oldenburg, LK 12.12.2018 Puten/Aufzucht 33500 4000 4000 29500 n.z. n.z. unbekannt, polizeiliche Ermittlung unbekannt Oldenburg, LK 05.07.2017 Hühner/Mast 36700 4000 4000 32700 n.z. n.z. unbekannt unbekannt Oldenburg, LK 12.12.2017 Schweine 800 780 780 20 keine Angaben keine Angaben nicht bekannt keine Angaben Osnabrück 11.06.2017 Schweinestall 180 1 Defekt der elektrischen Anlage keine Angaben Osnabrück 03.06.2018 Bullenstall 11 bis 15 ist dem Veterinärdienst nicht bekannt keine Angaben Osnabrück 01.07.2018 Kälberstall (im Offenstall 22 Tiere gehalten) 204 Rinder 43 Kälber 0 21 1 0 ist dem Veterinärdienst nicht bekannt keine Angaben Osnabrück Sommer 2018 Pferde-offenstall 0 ist dem Veterinärdienst nicht bekannt keine Angaben Osterholz 2018 Puten Peine 28.07.2018 Mastschwein 32 0 0 32 0 0 Blitzeinschlag keine Angaben Anlage 07.03.2019 Tierart/ Nutzungsgruppe Bestandsgröße gesamt Anzahl geretteter Tiere z. Z. des Brandes nicht belegt Welche Brandschutzvorkehrungen lagen vor? Anzahl der aufgrund des Brandereignisses im Anschluss notgeschlachteter Tiere Brandursache (falls bekannt) Anzahl verendeter Tiere Anzahl der aufgrund des Brandereignisses im Anschluss notgetöteter Tiere z. Z. des Brandes nicht belegt In dem Stall waren keine Tiere, Stall seit längerem leerstehend. 11.03.2018Cloppenburg Landkreis Datum des Brandes Schaumburg 26.07.2018 Rinder ca. 50 1 1 ca. 50 0 0 techn. Defekt - Schaumburg 20.05.2018 Pferde ca. 15 0 0 ca. 15 0 0 nicht bekannt - Stade 10.12.2017 Rinder 200 12 12 0 0 0 nicht bekannt keine Angaben Vechta 24.01.2017 Schweine 870 30 30 0 24 0 Schweißarbeiten keine Angaben Schweine 400 400 400 0 0 0 nicht bekannt keine Angaben Bullen 8 7 7 1 0 0 nicht bekannt keine Angaben Pferde/Ponys 4 4 4 0 0 0 nicht bekannt keine Angaben Vechta 09.01.2018 Schweine 240 0 0 230 10 0 nicht bekannt keine Angaben Vechta 11.06.2018 Pferdestall 0 0 0 0 0 0 Gebrauch eines Gas-Unkrautbrenners, Fahrlässige Brandstiftung keine Angaben 01.11.2017Vechta Drucksache 18/3312 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Miriam Staudte und Christian Meyer (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport Was unternimmt die Landesregierung gegen unzureichende Brandschutzbestimmungen bei Stallbauten? Anlage