Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3313 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Dr. Stefan Birkner und Jörg Bode (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung namens der Landesregierung Zusage für maximalen Lärmschutz für die Alpha-E-Trasse? Anfrage der Abgeordneten Dr. Stefan Birkner und Jörg Bode (FDP), eingegangen am 31.01.2019 - Drs. 18/2751 an die Staatskanzlei übersandt am 06.02.2019 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung namens der Landesregierung vom 19.03.2019 Vorbemerkung der Abgeordneten Im Rahmen einer Veranstaltung am 25.01.2019 bei der Bürgerinitiative Otze Schiene (BIOS) in Otze hat Staatsminister Dr. Hoppenstedt, Koordinator der Bundesregierung für Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung, u. a. den maximalen Lärmschutz entlang der Alpha-E-Trasse Lehrte– Ehlershausen versprochen. In der Stadteilausgabe Lehrte der HAZ vom 28.01.2019 steht: „‚Aber´ sagte der Bundespolitiker im voll besetzen Altenteilerhaus, ‚da Sie garantiert mehr Züge auf Ihrer Strecke bekommen, verspreche ich Ihnen, dass Sie das Maximale kriegen, was es gibt.´ Spätestens seit Stuttgart 21 habe der Bund verstanden, dass bestimmte Infrastrukturprojekte sich nur mit und nicht gegen die Menschen realisieren ließen“. Der Schutz vor Lärm über das gesetzliche Maß hinaus hat beim „Dialogforum Schiene Nord“ eine herausgehobene Rolle gespielt. Der Landtag hat daraufhin 2016 einstimmig beschlossen, „dass ein optimierter Lärmschutz über das gesetzlich geregelte Maß hinaus auch bei allen Strecken des Alpha -E ohne bauliche Maßnahmen, die zukünftig mit mehr Güterverkehren zu rechnen haben, wie bei Ausbaustrecken berücksichtigt wird“ (Drucksache 17/6969). In einem dem Verkehrsausschuss des Landtages zur Kenntnis gegebenen Vermerk des Verkehrsministeriums vom 09.03.2018, Aktenzeichen 23.32.03, heißt es: „Für die Umsetzung einer übergesetzlichen Planung, also insbesondere bezüglich Lärmschutz, haben Bund und DB ein Verfahren namens Bedarfsplanungsumsetzungsvereinbarung (BUV) vereinbart. Ohne dieses Verfahren heute näher zu erläutern, ist es wichtig zu wissen, dass für jede übergesetzliche Maßnahme ein Bundestagsbeschluss erforderlich ist“. Vorbemerkung der Landesregierung Die Umsetzung des Projekts „Optimiertes Alpha-E mit Bremen“ schafft nicht nur neue Kapazitäten für den Personen- und Güterverkehr auf der Schiene, sondern es ist auch Pionier für eine neue Art zu planen und zu bauen. Aus dem Dialogforum Schiene Nord ging 2015 die Empfehlung einer Ausbaulösung statt eines Neubaus hervor. Dieser Empfehlung hat sich der Bund angenommen und hat die Ausbauvariante Alpha-E zum Projekt des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) „Optimiertes Alpha-E mit Bremen“ modifiziert. Diese Modifizierung sieht u. a. die Option von Ortsumfahrungen bei einer Teilmaßnahme vor. Mit der Umsetzung sind auch Erwartungen der Regionen verbunden. Diese Erwartungen sind im Abschlussdokument des Dialogforums Schiene Nord formuliert und von einer großen Anzahl der Forumsteilnehmenden wie auch im Nachgang des Dialogforums von weiteren Kommunen unterzeichnet worden. Eine der Forderungen des Abschlussdokumentes bezieht sich auf die Realisie- Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3313 2 rung von Lärmschutzmaßnahmen oberhalb des gesetzlich vorgesehenen Niveaus. Um diese Forderung in die Planung einbeziehen zu können, ist das konstruktive Mitwirken aller Beteiligten erforderlich . So hat der Landtag am 23.11.2016 in seinem einstimmig gefassten Beschluss (Drs. 17/6969) die Landesregierung aufgefordert, die Umsetzung der Variante Alpha-E als bedarfsgerechten Ausbau der Bestandsstrecken nach Kräften zu fördern und dabei insbesondere die unter Ziffer 2 des Abschlussdokuments aufgeführten Bedingungen für einen Konsens in der Region bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Optimierung der schienengebundenen Hafenhinterlandverkehre über die Legislaturperiode hinaus zu beachten und darauf hinzuwirken, dass die Deutsche Bahn und die Bundesregierung diese Ausführungen berücksichtigen. Auf Bundesebene wurde mit der Entschließung des Bundestags vom 26.01.2016 (BT-Drs. 18/7365) der Weg geebnet, dass in Fällen besonderer regionaler Betroffenheit und unter besonderen Randbedingungen im Einzelfall ein besonderer - über das gesetzliche Maß hinausgehender - Schutz von Anwohnern und Umwelt erreicht werden kann. Es gibt keine Entschließung des Bundestags, die sich mit einem übergesetzlichen Lärmschutz konkret zum Projekt Alpha-E befasst. Mit dem Projekt Alpha-E kann aber dieser vom Bund generell vorgezeichnete Weg zu einem übergesetzlichen Lärmschutz entwickelt und umgesetzt werden. 1. Von wie vielen Entschließungen des Bundestages hat die Landesregierung Kenntnis, die sich mit einem übergesetzlichen Lärmschutz entlang von Ausbau Alpha-E befassen , und wie lauten die Drucksachennummern? Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 2. Gibt es für die Ausbaustrecke zwischen Lehrte und Ehlershausen eine Bundestagsdrucksache und/oder einen Beschluss? Nein. Es gibt gleichwohl Bundestagsdrucksachen und/oder Beschlüsse, die auch auf die Bahnstrecke zwischen Lehrte und Ehlershausen bezogen werden können. Dieses gilt z. B. für die Bundestagsdrucksache 19/3762, Antwort auf die Frage der Abgeordneten Kappert-Gohnert: „Unterstützt die Bundesregierung die Planung und Umsetzung eines ‚übergesetzlichen Lärmschutzes ‘ (https://beirat-alpha.de/wp-content/uploads/2017/08/PM-3-2017-Kandidaten-Antworten.pdf, S. 1) auf allen vom sogenannten Alpha E (bedarfsgerechter Ausbau von Bestandsstrecken im Dreieck Bremen–Hamburg–Hannover) betroffenen Bahnstreckenabschnitten, und inwiefern kann die Forderung nach einem ‚übergesetzlichen Lärmschutz‘, nach Kenntnis der Bundesregierung, auf die Sanierung anderer Bestandsstrecken der DB Netz AG in der Bundesrepublik Deutschland angewendet werden?“ Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Enak Ferlemann vom 07.08.2018: „Die Bundesregierung erwartet, dass der Vorhabenträger Deutsche Bahn AG im Rahmen des Ausund Neubaus von Eisenbahnstrecken eine Planung erstellt, die den Schutz der Betroffenen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften beinhaltet. Die Entscheidung zur Anwendung eines über den gesetzlichen Rahmen hinausgehenden Lärmschutzes bleibt dem Deutschen Bundestag vorbehalten .“ Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 3. Auf welchen Bundestagsbeschluss (Drucksachennummer) bezieht sich die Zusage über „maximalen Lärmschutz“ für die Alpha-E-Trasse zwischen Lehrte und Ehlershausen ? Grundlage für einen möglichen übergesetzlichen Lärmschutz ist der in der Vorbemerkung erwähnte Bundestagsbeschluss 18/7365. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3313 3 4. Können die Anwohner der Neu- und Ausbaustrecken der Alpha-E-Trassen mit der Errichtung von Lärmschutzmaßnahmen auf dem „höchstmöglichen Neubaustandard“ (HAZ, Stadtteilausgabe Lehrte vom 28.01.2019) rechnen? Lärmschutzmaßnahmen auf Neubaustandard entsprechen den gesetzlichen Vorgaben der Lärmvorsorge . Dieses Niveau wird auch bei wesentlichen Änderungen durch Ausbau umgesetzt. Über das gesetzliche Niveau hinaus ist entsprechend den Bedingungen der Bundestagsentschließung vom 26.01.2016 mit Einzelbeschluss des Bundestages ein höherer Lärmschutz möglich. Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. 5. Findet der Lärmschutz entlang aller Ausbaustrecken des Alpha-E-Projektes, die von Verkehrszuwächsen betroffen sind, im Sinne des Dialogforums und der Entschließung des Landtages ausreichende Berücksichtigung, oder gibt es Widerstände bezüglich der Umsetzung von übergesetzlichen Lärmschutzmaßnahmen? Die Deutsche Bahn organisiert im Rahmen ihrer Planungen Runde Tische zu den Teilmaßnahmen, um gemeinsam mit den Betroffenen einen Konsens bei der Planung zu erreichen. Inwieweit es hier zu Kontroversen zwischen dem Wunsch nach gesetzlichen und dem Wunsch nach übergesetzlichen Lärmschutzmaßnahmen kommt, kann die Landesregierung bislang nicht beurteilen. (Verteilt am ) (Verteilt am 26.03.2019) Drucksache 18/3313 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Dr. Stefan Birkner und Jörg Bode (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung Zusage für maximalen Lärmschutz für die Alpha-E-Trasse?