Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3320 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Horst Kortlang (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz namens der Landesregierung Was unternimmt die Landesregierung, um betroffene Kommunen wie angekündigt bei der Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners zu unterstützen? Anfrage des Abgeordneten Horst Kortlang (FDP), eingegangen am 14.02.2019 - Drs. 18/2873 an die Staatskanzlei übersandt am 19.02.2019 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz namens der Landesregierung vom 20.03.2019 Vorbemerkung des Abgeordneten Der Gifhorner Landrat Dr. Andreas Ebel wird in der Gifhorner Rundschau vom 07.02.2019 zur Frage der Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners mit dem Satz „Das Land hat bisher keine finanzielle Unterstützung in Aussicht gestellt“ zitiert. In der Drs. 18/2136 wird auf Nachfrage nach dem konkreten Zeitplan auf eine kartographische Feinplanung hingewiesen, die in den ersten beiden Monaten des Jahres 2019 erfolgen solle. Auf die Frage, inwiefern die Landesregierung die betroffenen Kommunen finanziell unterstütze, lautet die Antwort der Landesregierung, dass diese Frage geprüft werde, wenn der tatsächliche Umfang der notwendigen Bekämpfungsmaßnahmen feststehe. Laut dem Plenarprotokoll vom 13. September 2018 (25. Sitzung der 18. Wahlperiode) sagte Umweltminister Lies, dass es eine Befragung unter Betroffenen gebe, um das gesamte Ausmaß des Befalls zu erfassen. Minister Lies sprach von einer „Arbeitsgruppe“, durch die in sehr kurzer Zeit ein umsetzungsfähiger Plan für die betroffenen Regionen und Landkreise in Niedersachsen entwickelt werden könne. Auf die Nachfrage der Abgeordneten Joumaah (CDU), ob Niedersachsen ein Maßnahmenpaket für die Kommunen plane, wie es z. B. in Sachsen- Anhalt der Fall sei, antwortete Minister Lies: „genau das bereiten wir vor.“ Außerdem gebe es eine ganze Reihe von praktischen Maßnahmen, die in Vorbereitung einer Befliegung organisiert werden müssten. „Hierzu ist (…) der ganz enge Austausch zwischen den Ressorts und den betroffenen Landkreisen und Kommunen ganz entscheidend.“. Die Frage nach dem federführenden Ministerium wurde von Minister Lies damit beantwortet, dass das MU federführend sei, es aber noch eine Überprüfung gebe, welches Ressort welche fachliche Aufgabe übernehme. Umweltminister Lies betonte in dem Plenum, dass konsequent gehandelt werden müsse. Die Gifhorner Rundschau berichtete am 27.12.2018, dass der Landkreis noch immer auf konkrete Details vom Land hinsichtlich der Bekämpfungsmaßnahmen warte (https://www.gifhorner-rund schau.de/gifhorn/article216093887/Eichenprozessionsspinner-plagte-Buerger-des-Landkrei ses.html). Vorbemerkung der Landesregierung Der Eichenprozessionsspinner (Thaumetopoea processionea L.) ist in Mitteleuropa beheimatet und ist überwiegend an die Baumart Eiche gebunden. Der Klimawandel begünstigt die Vermehrung von Wärme liebenden Insekten, sodass sich der Eichenprozessionsspinner (EPS) in Deutschland voraussichtlich weiter ausbreitet. Seit mehreren Jahren sind in Nordwestdeutschland immer wieder Massenvermehrungen aufgetreten. Durch den Witterungsverlauf der vergangenen Jahre hat der Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3320 2 EPS beste Vermehrungsbedingungen gefunden. Ein natürlicher Zusammenbruch der Population ist derzeit nicht abzusehen. Die Besonderheit des EPS und die für die Gesellschaft grundsätzliche Bedeutung liegt darin, dass durch den physiologischen Aufbau des EPS mit seinen Brennhaaren gesundheitliche Schäden bei Menschen und Tieren auftreten können. Somit stellt er eine Gesundheitsgefahr dar. In Waldgebieten darf der EPS im Rahmen des Pflanzenschutzes mit Luftfahrzeugen nur in solchen Fällen bekämpft werden, in denen ohne einen Einsatz des Insektizids der betreffende Baumbestand flächig absterben würde und durch die Anwendung das Absterben wahrscheinlich abgewendet werden kann. Wo der EPS gesundheitsgefährdend für die Bevölkerung auftritt, ist aus Gründen des Gesundheitsschutzes eine Bekämpfung möglich. Dies ist vor allem im besiedelten Bereich, in Parkanlagen, auf Friedhöfen, in Gärten und an stark frequentierten Rad- und Waldwegen der Fall. In Niedersachsen ist der EPS seit einigen Jahren in bisher noch räumlich überschaubaren Bereichen in Ausbreitung begriffen - mit den bekannten unangenehmen Folgeerscheinungen für die betroffene Bevölkerung und die Wild- und Haustiere. Im Juli 2018 hat sich Minister Lies im Landkreis Gifhorn ein Bild von den zum Teil weitreichenden und problematischen Auswirkungen insbesondere auf die von der Ausbreitung des EPS betroffenen Menschen gemacht. Dies hat Minister Lies zum Anlass genommen, erforderliche Unterstützungsmaßnahmen zur aktuellen EPS-Bekämpfung landesseitig zu koordinieren und - wenn landesseitig sinnvoll und möglich - für konkrete Hilfestellung zu sorgen. Im Zuge dessen galt und gilt es - auch angesichts sich stetig weiter entwickelnder Rahmenbedingungen - v. a. relevante Rechts- und Fachfragen zu klären und eine konkrete Beratung bei den erforderlichen , zum Teil recht unterschiedlichen Bekämpfungsstrategien und -maßnahmen in den betroffenen Kommunen durch Fachleute zu initiieren oder im Bedarfsfalle zu intensivieren. Das Land Niedersachsen hat hierbei bereits in den letzten Jahren Erfahrungen gesammelt und unter Koordination des Sozialministeriums die kommunale Ebene unterstützt. Auf den Leitfaden „Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners - Handreichung für die kommunale Praxis“ ist an dieser Stelle zu verweisen. Der Leitfaden mit Stand Dezember 2017 wurde zwischenzeitlich aktualisiert und befindet sich derzeit in der Verbandsbeteiligung. So wurde die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände mit Datum vom 1. März 2019 um Stellungnahme zu dem Leitfaden gebeten. Im August und September 2018 hat sich das Umweltministerium in Absprache mit den kommunalen Spitzenverbänden mittels einer flächendeckenden Abfrage unter den Kommunen einen Überblick über die EPS-Befall-Situation, Bekämpfungsnotwendigkeiten und die daraus resultierenden finanziellen Belastungen der Kommunen in Niedersachsen geschaffen. Für den Bereich der Landesforsten , der Klosterkammer, des Großprivatwaldes und des betreuten Privat- und gegebenenfalls auch Kommunalwaldes führte die Nordwestdeutsche Forstliche Versuchsanstalt für das ML und die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in ihrem Zuständigkeitsbereich der Bundesautobahnen, Bundes- und Landesstraßen und (teilweise mitbetrauten) Kreisstraßen für MW eine entsprechende Datenerfassung durch. Demnach war im Jahr 2018 v. a. von drei regionalen Verbreitungsschwerpunkten, und zwar in Bereichen der Landkreise Emsland im Westen, im Umfeld des Landkreises Osnabrück und in einigen östlichen Landesteilen u. a. in den Landkreisen Uelzen, Lüchow-Dannenberg und Gifhorn, auszugehen . Eine landesweite Betroffenheit ist damit im Jahr 2018 bei Weitem nicht gegeben. In der Folge wurden jeweils spezifische Problemlagen in den EPS-Gebieten betrachtet und für die Bekämpfung maßgebliche Fach- und Rechtsfragen vom Grundsatz geklärt. Dafür wurde ein Runder Tisch mit den Kommunen, den kommunalen Spitzenverbänden unter Beteiligung der fachlich berührten Ressorts MS, ML, MI und MW eingerichtet. Auf die letzten Sitzungen des Runden Tisches am 17.12.2018 und 11.02.2019 sowie auf die wiederum im Mai 2019 anstehende nächste Sitzung ist an dieser Stelle zu verweisen. Bekämpfungsentscheidungen bedürfen in jedem Falle einer sorgfältigen - einzelfall- bzw. ortsbezogenen - Abwägung: Die Gefahr, die vom Schadenserreger ausgeht, ist derjenigen Gefahr gegenüber zu stellen, die von der Bekämpfung selbst ausgeht. Bei der Bekämpfungsentscheidung ist die Einbeziehung von Spezialfirmen aus dem Bereich der Schädlingsbekämpfung im Übrigen zu empfehlen. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3320 3 Festzustellen ist u. a. am Beispiel des Landkreises Lüneburg, dass hier der EPS aus Gründen des Gesundheitsschutzes seit Jahren erfolgreich in Eigenregie bekämpft wird. In der Folge konnte u. a. im Jahr 2018 im Landkreis Lüneburg sogar auf erneute Bekämpfungsmaßnahmen verzichtet werden . Auf solche Erfolge ist aufzubauen. Unter Hinzuziehung dieser Erfahrungen, durch das intensive Zusammenwirken aller Beteiligten vor Ort und bei Bedarf unter Einbindung der fachkundigen Landesbehörden in die bis dato eingerichteten Koordinierungsstäbe werden aktuell die im Jahr 2019 erforderlichen EPS-Bekämpfungsmaßnahmen vorbereitet. In der Sitzung des Runden Tisches zum EPS am 17.12.2018 wurde auch über die Erforderlichkeit der Erarbeitung einer Landesstrategie zur zukünftigen Eindämmung und Bekämpfung des EPS in Niedersachsen diskutiert. Die mit der gegebenenfalls zunehmenden Ausbreitung des EPS verbundenen Probleme sind sehr ernst zu nehmen. Daher wird diese Frage in Abhängigkeit der zukünftigen EPS-Entwicklung zu beantworten sein. Die Beseitigung akuter Gefahrenquellen steht dabei im Vordergrund. Die grundlegende Bekämpfung (Vermeidung der Produktion neuer Härchen) ist im Übrigen nur in einem begrenzten Zeitfenster im Frühling möglich, anschließend kann i. d. R. nur noch Schadensbegrenzung betrieben werden. Sowohl auf Landes- als auch auf der kommunalen Ebene sind unterschiedliche Zuständigkeitsbereiche im Kontext der EPS-Bekämpfung betroffen. So ergeben sich momentan auf Landesebene folgende Regelungen: Das Sozialministerium ist zuständig für den Themenkomplex Gesundheit und Arbeitsschutz. Das Landwirtschaftsministerium ist Ansprechpartner im Bereich Pflanzenschutz im Wald. Das Umweltministerium hat die Zuständigkeit im Bereich des Biozidrechts und des Biozideinsatzes , bei Fragestellungen zum Naturschutz und übernimmt derzeit die landesseitige Koordinierung bei der Unterstützung der Kommunen. Das Wirtschaftsministerium ist wiederum für die Verkehrssicherung an Bundesautobahnen, Bundes-, Landes- und teilweise Kreisstraßen zuständig. Auf kommunaler Ebene sind die Gemeinden im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht für ihre Grundstücke verpflichtet, Bekämpfungsmaßnahmen durchzuführen. Die Landkreise und kreisfreien Städte beobachten, untersuchen und bewerten gemäß § 6 des Niedersächsischen Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst (NGöGD) Gesundheitsgefährdungen und Gesundheitsschäden, die auf Umwelteinflüssen beruhen, und wirken auf deren Verhütung und Beseitigung hin. Ein Hinwirken hat nicht ein Verschieben von Verantwortlichkeiten der Eigentümer auf die Landkreise und kreisfreien Städte zur Folge, sondern ist als eine Beratungsfunktion zu verstehen. Die Landkreise und kreisfreien Städte sollen bei Planungen und Maßnahmen aufgrund ihrer hohen fachlichen Kompetenzen Anregungen und Vorschläge einbringen, die den Gesundheitsgefährdungen und Gesundheitsschäden entgegenwirken. Die Verantwortung und Entscheidungsbefugnis der privaten oder öffentlichen Eigentümer bleiben insoweit hiervon unberührt. Des Weiteren sind die Ordnungsbehörden verpflichtet, bei entsprechenden gesundheitlichen Gefahrenlagen Bekämpfungsmaßnahmen anzuordnen und durchzuführen. In einem weiteren Schritt haben die Landkreise und kreisfreien Städte dann zu prüfen, ob und gegebenenfalls welche hoheitlichen Maßnahmen ergriffen werden müssen, um bestehende Gesundheitsgefährdungen zu verringern oder zu beseitigen. An dieser Stelle ergeben sich dann gegebenenfalls Fragen zu einer Ersatzvornahme oder zu einem Vorgehen gemäß § 102 Nds. SOG (außerordentliche sachliche Zuständigkeit). Zweckmäßiger Weise sollten die Landkreise mit den Gemeinden die Bekämpfungsmaßnahmen koordinieren und die Kostentragung miteinander vereinbaren . Dazu hat es sich bewährt, auf kommunaler Ebene die verschiedenen Zuständigkeiten projektmäßig zu bündeln und unter federführende Leitung zu stellen, um gegen den EPS innerhalb des begrenzten Zeitfensters jeweils vor Ort gezielt vorgehen zu können. Erwogen werden sollte zudem, Arbeitsgruppen zur Bearbeitung klar zugewiesener Aufgabenstellungen innerhalb eines festgelegten und zu kommunizierenden Zeitplans zu bilden, um die vielfältigen Herausforderungen (z. B. Kostenfragen, Mittelbereitstellung, Bekämpfungsstrategie, Öffentlichkeitsarbeit , Durchführung von Maßnahmen u. v. m.) innerhalb des engen Zeitfensters mit dem vorhandenen Personal gemeinsam schultern zu können. Dabei sollte auch an die Einbindung der gemeindlichen Ebene gedacht werden. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3320 4 Bei der Durchführung von Bekämpfungsmaßnahmen ist der direkte Kontakt zu den Bürgern sehr wichtig, der insbesondere von den Wohnortgemeinden gehalten wird. Das gilt in erster Linie für die Meldung befallener Bäume und die logistischen Absprachen vor Ort. Zuständig für die Verkehrssicherung ist im Grundsatz zunächst immer der Eigentümer des Baumes. Die Bekämpfungsmaßnahmen gegen den EPS mit Insektiziden (Mittel gegen Insekten), beispielsweise an Waldrändern in Siedlungsnähe, auf öffentlichen Flächen wie Parks, Spielplätzen oder Kindergärten oder in Alleen, erfolgen zum Schutz der menschlichen Gesundheit und unterliegen damit dem Biozidrecht. Bei existenzieller Bedrohung von Waldbeständen unterliegt seine Bekämpfung dem Pflanzenschutzrecht. Eine Bekämpfung kann sowohl im Interesse des Gesundheitsschutzes als auch aus Gründen des Waldschutzes erforderlich sein. Die Wahl des Bekämpfungsmittels richtet sich nach der Zweckbestimmung, d. h. was geschützt werden soll (Gesundheitsschutz oder Pflanzenschutz). Bei der Mittelauswahl sind ebenfalls mögliche unerwünschte Effekte auf andere Organismen abzuwägen. Mit der Bekämpfung des EPS sollten nur fachkundige Firmen beauftragt werden. Folgende chemische und biologische Wirkstoffe stehen derzeit zur Verfügung (Stand 02/2019): Im urbanen Bereich zum Gesundheitsschutz nach Biozidrecht: Margosa-Extrakt und Bacillus thuringiensis subspecies kurstaki Stamm ABTS-351. Zum Schutz der Eichen nach Pflanzenschutzrecht: Lambda-Cyhalothrin, Bacillus thuringiensis subspecies kurstaki Stamm ABTS-351, Bacillus thuringiensis subspecies aizawai Stamm ABTS-1857 und Tebufenozid. Die Bekämpfungsmaßnahme vor Ort sollte frühzeitig in der Öffentlichkeit kommuniziert werden, z. B. über Pressemitteilungen oder Informationsblätter. Eine Erfassung und Registrierung der vom EPS befallenen Bäume ist eine notwendige Voraussetzung für ein sinnvolles und zielgerichtetes Vorgehen. Dies sollte und - das zeigt die bewährte Praxis - kann vor Ort in den Gebietskörperschaften, vorzugsweise in den Landkreisen, koordiniert werden . Alle Befallsmeldungen sollten grundsätzlich über die gemeindliche Ebene an den Landkreis weitergeleitet werden. Die Meldungen sollten nach Möglichkeit in eine georeferenzierte Karte eingegeben werden, die im Internet allgemein zugänglich gemacht werden kann. Die erstellte Karte kann eine gute Grundlage für die Einschätzung der jeweiligen Gefahrenlage bilden. Auch ein Aufruf an private Grundstückseigentümer sollte erfolgen. Die Auswahl der Bereiche, in denen schließlich eine Bekämpfung des EPS in einem bestimmten Zeitraum des Jahres erfolgen soll, ist in Abhängigkeit vom Grad der Gefährdung insbesondere von Kindern (z. B. Nähe eines Kindergartens, einer Schule, Bushaltestelle, Schwimmbad, Schulweg, Spielplatz, Park, viel benutzten Fahrradweges) in jedem Einzelfall unter Berücksichtigung der spezifischen Lage vor Ort zu treffen. Bei erforderlichen EPS-Bekämpfungsmaßnahmen handelt es sich folglich um eine komplexe Herausforderung, die jeweils nur im konkreten Ortsbezug und mit detaillierten Kenntnissen der jeweiligen Befallssituation erfolgreich umsetzbar ist. Das Land sorgt im Zuge dessen für geeignete Rahmenbedingungen, klärt - wie oben dargestellt - die grundsätzlich relevanten Fach- und Rechtsfragen, berät die betroffenen Kommunen und unterstützt - soweit sinnvoll und erforderlich - die Maßnahmen in den betroffenen Landkreisen. Die Einrichtung des Runden Tisches zum EPS hat sich bewährt. Aufgrund der derzeitigen und in 2019 zu erwartenden EPS-Situation, wonach laut der vorgenommenen Abfrage bis dato lediglich einige Teilräume Niedersachsens durch zum Teil starken Befall betroffen sind, rechtfertigen derzeit keine darüber hinaus gehenden landesweit greifenden Maßnahmen. 1. Wie ist der aktuelle Stand der kartographischen Feinplanung? „Kartographische Feinplanungen“ erforderlicher EPS-Bekämpfungsmaßnahmen in 2019 werden - da praxisgerecht und zielführend - jeweils durch die betroffenen Gebietskörperschaften unter Einbezug der spezifischen Ortskenntnisse durchgeführt. Die Landesregierung geht insbesondere vor dem Hintergrund des intensiven Austauschs mit den betroffenen Kommunen am Runden Tisch zum EPS davon aus, dass die Vorbereitungen der in 2019 erforderlichen Bekämpfungsmaßnahmen im Zeitplan liegen. Siehe darüber hinaus die Hinweise in der Vorbemerkung. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3320 5 2. Welche Erkenntnisse konnten bislang aus der kartographischen Feinplanung gewonnen werden? Im Zuge der Vorbereitung erforderlicher EPS-Bekämpfungsmaßnahmen werden in der Regel vor Ort Karten mit dem aktuellen EPS-Befall und den jeweils erforderlichen spezifischen Maßnahmen erstellt. Sie dienen häufig als Grundlage für nachfolgende Beauftragungen und die weitere Umsetzung der Bekämpfungsmaßnahmen vor Ort. Siehe darüber hinaus die Hinweise in der Vorbemerkung . 3. Wann steht der tatsächliche Umfang der Bekämpfungsmaßnahmen fest? Der in den betroffenen Gebietskörperschaften jeweils erforderliche Umfang der Bekämpfungsmaßnahmen in 2019 steht nach Kenntnis der Landesregierung überwiegend bereits fest oder wird in den nächsten Wochen vor der eigentlichen Bekämpfung weiter ermittelt oder präzisiert. Zum Ergebnis der landesweiten Abfrage siehe Antwort zur Frage 11 und die Hinweise in der Vorbemerkung . 4. Wann können die betroffenen Kommunen mit einer festen finanziellen Zusage rechnen ? Die Landesregierung ist nach Auswertung der landesweiten Abfrage zur EPS-Befallssituation und nach intensiver Würdigung der relevanten Rahmenbedingungen zu der Auffassung gekommen, dass derzeit eine allgemeine landesseitige finanzielle Unterstützung der bisher aus landesweiter Sicht nur partiell vom EPS betroffenen Gebietskörperschaften nicht zum Tragen kommen kann. Zu verweisen ist in diesem Zusammenhang auf die gegebenen Zuständigkeiten. Auch die laut der o. g. vorgenommenen Abfrage im Jahr 2018 in den Kommunen angefallenen finanziellen Belastungen zeigen in der Regel kleine bis mittlere Größenordnungen und überfordern die zuständige Ebene nicht. Die bereits seit einigen Jahren mit der Bekämpfung des EPS befassten Kommunen haben die notwendigen Ausgaben leisten können und müssen. Der bis dato festzustellende EPS-Befall in Niedersachsen ist vor Ort jeweils belastend. Die aktuelle Gesamtdimension des Befalls in Niedersachsen ist, auch im Unterschied zu anderen Bundesländern wie Sachsen-Anhalt, jedoch noch regional bzw. flächenmäßig begrenzt. Siehe dazu auch die Hinweise in der Vorbemerkung. 5. Welche Erkenntnisse konnten aus den Ergebnissen der Befragung von Betroffenen gewonnen werden? Aus der flächendeckenden, mit den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmten Abfrage und aus der laufenden Rückkopplung mit betroffenen Gebietskörperschaften u. a. über den Runden Tisch zum EPS konnten für 2018 v. a. Informationen über das konkrete Ausmaß des Befalls durch den EPS in den betroffenen Gebietskörperschaften und über den jeweils vor Ort in 2019 voraussichtlich anstehenden Umfang von Bekämpfungsmaßnahmen gewonnen werden. Siehe dazu auch die Ausführungen in der Vorbemerkung. 6. Welche Konsequenzen wurden aus den gewonnenen Ergebnissen der Befragung gezogen ? Im Land Niedersachsen bzw. in einigen Landkreisen liegen bereits seit einigen Jahren Erfahrungen mit der Bekämpfung des EPS in Eigenregie vor. Das Land hat hier auch in Vergangenheit bereits unterstützend und beratend gewirkt. Auf den o. g. derzeit in Aktualisierung befindlichen Leitfaden zur EPS-Bekämpfung ist in diesem Zusammenhang zu verweisen. Die Landesregierung hat - obgleich das Gesamtausmaß des EPS-Befalls aus landesweiter Sicht derzeit noch als räumlich begrenzt zu werten ist - anlässlich der jüngsten Entwicklungen v. a. im LK Gifhorn ihre Anstrengungen zur landesseitigen Koordinierung und Unterstützung der EPS-Bekämpfung gleichwohl verstärkt. Deutlich wurde dabei aber auch, dass die jeweils sehr spezifische und ortsbezogene Planung und Umsetzung von Maßnahmen in bewohnten Bereichen bzw. Siedlungsbereichen am sinnvollsten Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3320 6 und effektivsten durch die Kommunen vor Ort erfolgen muss. Siehe dazu im Übrigen auch die Ausführungen in der Vorbemerkung. 7. Inwiefern fließt in die Überprüfung der notwendigen Bekämpfungsmaßnahmen die Tatsache ein, dass die Kommunen für die Planung der Bekämpfungsmaßnahmen Vorlaufzeit und Planungssicherheit brauchen? Die Tatsache, dass die Kommunen für die Planung der Bekämpfungsmaßnahmen Vorlaufzeit und Planungssicherheit benötigen, findet Berücksichtigung. Die Koordinierungs- und Unterstützungsleistungen des Landes und die notwendige Klärung von Fach- und Rechtsfragen u. a. über die Institution des Runden Tisches sind darauf ausgerichtet. Siehe dazu auch die Ausführungen in der Vorbemerkung. 8. Wie sieht der „wirklich umsetzungsfähige(n) Plan für die betroffenen Regionen und Landkreise in Niedersachsen“ konkret aus? Derzeit werden in den einzelnen betroffenen Gebietskörperschaften die jeweils erforderlichen und „umsetzungsfähigen“ Bekämpfungsmaßnahmen gezielt vorbereitet. Bei Bedarf wirken Vertreterinnen oder Vertreter von Landesinstitutionen wie der Nordwestdeutschen Forstlichen Versuchsanstalt in den örtlichen Koordinierungsstäben, Arbeitskreisen u. a. beratend mit. Im Falle von landesweiten Koordinierungs- und Klärungsbedarfen werden die jeweils zuständigen Fachressorts oder sonstige Dienststellen tätig. Aufgebaut wird auf zum Teil bereits jahrelange Erfahrungen und die bestehenden Routinen bei der EPS-Bekämpfung (siehe z. B. Landkreis Lüneburg). Ein Erfahrungsaustausch insbesondere für neu betroffene Kommunen wurde u. a. über den Runden Tisch zur EPS- Bekämpfung gewährleistet. Dem Leitfaden zur EPS-Bekämpfung sind die erforderlichen detaillierten Informationen zu entnehmen. Siehe dazu weiter in den Hinweisen in der Vorbemerkung. 9. Wie kann die Aussage von Minister Lies im Plenum am 13. September 2018 „in sehr kurzer Zeit“ definiert werden? Auf Basis der o. g. Abfrage unter den Kommunen zur EPS-Befall- und Ausbreitungssituation im zweiten Halbjahr 2018 (siehe Frage 5) und nach Einrichtung des Runden Tisches zum EPS konnten in der zur Verfügung stehendenden Zeit trotz hoher Konfliktträchtigkeit der EPS-Thematik aktuell erforderliche Fach- und Rechtsfragen rechtzeitig geklärt werden. Auf den derzeit in der Verbandsbeteiligung mit den kommunalen Spitzenverbänden befindlichen Leitfaden zur EPS-Bekämpfung , in den neue Erkenntnisse und Präzisierungen insbesondere relevanter Rechtsfragen eingeflossen sind, ist zu verweisen. Es ist daher davon auszugehen, dass die voraussichtlich ab April 2019 erforderlichen EPS-Bekämpfungsmaßnahmen zielgerichtet und in geordneten Bahnen durch die zuständigen Gebietskörperschaften und durch das Land umgesetzt werden können. Siehe dazu auch die weitergehenden Ausführungen in der Vorbemerkung. 10. Welchen Inhalt hat das Maßnahmenpaket für die Kommunen konkret? Ein konkreter Überblick über die fachlichen und rechtlichen Grundlagen, die erforderlichen Maßnahmen zur EPS-Bekämpfung und begleitende Handlungsanweisungen und Empfehlungen bietet der o. g. aktualisierte Leitfaden zur EPS-Bekämpfung. Die konkreten Maßnahmen vor Ort hängen von den jeweils spezifischen Gegebenheiten und der Befallssituation ab. Die relevanten Rahmenbedingungen , Fach- und Rechtsfragen wurden und werden durch die jeweils zuständigen Ressorts und weitere zuständige Dienststellen geklärt. Im Bedarfsfall wirken Landesvertreterinnen und Vertreter in den eingerichteten Stäben und Arbeitskreisen mit oder nehmen Beratungsfunktion wahr. Siehe dazu auch die Ausführungen in der Vorbemerkung. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3320 7 11. In welchem Ausmaß sind Flächen in Niedersachsen vom Befall des Eichenprozessionsspinners betroffen (bitte konkret auflisten)? Als Ergebnis der Abfrage des Umweltministeriums unter allen niedersächsischen Landkreisen, Städten und Gemeinden sowie der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) aus September 2018 sind folgende Betroffenheiten je Landkreis bzw. kreisfreier Stadt mit Stand September 2018 zu konstatieren (siehe nachfolgende Tabelle). Für nicht aufgeführte Landkreise oder kreisfreie Städte wurde kein EPS-Befall gemeldet. Landkreis Länge der Strecke (km) Anzahl der betr. Bäume Summe LK Celle 23,910 67 Summe LK Cloppenburg 1,100 30 Summe LK Emsland 115,490 9.666 Summe LK Gifhorn 117,709 3.617 Summe LK Grafschaft Bentheim 54,290 1.110 Summe LK Harburg 12,330 125 Summe LK Helmstedt 9,760 78 Summe LK Lüchow-Dannenberg 52,000 3.305 Summe LK Lüneburg 42,000 1.651 Summe LK Northeim 0,010 1 Summe LK Osnabrück 368,955 2.219 Summe LK Osterholz k.A. 4 Summe LK Peine 4,400 39 Summe LK Schaumburg k.A. 5 Summe LK Uelzen 124,000 3.035 Summe LK Wolfenbüttel 0,003 19 Summe Stadt Braunschweig 0,662 241 Summe Stadt Wolfsburg 6,355 524 Zum Stichtag 01.03.2019 sind laut Waldschutz-Meldeportal der Nordwestdeutschen Forstlichen Versuchsanstalt folgende Vorkommen des Eichenprozessionsspinners in niedersächsischen Landes - und Privatwäldern dokumentiert: Gesamtfläche 580 ha, davon 313 ha Landeswald und 267 ha Privatwald. Die räumliche Verteilung zeigt sich dabei wie folgt: Im Bereich NFA Wolfenbüttel: 402 ha, im Bereich NFA Ankum: 20 ha und im Bereich NFA Göhrde: 158 ha. Die konkrete Lage der Wälder mit EPS-Nachweisen stellt sich wie folgt dar: Niedersächsisches Forstamt (NFA) Wolfenbüttel (Landes- und Privatwald) mehrere Waldbestände Raum Parsau, Rühen, Giebelmoor , nds. Drömling, Landkreis Gifhorn NFA Wolfenbüttel (Landeswald) Wald nw. Lehre, Landkreis Helmstedt NFA Wolfenbüttel (Landeswald) Wald nw. Frellstedt, Landkreis Helmstedt Bereich NFA Ankum (Privatwald) Waldabschnitt an B 213 s. Haselünne, Landkreis Emsland Bereich NFA Ankum (Privatwald) Waldabschnitt an B 213 nö. Nordhorn (Klausheide), Landkreis Grafschaft Bentheim Bereich NFA Ankum (Privatwald) Wald s. Altenlünne/Beesten, Landkreis Emsland Bereich NFA Göhrde (Privatwald) Mehrere Waldbestände nö. und w. Gartow, Kapern und Gummern, Landkreis Lüchow-Dannenberg 12. Welches Ressort übernimmt welche fachliche Aufgabe bei der Unterstützung der Bekämpfung ? Siehe dazu die Ausführungen in der Vorbemerkung. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3320 8 13. Wie sieht das konsequente Handeln aus, das Minister Lies im Zusammenhang mit der Bekämpfung betont hat? Siehe dazu die Antworten zu den Fragen 6, 8, 9 und 10 und die Ausführungen in der Vorbemerkung . 14. Wie ist die Formulierung zu verstehen, dass „der ganz enge Austausch zwischen den Ressorts und den betroffenen Landkreisen und Kommunen ganz entscheidend“ sei, wenn der Landkreis Gifhorn nach eigenen Angaben „Noch immer wartet (…), dass es konkrete Details gibt.“? Bei der Vorbereitung und Umsetzung von EPS-Bekämpfungsmaßnahmen ist eine enge Abstimmung zwischen der kommunalen und der Landesebene erforderlich. Die in 2017 bereits vorhandenen Instrumente und Strukturen wurden im Jahr 2018 weiter verbessert. Insbesondere mit der Einrichtung des Runden Tisches zur EPS-Bekämpfung konnte der Austausch von Bedarfslagen, Erfahrungen und Lösungsansätzen zwischen den Landesbehörden, den betroffenen Kommunen und den kommunalen Spitzenverbänden noch einmal verbessert werden. Einige aktuelle Fragestellungen , insbesondere Klärungen, welche Mittel gemäß Biozidrecht aus Gründen des Gesundheitsschutzes und nach Pflanzenschutzrecht bei existenzieller Gefährdung der Waldbestände Verwendung finden können, wurden durch die dafür zuständigen Bundesbehörden (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin) erst im letzten Quartal 2018 und zum Teil erst Anfang 2019 vorgenommen. Insofern konnte das Weiterreichen dieser Informationen an die Kommunen zum Teil erst spät, aber rechtzeitig erfolgen. (Verteilt am 28.03.2019) Drucksache 18/3320 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Was unternimmt die Landesregierung, um betroffene Kommunen wie angekündigt bei der Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners zu unterstützen? Vorbemerkung des Abgeordneten Vorbemerkung der Landesregierung 1. Wie ist der aktuelle Stand der kartographischen Feinplanung? 2. Welche Erkenntnisse konnten bislang aus der kartographischen Feinplanung gewon-nen werden? 3. Wann steht der tatsächliche Umfang der Bekämpfungsmaßnahmen fest? 4. Wann können die betroffenen Kommunen mit einer festen finanziellen Zusage rech-nen? 5. Welche Erkenntnisse konnten aus den Ergebnissen der Befragung von Betroffenen gewonnen werden? 6. Welche Konsequenzen wurden aus den gewonnenen Ergebnissen der Befragung gezo-gen? 7. Inwiefern fließt in die Überprüfung der notwendigen Bekämpfungsmaßnahmen die Tat-sache ein, dass die Kommunen für die Planung der Bekämpfungsmaßnahmen Vorlauf-zeit und Planungssicherheit brauchen? 8. Wie sieht der „wirklich umsetzungsfähige(n) Plan für die betroffenen Regionen und Landkreise in Niedersachsen“ konkret aus? 9. Wie kann die Aussage von Minister Lies im Plenum am 13. September 2018 „in sehr kurzer Zeit“ definiert werden? 10. Welchen Inhalt hat das Maßnahmenpaket für die Kommunen konkret? 11. In welchem Ausmaß sind Flächen in Niedersachsen vom Befall des Eichenprozessi-onsspinners betroffen (bitte konkret auflisten)? 12. Welches Ressort übernimmt welche fachliche Aufgabe bei der Unterstützung der Be-kämpfung? 13. Wie sieht das konsequente Handeln aus, das Minister Lies im Zusammenhang mit der Bekämpfung betont hat? 14. Wie ist die Formulierung zu verstehen, dass „der ganz enge Austausch zwischen den Ressorts und den betroffenen Landkreisen und Kommunen ganz entscheidend“ sei, wenn der Landkreis Gifhorn nach eigenen Angaben „Noch immer wartet (…), dass es konkrete Details gibt.“?