Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3322 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Christian Grascha, Susanne Victoria Schütz und Jörg Bode (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur namens der Landesregierung SüdniedersachsenInnovationsCampus - Verknüpfung von Wirtschaft und Wissenschaft auch ein Modell für andere Regionen in Niedersachsen? Anfrage der Abgeordneten Christian Grascha, Susanne Victoria Schütz und Jörg Bode (FDP), eingegangen am 13.02.2019 - Drs. 18/2838 an die Staatskanzlei übersandt am 18.02.2019 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur namens der Landesregierung vom 20.03.2019 Vorbemerkung der Abgeordneten Der SüdniedersachsenInnovationsCampus (SNIC) bündelt regionale Akteure aus Wirtschaft, Wissenschaft , Kammern und Kommunen. Dabei werden zahlreiche Kooperations- und Beratungsangebote der beteiligten Partner koordiniert. Das Ziel besteht darin, Wissenschaft und Wirtschaft stärker miteinander zu vernetzen, Innovationen und Unternehmensgründungen zu unterstützen und die Attraktivität der Region hinsichtlich Struktur und Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Unter dem Dach der SüdniedersachsenStiftung bündelt der SNIC zahlreiche Aktivitäten der beteiligten Partner in den Arbeitsfeldern Wissenstransfer und Fachkräftebindung, Technologieberatung und Innovationsscouting sowie Innovationsakademie und Gründung (als Pre-Inkubator und Accelerator). Eine Landesförderung des SNIC erfolgt zum einen seitens des MWK durch die EFRE-Richtlinie „Innovation durch Hochschulen und Forschungseinrichtungen“ sowie über Landesmittel des MWK im Rahmen des Technologietransfers. Zum anderen leistet das MW über die Richtlinie „Beratung von KMU zu Wissens- und Technologietransfer“ finanzielle Unterstützungen. Die Landesregierung misst Hochschulen und Forschungseinrichtungen für das Innovationssystem eine zentrale Bedeutung bei. Neben der Forschung und Lehre sollen dort das generierte Wissen und die Technologien erfolgreich in die Gesellschaft und Wirtschaft transferiert werden. Der im SNIC verfolgte ganzheitliche Ansatz wird gewählt, um eine nachhaltige Transferkultur zu schaffen. Das SNIC wird als Beispielprojekt für die Neugestaltung des Wissensaustausches und Technologietransfers bezeichnet (siehe Drucksache 17/7341). 1. Welche Finanzierungsmittel hat bzw. wird das SNIC in den Haushaltsjahren 2017, 2018 und voraussichtlich 2019 aus Landesmitteln erhalten (bitte die entsprechenden Haushaltsansätze und Haushaltstitel angeben)? Vonseiten des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur (MWK) erhalten nachfolgend benannte Hochschulen für die Durchführung einzelner Projekte im Rahmen des SNIC Finanzierungsmittel durch die EFRE-Richtlinie „Innovation durch Hochschulen und Forschungseinrichtungen“ sowie eine Kofinanzierung mit Landesmitteln (Kapitel 06 08, TGr. 65). Des Weiteren erfolgt eine Förderung aus Mitteln des Landes für Förderung des Wissens- und Technologietransfers (Kapitel 06 08, TGr. 66). Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3322 2 Im Rahmen der o. g. EFRE-Richtlinie erhält – die TU Clausthal für den Projektdurchführungszeitraum 01.03.2017 bis 29.02.2020 insgesamt 135 656,40 Euro, davon aus Mitteln des Landes 27 131,28 Euro und aus EFRE-Mitteln 108 525,12 Euro, – die PFH Göttingen insgesamt 54 825,00 Euro für den Projektdurchführungszeitraum 01.03.2017 bis 29.02.2020, davon aus Landesmitteln 5 805,00 Euro und aus EFRE-Mitteln 49 020,00 Euro, – die Universität Göttingen für den Projektdurchführungszeitraum 01.03.2017 bis 29.02.2020 insgesamt 240 378,76 Euro, davon 47 966,88 Euro Landesmittel und 192 411,88 Euro EFRE-Mittel und – die HAWK für den Projektdurchführungszeitraum 01.03.2017 bis 29.02.2020 insgesamt 248 510,76 Euro, davon 137 973,24 Euro Landesmittel und 110 537,52 Euro EFRE-Mittel. Im Rahmen der Förderung des Wissens- und Technologietransfers (Kapitel 06 08, TGr. 66) erhalten – die TU Clausthal für den Projektdurchführungszeitraum 15.12.2015 bis 30.06.2019 106 933 Euro, – die PFH für den Projektdurchführungszeitraum 15.12.2015 bis 30.06.2019 156 914 Euro, – die Universität Göttingen für den Projektdurchführungszeitraum 15.12.2015 bis 30.06.2019 310 079 Euro und – die HAWK für den Projektdurchführungszeitraum 15.12.2015 bis 30.06.2019 48 102 Euro. Seitens des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung (MW) wird für den Zeitraum vom 01.01.2018 bis 31.12.2019 ein Zuschuss i. H. v. 150 000 Euro für das Projekt „SNIC Life Science Accelerator - SNIC ACC“ in Göttingen gewährt. Für die Förderung werden ausschließlich Landesmittel aus dem Wirtschaftsförderfonds (Kap. 50 81, Titel 686 72) verwendet. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass das Projekt „Technologieberatung für KMU in den Landkreisen Göttingen und Northeim und der Stadt Göttingen“ des SNIC über die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die Beratung von kleinen und mittleren Unternehmen zu Wissens - und Technologietransfer“ des MW gefördert wird. Für den Zeitraum vom 07.10.2016 bis 31.05.2020 wird das Projekt mit Mitteln i. H. v. 374 000 Euro unterstützt. Hierbei handelt es sich ausschließlich um EFRE-Mittel. 2. Verfolgt die Landesregierung Pläne, ähnliche Modelle des Wissensaustausches und Technologietransfers in anderen niedersächsischen Regionen zu etablieren? Falls ja, welche Standorte kommen infrage? Die Landesregierung unterstützt ausdrücklich regionale Initiativen, die kooperative Modelle zur Stärkung des Wissens- und Technologietransfers umsetzen wollen. So hat das MWK im Juli 2018 die Ausschreibung „Transfer in Niedersachsen: Starke Strukturen für innovative Projekte; Ausschreibung zur strukturellen Unterstützung des Wissens- und Technologietransfers an niedersächsischen Hochschulstandorten“ veröffentlicht. Ziel der Ausschreibung ist es, nicht nur Hochschulen dabei zu unterstützen, den Wissens- und Technologietransfer (WTT) als eine ihrer wesentlichen strategischen Aufgaben zu stärken und in der Breite besser zu verankern, sondern auch ausdrücklich einrichtungsübergreifende Strukturen und Unterstützungsleistungen für den WTT an Hochschulstandorten /-regionen zu fördern. Im Sinne einer regionalen Zusammenarbeit wurde dabei eine aktive Einbindung von regionalen Akteuren (Wirtschaftsförderungen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen ) ausdrücklich vorgesehen. Stichtag war der 30.11.2018. Die Ausschreibung formulierte ausdrücklich die Grundüberzeugung, dass die Hochschulen eines Standorts individuelle , für sich und ihre Praxispartnerinnen und -partner passende Formen des Wissens- und Technologietransfers und Formate der Unterstützung finden müssten, da es keine universellen „bestpractice “ Lösungen gebe. Aus Sicht der Landesregierung sind grundsätzlich alle Hochschulstandor- Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3322 3 te bzw. -regionen für integrative Modelle des Wissensaustausches und Technologietransfers geeignet . 3. Welche Maßnahmen zum Wissens- und Technologietransfer werden im Rahmen des Masterplans Digitalisierung ergriffen (bitte nach Maßnahme, Finanzierungsvolumen und Umsetzungszeitplan aufschlüsseln)? Um neue digitale Dienstleistungen und Geschäftsmodelle in Niedersachsen voranzutreiben, stellt der Wissenstransfer aus der Wissenschaft in die Wirtschaft und die Vernetzung von jungen und erfahrenen Unternehmen ein wichtiges Element dar. In Zusammenarbeit mit Wissenschaft und Wirtschaft wird das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung noch in diesem Jahr damit beginnen, digitale Hubs in Niedersachsen als Innovationszentren für digitale Dienstleistungen zu initiieren. Hochschulkooperationen ermöglichen dabei den Wissenstransfer aus neuen Forschungsgebieten , z. B. aus dem Bereich von Data Analytics oder der Künstlichen Intelligenz, um regelmäßig Impulse für die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle zu erzeugen. In einem ersten Schritt werden dazu knapp 3 Millionen Euro an Investitionsmitteln zur Verfügung gestellt. Das MWK hat im Lauf des Jahres 2018 gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der Wissenschaft die Grundlagen für das neue Zentrum für digitale Innovationen Niedersachsen (ZDIN) geschaffen . Fokus des Zentrums sind die anwendungsorientierte Forschung zur Digitalisierung gemeinsam mit Praxispartnern, der Wissens- und Technologietransfer sowie der Dialog mit Wirtschaft und Öffentlichkeit in zunächst sechs thematischen Schwerpunkten: Agrar, Energie, Gesellschaft & Arbeit, Gesundheit, Mobilität und Produktion. Seit Beginn des Jahres 2019 arbeitet das Zentrum operativ, indem zunächst die Koordinierungsstelle in Oldenburg ihre Arbeit aufgenommen hat. Zudem wurde im Dezember 2018 eine Ausschreibung veröffentlicht, mit der das MWK erste Forschungsverbünde in den sechs Zukunftslaboren unterstützen wird. Die Frist für die Antragstellung läuft noch bis Ende März 2019, sodass nach der externen wissenschaftlichen Begutachtung die erfolgreichen Projekte im Oktober 2019 beginnen werden. Insgesamt ist beabsichtigt, hierfür 25 Millionen Euro aus dem Niedersächsischen Vorab der VolkswagenStiftung für die nächsten fünf Jahre zur Verfügung zu stellen. Das ZDIN kooperiert eng mit der Digitalagentur des Landes. 4. Wie viele Förderanträge für die „Ausschreibung zur strukturellen Unterstützung des Wissens- und Technologietransfers an niedersächsischen Hochschulstandorten“ sind bis 30. November 2018 eingegangen bzw. wurden bereits bearbeitet (bitte nach Antragssteller aufschlüsseln)? Zum Stichtag sind sechs Anträge eingegangen. Antragsteller sind: – Hochschule Osnabrück und Universität Osnabrück, – Leuphana Universität Lüneburg, – Technische Universität Braunschweig und Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften , – Hochschule Braunschweig/Wolfenbüttel, – Universität Göttingen, Universitätsmedizin Göttingen (UMG), Technische Universität Clausthal und Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst Hildesheim/Holzminden/Göttingen, – Universität Hannover, Medizinische Hochschule Hannover (MHH), Hochschule Hannover und Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover (HMTMH) Universität Oldenburg, Jade Hochschule und Hochschule Emden/Leer. Die Anträge wurden im Rahmen eines durch das Innovationszentrum Niedersachsen organisierten unabhängigen Begutachtungsprozesses bewertet. Es ist davon auszugehen, dass die ausgewählten Projekte im Sommer 2019 beginnen können. (Verteilt am 27.03.2019) Drucksache 18/3322 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Christian Grascha, Susanne Victoria Schütz und Jörg Bode (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur SüdniedersachsenInnovationsCampus - Verknüpfung von Wirtschaft und Wissenschaft auch ein Modell für andere Regionen in Niedersachsen?