Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3323 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung 290 gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Jörg Bode und Dr. Stefan Birkner (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung namens der Landesregierung Wie entwickelt sich die Tourismusförderung in Niedersachsen? Anfrage der Abgeordneten Jörg Bode und Dr. Stefan Birkner (FDP), eingegangen am 19.02.2019 - Drs. 18/2928 an die Staatskanzlei übersandt am 21.02.2019 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung namens der Landesregierung vom 20.03.2019 Vorbemerkung der Abgeordneten „Niedersachsen ist eines der führenden Tourismusländer in Deutschland. Damit dies so bleibt, wollen wir die bestehenden Fördermöglichkeiten verstetigen und insbesondere im ländlichen Räum verbessern“, heißt in der Koalitionsvereinbarung (Seite 88). „Tourismuspolitik funktioniert nicht ohne direkte monetäre Förderung“, wird Staatssekretär Dr. Lindner beim IHKN-Tourismusparlament 2018 (PM 11/2018, IHKN, 23.11.2018) zitiert. Und weiter: „Lindner stellte eine Erhöhung der Tourismusförderung im Landeshaushalt 2019 um 1 Million Euro in Aussicht“ (ebenda). Dem Politikjournal Rundblick konnte jüngst (14.02.2019) entnommen werden: „Der Bundesvergleich zeigt: Im Tourismus fällt Niedersachsen immer weiter zurück“. Vorbemerkung der Landesregierung Die Bedeutung des Tourismus für Niedersachsen ist unbestritten und wird durch die Ergebnisse des in 2017 erstmals für Niedersachsen erstellten regionalen Tourismussatellitenkontos eindrucksvoll belegt: Touristen fragten im Jahr 2015 in Niedersachsen Güter und Dienstleistungen im Wert von 20,7 Milliarden Euro nach; die Tourismuswirtschaft trägt 5,2 % zur gesamten Wirtschaftsleistung in Niedersachsen bei; 293 000 Erwerbstätige sind landesweit direkt und indirekt, insbesondere in den ländlichen Räumen, im Tourismus beschäftigt. Auch die Übernachtungszahlen entwickeln sich erfreulich. Mit rund 44,9 Millionen Übernachtungen in 2018 konnte in Niedersachsen zum fünften Mal in Folge ein Rekordwert erzielt und damit weiterhin Platz 4 im bundesweiten Ländervergleich behauptet werden. Auch wenn der Tourismus als eine der dynamischsten Wachstumsbranchen weltweit gilt, wird sich dauerhafter Erfolg nicht ohne entsprechende Anstrengungen einstellen. Bedarfsgerechte Infrastrukturen und attraktive, zeitgemäße Unterkünfte sind wichtige Voraussetzung für eine nachhaltige Entwicklung des Tourismus in Niedersachsen. Hier setzt die Tourismusförderung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung (MW) an. Neben der Tourismusförderung des MW gibt es im Verantwortungsbereich anderer Ressorts eine Reihe von Förderprogrammen, die im Ergebnis auch dem Tourismus zugutekommen, primär aber andere Ziele verfolgen. Zu diesen tourismusaffinen Förderprogrammen gehören insbesondere die Richtlinie zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ZILE) des Ministeriums für Ernährung , Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie die Richtlinie „Landschaftswerte“ des Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz. Da der Tourismus hier aber nur im Kontext zu anderen, übergeordneten Zielen steht, berücksichtigen die nachfolgenden Ausführungen ausschließlich die originäre Tourismusförderung des MW. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3323 2 1. Welche Fördermöglichkeiten bzw. Förderprogramme stehen zur Förderung des Tourismus in Niedersachsen derzeit zur Verfügung? Im Rahmen der einzelbetrieblichen Investitionsförderung werden Vorhaben im Bereich des Beherbergungsgewerbes sowie sonstige gewerbliche touristische Projekte gefördert. Auf Grundlage der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) durch touristische Maßnahmen (Tourismusförderrichtlinie ) können Attraktivitätssteigerungen und Neuerrichtungen überregional bedeutsamer touristischer Infrastrukturen sowie Kooperations- und Vernetzungsprojekte in den Bereichen Natur-, Kultur- und Gesundheitstourismus unterstützt werden. Außerdem ermöglicht die Tourismusförderrichtlinie die Förderung barrierefreier touristischer Angebote. Diese Richtlinie richtet sich vorzugsweise an kommunale Gebietskörperschaften sowie juristische Personen, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind. In Kürze in Kraft treten wird eine neue Förderrichtlinie, auf deren Grundlage insbesondere innovative Marketingprojekte und die Neuausrichtung regionaler Marketingorganisationen zu wettbewerbsfähigen Destinationsmanagementorganisationen gefördert werden können. Auch die Umsetzung von Projekten landesweiter touristischer Fachorganisationen, mit denen eine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der niedersächsischen Tourismuswirtschaft verfolgt wird, und sonstige Projekte , an deren Umsetzung das Land Niedersachsen ein ganz erhebliches Interesse hat, können auf Grundlage dieser neuen Richtlinie unterstützt werden. Entsprechende Mittel stehen bisher nur für das Jahr 2019 zur Verfügung (Erhöhung des Ansatzes der Titelgruppe 73 im Kapitel 50 81 [Wirtschaftsförderfonds] um 1 Million Euro). 2. In welcher Höhe wird der Tourismus in Niedersachsen im Jahr 2019 und in der Mittelfristigen Planung monetär gefördert? Der Haushaltsplan 2019 enthält im Kapitel 50 81 (Wirtschaftsförderfonds) in der Titelgruppe 73 (Tourismusförderung) einen Ansatz für 2019 i. H. v. 4 Millionen Euro. Die Mittelfristige Finanzplanung sieht an gleicher Stelle für die Jahre 2020 bis 2022 einen Ansatz von je 3 Millionen Euro vor. Für die unter Frage 1 beschriebene einzelbetriebliche Tourismusförderung sowie die Förderung auf Grundlage der Tourismusförderrichtlinie werden Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sowie aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur “ (GRW) eingesetzt. Hier gibt es keine festgelegten Jahrestranchen. 3. In welcher Höhe wurde der Tourismus in Niedersachsen in den Jahren 2017 und 2018 gefördert? Für Tourismusprojekte wurden auf Grundlage der Tourismusförderrichtlinie bzw. im Rahmen der einzelbetrieblichen Förderung in den Jahren 2017 und 2018 Mittel in Höhe von 31 329 384,90 Euro bewilligt. Aus der Titelgruppe 73 des Wirtschaftsförderfonds standen in 2017 und 2018 jeweils 3 Millionen Euro zur Verfügung. Diese wurden für die Finanzierung der TourismusMarketing Niedersachsen GmbH eingesetzt. Darüber hinaus wurden für ein weiteres touristisches Projekt GRW- Mittel in Höhe von 56 833 Euro bewilligt. 4. Wer (Bund, EU, Land, Sonstige) finanziert die jeweilige Fördermöglichkeit, und wie ist das prozentuale Verhältnis der Mittelgeber (Bund, EU, Land, Sonstige) zueinander? Sowohl Projekte im Rahmen der einzelbetrieblichen Investitionsförderung als auch solche, die auf Grundlage der Tourismusförderrichtlinie unterstützt werden, können mit EFRE- sowie im GRW-Gebiet auch mit GRW-Mitteln gefördert werden. GRW-Mittel setzen sich jeweils zur Hälfte aus Bundes - und aus Landesmitteln zusammen. Das jeweilige Verhältnis zwischen EFRE- und GRW-Mitteln wird im Einzelfall festgesetzt, ein festes prozentuales Verhältnis der Mittelgeber zueinander gibt es insoweit nicht. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3323 3 Die unter Frage 3 genannten Förderungen teilen sich wie folgt auf die Mittelgeber Bund, EU und Land auf: Bund 8 751 742,10 Euro (23,4 %), Land 14 751 742,10 Euro (39,5 %), EU 13 882 733,71 Euro (37,1 %). 5. In welcher Höhe sind Landesmittel in die Tourismusförderung Niedersachsens in den Jahren 2017 und 2018 geflossen? Auf die Ausführungen unter Frage 4 wird verwiesen. 6. In welcher Höhe wird der Tourismus derzeit in Mecklenburg-Vorpommern gefördert? Eine Abfrage beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern zu dieser Frage ergab, dass Mecklenburg-Vorpommern für das touristische Marketing für 2019 2,9 Millionen Euro EFRE-Mittel bewilligt habe. Für 2020 seien Mittel in gleicher Höhe geplant. Weiterhin habe das Land Mecklenburg-Vorpommern den Tourismusverband Mecklenburg-Vorpommern e. V. seit 2014 mit Landesmitteln i. H. v. 4 846 700 Euro gefördert. Laut dem Ergebnis einer im Herbst 2018 vom Ministerium der Justiz und für Europa Baden-Württemberg durchgeführten Umfrage erfolgt die Förderung touristischer Infrastrukturen in Mecklenburg -Vorpommern mit GRW-Mitteln. Über Fördermittel für die einzelgewerbliche Förderung von Unternehmen der Tourismuswirtschaft werde in Mecklenburg-Vorpommern nach Antragslage entschieden . Die Antwort des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern auf die aktuelle Abfrage des MW enthält keine Informationen über für das Jahr 2019 verfügbare Fördermittel für diese Bereiche. 7. In welcher Höhe fördert Mecklenburg-Vorpommern den Tourismus mit Landesmitteln? Auf die Ausführungen unter Frage 6 wird verwiesen. 8. In welcher Höhe wird der Tourismus derzeit in Schleswig-Holstein gefördert? Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig- Holstein hat auf die Anfrage des MW zu dieser Frage mitgeteilt, dass Schleswig-Holstein in der Titelgruppe 61 des Haushaltsplans Landesmittel in Höhe von 3,271 Millionen Euro für das Thema Tourismus zur Verfügung stelle. Davon erhalte die Tourismus-Agentur Schleswig-Holstein GmbH (TA.SH) 2,806 Millionen Euro ausschließlich für Marketingzwecke. In den Vorjahren seien Landesmittel für den Tourismus in Höhe von 1,835 Millionen Euro (2015), 2,135 Millionen Euro (2016), 2,210 Millionen Euro (2017) und 2,771 Millionen Euro (2018) bereitgestellt worden. Zur Tourismusförderung mit Bundes- und EU-Mitteln konnten keine Informationen zur Verfügung gestellt werden. Aus der unter Frage 6 erwähnten Umfrage des Ministeriums der Justiz und für Europa Baden-Württemberg ergibt sich, dass in Schleswig-Holstein touristische Infrastrukturmaßnahmen zum großen Teil mit GRW- sowie in geringerem Umfang mit EFRE-Mitteln (touristische Inwertsetzung des Natur - und Kulturerbes) bezuschusst werden. Über Fördermittel für die einzelgewerbliche Förderung von Unternehmen der Tourismuswirtschaft werde nach Antragslage entschieden. 9. In welcher Höhe fördert Schleswig-Holstein den Tourismus mit Landesmitteln? Auf die Ausführungen unter Frage 8 wird verwiesen. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3323 4 10. Was ergibt ein Vergleich der jeweiligen Höhe der Landesförderung von Mecklenburg- Vorpommern, Schleswig-Holstein und Niedersachsen in Bezug auf die erzielten Umsätze , die Beschäftigungskraft, Übernachtungszahlen und Tagesgäste? Die Tourismusförderung des MW zielt darauf ab, Regionen für Gäste attraktiv zu gestalten und sie so im nationalen und internationalen Wettbewerb zu stärken. Dennoch kann ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen erfolgten Förderungen und der Entwicklung von Übernachtungszahlen und Tagesgästen nicht belastbar nachgewiesen werden. Die Entwicklung dieser Zahlen wird vielmehr von einer Vielzahl von Faktoren beeinflusst. In Bezug auf Umsätze, Beschäftigungskraft und Tagesgäste liegen keine vergleichbaren Zahlen auf Basis einer einheitlichen Erhebungsmethodik für die drei Bundesländer vor. 11. Wie beurteilt die Landesregierung die Tourismusförderung in Niedersachsen im Vergleich zu Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein? Inhaltlich ähneln sich die Möglichkeiten der Tourismusförderung in den drei Bundesländern. Insbesondere beim Einsatz von EFRE-Mitteln setzen die Länder aber unterschiedliche Schwerpunkte. In Niedersachsen ist es z. B. gelungen, EFRE-Mittel für die Förderung nichtgewerblicher touristischer Projekte sowohl landesweit als auch inhaltlich sehr umfassend einsetzen zu können. Förderprogramme werden auf die speziellen Bedürfnisse eines Bundeslandes ausgelegt. Die Rahmenbedingungen in Bundesländern sind in der Regel unterschiedlich. Daher sind die Förderangebote nicht unmittelbar vergleichbar. Ein Förderprogramm, das in einem Bundesland erfolgreich ist, muss so nicht unbedingt auch für ein anders Bundesland geeignet sein. Tourismusförderung ist immer auch Teil einer erfolgreichen Standort- und Strukturpolitik. Tourismusförderung ist dann in besonderem Maß erfolgreich, wenn sie im zweiten Schritt weitere private Investitionen auslöst. Dies gelingt in Niedersachsen durchaus. Beispiele finden sich u. a. im Harz. Aus Sicht der Landesregierung bietet die Tourismusförderung des MW eine gute Grundlage für eine erfolgreiche Entwicklung des Tourismus. Mit der oben erwähnten neuen Förderrichtlinie wird eine Lücke gegenüber Förderangeboten anderer Bundesländer aufgegriffen. (Verteilt am 27.03.2019) Drucksache 18/3323 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung 290 gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Jörg Bode und Dr. Stefan Birkner (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung Wie entwickelt sich die Tourismusförderung in Niedersachsen?