Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3329 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Uwe Schwarz (SPD) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung namens der Landesregierung Zukunft des Straßenbauamtes Bad Gandersheim Anfrage des Abgeordneten Uwe Schwarz (SPD), eingegangen am 21.01.2019 - Drs. 18/2635 an die Staatskanzlei übersandt am 26.02.2019 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung namens der Landesregierung vom 21.03.2019 Vorbemerkung des Abgeordneten Ab dem 1. Januar 2021 wird der Bund auf Basis der Grundgesetzänderung vom 20. Juli 2017 die Bundesautobahnen in Bundesverwaltung übernehmen. Im Rahmen der Verkehrsministerkonferenz am 20. April 2018 hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) die Länder über den Entwurf der Standortkonzepte zur Gründung der Infrastrukturgesellschaft für Autobahnen und andere Bundesfernstraßen (IGA) sowie zur Errichtung des Fernstraßen-Bundesamts (FBA) informiert. Der Standort Bad Gandersheim fand zu diesem Zeitpunkt keine Berücksichtigung mehr in dem Konzept. Der Niedersächsische Minister für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung hat sich daher in einem Schreiben an den Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur gewandt und darin eine Überprüfung der Standortentscheidung gegen Gandersheim gefordert. Am 28. Mai 2018 teilte der Bund mit, dass in seinem überarbeiteten Standortkonzept der Standort Gandersheim als temporäre Außenstelle der IGA neu bzw. wiederaufgenommen sei (Drucksache 18/1056). Aus einer weiteren kleinen Anfrage geht hervor, dass die Bestandsgarantie für sogenannte temporäre Außenstellen einen Zeitraum „bis 2030 und darüber hinaus“ umfasst (Drucksache 18/2089). Neueste Informationen deuten nun aber darauf hin, dass die Überlegungen zur Perspektive des Standorts Bad Gandersheim auf der Bundesebene bereits wesentlich konkreter sind, als dies aus den letzten, im vorhergegangenen Absatz zitierten Informationen der Landesregierung hervorgeht (Drucksache 18/1056). Demnach wird die Perspektive des Standorts eng an die Umsetzung des Bedarfsplanprojektes A 44/A 7 geknüpft. Spätestens mit der baulichen Umsetzung der sechsstreifigen Erweiterung der A 7, AS Hildesheim–AD Salzgitter solle der Standort Bad Gandersheim dann aufgegeben werden. Insgesamt ist deshalb bei den Betroffenen vor Ort der Eindruck entstanden, dass seitens des Bundes in dieser Angelegenheit nicht „mit offenen Karten gespielt“ und - entgegen der Aussage „bis 2030 und darüber hinaus“ - hinter den Kulissen bereits an einer Auflösung des Standorts Bad Gandersheim gearbeitet wird. Vorbemerkung der Landesregierung Im Rahmen der Verhandlungen zum Standortkonzept und der von Minister Dr. Althusmann erreichten nachträglichen Aufnahme von Bad Gandersheim in das Standortkonzept hat Niedersachsen deutlich gemacht, dass es neben betrieblichen Aufgaben auch umfangreiche Ausbau- und Erhaltungsmaßnahmen der A 7 am Standort für die nächsten Jahre sinnvollerweise verortet sieht und ein Bestand dieses Standorts nicht zuletzt im Sinne des Bundes sein dürfte. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3329 2 Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat im Rahmen dieser Verhandlungen mit Niedersachsen zum Standortkonzept und darüber hinaus bei einer Personalveranstaltung am 17.10.2018 in Verden erklärt, dass in allen temporären Außenstellen der Autobahn GmbH des Bundes (neue Bezeichnung für die Infrastrukturgesellschaft für Autobahnen und andere Bundesfernstraßen - vormals IGA) die Abwicklung der wichtigen Planungs- und Bauaufgaben bis 2030 und darüber hinaus vor Ort verantwortet werden sollen. 1. Sind der Landesregierung diese konkreten Pläne zur Schließung des regionalen Geschäftsbereichs Bad Gandersheim im Zusammenhang mit der Umsetzung der oben genannten Projekte bekannt? Der Bund hat in seinem Leitfaden die zeitliche Perspektive für Bad Gandersheim vom Fortschritt der Umsetzung des Bedarfsplanprojektes A 44/A 7 abhängig gemacht. Mit Umsetzung des A 44/A 7-Projekts gelte es für die Autobahn GmbH des Bundes zu prüfen, inwiefern der Standort Bad Gandersheim noch zur Betreuung der A 7-Betriebsstrecke erforderlich sei. Spätestens mit baulicher Umsetzung des vordringlichen Bedarfsplanvorhabens sechsstreifige Erweiterung der A 7, Anschlusstelle (AS) Hildesheim–Autobahndreieck (AD) Salzgitter, sei der Standort aufzugeben. Das BMVI hat dazu, in Abstimmung mit der Autobahn GmbH des Bundes, auf Nachfrage Niedersachsens jetzt ausgeführt: „Wie bei anderen temporären Außenstellen auch, orientiert sich die zeitliche Perspektive für Bad Gandersheim am Fortschritt der Umsetzung der im Leitfaden benannten Projekte. Aufgrund der sich im Planungs-/Bauprozess erfahrungsgemäß ergebenden Unwägbarkeiten kann zum jetzigen Zeitpunkt noch kein genauer Endtermin festgelegt werden.“ 2. Sind der Landesregierung darüber hinaus konkrete Informationen zur Perspektive des Standorts Bad Gandersheim bekannt, die nicht bereits in den Drucksachen 18/1056 oder 18/2089 mitgeteilt wurden? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 3. Welche Maßnahmen beabsichtigt die Landesregierung zu ergreifen, um einer Schließung des Standorts Bad Gandersheim und somit einer weiteren Schwächung der ohnehin schon strukturschwachen Region Südniedersachsen entgegenzuwirken bzw. auszugleichen? Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung wird sich beim BMVI und der Autobahn GmbH des Bundes dafür einsetzen, dass die gemachten Zusagen für einen Erhalt des Standorts als temporäre Außenstelle der Autobahn GmbH des Bundes über das Jahr 2030 hinaus eingehalten werden - auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Bis zur Aufgabenübertragung auf den Bund bzw. die Autobahn GmbH des Bundes zum 1. Januar 2021 werden die heutigen Aufgaben im Geschäftsbereich Gandersheim unverändert fortgeführt. Darüber hinaus wird das Land Niedersachsen auch nach dem 1. Januar 2021 seine Landesstraßen und zusätzlich die Bundesstraßen in der Region weiter in Auftragsverwaltung für den Bund durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr am Standort in Bad Gandersheim planen, bauen, erhalten und betreiben. (Verteilt am 28.03.2019) Drucksache 18/3329 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Zukunft des Straßenbauamtes Bad Gandersheim Vorbemerkung des Abgeordneten Vorbemerkung der Landesregierung 1. Sind der Landesregierung diese konkreten Pläne zur Schließung des regionalen Ge-schäftsbereichs Bad Gandersheim im Zusammenhang mit der Umsetzung der oben ge-nannten Projekte bekannt? 2. Sind der Landesregierung darüber hinaus konkrete Informationen zur Perspektive des Standorts Bad Gandersheim bekannt, die nicht bereits in den Drucksachen 18/1056 oder 18/2089 mitgeteilt wurden? 3. Welche Maßnahmen beabsichtigt die Landesregierung zu ergreifen, um einer Schlie-ßung des Standorts Bad Gandersheim und somit einer weiteren Schwächung der oh-nehin schon strukturschwachen Region Südniedersachsen entgegenzuwirken bzw. auszugleichen?