Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3330 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Stefan Henze (AfD) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung Bundesfördermittel richtig abrufen und Investitionsstau auflösen - KIP-Verfahren in Niedersachsen Anfrage des Abgeordneten Stefan Henze (AfD), eingegangen am 19.02.2019 - Drs. 18/2931 an die Staatskanzlei übersandt am 21.02.2019 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 21.03.2019 Vorbemerkung des Abgeordneten Der Bund fördert kommunale Investitionen mit dem Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen (Kommunalinvestitionsförderungsgesetz - KInvFG) aus dem Jahr 2015 und 2017. Ziel dieses Gesetzes ist es nach § 2, die dort näher beschriebenen Infrastrukturprojekte (Absatz 1) und Bildungsinfrastrukturprojekte (Absatz 2) mittelfristig zu finanzieren. Investitionsrückstände und Innovationen in den Gemeinden und Gemeindeverbänden sollen auf diese Weise abgebaut bzw. angestoßen werden. Nach § 10 und § 11 Abs. 2 des KInvFG erhält Niedersachsen insgesamt 8,2512 % des gesamten Fördervolumens. Aus diesem Bundesgesetz hat Niedersachsen mit dem NKomInvFöG und der DVO-NKomInvFöG landeseigene Rechtsgrundlagen abgeleitet. Insgesamt stehen niedersächsischen Kommunen (vgl. § 1 NKomInvFöG) damit nach KIP1 und KIP2 616,5 Millionen Euro bis zum Ende des Förderzeitraums im Jahr 2022 zur Verfügung. Niedersachen hat das Investitionsförderprogramm u. a. über eine Sonderseite des Ministeriums für Inneres und Sport (https://www.kip.niedersachsen.de) adressiert. Vorbemerkung der Landesregierung Mit der landesrechtlichen Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes des Bundes durch die Programme KIP 1 und KIP 2 hat der Landtag ein kommunalfreundliches und bürokratiearmes Förderprogramm geschaffen, welches von den Kommunen positiv aufgenommen wird. Die verlässliche Bereitstellung der Finanzhilfen nach bestimmten Verteilparametern hat früh dazu geführt , dass es den niedersächsischen Kommunen möglich war, Investitionen anzustoßen und so auch ihren Investitionsrückstand abzubauen. Dieser Prozess begann bereits früher, da entsprechend der landeseigenen Kassenstatistik die Auszahlungen der Kommunen für Baumaßnahmen jeglicher Art von 2012 bis 2017 um insgesamt 28,5 % zugenommen haben. Dieser Wert liegt auch signifikant über dem im gleichen Zeitraum nur etwa halb so stark gestiegenen Baupreisindex 1 . Die Frage nach dem Investitionsrückstand wird jedoch in Wissenschaft und Literatur nicht einheitlich behandelt, sodass je nach Publikation unterschiedliche Ergebnisse bei der Betrachtung dieses Phänomens zutage treten. Fest steht jedoch, dass die kommunale Ebene große Investitionserfordernisse sowohl beim Erhalt der bestehenden Infrastruktur als auch bei der Schaffung von neuer zukunftsgerichteter Infrastruktur besitzt, denen sie auch mittels Investitionsförderprogrammen sukzessive nachkommt und sich - insgesamt betrachtet - auf einem erfolgversprechenden Weg befindet . Darüber hinaus gibt es vor diesem Hintergrund auch keinerlei statistische Erhebungen zur Frage der Investitionsrückstände einer Kommune. 1 Bezogen auf „Neubau von Nichtwohngebäuden, Ingenieurbau (Straßen, Brücken, Ortskanäle)“ Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3330 2 Das nachstehende Zahlenwerk unterscheidet zwischen den Verfahren KIP 1 und KIP 2, da es im Bereich der Beplanung der per Gesetz zur Verfügung gestellten Finanzhilfen Unterschiede zwischen den beiden Programmen gibt. Neben den vom Bund vorgegebenen Verwendungszwecken, die im KIP 1 breiter angelegt sind, wurden die Kommunen im Programm KIP 1 nicht verpflichtet, das Ministerium für Inneres und Sport (MI) als Fördermittelgeber im Vorfeld über die Maßnahme zu unterrichten. Der Abruf der Finanzhilfen erfolgt aufgrund des Erstattungsprinzips grundsätzlich nach Abschluss der Baumaßnahme bzw. parallel zum Baufortschritt, sodass das MI in der Regel auch erst zum Abrufzeitpunkt Kenntnis von einer Maßnahme erlangt. Im Verfahren von KIP 2 waren die Kommunen gemäß § 13 Abs. 1 Satz 1 NKomInvFöG verpflichtet, dem MI bis zum 31.12.2018 ihre Investitionsmaßnahmen für das aus KIP 2 zur Verfügung stehende Förderbudget zu melden und somit ihre Finanzhilfen komplett zu verplanen. In dieser Planungsrunde wurden insgesamt 888 Vorhaben von den Kommunen angemeldet und alle Mittel restlos verplant. 1. Wie viele niedersächsische Kommunen haben (Angabe bitte in absoluten Zahlen und zusätzlich in Prozent der Zahl aller Kommunen) seit Beginn des Antragszeitraums von der Möglichkeit der Investitionsförderung Gebrauch gemacht? Im Rahmen des KIP 1 stehen den niedersächsischen finanzschwachen Kommunen Finanzhilfen für Investitionen in Höhe von insgesamt 327 540 500,00 Euro zur Verfügung. Hiervon wurden von den Kommunen bisher 147 489 672,45 Euro abgerufen (Stand 28.02.2019). Dies entspricht 45,03 % der zur Verfügung stehenden Mittel. 296 von 426 der teilnahmeberechtigten Kommunen haben mindestens für ein KIP-1-Vorhaben Bundesmittel abgerufen (entspricht rund 69 %). Hinsichtlich des KIP 2 stehen den niedersächsischen finanzschwachen Kommunen Finanzhilfen für Investitionen in die Schulinfrastruktur in Höhe von insgesamt 288 792 000,00 Euro zur Verfügung. Seit Inkrafttreten der Änderung des NKomInvFöG am 25.05.2018 können die Kommunen diese Finanzhilfen in Anspruch nehmen und ihre Anträge auf Mittelabruf stellen. Es wurden bisher 7 213 733,86 Euro abgerufen (Stand 28.02.2019). 37 der 378 teilnahmeberechtigten Kommunen haben mindestens für ein KIP-2-Vorhaben Bundesmittel abgerufen (entspricht 9,8 %). 2. Wie ist die Antragslage in Niedersachsen im Vergleich mit den anderen Bundesländern zu beurteilen (Angaben bitte vorzugsweise im Verhältnis des in allen Bundesländern abgerufenen Fördervolumens zum jeweiligen Gesamtbundeslandvolumen)? Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat zum Jahresende 2018 eine Aufstellung zum Umsetzungstand des KIP 1 veröffentlicht, die halbjährlich aktualisiert wird: insgesamt davon abgerufen (Stand 31.12.2018) in Mio. Euro in Mio. Euro in % Baden‐Württemberg 248 135 54,4 Bayern 289 105 36,4 Berlin 138 84 61,1 Brandenburg 108 47 43,9 Bremen 39 17 42,9 Hamburg 58 38 64,8 Hessen 317 76 23,9 Mecklenburg‐Vorpommern 79 6 7,6 Niedersachsen 328 140 42,8 Nordrhein‐Westfalen 1.126 419 37,2 Rheinland‐Pfalz 253 36 14,0 Saarland 75 15 20,5 Sachsen 156 55 35,5 Sachsen‐Anhalt 111 45 40,6 Schleswig‐Holstein 100 22 21,7 Thüringen 76 44 57,4 Gesamt 3.500 1.283 36,7 Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3330 3 Quelle BMF: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Oeffent liche_Finanzen/Foederale_Finanzbeziehungen/Kommunalfinanzen/Kommunalinvestitionsfoerde rungsfonds/Foerderung-von-Investitionen-finanzschwacher-Kommunen.html (letzter Aufruf 04.03.2019) Bezüglich des prozentualen Anteils der abgerufenen Mittel liegt Niedersachsen im Vergleich mit den anderen Flächenländern auf Platz 4, knapp hinter Thüringen, Baden-Württemberg und Brandenburg . Mit Blick auf die tatsächlich abgerufenen Finanzmittel liegt Niedersachsen auf Platz 2 hinter Nordrhein-Westfalen. Insgesamt findet sich Niedersachsen hinsichtlich der Umsetzung des KIP 1 in der Spitzengruppe wieder. Eine entsprechende Übersicht über die Umsetzung des KIP 2 hat das BMF bis dato noch nicht bereitgestellt . Darüber hinaus liegen dem Land keine weiteren Erkenntnisse zu vor. 3. Welche der in § 3 Nr. 1 a) bis f) und Nr. 2 a) bis d) KInvFG definierten Investitionsbereiche wurden von den Kommunen am meisten nachgefragt (bitte Mitteilung der jeweiligen Anzahl der Anträge nach Bereichen untergliedert)? Von den in § 3 Nr. 1 a) bis f) und Nr. 2 a) bis d) KInvFG definierten Investitionsbereichen wurden von den Kommunen mit 41,34 % am häufigsten Vorhaben im Bereich der energetischen Sanierung von Schulinfrastruktur nach Nr. 2 b) durchgeführt. Darunter fallen Sanierungen, die der energetischen Optimierung von Gebäuden dienen, wie beispielsweise Dach- oder Fassadensanierungen. Danach folgen mit 26,11 % die energetischen Sanierungen sonstiger Infrastruktur nach Nr. 1 e). Hierzu zählen u. a. die energetische Sanierung von Rathäusern bzw. Dorfgemeinschaftshäusern oder die energetische Erneuerung der kommunalen Straßenbeleuchtung. Am dritthäufigsten wurden mit 16,46 % Vorhaben im Bereich Städtebau nach Nr. 1 c) gefördert. Hier wurden beispielsweise der Bau von Feuerwehrgerätehäusern, Maßnahmen zum Barriereabbau oder zur Konversion gefördert. Im Übrigen ergibt sich zum Stand 28.02.2019 folgendes Bild: Förderbereich Anzahl Vorhaben Bundesmittel Anteil Anzahl Vorhaben Anteil Bundesmittel 1a - Krankenhäuser 6 3.941.375,85 Euro 0,74% 2,67% 1b - Lärmbekämpfung 1 50.138,35 Euro 0,12% 0,03% 1c - Städtebau 133 19.367.316,88 Euro 16,46% 13,13% 1d - Informationstechnologie 4 1.892.748,26 Euro 0,50% 1,28% 1e - energ. Sanierung sonstiger Infrastruktur 211 29.782.116,79 Euro 26,11% 20,19% 1f - Luftreinhaltung 15 1.961.959,88 Euro 1,86% 1,33% 2a - Einrichtungen frühkindlicher Infrastruktur 101 15.057.973,33 Euro 12,50% 10,21% 2b - energ. Sanierung Schulinfrastruktur 334 74.752.220,90 Euro 41,34% 50,68% 2c - energ. Sanierung Einrichtungen der Weiterbildung 3 683.822,21 Euro 0,37% 0,46% 2d - Modernisierung überbetriebliche Berufsbildungsstätten 0 - Euro 0,00% 0,00% Gesamt 808 147.489.672,45 Euro 100,00% 100,00% 4. Welche niedersächsischen Kommunen haben aus Sicht der Landesregierung einen besonders hohen Investitionsrückstand und Nachholbedarf (Auflistung)? Siehe Vorbemerkungen. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3330 4 5. Wie sieht das Antragsverhalten der unter Frage 4 von der Landesregierung genannten Kommunen aus? Siehe Vorbemerkungen. 6. Wie hat die Landesregierung die ausgelobte Bundesförderung über die Webseite und die damit verbundenen Aktivitäten hinaus in die Kommunen kommuniziert? Über die Webseite hinaus sind den Kommunen zu Beginn der Förderung Einführungserlasse zugegangen , in denen über die wesentlichen Inhalte der Programme sowie die Verfahren informiert wurde. Diese sind über einen eigens erstellten E-Mail-Verteiler an alle förderberechtigten Kommunen versandt worden. Daneben wurde seitens des MI in Dienstbesprechungen mit den Kommunalaufsichtsbehörden , in Veranstaltungen des Fachverbands der Kämmerer sowie in diversen Pressemitteilungen auf die Programme aufmerksam gemacht. Auf Bitten des MI hat die Arbeitsgemeinschaft kommunaler Spitzenverbände darüber hinaus anlassbezogen ihre Mitglieder informiert. Zudem ist beim MI eine regionalspezifische telefonische Beratung eingerichtet, an die sich Kommunen wenden können. Als besonderer Service für Kommunen wurden und werden auch Vor-Ort- Beratungen durchgeführt, in denen sämtliche Fragestellungen direkt geklärt werden können. 7. Plant die Landesregierung ein eigenes kommunales Investitionsprogramm, und wenn ja, wie hoch sind die dafür vorgesehenen Mittel? In der Koalitionsvereinbarung wird angekündigt, dass in der laufenden Legislaturperiode kommunale Investitionen im Umfang von 1 Milliarde Euro in den Bereichen Mobilität, Digitalisierung, Bildung und Erziehung, Wohnungsbau, Sport und Zusammenleben mobilisiert werden sollen. Zugleich - auch das macht die Koalitionsvereinbarung deutlich - müssen diese und andere Politikziele mit den Erfordernissen einer nachhaltigen Haushaltsführung und der Einhaltung verfassungsrechtlicher Vorgaben vereinbar sein. Deshalb ist die Landesregierung bestrebt, eine Unterstützung für die niedersächsischen Kommunen so auszugestalten, dass sie von diesen angesichts vielfältiger Anforderungen effektiv genutzt werden kann und tatsächlich zu den benötigten zusätzlichen Investitionen führt. So bedingen die hohe Auslastung der kommunalen Planungskapazitäten und die starke Baukonjunktur zunächst eine Förderung besonders bedürftiger Kommunen sowie die Stärkung der kommunalen Investitionskraft in spezifischen Bereichen. Mit Handlungsansätzen wie etwa dem 2019 mit einem Umfang von 100 Millionen Euro aufgelegten Programm zur Sanierung von Sportstätten , der Aufstockung der EU-Kofinanzierungshilfen und der fortgesetzten Hilfe für Kommunen mit erhöhter Zuwanderung aus Sekundärmigration orientiert sich die Politik der Landesregierung bereits jetzt an diesem Ziel. Insofern ist die Umsetzung der Vorgabe aus der Koalitionsvereinbarung als ein steter Unterstützungsprozess zu begreifen, der vor allem auch fokussierte Hilfen für finanz - und strukturschwache Kommunen beinhalten soll. In der Präambel der Koalitionsvereinbarung von SPD und CDU für die 18. Legislaturperiode haben die Vertragspartner die zentrale Bedeutung einer verantwortungsvollen Finanzpolitik herausgestellt, die künftige Generationen nicht mit Schulden belastet und ihnen ein zukunftsfähiges Gemeinwesen hinterlässt. Deshalb haben sie sich zu einem ausgeglichenen Haushalt ohne neue Schulden und zu nachhaltigen Investitionen verpflichtet sowie die Umsetzung und Schrittfolge der im Koalitionsvertrag vereinbarten finanzwirksamen Maßnahmen unter Finanzierungsvorbehalt gestellt (Zeilen 113 bis 118 der Koalitionsvereinbarung von SPD und CDU). Dieser Prämisse folgend hat die Landesregierung die strukturelle Konsolidierung der vergangenen Jahre fortgesetzt und für 2019 einen Haushaltsplanentwurf vorgelegt, der erstmals vollständig auf neue Schulden und Einmaleffekte zum Ausgleich von Einnahmen und Ausgaben verzichtet. Das Land ist somit unter den gegebenen Rahmenbedingungen bestmöglich auf die dauerhafte Einhaltung der Schuldenbremse vorbereitet, die ab 2020 für die Länder ihre volle Wirkung entfaltet. Einnahmen aus Krediten zum Haushaltsausgleich sind dann grundsätzlich nicht mehr zulässig. Dessen ungeachtet hat die Landesregierung durch ein ganzes Bündel an Maßnahmen zukunftsweisende Investitionen in Digitalisierung und Infrastrukturmaßnahmen ermöglicht, von denen insbesondere die kommunale Ebene reichhaltig profitiert. Zudem unterstützt die Landesregierung die Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3330 5 Investitionstätigkeit der Kommunen, indem das Land Sorge für die finanzpolitische Stabilität der Kommunen trägt und ihnen dadurch die Finanzierung notwendiger Investitionen aus eigener Kraft ermöglicht. Wesentliches Element dabei ist der kommunale Finanzausgleich, dessen Zahlungen stetig ansteigen. Sie lagen 2016 bei rund 3,9 Milliarden Euro, steigen 2019 auf rund 4,6 Milliarden Euro und werden 2022 die 5-Milliarden-Euro-Grenze überschreiten. Ein deutliches Indiz für die insgesamt finanzpolitisch stabile Lage auf kommunaler Ebene ist der Finanzierungssaldo. 2017 haben die Kommunen in Niedersachsen mit 623 Millionen Euro zum siebten Mal in Folge einen positiven Finanzierungssaldo erzielen können. Beispielhaft zu nennen ist auch die Kompensation der ab 2020 wegfallenden Entflechtungsmittel aus Landesmitteln und deren Aufstockung im Bereich des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes um 26,5 Millionen Euro auf 150 Millionen Euro pro Jahr. Auch die Beteiligung des Bundes an den flüchtlingsbedingten Ausgaben mit rund einem Viertel gibt das Land nicht nur in vollem Umfang an die Kommunen weiter, sondern leistet zusätzlich dreistellige Millionen-Euro-Beiträge jährlich aus Landesmitteln. Bei der Beteiligung des Bundes an kommunalen Investitionen mit den Programmen KIP 1 und KIP 2 i. H. v. 327 bzw. 289 Millionen Euro hat das Land optimale Förderbedingungen für die Kommunen erreicht, sodass die Programme kommunalfreundlich und bürokratiearm sind. Bei den zwischen Bundeskanzlerin und Regierungschefs am 16. Juni 2016 festgelegten weiteren Entlastungszahlungen des Bundes leitet das Land die Niedersachsen zustehenden Anteile an 1 Milliarde Euro unbefristet in voller Höhe von 95 Millionen Euro jährlich über den kommunalen Finanzausgleich an die Kommunen weiter. Hinsichtlich der im Juni 2018 von der Volkswagen AG geleisteten Bußgeldzahlung einschließlich Gewinnabschöpfung in Höhe von 1 Milliarde Euro hat die Landesregierung beschlossen, die Mehreinnahme im Rahmen des Jahresabschlusses 2018 zur nachhaltigen Sicherung von Zukunftsinvestitionen und zum weiteren Abbau von Altschulden zu verwenden. Ausweislich der ersten vorläufigen Zahlen zum Jahresabschluss 2018 können die Pläne jetzt aller Voraussicht nach in vollem Umfang umgesetzt werden. Ein nennenswerter Anteil der Maßnahmen kommt unmittelbar oder mittelbar der kommunalen Infrastruktur zugute. Dies gilt beispielsweise für die Aufstockung des Sondervermögens für den Ausbau von hochleistungsfähigen Datenübertragungsnetzen und für Digitalisierungsmaßnahmen um bis zu 350 Millionen Euro (auf dann 850 Millionen Euro) ebenso wie für die Zuführung von bis zu 100 Millionen Euro an den Wirtschaftsförderfonds, um mit geeigneten Maßnahmen , insbesondere zur Luftreinhaltung in den Kommunen, dem Klimaschutz zu dienen. Weiterhin werden 100 Millionen Euro für ein Förderprogramm zur Sanierung von Sportstätten in den Kommunen bereitgestellt. 8. Wie konkret sind diese Planungen gegebenenfalls fortgeschritten, und wo sind sie haushalterisch (Betrachtung des Sondervermögens Digitalisierung) berücksichtigt, bzw. wo sollen sie im nächsten Haushalt bzw. der MiPla Berücksichtigung finden? Die aktuelle Breitbandförderung in Niedersachsen erfolgt aus Mitteln des ELER, der GAK und des EFRE. Die zukünftige Landesbreitbandförderung aus dem neu eingerichteten Sondervermögen für den Ausbau von hochleistungsfähigen Datenübertragungsnetzen und für Digitalisierungsmaßnahmen ist als Kofinanzierung zur Bundesbreitbandförderung konzipiert. Im Geschäftsbereich des MW stehen derzeit ausweislich des Haushaltsplans 2019 für Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände für Investitionen zum Ausbau der digitalen Infrastruktur 199,085 Millionen Euro bereit. Im Übrigen siehe Antwort zu Frage 7. 9. Sofern die Fragen 7 und 8 mit „Nein“ beantwortet wurden: Warum hält es die Landesregierung nicht für erforderlich, die finanzschwachen Kommunen mit einem eigenen Investitionsprogramm zu unterstützen? Entfällt. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3330 6 10. Hält die Landesregierung Gebietsreformen in Niedersachsen für sinnvoll, um finanzschwache Kommunen zu stärken? Grundsätzlich ist ein Zusammenschluss von Kommunen geeignet, die unterschiedliche Finanzstärke von Kommunen auszugleichen. Dabei ist jedoch stets auf den Einzelfall abzustellen. Aufgrund der Finanzsituation haben auch bereits viele Kommunen einen Zusammenschluss mit benachbarten Kommunen durchgeführt. Bestrebungen zu freiwilligen Zusammenschlüssen bestehen vielerorts weiterhin und werden unter Beachtung der fortgeltenden Leitbilder für die kommunalen Gebietsstrukturen vom Land unterstützt. Eine allgemeine Gebietsreform wird deshalb von der Landesregierung aktuell nicht für erforderlich gehalten. 11. Wie wirkt sich die Finanzschwäche niedersächsischer Kommunen auf das Angebot von Arbeitsplätzen vor Ort aus, d. h. gibt es statistische Belege für eine Beziehung zwischen diesen beiden Parametern? Statistische Beziehungen zwischen Finanzschwäche und dem Beschäftigungsstand wurden im Rahmen der letzten beiden Gutachten über den kommunalen Finanzausgleich in Niedersachsen untersucht. ([1] Soyka, Rebeggiani: „Überprüfung und Weiterentwicklung des kommunalen Finanzausgleichs in Niedersachsen - Gutachten im Auftrag des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport“, Hannover, Mai 2011. [2] Schiller, Cordes: „Novellierung des horizontalen Finanzausgleichssystems in Niedersachsen - Gutachten im Auftrag des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport“, Hannover, August 2015). Während sich das Gutachten von 2015 vor allem mit dem Zusammenhang von kommunalem Zuschussbedarf und Arbeitslosigkeit beschäftigt ([2] S. 153 ff.), wirft das Gutachten von 2011 ein Schlaglicht auf etwaige Beziehungen von Kommunen mit niedriger Steuerkraft bei gleichzeitig negativem Finanzierungssaldo zur dort vorherrschenden Arbeitslosigkeit ([1] S. 85). Zusammengefasst lässt sich feststellen, dass weder bei einer Finanzschwäche durch geringe Steuerkraft noch bei einer durch hohen Zuschussbedarf indizierten Finanzschwäche eine relevante Korrelation zur Anzahl der Arbeitslosen je Einwohner festzustellen ist. 12. Was möchte die Landesregierung konkret tun, um die Ansiedlungspolitik in Bezug auf Wirtschaftsbetriebe in finanzschwachen Kommunen zu erhöhen? Bei der Ansiedlung von Unternehmen arbeitet die Landesregierung regelmäßig eng mit den kommunalen Wirtschaftsförderungen zusammen, um ansiedlungsinteressierten Unternehmen ein bedarfsgerechtes Standortangebot zu unterbreiten und Hilfestellungen zu geben. Soweit erforderlich, unterstützt und begleitet das Land die Kommunen bei den Unternehmensanfragen. Die Landesregierung unterstützt im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) sowie des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Projekte der einzelbetrieblichen Investitionen der gewerblichen Wirtschaft und zur Förderung hochwertiger wirtschaftsnaher Infrastrukturmaßnahmen in den jeweils festgelegten strukturschwachen Gebieten des Landes. Ziel ist es, das Einkommen und die Beschäftigung in den benachteiligten Regionen zu erhöhen, die Erweiterung bestehender Gewerbebetriebe sowie die Ansiedlung neuer Gewerbebettriebe zu forcieren und damit regionale Entwicklungsunterschiede abzubauen . Die Förderbedingungen wurden in den letzten Jahren gerade für kleine und mittlere Unternehmen kontinuierlich verbessert. Es wurden verschiedene Förderschwellen abgebaut, und sämtliche Förderspielräume werden konsequent genutzt, um insbesondere kleine und mittlere Unternehmen in den strukturschwachen Gebieten bestmöglich unterstützen zu können. Den Kommunen steht darüber hinaus eine wirksame und nennenswerte Unterstützung zur Entwicklung ihrer wirtschaftlichen Infrastrukturen zur Verfügung. (Verteilt am 28.03.2019) Drucksache 18/3330 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Bundesfördermittel richtig abrufen und Investitionsstau auflösen - KIP-Verfahren in Nieder-sachsen Vorbemerkung des Abgeordneten Vorbemerkung der Landesregierung 1. Wie viele niedersächsische Kommunen haben (Angabe bitte in absoluten Zahlen und zusätzlich in Prozent der Zahl aller Kommunen) seit Beginn des Antragszeitraums von der Möglichkeit der Investitionsförderung Gebrauch gemacht? 2. Wie ist die Antragslage in Niedersachsen im Vergleich mit den anderen Bundesländern zu beurteilen (Angaben bitte vorzugsweise im Verhältnis des in allen Bundesländern abgerufenen Fördervolumens zum jeweiligen Gesamtbundeslandvolumen)? 3. Welche der in § 3 Nr. 1 a) bis f) und Nr. 2 a) bis d) KInvFG definierten Investitionsberei-che wurden von den Kommunen am meisten nachgefragt (bitte Mitteilung der jeweili-gen Anzahl der Anträge nach Bereichen untergliedert)? 4. Welche niedersächsischen Kommunen haben aus Sicht der Landesregierung einen be-sonders hohen Investitionsrückstand und Nachholbedarf (Auflistung)? 5. Wie sieht das Antragsverhalten der unter Frage 4 von der Landesregierung genannten Kommunen aus? 6. Wie hat die Landesregierung die ausgelobte Bundesförderung über die Webseite und die damit verbundenen Aktivitäten hinaus in die Kommunen kommuniziert? 7. Plant die Landesregierung ein eigenes kommunales Investitionsprogramm, und wenn ja, wie hoch sind die dafür vorgesehenen Mittel? 8. Wie konkret sind diese Planungen gegebenenfalls fortgeschritten, und wo sind sie haushalterisch (Betrachtung des Sondervermögens Digitalisierung) berücksichtigt, bzw. wo sollen sie im nächsten Haushalt bzw. der MiPla Berücksichtigung finden? 9. Sofern die Fragen 7 und 8 mit „Nein“ beantwortet wurden: Warum hält es die Landesre-gierung nicht für erforderlich, die finanzschwachen Kommunen mit einem eigenen In-vestitionsprogramm zu unterstützen? 10. Hält die Landesregierung Gebietsreformen in Niedersachsen für sinnvoll, um finanz-schwache Kommunen zu stärken? 11. Wie wirkt sich die Finanzschwäche niedersächsischer Kommunen auf das Angebot von Arbeitsplätzen vor Ort aus, d. h. gibt es statistische Belege für eine Beziehung zwi-schen diesen beiden Parametern? 12. Was möchte die Landesregierung konkret tun, um die Ansiedlungspolitik in Bezug auf Wirtschaftsbetriebe in finanzschwachen Kommunen zu erhöhen?