Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3335 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Hermann Grupe und Horst Kortlang (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz namens der Landesregierung Wolfssichere Einzäunung für Pferde und Rinder Anfrage er Abgeordneten Hermann Grupe und Horst Kortlang (FDP), eingegangen am 20.02.2019 - Drs. 18/2950 an die Staatskanzlei übersandt am 25.02.2019 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz namens der Landesregierung vom 25.03.2019 Vorbemerkung der Abgeordneten Der Internetseite des Umweltministeriums ist zu entnehmen, dass für gerissene Pferde und Rinder Billigkeitsleistungen grundsätzlich ohne Anforderungen an einen besonderen wolfsabwehrenden Grundschutz gewährt werden. „Die Tierbestände sind jedoch entsprechend den Vorgaben der guten fachlichen Praxis zu halten und die daraus resultierenden Mindeststandards zur Einzäunung von Tieren umzusetzen.“ (Informationen für Nutztierhalterinnen und Nutztierhalter; https://www.um welt.niedersachsen.de/themen/natur_landschaft/foerdermoeglichkeiten/richtlinie_wolf/richtlinie-wolf- 129504.html). Am 23.01.2019 schreibt der NDR, dass 300- und 400-Kilogramm-Rinder aus der Herde heraus von einem Wolf gerissen wurden (https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/hannover_weserleinegebiet /Rinder-und-Pony-gerissen-Wird-Wolfsruede-getoetet,wolf3780.html). Am 07.02.2019 schreibt der NDR auf seiner Internetseite, dass im Gebiet des Rodewalder Rudels ein Pferd von einem Wolf gerissen wurde (https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/hanno ver_weser-leinegebiet/Neustadt-Wolf-reisst-200-Kilo-Fohlen-auf-Weide,wolfsriss142.html). Die Deutsche Reiterliche Vereinigung e. V. (FN) schreibt auf ihrer Internetseite, dass unter Pferdehaltern die Sorge groß sei, dass „Pferde in Panik vor dem Wolf durch Weidezäune brechen, auf Straßen laufen und für Mensch und Tier tödliche Unfälle verursachen könnten“ (https://www.pferdaktuell .de/umweltundpferdehaltung/gefahr-wolf/gefahr-wolf-fuer-pferde). Des Weiteren schreibt die FN, dass die flächendeckende Ausbreitung und das rasante Wachstum der Wolfspopulation die Weidehaltung von Schafen, Ziegen, Pferden, Rindern und Gehegewild grundsätzlich infrage stelle (https://www.pferd-aktuell.de/fn/newsticker/fei---fn---dokr/ausbreitung-des-wolfes-verbaendefordern -konsequenten-schutz-fuer-weidetiere). Vorbemerkung der Landesregierung In den Fragen taucht wiederholt der Begriff einer „wolfssicheren“ Einzäunung auf. Eine solche Einzäunung gibt es im Bereich der Vieh-und Gatterwildhaltung nicht, eine letzte Unsicherheit aufgrund technischer Mängel, menschlicher Unzulänglichkeiten und natürlicher Einflüsse kann nicht vollständig ausgeschlossen werden. Aus diesem Grunde wird seitens der verantwortlichen Stellen grundsätzlich nur der Begriff „wolfsabweisende“ Einzäunung verwendet. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3335 2 1. Wird eine Beratung des Wolfsbüros zu einer wolfssicheren Einzäunung für Weidetierhalter , insbesondere für Pferde- und Rinderhalter angeboten? Wenn nicht, warum nicht? Eine Beratung findet regelmäßig telefonisch Mo.-Fr. von 09:00-12:00 Uhr und Mo.-Do. von 13:00 bis 15:30 Uhr statt. In den Regionen, in denen es mehrfach zu vom Wolf verursachten Schäden an Rindern gekommen ist, wurden Informationsveranstaltungen zum Thema Herdenschutz durch das Wolfsbüro durchgeführt . Zusätzlich wurden Vor-Ort-Termine zur Herdenschutzberatung durchgeführt. Zudem gibt es Informationsmaterial zum Thema Herdenschutz. Wenn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wolfsbüros Nutztierschäden vor Ort aufnehmen, wird dem betroffenen Tierhalter immer auch eine Herdenschutzberatung angeboten. Auch bei den drei amtlich bestätigten Übergriffen auf Pferde wurden die Pferdehalter ausführlich zu Präventionsmaßnahmen beraten. Weidetierhalter können sich für eine Herdenschutzberatung und weitere Informationen zum Herdenschutz zudem an die regionalen Wolfsberaterinnen und Wolfsberater wenden. Auch das Landwirtschaftliche Bildungszentrum Echem der Landwirtschaftskammer Niedersachsen hält Angebote für Weidetierhalter vor und verfügt über eine „Demonstrationszaunstrecke“. 2. Wenn ja, wie viele Anfragen zu einer solchen Beratung gab es 2017/2018? Eine Statistik wird hierüber nicht geführt. Täglich gehen mehrere Anfragen telefonisch und per E-Mail ein und werden im Regelfall direkt bearbeitet. 3. Auf wie viele Anfragen hin wurde tatsächlich ein Beratungstermin vereinbart? Darüber wird ebenfalls keine Statistik geführt. Die meisten Beratungen werden direkt telefonisch oder via E-Mail durchgeführt. Bei der Vor-Ort-Begutachtung von Nutztierschäden bieten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wolfsbüros grundsätzlich auch eine Herdenschutzberatung an. 4. Welche Gründe gab es, dass nach einer Beratungsanfrage kein Termin vereinbart wurde (bitte konkret nennen)? Aufgrund der gegebenen Personalausstattung kann das niedersachsenweit tätige Wolfsbüro nicht immer sofort eine Einzelberatung vor Ort durchführen. 5. Wie viele Personen sind beim NLWKN und beim Wolfsbüro damit beauftragt, Beratungen zu wolfssicheren Einzäunungen durchzuführen? Am Telefon beraten alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wolfsbüros. Bei Vor-Ort-Einsätzen bei Nutztierschäden, insbesondere der Veterinärinnen und Veterinäre, werden grundsätzlich Herdenschutzberatungen durchgeführt. Eine/einen ausschließlich für Herdenschutzfragen zuständige Mitarbeiterin oder Mitarbeiter gibt es im Wolfsbüro nicht. Weidetierhalter können sich für eine Herdenschutzberatung und weitere Informationen zum Herdenschutz auch an die regionalen Wolfsberaterinnen und Wolfsberater wenden (siehe Antwort zu Frage 1). 6. Wie hat sich diese Personenanzahl 2017/2018 entwickelt? Hinsichtlich der Fachlichkeit ist die Besetzung im Wolfsbüro unverändert geblieben ist. Die Presseund Öffentlichkeitsarbeit sind jetzt direkt im MU angesiedelt. Dies spiegelt die politische Bedeutung des Themas wieder. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3335 3 2017: 3 Biologen 2018: 3 Biologen 3 Veterinäre mit 2,4 Stellenanteilen 3 Veterinäre mit 2,4 Stellenanteilen 1 Verwaltungskraft 1 Verwaltungskraft 1 Herdenschutzbeauftragter 1 Herdenschutzbeauftragter 1 Pressereferentin 7. Wie kann eine wolfssichere Einzäunung für Pferde und Rinder gestaltet werden? Hier bitte den ausgeprägten Fluchtinstinkt von Pferden berücksichtigen. Eine „wolfssichere“ Zäunung von Nutztieren wird nicht empfohlen. Diese gibt es bestenfalls in zoologischen Anlagen, um Wölfe innerhalb eines Geheges zu halten. Es gibt jedoch Maßnahmen, um Weidezäunen eine wolfsabweisende Wirkung zu verleihen. Bundesweit gibt es bisher keine speziellen Vorgaben für Schutzmaßnahmen von Rindern und Pferden gegenüber dem Wolf. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass gesunde, erwachsene Tiere dieser Arten ab einer gewissen Größe (Stockmaß >~1,3 m) sich in der Regel selber gegen Wolfsangriffe schützen können. Das Wolfsbüro empfiehlt zum technischen Schutz von Rindern (z. B. für reine Jungrinder-/Kälberhaltung ) folgende Maßnahmen gegen das Eindringen des Wolfes in Weideflächen: – Sicherung der Rinder über Nacht oder in der Abkalbungsphase in einem mit einem wolfsabweisenden Grundschutz versehenen Pferch oder Stall und/oder – ein vollständig geschlossener, elektrisch geladener Fünf-Litzen-Zaun (maximal 20 cm Abstand zwischen den einzelnen Litzen und zum Boden) mit einer bauartbedingten Höhe von mindestens 90 cm. Es wird zudem auf die Ausführungen in der aid-Broschüre „sichere Weidezäune“, Heft 1132/2016 verwiesen. Zusätzliche Hinweise: Bei der wolfsabweisenden Einzäunung sind weiterhin folgende Aspekte zu berücksichtigen, die für eine Wirksamkeit des wolfsabweisenden Herdenschutzes von zentraler Bedeutung sind: – Gräben oder Uferstreifen, die unmittelbar an die Weide grenzen, sind ebenfalls mit einer Einzäunung zu versehen, da Wölfe Gräben überspringen und Gewässer durchschwimmen können. – Es dürfen keine Lücken zum Boden vorhanden sein (z. B. Fahrspuren unter dem Zaun oder Tor, Bodenwellen), bei denen 20 cm Abstand deutlich überschritten werden. – Zäune dürfen nicht durchhängen, die Mindesthöhe muss überall erreicht werden: In unebenem Gelände besteht die Gefahr, dass bei Verwendung von 90 cm hohen Elektrozäunen die Zaunmindesthöhe von 90 cm für den wolfsabweisenden Grundschutz stellenweise unterschritten wird (daher ist es sinnvoll, höhere Zäune zu verwenden). – Bestehende Zäune können durch Anbringung von Breitbandlitzen/Flatterbändern leicht zusätzlich erhöht werden (z. B. auf 120 cm). – Breitbandlitzen, die zur Erhöhung oberhalb eines Zaunes angebracht werden, müssen nicht notwendigerweise unter Strom stehen, hier wirkt vor allem der optische Effekt. – Bei der Errichtung der Zäune ist von Böschungen, Holzstapeln oder vergleichbaren Strukturen, die ein leichtes Einspringen ermöglichen, ausreichend Abstand zu halten. – Die Endladeenergie von mindestens 1 Joule muss entlang des gesamten Zaunes gewährleistet sein. Um Spannungsabfälle zu verhindern, sollte der Bewuchs niedrig gehalten werden. Um dies zu gewährleisten, ist die Art der Erdung entscheidend. – Der Einsatz von Toren ist grundsätzlich möglich. Auch hier gelten die Anforderungen für einen wolfsabweisenden Herdenschutz. – Der Zaun und das Wohlergehen der Nutztiere sollten täglich kontrolliert werden. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3335 4 Zusätzliche Schutzmöglichkeiten: Die oben beschriebenen grundsätzlichen Empfehlungen zur Sicherung von Nutztieren beruhen auf Erfahrungen im wolfsabweisenden Herdenschutz auch aus anderen Bundesländern und anderen Staaten mit langjährigen Wolfsvorkommen. Sie stellen eine gute Möglichkeit dar, einen Schutz vor Wolfsübergriffen herzustellen. Darüber hinaus gibt es zusätzliche Maßnahmen, die einen erhöhten Herdenschutz bieten. Auch diese Maßnahmen sind im Rahmen der Richtlinie Wolf förderfähig: – höhere Zaunvarianten: z. B. 105 cm oder 120 cm Elektrozäune, – Herdenschutzhunde. Der wolfsabweisende Schutz für Pferdeweiden kann grundsätzlich wie oben beschrieben hergestellt werden. Bei den Litzen ist jedoch darauf zu achten, dass diese für die Pferde gut sichtbar sind. Hier eignen sich speziell für die Pferdehaltung hergestellte Litzen oder Breitbandlitzen. 8. Wenn weder das Eindringen der Wölfe noch das Ausbrechen der Pferde verhindert werden kann, wie soll im Sommer die Weidehaltung von Pferden und Rindern gewährleistet werden? Auch in Gebieten, in denen keine Wölfe vorkommen, kann es zu Herdenausbrüchen kommen. Einen 100-prozentigen Schutz vor Herdenausbrüchen gibt es nicht. Solange die Zäunung der guten fachlichen Praxis entspricht, übernehmen Versicherungen die Haftung für daraus entstandene Schäden. Eine Weidehaltung von Rindern und Pferden ist in Niedersachsen, wie in allen Teilen der Welt, in denen es Wölfe gibt und schon immer gegeben hat, auch weiterhin möglich. 9. Wenn weder das Eindringen der Wölfe noch das Ausbrechen der Pferde verhindert werden kann, wie soll die Jungpferdeaufzucht auf Weideflächen im Pferdeland Niedersachsen weiterhin gewährleistet werden? Die Jungpferdeaufzucht kann auch im Pferdeland Niedersachsen weiterhin betrieben werden. Das Eindringen von Wölfen in Jungpferdeweiden kann effizient abgewehrt werden (siehe Antworten zu den Fragen 7 und 8). 10. Wer ist nach Auffassung der Landesregierung dafür haftbar zu machen, wenn durch ausgebrochene Pferde und Rinder, die in Panik vor dem Wolf durch Weidezäune gebrochen sind, die entsprechend der guten fachlichen Praxis und den daraus resultierenden Mindeststandards zur Einzäunung von Tieren errichtet worden sind, Schäden und Unfälle entstanden sind? Siehe Antwort zu Frage 8. 11. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass Esel einen ausreichenden Wolfsschutz für Pferde und Rinder darstellen (bitte detailliert erläutern)? Nein. Esel werden nicht als Herdenschutztiere für Rinder oder Pferde empfohlen. 12. Wie kann eine wolfssichere Einzäunung in einem Gelände gestaltet werden, das von dichten Hecken und Bäumen gekennzeichnet ist? Siehe Antwort zu Frage 7. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3335 5 13. Wie sind nach Auffassung der Landesregierung die Erhaltung der Kulturlandschaft, des Natur- und Artenschutzes und der Grundgedanke der Biotopvernetzung in Einklang zu bringen mit flächendeckenden Herdenschutzmaßnahmen durch wolfssichere Einzäunung ? Die angesprochenen Zielsetzungen lassen sich mit Herdenschutzmaßnahmen grundsätzlich in Einklang bringen. So wird die nötige Biotopvernetzung selbst bei flächendeckendem Herdenschutz in aller Regel dadurch gewährleistet bleiben, dass wolfsabweisende Einzäunungen - beispielsweise für Schafe - räumlich begrenzt und häufig nur temporär (mobil) errichtet werden. Wolfsabweisende Festzäune stellen keine für Wildtiere unüberwindbare Hindernisse in der Landschaft dar, lediglich in dem Moment, in dem Nutztiere auf der Weide stehen und daher die Zäune elektrisch geladen sind, sind sie für Tiere ab einer gewissen Körpergröße unpassierbar. Für große Weidetiere, die im Herdenverband gehalten werden, ist davon auszugehen, dass bestehende Zäunungen, die der guten fachlichen Praxis genügen, nicht verändert werden müssen. Zudem werden die weit überwiegenden Landschaftsteile (Wald, Ackerbau etc.) nicht für Weidetierhaltung genutzt. Gleichwohl sind Zielkonflikte nicht völlig auszuschließen und müssen gegebenenfalls im Einzelfall gelöst werden. (Verteilt am 28.03.2019) Drucksache 18/3335 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Wolfssichere Einzäunung für Pferde und Rinder Vorbemerkung der Abgeordneten Vorbemerkung der Landesregierung 1. Wird eine Beratung des Wolfsbüros zu einer wolfssicheren Einzäunung für Weidetier-halter, insbesondere für Pferde- und Rinderhalter angeboten? Wenn nicht, warum nicht? 2. Wenn ja, wie viele Anfragen zu einer solchen Beratung gab es 2017/2018? 3. Auf wie viele Anfragen hin wurde tatsächlich ein Beratungstermin vereinbart? 4. Welche Gründe gab es, dass nach einer Beratungsanfrage kein Termin vereinbart wur-de (bitte konkret nennen)? 5. Wie viele Personen sind beim NLWKN und beim Wolfsbüro damit beauftragt, Beratun-gen zu wolfssicheren Einzäunungen durchzuführen? 6. Wie hat sich diese Personenanzahl 2017/2018 entwickelt? 7. Wie kann eine wolfssichere Einzäunung für Pferde und Rinder gestaltet werden? Hier bitte den ausgeprägten Fluchtinstinkt von Pferden berücksichtigen. 8. Wenn weder das Eindringen der Wölfe noch das Ausbrechen der Pferde verhindert werden kann, wie soll im Sommer die Weidehaltung von Pferden und Rindern gewähr-leistet werden? 9. Wenn weder das Eindringen der Wölfe noch das Ausbrechen der Pferde verhindert werden kann, wie soll die Jungpferdeaufzucht auf Weideflächen im Pferdeland Niedersachsen weiterhin gewährleistet werden? 10. Wer ist nach Auffassung der Landesregierung dafür haftbar zu machen, wenn durch ausgebrochene Pferde und Rinder, die in Panik vor dem Wolf durch Weidezäune ge-brochen sind, die entsprechend der guten fachlichen Praxis und den daraus resultie-renden Mindeststandards zur Einzäunung von Tieren errichtet worden sind, Schäden und Unfälle entstanden sind? 11. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass Esel einen ausreichenden Wolfsschutz für Pferde und Rinder darstellen (bitte detailliert erläutern)? 12. Wie kann eine wolfssichere Einzäunung in einem Gelände gestaltet werden, das von dichten Hecken und Bäumen gekennzeichnet ist? 13. Wie sind nach Auffassung der Landesregierung die Erhaltung der Kulturlandschaft, des Natur- und Artenschutzes und der Grundgedanke der Biotopvernetzung in Einklang zu bringen mit flächendeckenden Herdenschutzmaßnahmen durch wolfssichere Einzäu-nung?