Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3346 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Stefan Wenzel und Christian Meyer (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Finanzministeriums namens der Landesregierung Werden die milliardenschweren Agrarsubventionen in Niedersachsen im Rahmen der Besteuerung vollständig erfasst? Anfrage der Abgeordneten Stefan Wenzel und Christian Meyer (GRÜNE), eingegangen am 27.02.2019 - Drs. 18/3032 an die Staatskanzlei übersandt am 28.02.2019 Antwort des Niedersächsischen Finanzministeriums namens der Landesregierung vom 25.03.2019 Vorbemerkung der Abgeordneten Mehrere Milliarden Euro an Agrarsubventionen überweist die EU jedes Jahr nach Deutschland. Die NOZ berichtet am 26.02.2019, dass „der Bundesrechnungshof in seinem Jahresbericht nun feststellt : Ein großer Teil des Geldes wird offenbar nicht versteuert. Die Rechnungsprüfer kritisieren, dass jeder zehnte Betrieb, der Geld bekommt, den Finanzämtern gar nicht erst bekannt sei. ‚Diese Betriebe versteuern ihre Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft überhaupt nicht‘, so die Schlussfolgerung “. Vorbemerkung der Landesregierung Die niedersächsische Finanzverwaltung hat den Bereich der Agrarsubventionen bereits seit geraumer Zeit als steuerliches Prüffeld erkannt und auch mit Mitteln der Steuerfahndung durch Ermittlung unbekannter Steuerfälle nach § 208 Abs. 1, Satz 1, Nr. 3 AO gefiltert und aufgegriffen, die letztlich zu Steuermehreinnahmen geführt haben. Dadurch wurde erreicht, dass die „schwarzen Schafe“ innerhalb der Berufsgruppe erkannt und zutreffend besteuert wurden. Daraus kann und konnte nicht gefolgert werden, dass die Berufsgruppe der Land- und Forstwirte unter einem Generalverdacht steht und im großen Stil erhaltene Agrarsubventionen nicht als steuerpflichtige Einnahmen deklariert . Die Landesregierung geht davon aus, dass durch das konsequente Verwaltungshandeln in Niedersachsen und die inzwischen öffentliche Zugänglichkeit der EU-Agrarsubventionszahlungen in unserem Land kaum noch Fälle anzutreffen sein werden, in denen die Subventionen nicht als steuerpflichtige Betriebseinnahmen erklärt werden. 1. Zu welchen Schlussfolgerungen kommt der Bundesrechnungshof in seinem Jahresbericht in Bezug auf den o. g. Sachverhalt für Niedersachsen? Die Prüfung des Bundesrechnungshofs erfolgte nicht in Niedersachsen, sodass sich aus dem Jahresbericht auch keine unmittelbaren Schlussfolgerungen für unser Bundesland ergeben. Außerdem können die andere Länder betreffenden Feststellungen des Bundesrechnungshofs nicht auf Niedersachsen übertragen werden, weil hier frühzeitig gegen steuerliches Fehlverhalten einzelner Land- und Forstwirte vorgegangen wurde. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3346 2 2. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über die möglicherweise unterbliebene Versteuerung von Agrarsubventionen in Niedersachsen? Wie bereits dargestellt, konnten Einzelfälle aufgedeckt werden, in denen von den Leistungsempfängern nicht die nötigen steuerlichen Konsequenzen aus den erhaltenen Subventionen gezogen wurden. 3. Um welche finanzielle Größenordnung geht es bei der möglicherweise unterbliebenen Versteuerung von Agrarsubventionen in Niedersachsen? Innerhalb der vergangenen ca. zehn Jahre bewegten sich die in Niedersachsen festgestellten Steuermehreinnahmen im Zusammenhang mit Agrarsubventionen in einer Größenordnung von rund 10 Millionen Euro. Darin sind z. B. auch Fälle enthalten, in denen unzutreffende Angaben über die Betriebsgröße in der Steuererklärung aufgedeckt werden konnten. 4. Kann die Landesregierung bestätigen, dass ein Teil der Betriebe Einkünfte aus Agrarsubventionen gar nicht versteuert hat? In Einzelfällen wurden in der Vergangenheit erhaltene Agrarsubventionen nicht als steuerpflichtige Betriebseinnahme erklärt. Dies betraf vor allem Subventionen für Sondertatbestände und weniger die wesentlichen Leistungen wie z. B. die EU-Betriebsprämie. 5. Welche Erkenntnisse gibt es bei der Landesregierung über die Struktur der Betriebe, die keine Besteuerung von Einkünften aus Agrarsubventionen vorgenommen haben? Nach den Prüfungsfeststellungen in Niedersachsen haben - in Einzelfällen - nahezu ausschließlich Inhaber mittlerer und kleiner land- und forstwirtschaftlicher Betriebe im Zusammenhang mit erhaltenen Agrarsubventionen unzutreffende Angaben in der Steuererklärung gemacht. 6. Welche Maßnahmen hält die Landesregierung für notwendig, um vollständige Angaben bei der Besteuerung von Agrarsubventionen sicherzustellen? Die in Niedersachsen bisher ergriffenen Maßnahmen reichen grundsätzlich weiterhin aus, die zutreffende Besteuerung von Agrarsubventionen sicherzustellen. Soweit bekannt ist, wird das Bundesfinanzministerium in Übereinstimmung mit dem Bundesrechnungshof zur Sicherstellung einer bundesweit gleichen Handhabung den Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses beim Deutschen Bundestag zum Anlass nehmen, die Angelegenheit zunächst mit den Landesfinanzministerien zu erörtern und weitere Umsetzungsschritte zu prüfen. Vor allem wird zu klären sein, nach welchem Kriterium eine sinnvolle automationsgestützte Zuordnung der Mitteilungen in einem elektronischen Verfahren möglich ist. Die Landesregierung wird dabei jede Maßnahme unterstützen, die im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zu einer auch bundesweiten Verbesserung der Steuergerechtigkeit und Gleichmäßigkeit der Besteuerung in diesem Bereich beiträgt. 7. Wie viele Stellen für Beamte und tarifliche Beschäftigungsmöglichkeiten sind in den niedersächsischen Finanzämtern, Ämtern für Großbetriebsprüfung und Fahndungsämtern aktuell nicht besetzt (bitte alle Behörden einzeln aufführen in absoluten Zahlen und prozentual)? Der aktuelle Vergleich zwischen der Personalzuweisung 2018 (Zuw 18) auf der Basis der Personalbedarfsberechnung 2018 und der Personalbesetzung (PersIst) der niedersächsischen Finanzämter ist in der nachfolgenden Übersicht zusammengestellt. Die ausgewiesenen Zahlen sind Arbeitskräfte in Vollzeiteinheiten. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3346 3 Soll-/Ist-Vergleich zum 01.02.2019 Finanzamt PersIst Zuw 18 Differenz Diff in % 11 Alfeld (Leine) 61,00 63,68 -2,68 -4,21 12 Bad Gandersheim 98,17 93,20 4,97 5,33 13 Braunschweig-Altew. 167,04 182,14 -15,10 -8,29 14 Braunschweig-Wilh. 148,90 151,37 -2,47 -1,63 15 Buchholz i.d.N. 175,26 181,00 -5,75 -3,17 16 Burgdorf 192,00 210,32 -18,32 -8,71 17 Celle 166,90 174,08 -7,18 -4,13 18 Cuxhaven 101,30 103,90 -2,60 -2,50 19 Gifhorn 229,33 243,01 -13,68 -5,63 20 Göttingen 228,56 227,95 0,61 0,27 21 Goslar 103,18 102,23 0,95 0,93 22 Hameln 207,15 222,63 -15,49 -6,96 23 Hannover-Land I 203,32 204,96 -1,64 -0,80 24 Hannover-Mitte 180,60 184,82 -4,22 -2,28 25 Hannover-Nord 282,06 323,19 -41,13 -12,73 26 Hannover-Süd 161,88 174,73 -12,85 -7,36 27 Hannover-Land II 129,39 138,38 -8,99 -6,50 28 Helmstedt 85,51 79,86 5,65 7,07 29 Herzberg am Harz 86,76 84,23 2,53 3,00 30 Hildesheim 213,91 221,90 -7,99 -3,60 31 Holzminden 70,30 69,45 0,85 1,22 32 Lüchow 55,74 57,21 -1,47 -2,57 33 Lüneburg 208,54 216,25 -7,71 -3,56 34 Nienburg/Weser 208,09 216,72 -8,63 -3,98 35 Northeim 128,47 128,49 -0,02 -0,02 36 Osterholz-Scharmb. 120,63 120,55 0,08 0,07 38 Peine 96,21 95,59 0,62 0,65 40 Rotenburg (Wümme) 104,33 99,91 4,42 4,42 41 Soltau 145,29 147,60 -2,31 -1,57 43 Stade 248,57 260,09 -11,52 -4,43 44 Stadthagen 155,21 153,02 2,19 1,43 45 Sulingen 92,75 91,15 1,60 1,76 46 Syke 166,84 170,06 -3,22 -1,89 47 Uelzen 107,14 111,26 -4,12 -3,71 48 Verden (Aller) 146,13 143,91 2,22 1,54 49 Wesermünde 103,07 105,63 -2,56 -2,42 50 Winsen (Luhe) 125,85 126,99 -1,14 -0,90 51 Wolfenbüttel 152,69 158,39 -5,70 -3,60 52 Zeven 102,16 104,17 -2,01 -1,93 53 Papenburg 132,80 134,44 -1,64 -1,22 54 Aurich 113,31 112,05 1,26 1,12 55 Bad Bentheim 151,65 149,40 2,24 1,50 56 Cloppenburg 177,91 184,42 -6,51 -3,53 57 Delmenhorst 135,40 134,56 0,84 0,62 58 Emden 83,86 84,28 -0,42 -0,50 60 Leer (Ostfr.) 174,77 174,93 -0,16 -0,09 61 Lingen (Ems) 260,04 261,94 -1,90 -0,73 62 Norden 75,65 79,32 -3,67 -4,63 63 Nordenham 86,71 90,37 -3,67 -4,06 64 Oldenburg (Oldb.) 223,01 232,29 -9,28 -4,00 65 Osnabrück-Land 244,99 260,20 -15,22 -5,85 66 Osnabrück-Stadt 194,66 200,91 -6,25 -3,11 67 Quakenbrück 115,86 114,74 1,12 0,98 68 Vechta 232,86 238,14 -5,28 -2,22 69 Westerstede 163,54 165,54 -2,00 -1,21 Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3346 4 Finanzamt PersIst Zuw 18 Differenz Diff in % 70 Wilhelmshaven 156,96 159,47 -2,51 -1,58 71 Wittmund 74,29 69,50 4,79 6,89 80 GBp Braunschweig 76,85 89,42 -12,57 -14,06 81 GBp Göttingen 57,70 58,89 -1,19 -2,02 82 GBp Hannover 133,73 163,38 -29,65 -18,15 84 GBp Stade 94,11 100,48 -6,37 -6,34 85 GBp Oldenburg 100,27 124,22 -23,95 -19,28 86 GBp Osnabrück 143,55 150,90 -7,35 -4,87 90 FuSt Braunschweig 103,77 118,62 -14,85 -12,52 91 FuSt Hannover 125,57 149,26 -23,69 -15,87 92 FuSt Lüneburg 101,01 103,93 -2,92 -2,81 93 FuSt Oldenburg 160,50 172,38 -11,88 -6,89 Niedersachsen 9.655,47 10.022,00 -366,53 -3,66 (Verteilt am ) (Verteilt am 29.03.2019) Drucksache 18/3346 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Werden die milliardenschweren Agrarsubventionen in Niedersachsen im Rahmen der Besteuerung vollständig erfasst? Vorbemerkung der Abgeordneten Vorbemerkung der Landesregierung 1. Zu welchen Schlussfolgerungen kommt der Bundesrechnungshof in seinem Jahresbe-richt in Bezug auf den o. g. Sachverhalt für Niedersachsen? 2. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über die möglicherweise unterbliebene Versteuerung von Agrarsubventionen in Niedersachsen? 3. Um welche finanzielle Größenordnung geht es bei der möglicherweise unterbliebenen Versteuerung von Agrarsubventionen in Niedersachsen? 4. Kann die Landesregierung bestätigen, dass ein Teil der Betriebe Einkünfte aus Agrar-subventionen gar nicht versteuert hat? 5. Welche Erkenntnisse gibt es bei der Landesregierung über die Struktur der Betriebe, die keine Besteuerung von Einkünften aus Agrarsubventionen vorgenommen haben? 6. Welche Maßnahmen hält die Landesregierung für notwendig, um vollständige Angaben bei der Besteuerung von Agrarsubventionen sicherzustellen? 7. Wie viele Stellen für Beamte und tarifliche Beschäftigungsmöglichkeiten sind in den niedersächsischen Finanzämtern, Ämtern für Großbetriebsprüfung und Fahndungsäm-tern aktuell nicht besetzt (bitte alle Behörden einzeln aufführen in absoluten Zahlen und prozentual)?