Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3348 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Dr. Marco Genthe (FDP) Antwort des Niedersächsischen Justizministeriums namens der Landesregierung Justizvollzugsanstalten in Niedersachen - aktuelle Auslastung (Teil 2) Anfrage des Abgeordneten Dr. Marco Genthe (FDP), eingegangen am 20.02.2019 - Drs. 18/2952 an die Staatskanzlei übersandt am 25.02.2019 Antwort des Niedersächsischen Justizministeriums namens der Landesregierung vom 26.03.2019 Vorbemerkung des Abgeordneten Mit der Antwort in der Drucksache 18/2346 antwortete die Landesregierung auf meine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung, die sich mit der Auslastung der Justizvollzugsanstalten in Niedersachen auseinandersetzte. Aufgrund der Antwort der Landesregierung haben sich weitere Nachfragen ergeben. Vorbemerkung der Landesregierung Gemäß § 170 Abs. 2 des Niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes (NJVollzG) sind für die einzelnen Vollzugsarten (Freiheitsstrafe, Unterbringung in der Sicherungsverwahrung, Jugendstrafe, Untersuchungshaft an jungen Gefangenen und Untersuchungshaft an sonstigen Untersuchungsgefangenen ), für den Vollzug an Frauen und Männern sowie für den Vollzug der Freiheitsstrafe an jungen Verurteilten jeweils gesonderte Anstalten oder Abteilungen einzurichten. Hinzu kommen Binnendifferenzierungskonzepte der jeweiligen Justizvollzugsanstalten und der Jugendanstalt, nach denen Gefangene und Sicherungsverwahrte aus Gründen der Sicherheit oder der Behandlung bestimmten Vollzugsabteilungen zugewiesen werden. Im Ergebnis können freie Haftplätze nicht jeder oder jedem Gefangenen zugewiesen werden. In der Folge kann es temporär in einzelnen Vollzugsarten zu Belegungsspitzen kommen. In diesen Fällen kann gemäß § 171 Abs. 3 Ziffer 3 NJVollzG aus dringenden Gründen der Vollzugsorganisation der Vollzug in einer für eine andere Vollzugsart bestimmten Anstalt oder Abteilung erfolgen. Nachdem im Jahr 2016 die Kapazitäten an Haftplätzen im Vollzug der Untersuchungshaft an erwachsenen Männern nahezu erschöpft waren, wurde aus dringenden Gründen der Vollzugsorganisation in der Justizvollzugsanstalt Vechta und in der Jugendanstalt Hameln jeweils eine Abteilung für den Vollzug von Untersuchungshaft an Männern bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres mit insgesamt 56 Haftplätzen (26 Haftplätze in Vechta und 30 Haftplätze in Hameln) eingerichtet. Im Jahr 2017 wurde die Abteilung in der Jugendanstalt Hameln auf 60 Haftplätze ausgebaut und das Lebensalter sowohl in der Jugendanstalt Hameln als auch in der Justizvollzugsanstalt Vechta um ein Jahr (bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres) angehoben. Diese Regelungen haben bis heute Bestand, da die Belegungssituation in der Untersuchungshaft weiterhin angespannt ist. 1. Mit der Beantwortung der Frage 1 aus der Drucksache 18/2346 teilte die Landesregierung die Belegungsfähigkeit in Zahlen der jeweiligen Justizvollzugsanstalten mit. Die Zahlen der Belegungsfähigkeit sollten ohne die Plätze im offenen Vollzug, ohne die z. B. wegen Renovierungen nicht nutzbaren Hafträume und ohne die besonders gesicherten Hafträume angegeben werden. a) Wie viele Haftplätze gibt es in den jeweiligen Justizvollzugsanstalten insgesamt (bitte nach den jeweiligen Justizvollzugsanstalten und Bereichen aufschlüsseln)? Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3348 2 Um die Belegung in der Jugendanstalt und den Justizvollzugsanstalten differenziert steuern zu können, sind die verschiedenen Abteilungen sogenannten Buchkreisen zugeordnet. Mithilfe dieser Buchkreise kann zwischen den verschiedenen Standorten, geschlossenem und offenem Vollzug, männlichen und weiblichen, erwachsenen und jugendlichen Gefangenen sowie nach den unterschiedlichen Haftarten (Strafhaft, Untersuchungshaft, Abschiebungshaft) und speziellen Zuständigkeiten (medizinische Abteilung, Sicherheitsstation, Transportstation, Behandlungsabteilung Naikan, Vollzugsabteilung mit psychiatrischem Schwerpunkt [VpS], Sozialtherapie, Mutter-Kind-Abteilung, Prognosezentrum, Sicherungsverwahrung, Übergangsstation) unterschieden werden. Die Belegungsfähigkeit stellt sich danach wie folgt dar: Justizvollzugseinrichtung festgesetzte Belegungsfähitkgie JA Hameln 650 Hauptanstalt: männlich, geschlossen, jugendlich, Strafhaft 362 Hauptanstalt: männlich, jugendlich, Untersuchungshaft 62 Hauptanstalt: männlich, Untersuchungshaft bis 23 Jahre 60 Hauptanstalt: männlich, geschlossen, jugendlich, Sozialtherapie 52 Hauptanstalt: männlich, geschlossen, jugendlich, VpS 20 Hauptanstalt: männlich, geschlossen, jugendlich, Sicherheitsstation 19 Abteilung Göttingen-Leineberg: männlich , offen, jugendlich 75 JVA Bremervörde 300 männlich, geschlossen, Strafhaft 186 männlich, Untersuchungshaft 84 männlich, offen 30 JVA Celle 222 männlich, geschlossen, Strafhaft 154 männlich, Untersuchungshaft 38 männlich, geschlossen, Sozialtherapie 20 männlich, geschlossen, Sicherheitsstation 10 JVA Hannover 604 Hauptanstalt: männlich, geschlossen, Strafhaft 295 Hauptanstalt: männlich, Untersuchungshaft 110 Hauptanstalt: männlich, geschlossen, Transportstation 69 Hauptanstalt: männlich, geschlossen, Sozialtherapie 41 Hauptanstalt: männlich, geschlossen, Prognosezentrum 3 Abteilung Langenhagen: männlich, Abschiebungshaft 42 Abteilung Langenhagen: weiblich, Abschiebungshaft 6 Abteilung Haltenhoffstraße: männlich, offen 31 Abteilung Haltenhoffstraße: weiblich, offen 7 Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3348 3 Justizvollzugseinrichtung festgesetzte Belegungsfähitkgie JVA Lingen und Justizvollzugskrankenhaus 814 Hauptanstalt: männlich, geschlossen, Strafhaft 69 Hauptanstalt: männlich, Untersuchungshaft 54 Hauptanstalt: männlich, geschlossen, Sozialtherapie 30 Justizvollzugskrankenhaus: männlich, geschlossen 60 Justizvollzugskrankenhaus: männlich, geschlossen, VpS 9 Justizvollzugskrankenhaus: weiblich, geschlossen 5 Justizvollzugskrankenhaus: weiblich, geschlossen, VpS 3 Abteilung Groß-Hesepe: männlich, geschlossen , Strafhaft 273 Abteilung Damaschke: männlich, offen 230 Abteilung Osnabrück: männlich, Untersuchungshaft 45 Abteilung Osnabrück: männlich, offen 36 JVA Meppen 418 Hauptanstalt: männlich, geschlossen, Strafhaft 345 Hauptanstalt: männlich, geschlossen, Sozialtherapie 25 Hauptanstalt: männlich, geschlossen, medizinische Abteilung 17 Hauptanstalt: männlich, geschlossen, Sicherungsverwahrung 10 Abteilung Baumschulenweg: männlich, offen 21 JVA Oldenburg 423 Hauptanstalt: männlich, geschlossen, Strafhaft 126 Hauptanstalt: männlich, Untersuchungshaft 122 Hauptanstalt: männlich, geschlossen, Transportstation 30 Hauptanstalt: männlich, geschlossen, VpS 20 Hauptanstalt: männlich, geschlossen, Sicherheitsstation 10 Hauptanstalt: männlich, geschlossen, medizinische Abteilung 6 Abteilung Nordenham: männlich, offen 40 Abteilung Nordenham: weiblich, offen 6 Abteilung Wilhelmshaven: männlich, offen 63 JVA Rosdorf 386 Hauptanstalt: männlich, geschlossen, Strafhaft 176 Hauptanstalt: männlich, Untersuchungshaft 88 Hauptanstalt: männlich, geschlossen, Sicherungsverwahrung 45 Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3348 4 Justizvollzugseinrichtung festgesetzte Belegungsfähitkgie Hauptanstalt: männlich, geschlossen, Sozialtherapie 30 Hauptanstalt: männlich, geschlossen, medizinische Abteilung 10 Hauptanstalt: männlich, geschlossen, Sicherheitsstation, Sicherungsverwahrung 3 Abteilung Duderstadt: männlich, offen 18 Abteilung Einbeck: männlich, offen 16 JVA Sehnde 663 Hauptanstalt: männlich, geschlossen, Strafhaft 404 Hauptanstalt: männlich, Untersuchungshaft 84 Hauptanstalt: männlich, geschlossen, Sicherheitsstation 20 Hauptanstalt: männlich, geschlossen, VpS 11 Hauptanstalt: männlich, Untersuchungshaft und Behandlungsabteilung (Naikan) 10 Abteilung Burgdorf: männlich, offen 134 JVA Uelzen 317 Hauptanstalt: männlich, geschlossen, Strafhaft 186 Hauptanstalt: männlich, geschlossen, Sozialtherapie 24 Hauptanstalt: männlich, offen 20 Hauptanstalt: männlich, jugendlich, Untersuchungshaft 8 Hauptanstalt: männlich, geschlossen, medizinische Abteilung 6 Abteilung Lüneburg: männlich, Untersuchungshaft 50 Abteilung Brockwinkler Weg: männlich, offen 23 JVA Vechta 359 Hauptanstalt: männlich, geschlossen, Strafhaft 235 Hauptanstalt: männlich, jugendlich, Untersuchungshaft 39 Hauptanstalt: männlich, Untersuchungshaft bis 23 Jahre 26 Hauptanstalt: männlich, geschlossen, Sozialtherapie 25 Hauptanstalt: männlich, geschlossen, medizinische Abteilung 6 Abteilung Delmenhorst: männlich, offen 28 Vechta Frauen 305 Hauptanstalt: weiblich, geschlossen, Strafhaft 89 Hauptanstalt: weiblich, Untersuchungshaft 20 Hauptanstalt: weiblich, geschlossen, Mutter-Kind-Abteilung 7 Hauptanstalt: weiblich, geschlossen, medizinische Abteilung 5 Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3348 5 Justizvollzugseinrichtung festgesetzte Belegungsfähitkgie Abteilung Hildesheim: weiblich, geschlossen , Strafhaft 58 Abteilung Hildesheim: weiblich, Untersuchungshaft 14 Abteilung Falkenrott: weiblich, offen 44 Abteilung Falkenrott: weiblich, geschlossen , Sozialtherapie 14 Abteilung Falkenrott: weiblich, offen, Mutter-Kind-Abteilung 13 Abteilung Zitadelle: weiblich, geschlossen , Strafhaft 15 Abteilung Zitadelle: weiblich, geschlossen , jugendlich, Strafhaft 14 Abteilung Zitadelle: weiblich, jugendlich, Untersuchungshaft 7 Abteilung Zitadelle: weiblich, geschlossen , jugendlich, Sozialtherapie 5 JVA Wolfenbüttel 481 Hauptanstalt: männlich, geschlossen, Strafhaft 211 Hauptanstalt: männlich, geschlossen, Übergangsstation 22 Hauptanstalt: männlich, geschlossen, Sozialtherapie 20 Hauptanstalt: männlich, geschlossen, medizinische Abteilung 8 Hauptanstalt: männlich, geschlossen, Sicherheitsstation 6 Abteilung Braunschweig: männlich, Untersuchungshaft 91 Abteilung Braunschweig: männlich, geschlossen , Strafhaft 64 Abteilung Goslar: männlich, geschlossen , Strafhaft 30 Abteilung Goslar: männlich, offen 2 Abteilung Helmstedt: männlich, offen 27 Summe 5942 b) Wie viele Haftplätze gibt es im offenen Vollzug, wie viele Haftplätze gibt es in besonders gesicherten Hafträumen, und wie ist die entsprechende Auslastung (bitte nach den jeweiligen Justizvollzugsanstalten und Bereichen aufschlüsseln)? Die folgenden Belegungsfähigkeiten und Auslastungsquoten im offenen Vollzug entsprechen der Belegung zum Stichtag 28. Februar 2019: Buchkreis festgesetzte Belegungsfähigkeit Auslastung JA Hameln, Abteilung Göttingen- Leineberg: männlich, offen, jugendlich 75 44,00% JVA Bremervörde: männlich, offen 30 50,00% JVA Hannover, Abteilung Haltenhoffstraße : männlich, offen 31 80,65% JVA Hannover, Abteilung Haltenhoffstraße : weiblich, offen 7 14,29% JVA Lingen, Abteilung Damaschke: männlich, offen 230 59,57% Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3348 6 Buchkreis festgesetzte Belegungsfähigkeit Auslastung JVA Lingen, Abteilung Osnabrück: männlich, offen 36 80,56% JVA Meppen, Abteilung Baumschulenweg : männlich, offen 21 104,76% JVA Oldenburg, Abteilung Nordenham: männlich, offen 40 47,50% JVA Oldenburg, Abteilung Nordenham: weiblich, offen, 6 66,67% JVA Oldenburg, Abteilung Wilhelmshaven : männlich, offen 63 84,13% JVA Rosdorf, Abteilung Duderstadt: männlich, offen 18 66,67% JVA Rosdorf, Abteilung Einbeck: männlich, offen 16 50,00% JVA Sehnde, Abteilung Burgdorf: männlich, offen 134 68,66% JVA Uelzen: männlich, offen 20 65,00% JVA Uelzen, Abteilung Brockwinkler Weg: männlich, offen 23 43,48% JVA Vechta, Abteilung Delmenhorst: männlich, offen 28 89,29% JVA Vechta Frauen, Abteilung Falkenrott : weiblich, offen 44 56,82% JVA Vechta Frauen, Abteilung Falkenrott : weiblich, offen, Mutter-Kind- Abteilung 13 69,23% JVA Wolfenbüttel, Abteilung Goslar: männlich, offen 2 0,00% JVA Wolfenbüttel, Abteilung Helmstedt: männlich, offen 27 85,19% Gegen eine Gefangene oder einen Gefangenen kann gemäß § 81 Abs. 1 NJVollzG eine besondere Sicherungsmaßnahme angeordnet werden, wenn nach ihrem oder seinem Verhalten oder aufgrund ihres oder seines seelischen Zustandes in erhöhtem Maße Fluchtgefahr oder die Gefahr von Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen oder die Gefahr der Selbsttötung oder der Selbstverletzung besteht und wenn die Maßnahme zur Abwendung der Gefahr unerlässlich ist. Gemäß § 81 Abs. 2 Ziffer 5 NJVollzG ist als besondere Sicherungsmaßnahme die Unterbringung in einem besonders gesicherten Haftraum (bgH) ohne gefährdende Gegenstände zulässig. Sie ist gemäß § 81 Abs. 3 NJVollzG auch zulässig, wenn sie zur Abwendung der Gefahr einer Befreiung oder einer erheblichen Störung der Ordnung der Anstalt unerlässlich ist. Die besonders gesicherten Hafträume sind nicht in der Belegungsfähigkeit enthalten. Die folgende Tabelle schlüsselt die Anzahl der besonders gesicherten Hafträume in den einzelnen Justizvollzugsanstalten und der Jugendanstalt Hameln auf: JA/JVA Strafhaft erw. U- Haft VpS Sicherheits - station Sicherungsverwahrung ohne Zuordnung Gesamtzahl Hameln 4 1 1 6 Bremervörde 2 2 Celle 2 2 Hannover 3 3 6 Lingen 1 1 1 3 Meppen 1 1 Oldenburg 1 1 1 3 Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3348 7 JA/JVA Strafhaft erw. U- Haft VpS Sicherheits - station Sicherungsverwahrung ohne Zuordnung Gesamtzahl Rosdorf 1 1 2 Sehnde 2 2 4 Uelzen 2 2 4 Vechta 2 2 Vechta Frauen 4 4 Wolfenbüttel 3 1 4 Anzahl bgH gesamt 43 Von den 43 besonders gesicherten Hafträumen waren zum Stichtag 28. Februar 2019 drei belegt: JA/JVA Strafhaft erw. U-Haft VpS Sicherheits - station Sicherungsverwahrung ohne Zuordnung Gesamtzahl Hannover 1 1 Oldenburg 1 1 Vechta 1 1 Belegung gesamt 3 Dies entspricht einer Quote von 6,98 %. Gemäß § 82 Abs. 1 NJVollzG ist die unausgesetzte Absonderung einer oder eines Gefangenen (Einzelhaft) nur zulässig, wenn dies aus Gründen, die in der Person der oder des Gefangenen liegen , unerlässlich ist. Männliche erwachsene Gefangene, bei denen Einzelhaft angeordnet wurde, werden in Sicherheitsstationen untergebracht. Sicherheitsstationen befinden sich in den Justizvollzugsanstalten Celle, Oldenburg, Sehnde und Wolfenbüttel. Die folgende Tabelle gibt die Belegung, die Belegungsfähigkeit und die Auslastungsquote zum Stichtag 28. Februar 2019 wieder: Belegung Belegungsfähigkeit Auslastungsquote JVA Celle: männlich, geschlossen, Sicherheitsstation 6 10 60,00% JVA Oldenburg: männlich, geschlossen , Sicherheitsstation, 6 10 60,00% JVA Sehnde: männlich, geschlossen , Sicherheitsstation 6 20 30,00% JVA Wolfenbüttel: männlich, geschlossen , Sicherheitsstation 3 6 50,00% gesamt 21 46 45,65% c) Wie viele Haftplätze gibt es in der Justizvollzugsanstalt Sehnde in der besonders gesicherten Abteilung, in der Naikan-Abteilung und in der Psychischen Krankenabteilung, und wie ist die entsprechende Auslastung? Die sogenannte Naikan-Abteilung der Justizvollzugsanstalt Sehnde ist eine Vollzugsabteilung, die temporär für die Durchführung von Naikan-Seminaren genutzt wird. Aktuell wird kein Nailkan-Seminar durchgeführt. In dieser Zeit wird die Naikan-Abteilung als Vollzugsabteilung für Untersuchungsgefangene genutzt. Die Auslastung der Sicherheitsstation, der Naikan-Station und der Vollzugsabteilung mit psychiatrischem Schwerpunkt der Justizvollzugsanstalt Sehnde stellte sich zum Stichtag 28. Februar 2019 wie folgt dar: Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3348 8 JVA Sehnde festgesetzte Belegungsfähigkeit Auslastung männlich, geschlossen, Naikan 10 100,00% männlich, geschlossen, Vollzugsabteilung mit psychiatrischem Schwerpunkt 11 127,27% männlich, geschlossen, Sicherheitsstation 20 30,00% 2. Wurden bzw. werden in den Justizvollzugsanstalten Lingen und Sehnde Arresträume als Hafträume genutzt? Die Justizvollzugsanstalt Lingen nutzt keine Arresträume als Hafträume. In der Justizvollzugsanstalt Sehnde werden die Arresträume bei Belegungsspitzen als Hafträume genutzt. Die Räume sind mit einem Bett aus Metall oder Holz, einem Waschbecken, einem WC aus Edelstahl, einem Holztisch, einem Holzstuhl sowie teilweise mit einem Radiowecker und einem Wasserkocher ausgestattet. 3. Hat das Justizministerium Konzepte für die Belegung von vorgelagerten Hafträumen und anderen Räumlichkeiten entwickelt lassen, was beinhalten diese Konzepte, und wie werden sie, gegebenenfalls im Rahmen von Notfallbelegungen, umgesetzt? In der Justizvollzugsanstalt Sehnde sind in acht Vollzugsabteilungen jeweils zwei Hafträume vorgelagert . Die Grundfläche beträgt jeweils 10 m 2 . Die vorgelagerten Hafträume sind einfach ausgestattet und für eine längerfristige Unterbringung nicht geeignet. In der Belegungsfähigkeit sind diese Hafträume nicht enthalten. Die vorgelagerten Hafträume verteilen sich wie folgt: • Haus 1, 1. Obergeschoss: Zwei Hafträume, davon ein Arrestraum und ein kameraüberwachter Haftraum • Haus 2, 1. Obergeschoss: Zwei Arresträume • Haus 2, 3. Obergeschoss: Vier Hafträume, von denen drei Hafträume als Teeküche bzw. Lagerraum genutzt werden. Der vierte vorgelagerte Haftraum wird nur bei Belegungsspitzen und im Einzelfall aus Trennungsgründen belegt. • Haus 3, 1. Obergeschoss: Zwei Arresträume • Haus 3, 3. Obergeschoss: Vier Hafträume, von denen zwei Hafträume als Teeküche bzw. Lagerraum genutzt werden. Die beiden weiteren vorgelagerten Hafträume werden nur bei Belegungsspitzen und im Einzelfall aus Trennungsgründen belegt. • Haus 4, Erdgeschoss: Zwei kameraüberwachte Hafträume Im Rahmen des jährlichen Aufsichtsbesuchs im Jahr 2018 wurde die Anstaltsleitung gebeten zu prüfen, unter welchen baulichen und konzeptionellen Voraussetzungen eine dauerhafte Nutzung dieser Hafträume möglich sein könnte. Ein Ergebnis liegt noch nicht vor. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3348 9 Die Justizvollzugsanstalt Sehnde verfügt des Weiteren über jeweils zwei Hafträume im Zu- und Abgangsbereich . Die Grundfläche beträgt jeweils 10 m 2 . Sie werden ausschließlich als Warteräume vor bzw. nach Transporten genutzt und dienen nicht der Unterbringung während der Nacht. 4. Wie werden aktuell in der Justizvollzugsanstalt Sehnde die Räume in den Häusern 2 und 3 im ersten Geschoss genutzt? Die vorgelagerten Räume in der Justizvollzugsanstalt Sehnde im ersten Obergeschoss der Häuser 2 und 3 werden als Arresträume genutzt. 5. Gibt es in den Justizvollzugsanstalten in Niedersachen Doppelhafträume, die eine Grundfläche von unter 11 m 2 ausweisen (bitte nach den jeweiligen Justizvollzugsanstalten aufschlüsseln)? In der Hauptanstalt der Justizvollzugsanstalt Lingen sind acht Doppelhafträume mit einer Grundfläche von 10,47 m 2 vorhanden. Im offenen Vollzug der Justizvollzugsanstalt Rosdorf, Abteilung Einbeck ist ein Doppelhaftraum mit einer Größe von 9,13 m 2 vorhanden, der im Ausnahmefall mit zwei Gefangenen mit deren Zustimmung belegt wird. In der Hauptanstalt der Justizvollzugsanstalt Uelzen sind 23 Hafträume mit einer Grundfläche von weniger als 11 m 2 mit zwei Gefangenen belegt bzw. mit einer Belegungsfähigkeit von zwei Gefangenen ausgewiesen. Die Justizvollzugsanstalt für Frauen verfügt über drei Doppelhafträume im Bereich der Untersuchungshaft für Erwachsene mit einer Größe von 9,06 m 2 inklusive des Sanitärbereichs sowie über fünf Doppelhafträume mit einer Größe von 11,31 m 2 inklusive des Sanitärbereichs. In der Jugendanstalt und in den übrigen Justizvollzugsanstalten sind keine Doppelhafträume mit einer Grundfläche von unter 11 m 2 vorhanden. 6. Hält die Landesregierung die Unterbringung in Doppelhafträumen, welche eine Grundfläche von 11,45 qm (inklusive Nassbereich) ausweisen, für angemessen? Sieht die Landesregierung hier Handlungsbedarf? Gemäß § 20 Abs. 1 Satz 1 NJVollzG wird die oder der Gefangene während der Ruhezeit allein in ihrem oder seinem Haftraum untergebracht. Mit ihrer oder seiner Zustimmung kann die oder der Gefangene gemäß § 20 Abs. 1 Satz 2 NJVollzG auch gemeinsam mit anderen Gefangenen untergebracht werden, wenn eine schädliche Beeinflussung nicht zu befürchten ist. Ohne Zustimmung der betroffenen Gefangenen ist eine gemeinsame Unterbringung gemäß § 20 Abs. 2 NJVollzG nur zulässig, sofern eine oder einer von ihnen hilfsbedürftig ist, für eine oder einen von ihnen eine Gefahr für Leben oder Gesundheit besteht oder die räumlichen Verhältnisse der Anstalt dies erfordern. Die Gefangenen sind mithin im Regelfall einzeln untergebracht. Zum Stichtag 28. Februar 2019 lag die Quote der Einzelunterbringung bei 87,63 %. Die gemeinschaftliche Unterbringung in einem Doppelhaftraum ohne Zustimmung der oder des Gefangenen erfolgt in Einzelfällen und jeweils nur für einen kurzen Zeitraum. Nach der aktuellen Erlasslage ist für einen Einzelhaftraum des geschlossenen Vollzuges eine Grundfläche von ca. 8,5 m 2 und für einen Doppelhaftraum eine Grundfläche von ca. 6 m 2 je Gefangenem (ohne Nassbereich) vorzusehen. Handlungsbedarf wird nicht gesehen. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3348 10 7. Ist das Gewaltpotenzial zwischen Gefangenen in Doppelhafträumen größer als das Gewaltpotenzial zwischen Gefangenen generell? Im Rahmen der Berichtspflicht der Justizvollzugseinrichtungen gegenüber der Fachabteilung des Justizministeriums zu außerordentlichen Vorkommnissen werden auch tätliche Auseinandersetzungen unter Gefangenen mitgeteilt, wenn der Verdacht des Straftatbestandes der schweren oder gefährlichen Körperverletzung vorliegt. Im Jahr 2018 wurden 45 entsprechende Tätlichkeiten unter Gefangenen berichtet, an denen 70 Gefangene beteiligt waren. Nur in einem Fall fand die Tätlichkeit in einem Doppelhaftraum statt. 8. Besteht in einer oder mehreren Justizvollzugsanstalten die Praxis, in Fällen der Überbelegung der Strafabteilung oder der Untersuchungshaft, Gefangene in der Transportabteilung unterzubringen, und wie oft kommt dies in welchen Justizvollzugsanstalten vor? Die Justizvollzugsanstalten Hannover und Oldenburg sind sogenannte transportumlaufleitende Behörden , die über Transportstationen verfügen. In der Transportstation der Justizvollzugsanstalt Hannover werden bei Belegungsspitzen auch Untersuchungsgefangene untergebracht. Im Zeitraum März 2018 bis Februar 2019 befanden sich durchschnittlich 14,92 Untersuchungsgefangene in der Transportstation. Aktuell ist in der Justizvollzugsanstalt Hannover ein Unterkunftshaus mit 30 Haftplätzen wegen Sanierungsarbeiten geschlossen . Mit der Wiederinbetriebnahme voraussichtlich im Juni 2019 ist mit einer Entspannung der Belegungssituation zu rechnen. In der Justizvollzugsanstalt Oldenburg kommt es ebenfalls vor, dass bei Belegungsspitzen Strafgefangene oder Untersuchungsgefangene in der Transportstation untergebracht werden. Eine statistische Erfassung erfolgt dort nicht. 9. Welche Überstunden sind in den Justizvollzugsanstalten für Verwaltungsmitarbeiter, Werkbedienstete, Stationsbedienstete und im Fachbereich Sicherheit angefallen (bitte nach den jeweiligen Justizvollzugsanstalten und genannten Bereichen aufschlüsseln)? In den Justizvollzugsanstalten werden lediglich die Mehrarbeitsstunden der Bediensteten des Allgemeinen Vollzugsdienstes (Stationsbedienstete und Fachbereich Sicherheit) und des Werkdienstes statistisch erfasst. Eine weitere Aufschlüsselung nach Bereichen ist nicht möglich. Dabei gibt das Controlling die Anzahl der Stunden wieder, die nicht durch Zeitausgleich zum Erfassungszeitpunkt ausgeglichen werden konnten. Für das Jahr 2018 (Stichtag 31. Dezember 2018) ergaben sich für die genannten Gruppen die folgenden Mehrarbeitsstunden: JAA/JA/JVA Anzahl Mehrarbeitsstunden Verden 3,25 Hameln 15,64 Bremervörde 6,18 Celle 19,16 Hannover 17,39 Lingen 9,91 Meppen 2,72 Oldenburg -11,61 Rosdorf 18,51 Sehnde 44,33 Uelzen 44,41 Vechta 11,94 Vechta Frauen 17,92 Wolfenbüttel 12,09 gesamt 15,81 Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3348 11 10. Haben alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihren Jahresurlaub in den Jahren 2015, 2016, 2017 und 2018 vollständig genommen (bitte nach den jeweiligen Justizvollzugsanstalten und Bereichen aufschlüsseln)? Den Berichten der Justizvollzugseinrichtungen zufolge ist festzustellen, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihren Jahresurlaub ihren Wünschen entsprechend in den Jahren 2015, 2016, 2017 und 2018 vollständig abwickeln konnten. Es ist in keinem Fall dazu gekommen, dass ein Urlaubsantrag aus dienstlichen Gründen abgelehnt wurde. Aus welchen Gründen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Urlaubsansprüche auf das Folgejahr übertragen wollen, ist nicht bekannt. 11. Wie viele Krankheitstage der Mitarbeiter hat es in den Jahren 2015, 2016, 2017 und 2018 gegeben (bitte nach den jeweiligen Justizvollzugsanstalten und Bereichen aufschlüsseln )? Eine Aufschlüsselung der Krankheitstage ist nur in die Bereiche Allgemeiner Justizvollzugsdienst und Werkdienst (inklusive Fachbereich Sicherheit) sowie in die Bereiche Vollzug und Verwaltung möglich. Danach ergeben sich folgende Zahlen: a) Krankentage Allgemeiner Vollzugsdienst und Werkdienst: JAA/JA/JVA 2015 2016 2017 2018 Verden* 0 0 1797 1810 Hameln 7023 8410 8462 8726 Bremervörde 778 1562 1108 1202 Celle 5291 3805 4381 4867 Hannover 9399 9145 9460 7982 Lingen 6113 5376 5770 4487 Meppen 2857 2943 3953 2625 Oldenburg 2907 3310 4184 3467 Rosdorf 3305 3383 2577 3696 Sehnde 5920 6446 7675 6626 Uelzen 2737 3356 2922 3129 Vechta 4250 5085 2225 2617 Vechta Frauen 3595 3715 3802 2790 Wolfenbüttel 5699 6769 6849 5591 gesamt 59874 63305 65165 59615 * Die Krankentage für die Standorte des Jugendarrestes sind für die Jahre 2015 und 2016 in den Krankentagen der Jugendanstalt Hameln und der Justizvollzugsanstalt Vechta enthalten. b) Krankentage Vollzug und Verwaltung: JAA/JA/JVA 2015 2016 2017 2018 Verden 0 0 227 548 Hameln 2795 3178 3008 2815 Bremervörde 532 262 297 342 Celle 1665 1152 1781 1881 Hannover 2531 2420 2366 1743 Lingen 1801 2209 1899 1802 Meppen 496 714 805 754 Oldenburg 603 587 779 765 Rosdorf 1061 1367 1268 1499 Sehnde 902 890 1016 1274 Uelzen 721 790 1022 857 Vechta 1343 1260 756 941 Vechta Frauen 809 790 637 1032 Wolfenbüttel 841 1061 1369 1607 gesamt 16100 16680 17230 17860 Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3348 12 c) Krankentage insgesamt: 2015 2016 2017 2018 75974 79985 82395 77475 12. Sieht die Landesregierung Handlungsbedarf, um die Überstunden der Mitarbeiter in besonders belasteten Bereichen des Vollzugsdienstes zu reduzieren? Die Mehrarbeitsstunden der Bediensteten des allgemeinen Justizvollzugsdienstes und Werkdienstes betrugen zum 31. Dezember 2018 pro Kopf 15,81 Stunden. Die Anstalten, in denen die Mehrarbeitsstunden deutlich höher sind, haben berichtet, dass es ihnen durch zum 1. Januar 2019 erfolgte und für den 1. Juli 2019 anstehende Einstellungen von ausgebildeten Obersekretärsanwärterinnen und -anwärtern gelingen wird, die Mehrarbeitsstunden deutlich zu reduzieren. Für das Jahr 2019 wird im Rahmen eines Workshops zudem ein Austausch der Anstaltsleitungen zu Methoden der Reduzierung der Mehrarbeitsstunden stattfinden. (Verteilt am 29.03.2019) Drucksache 18/3348 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Justizvollzugsanstalten in Niedersachen - aktuelle Auslastung (Teil 2) Vorbemerkung des Abgeordneten Vorbemerkung der Landesregierung 1. Mit der Beantwortung der Frage 1 aus der Drucksache 18/2346 teilte die Landesregie-rung die Belegungsfähigkeit in Zahlen der jeweiligen Justizvollzugsanstalten mit. Die Zahlen der Belegungsfähigkeit sollten ohne die Plätze im offenen Vollzug, ohne die z. B. wegen Renovierungen nicht nutzbaren Hafträume und ohne die besonders gesi-cherten Hafträume angegeben werden. a) Wie viele Haftplätze gibt es in den jeweiligen Justizvollzugsanstalten insgesamt (bitte nach den jeweiligen Justizvollzugsanstalten und Bereichen aufschlüsseln)? b) Wie viele Haftplätze gibt es im offenen Vollzug, wie viele Haftplätze gibt es in besonders gesicherten Hafträumen, und wie ist die entsprechende Auslastung (bitte nach den je-weiligen Justizvollzugsanstalten und Bereichen aufschlüsseln)? c) Wie viele Haftplätze gibt es in der Justizvollzugsanstalt Sehnde in der besonders gesi-cherten Abteilung, in der Naikan-Abteilung und in der Psychischen Krankenabteilung, und wie ist die entsprechende Auslastung? 2. Wurden bzw. werden in den Justizvollzugsanstalten Lingen und Sehnde Arresträume als Hafträume genutzt? 3. Hat das Justizministerium Konzepte für die Belegung von vorgelagerten Hafträumen und anderen Räumlichkeiten entwickelt lassen, was beinhalten diese Konzepte, und wie werden sie, gegebenenfalls im Rahmen von Notfallbelegungen, umgesetzt? 4. Wie werden aktuell in der Justizvollzugsanstalt Sehnde die Räume in den Häusern 2 und 3 im ersten Geschoss genutzt? 5. Gibt es in den Justizvollzugsanstalten in Niedersachen Doppelhafträume, die eine Grundfläche von unter 11 m2 ausweisen (bitte nach den jeweiligen Justizvollzugsan-stalten aufschlüsseln)? 6. Hält die Landesregierung die Unterbringung in Doppelhafträumen, welche eine Grund-fläche von 11,45 qm (inklusive Nassbereich) ausweisen, für angemessen? Sieht die Landesregierung hier Handlungsbedarf? 7. Ist das Gewaltpotenzial zwischen Gefangenen in Doppelhafträumen größer als das Ge-waltpotenzial zwischen Gefangenen generell? 8. Besteht in einer oder mehreren Justizvollzugsanstalten die Praxis, in Fällen der Über-belegung der Strafabteilung oder der Untersuchungshaft, Gefangene in der Transport-abteilung unterzubringen, und wie oft kommt dies in welchen Justizvollzugsanstalten vor? 9. Welche Überstunden sind in den Justizvollzugsanstalten für Verwaltungsmitarbeiter, Werkbedienstete, Stationsbedienstete und im Fachbereich Sicherheit angefallen (bitte nach den jeweiligen Justizvollzugsanstalten und genannten Bereichen aufschlüsseln)? 10. Haben alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihren Jahresurlaub in den Jahren 2015, 2016, 2017 und 2018 vollständig genommen (bitte nach den jeweiligen Justizvollzugs-anstalten und Bereichen aufschlüsseln)? 11. Wie viele Krankheitstage der Mitarbeiter hat es in den Jahren 2015, 2016, 2017 und 2018 gegeben (bitte nach den jeweiligen Justizvollzugsanstalten und Bereichen aufschlüs-seln)? 12. Sieht die Landesregierung Handlungsbedarf, um die Überstunden der Mitarbeiter in be-sonders belasteten Bereichen des Vollzugsdienstes zu reduzieren?