Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3393 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Meta Janssen-Kucz und Detlev Schulz-Hendel (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung namens der Landesregierung Insolvenz: Wie geht es weiter mit der Elsflether Werft und der Gorch Fock? Anfrage der Abgeordneten Meta Janssen-Kucz und Detlev Schulz-Hendel (GRÜNE), eingegangen am 22.02.2019 - Drs. 18/3033 an die Staatskanzlei übersandt am 28.02.2019 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung namens der Landesregierung vom 28.03.2019 Vorbemerkung der Abgeordneten Laut Medienberichten soll die Elsflether Werft AG im Landkreis Wesermarsch zahlungsunfähig sein (u. a. NDR 20.02.2019). Am Mittwoch, den 20. Februar, meldete der neue Vorstand bei Gericht Insolvenz in Eigenverwaltung an. Das Amtsgericht Nordenham entsprach dem Antrag. Damit kann der neue Werftvorstand zusammen mit einem externen Sachverwalter nun versuchen, das Unternehmen zu retten. Die Werft, die der Sky Stiftung gehört, soll bereits seit fünf Monaten Außenstände in Höhe von mindestens 22 Millionen Euro haben (HAZ, 21.02.2019). Hintergrund für die Zahlungsunfähigkeit sollen mutmaßliche Veruntreuungen und Versäumnisse des alten Werftvorstandes sein. Kreditkartenabrechnungen in Höhe von fast einer halben Millionen Euro, mögliche Investitionen in eine Goldmine in der Mongolei in Millionenhöhe und andere Unregelmäßigkeiten konnten bislang festgestellt werden - und werfen weitere Fragen auf. Sowohl der Werftvorstand als auch die Geschäftsführung sind mittlerweile entlassen worden. Auch gegen einen Mitarbeiter in der Beschaffungsstelle der Marine wird wegen des Verdachts der Korruption ermittelt. Von der Schieflage der Werft sind aktuell die 130 Beschäftigten betroffen. Zusätzlich bangen Hunderte weiterer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Zuliefererbetrieben um ihren Job. Viele Betriebe könnten aufgrund der ausgesetzten Zahlungen selbst in die Insolvenz geraten. Größter Auftrag der Werft ist die Sanierung des 60 Jahre alte Traditionsschiffs der Marine, der Gorch Fock. Das Schiff liegt seit rund drei Jahren in der Elsflether Werft. Die Kosten wurden offenbar unterschätzt und stiegen von anfangs 10 Millionen Euro auf mittlerweile 135 Millionen; 69 Millionen Euro sollen bislang verausgabt worden sein. Die Kostenentwicklung, aber auch die Verzögerungen bei der Sanierung setzten Bundesverteidigungsministerin Ursula von der Leyen zunehmend unter Druck. Die Marine veranlasste schließlich Ende 2018 zumindest vorläufig einen Zahlungsstopp. Obwohl immer mehr Fragen und ungeklärte Unregelmäßigkeiten auftauchen, entschied der Bund dennoch, die Sanierung der Gorch Fock fortführen lasse (NDR, 30.01.2019). Vorbemerkung der Landesregierung Die Elsflether Werft AG hat am 20.02.2019 Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt. Diesem Antrag ist das Gericht nachgekommen. Das Amtsgericht Nordenham hat Herrn Dr. Heerma als vorläufigen Sachwalter bestellt. Es wurde bereits ein Antrag auf Insolvenzgeld gestellt. Für die Monate Februar und März 2019 ist das Insolvenzgeld für die Beschäftigten bereits bewilligt. Für den Monat April ist die Prüfung noch nicht abgeschlossen. Die Landesregierung hat seit Ende Februar 2019 einige vertrauliche Gespräche mit dem Sachwalter geführt. Am 05.03.2019 hat die Landesregierung den Unterausschuss für „Häfen und Schiff- Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3393 2 fahrt“ des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung zum damaligen Sachstand bei der Elsflether Werft AG unterrichtet. 1. Wie stellt sich die aktuelle Lage bei der Elsflether Werft und in diesem Zusammenhang das angestrebte Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung dar? Siehe Vorbemerkung. 2. Treffen die Medienaussagen (u. a. HAZ 20.02.2019) zu, wonach die Werft seit 2016 keine Steuererklärung abgegeben haben soll - und wenn dem so ist, wie kam es gegebenenfalls zu Versäumnissen beim zuständigen Finanzamt? Soweit sich die Kleine Anfrage auf ein oder auf Informationen aus einem Verfahren in Steuersachen bezieht, steht einer Beantwortung das Steuergeheimnis entgegen. Aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung zur Wahrung des Steuergeheimnisses (§ 30 Abs. 1 der Abgabenordnung [AO]) ist es der Landesregierung verwehrt, entsprechende Auskünfte zu erteilen, soweit diese in einem Verfahren in Steuersachen (§ 30 Abs. 2 Nr. 1 AO) bekannt geworden sind. Dies ist unabhängig davon, ob ein solches Verfahren überhaupt, in eigener Sache (des Betroffenen ) oder gegen Dritte geführt wird bzw. wurde. Dabei erstreckt sich das Verbot der Offenbarung /Datenweitergabe schon darauf, ob überhaupt derartige Daten in einem solchen Verfahren bekannt geworden sind. Auch das Verwaltungsverfahren selbst und die Art der Beteiligung am Verwaltungsverfahren unterliegen dem Steuergeheimnis. Eine Verletzung des Steuergeheimnisses durch unbefugtes Offenbaren (§ 30 Abs. 2 AO) ist gemäß § 355 des Strafgesetzbuchs strafbar. 3. Welche Auswirkungen hat die derzeitige Situation der Elsflether Werft auf die bestehenden Aufträge und insbesondere auf die Sanierung der Gorch Fock? Der Landesregierung liegen keine Informationen zu den Auswirkungen auf bestehende Aufträge der Elsflether Werft AG vor. 4. Welche finanziellen und zeitlichen Auswirkungen wird eine Insolvenz der Elsflether Werft AG auf die Fertigstellung der Gorch Fock nach Einschätzung der Landesregierung haben? Es liegen der Landesregierung keine Informationen vor, um dieses einschätzen zu können. 5. Hält es die Landesregierung für ratsam, weitere Sanierungsarbeiten an der Gorch Fock so lange auszusetzen, bis die Korruptionsvorwürfe gegenüber der Werft und deren finanzielle Situation geklärt ist (bitte begründen)? Um dieses abschließend beurteilen zu können, liegen der Landesregierung keine ausreichenden Informationen vor. 6. Wem gehört zu welchen Anteilen die Werft bzw. die Sky Stiftung? Laut Presseberichterstattung (HAZ, 16.03.2019) wurde der Schiffbaubetrieb 2009 auf die Sky-Stiftung übertragen. Bis heute hält die Stiftung 6 % der Anteile direkt und 94 % über eine Vermögensverwaltungsgesellschaft . Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3393 3 7. Wäre die Gorch Fock bei einem Insolvenzverfahren Teil der Insolvenzmasse? Und wenn dem so ist, welche Konsequenzen gingen daraus hervor, z. B. wer bezahlt dann die Gläubiger? Hierzu liegen der Landesregierung keine Informationen vor. 8. In welcher Weise werden die Instandsetzungskosten der Gorch Fock u. a. wegen des Eigentumsvorbehalts nicht bezahlter Subunternehmer noch einmal weiter steigen? Hierzu liegen der Landesregierung keine Informationen vor. 9. In welcher Weise wird sichergestellt, dass Löhne und Gehälter der betroffenen Beschäftigten im Fall einer Insolvenz nicht der Insolvenzmasse zugeteilt werden und damit die Beschäftigten weiter ein verlässliches Einkommen beziehen können? Die Elsflether Werft AG befindet sich zurzeit im vorläufigen Insolvenzverfahren. Über das Insolvenzgeld sind für die Monate Februar und März 2019 die Gehälter der Beschäftigten gesichert. Die Gewährung für April 2019 wird erwartet. Für den Zeitpunkt nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens liegen der Landesregierung keine Informationen vor. 10. Wie viele und welche Zuliefererbetriebe in Niedersachsen mit wie vielen Mitarbeitenden sind ebenfalls mit welchen Auswirkungen von der Insolvenz betroffen? Entsprechend der Pressemitteilung der IG Metall Wesermarsch vom 25.02.2019 sind „hunderte Arbeitsplätze bei Zulieferern und anderen Unternehmen in Niedersachsen und Bremen“ betroffen. Laut HAZ vom 16.03.2019 sind 50 bis 60 Subunternehmer in den „Gorch-Fock“-Auftrag involviert. Weitere Informationen liegen der Landesregierung nicht vor. 11. Wie kann es sein, dass eine Werft den Auftrag für die Sanierung der Gorch Fock erhält, die noch nicht einmal über ein eigenes Dock verfügt? Der Auftrag zur Sanierung der Gorch Fock wurde durch den Bund vergeben. Der Landesregierung liegen zu diesem Vergabeverfahren keine Erkenntnisse vor. 12. Ist ein solches Vorgehen in der Schiffsbaubranche üblich? Auf die Antwort zu Frage 11 wird verwiesen; Art und Umfang einer Auftragsabwicklung erfolgen durch vertragliche Vereinbarungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Die Landesregierung ist an vertraglichen Vereinbarungen nicht beteiligt. Dementsprechend liegen der Landesregierung hierzu keine Erkenntnisse vor. (Verteilt am 02.04.2019) Drucksache 18/3393 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Meta Janssen-Kucz und Detlev Schulz-Hendel (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung Insolvenz: Wie geht es weiter mit der Elsflether Werft und der Gorch Fock?