Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3406 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Stefan Wirtz (AfD) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz namens der Landesregierung Trassenführung und Bau des SuedLink Anfrage des Abgeordneten Stefan Wirtz (AfD), eingegangen am 27.02.2019 - Drs. 18/3082 an die Staatskanzlei übersandt am 05.03.2019 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz namens der Landesregierung vom 02.04.2019 Vorbemerkung des Abgeordneten Der SuedLink ist eine etwa 700 km lange Gleichstromtrasse, die den Süden Deutschlands mit Solar - und Windstrom aus dem Norden Deutschlands versorgen soll. Der Bau der Trasse gilt als Kernvorhaben der Energiewende. Es handelt sich dabei um 10 bis 15 cm dicke Kabel, die eine Spannung von 320 000 Volt aufweisen. Der längste Teil der Kabeltrasse verläuft mit 315 km durch Niedersachsen. Die Netzbetreiber TenneT und TransnetBW haben am 21.02.2019 den Vorschlagskorridor bekannt gegeben (HAZ vom 22.02.2019). Danach wird die Trasse nicht wie erwartet östlich, sondern westlich an Hannover vorbeiführen. Der Korridor soll während der Bauzeit eine Breite von 55 m aufweisen. Nach Fertigstellung soll eine Schneise von 30 m bleiben. Anwohner und Gemeinden der betroffenen Gebiete künden Widerstand an. Das Projekt soll nach jetzigem Kenntnisstand 10 Milliarden Euro kosten, welche auf die Stromkunden umgelegt werden. Der SuedLink sollte ursprünglich 2025 fertiggestellt werden. Diese Frist wird jedoch nach Auffassung der Planer nicht eingehalten werden können. Es wird davon ausgegangen, dass Klagen eingereicht werden. Sowohl Gemeinden als auch Privatpersonen haben die Möglichkeit zu klagen. Wie Die Welt berichtet, sind insgesamt ca. 50 000 Grundstückseigentümer betroffen (https://www.welt.de/wirtschaft/article189191555/Deutschlands-Stromautobahn-kommt-zu-spaetund -ist-zu-klein.html, abgerufen am 22.02.2019). Vorbemerkung der Landesregierung Das Projekt SuedLink befindet sich derzeit im sogenannten Bundesfachplanungsverfahren. Die Vorhabenträger TenneT und TransnetBW GmbH haben auf Basis des Untersuchungsrahmens den Vorschlagstrassenkorridor auf der Grundlage vertiefter Untersuchungen verändert und am 21.02.2019 vorgestellt. Die Vorhabenträger werden nun die Antragsunterlagen nach § 8 des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes (NABEG) bei der verfahrensführenden Behörde, der Bundesnetzagentur einreichen. Dies ist für die Niedersachsen betreffenden Abschnitte am 08.03.2019 (Abschnitt C), 15.03.2019 (Abschnitt A) und am 22.03.2019 für den Abschnitt B erfolgt. Die Bundesnetzagentur prüft die Unterlagen auf Vollständigkeit und leitet anschließend zu den einzelnen Abschnitten die Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 9 NABEG ein. In der Verantwortung des Bundes liegt es, die Raum- und Umweltverträglichkeit des Vorschlagstrassenkorridors und der infrage kommenden Alternativen zu prüfen. Das Ergebnis des Bundesfachplanungsverfahrens und damit die Festlegung eines verbindlichen 1 000 m breiten Trassenkorridors ist noch offen. Für diese ländergrenzenüberschreitenden Vorhaben liegt die gesamte Genehmigungsverantwortung (Bundesfachplanung und Planfeststellung) bei der Bundesnetzagentur (BNetzA). Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3406 2 Die Niedersächsische Landesregierung wird als Träger öffentlicher Belange in dem Verfahren beteiligt . Sie wird ihrerseits die Trassenvorschläge und den genauen Trassenverlauf prüfen und unter unterschiedlichsten fachlichen Aspekten gegenüber der BNetzA Stellung nehmen. Der Landesregierung geht es darum, dass im niedersächsischen Verlauf eine möglichst allen Belangen gerecht werdende Trassenführung festgestellt wird. Die Prüfung der Landesregierung hat erst begonnen. Unter Federführung des für die Raumordnung zuständigen Landwirtschaftsministeriums wird eine ressortabgestimmte Stellungnahme bis voraussichtlich Juni 2019 erarbeitet. 1. Welche Maximaltemperatur werden die Erdkabel aufweisen? Der Landesregierung liegen zu dieser Frage keine eigenen Erfahrungen vor. Nach Informationen der Vorhabenträger führt der Betrieb von DC-Kabeln durch die Verlustleistung von rund 30 Watt/m pro Kabel zu einer Erwärmung im Nahbereich des Kabels. Die maximal zulässigen Temperaturen der eingesetzten Kabel sind abhängig von dem verwendeten Isolationsmaterial . Dies bedeutet, dass die Temperatur im Bereich der Kabelbettung im Durchschnitt bei etwa 40 °C liegt. Durch Systemauslegungen, Leiterdurchmesser, Abstand der Kabel zueinander in einem Graben und Abstand zwischen den Gräben sowie durch die Verlegetiefe kann das umgebende Temperaturfeld beeinflusst werden. Direkt an der Oberfläche wird diese Erhöhung im Bereich täglicher Temperaturschwankungen liegen, je nach Jahreszeit jedoch unterschiedlich ausgeprägt. Im Unterboden wird es zu einer Temperaturerhöhung kommen, die lastabhängig ist. 2. Welche Auswirkungen hat die von den Hochspannungskabeln ausgehende Erwärmung auf den Boden und den landwirtschaftlichen Ertrag? Betriebsbedingte Erwärmung des Bodens durch erdverlegte Höchstspannungsleitungen kann potenziell zur lokalen Austrocknung des Bodens und damit zu Wasser- und Nährstoffmangel führen. Zudem sind Effekte auf die Verschiebung des Artenspektrums, auf die Reaktionskinetik von Umsetzungsprozessen im Boden sowie auf die zeitliche Verschiebung bei der phänologischen Entwicklung von Kulturpflanzen möglich. Die Auswirkungen sind u. a. von den Bodeneigenschaften und dem Belastungsgrad des Netzes abhängig. Auf die potenzielle Beeinträchtigung des Bodens durch Erwärmung wurde bereits in der Stellungnahme der Landesregierung vom 22.05.2017 zu den Antragsunterlagen nach § 6 NABEG sowie in der Handlungsempfehlungen zur frühzeitigen Berücksichtigung der Belange des Bodenschutzes in Planungsverfahren zur Erdkabelverlegung des Landesamts für Bergbau, Energie und Geologie vom 22.03.2017 hingewiesen. Diese sind auf der Webseite http://www.netzausbau-niedersachsen.de/vorhaben/suedlink/index.html (ab 01.04.2019 unter www.netzausbau.niedersachsen.de) veröffentlicht. Zudem hat TenneT in den letzten Jahren in Niedersachsen und Schleswig-Holstein bereits elf Offshorenetzanbindungsleitungen als See- und Erdkabelsysteme verlegt. Nach Informationen der TenneT vom 12.03.2019 zeigt sich beim Betrieb von Erdkabeln auf der Festlandseite zur Anbindung von Offshorewindparks derzeit keine Bodenerwärmung, die an der Erdoberfläche festzustellen ist. Die TenneT hat dazu mitgeteilt, dass dies von den regionalspezifischen Boden- und Grundwasserverhältnissen abhängig sei. Die TenneT sieht sich durch bisherige wissenschaftliche Studien bestätigt; diese würden ebenfalls nicht davon ausgehen, dass mit signifikanten Veränderungen bezüglich der Wärmeentwicklung und Ertragseinbußen zu rechnen sei. Ergänzend soll diese Thematik durch zusätzliche Studien noch genauer untersucht werden . 3. Inwiefern geht von den Hochspannungskabeln eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit aus? 4. Welche Maßnahmen werden für die Sicherheit der Menschen getroffen? Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 3 und 4 gemeinsam beantwortet. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3406 3 Bei im Boden verlegten Gleichstrom-Hochspannungskabeln reicht eine Betrachtung des erzeugten Magnetfelds, weil das erzeugte elektrische Feld durch das Kabel selbst abgeschirmt wird. Der Schutz des Menschen vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Gleichstromanlagen ist in der Sechsundzwanzigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über elektromagnetische Felder- 26. BImSchV) geregelt. Diese schreibt für Orte, die zum dauerhaften oder vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt sind, bei höchster betrieblicher Anlagenauslastung einen Wert für statische Felder von höchstens 500 µT vor (siehe § 3 a, 26. BImSchV). Bei Einhaltung dieser Werte ist von keinen schädlichen Umweltauswirkungen für den Menschen auszugehen. Der Antragsteller des Bauvorhabens muss im Genehmigungsverfahren nachweisen, dass er die Anforderungen nach 26. BImSchV und der Konkretisierungen der Vorsorge nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der Verordnung über elektromagnetische Felder - 26. BImSchV (26. BImSchVVwV, Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der Verordnung über elektromagnetische Felder) einhält. Hierzu zählen die Einhaltung von Grenzwerten (26. BImSchV) und auch die Prüfung und gegebenenfalls Durchführung von Maßnahmen zur Minimierung auftretender Felder nach dem Stand der Technik unter Berücksichtigung von Gegebenheit im Einwirkungsbereich der jeweiligen Anlage (§ 4 Abs. 2 26. BImSchV und 26. BImSchVVwV). In der Regel werden in den Antragsunterlagen die Emissionen der Anlage im ungünstigsten Fall berechnet oder vergleichbare Anlagen betrachtet. Die Unterlagen für das SuedLink-Vorhaben werden im Rahmen der vorgeschriebenen behördlichen Verfahren durch die verfahrensführende Bundesnetzagentur auf Einhaltung der oben angeführten Bedingungen durch eigene Berechnungen und Plausibilitätsbetrachtungen geprüft. 5. Wie viele Gemeinden werden voraussichtlich von der Trassenführung betroffen sein? In Niedersachsen verläuft das Gesamttrassenkorridornetz (die Gesamtheit aller untersuchten Trassen im Untersuchungsgebiet (inkl. Vorschlagstrassenkorridor)) voraussichtlich über das Gebiet von 154 Einheits- und Mitgliedsgemeinden. Der Vorschlagstrassenkorridor verläuft voraussichtlich über das Gebiet von 54 Einheits- und Mitgliedsgemeinden. Da das Ergebnis der Bundesfachplanung noch offen ist, kann sich die Betroffenheit noch ändern. 6. Ist auf der 30 m breiten Schneise nach Fertigstellung der Kabelverlegung eine Bepflanzung vorgesehen, oder muss der Bereich freigehalten werden? Nach Informationen des Vorhabenträgers ist der eigentliche Trassenraum einschließlich des Schutzstreifens künftig von tiefwurzelnden Pflanzen freizuhalten. Die landwirtschaftliche Nutzung des Schutzstreifens ist weiterhin möglich. Der Anbau von Sonderkulturen, d. h. verschiedene Gehölze , die im Obstbau eingesetzt werden, können in Abstimmung mit dem Vorhabenträger unter Auflagen zur Gewährleistung der Betriebssicherheit der Kabelanlage erfolgen. Im Bereich von Waldflächen tritt bei offener Verlegung ein dauerhafter Nutzungsentzug auf, da tiefwurzelnde Gehölze im Bereich von Kabelgräben und Schutzstreifen nicht zulässig sind. Zudem sind die Aufwuchshöhen von Randgehölzen zu begrenzen. Forstwirtschaftliche Nutzung ist im Bereich von Schutzstreifen vorwiegend nur in Form von Holzlagerplätzen und Waldwegen möglich. Um in Bereichen mit arten- und gebietsschutzrechtlich relevanten Artvorkommen Beeinträchtigungen durch Barrierewirkungen zu vermeiden, können Heckenpflanzungen in regelmäßigen Abständen quer zur Schneise angelegt werden. Waldquerungen sind somit für alle Belange von Wald und Forstwirtschaft von hoher Bedeutung und stellen einen besonderen Raumwiderstand im Zuge der Trassenfindung dar. 7. Wie wird die Schneise gekennzeichnet werden? Im offenen Land ist der Verlauf der Kabeltrasse nur durch Markierungspfähle an Anfangs- und Endpunkten von Bohrungen gekennzeichnet. Alle Anlagen, die zur Errichtung der Kabeltrasse erforderlich sind, werden nach Abschluss der Bauphase entfernt. Die Erdkabel selbst werden mit ent- Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3406 4 sprechenden Markierungsbändern versehen, um versehentliche Beschädigungen im Zuge von Erdarbeiten (z. B. durch Dritte) zu verhindern. 8. Wird die Schneise eine Zerschneidungswirkung haben, und wenn ja, welche Auswirkungen auf die Umwelt sind zu erwarten? Ziel des derzeit laufenden Bundesfachplanungsverfahrens ist die Festlegung eines rund 1 000 m breiten Erdkabel-Korridors. Der genaue Trassenverlauf, die Bauweise (z. B. offen oder geschlossen ), Maßnahmen zur Vermeidung oder Kompensation von nachteiligen Umweltauswirkungen sowie weitere Einzelheiten werden im nachgelagerten Planfeststellungsverfahren festgelegt. Eine temporäre Zerschneidungswirkung durch die SuedLink-Trasse wird sich während der Bauphase vor allem im Bereich des Kabelgrabens (bei offener Bauweise) sowie durch Baustraßen und Baustelleneinrichtungsflächen ergeben. Ein möglicher Umwelteffekt kann die Barriere- oder Fallenwirkung für bodengebunden wandernde Organismen sein. Insbesondere in Waldbereichen wird die Trasse (bei offener Bauweise) dauerhaft in der Landschaft sichtbar bleiben, da tiefwurzelnde Gehölze im Bereich von Kabelgräben und Schutzstreifen nicht zulässig und die Aufwuchshöhen von Randgehölzen begrenzt sind. Allgemein sind vor allem bei offener Bauweise weitere bau-, anlage- oder betriebsbedingte Auswirkungen der Erdkabeltrasse möglich, wie z. B. – Inanspruchnahme oder Versiegelung von Flächen, – Veränderungen oder Verluste von Vegetation und Biotopstrukturen, – Veränderungen abiotischer Standortfaktoren, – Störung empfindlicher Tierarten und gegebenenfalls Erholungssuchender, – Veränderungen des Landschaftsbildes (insbesondere in gehölzbetonten Landschaftsausschnitten ). 9. Führt der SuedLink durch niedersächsische Naturschutzgebiete oder Landschaftsschutzgebiete ? Wenn ja, durch welche? Der SuedLink wird in Niedersachsen voraussichtlich auch Naturschutzgebiete (NSG) und Landschaftsschutzgebiete (LSG) queren. Bestehende NSG oder LSG, die (teilweise) im derzeit bekannten Gesamt-Trassenkorridornetz liegen oder von diesem berührt werden, finden sich in nachstehender Tabelle (Grundlage: Schutzgebietsdokumentation des NLWKN, Stand viertes Quartal 2018). Schutzgebietskategorie Name Untere Naturschutzbehörde Naturschutzgebiet Brandmoorwiesen Region Hannover Naturschutzgebiet Schwarzes Moor bei Bülstedt Landkreis Rotenburg (Wümme ) Naturschutzgebiet Obere Wümmeniederung Landkreis Heidekreis, Landkreis Harburg Naturschutzgebiet Auequelle Landkreis Rotenburg (Wümme ), Landkreis Verden Naturschutzgebiet Hügelgräberheide bei Langeloh Landkreis Heidekreis Naturschutzgebiet Schwarzes Moor bei Dannhorn Landkreis Heidekreis Naturschutzgebiet Leineaue unter dem Rammelsberg Landkreis Hildesheim Naturschutzgebiet Gronauer Masch Landkreis Hildesheim Naturschutzgebiet Allwördener Außendeich/Brammersand Landkreis Stade Naturschutzgebiet Oberes Fintautal Landkreis Rotenburg (Wümme ), Landkreis Heidekreis Naturschutzgebiet Hügelgräber-Heide bei Kirchlinteln Landkreis Verden Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3406 5 Schutzgebietskategorie Name Untere Naturschutzbehörde Naturschutzgebiet Seemoor und Schwarzes Moor bei Zahrensen Landkreis Heidekreis Naturschutzgebiet Altendorfer Berg Landkreis Northeim Naturschutzgebiet Riensheide mit Stichter See und Sägenmoor Landkreis Heidekreis Naturschutzgebiet Rhumeaue/Ellerniederung/Gillersheimer Bachtal Landkreis Göttingen, Landkreis Northeim, Landkreis Göttingen Naturschutzgebiet Fuhsetal Landkreis Peine Naturschutzgebiet Husumer Tal Landkreis Northeim Naturschutzgebiet Schilfbruch Region Hannover Naturschutzgebiet Ziegeunerwäldchen Region Hannover Naturschutzgebiet Delligser Steinbruch Landkreis Hildesheim, Landkreis Holzminden Naturschutzgebiet Alter Schloßpark Wrisbergholzen Landkreis Hildesheim Naturschutzgebiet Untere Allerniederung bei Boye Stadt Celle Naturschutzgebiet Oderaue Landkreis Göttingen, Landkreis Northeim Naturschutzgebiet Vehmsmoor Landkreis Heidekreis Naturschutzgebiet Laubwälder im Hils Landkreis Holzminden Naturschutzgebiet Allerschleifen zwischen Wohlendorf und Hülsen Landkreis Heidekreis, Landkreis Verden Naturschutzgebiet Braken, Harselah, Kahles und Wildes Moor Landkreis Stade Naturschutzgebiet Kahles und Wildes Moor Landkreis Stade Naturschutzgebiet Trockenlebensräume - Siebenberge , Vorberge Landkreis Hildesheim Naturschutzgebiet Karlsberg Landkreis Hildesheim Naturschutzgebiet Großes Moor bei Becklingen Landkreis Celle, Landkreis Heidekreis Naturschutzgebiet Wietzendorfer Moor Landkreis Heidekreis Naturschutzgebiet Mittleres Innerstetal mit Kanstein Landkreis Goslar, Landkreis Wolfenbüttel, Kreisfreie Stadt Salzgitter, Landkreis Hildesheim Naturschutzgebiet Neuklosterholz Landkreis Stade Naturschutzgebiet Hohes Moor Randbereiche Landkreis Stade Naturschutzgebiet Wolfsgrund Landkreis Rotenburg (Wümme ) Naturschutzgebiet Wiestetal Landkreis Rotenburg (Wümme ), Landkreis Verden Naturschutzgebiet Veerseniederung Landkreis Rotenburg (Wümme ) Naturschutzgebiet Beverniederung Landkreis Rotenburg (Wümme ) Landschaftsschutzgebiet Föhren- und Wacholdergebiet bei der Ahauser Mühle Landkreis Rotenburg (Wümme ) Landschaftsschutzgebiet Eversener See Landkreis Rotenburg (Wümme ) Landschaftsschutzgebiet Lehrdetal Landkreis Rotenburg (Wümme ) Landschaftsschutzgebiet Lehrdetal Landkreis Heidekreis Landschaftsschutzgebiet Jettebruch Landkreis Heidekreis Landschaftsschutzgebiet Oterser Bruch Landkreis Verden Landschaftsschutzgebiet Große und Kleine Moorteile Otersen Landkreis Verden Landschaftsschutzgebiet Oeninger Bruch Landkreis Heidekreis Landschaftsschutzgebiet Wümmeniederung unterhalb Rotenburg Landkreis Rotenburg (Wümme ) Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3406 6 Schutzgebietskategorie Name Untere Naturschutzbehörde Landschaftsschutzgebiet Oertzetal von Müden bis zur Mündung in die Aller Landkreis Celle Landschaftsschutzgebiet Entenfang Boye Stadt Celle Landschaftsschutzgebiet Suttorfer Bruchgraben Region Hannover Landschaftsschutzgebiet Toteismoor Region Hannover Landschaftsschutzgebiet Hainwald (westliche und nordöstliche Erweiterung) Landkreis Peine Landschaftsschutzgebiet Horst/Kreiswiesen Glindbruch Landkreis Peine Landschaftsschutzgebiet Finie Landkreis Hildesheim Landschaftsschutzgebiet Asseler Holz Landkreis Wolfenbüttel Landschaftsschutzgebiet Asselgrabenniederung Landkreis Wolfenbüttel Landschaftsschutzgebiet Gronauer Masch Landkreis Hildesheim Landschaftsschutzgebiet Limberg und Jeinser Holz Region Hannover Landschaftsschutzgebiet Südhang des Clusberges Landkreis Northeim Landschaftsschutzgebiet Im Flethe Region Hannover Landschaftsschutzgebiet Garbsener Moorgeest Region Hannover Landschaftsschutzgebiet Osterwalder Moorgeest Region Hannover Landschaftsschutzgebiet Lühesand Landkreis Stade Landschaftsschutzgebiet Oberes Böhmetal Landkreis Heidekreis Landschaftsschutzgebiet Untere Bade und Geest Landkreis Rotenburg (Wümme ) Landschaftsschutzgebiet Osterheide - Welzer Grund Region Hannover Landschaftsschutzgebiet Hainwald Landkreis Peine Landschaftsschutzgebiet Hainwald Region Hannover Landschaftsschutzgebiet Steinbruch Häneken Landkreis Hildesheim Landschaftsschutzgebiet Himstedter und Bettrumer Lah Landkreis Hildesheim Landschaftsschutzgebiet Klein Himstedter Rotten Landkreis Hildesheim Landschaftsschutzgebiet Vorholzer Bergland Landkreis Hildesheim Landschaftsschutzgebiet Hainberg Landkreis Hildesheim Landschaftsschutzgebiet Selter Landkreis Hildesheim Landschaftsschutzgebiet Bodensteiner Klippen und Klein Rhüdener Holz Landkreis Goslar Landschaftsschutzgebiet Mittlere Leine Region Hannover Landschaftsschutzgebiet Auterniederung Region Hannover Landschaftsschutzgebiet Hube, Greener Wald und Luhberg Landkreis Northeim Landschaftsschutzgebiet Nettetal Landkreis Goslar Landschaftsschutzgebiet Nettetal Landkreis Hildesheim Landschaftsschutzgebiet Gestorfer Lößhügel Region Hannover Landschaftsschutzgebiet Landwehr - Süllberg Region Hannover Landschaftsschutzgebiet Wilde Berge und Umgebung Landkreis Heidekreis Landschaftsschutzgebiet Ihmeniederung Region Hannover Landschaftsschutzgebiet Lohnder - Almhorster Wald Region Hannover Landschaftsschutzgebiet Riensheide Landkreis Heidekreis Landschaftsschutzgebiet Leinebergland Landkreis Northeim Landschaftsschutzgebiet Burgdorfer Holz Region Hannover Landschaftsschutzgebiet Obere Wümmeniederung Landkreis Rotenburg (Wümme ) Landschaftsschutzgebiet Hallerniederung Region Hannover Landschaftsschutzgebiet Untereichsfeld Landkreis Göttingen Landschaftsschutzgebiet Norddeister Region Hannover Landschaftsschutzgebiet Böhmetal Landkreis Heidekreis Landschaftsschutzgebiet Osterwald Landkreis Hildesheim Landschaftsschutzgebiet Süd-Deister Region Hannover Landschaftsschutzgebiet Calenberger Börde Region Hannover Landschaftsschutzgebiet Schilfbruch Region Hannover Landschaftsschutzgebiet Untere Leine Region Hannover Landschaftsschutzgebiet Westerhöfer Bergland - Langfast Landkreis Northeim Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3406 7 Schutzgebietskategorie Name Untere Naturschutzbehörde Landschaftsschutzgebiet Lehrdetal im Landkreis Verden Landkreis Verden Landschaftsschutzgebiet Schwinge und Nebentäler Landkreis Stade Landschaftsschutzgebiet Riehe, Alme, Gehbeek und Subeek Landkreis Hildesheim Landschaftsschutzgebiet Leinetal Stadt Göttingen Landschaftsschutzgebiet Ummel/Dickes Holz Landkreis Rotenburg (Wümme ) Landschaftsschutzgebiet Sieben Berge und Vorberge Landkreis Hildesheim Landschaftsschutzgebiet Sackwald Landkreis Hildesheim Landschaftsschutzgebiet Leinebergland Landkreis Göttingen Landschaftsschutzgebiet Neukloster Forst Landkreis Stade Landschaftsschutzgebiet Schwingetal Landkreis Stade Landschaftsschutzgebiet Ostetal Landkreis Rotenburg (Wümme ) Landschaftsschutzgebiet Saaletal Landkreis Hameln-Pyrmont Landschaftsschutzgebiet Obere Wörpe Landkreis Rotenburg (Wümme ) Natur- und Landschaftsschutzgebiete, die (teilweise) in dem Vorschlagstrassen-Korridor liegen bzw. von diesem berührt werden, sind nachstehender Auflistung zu entnehmen (Grundlage: Schutzgebietsdokumentation des NLWKN, Stand viertes Quartal 2018). Schutzgebietskategorie Name Untere Naturschutzbehörde Naturschutzgebiet Brandmoorwiesen Region Hannover Naturschutzgebiet Allwördener Außendeich /Brammersand Landkreis Stade Naturschutzgebiet Ziegeunerwäldchen Region Hannover Naturschutzgebiet Delligser Steinbruch Landkreis Hildesheim, Landkreis Holzminden Naturschutzgebiet Vehmsmoor Landkreis Heidekreis Naturschutzgebiet Laubwälder im Hils Landkreis Holzminden Naturschutzgebiet Hohes Moor Randbereiche Landkreis Stade Naturschutzgebiet Veerseniederung Landkreis Rotenburg (Wümme) Naturschutzgebiet Beverniederung Landkreis Rotenburg (Wümme) Landschaftsschutzgebiet Vareler Wacholdergebiet Landkreis Rotenburg (Wümme) Landschaftsschutzgebiet Lehrdetal Landkreis Rotenburg (Wümme) Landschaftsschutzgebiet Lehrdetal Landkreis Heidekreis Landschaftsschutzgebiet Suttorfer Bruchgraben Region Hannover Landschaftsschutzgebiet Finie Landkreis Hildesheim Landschaftsschutzgebiet Limberg und Jeinser Holz Region Hannover Landschaftsschutzgebiet Garbsener Moorgeest Region Hannover Landschaftsschutzgebiet Osterwalder Moorgeest Region Hannover Landschaftsschutzgebiet Osterheide - Welzer Grund Region Hannover Landschaftsschutzgebiet Selter Landkreis Hildesheim Landschaftsschutzgebiet Mittlere Leine Region Hannover Landschaftsschutzgebiet Auterniederung Region Hannover Landschaftsschutzgebiet Gestorfer Lößhügel Region Hannover Landschaftsschutzgebiet Landwehr - Süllberg Region Hannover Landschaftsschutzgebiet Ihmeniederung Region Hannover Landschaftsschutzgebiet Lohnder - Almhorster Wald Region Hannover Landschaftsschutzgebiet Leinebergland Landkreis Northeim Landschaftsschutzgebiet Obere Wümmeniederung Landkreis Rotenburg (Wümme) Landschaftsschutzgebiet Hallerniederung Region Hannover Landschaftsschutzgebiet Norddeister Region Hannover Landschaftsschutzgebiet Böhmetal Landkreis Heidekreis Landschaftsschutzgebiet Osterwald Landkreis Hildesheim Landschaftsschutzgebiet Süd-Deister Region Hannover Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3406 8 Schutzgebietskategorie Name Untere Naturschutzbehörde Landschaftsschutzgebiet Calenberger Börde Region Hannover Landschaftsschutzgebiet Untere Leine Region Hannover Landschaftsschutzgebiet Schwinge und Nebentäler Landkreis Stade Landschaftsschutzgebiet Leinetal Stadt Göttingen Landschaftsschutzgebiet Leinebergland Landkreis Göttingen Landschaftsschutzgebiet Schwingetal Landkreis Stade Landschaftsschutzgebiet Ostetal Landkreis Rotenburg (Wümme) Landschaftsschutzgebiet Saaletal Landkreis Hameln-Pyrmont Insgesamt können weitere für die Unterschutzstellung vorgesehene, aber noch nicht als NSG oder LSG ausgewiesene Gebiete oder zum Zeitpunkt der Auswertung noch nicht in die Schutzgebietsdokumentation des NLWKN eingepflegte NSG oder LSG vom SuedLink betroffen sein. Diese sind ebenfalls in den SuedLink-Planungen zu berücksichtigen. 10. Führt der SuedLink durch niedersächsische Naherholungsgebiete? Wenn ja, durch welche? Die Bezeichnung „Naherholungsgebiet“ ist keine eigenständige Planungskategorie; Daten hierüber können daher der Landesregierung nicht vorliegen. Auch Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete können Naherholungsgebiete sein; auf die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen. 11. Im Falle einer positiven Beantwortung der Fragen 10 und 11: Welche Auswirkungen auf niedersächsische Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete und/oder Naherholungsgebiete sind zu erwarten? Die Fragestellung bezieht sich vermutlich auf die Fragen 9 und 10. Die in der Antwort zu Frage 8 beispielhaft aufgeführten Umweltauswirkungen können grundsätzlich auch in Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten auftreten. 12. Vor dem Hintergrund, dass einige der in Niedersachsen von der Trassenführung voraussichtlich betroffenen Gebiete auf Tourismus angewiesen sind: Welche Auswirkungen auf den Tourismus sind zu erwarten? In Niedersachsen wird die freie Landschaft für Wander- und Radwege mit begleitender Infrastruktur für Rastplätze, Aussichtstürme und Abstellanlagen genutzt. Bei den Wegen kann es im Rahmen der Bauphase des SuedLink zu Beeinträchtigungen kommen. Nach Abschluss der Verlegung des Erdkabels werden diese Infrastrukturen wiederhergestellt. Falls eine Wiederherstellung am Ort nicht möglich ist, hat der Vorhabenträger im Einvernehmen mit dem Eigentümer Ersatz zu leisten. In Erdkabelbauweise verlegte Leitungen beeinträchtigen die touristische Nutzung der Landschaft in deutlich geringerer Weise als Freileitungen. Im Rahmen der laufenden Trassenkorridorprüfung werden Möglichkeiten der Umleitungen um Tourismusbetriebe im Außenbereich geprüft, um negative Wirkungen des SuedLinks auf den Tourismus zu minimieren. 13. Vor dem Hintergrund, dass 2022 das letzte deutsche Atomkraftwerk abgeschaltet werden soll und die Betreiber des SuedLink schon jetzt sagen, dass der SuedLink nicht bis 2025 fertiggestellt sein wird: Wie wird sichergestellt, dass es nicht zu einer Versorgungslücke (Stromlücke) kommt? Ausweislich der Daten der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen ist Deutschland seit 2003 kontinuierlich Stromexportland. Seit 2003 übertraf die inländische Stromerzeugung somit in jedem Jahr Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3406 9 den inländischen Strombedarf. Im Jahr 2018 betrug der Exportüberschuss laut der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen rund 50 TWh. Auch der aktuelle Entwurf des Netzentwicklungsplans der Übertragungsnetzbetreiber, der Szenarien für die Jahre 2025, 2030 und 2035 enthält, geht für Deutschland auch zukünftig von einen Exportüberschuss aus. Laut den genehmigten Szenarien der Übertragungsnetzbetreiber ist eine Stromlücke somit nicht zu erwarten. Anzumerken ist, dass die Netzstabilität und die Versorgungssicherheit durch zahlreiche Instrumente wie z. B. den Regelleistungsmarkt, die Netzreserve oder die Kapazitätsreserve zusätzlich abgesichert werden. Darüber hinaus erfolgt gemäß § 51 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ein kontinuierliches und vorausschauendes Monitoring der Versorgungssicherheit durch das Bundeswirtschaftsministerium . 14. Vor dem Hintergrund sich widersprechender Aussagen bezüglich der aufschiebenden Wirkung von Klagen in der HAZ vom 22.02.2019 und der WELT vom 22.02.2019: Haben Klagen von Grundstückseigentümern oder Gemeinden eine aufschiebende Wirkung für den Bau des SuedLink oder nicht? SuedLink durchläuft nach der Bundesfachplanung ein ebenfalls in Abschnitte unterteiltes Planfeststellungsverfahren , wie es auch bei anderen Infrastrukturprojekten in Deutschland üblich ist. Das Genehmigungsverfahren zum Bau des SuedLinks erfolgt auf der Grundlage des EnWG. Entsprechend § 43 e EnWG hat eine Anfechtungsklage gegen einen Planfeststellungsbeschluss oder eine Plangenehmigung grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung. Allerdings kann auf Antrag des Klägers das Gericht die aufschiebende Wirkung anordnen, wenn es nach einer summarischen Prüfung der Klage in der Hauptsache von einer überwiegenden Erfolgswahrscheinlichkeit derselben ausgeht. (Verteilt am 03.04.2019) Drucksache 18/3406 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Stefan Wirtz (AfD) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz Trassenführung und Bau des SuedLink