Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3419 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Jens Ahrends (AfD) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung Dokumentprüfgeräte zur Erkennung gefälschter Ausweispapiere Anfrage des Abgeordneten Jens Ahrends (AfD), eingegangen am 27.02.2019 - Drs. 18/3058 an die Staatskanzlei übersandt am 01.03.2019 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 03.04.2019 Vorbemerkung des Abgeordneten Gemäß B.Z. Berlin vom 19.02.2019 entstehen dem Land Berlin pro Aufnahme einer falschen Identität in das Melderegister bis zu 40 000 Euro Schaden. Der flächendeckende Einsatz von Dokumentprüfgeräten zur Erkennung gefälschter Ausweispapiere wurde bisher noch nicht umgesetzt. (Quelle: https://www.bz-berlin.de/berlin/kolumne/buergeraemter-koennen-gefaelschte-paesseimmer -noch-nicht-erkennen ) Vorbemerkung der Landesregierung Bei den niedersächsischen Städten und Gemeinden sind 186 Dokumentenprüfgeräte im Einsatz. 99 Kommunen benutzen Lupen, 155 nutzen Lampen im infraroten und ultravioletten Lichtspektrum, 155 Kommunen nutzen das vom Bayerischen Landeskriminalamt herausgegebene Dokumenten- Informations-System, 21 Kommunen haben einen e-Learning Kurs der Polizei Niedersachsen benutzt , in 218 Kommunen wurden die Mitarbeitenden geschult und 189 Behörden ziehen in Zweifelsfällen Dokumentenprüferinnen oder Dokumentenprüfer der Polizei zurate. Zentrale Statistiken über durch Mitwirkung der Kommunen aufgedeckte Fälschungen werden nicht geführt. Eine Verpflichtung der Kommunen, Statistiken über die Fälle zu führen, in denen sich bei ihnen der Verdacht einer Fälschung ergibt, besteht nicht. Die Antwort stützt sich daher auf Angaben der Mitarbeitenden. Auf die Jahre 2013 bis 2019 verteilen sich die gemeldeten Fälschungen wie folgt: 2013: 38, 2014: 155, 2015: 151, 2016: 275, 2017: 411, 2018: 522, 2019: 111. Von den insgesamt 1 663 erkannten Fälschungen wurden 83 ausschließlich durch Nutzung von Dokumentenprüfgeräten erkannt. 119 weitere wurden unter Zuhilfenahme von Dokumentenprüfgeräten erkannt. Eine gemeindescharfe Beantwortung der Fragen 1 bis 3 kann im Rahmen der Beantwortung einer der Öffentlichkeit zugänglichen Kleinen Anfrage nicht erfolgen, da durch ein Bekanntwerden der in den einzelnen Kommunen getroffenen Vorkehrungen zur Erkennung von gefälschten Identitätsdo- Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3419 2 kumenten und der jeweils festgestellten Fälschungen Nachteile für das Wohl des Landes Niedersachsen zu befürchten sind. Aus einer gemeindescharfen Auflistung der jeweils ergriffenen Maßnahmen können Personen, die sich unter Vorlage eines gefälschten Dokumentes anmelden wollen, über die jeweils zu erwartenden Kontrollen informieren und die Kommune auswählen, deren Maßnahmenkanon bei der vorhanden Fälschung das geringste Entdeckungsrisiko verspricht. Ebenso könnten durch eine gemeindescharfe Auflistung der erkannten Fälschungen Schlüsse über vorhandene Erfahrungen im Umgang mit gefälschten Identitätsdokumenten und das jeweilige Entdeckungsrisiko gezogen werden . 1. In welchen Städten und Gemeinden in Niedersachsen werden zur Erkennung gefälschter Ausweispapiere (z. B. bei den zuständigen Einwohnermeldeämtern) Dokumentprüfgeräte eingesetzt? Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 2. Sofern keine Dokumentprüfgeräte eingesetzt werden, wie wird sichergestellt, dass Sachbearbeiter der Bürgerämter bei Meldevorgängen gefälschte Ausweispapiere erkennen können? Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 3. Wie viele falsche Identitäten konnten seit 2013 durch den Einsatz von Dokumentprüfgeräten oder andere Maßnahmen in Niedersachsens Städten und Gemeinden festgestellt werden (bitte nach Stadt/Gemeinde, Maßnahme(n) und jeweiliger Anzahl pro Jahr auflisten )? Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 4. Wie hoch schätzt die Landesregierung den möglichen Gesamtschaden durch die Aufnahme falscher Identitäten in die Melderegister ein? In der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) werden nur die der Polizei bekannt gewordenen Straftaten einschließlich der mit Strafe bedrohten Versuche gemäß festgelegtem Straftatenkatalog, u a. der Deliktsbereich des Sozialleistungsbetrugs, registriert. Spezielle Begehungsweisen bzw. Formen , wie z. B. die Nutzung mehrerer Identitäten, um sich einen Vermögensvorteil zu verschaffen, werden nicht gesondert erfasst und können auf Grundlage der PKS somit auch nicht recherchiert werden. Ob und inwieweit falsche Identitäten in die Melderegister aufgenommen wurden, wird ebenfalls nicht durch die PKS abgebildet. In der PKS wird lediglich eine Gesamtschadenssumme im Bereich der Vermögens- und Fälschungsdelikte , zu dem u. a. die Delikte Betrug und Urkundenfälschung zählen, dargestellt. Eine Differenzierung ist jedoch, wie oben dargestellt, nicht möglich. Ein möglicher Gesamtschaden aufgrund eines Betrugs aufseiten öffentlicher Haushalte umfasst neben den Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes u. a. auch gegebenenfalls das Arbeitslosengeld II, die Sozialhilfe, die Ausbildungshilfe, das Elterngeld, das Kindergeld oder das Wohngeld . Zu der Anzahl der möglichen falschen Identitäten und der zu Unrecht bezogenen Leistungen liegen keine Informationen vor. Diese lassen sich auch nicht ermitteln. Daher ist eine pauschale Angabe im Sinne der Fragestellung nicht möglich. (Verteilt am 04.04.2019) Drucksache 18/3419 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Jens Ahrends (AfD) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport Dokumentprüfgeräte zur Erkennung gefälschter Ausweispapiere