Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3436 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Sylvia Bruns, Susanne Victoria Schütz und Björn Försterling (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung namens der Landesregierung Weiterbestehende Haftpflichtproblematik? Anfrage der Abgeordneten Sylvia Bruns, Susanne Victoria Schütz und Björn Försterling (FDP), eingegangen am 01.03.2019 - Drs. 18/3105 an die Staatskanzlei übersandt am 08.03.2019 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung namens der Landesregierung vom 05.04.2019 Vorbemerkung der Abgeordneten Der mit dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen vertraglich vereinbarte, noch durch Minister Gröhe eingeführte sogenannte Sicherstellungszuschlag von jährlich 9 098,40 Euro soll laut Presseberichten den Hebammen zurzeit mit einer Verzögerung von 17 bis 19 Wochen ausgezahlt werden. Zahlreiche Hebammen nehmen zur Begleichung der Rechnung der Haftpflichtversicherung zu Beginn des Jahres einen Kredit auf oder überziehen das Konto, damit sie diese Summe aufbringen können. Die daraus resultierende Belastung soll bei einigen Hebammen zur Aufgabe der Geburtshilfe und damit auch zu Personalmangel in den Belegkliniken geführt haben. Vorbemerkung der Landesregierung Für das Verfahren zur Auszahlung des Sicherstellungzuschlages als Haftpflichtausgleich für Hebammen mit Geburtshilfe ist der GKV-Spitzenverband auf Bundesebene zuständig. Die Landesregierung ist an diesem Verfahren nicht beteiligt. Die Berufsgruppe der Hebammen/Geburtshelfer ist von entscheidender Bedeutung bei der gesundheitlichen Versorgung von Schwangeren, Gebärenden und Wöchnerinnen. Die Thematik der „Geburtshilfe“ und die Zukunftssicherung des Hebammenberufs nehmen daher eine wichtige Rolle in der niedersächsischen Gesundheitspolitik ein. Aus diesem Grunde wurde im Oktober 2018 ein Runder Tisch „Hebammenversorgung in Niedersachsen“ eingerichtet, an dem sämtliche relevanten Akteurinnen und Akteure teilnehmen. Anlass der Einrichtung des Rundes Tisches sind insbesondere die Erhöhung der Zahl der Ausbildungsabsolventinnen und -absolventen, eine flächendeckende, gute und verlässliche medizinische Versorgung sowie die Umsetzung der EU-Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 auf Basis der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen. 1. Trifft es zu, dass die Bearbeitungszeit bei 17 Wochen oder mehr liegt? Der Landesregierung liegen dazu keine eigenen Erkenntnisse vor. Nach Auskunft vonseiten der niedersächsischen Krankenkassen kam es nach den dort vorliegenden Informationen zum Jahresbeginn 2019 vorübergehend zu längeren Bearbeitungszeiten beim zuständigen GKV-Spitzenverband . Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3436 2 2. Wenn ja, worauf ist eine Bearbeitungszeit dieser Länge zurückzuführen? Grund für diese längeren Bearbeitungszeiten sei ein nicht vorhersehbares erhöhtes Antragsaufkommen gewesen. Der GKV-Spitzenverband habe nach den aufseiten der niedersächsischen Krankenkassen vorliegenden Informationen darauf mit angepassten Ressourcen reagiert, sodass die Bearbeitungszeiten bereits wieder deutlich gesunken seien. 3. Wenn ja, sieht die Landesregierung dies als Problem an, plant sie, hier aktiv zu werden, und wenn ja, wie? Es sind keine Maßnahmen der Landesregierung geplant. 4. Trifft es zu, dass keine Bestätigung des Antragseinganges erfolgt? Der Landesregierung liegen insoweit zu einzelnen Antragsverfahren keine Informationen vor. Die Antragstellung erfolgt gemäß Anlage 1.4 des Vertrags über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134 a SGB V (Formular für die Zahlung eines Ausgleiches der Haftpflichtkostensteigerung). Auf diesem Formular heißt es unter der Überschrift in einem Klammerzusatz: „Eine Empfangsbestätigung wird nicht versandt.“ 5. Sind Fälle der Berufsaufgabe aufgrund langer Wartezeiten bekannt? Der Landesregierung sind solche Fälle nicht bekannt. (Verteilt am 09.04.2019) Drucksache 18/3436 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Weiterbestehende Haftpflichtproblematik?