Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3442 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Björn Försterling, Susanne Victoria Schütz und Sylvia Bruns (FDP) Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung Wird das ESF-Programm „Berufseinstiegsbegleitung“ fortgeführt? Anfrage der Abgeordneten Björn Försterling, Susanne Victoria Schütz und Sylvia Bruns (FDP), eingegangen am 28.02.2019 - Drs. 18/3088 an die Staatskanzlei übersandt am 06.03.2019 Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung vom 05.04.2019 Vorbemerkung der Abgeordneten Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales fördert im Rahmen des ESF-Bundesprogramms „Berufseinstiegbegleitung“ seit dem 15. November 2014 den Einstieg leistungsschwacher Schülerinnen und Schüler in das Berufsleben. Das Programm läuft zum 31. Juli 2022 aus. Da die Berufseinstiegsbegleiter die Schülerinnen und Schüler aber einige Jahre lang begleiten (in der Regel in den letzten beiden Schuljahren und dem ersten halben Jahr des Berufslebens), wurden im laufenden Schuljahr 2018/2019 zum letzten Mal Schülerinnen und Schüler in das Programm aufgenommen . In § 49 SGB III ist geregelt, dass die Kosten für die Berufseinstiegsbegleitung anteilig von der Bundesagentur für Arbeit übernommen werden, wenn mindestens 50 % der Gesamtkosten durch Dritte kofinanziert werden. Vorbemerkung der Landesregierung Die Unterstützung einzelner Schülerinnen und Schüler durch die Berufseinstiegsbegleitung als Schnittstelle zwischen Schule und Berufsausbildung wird von der Landesregierung grundsätzlich als hilfreich angesehen. Die Berufseinstiegsbegleitung kann dazu beitragen, dass Jugendlichen ihren Schulabschluss erreichen und eine Praktikums- oder Ausbildungsstelle finden. Für eine etwaige Fortsetzung ist seitens der Länder frühzeitig das Gespräch mit dem Bund gesucht worden. Das Land Niedersachsen bedauert, dass der Bund zwar eine hälftige Kofinanzierung durch das Land erwartet, aber zugleich sehr enge Grenzen für eine länderspezifische Ausgestaltung der Berufseinstiegsbegleitung zieht. Seitens der Länder wurde die Prüfung einer Kofinanzierung durchweg mit dem Wunsch verknüpft, mehr Mitgestaltungsmöglichkeiten eingeräumt zu bekommen. Gewünscht wurde ein Verhandlungsverfahren , an dessen Ende ein bilateraler Vertragsschluss des einzelnen Landes mit der zuständigen Regionaldirektion der Bundesagentur (BA) stehen sollte. Inhaltlich wurde seitens der Länder mehr Flexibilität erbeten, um eine länderspezifische Ausgestaltung zur besseren Einpassung in die jeweiligen Strukturen zu eröffnen, was aber letztendlich nicht erfolgt ist. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3442 2 1. Liegen der Landesregierung Kenntnisse darüber vor, ob das ESF-Programm „Berufseinstiegsbegleitung “ des BMAS verlängert wird? Wenn ja, wie lange und in welchem Umfang? Aktuell wurde durch einen Vertreter des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) auf der Sitzung Bund-Land-BA-Begleitgruppensitzung der Bildungsketten am 12.03.2019 bekanntgegeben , dass eine weitere Förderung durch den Bund ausgeschlossen sei. Derzeit würden jedoch Gespräche zwischen BMAS und BA zu weiteren Flexibilisierungsmöglichkeiten geführt. 2. Wird es, sofern das Programm nicht verlängert wird, einen adäquaten Ersatz mit ähnlichen Zielen geben? Wenn ja, welche Informationen liegen dazu schon vor? Ein Ersatz wurde durch den Bund nicht angekündigt. Eine Übergangsbegleitung wird in Niedersachsen seitens der Jugendhilfe, der Jugendberufsagenturen oder von anderen qualifizierten Fachkräften in Zusammenarbeit mit der Berufsberatung und den Ausbildungsbetrieben durchgeführt. Für Jugendliche im Übergang stehen unter bestimmten individuellen Voraussetzungen alternative Maßnahmen der BA zur Verfügung, wie beispielsweise die assistierte Ausbildung, in der Betriebe vor oder während der Ausbildung intensiv begleitet werden. Sowohl das Unternehmen als auch der/die Auszubildende erhalten Unterstützung - individuell an die jeweiligen Bedürfnisse angepasst. Das Land wird die vorhandenen Ressourcen auf die Förderung von Jugendlichen ausrichten, die trotz vorhandener Ausbildungsbefähigung keinen Ausbildungsplatz gefunden haben. 3. Wer leistete bisher mit welchen Anteilen die 50 % Kofinanzierung der Berufseinstiegsbegleitung gemäß § 49 SGB III, und war das Land Niedersachsen daran beteiligt? Wenn nein, könnte sich das Land daran beteiligen, um eine Fortführung zu sichern? Bisher wurde die Kofinanzierung durch den Bund übernommen. Eine mögliche Fortsetzung der Berufseinstiegsbegleitung durch eine Landesfinanzierung oder durch Landes-ESF-Mittel wurde geprüft. Die hälftige Weiterfinanzierung würde Haushaltsmittel in Höhe von über 10 Millionen Euro jährlich erfordern, wobei die genauen Wirkungen und der Nutzen des Programms nicht hinreichend evaluiert sind. Die erforderlichen Mittel können weder durch Landes -ESF-Mittel aufgebracht werden noch hat der Landeshaushaltsgesetzgeber die Summe bereitgestellt . (Verteilt am 09.04.2019) Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Wird das ESF-Programm „Berufseinstiegsbegleitung“ fortgeführt? Vorbemerkung der Abgeordneten Vorbemerkung der Landesregierung 1. Liegen der Landesregierung Kenntnisse darüber vor, ob das ESF-Programm „Berufs-einstiegsbegleitung“ des BMAS verlängert wird? Wenn ja, wie lange und in welchem Umfang? 2. Wird es, sofern das Programm nicht verlängert wird, einen adäquaten Ersatz mit ähnli-chen Zielen geben? Wenn ja, welche Informationen liegen dazu schon vor? 3. Wer leistete bisher mit welchen Anteilen die 50 % Kofinanzierung der Berufseinstiegs-begleitung gemäß § 49 SGB III, und war das Land Niedersachsen daran beteiligt? Wenn nein, könnte sich das Land daran beteiligen, um eine Fortführung zu sichern?